20936 . Kundmachung -er k. k. Nieder-Oeker. Landesregierung. In Betreff der dießjährigen Wiedereröffnung der unentgeltlichen kalten Badeanstalten in der Donau. Ilm den Bewohnern Wiens auch in diesem Jahre in der wärmeren Jahreszeit den Gebrauch der kalten Bäder unentgeltlich zu verschaffen, werden die bisherigen Badeanstalten in der Donau abermals auf öffentliche Kosten zum allgemeinen Gebrauche eröffnet werden. Diese Anstalten sind die zwei geschloffenen Bäder im Wiener Donau-Canale unterhalb der ehemals bestandenen Franzensbrücke nächst dem sogenannten Schüttel, und in dem sogenannten Kaiserwaffer vor der Taborlinie, dann das offene Bad unterhalb der k. k. Militär-Schwimm- schule im Prater. Die Benützung dieser unentgeltlichen Bäder ist vom 28. Mai 1849 angefangen, unter folgenden Bestimmungen gestattet: Erstens. In dem offenen Freibade im Prater kann in den Monaten Mai, Juni und Juli von 4 Uhr Früh bis 9 Uhr Abends, im August von 5 Uhr Früh bis 8 Uhr Abends und im September von 6 Uhr Früh bis 7 Uhr Abends gebadet werden. Die Benützung dieses Bades ist nur dem männlichen Geschlechte erlaubt, und das Baden außerhalb des Umfanges dieses Freibades ist durchaus untersagt. Zweitens. Beim Baden daselbst hat sich Jedermann einer Schwimmhose zu bedienen. Wer dieselbe nicht selbst mitbringt, kann eine solche bei der daselbst bestehenden Wäsche-Leihanstalt gegen Entrichtung des festgesetzten Preises entlehnen. Sollte Jemand diese Gebühr nicht zu entrichten vermögen, so wird ihm eine Schwimmhose von jener Leihanftalt gegen ordnungsmäßige Zurückstellung unentgeltlich geliehen werden. Drittens. Die beiden geschlossenen Bäder können von beiden Geschlechtern benützt werden, und dieselben enthalten die zur gehörigen Absonderung erforderlichen Abtheilungen. Viertens. Es ist auf das strengste verboten, Hunde in diese Bäder mitzunehmen. Fünftens. Man erwartet von Jedermann, der von diesen Badeanstalten Gebrauch macht, daß er den Aufforderungen der Sittlichkeit und des Anstandes genau Nachkommen, und den Anordnungen der zur Aufrechthaltung der Sicherheit und Ordnung daselbst ausgestellten Personen pünktliche Folge leisten werde. Wien am 25. Mai 1849. AuS der k. k. Hof- und StaatSdruckerei. .. NÄ