37351 . Circulare der k. k. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns. Betreffend die Einlösung der vom 1. September 1848, so wie der vom 1. März 1849 datirten fünspercentigen Caffe-Anweisungen. L^as k. k. Finanz-Ministerium hat beschlossen, die vom 1. September 1848, so wie die vom 1. März 1849 datirten fünspercentigen Caffe- Anweisungen am 1. September l. I. unter gleichzeitiger Berichtigung der einschließlich bis 3Z. August d. I. verfallenen Zinsen mit dreipercentigen Central-Caffe-Anweisungen in Wien durch die Staats-Central-Casse, in den Provinzen aber durch die Provinzial- Zahlämter einlösen zu lassen. Die Besitzer jener fünspercentigen Anweisungen haben zu diesem Behufe dieselben bei der Staats-Central-Casse in Wien, oder bei den Provinzial- Zahlämtern in den Provinzen zu überreichen. Mit dem 31. August d. I. erlischt das Recht auf die weitere fünfpercentige Verzinsung. Diese Anordnung wird mit Beziehung auf das hierortige Circulare vom 19. September v. I., Zahl 2553 - k., in Folge Erlasses des k. k. Finanz-Ministeriums vom 18. l. M., Zahl 9184, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Wien am 25. August 1849. Gustav Graf von Chorinsky, k. k. niederöüer. Landes-Chef. Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei.