5253 t Aon dem Militär-Gerichte wurden seit der letzten Kundmachung wegen Wörtlicher Beleidigung der Sicherheitswachen verurtheilt: Jacob Reinberger, Taglöhner, zu scchstägigem Stockhausarreste in Eisen, Wenzel Subkup, bürgerlicher Wagmacher, zu sechstägigem einfachen Arreste, und Johann Polt, Kutscher, zu zehn Stockstreichen; wegen Wachbeleidigung und Renitenz gegen dieselbe Johann Gunderstorfer, Saubinder, zu achttägigem durch zweimaliges Fasten verschärften Stockhausarreste in Eisen, und wegen Beschimpfung der Wache im Allgemeinen Anton Roth, Pferdehändler, zu sechstägigem, JosephaAdam, Handarbeiterin, zu viertägigem, Wolfgang Prospornik, gewesener Buchdrucker und Hausirer, zu dreiwöchentlichem, mit wöchentlich einmal Fasten bei Wasser und Brot verschärften Stockhausarrefle, endlich Theresia Möller, Stellfuhrinhabers Gattin und Franz Killermann, Stellfuhrinhabers Sohn aus Nusidorf, beide zu viertägigem einfachen Arreste; es wurden jedoch mit Bewilligung Seiner Ercellenz des Herrn Gouverneurs die über Anton Roth und Theresia Möller verhängten Freiheitsstrafen in Geldbuße, und zwar bei ersterer im Betrage von 3V Gulden, bei letzterem aber von 20 Gulden umgewandelt. Wegen Wilddiebstahl und Waffenverheimlichung unter erschwerenden Umständen wurde gegen Carl Geppert, Schiffmann und Taglöhner aus Simmering, auf einjährigen mit wöchentlich zweimaligen Fasten bei Wasser und Brot verschärftem Stockhausarreste in Eisen erkannt, die Verschärfung durch Fasten jedoch nachgesehen; wegen Beschimpfung des k. k. Militärs der Hausmeister Michael Pfeiffer zu achtägigem und der We- bergeselle Carl Bohne zu sechstägigem durch Fasten an jedem zweiten Tage verschärften Stockhausarreste in Eisen vernrtheilt; ferner wegen Wachverhöhnung dem Schuhmacher-Lehrling Anton Zmrzlik die Detentionshast zur Strafe angerechnet; weiters wurde wegen aufreizender Reden der Maler Franz Lescheticzky über die ausgestandene zweimonatliche Untersuchungshaft noch zu vierwochentlichem, wegen böswilliger Verbreitung aufreizender Schriften der Graveur Sigmund Riedl zu vierwochentlichem mit wöchentlich einmal Fasten bei Wasser und Brot verschärftem, wegen Colportirens mit Kupferstichen der Tischlergeselle Johann Fischer zu acht und vierzigstündigem, wegen unbefugten Hausirens mit Zeitschriften der ehemalige Federnhändler Joseph Kriegler zu vier und zwanzig- stündigem, wegen Einschwärzung verbotener auswärtiger Zeitschriften der Tischlergeselle Franz Heiselmayer zu vierzehntägigem Stockhausarreste in Eisen verurtheilt, und der Bahnhof-Portier zu Meidling, Joseph Trettenwein, von der Schuld der Mitwirkung zur Einschmugglung unerlaubter Tagesblätter gänzlich losgesprochen. Endlich wurde wegen Überschreitung der vorgeschriebenen Sperrstunde gegen die Gastwirthe Leopold Bogner und Joseph Knotzer auf eine Geldbuße erkannt. Diese Erkenntnisse sind kundgemacht und dem Vollzüge zngeführt worden. Wien am 12. März 1850. .. Von der K. k. Militär-Central Untersuchungs-Commission. AuS der k. k. Hof- und Staatsdruckerei. I tt *