vierzig bran-enbnrgifchen auern an Je. Maj. Friedrich Wilhelm IV., König von Preußen. Allerdurchlauchtigfter, Großmächtigster König, Allergnädigster König und Herr! Ew. Majestät haben daS Patent vom 3. Febr. erlassen und darin dem Volke dasjenige VerfaffungSrecht gewähren wollen, woraus eS gehofft; als eine Erweiterung der bis dahin bestandenen ständischen Wirksamkeit, durch welche die verschiedenen Stände unseres Volkes zu einer größeren Selbstständigkeit sich entwickeln, soll dasselbe angesehen werden. Zu größerer Macht und Würde wollen Ew. Königl. Majestät daü preußische Volk erheben, zu einer Bedeutung, zu einer Macht, welche in dem Ansehn der preußischen Krone wurzelt. Das Volk empfing daS Patent an einem der denkwürdigsten Tage unserer Geschichte, an einem Tage, dessen Erinnerung bleibend sein wird, solange die geschichtliche Bedeutung eine Wahrheit ist, solange der Geist der Zeit als eine heilige Macht der Vorsehung, als eine unwiderstehliche Kraft des innern Lebens, aus welcher die Begeisterung für daS Höhere und Bessere, für ein ruhmvolles allgemeines Streben hervorgehn muß, bei den Völkern Anerkennung findet. AuS einem schmachvollen Zustande wurde das Volk aufgerüttelt durch den Aufruf: „An mein Volk." Der 3. Februar 1813 erinnert daS Volk an seine Größe, an den Ruhm, an die Freiheit und die Ehre, welche die Väter in blutigen Schlachten errungen, an die Hoheit seiner Fürsten, mit denen eS besiegt hatte jene fremden Elemente deS deutschen KaiserthumS. Ein deutsches Königthum, daü auS jenen frühern Kämpfen siegreich hervorgegangen, durfte nicht untergehn, nicht verlieren an seiner Bedeutung, in seinem Ansehn; denn einen hohen Beruf hat die göttliche Vorsehung der preußischen Krone gegeben für die deutschen Brudervölker, für die Begründung einer neuen Geschichte deS deutschen Volkes. Deßhalb griff daS ganze Volk der Deutschen zu den Waffen, als jener Aufruf erklungen war. Der 3. Februar war ein Ehrentag für Preußen, ja für ganz Deutschland war er ein solcher; denn daS Hochgefühl für freiheitliches Leben entbrannte in allen Gemüthern, und ein Jeder fühlte sich stark zum Siege! Alle aber waren ergriffen von dem Geiste der Zeit. Die Großthaten hat das Volk verrichtet für die Wiederherstellung verletzter, nie aber verlorener Ehre. Die Ehre des Volks, die Würde seiner Krone und daS Recht, ein freies mündiges Volk zu sein, hat nach jenem Aufruf vom 3. Februar in blutigen Schlachten sich daS Volk errungen. Seit jener Errungenschaft ist vieles edle Feuer im Volke erloschen, trübe Wetterwolken verbreiteten sich über Deutschlands Gauen. Der Geist verschwand, und verlassen stand bald daS Volk von dem Genius der Geschichte, aber eS hoffte, daß dieser Genius wiederkehren werde. Sie, Durchlauchtigster Herr und König, waren berufen, dem Volke die Freiheit zu geben, die eö errungen; unter Ihrer Regierung sollte die innere Kraft deS Volkes andern freien europäischen Völkern gegenüber sich offenbaren, ein neues nationales Leben für Deutschland sollte von Preußen auS sich verbreiten unter deutschen Völkern; ein inneres Band sollte uns verbinden mit den Brudervölkern zu einer großen, starken, unbesiegbaren Einheit. Königlicher Herr, Sie bestiegen den Thron Ihrer Väter, Sie redeten in wahrhaft königlicher Begeisterung zu Ihrem Volke; eS schwebte Ew. Majestät das hohe Ziel, der göttliche Beruf vor Augen, ein Vater Ihres Volks zu sein, und die Bedürfnisse einer unter historischen Wechselfällen herangereiften Familie zu ergründen und durch die Gewährung der so lauge entbehrten, ersehnten Verfassung die Ehre der preußischen Nation und das Verdienst, welches daS Volk unter göttlichem Beistände sich selbst errungen, vor ganz Europa anzuerkennen. DaS Volk antwortete mit einer gleichen Begeisterung jenes Ja, welches Ew. Königl. Majestät, nach