Avertissement. Es gebe mehrmalen die Erfahrenheit, daß ungehindert derer wiederholt-ergangenen landesfürstlichen Verordnungen die Hausmeisters, und Dienstleute, auch verschiedene andere Personen den Kehrmist, unflätiges Wasser, und verschiedene andere Unsauberkeiten in der Stadt auf offenen Gässen, und Plätzen ausleeren, und dahin schütten ... : Wornach sich ein jeder vor Schaden zu hüten wissen wird. Actum Wien den 12 October 1770