Der Magistrat and provif. Bürger-Ausschuß -er Stadt Wien an feine Mitbürger! (Gedruckte Mauer-Anschläge und Flugblätter der verschiedenartigsten Richtungen verkünden seit einigen Tagen den Wohnungs-Parteien Wiens, daß nicht nur in Zukunft, sondern auch schon für die jetzige Georgi-Zinszablung die Wohnungszinse theils nur in willkürlich herabgesetzten Beträgen, theils in anderen als den vertragsmäßig bedungenen und gesetzlich feststehenden Zahlungs-Terminen, tbeils gar nicht gezahlt zu werden brauchen. — Die kundgemachten Beschlüsse einer zu diesem Zwecke abgehaltenen Volksversammlung suchen zwar nur im gütlichen Ueber- redungswege auf ähnliche Maßregeln hinzuwirken, bringen aber dennoch durch einen den Hauseigenthümern auferlegten moralischen Zwang diese selbst, gegenüber dem Publikum in eine überaus peinliche Stellung, zumal als ihnen die Verzichtleistung auf die halb- oder vierteljährige Vorhinein-Zahlung der Miethzinse, und damit nicht nur die Sicherheit ihrer diesfälligen Rechtsansprüche, sondern auch eine Störung in ihren eigenen Zahlungs-Verbindlichkeiten zugemuthet wird. Andere Verkündigungen aber reizen unmittelbar zur Nichtzahlung der Miethzinse auf, und die Haüseigenthümer in Stadt und Vorstädten werden mit Drohungen der mannigfachsten Art gedrängt, um von ihnen gänzlichen oder theilweisen Erlaß dieser Zinse zu erpressen. Aufforderungen und Drohungen der letzteren Art empören das Gerechtigkeits- Gefühl eines jeden Ehrenhaften; sie sind ein eigenmächtiger Eingriff in das Privat- Eigenthum, sie sind eine unmittelbare Zerreißung der, einem jeden ehrlichen Menschen heiligen Verträge; sie sind nur der erste Schritt zur gänzlichen Zertretung alles Rechtes, zur völligen Auflösung aller gesetzlichen Ordnung! — Wenige Tage später, und dieselben Aufwiegler werden, wenn ihnen dies unlautere Treiben nur in Einem Punkte gelingt, Eure Schuldner, die Besteller und Abnehmer Eurer Arbeiten und Maaren und Eure Brodherren zur Nichtmehrentrichtung der ausständigen Schulden, Interessen, Eonto-Forderungen und Rechnungen, zur Nichtzahlung der bedungenen Kaufpreise und sauer verdienten Löhnungen auffordern, sofort alle Arbeiten, Gewerbe und Fabriken, gleichwie allen Verkehr und Handel zum gänzlichen Stillstand bringen, das sichere Eingehen der Steuern und Abgaben vereiteln, und eben dadurch auch der Stadtgemeinde ' die Leistung ihrer Geldverbindlichkeiten jeder Art und insbesondere die Zahlung der- Löhnungen für die zur Erleichterung des Schicksals der Erwerblosen von der Stadtgemeinde unternommenen Bauten und Arbeiten unmöglich machen. In letzter Richtung führt dieses Beginnen zum Umstürze aller rechtlichen Ordnung, und zur Auflösung aller bürgerlichen Gesellschaft, wobei jene Aufwiegler nur im Trüben fischen, und bei dem ''Angriffe auf unser Aller Habe und Gut, und auf unseren Erwerb jeder Art nur für sich selbst zu gewinnen hoffen! — Dahin zielen gleichzeitig auch jene mannigfach aufreizenden gedruckten Aufsätze und öffentlich gehaltenen Reden ab, welche Haß und Auflehnung gegen alle wie immer zusammengesetzten Regierungs-Organe und deren sämmtliche Maßregeln, so wie Nichtbeobachtung der Gesetze predigen, das kostbare Geschenk unseres Monarchen — die Preßfreiheit — frech mißbrauchen, die Grundfesten