Allerhöchst Ihrer Versicherung, noch in der Sterbestunde unvergeßlich sein soll. DaS neunzehnte Jahrhundert und Ew. Majestät Regierung — daS deutsche Volk und die preußische Verfassung, d. h. der Antheil deS Volks an der Souveränetät seiner Könige, leuchtete wie ein Doppelgestirn am Morgenhimmel der Zukunft. Am 3. Februar 1847 verschwand jenes edle Gestirn aas dem politischen Horizont; Hoffnungen, mit welchen daS Volk sich getragen wie eine Mutter daS neugeborne Kind, sah eS nicht mehr, nachdem eS daü Patent von diesem Tage gelesen; aber Erinnerungen tauchten auf, Erinnerungen an den 3. Februar 18 l 3. DaS Volk jubelte nicht, wie eS Ew. Majestät erwartet! eS schwieg und vertraute nur auf die erwählten Stände, die Ew. Majestät zu einem vereinigten Landtage berufen hatte. ES schwieg bei der Erinnerung an eine trübe Vergangenheit, an den Jubel der Freiheit bei dem Beginn deS JahreS 1813. Der Kalender zeigte einen neuen Tag der Hoffnung. ES war der 11. April; er trat mit wechselvollen Ahnungen Ln das Gebiet der Gegenwart; er ist nunmehr gebucht auf einem eignen Blatte der Geschichte, auf daß er leichter erkennbar werde dem suchenden Auge der Nachkommen. Die Worte Ew. Majestät sind gleichfalls verzeichnet als ein bleibendes Denkmal, sie sind beigefügt denen deS 10. September und 15. Oktober 1840. Als Erbe einer ungeschwächten Krone, die Ew. Majestät ungeschwächt Allerhöchst Ihren Nachkommen erhalten wollen, wissen Sie Sich frei von jeder Verpflichtung gegen das Volk, welches Sie berufen haben zu einer Theilnahme an seinen Angelegenheiten, frei wissen Sich Ew. Majestät in Bezug auf die Ausführung gegebener Verheißungen. Die ungeschwächte Krone Preußens war in den Jahren von 1806 bis 1813 bedeutungslos geworden; daS Volk hat sich einen Antheil daran errungen mit seinem Blute, und nur so lange dieser Antheil von den Trägern der Krone anerkannt wird, kann diese ungeschwächt erhalten werden. Die Kraft deS Volks nur kann die Macht der Krone sein, und unzertrennlich hat bisher daS treue preußische Volk von seiner Königökrone sich gewußt. Von einer Verpflichtung, wie Ew. Majestät sie bezeichnet, wollen wir nicht reden, wohl aber von der Ehre, der Treue und der Wahrhaftigkeit des Volkes, an welches Allerhöchstdieselbe appel- lirt: „Mein und meines Vaters freies und treues Volk," sagten Ew. Majestät, „hat alle die Gesetze, die Wir Beide zum Schutz seiner höchsten Interessen ihm gegeben haben und namentlich die Gesetze vom 3. Februar mit warmer Dankbarkeit empfangen." Dankbar können wir Ew. Majestät nur für eine Gnade sein; Gesetze aber, welche wir zum Schutz unserer höchsten Interessen empfangen haben sollen, können wir nicht anders als ein unS zuständiges Recht betrachten; begnadigt kann nur der Einzelne werden, niemals aber ein ganzes Volk. Betrachten Ew. Majestät diese freie Rede nicht als eine freche Auflehnung oder eine Verletzung der Ehrfurcht vor Ew. Majestät; sie ist hervorgegangen auS dem Gefühl deS Rechtes, welches Allerhöchstdieselben in Anspruch genommen haben. DieS Recht legt unS die Verpflichtung auf, die Wahrheit zu sagen und ehrfurchtsvoll eS aus- zusprechen, daß die Gesetze vom 3. Februar das Volk nicht mit Dankbarkeit empfangen und nicht darin den Schutz der höchsten Interessen erkannt hat. Von den höchsten Interessen ist das Volk vielmehr noch ausgeschlossen, die höchsten Interessen des Volks bestehen in der Theilnahme, wozu eS berufen, in der Anerkennung eines Willens, einer Meinung, einer in der Tiefe der sittlichen Kraft wurzelnden selbständigen Staatsgewalt, in dem eigentlichen Leben, deren Organ die Presse ist und die eine Vertretung oder Repräsentation durch die Stände fordert. Also in der freien Persönlichkeit, in dem Leben eines Volks liegen die höchsten Interessen, die Ew. Majestät einem treu