ARBEITERKAMMER FÜR WIEN DOKUMENTATION DIE STUNDE (Wien) Nr.: TAG: Der Laxenburger Pachtvertrag / aufgelöst Das Urteil des Schiedsgerichts — Sturmszenen bei der Verhandlung —- Der enthüllte Dr. Bohuslaw Mittwoch vormittags trat das. Schiedst gericht zusammen, das berufen wurde, im Konflikt zvTischjpn. ä der Sfoclctd anonyme de Laxenbourg und dein Kriegsbeschädigtenfonds zu entscheiden. Die Verhandlung hatte einen äußerst stürmischen Verlauf und endete mit der Verurteilung der Laxenburger Gesellschaft und der Auflösung des Pachtvertrages mit dem Invalidenfonds. '■'Über die Einzelheiten der Verhandlung erfahren” wir folgendes: lit 9 Uhr früh eröffnete der Vorsitzende, Gerichtesenatipräsident Dr. Josef F r i e d- lande r. <äj Sitzung. Als Beiräte fungierten die Rechtsanwälte Dr. Biene u- f e 1 d und Dr. E g g e r. Von der Finanzprokuratur erschien Hofrat Dr. Perne r- s t o r f Anwalt der Societe Dr. WilheM'-'HÄs’ß ohuslav und als Nebenintervenient- Generaldirektor Robert Bauer. Das Schiedsgericht überprüfte sämtlicho'JPtrokte, die in der Klage des Kriegsbeschädigtenfonds gegen die Läxen- burger Gesellschaft angeführt wurden. Unter den einvernommenen Zeugen figurierte auch der Leiter des Invalidenfonds, Hofrat N i k o 1 a. Auf die Frage des Generaldirektors Bauer, ob es wahr sei, daß er vor der Kündigung des Pachtvertrages bereits mit einer englischen Gesellschaft Verhandlungen angeknüpft hatte, antwortete Hofrat Nikolä: — Aus meinen Akten geht hervor, daß ich vor dem 29. Mai von der englischen Gruppe nichts gewußt habe. Direktor Bauer: Ich kann aber mit Zeugen nachweisen, daß die Engländer bereits Wochen früher mit Ihnen und mit meinem treulosen Beamten Rädlhammer verhandelt haben. Daraufhin wurde Hof rat Nilkola Maß, erklärte, er sei unwohl und bait das Schiedsgericht, sich setzen zu können. Er verneint dann nochmals entschieden, mit den Engländern vor dem 29. Mai verhandelt zu haben. Der Anwalt des Nebenintervenienten, Dr. Rosner, schilderte nun in einer ein- stündigen Rede die Intrigen, die gegen die Gesellschaft geführt worden sind. Er setzt unter anderem auseinander, daß die 3asalsehaft sich in einer verzwickten jage befinde, weil der Anwalt der Gesellschaft, Dr. Bohu- slav, zu gleicher Zeit Rechtsvertreter des größten Gläubigers der Gesellschaft, des Fürsten Colloredo, sei. 2r erwähnt, daß die Gesellschaft eine Forderung von 950 Millionen Kranen jegen den Pächter Goldinann habe, diese Forderung aber vom Kriegisbeschä- digteofonde« gesperrt wurde, so daß die Insolvenz der Gesellschaft durch dieses unbegründete Vorgehen dos Fonds hervorgerufen wurde- Zum großen Erstaunen der Anwesenden erhob sich nun der Anwalt der Gesellschaft Dr. Bohuslav und erklärte, daß die Gesellschaft mit fünf Milliarden Passiven insolvent sei. Der Vertreter der Finanzprokuratur: Dem Fonds schuldet die Gesellschaft 160 Millionen. Dr. Bohuslav: Nach meinen Aufzeichnungen 400 Millionen. Dr. Eosner: Ein gelungener Anwalt, der die Forderung der Gegenpartei nach oben abrundet. Auch die Forderung des Fürsten Colloredo ist. von einer Milliarde auf zwei Milliarden abgerundet worden. Da 7 8 n k ä e n ss ö ^ si ! 8 8 0 »( 8^ 8 ^ 7 ^ 7 I 0 ^ 13^37037 jj We^emußerimgen aus dem Kriegs- üeschädigtenfond. Durch einen Beschluß des HauptauSschusseS ist die Veräußerung des aus dem Habsburgischen Familienfonds stammenden Objektes. Wien. Garnisongasse 1, genehmigt worden. Das Haus wurde vom kasserMe« Familienfonds am 12. Februar W5 yry e i n D M i Ißi o y Kronen von den Brüdern MilUM nnKWakob TEsny gekauft und gelangte jjM um IM Milliarden, also um IpO.OOO Goldkk 0 Me n, Mk' VekäußerrDg. Der Verkauf ist sonach effektiv Än schlechtes, oder schon sehr schlechtes Gesä)äft. Gegenwärtig befinden sich die Häuserpreise auf einem nie erreichten Tiefstand, so daß jedes Veräußerungsgeschäft nrit einem Verlust enden muß. Abgesehen davon, Muß darauf aulmerksam gemacht werden, daß die rechtliche Behandlung des Familiensonds, bezw. die Feststellung, inwieweit derselbe, der, nicht der Beschlagnabme unter- li. wnden Gruppe des Privateigentums zugehört, noch nicht entschieden ist. Solche Veräußerungen müssen deshalb auch, vom sitt I ich en Standpunkt Ms eirnstestöin Einwand begegnen. __1 § st k k I I c st i( ö k st f ü st ^ I ^.: ^IktiLst ILIIUVS I/l.o: F Die Aukvnft Laxettburgs. » Der Kriegsgeschädigtenfonds, dem die Verwaltung des Schloß- und Parkbesitzes Laxenburg obliegt, war nach dem Zusammenbruche der „Societe anonyme Chateau Laxenbourg" bemüht, einen neuen Pächter zu finden, was ihm aber bisher nicht gelungen ist. Der Kriegsgeschädigtenfonds ist Ahrr geMigt, Laxenburg wieder in Eigsnverwaltung f^riznfühttzu. Es wird vor allem die Wiederaufnahme -der Okynchnie, die Schloß» bestchtigung und das Kahnfahren geplant. Die gegenwärtig vollkommen zerstörte Baumschule soll wieder her- gestellt und auch derart erweitert werden, daß es möglich, sein wird, ganz Niederösterreich zu versorgen. Bisher mußten Daumschulartikel aus dem Auslands bezogen« werden, wobei die hohen Zölle und Transportkosten über- ^ aus verteuernd wirkten. ——— k 1 > L >1 3 ? 0 L I "S: Die Wagender Habsburg-Lothringischen Vermögen. Der kathsMch-politische Verein Wieden hatte für Dienstag abend in Trojans Gartensaal eine überaus gut besuchte Versammlung einberufen, bei der Obmann Direktor Lechowitsch u. a. Generalmajor Sterz, GR. Stö- g e r, BM C harwat, die BR, Feiler, Höß, Körö s i. Merth und Prokop begrüßen konnte, Sektionsrat ^ Dr. Zeßcher-Spitzenberg unterzog in seiner Rede! die aktuell gewordenen Fragen der Habsburg-Lothringi- ! schen Vermögen und die beiden Enteignunggesetzs vom Jahre 1919 einer eingehenden Kritik. Er setzte die Begriffe von gebundenem, hofärarischem und Privatvermögen auseinander und trat der Behauptung, die Habsburger hätten ein unordentliches und nicht leicht verständliches Inventar geführt, mit dem Hinweis darauf entgegen, daß Kaiser Franz Josef anläßlich der 1875 aufgetauchten vermögensrechtlichen Streitfragen, entschieden die Staatsinteressen vertrat uM Wgar selbst Opfer brachte. In Deutschland ließ man dem Fürsten anstandslos ihr Privatvermögen und, gab sogar für die hofärarischen Güter Abfindungssummen, während in Oesterreich die Sozialdemokraten die Heraus-! ! gäbe des Privatvermögsns vom Thronverzicht abhängig! i machten und die kaiserlichen Familien an den Bettelstab! ! brachten, da Kaiser Karl eine viel zu ideale Anschauung ! von den Pflichten eines Herrschers hatte, um des Geldes i willen seinen berechtigten Thronansprüchen zu entsagen., ! Nach einer lebhaften Debatte, dis sich an die mit Beifall aufgenommenen Ausführungen schloß, wurde folgende Resolution einstimmig angenommen: „Die Versammlung be- grüßt lebhaft die von Altkanzler Dr. Seipel eingeleitete Aktion »Liner gewissenhaften Prüfung der Frage der sittlichen Haltbarkeit der Habsburgergesetze und der Notwendigkeit der Wiedergutmachung der Entziehung von Privatvermögen, und ersucht B u n d s s m i n i st e r Dr. R e s ch dringend, darüber zu wachen, daß bis zur völligen Klärung der Lage unbedingt nichts von den wahrscheinlich aus u-Privatquellen stammenden Vermögensobjekten verstauf-t .-o-dw'r ' g-ar—v.erschleude,rt werde, sondern beisammengehalten werde fur"Ne"?ünftrge sittlich notwendige Wiedergutmachung." ——.—^ kk 8 clILnkzuukn 5 uk Vien v o x u u e n i»11 o n 0L8IML!L«8 !i/ e iner. Berechtigung,zu geben, wenn./ i'esAmMWEAMcHtIder/.Plsdcnkcn/iann.'/'^>// chch 'ch/jIr.. .// /' ß Ab'M '/oi?lleicht'".sü-r./x8umW/T,hri!teq,ch-alt.eN^-älles,Llassen -wirchunsI nicht //^efalbMdL-wir>.MIben,.-hellte)DchtslMuI?»!gj'/.Ä?ÄnEi wir auch nicht mit; jüdischer;. fondem. -deutscher -Münze/ zurück-.^ zahlen,. 'lK . Dliit er'/Angriff:-in/der fozial-demöktatischest./Arbeiter Zsm? 1- März T925- . tuNg-vom Ich-März Göhendämmerung im ^ Wrisilt-sozislen InvÄlidenverbsnd.^ /"'Dr t.f e h st e '/Spp/ku.I ä t.i 0 n /UeKSÄ ö'Zsea j:'8'jr"e k e n .-.ch Prälaten Dt:'Drerel/.^— Die'-Jnch.ä/lid e.n.fra g e " 'vom H'ich-1 L-z-iätt n7S t'äL.LHH n.-k'ti//-"k. - ' Die Einleitung bringt eine Reihe belangloser Bemerkungen gegen den Vorsitzenden unseres Reichsbundes Dr. /Drerek. Die Verfasser, dich wie/ wich aus einer .Bemerkung / anläßlich einer. Berichkigung bestimmt schließen, können,,in,/derchLerchcnfelder- straße 1 sitzen, wissen ganz gut, daß es eine Lüge ist, wenn sie behaupten, daß Dr. Drerel im Kriegsgeschädigtenfond gegen die Ausschüttung des Reingewinnes zugunsten der Kriegsopfer auftrat; ebenso -wissen sie, -daß es eine Lüge ist, daß Dr. Drerel als Referent der 8. Novelle alle Verbesserungen zugunsten der Kriegsopfer abgelehnt habe; sie wissen, daß Dr. Drerel den Antrag brachte, in ß 30 der 8. Novelle wieder das Tor zu öffnen, um es Kriegsteilnehmern zu ermöglichen, auch heute noch die Invalidenrente zuerkannt zu bekommen, was bekanntlich die letzten zwei Jahre unmöglich war; sie wissen ganz gut, daß Dr. Drerel den Antrag brachte und durchsetzte, daß die Kriegerswitwen bei der Wahrscheinlichkeit einer halbjährigen Erwerbsunfähigkeit die erhöhte Witwenrente erhalten können, und sie wissen ganz gut, daß Dr. Drerel feststellen konnte, daß m den w ichtigen Punkten der 8. Novelle ein Einvernehmen aller Parieren erzielt wurde. Nach dieser Einleitung kommt nun ein stärkerer Stoß: In der Generalversammlung der Ortsgruppe 16 sei Dr. Drerel ftar nicht zum Worte gekommen, habe das Versammlungslokal verlassen müssen. ,,Er war es, der daraufhin die Wache zum Einschreiten veranlaßte, unter dem Hinweis, daß man ihm den Eintritt nicht verwehren dürfe." Als Folge davon sei ein derartiger Skandal entstanden, daß die Versammlung vorzeitig geschlossen werden mußte. Aus derselben Quelle, denn solche Lügen können nicht zwei verschiedene Gehirne ausspinnen, stammt ein Artikel in der Volksze/tung, wo es heißt, daß anläßlich dieser Versammlung Dr. Drerel von den Versammelten aus dem Lokal gewiesen wurde. Alles glatt erfunden und erlogen. Die Generalversammlung der Ortsgruppe XVI Während die 21 'anderen Ortsgruppen des Verbandes Wien des Reichsbundes friedlich und fortschreitend arbeiten, gab es i n der Ortsgruppe 16 eine Störung, die daraus entstand, daß sich aus persönlichen Differenzen des Obmannes Nowotny mit einem Leitungsmitglied ein Streit entwickelte, der zu zwei Gruppen führte, die sich nicht leicht vereinigen ließen. Der ganze Vorfall ist aber von gar keiner Bedeu-ung, und wenn man die Verhältnisse in den hundert anderen Vereinigungen kennt, etwas ganz Alltägliches. Es schien einmal, als ob die! -Schwierigkeiten überwunden seien, und so kamen Ende Jänner die Mitglieder zu einer Generalversammlung zusammen, die statutengemäß abgehalten werden mußte. Ehe diese Versammlung eröffnet wurde, gab eine Kleinigkeit Anlaß zu einem Wortgefechte, ein Epileptiker bekam einen Anfall, ein anderer Schwerinvalider kam in eine große Erregung, cs fielen einige harte Worte hin und. her, und so ging man auseinander, ohne mit der Generalversammlung auch nur begonnen zu haben. Dr. Drerel war diesmal gar nicht dabei. Um nun die Generalversammlung aber doch abhalten zu kömnen, sah sich die Verbandsleitung, da Obmann Nowotny selbst einer der streitenden Teils war, veranlaßt, die Mitglieder neuerlich zur Generalversammlung einzub-erufen. mit der Bemerkung, daß Dr. Drerel den Vorsitz als Verbänds- obmann selbst führen werde. Diese Versammlung war sehr gut besucht. Bei tadelloser Ruhe und Aufmerksamkeit brachte Dr. Drerel als Vorsitzender den einzigen Gegenstand der Tagesordnung „Wahl der Orts- z n 11 L n X z»u c n f u n ^! eIt 00XU^^I^7I0l< F «k-.: ^6: gruppenleiiung" zur Sprache. Es schien auch anfänglich, als ob' es gelingen könnte, die Wahl durchzuführen. Dr. Drerel erklärte' dabei, daß es der Verbandsleitung ganz gleichgiltig sei, welche Mitglieder in die' Ortsgruppenleitung entsendet werden. Er ersuche die Versammlung, in Ruhe die Redner und die Anträge anzuhören, denn er wolle als Vorsitzender auf keinen Fall zulassen, das; es zu lärmenden und aufgeregten Auftritten komme. Der Saal sei sehr voll und eine kleine Minorität könnte einen solchen Wirrwarr schaffen, daß eine geordnete Wahl unmöglich wäre; man müsse auch damit rechnen, daß manche Schwerinvalide sehr nervenleidend seien, und um ihnen eine Aufregung zu ersparen und auch der Öffentlichkeit nicht das Bild einer streitenden Jnvaliden- versammlung zu bieten, würde er die Versammlung vorzeitig schließen, wenn er beobachten würde, daß einige Anwesende die Absicht hätten, den ruhigen Verlauf zu stören. Als ein solcher Störer den Zwischenruf machte, heute komme eszü keiner Wahl, fragte Dr. Drerel die Versammlung, ob noch jemand auf diesem Standpunkte stehe. Die Abstimmung ergab die einmütige Ablehnung und Zurückweisung des Zwischenrufes. Dr. Drerel machte den Vorschl ag, es möge eine Kommission, von beiden Seiten gleich stark beschickt, einen Wahlvorschlag vorlegenp der Obmann-Stellvertreter Förster trat sehr für diesen Antrag ein, doch meldeten sich da zwei Mitglieder zum Worte, die sichtlich den ruhigen. Gang der. Versammlung hemmen wollten. Dr. Dreael machte auf die Gefahr und auf seine früheren Bemerkungen aufmerksam, und als,er Ernst machen wollte mit dem Schluß der Versammlung, wurde er von beiden Seiten'gebeten, noch etwas zu warten, es werde doch gehen. Der Vorsitzende machte noch einenfVersuch, es'meldeten sich neue Redner,.an. allen Tischen fingfman an lebhafter zu disputieren, da' und dort sah man schon erregte Gesten zuA da entschloß sich Dr. Drerel.zur Erklärung, daß die Generalversammlung ' geschlossen' sei; - als er dann das Ookal verließ, wurde er von beiden Seiten ge-' grüßt und auch fetzt meinten noch manche, es wäre vielleicht - doch, gegangen. ,, . ^'sBis...dahEhatte die Wache gar nichts--zu f'un, sie kam - erst, - als später die Zurückgebliebenen eine neuerliche Ver- -- sammlung ab haltenwollten, herein und verlangte von den „ Anwesenden, sich zu legitimieren,, worauf.die ^Zusammenkunft nach einer ruhigen-Debatte still zu Ende ging. .Das ist die ausführliche Wahrheit und damit vergleiche man den Bericht - der Arbeiterzeitung. . - ... Die Verbandsleitung hat in der Folge ihr Mitglied Brückl znm Kommissär für die Ortsgruppe 16 ernannt,' der " nach den Statuten nun alle, weiteren Arbeiten durchführt; gleichzeitig wurde ein schon öfters besprochener Plan durchgeführt. und für Ottakring-Neulerchenfeldl eine zweite ' Orts- '. gruppd gebildet, da die Alte Ortsgruppe ehedem so groß war, daß die Ausgaben der Ortsgruppenleitung zu schwer geworden. 7 Wir tonnen schon'heute feststellen, daß wir m kürzester Zeit auch in diesem Bezirke volle, ruhige Arbeit haben werden.. .. Eine Versammlung der Schwermvaliden im ff. ^ alten. Nathause. d " Bor nicht gar - langer Zeit bekam 'eme größere Anzahl '- Schwerinoalider des Verbandes Wien des Reichsbundes eme ' Einladung zu einer -Versammlung mit folgendem Wortlaute: ''' 7 Der Verband ' der Krieasschwermvalidest und' Hilflosen ist. am. 25. Atärz 1924 in Liquidation getreten. Die Liquidation ist beendet und es gilt nunmehr unser ferneres S ch i ck s a l zu beraten. — -,'f . 1. Erörterung her. Liquidation. ' ' 2. Besprechung der.. Frage des evemuellen Anschlusses ^Referent Kam. Herzig). - - f. - . 'Als Einberuser zeichnetenniFür das Liquidisrungskomitce. .. Herzig und Werbetzky. Die Einladungen waren fein-säuberlich, hergestellt,, fast sicher mit Eestettuers Apparaten,zzund. begreiflicherweise waren unsere Mitglieder sehr erstaunt, denn Werbetzky gehörte nicht,dem Liquidierungskomitee an und Herzig hatte, ehe dessen Arbeiten beendet waren,, seinen Austritt gemeldet. . ... 7 7 .. .. - Unsere Mitglieder gehen der'Sache nach und stoßen , bald aus die Lerchenfelderstraße und damit war auch die ganze Kriegslist aufgedeckt. .- 7 Z-,-, 7.7 -7-7 >, Um alles zu verstehen, müssen wir etwas zurückgreifen. Vor ungefähr drei Jahren gründete der Schwerinvalide Eallos mit einigen Kameraden den Verband der Kriegs-, schwerinvaliden und Hilflosen Oesterreichs. Er vereinigte bald . eine ansehnliche Mitgliederzahl und trat nicht bloß in Wien, sondern auch in den Ländern draußen auf. Seine 3000 Mitglieder gehörten früher fast ausnahmslos - dem Zentralverlande an und waren, angeekelt durch die dortigen Zustände, ausgetreten und hatten sich ihre eigene Vereinigung gebildet. Sie fanden auch auf vielen Seiten Sympathien. Der Obmann Gallos machte aus den Grüyden für seine Haltun kein Hehl und erhob gegen die Führung des Zentralverbandes Brandeisz und Wolsmüller die schwersten Anklagen. Es kam zu einer gerichtlichen Klage, die ein ganz unglaubliches Material zutage förderte und es ist 'charakteristisch, daß diejenigen, welche in diesem Prozesse bloßgestellt wurden,, heute noch die großen Macher sind und in Wirklichkeit den-Zentralverband leiten, wenn auch ihre Namen nach außen hin nicht mehr an der Spitze stehen, und es ist bezeichnend, daß sie in letzter Zeit noch zu Beisitzern der Jnvalidenschiedskommission ernannt wurden. - / -.-/7. -Z --7 ^ . 7-.. Was dem Schwerinvalidenverband .mangelte, war ein erfahrener. Organisator und . dazu kam das Unglück, daß sie eine grotzangelegte Wirtschafrsslelle gründeten und " deren - Leitung mit vollem Vertrauest einem gewissest Kantor mber- ließen. Dieser war ein Betrüger, und als er. flüchtete, kam - sein Treiben a n den Tag. Dieser. schwere Schlag- schädigte , natürlich den Verband in seinem - öffentlichen, Ansehen und -mit anerkennenswerter Ruhe und Festigkeit überlegten die /Leitungsmitglieder, 'was sie nun tun / sollten. / Unverzüglich . meldeten sie ; den Sachverhalt bei der Polizei und bezüglich -- des Verbandes kamen sie zu dem Entschluß, sofort eine Generalversammlung einzuberufen, dieser den Antrag aus Auslösung vorzulegcn und dem Liquidierungiomitee Auftrag und Vollmacht zu erteilen, .die letzten Angelegenheiten, sei es mit der Behörde, sei es bezüglich des Besitzes und der Schulden, in Ordnung zu bringen. 7 - ' ' Die Schwerinvaliden wären sich klar darüber, daß sie einer Organisation angehören müssen, und sie haben diese Frage restlich überlegt. Von Seite des Zentralverbandes wurde mit keiner . Versprechung gespart; es wurde allen Ange7 stellten die Uebernahme in den Landesverband zugesagt, dem - letzten Obmann Damm würde eine Tabak-Trafik versprochen; es bestand 7 aber bei einem großen Teil der Schwerinvaliden . eine fo -tief begründete- Abneigung gegen die 'Lerchenfelder- ^ straße, daß sie allen Lockungen Widerstand leisteten.' ..'--Z T' L Mit unserer Organisation, sie hieß damals noch Reichs-, verband der christl. Kriegsmvaliden u.s.w., würden eingehende . - Beratungen gepflogen, urrb obwohl wir damals-nicht in. der 7. Lage waren, die' Angestellten des Schwerinvaliden-Verbandes . in jenem Umfange zu übernehmen, wie es Brandeisz versprochen hatte, waren die Schwerinvaliden.doch entschlossen, sich.-uns/sanziischlietzm.' waren für den -Reichsverband die Ver- - anlassung die Organisation umzübauen und sowohl nach äugen als auch nach innen sich den Verhältnissen an-üpassen und aus den Erfahrungen früherer Jahre eine praktische Anwendung zu machen. Als der Reichsverband im Jahre 1920 gegründet wurde, war die stärkste Veranlassung hiezu ebenfalls der . Brandeiszverband, der ganz von Juden beherrscht wurde, und um den Gegensatz zum Ausdruck zu bringen, nannte sich der Reichsverband christlich. In diesem Wort sah aber - mancher eine Parteibsezeichnung., Darin lag, eine Hemmung, da wir durchaus entschlossen waren, unsere Organisation unpolitisch zu führen; weshalb! der neue Namen „Reichsbund der Kriegsopfer",, der auch viel kürzer ist als der alte gewählt, und überdies das Schwergewicht in der Organisation ausdrücklich auf die Invaliden und Kriegerswitwen gelegt wurde. Von einem Verschmelzen der beiden 'Verbände, des Reichs- bündes und der Schwerinvaliden, mußte abgesehen werden, da damals der Reichsbund sich dagegen auf alle Fälle sichern mußte, etwaige Forderungen an den Schwerinvaliden verband, die aus der Affäre Kantor sich ergeben könnten, decken zu müssen. So berief die Leitung des Schwerinvalidenverbandes seine Mitglieder noch einmal zur letzten Generalversammlung ein, in welcher der Verband sich auflöste, zur Regelung der finanziellen Angelegenheiten ein Liquidierungskomitee wählte und zum Schlüsse mit 58 Stimmen der 60 Delegierten den Beschluß faßte, den Mitgliedern zu empfehlen, sich dem Reichs- Kunde anzuschließen. ^ " Besonders dieser letzte Beschluß war ein schwerer, aber wohlverdienter Schlag gegen Brandeisz und Konsorten. In der Folge meldeten sich bei allen Ortsgruppen Schwerinvalide als Mitglieder und wir, schenkten unsere besondere Aufmerksamkeit dem berechtigten Wunsche der Schwerinvaliden, in einer Organisation der Kriegsopfer entsprechend zur Geltung zu kommen. Eine ihrer Hauptklagen gegen den Bran- eiszverband, die ganz besonders Gallos schon Immer vorgebracht hatte, ging dahin, daß unter Hinweis auf die Schwerinvaliden immer gesammelt wird, die Nutznießer aber ganz andere Leute sind. So darf es bei uns nicht sein. Unser Sekretär Molletz ist Schwerinvalide, der zweite Sekretär Schulz ebenfalls und der Leiter der Sektion 1 „Kriegsinvalide" ist der Schwermva- lide Ausflug. So ist durch die Besetzung dieser wichtigen Stellen den Schwerinvaliden ihr tigter Einfluß !m Reichsbunde sicher gestellt, und wir laden die Schwerinvaliden ein, einen Vergleich in dieser Hinsicht mit dem Brandeiszverband anzustellen. Um nun die hinterlistige Niederträchtigkeit obiger Einladung zu verstehen, muß man sich vor Augen halten, daß die Brandeiszgruppe gerne die Schlappe, welche sie durch den Anschluß der Schwerinvaliden an uns erlitten hat, wieder auswehen möchte. Sie können natürlich die Schwerinvaliden zu einer Versammlung nicht einladen und so verschafften sie sich zwei Strohmänner, die allerdings sehr schlecht gewählt waren; und die Einkleidung der Einladüng zu dieser Versammlung im Rathause kann man, wenn man sich nur sehr milde ausdrücken will, nicht anders als ganz ungeschickt