c. Majestät haben die Errichtung einer Nationalgarde zur Ansrcchthaltung der gesetzmäßigen Ruhe und Drdnnng der Residenz und znm Schutze der Personen und des Eigenthnmes und zwar unter den Garantien, welche sowohl den Besitz als die Intelligenz dem Staate darbicten ;n bewilligen geruht, und versehen Sich von der Treue und der Ergebenheit Ihrer Unter- thauen, daß Sie dem Ihnen bewiesenen Vertraue» entsprechen werden. Zugleich haben Ze. Majestät Ihren Dberstjägermcister und Feldmarschall-Lieutenant Grasen von Hoyos zum Befehlshaber der Nationalgarde ernannt. Wien am l l März 1848. k. k. Nieder-Oester. Regierungs Präsident. ko Kich. m GcjMz,