ergebenen Volke gewähren mögen. ES sind nicht die Schlimmsten deS Volks, welche die Rechte deS Volks geltend zu machen suchen, und die Besten des Volks sind die in Wahrheit nicht, die Alles gut heißen, Nichts tadeln mögen und daS Bessere verschweigen. Der Liberalismus ist nichts Gefahrbringendes für Kirche und Staat, er hat keinen Antheil am versuchten KönigSmord und an der Aufhebung dessen, was guten Menschen heilig ist. Frei- muth ehrt den Mann und Freimuth vor dem Throne muß eine Tugend sein. Ew. Majestät wollen Wahrheit haben. Nur in einem sehr unterdrückten Grade kann in einem Staate, in welchem das Volk die heiligsten Rechte der Menschheit, die theuersten Interessen seines Daseins entbehrt, dieselbe sich Geltung verschaffen. Sehn aber Ew. Majestät auf die allgemeine Theilnahme deü Volks an den Landtagsverhandlungen, auf den jubelnden Empfang der zurückkehrenden Abgeordneten, und gerade derjenigen, welche sich als Oppositionsmänner ausgezeichnet, und welche der sogenannten liberalen Partei angehören, so werden Allerhöchstdieselben die Entscheidung vernehmen, die daS Volk auf die Appellation seines Königs ausgesprochen hat. Ew. Majestät mögen Sich überzeugen, daß daS Volk in den Abgeordneten seine Repräsentanten und die Berechtigung erkennt, das Schwert deS Geistes zu führen nach Innen, wie eS daS metallene nach Außen geführt hat in einer schweren Zeit der Bedrängniß. Die Gesinnungen deS Volks sind jetzt klar und unzweifelhaft. Die neue Zeit drängt mächtig zur Erfüllung ihrer Berechtigung. 32 Friedensjahre haben Vieles vorbereitet, waS nicht von jedem Standpunkte aus wahrgenommen werden kann, und darum ist eS Pflicht, auf die Gefahr hinzuweisen, die bei dem Nichterkennen der Bedürfnisse, bei dem gänzlichen Verkennen der öffentlichen Meinung und eines zu einer unbezwingbaren Gewalt Heranwachsenden Volkswillens nothwendig eintreten muß. „Es geht ein finstrer Geist durch unser HauS," durch Staat und Kirche zieht langsam die drohende Gefahr, eine Gefahr, welche nicht in der sich sortentwickelnden Bildung, nicht in der erkennbar werdenden öffentlichen Meinung, in einem helleren Bewußtsein und in dem in diesem Bewußtsein sich gründenden Kraftgefühl des Volkes liegt; nicht die liberalen Bestrebungen sind gefährlich, auch nicht daS Erkennen der zu heilenden Schäden im Volke: nein, eS sind Heilmittel selbst, die Heilmittel, welche in vielen Fällen schlimmer sind als die Krankheit. Der Patient will durch eigene gute Natur gesund werden, und nur unterstützen soll sie der Arzt, nicht aber daö Nebel mit Gewaltmitteln vertreiben und den Organismus dadurch zerstören wollen. Die Verwaltung ist eS, eS sind die Maßregeln der Regierung, eS ist daS Zurückbleiben derselben hinter dem Fortschritt der Zivilisation deü Volkes, mit einem Worte: eS ist der Mangel einer moralischen Staatsordnung, welche die Gefahr bringt, von der wir reden. Die Geschichte hält uns den Spiegel hin; die eigene ist lehrreich genug! In der Zeit vom I. 1790 bis zum Jahr 1806 sprach man viel von Bürgertugend. „Ruhe, hieß eS, ist die erste Bürgerpflicht", und „der Bürger hat Nichts zu thun als zu gehorchen." Von Bürgerglück und Bürgerwürde war nicht die Rede; die wclterschütternde Revolution vom I. 1789 hatte nichts Belehrendes für Preußen gehabt; keine Begeisterung war vorhanden, kein Zeitgeist wirkte auf die todte Masse, bis das namenlose Unglück hereinbrach, und wir heimgesucht wurden von Schande und Elend. Jetzt, wo der Geist lebendig ist im Volke, ist die Gefahr größer als im I. 1806 und die Noth- wendigkeit dringender, dies zu sagen. Die Schmach, unter der eisernen Hand eines Welteroberers gedrückt zu sein, ist Nichts gegen den Schimpf durch die eigenen Verhältnisse niedergehalten zu werden, zurückstehen zu müssen gegen andere Nationen, deren Mitglieder