Concors - Ausschreibung. Aer Magistrat und prov. Vürgerausschuß der k. k. Haupt- und Residenzstadt Wien hat mit Genehmigung des Ministeriums des Innern zur Aufrechthaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit innerhalb der Linien die Einführung einer eigenen, unter der unmittelbaren Leitung des Magistrates stehenden Sicherheitswache beschlossen, welche aus 400 Mann, 10 Lieutenants und 3 Hauptleuten der unberittenen, dann aus 50 Mann und 1 Lieutenant der berittenen Wache und einem Kommandanten besteht. Jeder Wachmann erhält täglich 48 kr. C. M. Löhnung sammt Montur; Der Lieutenant einen Gehalt von monatlichen 50 fl. C. M. sammt Uniform; Der Hauptmann einen Monatgehalt von 75 ff. C. M. und Naturalwohnung oder ein Quartiergeld von 250 fl. in der innern Stadt und von 150 fl. in der Borstadt und ein Dienstpferd; Der Kommandant einen Jahresgehalt von 1500 fl. C. M., 2 Dienstpferde, dann Naturalwohnung sammt Kanzlei. Der Kommandant, Hauptmann und Lieutenant sind, als in die Kathegorie der städtischen Beamten gehörig, pensionsfähig; die Pension wird wegen ihrer Diensteigenthümlichkeit nach den, für das k. k. Militair bestehenden Borschristen bemessen werden. Der Wachmannn erhält eine Provision von monatlichen 8fl. C.M. Die Erfordernisse zur Aufnahme sind folgende: a. ein gesunder, rüstiger Körperbau; b. das Alter in der Regel von 28 und nur bis 35 Jahre; o. die Größe von 5' 5"; 6. ledigen Stand, Chargen können jedoch auch verheirathet sein; v. tadelloser Lebenswandel und anständiges, humanes Benehmen; 5. vollkommene Kenntniß der deutschen Sprache und der Ortsverhältnisse der Stadt und Vorstädte mit ihren Plätzen, Anstalten, Gasthöfen u. dgl. fremde Sprachen nebst der deutschen gebm den Borzug; K. fertige leserliche Schrift und gutes Conzept. Bei den Chargen wird insbesondere eine größere Befähigung und geistigere Ausbildung, so wie auch die Kenntniß mehrerer gangbarer Sprachen wesentlich vorausgesetzt. Diejenigen Individuen, welche gesonnen sind, sich in dieses Corps einreihen zu lassen oder um die höheren Dienstposten in Bewerbung zu setzen, haben ihre Gesuche bei dem Magistrate zu überreichen und sich über die vorgeschriebenen Eigenschaften mit den gehörigen Behelfen auszuweisen. Wien am 27, April 1848. ^ - lU /l »r4^?^''L4»Ä ^'. ,' k-".'',