Was >2 Milli»«» Mnjchc, von der Reitysvtls ammlnnft ^ag auf Tag vergeht, wo die Ncichsversammlung über die Frage dcbattirt, ob der Bauer auch in der konstitutionellen Zeit noch länger Robot und Zehent leisten soll, und ob er sich von der Herrschaft und Geistlichkeit loskaufen müsse oder nicht. Diese Verhandlungen werden vielleicht noch einen Monat dauern, da 30 Dcputirte über diesen Punkt lange Reden vortragen werden, b's man zu einem Resultate gelangen wird. Also 1 Monat noch über eine Sache, die wahrlich in 3 Tagen hätte abgemacht sein können. Dieselbe Frage wurde nebst andern wichtigen in der französischen Nationalversammlung im Jahre 1789 in einer Nacht erörtert und zum Zubcl vieler Millionen Bürger gelöst. Zwei Drittheile der Abgeordneten wurden von Bauern gewählt, mithin haben sie das Wollen und Wünschen ihrer Wähler am Reichstage vorzubringcn und zu unterstützen, nicht aber demselben feindlich entgegen zu treten, da diese in der Wirklichkeit dann nicht vertreten wären. Die Fessel der Nntcrthänigkcit brauchen erst nicht durch die Beschlüsse der Reichsvcrsammlung gelöst zu werden; sie zersprangen in den Maitagcn. Seit dieser Zeit entwich der Boden des Gesetzes unfern Füßen, das Gebäude des alten Systems zertrümmerte und wir, so wie die Reichsversammlung, befinden uns auf dem Boden der Revolution, auf welchem das neue StaatSgcbäudc erst aufgebaut werden muß. Also frisch, ihr Baumeister! an die Arbeit, wcggeblickt vom alten Herkommen Pandekten und paragrafistrtcr Sofistik, habt nur das vor Augen, was dem Lande noth thut, um an der Grundveste des Naturrechtes ein neues zweckmäßigeres Gebäude aufzubauen — ein großes, herrliches, wcltbeglückcndcs Werk zu Stande zu bringen. Der Rechtsgrunb, nach welchem der Grundbesitzer Robot und Zehent leisten soll, ist gar nicht erweislich, da sich der Ursprung der Gicbigkeit selbst in graue Mythenzeit verliert. Das Wahrscheinlichste ist, daß die Ländereien durch die Gewalt des Schwertes genommen und von den Eroberern unter den Mannen, welche doch gleiches Recht an dem eroberten hatten, getheilt wurden, mit der Belastung Robot und Zehent zu leisten. Im Faustrecht also ist das Eigenthumsrecht der Adeligen begründet. Das Recht der Gewalt ist aber kein eigentliches Recht; denn wer sich etwas mit Gewalt zueignet, der muß es sich auch gefallen lassen, daß es ihm auch mit Gewalt wieder entrissen wird. . Die ganze Versammlung ist zwar in dem Pünzipe einverstanden, daß das Unterthänigkeits-Verhältniß in Folge proclamirter persönlicher Freiheit nicht länger bestehen könne. Die Majorität scheint aber der Ansicht zu sein, daß der Bauer dafür ein AqnivalentdWleu müsse. Was hätte der Bauer dabei gewonnen? Seine Verpflichtung hätte sich nur aus einer Natnraueistung in eine Goldleistung verwandelt. Ein Ablösungspatent hat Mettssnich im Jayre 1846 ohnehin schon erlassen. Metternich, der allverdammte. Da früher bewiesen wurde, daß die Giebigkeit selbst eine unrechtmäßige gewesen, da diese'Giebigkeit eine unfreie ist, welche den Staat bei der nnseeligen Lage des armen Baners an den Rand des Verderbens bringen kann und ihm mit einer Ablösung nicht geholfen wäre, so kam die Reichsversammlung über diesen Punkt nicht länger unentschieden sein, und die Debatten hierüber endlos fortspinnen lassen. Ihr Herren Abgeordnete»! Ihr seid zn einem weltgeschichtlichen Moment gelangt, die Blicke von ganz Europa, vor allen die sehnsüchtigen, offnungsvollen, erwartenden von mehr als 12 Millionen freier Oesterreicher sind auf Euch gerichtet. — ES ist eine Lebensfrage, die Ihr verhandelt, von Eurer Entscheidung wird es ab- Zu haben im Verlagsgcwölbe in der Stadt, Parisergasse Nr. 411 . Druck von ü. Klopf ovo. und Alerauder Eunch. Scheibe.