bezeichnen. Die Liquidation des Verbandes ist längst abgeschlossen, Kantor sitzt längst schon hinter Schloß und Riegel und überdies war Werbetzky niemals Mitglied des Liquida- tivnskomitees und Herzig ist, ehe dieses mit seinen Arbeiten fertig wurde, aus ihm ausgetreten. Da dieser Herr aber als Referent angekündigt wurde, müssen wir uns schon mit ihm, gern oder ungern, etwas mehr beschäftigen. _ Robert Kerzig. Er war Funktionär (mit Funktionsgebühren) des Schwerinva- lidenverbandes, vertrat in der Ilebergangsperiode eifrigst den Anschluß an den Reichsbünd, stand bei Auflösung des Verbandes vor der Gefahr der Arbeitslosigkeit und wurde dann vom Reichsbund als Angestellter ausgenommen. Sein Kollege, unser Sekretär Schutz, nahm ihn, obwohl selbst räumlich beschränkt, ohne jede Vergütung in sein Quartier auf. Eines Tages kommt Herzig nicht in die Kanzlei; auch Schulz kann keine Auskunft geben. Es hätte in der Frühe jemand geläutet, Herzig hätte geöffnet und mit der kurzen Bemerkung, er müsse fort, seinen Hut genommen. Das alles sei nicht weiter ausfallend gewesen. Als Herzig auch nachmittags nicht kam, telefonierten wir an Spitäler, weil wir einen Unfall befürchteten, konnten aber nirgends eine. Auskunft erhalten. Am anderen Morgen hörten wir,, daß er verhaftet worden. Wir erfuhren auch bald, daß er vom Strafgericht Brünn wegen eines allerdings nicht sehr großen Diebstahles verfolgt wurde. Einige Zeitungen brachten die Nachricht von der Verhaftung, was natürlich für eine Organisation, wenn sie noch so unschuldig, immer sehr unangenehm ist; daß das Brandeisz-. organ diesen Brocken auffischte, ist nicht zu verwundern. Was wir bisher nicht wüßten, trat nun zu Tage: Herzig war gar nicht österreichischer Staatsbürger. Er bat uns nun um Unterstützung. Dr. Drerel ging der Angelegenheit seiner Staatsbürgerschaft nach, da Herzig uns glauben machte, daß sein Gesuch schon längst laufe und unmittelbar vor dem Abschluß stehe. Als man aber der Sache auf dm Grund ging, stellte es sich heraus, daß kaum die Einleitung gemacht worden, und es war auch gar keine Aussicht mehr, daß Herzig die Staatsbürgerschaft bekommen konnte, da hiezu die Zustimmung der tschechischen Gesandtschaft notwendig ist. Nun war es uns begreiflich, warum Herzig diese Voraussetzung sich nicht verschafft hatte. Unser Rechtsanwalt Dr. Schachenhofer ging über unser Ersuchen der Angelegenheit nach. So erfuhren wir, daß Herzig mit dem Jnvalidenamt in Prag wegen seines Rentenbezuges in Verkebr itebe u nd tatsächlich ^ine Rente bestelle. Nach 3 Monaten wurde Herzig wieder freigelassen. Es war und ist natürlich ganz ausgeschlossen, daß er als tschechischer Invalide einer österr. Organisation angehören, noch viel weniger hier als Vertreter fungieren darf. Ohne daß wir hiezu irgendwie verpflichtet gewesen waren, gaben wir Herzig, da er uns seine große Not schilderte, aus freien Stücken noch einen Monatsgehalt. Herzig kam in der Folge noch oft in unsere Kanzlei und wir hörten, daß er bei Behörden für Invalide und Kriegerswitwen intervenierte. Als wir aber ein Schreiben der Mitella erhielten, daß Herzig als Leitungsmitglied des Reichsbundes dort Vorgesprächen habe, mußten wir ihm mit aller Entschiedenheit verbieten, sich als Funktionär des Reichsbundes auszugeben. Wir hörten, dann, daß Herzig da und dort den Versuch machte, wieder eine Schwerinvalidenorganisation zu schaffen, in der er natürlich seine Stellung gehabt hätte, waren darüber aber ganz unbesorgt. In den letzten Tagen wurden wir darauf aufmerksam gemacht, daß sich Herzig, obwohl tschechischer Invalide, zwei Jahre im Jnvalidenheim in der Fasangartenstraße aufgehalten hat, und ganz unbegreiflich ist es, daß vor einigen Tagen eine Berufung Herzigs auf der Tagesordnung der Schiedskommission stand. Wir müssen fragen, wie so etwas möglich ist, während viele Hunderte Invalide und Kriegerswitwen sehnsüchtig auf den Schiedspruch warten. Herzig kam freilich nicht zur Verhandlung und so Web der Akt liegen, aber wir müssen fragen, was da vorgeht. Ausgerechnet dieser Mann verschreibt sich nun Brandeisz, um die Schwerinvaliden irrezuführen, dieser Mann ruft die Schwerinvaliden auf, um über ihr ferneres Schicksal zu beraten, er referiert über die Frage des eventuellen Anschlusses und schreibt zum Schluß „Werte Kameraden!, Es handelt sich um Euer Bestes, daher Erscheinen Pflicht!" Und nun die Versammlung. Viele unserer Mitglieder fragten bei uns an, was da los sei. Wir durchblickten am z k ZT I 7 L n X k u L n fun V ! LX v 0 X llX 5 tt 7 » 7 I 0 ki si^.: 7^6: Anfang noch nicht die ganze Sache, denn die Drahtzieher Brandeisz und Wolfmüller traten ja erst in der Versammlung selbst auf. Wir legten gar keinen Wert darauf, die Versammlung unsererseits stark zu b>eschicken, da wir in diesem Falle einen Zusammenstoß befürchten mutzten und alles vermeiden wollen, was den Invaliden in der Oeffent- lichkeit schaden kann. So kam es, datz nur ein kleines Häufchen vereinbarte, sich diese Komödie anzusehen. Es waren etwa 60 Teilnehmer, darunter 12 Mitglieder des Reichsbündes, die übrigen des Schwerinvalidenvetbändes, mit Ausnahme von Brandeisz, Wolfmüller und dem Obmann des Zentralverbandes Schnürmacher, welche dem Schwerinvalidenverblande nicht ungeklärten und daher in der Versammlung, die der Einladung entsprechend nur für dessen Mitglieder bestimmt war, nichts zu suchen hatten. Ueber die Liquidation war nicht viel zu sagen und Herzig war sichtlich sehr befangen, als er empfahl, dem Zentralverband beizutreten. Sein Ouar- tiergeber Sekretär Schulz machte einige so deutliche Bemerkungen ihm gegenüber, datz er von der Höhe verschwand und in einem stillen Winkel, ohne sich weiter zu rühren, stummer Zuschauer blieb. Als dann Wolsmüller zu sprechen begann, bemerkte unser Sektionsleiter Ausflug, datz er gar nicht in die Versammlung gehöre und hier nichts zu suchen habe; als nun Wolsmüller ihm in frecher Art erwiderte, gab ihm Ausflug eine freiilch sehr kräftige Antwort, die Veranlassung ist, vor Gericht die Hinterhältigkeit dieser Versammlung zur Sprache zu bringen. Dann kommt Brandeisz, der allerlei Nadelstiche mit glatterfundenen Sachen gegen Dr. Drerel versucht. Sekretär Schulz sagt den Herren einige bittere Wahrheiten und dann kommt noch Invalider Mayer, der einmal im Reichsbund war, dort aber nicht jenes Plätzchen fand, das er anstrebte, sich daraufhin nicht mehr sehen ließ und daher in unseren Listen gestrichen wurde. Er weist, um dem Reichsbünd und Dr. Drerel etwas anhängen zu können, ein Empfehlungsschreiben vor, in welchem wir einen Invaliden empfohlen hätten hinsichtlich seiner „Gesinnung". Mayer sollte sich doch so viel in den Organisation auskennen, um-zu wissen,. datz es sich nicht um dem Reichsbund handelt und datz die- Aussteller, mit /uns gar nichts zu tun haben. Wir würden uns übrigens gar nicht hindern lassen, bei Empfehlung eines Invaliden auch auf - seinen, verläßlichen Charakter und seine Ehrlichkeit, hm.uweisen, / die bei manchem Posten die-Voraussetzung der Anstelluna sind und ^worüber man--vorher von einer^ verläßlichen Seite' . eine -bestimmte - Lluskunft?- haben /will.^,Freilich-- Eesinnungs-v lumpen-nach Typs Herzfaerhälten/von-uns-keine/solche-Enr- "'s ^1; Und nun der Höhepunkt der. Komödie: Der Vorsitzende ZWerbehky,: der? niemals - dein,-Reichsbunde angehörte, : so -wieL- die: Mehrheit.KnegZopftc/.'LÄ^Mitglreder.. ü k 6 ü I I l n X z 5 n fun ^ I 5 »i o 0 »( lj ^ ^ s - I I 0 ^ -W5I7^rLI7M Uv. BWOgMMMUg M chrWlichsozialen MMw verbaud. Verfehlte Spekulation des Abgeordneten PrAaten De. Drexel. — JnvaliVenfrage vom christlichsozialen Standpunkt. Die Die Kriegsinvaliden, Kriegerwitwen und -Waiden des Weltkrieges sind als mahnendes Gewissen für die christlichsozialen und grotzdeutschen Kriegshetzer übriggeblieben, denn sie haben das von den christlichsozialen Partetgrößen attgeprtesene „Stahlbad der Völker" bis gut Neige aUskostett Müssen. Während der vielen Jahre, in welchen die Regierungsgeschäfte unseres Staates in den Händen der bürgerlichen Mehrheit liegen, haben diese nichts getan, um die Schuld gutzumachen, die ihre Parteigänger verursacht, und den Kriegsopfern keine halbwegs erträglichen Lebensbedingungen geschaffen. Da die Zahl der Invaliden und Witwen noch immer eine sein- große ist, würde bei einer entsprechenden Entschädigung für die erlittenen Einbußen der Staatssäckel entsprechend herangezogen Wörden müssen. Um Nun die Besitzenden zu entlasten, bemühte sich insbesondere Minister Schmitz, die Forderungen der Kriegsopfer immer wieder auf ein totes Geleise zu schieben, und er bediente sich dazu der verschiedenen dunklen Elemente, die sich bei den Kriegsopfern Eingang AU verschaffen Wichten. Er ging so weit, daß er mit öffentlichen Geldern die Gründung des Gallos-Verbandes ermöglichte, alles in dem Bestreben, sich eine Organisation zu schaffen, welche die Wünsche der Kriegsopfer zu sabotieren in der Lage ist. Bisher-chMte man schlechte Erfahrungen mit derlei Gründungen gemacht, weil nach kurzer Zeit die Kriegsbeschädigten diese Treibereien durchschauten. -Seitdem der Gallos-Verband kläglich zusammengebrochen ist, bemüht sich der noch übrig gebliebene Reichsbund der christlich sozialen Kriegsopfer u n'd Heimkehrer in der Hofburg, die Bestrebungen der Regierung zu unterstützen. Jette Anhänger des Gallos-Verbandes, die sich dem Landesverband der Kriegsinvaliden nicht anschlossen, wurden vom Reichs- bund übernommen, der sich auch die Räumlichkeiten und sonstigen Besitztümer aneignete. Allerdings die durch den Betrüger Kantor verursachten Schulden im Betrag von fünfhundert Millionen wurden nicht übernommen. Der Präsident des Reichsbundes ist der christlichsoziale Parteisekretär und Abgeordnete Prälat Dr. Drexel. Als seinerzeit in diesem Verband, der sich damals Reichsverband nannte, Korruptionsaffären an der Tagesordnung waren, wurde Drexel von seiner Parteileitung zur Reorganisierung des Verbandes förmlich kommandiert. Es ist ja auch bezeichnend, daß an der Spitze einer Jnvalidenorganisation ein Nicht in valid er steht. Ihm zuliebe schleppt man auch die Bezeichnung „Heimkehrer" im Verbandstitel mit. Daß die christlich- soziale Partei Einfluß auf die Kriegsopfer zu gewinnen versucht, geht auch daraus hervor, daß in Steiermark gleichfalls ein nichtinvalider christlichsozialer Mandatar, Bundesrat Hoheneder, alles aufbietet, um sich eine Kriegsopferorganisation zu schaffen. Die Kriegsopfer haben aber bereits wiederholt mit Nachdruck erklärt, daß sie sich für reif und mündig genug halten, ihr Schicksal Lurch Personen aus ihren eigenen Reihen bestimmen zn lassen. Drexel hat schon einigemal sein wahres Gesicht als Vertreter der Regierungspartei, zum Schaden der Kriegsopfer, gezeigt. Er leistete durch sein Stillschweigen bereits seinerzeit der Regierung gute Dienste, als sie mit Hilfe des damaligen Schwerinvalidenverbandes das Spielabgabengesetz, welches Mittel für Unterstützungen und Existenzgründungen aufbringen sollte, zu Falle brachte. Im Kriegsgeschüdigtenfonds trat Drexel gegen die Ausschüttung des Reingewinnes zugunsten der Kriegsopfer auf, und als jüngst im Parlament e v e r den Antrag stellte, anstätst fünfhundert Millionen .Kronen eine Milliarde Kronen für das kommende Jahr für die Fürsorge der Kriegsopfer zu verwenden, stimmte der sonderbare Jnvalidenvcrtreter Dr. Drexel gegen diesen Antrag, der deshalb nicht angenommen wurde. Die Kriegsinvaliden, die in der nächsten Zeit infolge dyr Kürzungsbestiinmungen keine oder nur eine gekürzte > Rente mehr erhalten und auch die Kriegerwitwen, die man abfertigen wird, können sich bei dem Jnvalidenretter Dr. Drexel dafür bedanken, denn er hat als Referent die achte Novelle des Jnvalidenentschädtgungsgesetzes vertreten und gegen den Willen der sozialdemokratischen Abgeordneten alle Verbesserungen zugunsten der Kriegsopfer abgelehnt. Wenn auch die Zahl der Anhänger des Reichsbundes keine allzugroße ist, so machen auch jene von den Pfarrämtern und christlichsozialen Vereinen zU- getriebenen Mitglieder schon langsam die Augen auf und es beginnt zu dämmern. Die Ortsgruppe Ottakring, deren Obmann der bisherige intime Freund des Dr. Drexel, Herr Novotny, ist, hielt vor einigen Lagen eine Generalversammlung ab, bei welcher Abgeordneter Drexel gar nicht zum Worte gelangen konnte Und das Versammlungslokal verlassen mußte. Er war es, der daraufhin die Wache zum Einschreiten veranlaßte, unter dem-Hryweis, daß . man ihm den Eintritt nicht verweMem ditvftz, Als Folge davon entstand ein derartiger SkcWM, daLtrotz Erscheinens einer Ab- ordmmg der. „FrörliMnpfeK die Versammlung vor- zeitigpveschlofsen tfverdesi mußte. Vorgestern fand nun im Hfksgal des Gien NckthauW eine Versammlung der dem iDhexel-VerVand ansteschlossenen ehemaligen Anhänger dK Gallos-Verbandes statt. Die Einberüfer, das Liquidierungskomitee des Gallos-Verbandes, erklärten, daß die Invaliden durch den Anschluß an den Drexel ihr Heil Nicht gefunden haben, und daß die Versammlung embernfen worden fei, damit über die weiteren Schritte Beschluß gefaßt werde. Der Invalide Herzig, ehemals einer der Getreuen des Drexel, schilderte die Anmöglichkeit eines Wsiterarbcitens mit dem rein parteimäßig eingestellten Präsidenten. Nach seinen Ausführungen ist Drexel bestrebt, alle Gelegenheiten zu benützen, um sich populär zu machen, sein Bild muß in allen Verbandsräumlichkeiten angebracht werden, der vom Reichsbund herausgegebene Kalender ist auf eigene Veranlassung mit seinem Porträt geziert worden und die Propagandaabteilung des Verbandes mußte Ansichtskarten mit einem Bilde, das den Prälaten in der Kriegsgefangenschaft darstellt, in Vertrieb setzen. Die Sitzungen des Ausschusses des Drexel-Verbandes haben im Klubzimmer der christlich sozialen Abgeordneten im Parlament stattgefunden. Der Verband forderte die Schlösser Mauerbach und Schrems als Kinderpflegestätten an, ließ flöh aber, mit Hilfe des Ministeriums für soziale Verwaltung, vom Besitzer dreißig Millionen Kronen als Abfindung ausbezahlen. Die Verteilung der Gelder hat sich Prälar Drexel selbst Vorbehalten, so daß die Schwerinvaliden in allen Fällen zu kurz kamen. Unter großer Entrüstung verlas der fchwerinvalide Sübbahner Meyer ein Schreiben des Drexel-Verbandes, in welchem das Mitglied Grunke zur Aufnahme als Angestellter empfohlen wird. In diesem Schreiben heißt es wortwörtlich: „Genannter entspricht vollkommen den ! für die Aufnahme vorgesehenen Bedingungen in Bezug auf Gesinnung." Der Vizepräsident des Reichsbundes der Myrnchen invaliden V a m nr erklärte, er werde nunmehr seine eigenen Wege gehen, Werl er eingesehen habe, daß man mit der derzeitigen Leitung des Drexel-Verbandes nicht arbeiten könne. Der - von den Einberufern eingeladene Obmann des Landesverbandes der Kriegsinvaliden, Brandei ß, ergriff nun das Wort und schilderte, unter großer Aufmerksam^ kert aller Anwesenden den Schaden, den der Reichsbund der gesamten Kriegsopferschaft bisher zugefügt hat. Trotzdem ernige Anhänger des Drexel-Verbandes den Redner durch Zwischenrufe stören wollten, gelang ihnen dies nrcht, weil die Versammlung gegen sie Stellung nahm und durch Beifall die Ausführungen würdigte. Der Airtrag, der hierauf aus der Versammlung gestellt wurde, sich von dem Drexel - Verband wol l- ftandig los z usagen und sich dem La ndes- verband anzuschließen, wurde unter stürmischer» Beifall gegen nur vier Stimmen angenommen. Die Einigung der Kriegsopfer ist aus dem Marsche. Es wird nunmehr auch den Kunststücken der Christlich- sozialen nicht mehr gelingen, die Kriegsopfer auf einen falschen Weg zu leiten, denn auch die Jrregeführten beginnen jetzt einzusehen, daß sie bei einem Verband, der seine Direktiven von der Regierung empfängt, ihr Heil nicht finden. Das Treiben in dem christlichen Znvalidenverein Wir erhalten folgende „Berichtigung": Die Arbeiter-Zeitung schreibt in dem am 24. Februar 1926 auf Seite 7 Mit: „Das Treiben in dem „christlichen JnvalideNverein" llberschriebenen Artikel: „Die Verantwortlichen Funktionäre sind ein gewisser Raimund Kalinka, der sich den Titel „Baron" beilegt und sich offen als Hakenkreuzler bekennt." Die darin behauptete Tatsache, daß sich Herr Kalinka den Titel „Baron" beilegt, ist Unwahr. Wahr ist, daß sich Kalinka niemals den Titel „Baron" beilegte. In demselben Artikel schreibt die Arbeiter-Zeitung weiter: „Sein Helfer heißt Josef Braunsteiner und ist wegen Einbruchsdiebstahls mit einem Jahre schweren Kerkers vorbestraft." Die darin behauptete Tatsache, daß Herr Josef Braunsteiner wegen Einbruchsdiebstahls verurteilt und vorbestraft sei, ist eine Unwahrheit. In Wahrheit ist Braunsteiner weder mit einem Jahre noch überhaupt wegen Diebstahls bestraft und ist derselbe noch niemals bestraft worden, sondern unbescholten. In demselben Artikel schreiben Sie weiter, daß, „als der Name der Reichsvereinigung durch verschiedene dunkle Affären für das Wohltätigkeitsgeschäft unbrauchbar geworden war, sich die feine Gesellschaft alle möglichen hochtrabenden Titel beilegte, ein sogenannter Karitas- Verband der Stadt Wien, eine" Kältefchutzaktion, eine ! Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft Gewa gegründet wurde und immer hierbei Kalinka und Braunsteiner die Proponenten und Drahtzieher waren". In. Wahrheit sind jedoch die Herren Kalinka und Braunsteiner an der Gründung des Karitasverbandes der Stadt Wien, der Kälteschutzstation Und der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft Gewa überhaupt nicht beteiligt. Raimund Kalinka. * Josef Braunsteiner. » Diese Berichtigung, die wir auf Grund des Paßgesetzes trotz der sachlichen Unwahrheiten bringen müssen, ist ein arges Wagestück der Herren Kalinka und Braun st ein er, denen man nur im eigensten Interesse anraten könnte, nicht unnötigerweise in die Sonne zu gehen. Was Herrn Braun st einer betrifft, so müssen wir trotz der Berichtigung aufrechterhalten, daß er mit einem Jahre schweren Kerkers vorbestraft ist. Wir können es nicht nur behaupten, sondern auch beweisen! Bei dem Prehprozeß am 4. März 1922 im großen Schwurgerichtssaal, bei dem sich Herr Braunsteiner als Angeklagter zu verantworten hatte und bei dem er. den Kläger Wolfmüller, Sekretär des Landesverbandes Wien der Kriegsinvaliden, eine Ehrenerklärung ausstellen Mußte, konstatierte der Vorsitzende Hofrat Dt. Ehrenreich aus der Leumundsnote d i e s e V o r st r a f e. Es gehört schon ein besonderer Mut dazu, unter Mißbrauch des Preßgesetzes das Gegenteil zu behaupten. Herr Kalinka bestreitet nicht, Hakenkreuzler zu sein (was besonders interessant ist, wenn man erfährt, daß er ein getaufter Jude ist), sondern Nur, daß er sich eigenmächtig den Titel „Baro n" aneignete. Auch diese „Berichtigung" ist leicht widerlegt, weil es sich jederzeit feststellen läßt, daß Bezirksvorsteher Söles ko witsch und auch das Polizeikommissariat Döbling im Verein mit dem Kommissariat Alsergrund eine Untersuchung einleitete, die zum Gegenstand einen Aufruf der Reichsvereinigung der Kriegsinvaliden hatte, bei der Herr Kalinka als „Baron Kalinka" zeichnete. Sehr leicht machen sichs die beiden Herren beim letzten Teil der Berichtigung, wo sie schreiben, daß sie mit den verschiedenen Gründungen zur Ausbeutung der öffentlichen Wohltätigkeit nichts zu tun haben. Hier ist zu berücksichtigen, daß diese Gründungen von der Reichsvereinigung gemacht wurden, deren ver- antwortliche Funktionäre eben Kalinka und Braun st ein er sind, was jederzeit zu beweisen ist. Da diese Vereinigung von den beiden Personen repräsentiert wird, ist es ganz klar, daß sie die volle Der, antwortung für all die dunklen Machens chaften trifft, s A si 8 L I I 8 N X ä U N f si N ^ l ll 0 X 0 ^ ^ I ss I l 0 K MI IM IMS läk: GWjlWMMeruNI lW AMM- lSWlM MMUUtzUhgNV. Unter Berufung auf 8 23 des Prsßgesetzes ersuche ich um Aufnahme folgender Berichtigung des in der Nummer vom 1. März d. I. erschienenen Artikels „Götzendämmerung im christlichsozialen Invaliden- verband". Es ist unwahr, daß ich im Kriegsgeschädigtenfonds gegen die Ausschüttung des Reingewinnes zugunsten der Kriegsopfer gestimmt habe; wahr ist, daß ich im Kriegsgeschädigtenfonds für diese Ausschüttung gestimmt habe. Es ist unwahr, daß ich bei der Generalversammlung der Ortsgruppe XVI des Reichsbundes dev Kriegsopfer nicht zum Worte gelangen konnte und das Versammlungslokal verlassen mußte. Wahr ist, daß ich die Versammlung als Vorsitzender leitete und in dieser. Eigenschaft gesprochen habe. Cs ist unwahr, daß ich die Wache zum Einschreiten vdranlaßte unter Hinweis darauf, daß man mir den Eintritt nicht verwehren dürfe; wahr ist, daß ich die Wache nicht zum Einschreiten veranlaßt habe. Es ist unwahr, daß im Festsaal des alten RalhMssS^äm 26. Februar" eine Versammlung der dem Reichsbund angeschlossenen ehemaligen Anhänger des Gallos-Verbandes stattfand; wahr ist, daß die in dem Festsaal des alten Rathauses einberufene Versammlung nicht aus den dem Drexel-Verband angeschlossenen ehemaligen Anhängern des Gallos-Verbandes bestand; wahr ist. daß diese Versammlung in der Mehrheit aus ; solchen Mitgliedern des ehemaligen Gallos-Verbandes bestand, die dem Neichsbund der Kriegsopfer nicht on- geschlossen waren. Unwahr ist, daß mein Bild in allen Verbandsräumlichkeiten des NeichsbundeS der Kriegsopfer angebracht werden muß; wahr ist, daß ein Bild von mir nur m einem Zimmer hängt. Unwahr ist, daß der vom Reichsbund herausgegebene Kalender auf meine Veranlassung mit meinem Porträt geziert worden sei; wahr ist, daß der Neichsbund nie einen,Kalender herausgegeben hat. Es ist unwahr, daß ich dit Verteilung einer Abfindungssumme, welche der Verband auf Grund des Schlösseranforderungsgesetzes erhalten hat, mir Vorbehalten hätte; wahr ist, daß ich mir die Verteilung dieser Gelder nicht Vorbehalten habe. Es ist unwahr, daß das Mitglied Grunke durch ein Schreiben des Drexel- Verbandes zur Aufnahme als Angestellter empfohlen wurde; wahr ist, daß ein Mitglied Grnnke von dem von mir geleiteten Verband nie zur Aufnahme als Angestellter empfohlen wurde. Wien, 9. März 1926. Abgeordneter Drexel ; Unser Gewährsmann wird" sich dazu äußern. ^ - v o x u«L x i/i 11 o x Xl-.I I^k: ^ XF^- ^Münster für soziale Verwaltung Dr. Resch: Hohes Haus! Ich habe zu dem Kavitel ..Souale Verwaltung" im Finanz- ziemlich ausführlich gesprochen. Ich fühle mich aber veranlaßt, heute noch einmal auf ein Problem, das ich dort wenigstens aÄstrHt habe^zurückzukouimen, das ist die JnvalidenfMorge in ÄMrreich. Nicht nur bei uns, sondern auM im MSMde ist das Mär chen,. verbreitet^.daß. -E^-KriKMAMmdm'DHrrerH zu gut daran sind, daß die sie beziehen, im Verhältnis zu der LePungsfähigkeit des Staates zu hoch sind, und daß wir auch hier, auf dem Gebiete der Kriegsinvalidensürsorge, an der Spitze der Staaten in Europa marschieren. Ich möchte hier nur mit ganz trockenen Zahlen dienen, um sofort dieses Märchen zu widerlegen. Ich bemerke, daß wir fast,.I,Q.N(HN^LwEda.