Der Ministerrath erkennt die außerordentlichen Verhältnisse, welche es zu einem Gebote der Notwendigkeit gemacht haben, daß sich ein Ausschuß von Burgern, Nationalgarden und Studenten gebildet hat, um sür die Ordnung und Sicherheit der Stadt und die Rechte des Volkes zu wachen und ertheilt den Beschlüssen, welche dieser Ausschuß am 26.-.M. gefaßt hat, in Folgenden seine Genehmigung: 1. Die Wachen an den Stadtthoren werden von der National- und Burgergarde und der akademischen Legion allein bezogen, die ül eigen Wachen aber von der National-und Bnr- gergarde und der akademischen Legion mit dem Militär gemeinschaftlich, die Wache rm Kriegsgebäude wird als ein militärifcher Posten vom Militär allein versehen. 2. Nur das zum Dienste notwendige Militär bleibt hier, alles übrige wird fo bald als möglich abziehen. z. Graf Hoyos »leibt unter Vorbehalt eines gesetzliche« Vorganges als Bürgschaft für bas zngesicherte, unb für bie Errungenschaften »es >5. «nb I 6 Mai unter Aufsicht »es Burger- Ansfchusses. _ . - > 4. Diejenigen, welche »ie Schul» an den Ereignisse« des 2«.Ma, tragen, werde« Vor em offent- liches Gericht gestellt. 5. Das Ministerinm stellt an Seine Majestät das dringende Ansuchen, daß Seine Majestät in kürzester Zeit nach Wien znrückkehren, oder Falls Allerhöchst -essen Gesundheit dieß verhindern sollte, einen kaiserlichen Prinzen als Stellvertreter ernenne. Das Ministerium muß zugleich an den neugebildeten Ansschuß die Einladung stellen, demselben die Bürgschaften bekannt zu machen, welche Seine Majestät für Ihre persönliche Sicherheit und für die Sicherheit der kaiserlichen Familie gegeben werden können. « - - Dasselbe stellt ferner das gefammte Staatseigenthum fo wie jenes des allerhöchsten Hofes, alle öffentlichen Anstalten, Sammlungen, Institute und Körperfchaften in der Residenz unter den Schutz der Bevölkerung von Wien und des nengebildeten Ausschusses, und erklärt denselben unabhängig von jeder anderen Behörde. Es muß demselben aber zugleich die volle Verantwortung für öffentliche Ruhe und Ordnung, so wie für die Sicherheit der Personen und des Eigenthums übertragen werden. ^ Dasselbe muß endlich erklären, daß es die Staatsverrichtungen, welche ihm noch interimistisch anvertraut find, nur so lange fortsetzen könne, bis sie entweder von Sr. Majestät znruckge- nommen sind, oder das Ministerium der Mittel beraubt ist, mit voller Sicherheit seine Beschlnffe zn fassen nnd unter seiner Verantwortlichkeit ansznführen. Wien den 27. Mai Im Namen des Mimsterrathes, Pillersdorff. Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei.