Kmidiiichim. Nachdem bereits alle öffentlichen Bau- und Arbeitsplätze mit einer so großen Anzahl von Arbeitern übersetzt sind, daß dieselben weder mit Werkzeugen.versehen, noch sonst entsprechend beschäftigt werden können, so werden von nun an in Folge hohen Regierungs Präsidial Auftrages vom 111. d. M. nur solche Individuen ausgenommen, welche das 17. Lebensjahr vollstrcckt haben, gesund und kräftig, daher zur Arbeit geeignet sind, hieh er gehö- ren und sich mit einem Zeugniße ihres letzten Arbeitsgebers ausweisen, daß sie von diesem nicht mehr beschäftigt werden können. Dom Magistrate und prov. Wurger- Äussc hülle Wien am 21. Mat IS4«.