^ einer Einbuße bi^ zu 35 Prozent abgefertigt haben, 25 Prozent 36.388, Invalide mit einer Einbuße von 25 bis 35 Prozent 32.044. Die Abfertigung, die diese Invaliden auf Grund der VII. Novelle zum Jnvalidenentschädigungsgesetz bekamen, waren 89. Sitzung des N. R. der Republik Österreich, II. G. P. — 18. März 1925. 2239 so gering, daß sie in der ersten, also höchsten Ortsklasse 7920 L und bei einer Einbuße von 35 Prozent 11.880 L betrugen, also ungefähr einen Schilling. Freilich war das noch zu einer Zeit, wo die österreichische Krone vielleicht etwas mehr wert war, im Frühjahr 1922. Aber auch andere Rentner, die eine noch höhere Einbuße hatten als 35 Prozent, wurden freiwillig abgcbaut, was nach meiner Meinung nicht im Interesse der Invaliden liegt, weil sie das Geld, das sie bekommen, bald verbrauchen, wenn sie sich aber selbständig machen, im Wirtschaftskampf untergehen und dann noch weniger haben als vorher. Ferner haben wir ungefähr 233? Witwen abgefertigt. Dabei müssen Sie bedenken, daß der Verlust eines Auges mit 20 Prozent Einbuße bemessen wurde. Es hat also ein Invalide, der im Krieg ein Auge verloren hat, in Österreich eine Abfertigung von ungefähr einem Schilling bekommen. Invalide mit wirklich annehmbaren Renten haben wir verhältnismäßig wenige. Vollrentner mit einem Blindenzuschuß haben wir noch 275, Vollrentner mit Hilflosenzuschuß haben wir 624 und ohne Zuschuß 3499. Invalide nrit einer Einbuße von 35 bis 45 Prozent haben wir 17.201, mit einer Einbuße von 45 bis 5 5 Prozent 11.279, mit einer Einbuße von 5 5 bis 65 Prozent 6311 und mit einer Einbuße von 65 bis 75 Prozent 4344, Witwen 31.552, Waisen 80.311, sonstige Hinterbliebene, das find Eltern und Großeltern 25.648, so daß der Gesamtstand der Rentenbezieher in Österreich 181.000 Personen ausmacht. Jetzt möchte ich Ihnen noch die Höhe der Renten vorsühren, weil die Öffentlichkeit nicht weiß, wie hoch diese Renten sind. Ein Jnvalidenrentner mit 3 5 bis 4b,Prozent Einbuße bezieht eine Monatsrente von 12.000 lv, das sind 12 8, mit einer Einbuße von 45 bis 55 Prozent 6 8, von 55 bis 65 Prozent 18 8, das heißt ein Rentner, der den rechten Arni vollständig verloren hat, bekommt also bei uns 18 8. Man kann nicht behaupten, daß das eine übermäßige Rente ist. (Teö/m/Üs Rentner, die schon zu den Vollrentnern oder zumindest zu den Schwerinvaliden gezählt werden, mit 65 bis 75 Prozent Einbuße bekommen 48 8, also 480.000 X. Nur der Vollrentner — und wer die Verhältnisse kennt, der weiß, daß es nicht so leicht ist, daß man eine Vollrente bei einer Rentenanstalt bekommt und auch nicht bei der Jnvalidenentschädigungskommisfion — bekommt monatlich 1,200.000 H, Vollrentner mit Hilflosenzuschuß 2,520.000 I(. Das wäre vielleicht eine Rente, die man vertreten kann, aber ein Hilflosenzuschuß wird ja nur dann gewährt, wenn der Betreffende hilflos ist und ständiger Wartung und Pflege bedarf, das heißt mit anderen Worten: er muß von dieser Rente eine Person bezahlen, und daran gerechnet, werden Sie sofort finden, daß auch diese Rente nicht groß ist. Eine Blindenrente beträgt in Österreich 3,180.000 L. Die Witwe, die erwerbsunfähig jst And für mehr als zwei Kinder zu sorgen HÄ, bekommt 480.000 H mit weniger als zwei Kindern 300.000 L. Eine erwerbsfähige Witwe mit mindestens zwei Kindern bekommt 300.000 Iv, mit weniger als zwei Kindern 120.000 X. Die Waisenrente beträgt 108.000 X, die Doppelwaisenrente 240.000 X. Ich habe das hauptsächlich deshalb angeführt, um diesen Ziffern das gegenüberzustellen, was in anderen Ländern an Invalidenrenten gezahlt wird, und es wird sich sofort daraus ergeben, daß Österreich auf dem Gebiete der Jnvalidenfürsorge sehr sparsam vorgegangen ist. Eine Invalidenrente ohne Zuschuß beträgt in Österreich, in Goldsranken gerechnet, 1051 Goldfrauken, in Frankreich 1489 Goldfranken, in Deutschland mit doppelter Zulage 1143 Goldfranken, in Belgien 1895 Goldfranken, in England 2600 Goldfranken. Daraus können Tie ersehen, daß bei uns in Österreich die Invalidenrente das geringste Ausmaß aufweist. Um eine Teilrente herauszuheben, so beträgt bei einer Einbuße von 35 bis 45 Prozent die Jahresrente bei uns in Österreich 10 Goldfranken, in Frankreich 481 Goldfranken, in Deutschland 209 Goldsranken respektive 264 Goldsranken, in Belgien 583 Goldfranken und in England 1040 Goldfranken. Die Witwen- und Waisenrente beträgt in Österreich 420 Goldfranken, in Frankreich 705 Goldfranken, in Deutschland 741 respektive 1001 Goldfranken, in Belgien 869 Goldsranken, in England 2871 Goldfranken. Diese Ziffern zeigen also, daß wir in Österreich die geringsten Invalidenrenten auszahlen. Ich bemerke, daß ich angenommen habe, daß 100 8 gleich 73 Goldsranken sind. Man kann also von keiner Seite behaupten, weder im Inlands noch im Auslande, daß wir nicht sparsam bei der Kriegsinvalidenfürsorge Vorgehen. Man könnte uns vielleicht den Vorwurf machen, wenn er gerechtfertigt wäre, daß wir die Zuerkennung der Renten mit einem kostspieligen Verwaltungsapparat durchführen. Mein Amtsvorgänger hat aber bei den Jnvalidenentschädigungskommissionen einen Abbau vorgenommen, der sich in ganz Österreich ruhig sehen lassen kann, weil nicht weniger als 64 Prozent der Angestellten abgebaut wurden — also ein Radikalabbau. Aber schließlich müssen ja die Rentenzuerkennungen, die Heilbehandlung, die Evidenzhaltung und die Ansprüche dieser Invaliden irgendwie behandelt werden und man kann nicht sagen, daß man einfach diese Ansprüche dort zur Kenntnis nimmt und diese Kenntnisnahme dann liegen läßt, ohne die Ansprüche einer Erledigung zuzuführen. Wenn wir die Verwaltungsausgaben betrachten, die diese Jnvalidenentschädigungs- kommissionen dem Staate Österreich verursachen, so kommen wir zu dem erfreulichen Resultat, daß wir ll o X u«e n I z 11 o li s ^ ^ ^ — 2240 89. Sitzung des N. R. der Republik Österreich, II. G. P. — 18- März 1925. in Österreich ungefähr 6 Prozent der Renten, die zur Auszahlung kommen, für Verwaltungskosten ausgeben. Nehmen Sie irgendein Versicherungsinstitut, nehmen Sie eine Krankenversicherung, eine Unfallversicherung, eine Pensionsanstalt her und weisen Sie mir nach, daß eines dieser Sozialversicherungs- institnte mit 6 Prozent Verwaltungskostenbeitrag auskommen kann. Ausgeschlossen. Also auch hier ein Beweis, daß in der Verwaltung sehr gespart wird. Daher will ich auch hier in ganz offizieller