Sparmaßnahmen bei der Beleuchtung und Beheizung. Kundmachung. Auf Grund des § 13 der Materialverordnung vom 8. Februar 1917, RGBl. Nr. 48 ... In den Privathaushaltungen ist die Beleuchtung und Beheizung auf das unerläßliche Mindestmaß einzuschränken : 10. Februar 1917. Von der k. k. Polizeidirektion. Pr. 39046 K
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Quellenangabe
Sparmaßnahmen bei der Beleuchtung und Beheizung. Kundmachung. Auf Grund des § 13 der Materialverordnung vom 8. Februar 1917, RGBl. Nr. 48 ... In den Privathaushaltungen [...] : 10. Februar 1917. Von der k. k. Polizeidirektion. Pr. 39046 K. Wien, 1917. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-21644 / Public Domain Mark 1.0