jeder gesellschaftlichen Ordnung durch Wühlereien untergraben, und die heilige Zusicherung einer Constitution schon zum Voraus verächtlich verunglimpfen, noch ehevor sie ertheilt ist. Die Urheber solcher Umtriebe machen jede Regierung unmöglich. Solchem Treiben mutz und wird ein Ziel gesetzt werden! Dies ist Pflicht einer jeden gewissenhaften Regierung, und auch der aus Bürgern Wiens zusammengesetzte Ausschuß, dem Ihr, theure Mitbürger! die Bewahrung der Sicherheit der Hauptstadt anvertraut habt, wird diesen heiligen Beruf mit Kraft zu erfüllen wissen, ja mit um so grötzerer Kraft , als er in dieser schweren Pflichterfüllung von allen Gutgesinnten, das heißt, von dem bei weitem größten Theile der Bevölkerung in Verlangen, Wort und That unterstützt ist, und als nur sehr Wenige in unserer Mitte, sei es Verirrte oder Böswillige es wagen, mit ihren selbstsüchtigen Bestrebungen die gesammte Bevölkerung in steter Unruhe und banger Vesorgniß zu erhalten. Der Magistrat und provisorische Bürger- Ausschuß hat demnach aus der Mitte von Bürgern der Stadt Wien ein eigenes provisorisches Sicherheits-Comit« gebildet, welches fich die unmittelbare Aufrechthaltung der bestehenden Gesetze, der öffentlichen Sicherheit, Nnhe und Ordnung, so wie den Schutz aller Privatrechte, der Person und des Eigenthums aller Einwohner gegen jeden eigenmächtigen Angriff zur Aufgabe setzt Dasselbe hat so eben von dem gesammten verantwortlichen Ministerrathe Seiner Majestät nicht nur die Zusicherung der allseitigsten und kräftigsten Unterstützung der Civil- und militärischen Regierungsgewalt, sondern auch für die Hauptstadt hinsichtlich der Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Uebertragung aller jener Befugnisse erhalten, welche in dieser Beziehung bisher nach den bestehenden Gesetzen den öffentlichen Sicherheits-Behörden jeder Instanz zugestanden find. Der Magistrat und Bürger-Ausschuß hat sich zu diesem Behufe im Voraus der kräftigsten Mitwirkung der Nationalgarde mit allen ihr beigeordneten Corps, nach Inhalt ihrer schon unterm 16 . April gegen alle ähnlichen Aufreizungen kundgemachten energischen Erklärung, gleichwie aller Gemeinde-Vorstände, Regierungs- Organe und nötigenfalls der Mithilfe der Militärgewalt versichert, und das Gesummt Ministerium hat unter Einem den sämmtlichen Organen unserer wackeren National Garde, akademischen Legion und des Bürger-Militärs bei Ausführung ihrer Dienstbefehle, gleichwie Men vom Sicherheit Comit« in einzelnen Fällen durch Mittheilung eines besonderen Abzeichens aufzubiethenden guten Bürgern das volle gesetzliche Ansehen von obrigkeitlichen Personen verliehen, so datz ein Widerstand gegen deren Verfügungen nach der ganzen Strenge der bestehenden Gesetze als Widerstand gegen die öffentlichen Sicherheits-Behörden geahndet werden wird. Der Magistrat und provisorische Bürger-Ausschuß hofft, daß das bloße Bestehen einer solchen außerordentlichen Gewalt zureichen werde, um das laute Verlangen aller Rechtsliebenden nach Ruhe und Befestigung der gesetzlichen Ordnung in Erfüllung zu bringen, und eigenmächtige Nichtbefolgungen des Gesetzes oder gar Auflehnungen gegen dasselbe hintan zu halten, ohne daß es je einer Entfaltung der wirklichen Gewalt bedürfen werde. Sollten jedoch allen