Da R. Och. Mischt MW >u> skiiic MilbüM! ^^urch öffentlichen Anschlag vom 15. d. M. wnrde bekannt gegeben, daß von den R. Oest. Ständen zur Besorgnng der ihnen zukommenden und für diesen Augenblick wichtigsten Geschäfte ei» provisorischer Ausschuß von St Mitgliedern niedergcsetzt worden ist, wovon 12 von der ständischen Versammlung, die andern IS aber von dem ein- berufenen provisorischen Bürgcr-Ausschußc der Stadt Wie» aus dem Bürgcrflande gewählt wurden. Diesen provisorischen Ausschuß bilde» unter den, Vorsitze des N. Oest. Landmarschalls, Albert Grafen VVN Montecnccvli, folgende Mitglieder: 1. Alexander Bach. 2. Graf August Brenner. 2 Graf Ferdinand Colloredo Mannsfeld. 4 Freiherr Anton Dobblhoff-Dier. S. Carl Gerold. «. Theodor Hornbostel. - Graf Heinrich Hoyos. 8. Anton Hye. ». Franz Jacks. 10 Ritter Carl Klevle. LI. Johann Mayer. >2. Ritter Georg Mitis. Dieser Ausschuß erkennt es für seine angenehme Pflicht, seine Mitbürger fortan von den Ergebnissen seiner Berathnnqcn in Kenntniß zn erhalten. Nachdem Se. Majestät durch die Einsetzung eines verantwortlichen Minister - Rathes bereits den wichtigsten Stützpunkt für die Vollziehung der beschlossenen Constitution des Vaterlandes gewährt haben, w ist cs die erste Aufgabe des Ausschusses, auch »ach seinen Kräften zur alsbaldigen Ausführung der Constitution »ach ihrem vollen Inhalte beizutragen. Außerdem hat der Ausschuß in seiner heutigen ersten Sitzung für nothwendig erkannt, zunächst folgende Gegenstände in Anregung zu bringen: 1. eine zeitgemäße Umstaltung und Verbesserung der Gemeinde-Verfassung der Städte und Märkte, so wie der Dorfgemeinden; S. die Regelung der bäuerlichen Verhältnisse in einer den gegenwärtigen Zeit-, Cultur- und Volkswirthschafts-Zuständc» entsprechenden Weise; z. eine angemessene Prüfung des gegenwärtig bestehenden Systems der Besteuerung, um eine Erleichterung in jenen Stcuergattungen zn ermögliche», welche vorzugsweise die minder Vermöglichen und erwerbenden Claffen der Bevölkerung treffen. t. die Herstellung eines den gegenwärtigen socialen Verhältnissen entsprechenden Rcchtszustandcs der verschiedenen Religions-Conressionen; 5. eine Verbesserung der Gerechtigkeitspflege auf den Grundlagen der Mündlichkeit und Oeffentlickkeit, so wie S. des gesammten öffentliche» Unterrichts-Wesens. Entgegen erwartet aber auch der Ausschuß, daß alle Mitbürg-r seinem redlichen Wille» und tkätigen Eifer vertrauen, und für genaue Aufrechthaltung der bestehenden Gesetze thätigfl Mitwirken werden. — Die Verwaltungsbehörden haben nicht aufgehört, und dürfen nicht aufbören, ihre Wirksamkeit nach den aufrecht gebliebene» gesetzlichen Vorschriften auszuüben. Es bleibt -aber Pflicht eines jeden Bürgers, die Aufträge der Obrigkeiten zn beobachten, die Steuern und 'Abgaben nach den bestehenden Vorschriften zu entrichten, und den für die Aufrcchthaltuug der allgemeinen Rübe und Ordnung aufgestellten Aemtern und Personen Folge zu leisten. Auf dem Wege des Gesetzes und der rechtlichen Ordnung werden wir die empfangene» Wobltbaten zum reichen Segen für Alle im Vaterlande verwirklichen, während Unruhe und gesetzwidrige Vorgänge unsere redlichen Bemühungen stören und vereiteln würden! Wien, den 18. März 1848. 2 Wilhelm Prälat von Molk. 14. Freiherr Johann Mofer. 15. Bernhard Prälat von Neustadt. I«. Graf Anton Pergen. ir Franz Plafun. 18. Ludwig Robert. II» Crneft Schilling. 21». Ritter Anton Schmerling. 21. Matthäus Sieh. 22. Michael Spörlin. 22. Freiherr Andreas Stifft. . Leopold von Wertheimstei».