2765-k. rrculare vom k. k. Nied. öst. Landesregierungs-Präsidium. Werlängerung^der Steierfreiheit bei Häuserbauten innerhalb der Linien Wiens. Laut -es Ministerial-Erlasses des Innern vom 31. Juli I., Zahl 2547, Regierungs-Circulare vom 2. August 1848, Z. 37038, ist für jene Häuserbauten, welche innerhalb -er Linien Wiens vor Michaeli 1848 begonnen und bis Georgi 1840 bis zur Höhe -es Erdgeschosses geführt werden, eine Steuerfreiheit von zwanzig Jahren bewilliget worden. Im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und der öffentlichen Arbeiten wurde beschlossen, die Frist, binnen welcher eine Bauführung begonnen werden müsse, um auf diese Steuerfreiheit Anspruch machen zu können, zu verlängern, wornach hiermit eine Steuerfreiheit von zwanzig Jahren für Häuserbauten bewilligt wird, welche innerhalb der Linien Wiens zu Georgi 1840 in Angriff genommen und bis Michaeli 1840 bis zur Höhe Ws Erdgeschosses geführt werden. Diese Begünstigung ist jedoch an die ausdrückliche Äe-in- gung gebunden, daß Bauführer die beim künftigen Baue betheilten Gewerbsleute schon während des eintretenden Winters beschäftigen und sich der dießfalls von der Behörde auszuübenden Kontrolle unterziehen. Was hiemit in Folge Auftrages des Ministeriums des Innern vom 19. d. M., Z.6053, zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Wien am 21. Oktober 1848. Lamber-, m. p. 7 . " '' 7 . 1 e-. .7. , . . - ^ ^5v53 ^>,L«. 7ol^5