Kmdmchiim Da in dieser Woche nach dem Feiertage sogleich ein Regentag folgte, so wurde deschlos- sen, den Ardeitern ans öffentlichen Bauplatzen für diesen Regentag einen Halden Taglohn ausdezahlen zn laffen. Für Sonn- und Feiertage, an denen nicht geardeitet wird, kann unter keiner Bedingung eine Vergütung ftattfinden. Wien am 15. Znni 1848. Vom Ausschüsse -er Dürger, Nationalgarde und Studenten. Aus der k. k. H-f. und Staatsdruckerei.