Kundmachung. A>en seit der letzten Kundmachung vom 2v. v. M. gefällten militärgerichtlichen Straferkenntnissen zu Folge wurden wegen wörtlicher und thätlichcr Beleidigung der Sicherheitsorgane und renitenten Benehmens abermals nachstehende Individuen verurtheilt: Johann Dataschek, Bäckergeselle, zu zehn-, Anton Schwarz, Schneidergeselle, Theresia Stöckl, Handarbeiterin, Carl Berger und Joseph Huber, Knechte, zu vier-, Alois Petrides, Kellner, zn dreiwöchentlichem, Johann Formandl, Scidenzeugmachtr- geselle, Joseph Utler, Schneidergeselle, und Augustin Baschinger, Taglöhner, zu vier- zehntägigem, Hieronymus Probst, Schuhmachcrgcselle, zu zwölstägigcm, durch viermal, Anna Beid, Wäscherin, Thomas Palier, Taglöhncr, und Franz Schwinghammer, Milchmeier, zu achttägigem, bei den beiden Elfteren durch drei-, beim Letzteren durch zweimal abwechselndes Fasten verschärftem, Jacob Mandel, Hausirer mit Südfrüchten, und Franz Kraduschka, Schuhmachergeselle, zu achttägigem, Franz Neweczcsal, Schuhmacher- geselle, zu sechs-, Johann Kohlhepp, Bäckergeselle, zu viertägigem, durch zweimaliges Fasten verschärften Stockhausarreste in Eisen, Eduard Laschanskp, Schuhmachergeselle, zu vierwochentlichcm, und Elisabeth Bonengel, Flachsverschleißers-Witwe, zu vierzebn- tägigcm Stoühausarreste ohne Verschärfung, dann Casimir Bauer, Fabriksarbeiter, und Carl Kaspar, Taglöhner, zu zwanzig, Franz Göbel, Drechslergeselle, zu fünfzehn, Michael Bartl, Dienstknecht, zu zwölf Stock- und Theresia Kerner, Wäscherin, zu dreißig Ruthenstreichen. Wegen Wachbeleidigung in geringerem Grade, Verhöhnung der Sicherheitswache, dann respectwidrigen und unanständigen Benehmens gegen Organe der öffentlichen Sicherheit wurde gegen die Soldatens-Witwe Rosa Veutl auf drei-, gegen den Studirenden des niedern Curses an der Josephs-Akademie, Johann Silberbauer, auf achttägigen Stockhausarrest, und gegen den Hörer der Technik, Emil Volits, auf 48stündigen, durch einmaliges Fasten verschärften Arrest, dann gegen die Lehrjungen: Mathias Schmidt, Franz Schulz und Johann Ptassawad auf zehn, Wenzel Kramarz, Franz Luke sch und Mathias Hawlik auf fünf Ruthenstreiche erkannt, und wegen aufreizenden Benehmens der Handlungsbuchhalter Nicolaus Jellinek, dem auch Beleidigung eines k. k. Officiers zur Last fällt, zu viermonatlichcm, dann der Heizer Caspar Pawelka zu vierwochentlichem, der Zuckersiedergehilfe Augustin Graf zu vierzehntägigem, der Drechslergeselle Johann Peterka zu dreitägigem Stockhausarreste in Eisen, und der Lithograph Heinrich Gerhärt zu sechstägigem Stockhausarreste verurtheilt, der Letztere aber von der ihm weiters zur Last gelegten Beschimpfung eines Polizeiwachmannes, sowie der Schneidergeselle Joseph Seidel von dem Angriffe mit Steinwürfen auf eine Schildwachc -»>> in^i-mti» losgesprochen. Weiters wurden wegen Beleidigung des k. k. Militärs der Hutmachergeselle Leopold Weese und der Rothgärbergeselle Caspar Gast zu vierwochentlichem, bei Letzterem durch wöchentlich einmaliges Fasten verschärften, wegen Munitions-Verheimlichung die Taglöhnerin Maria Juhn und wegen Verheimlichung von Waffenbestandtheilen der Goldarbeitergehilfe Ferdinand Grünberg zu vier-, und der Spenglcrlehrjunge Johann Alter mann zu dreiwöchentlichem, wegen Besitz einer Kossuth-Banknote der Silberarbeitergeselle Georg Spiro zu scchstägigem, und wegen unbefugten Hausirens mit Druckschriften der Webergeselle Heinrich Holzschuh zu 48stündigem, die Maurergesellens-Witwe Anna Straßer zu zwölfstündigcm Stockhausarreste in Eisen, und die Schuhmachergesellens-Gattin Theresia Schmidt zu 4 8s> rindigem einfachen Stockhausarreste verurtheilt. Endlich wurde zu Folge Kriegsrechtsurtheiles vom 24. v. M. wegen Theilnahme am Octoberaufruhr, erschwert durch Verbreitung verbotener Druckschriften und aufreizende Reden, gegen den Colporteur Joseph Mink über die ausgestandene neunmonatliche Untersuchungshaft noch auf einmonatlichen Stockhausarrest in Eisen erkannt, derselbe aber von der ihm weiters zur Last gelegten Führung hochverrätherischer Correspondenz «i» Mst«»»,'» los- gesprochen. Se. Ercellenz der Herr Civil- und Militär-Gouverneur haben sich jedoch in Gnaden bewogen gesunder», von den angeführten Verurtheilte» dem Nicolaus Jellinek, Joseph Huber und Augustin Baschinger die Strafe auf die Hälfte der Dauerzeit zu mildern, dann der Rosa Beutl, dem Heinrich Gerhart, Ferdinand Grünberg, Leopold Weese und Johann Silberbauer, wie auch von den schon in früheren Kundmachungen Angeführten, dem Johann Hebenstreit und Moriz Felbermayer den Rest der Strafe uachzusehen. Von der k. k. Mililär-Cenlral- Antersuchuiigs-EommWon. Wien am 14. Jänner 1851. -U§ MLÄ-s