freundlichen Abmahnungen zum Trotze gesetzwidrige Ercesse irgend einer Art vorfallen, so wird das Sicherheits-Comite von der vollen ihm zu Gebote stehenden Kraft Gebrauch machen, gegen Alle, die sich der Aufreizung gegen die Regierung oder der Störung der gesetzlichen Ordnung in was immer für einer Art, oder durch was immer für Handlungen, oder die sich verbrecherischen Drohungen oder Gewaltthätigkeiten gegen Einzelne schuldig machen, die Anwendung der ganzen Strenge der bestehenden Strafgesetze herbeiführen, solche Personen aber, welche sich nicht des österreichischen Staatsbürgerrechtes erfreuen, und durch Aufwieglungenj irgend welcher Art das Gaflrecht mißbrauchen, unnachsichtlich aus den österreichischen Staaten, andere hieher nicht zuständige Unruhestifter aber nach ihrem Aufenthaltsorte abschaffen, und einheimischen Aufwieglern die Abhaltung voll öffentlichen Reden und Versammlungen, welche zu gesetzwidrigen Erceffen was immer für einer Art aufzuregen beabsichtigen, unmöglich machen. Was endlich insbesondere die zu Georgi-Ausziehzeit zu zahlenden Mieth- zinse betrifft, so darf der Magistrat und provisorische Bürger-Ausschuß in keiner Weise störend in wohlbegründete Privatrechte eingreifen. Recht mutz Recht bleiben in allen Lagen der Gesellschaft, damit wir nicht Allesnmmt untersinken im bodenlosen Abgrund I es muß und wird daher jeder eigenmächtigen Widersetzlichkeit in Zahlung der schuldigen Miethzinse von Seite des Gerichtes, mit kräftigster Unterstützung des obigen Sicherheits-Comites, die strenge Vollziehung des Gesetzes und der gerichtlichen Erecution entgegengestellt werden. Allein der Magistrat und Bürger-Ausschuß spricht zugleich die zuversichtliche Erwartung aus, daß in einer so schwer bedrängten Zeit, wo so viele Erwerbszweige darnieder liegen, und fast Jeder den: Gemeinbesten des Vaterlandes Opfer bringen muß, auch die ehrenwerthen zumal wohlhabenderen Hauseigenthümer von Wien ihre strengen Rechtsforderungen gegenüber ihren ärmeren Mitbürgern und besonders rüeksichtswürdigen Miethparteien mit humanem und billigem Sinne ausüben werden. Zu diesem Behufe werden für die ganze Dauer der jetzigen Ausziehzeit, d. i. vom 24. April angefangen bis einschließig 7. Mai, für die innere Stadt bei dem Civil-Gerichte der Stadt Wien, für die Vorstädte aber bei den Grundgerichten die gewöhnlichen Gerichts-Commissionen mit verstärkter Beiziehung von Bürgeroder Gemeinde-Ausschüssen Vor- und Nachmittags in permanenter Sitzung verbleiben, um in solchen besonders rücksichtswürdigen Fällen zwischen den Haus- eigenthümern und ihren dürftigeren Mitparteien billige Ausgleichungen zu vermitteln. Wien am 2V. April 1848. Vom Magistrate und provisorischen Dürger- Ausschujse der Stadt Wien. Die vorstehenden Verfilzungen wurden von dem gesammten verantwortlichen Ministerrathe nach ihrem vollen Umfange genehmiget. Wien den 2v. April 1848. Der Minister des Inneren: Freiherr von Ilillersdorsi m. p. ' 7 ^ ^ ! - -7. '7 ^7^ «' « . '.,. '**,'§ .'' ' ' >: '. -5 ^ ^ . ' -i > N 7'^ ' I ' ^ k" ? ^ > ^ ^ ^ 7 ^ ^ .',ß V- - V ' - - ''''' N'l.rN^-y-N , / ^ ' ' >- N-Nl.<<» ,l:nk ' .' . 'NNk'i'rss ^ ." ^ l "l (ittu ^^v Üx^ ,^rkl> <-. '- ' ' .i-MN MME ..^ ' "'^chM IM- DOM . 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