L^er Ausschreibung des Landtages für die Provinz Nieder-Oesterreich, auf welchem die Conftituirung der Provinzial-Stände verhandelt werden soll, und zu welchem bereits die Wahlen in Stadt- und Landgemeinden vorgenommen worden sind, stehen unter den gegenwärtigen Verhältnissen wesentliche Bedenken im Wege. Das erste ist das Zusammentreffen des Provinzial-Landtages mit dem Reichstage, welcher am 26. dieses Monats eröffnet werden soll, und das zweite liegt in der Unmöglichkeit, die völlige Umstaltung des provinzial-ständischen Institutes zweckmäßig festzusetzen, ehe die Conftituirung des Gesammtstaates beschlossen ist. Durch die Gleichzeitigkeit von Provinzial- und Reichstag werden die Kräfte zersplittert, um so mehr, als jetzt auch Deputirte aus der Provinz in Frankfurt tagen. Die Reorganisirung des Provinzial-Landtages steht in einem untrennbaren Zusammenhänge nach oben mit den Fragen über Zusammensetzung und Wirkungskreis der Reichsstände, und nach unten mit der Ordnung der Gemeinden. Sie kann nicht in Angriff genommen werden, ehe die Grundlinien der Reichs-Constitution gezogen sind. Ehe daher der constituirende Reichstag darüber gesprochen hat, fehlt für das Institut der Provinzial-Stände das leitende Princip, und die Verhandlungen des Landtages wären fruchtlos. Endlich wird auch die Art der Vertretung in den Provinzial-Ständen mit Recht angegriffen, den constituirenden Provinzial-Landtag auf Grundlage der historischen Berechtigung zu berufen, würde gegen das konstitutionelle Princip verstoßen. Eine ganz neue Zusammensetzung durch Aufgeben aller gesetzlich noch bestehenden Berechtigungen kann nicht von den ständischen Organen beschlossen werden, so fest sie auch überzeugt sind, daß die N. Oest. Stände, ihrer bewährten Gesinnung treu, nur das allgemeine, und nicht das einzelne Interesse als Richtschnur ihrer Beschlüsse nehmen werden. Aus diesen Gründen haben die ständischen Collegien den Beschluß gefaßt, den Provinzial-Landtag, dessen Aufgabe allein in der Umstaltung der Provinzial-Verfassung liegt, nicht vor dem constituirenden Reichstage abzuhalten, und als verfassungsmäßiger Stellvertreter des N. Oest. Landmarschalls bringe ich dieß zur Kenntniß der Vetheiligten. Wien am 15. Juni 1848. Franz Graf von Deroldingen, N. Oest. Landmarschalls-Stellvertreter. Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckeret. zjg Mh L s.ch i - s-rrr^« k )^-/nujrv^r.jT Ärm -^iZ. .; -' '^4 ^'l!