stolz darauf sind, einem freien Volke anzugebören. DaS preußische Volk verdient die geistigen Güter zu besitzen, um mit diesen und den materiellen sich gleichstellen zu können mit jedem gebildeten Volke auf dem großen Marktplatze der Erde. Die neue Zeit will neu sich bilden, und darin mag bei dem Festhalten deS Alten allerdings auch Gefahr enthalten sein, denn der Geist der Zeit läßt sich nicht bannen, er strebt auf der Schienenbahn, die er gebaut, fort und fort, vorwärts will er, nicht rückwärts gehn; er schafft neues Leben und mit dem Leben neue Formen. Niemand darf ihn deßhalb verklagen! Ew. Majestät Vorfahren wären ohne die Erfindung und Anwendung deS Schießpulvers in den Besitz der Mark Brandenburg und der mit dieser Provinz jetzt zusammenhängenden Länder nicht gekommen. Den neuen Geist, welcher mit dieser Erfindung sich verbreitete, hat Markgraf Friedrich I. eingekührt in die Mark, die Gewalt deS Pulvers hat die Mauern der bran- denburgischen Ritter gesprengt, und mit ihren Burgen fiel daS Recht des Stärkeren. Immer haben Ew. Maj. erhabene Vorfahren der neuen Zeit sich angeschloffen; der Zeitgeist, der sie belebte, hat sie groß gemacht. Die Erfindung oder Anwendung der Dampfkraft hat dieselbe Bedeutung, wie im Mittelalter daS Schießpulver in Bezug auf staatliche Verhältnisse, dieselbe tief in daS Geisterleben eindringende, bewegende Macht, wie äußerlich dieselbe sich darstellt. Eine Umgestaltung aller staatlichen und kirchlichen Verhältnisse in Europa wird erfolgen; schon zeigen sich hie und da die neuen Gebilde für große allgemeine Reformen. DaS Jahrhundert hat eine große, der Menschheit würdige Aufgabe zu erfüllen; möge sie mit aller Begeisterung ergriffen werden, denn davon hängt eü ab, ob auf friedlichem Wege und ohne gewaltsame Erschütterung die Völker zu dem Ziele gelangen. Ob aber aus Zerstörungen daS Kind hervorgehen soll, welches die Zeit in ihrem Sckooße trägt, ob Deutschlands Verhältnisse von Preußens Fortschritt sich trennen und dadurch der hohe Beruf Preußens verloren gehen wird — wer weiß daS, fürchten können wir es! Die Fürsten haben die Verantwortung, sie haben den hohen Beruf, zu leiten, zu helfen; durch sie sollen die Wege gebahnt werden, auf welchen daS rollende Rad, daS die Vorsehung in die Weltordnung geworfen, sich fortbewegen kann. Zerstörend wirkt eS bei dem Hemmen in dieser Bahn oder außerhalb derselben, wenn eS den rechten Lauf verfehlt hat. — Möge die Zeit erkannt, mögen die Fürsten getrieben werden von dem Geiste der Zeit, und Ew. Majestät in diesem Geiste (dem Weltgeist, der sich zu entwickeln strebt) den Geist deS Volks erkennen, welches mit dem Namen Preußen die Mahnung empfangen hat, seinen Königsthron zu erheben über andere Throne, dazu aber sich selbst hochzustellen. Wir sind bran- denburgische Bauern, bäuerliche Staatsbürger und haben mit den ritterlichen Bürgern vor dem Throne ein gleiches Recht. Deßhalb haben wir eS — nachdem wir die Adresse jener vierzig Ritter aus der Mark Brandenburg gelesen — für Pflicht gehalten, Ew. Majestät das Vorstehende ehrfurchtsvoll auszusprechen. v. Holtzendorf-VietmanSdorf, Rittergutsbesitzer; Heber, Schulze; Adloff, GerichtSmann; RossiuS; Stauck; Dürre, Mühlmeister aus VietmannSdorf; DohmS, Lehnschulze; Dräger, GerichtSmaun; Dämmert; Dräger; DahmS; Bohm aus Storkow; Schirrmeister, Lehnschulze; MeSke, GerichtSmaun; Dräger, GerichtSmaun; LekaS; Schmarso; Michel; Fetting; Bähm; Pittack aus Hammelspring: Gerlich, Bauergutsbesitzer auS Hindenburg; P. Christians, Schulze; Baumann; Christians; BanSmann aus Berbersee, Schulze; DahmS, Lehnschulze; Tamm; Philipp Mäckel; W. Mäckel auS Väter; Schneider, Schulze; Ebermann, GerichtSmann; Wreh, Bauer auS Gruncwald; MuthS, Schulze; Schulz, GerichtSmann; Baack; Rettberg; Arendt; Berg; Decker; Mäckel auS Gollin.