An die in dm Dezirken eingetheilten zur Mationalgarde nicht gehörigen Wehrmänner. Mitbürger! wird gegen eine Mehrzahl von Euch Klage geführt, und zwar mit Recht! Erstens. Ihr empfängt in Eueren Bezirken Löhnung und leistet dafür nicht die erforderlichen Dienste, darum, weil keine Listen über Euch eristiren, weil ihr weder in Züge noch in Compagnien abgetheilt und mit militärischgebildeten Anführern versehen seid. Zweitens. Wenn Ihr nicht in ordentliche Compagnien gebracht seid, so ist es unmöglich, Eure Auszahlung zu überwachen. Betrügerische Individuen werden jede Gelegenheit aufspüren, um sich unter verschiedenen Titeln, anderswo eine zweite, vielleicht auch eine dritte Bezahlung an einem und demselben Tage zu erschleichen. Dadurch wird der Casse Eurer Gemeinde großes Nebel zugefügt. Die beschränkten Mittel derselben dürfen weder durch Unordnung, Leichtsinn, am allerwenigsten aber durch offenkundigen Diebstahl oder Betrug verschleudert werden. Ich wende mich an das richtme Gefühl jener Mäuner, welche die Worte geschrieben haben: „Heilig ist das ELgenthum." — Sie können diese Worte nicht vergessen haben. Der Schatz Eurer Gemeinde ist das oberste Eigenthum und daher doppelt heilig. Ich befehle daher und verordne wie folgt: Erstens. Die Herren Bezirks-Chefs haben einen entsprechenden Theil aus der Zahl der Neueingereihten allsogleich zu organisiren, und sie die Mobilgarde des Bezirkes zu nennen. Zweitens. Diese Mobilgarde ist auf die unter dem 18. Oktober erlassene Disciplinar-Derordnung der Nationalwehre unter Ausrückung des ganzen Bezirkes in feierlicher Weise schwören zu lassen. Drittens. Der Ueberrest der Neueingereihten, welche zur Mobilgarde des Bezirks nicht verwendet werden können, sind allsogleich an den Herrn General Bem zu weisen, um daselbst ihre Einteilung bei einem der lagernden Mobil-Corps zu finden. Uebermorgen, d. i. den 23. October, hat Niemand auf eine Löhnung Anspruch, wenn er nicht in eine dieser drei Kathegorien gehört: a) Alte National-Garde; d) Mobil-Garde des Bezirks; e) Mobil-Garde des Lagers. Die Herren Bezirks-Chefs haben diese Organisirung ungesäumt vorzu- nehmen, und den Bericht schleunigst an die Feld-Adjntantur einzusenden. Da die Herren Bezirks-Chefs von Bielen in ihrem Bezirke nicht gekannt werden, so bestimme ich, daß sie von heute an als äußeres Abzeichen eine herabhängende weiße Feder zu tragen haben. Dieser Befehl ist in die Bezirke in mehreren Eremplaren zu senden, und bleibt dauernd angeschlagen. Hauptquartier Schwarzenberg-Palais am 21. October 1848. Messenhauser, prov. Ober-Comrnandailt. Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckeret. » ^ ^ ^ ^ -v* <> ^7o?L L.kx ^v^l4