An den Herrn Feldmarschall - Meulenairt Moga und sämmtliche in Ungarn befindliche k. k. Generäle, Stabs- und Gberoffieiere. Hauptquartier Schönbrunn den 12. November 1848. Unter dem Nten vorigen Monates habe ich bereits mit Berufung und unter Beischluß der Allerhöchsten Manifeste vom 3. und 16. Oktober d. I. an den Herrn Feldmarschall-Lieutenant die Weisung erlassen, sich sowohl für Ihre Person sogleich in mein Hauptquartier vor Wien, zu verfügen, als auch sämmtliche für den Augenblick unter Ihrem Befehle stehende Generäle, Stabs- und Ober-Officiere und Truppen-Abtheilungen ohne Zeitverlust zu dem unter meinem Commando stehenden Heere stoßen zu lassen, widrigenfalls sämmtliche in diesem meinem Befehle begriffene Individuen unfehlbar als der Strenge der Kriegsgesetze verfallen zu betrachten wären. Der Herr Feldmarschall-Lieutenant haben sich darauf beschränkt, mir unterm Listen vorigen Monates den Empfang dieses Befehles zu bestätigen; haben selben jedoch für Ihre Person die schuldige Folge nicht geleistet, und wie ich durch einige unterdessen aus den Reihen der ungarischen Rebellen zu den k. k. Fahnen zurückgekehrten Officieren erfuhr, selben den unterstehenden Generälen, Officieren und Truppen nicht zur Kenntniß gebracht. Sie haben indessen noch die schwere Schuld auf sich geladen, sich zum Werkzeuge der Empörer gegen die königl. Gewalt machen zu lassen, an der Spitze eines Rebellenheeres den Boden des Erzherzogthums Oesterreich zu betreten, und gegen eine Ihrem Monarchen treue Armee, deren Mitglied Sie heißen, und in deren Reihe Sie eine hohe Würde erlangt haben, mit offensiver Feindseligkeit zu verfahren. Nach solchen Vergehungen mußte ich eigentlich annehmen, daß Sie sich selbst zum Empörer erklären, und die Brücke zur Rückkehr zu Ihrer Pflicht freiwillig hinter sich abgeworfen haben; wenn nicht Ihr Benehmen indem Terrorismus, der seit längerer Zeit in Ungarn über alle Gutdenkenden die Oberhand erlangt hat, und in dem Umstande einige Erklärung fände: daß die Bekanntgebung aller kaiserlichen Manifeste, so wie jede wahrheitsgetreue Darstellung der Ereignisse, durch eben diesen Terrorismus bisher unmöglich gemacht wurde. Aber auch in solchem Anbetrachte kann längere Nachsicht keine Anwendung mehr finden. Alle Anhaltspunkte, welche die Leiter der ungarischen Bewegung in den früheren Allerhöchsten Erlässen Seiner Majestät zur Rechtfertigung ihrer Schritte finden und hinstellen mögen, können nach den bekannten Vorgängen im September, wo sie den gesetzlichen Boden verließen, und nach den notwendigerweise hierauf erfolgten Allerhöchsten Verfügungen für den Officier und jeden Ehrenmann keine Geltung mehr in Anspruch nehmen, und jeder Ungar, der sein Vaterland liebt, muß nunmehr nach den Erfahrungen weniger Monate zu der Ueberzeugung gelanget seyn, daß er bei dem Verfolgen des jetzt betretenen Weges Alles, was er für die Zukunft gewinnen wollte, nur auf immer verlieren kann. Nach dem Vorbesagten finde ich mich daher bewogen, die Frist, welche ich Ihnen Herr Feldmarschall-Lieutenant, den übrigen Generälen, Officieren und den unter Ihnen stehenden k. k. Truppen zur Rückkehr zu Ihrer Pflicht und zu der Fahne, welcher sie ewige Treue geschworen, eingeräumt habe, noch auf l4 Tage, nämlich bis zum 26. November, zu verlängern, bis wohin dieser Befehl die allgemeine Verlautbarung erlangt haben kann, welche zu veranlassen ich Ihnen wiederholt strengstens auftrage. Diejenigen aber, welche diese Frist unbenützt verstreichen lassen, geschehe es aus Mutlosigkeit oder verdorbener Gesinnung; solche, die noch weiterhin gegen die getreuen Truppen Seiner k. k. Majestät die Waffen führen werden, muß ich sodann als Verräther und Rebellen betrachten, und im Betretungsfalle als Solche nach der Strenge der Kriegsgesetze behandeln lassen. Alfred Fürst zu Windifchgrätz, Feldmarschall. Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei. 1^8 - 5>O^9 , . V -i