Euer Wohlgeboren! ^ie Wahl der Abgeordneten zur constituirenden Reichsversammlung für diese Residenz, zu welcher Sie als Wahlmanu gewählt worden sind, wird zu der, in der anliegenden Kundmachungv. festgesetzten Zeit und an dem, für die sämmtlichen Wahlmänner eines jeden Wahlbezirkes bestimmten Orts vorgenommen werden. Euer Wohlgeboren werden nun, mit Hinweisung auf diese Kundmachung, aus welcher Sie den Ort der Wahl ersehen, unter Anschluß V. des, in einem Umschläge befindlichen Wahlzettels eingeladen, sich, nebst Mitbringung der erhaltenen Legitimationsurkunde, dann dieser Verständigung, bei der Wahl verläßlich und persönlich einzufinden, den obigen, nach allen seinen Rubriken ausgefüllten Wahlzettel im Umschläge abzugeben, sofort aber noch am Wahlorte zu verweilen, um bei nicht erreichter absoluter Stimmenmehrheit zu einer neuen Wahl schreiten zu können, welche auf die nämliche Art, wie die erste, vorzunehmen sein wird. Zugleich wollen Sie den Empfang dieser Einladung bestätigen. Vom Magistrate und Gemeinde- Ausjschujse der Stadt Wien am 21. Juni 1848. B ergmüller, Viee-Bürgermetster. An Herrn wohnhaft WZs mu? ^?2hiM'.'2z,ü^ rrrK . lt-L KdZ t

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