- ^ Joseph -er Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König von Angarn und Nahmen, König -er Lombardie und Venedigs, von Dalmatien, Croatien, Stavonien, Galizien, Lodomerien und Illirien; Erzherzog von Oesterreich; Grvß- herzvg von Krakau; Herzog von Lothringen, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Ober- und Nieder-Schießen und -er Nukowina; Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähren; gefürsteter Graf von Hnbsbnrg nnd Tirol rc. re. L^Zie heftigen Erschütterungen, denen das Staatsgebäude seit länger als einem Jahre unterworfen ist, und die Nothwendigkeit, bei vielfach geschwächten Quellen des Staats-Einkommens den ungeheueren Aufwand zur Bekämpfung gefährlicher innerer und äußerer Feinde aufzubringen, haben außerordentliche Maßregeln unerläßlich gemacht, deren Ballführung unter den eingetretenen höchst schwierigen Umständen nur durch die Benützung des Kredites möglich war. Die österreichische Nationalbank hat durch ihre Direction unter Verhältnissen, unter denen jede andere Hilfe unzugänglich oder unwirksam gewesen wäre, dem Staate sehr wichtige Dienste geleistet, die Wir mit Befriedigung anerkennen. Wiewohl die vollständige und genaue Erfüllung aller von der Nationalbank eingegangenen Verpflichtungen vollkommen sicher gestellt ist, und die feste Begründung dieser Anstalt für die Zukunft volle Sicherheit gewährt, so sind doch die Kriegsereigniffe der letzten Monate von den Feinden des Staates und der Ordnung benützt worden, um in Verbindung mit Gewinnsucht und Leichtgläubigkeit, Beunruhigung über die Zukunft der Bankwährung zu verbreiten, die Wechselkurse auf eine unnatürliche Höhe hinaufzutreiben, und dadurch den Verkehr zu stören, zugleich aber dem Reiche Verlegenheiten zu bereiten. Während Wir die kräftigsten Vorkehrungen ergriffen haben, um dem in einem Theile Unseres Reiches wüthenden Bürgerkriege schleunig ein Ende zu machen, und Unsere tapferen Heere die äußeren Feinde Oesterreichs mit den glänzendsten Erfolgen bekämpft haben, war Unsere besondere Aufmerksamkeit unablässig darauf gerichtet, im Geldwesen eine vollständig gesicherte Ordnung bleibend zu begründen, und den Umtrieben, die den Geldmarkt zum Schauplatze ihrer Bewegungen gewählt haben, mit Nachdruck zu begegnen. Zu diesem Zwecke haben Wir nach wiederholter reifer Erwägung des Gegenstandes und über den Vorschlag Unseres Minifterrathes Folgendes zu erklären und anzuordnen beschlossen: 1. Es ist Unser ernster Wille, daß die österreichische Nationalbank zur Deckung der Staats- Erforderniffe mit einer weiteren Vermehrung ihrer im Umlaufe befindlichen Noten nicht in Anspruch genommen werde. 2 . Zu diesem Zwecke befehlen Wir, daß bei der nunmehr zu erwartenden günstigen Aende- rung der Verhältnisse ohne Aufschub zur Aufnahme eines freiwilligen Darleihens unter den für den Staat und die Steuerpflichtigen möglichst vortheilhaften Bedingungen geschritten werde. Wir wollen, daß dieses Anleihen auf eine Art eröffnet werde, durch 8 !-- /> Welche es allen Gutgesinnten in ausgedehntem Maße möglich zu machen ist, an demselben Theil zu nehmen, und das Ihrige zur Heilung der Wunden beizutragen, welche die Ereignisse der Gesammtheit geschlagen haben. Indem Wir bisher vermieden haben, ungeachtet der gesteigerten Bedürfnisse des Staates, die Bewohner des Reiches mit neuen oder erhöhten Abgaben zu belasten, zählen Wir mit um so größerer Zuversicht darauf, daß diejenigen, die hierzu die Mittel besitzen, diese Gelegenheit nicht ungenützt lassen werden, um Uns in Unseren Bemühungen zur dauerhaften Begründung der Ordnung im Reiche und zur Befestigung des Staats-Kredites nach Kräften zu unterstützen. 3. Für die Bedeckung der Staatsbedürfnisse in der Zwischenzeit ist in Gemäßheit des von Uns am 8. Jänner d. I. sanctionirten Reichstagsbeschlusses vom 3. Jänner d. I. durch weitere Hinausgabe von dreipercentigen Caffa-Anweisungen zu sorgen, welche nicht bloß bei allen Zahlungen an öffentliche Caffen statt Barem verwendet werden können, sondern auch in Folge des erwähnten Gesetzes von Jedermann bei Zahlungen mit dem Betrage ihres Nennwerthes und der bis zu dem Tage der Zahlung verfallenen, auf der Rückseite der Anweisung ausgedrückten Zinsen anzunehmen sind. Die Gesammtsumme dieser Caffa-Anweisungen hat den Betrag, welcher zur Einlösung der zufolge des Circulares vom io. Februar 1849 hinausgegebenen Caffa - Anweisungen erforderlich ist, nicht um mehr als fünf und zwanzig Millionen zu übersteigen. 4. Wir befehlen ferner, daß nicht nur die Beträge, welche durch diese Maßregeln einfließen werden, so weit solche nicht für den laufenden Bedarf erforderlich sind, der Nationalbank zur Verminderung der von derselben dem Staate geleisteten Vorschüsse zugewendet werden, sondern daß auch diejenigen Gelder, welche der Staatsschatz durch die glänzenden Siege Unserer Truppen in Italien zu erlangen in der Lage sehn wird, dieselbe Widmung erhalten. 5. Wegen baldiger Aufhebung des Verbotes der Ausfuhr österreichischer Münzen in das Ausland haben Wir Unserem Ministerium die erforderlichen Aufträge ertheilt. Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt Wien am S8. Junius des Jahres Eintausend achthundert neun und vierzig, Unserer Reiche des Ersten. ran-: Schwarzenberg. Krauß. Dach. Gyulai. Thinnfetd. Kulmer. - Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei.