Umlaufschmben. An die Beßtzer der n. ö. ständischen Freyhäuser, und die Dominien aus den Freygründen. -^ie so wichtigen Rücksichten für die Sicherstellung der Verpflegung der, wegen des gegenwärtigen Krieges in so bedeutender Masse aufgestellten Truppen, haben Se. k. k. Majestät bewogen, Ihren deutschen Provinzen für das Militär -Jahr -314 eine unentgeltliche natural-Früchtenlieferung vonWaitzen, Korn, und Hafer, nachdem Maßstabe des Steuerguldens, aufzulegen; wovon auf die Provinz Oesterreich unter der Ens 38,058« Meyen Wachen, 205,736 Metzen Korn, und 220,6282 Metzen Hafer, folglich auf die ständischen Frey-und Linien-Häuser nach dem bestehenden Verhältnisse, >,8ZoZ? Metzen Waitzen, 7,765°; Metzen Korn, und 8/Z20 Metzen Hafer entfallen. Von diesen Quantitäten muß nach d.er höchsten Anordnung die Hälfte, und zwar an Waitzen und Korn, in dem Zeiträume vom bis 25^» Qctober, und an Hafer, in dem Zeiträume vom 25"» Qctok-er bis 25ten November dieses Jahrs, unfehlbar abgelicfert, die andere Hälfte aber zur weiteren Disposition Vorbehalten werden. Den Besitzern der n. ö. ständischen Freyhäuser, und den Dominien auf den Freygründen, werden daher die von dern. ö. Landschafts-Buchhaltung nach Maß der dießfalls entworfenen Repartition ausgefertigten Lieferungs-Extracte mit dem Aufträge zugestellt, von den in diesen Extrakten bemerkten natural - Beträgen, - ie Hälfte, und zwar an Waitzen und Korn, in dem Zeiträume vom i"n bis ^unDctober, und an dem Hafer, in dem Zeiträume vom 25"» Qctober bis 25^ November ganz unfehlbar in das hiesige Haupt-Verpflegsmagazin einzuliefern, die andere Hälfte aber bis auf weitere Anordnung mittlerweile zurückzubehalten. Inzwischen wird jedoch jenen Lieferungs-Pflichtigen, deren ganze Lieferung nur in einem so geringen Betrage besteht, der nicht wohl eine Theilung zuläßt, gestattet, daß sie auch ihr ganzes Lieferquantum auf einmahl abliefern können. Wien am 23"» September 1313. Joseph Karl Graf von Dietrichstein, n. ö. Landmarfchall.