Form den Vorwurf zurückweisen, daß wir in Österreich bei der Verwaltung dieser Jnvalidenentschädigungs- kommissionen oder bei der Rentenzuerkennung irgendwie vielleicht leichtsinnig Vorgehen. Wir sind so sparsam vorgegangen, daß eigentlich, wenn man das noch mehr einschränkt, das fast nicht mehr zu verantworten wäre. Für mich als Bundesminister für soziale Verwaltung ist die Situation insofern etwas unangenehm, siveil ich mit einer Einnahme von 115 Milliarden rechnen soll, die vom Kriegsgeschädigtenfonds kommt. Sie wissen, wie die VIII. Novelle zum Jnvaliden- entschädigungsgesetz beschlossen wurde, hat es geheißen, daß der Mehraufwand, der durch die VIII. Novelle zum Jnvalidenentschädigungsgesetz verursacht wurde, vom Kriegsgeschädigtenfonds getragen werden s^ll. Der Kriegsgeschädigtenfonds-ist..aber nicht in der Lage auch das muß ich hier ganz offiziell erklären diese 115 Milliarden im Jahre 1925 dem Bunde zur Verfügung zu stellen, weil er eben diese Geldmittel gar nicht aufbringen kann. Er könnte sie nur dann aufbr'mgen, wenn er wertvolle Vermögensobjekte verschleudern würde. Und das ist ganz ausgeschlossen, daß man sich dazu^ hergeben kann. Wenn man das. Gut Mattighofen verkaufen würde, das das Rückgrat des Kriegsgeschädigtenfonds ist, so wäre das vielleicht möglich, aber damit sind auch alle Zuflüsse, die aus dem Kriegsgeschädigtenfonds kommen und für charitative Jnvalidenfürsorge verwendet werden, für künftige Zeiten versiegt. Daher ist auch das Budget für soziale Verwaltung bezüglich der Jnvalidenfürsorge unterpräliminiert. Es hat der Herr Präsident Eldersch die Anfrage gestellt, wie sich der Minister für soziale Verwaltung zur Invaliden- und Altersversicherung stellen wird. Ich habe im Finanz- und Budgetausschuß schon erklärt, daß mein Amtsvorgänger auf diesem Gebiete vorgearbeitet hat, daß alle Berechnungen, die notwendig sind, um einen solchen umfangreichen Gesetzentwurf fertigzustellen, alle Vorarbeiten vollendet sind und daß es nur deshalb möglich ist, in ganz kurzer Zeit diesen Entwurf fertigzustellen und den Kammern vorzulegen. Ich habe weder im Budget- 'ausschuß noch hier oder sonst irgendwo behauptet, daß ich im Monate März diesen Entwurf dem Hause vorlegen werde. Tenn wenn ich eine solche Behauptung ausspreche, so könnte ich eben nicht sagen, daß ich ein solches Versprechen Ende März einlösen kann. Ich habe diesen Entwurf nur ausarbeiten lassen und ich hoffe, daß er bis dorthin fertig ist. Es ist ja ein sehr umfangreicher Gesetzentwurf, eine sehr schwierige Materie, die zu behandeln ist, und dann, wenn dieser Entwurf den Kainmern zugeht, wird die ganze Öffentlichkeit wissen, wie dieser Entwurf ausschaut. Ich glaube, Sie sind ja informiert davon, wie mein Amtsvorgänger sich den Aufbau dieser Altersund Jnvaliditätsversicherung vorgestellt hat. Ich habe dem nichts zuzufügen. Ich kann nur sagen, daß die Hauptfrage, die zur Entscheidung kommen muß, die Frage der Organisation dieser Invalidenversicherung sein wird, daß es bei der Lösung dieser Frage noch manche Widerstände geben wird und daß diese Widerstände nicht so leicht beseitigt werden können. Bitte auch darüber bin ich mir voll bewußt, daß die Art und Weise, wie ich mir die Organisation der Invalidenversicherung vorstelle, nicht den Beifall der Opposition findet. Wie ich in der „Arbeiter- Zeitung" in den letzten Tagen gelesen habe, stellen Sie sich vor, daß eigentlich dis Krankenversicherung der Träger der Invalidenversicherung sein und daß über diese Krankenversicherung nur ein leichter zentraler Aufbau geschaffen werden soll. Ich glaube nicht, daß ich dieses Projekt — das sage ich Ihnen auch ganz offen und ehrlich —- in dieser Form durchführen werde. Es handelt sich darum, ob. Sie dann für die alten und invaliden Arbeiter eine Invaliden- und Altersversicherung wollen oder nicht, oder ob Sie eine besondere Form der Verwaltung wollen und erklären, die Form der Verwaltung und die Art und Weise, wer den ausschlaggebenden Einfluß in dieser Verwaltung hat, ist für uns maßgebend, und wenn diese Verwaltung nicht so ausschaut, wie wir ^ es wünschen, dann verzichten wir auf die Invaliden- und Altersversicherung. ckr's /losten cker /) Was die Kosten der Verwaltung betrifft, so. lassen Sie das meine Sorge sein, ich werde diese Verwaltung so aufbauen, daß sie- möglichst wenig kostet. Das muß ich, schon weil es sonst ganz unmöglich wäre, daß ich diesen Gesetzentwurf bei den Mchrheitsparteien durchbringe. Auch wir, die Regierung und die Mehrheitsparteien, stehen auf dem Standpunkt, daß die Versicherungsprämien dem Versicherungszweck zuzuführen, daß die. Versicherungsprämien für die Ber- sicherurigsleistungen zu verwenden sind und nicht für etwas anderes. Aber das hängt mit dieser Organisation wenig oder fast gar nicht zusammen. Ich persönlich stehe auf dem Standpunkt, daß eine Krankenkasse nicht sehr groß sein soll und sein darf. Denn in dem Moment, wo, eine Krankenkasse zu groß ist, werden Sie dort einen Kassen- bureaukratismus haben, den man nicht vertreten kann; dann wird die Fühlung des Versicherten mit der Kasse vollständig verlorengehen, es werden 89. Sitzung des N. R. der Republik Österreich, II. G. P. — 18. März 1925. 2241 einige Diktatoren in den Kassen herrschen und das gewöhnliche Mitglied wird gar nichts dreinzureden, sondern nur zu zahlen und sich all das bieten zu lassen haben, was die Herren, die dort herrschen, vorschreiben. Ich habe nicht nur die Kassen zu vertreten, die ich ja auch vertrete, ich vertrete in erster Linie die Versicherten, weil eben die Versicherung sür die Versicherten da ist und nicht vielleicht für die leitenden Beamten und Funktionäre der Kassen. Daher muß ich von diesem Gesichtspunkt aus die ganze Konstruktion der Verwaltung der Invalidenversicherung ins Auge fassen und zur Durchführung bringen. Ich kenne ja ihre Schmerzen. Es sind die Schmerzen — gestatten Sie, daß ich ganz offen bin — der sogenannten Kassensozialisten in Ihrer Partei. fiilleüerLert.) Daß ich die Schmerzen dieser Kassensozialisten leider nicht heilen kann, sondern daß ich in erster Linie daraus bedacht bin, die Schmerzen der Versicherten zu heilen, das werden Sie ja verstehen. Ich muß — um es versicherungstechnisch zu sagen — auch hier eine vorbeugende Heilmaßnahme ergreifen, damit das Leiden nicht ein chronisches Leiden wird. Aber die Herren werden ja dann, wenn sie diesen Entwurf sehen, darüber urteilen können, und es liegt ganz in ihrer Hand, ob sie eine Invalidenversicherung in Österreich wollen oder nicht. Es ist klar, daß die Regierung sowohl wie die Mehrheitsparteien nicht nur dafür sind, daß der alte oder invalide Arbeiter für die Tage des Alters oder der Invalidität geschützt wird, sondern daß auch der Gewerbetreibende, der Kleinhändler, der Bauer, dann, wenn er alt wird und seine Arbeitskraft nicht mehr verwerten kann, einen gewissen Schutz findet. Die Invalidität spielt ja bei den Selbständigen nicht diese Rolle wie bei den Unselbständigen. Wenn ein Unselbständiger invalid ist, wenn er seine Arbeitskraft nicht mehr verwerten kann, dann ist er eben Not und Elend preisgegeben. Bei einem Selbständigen ist das bei der Invalidität in der Regel nicht der Fall. Der wird sehr häufig von seiner Gattin, die vielleicht noch riegelsamer und jünger ist als er, er wird von den Heranwachsenden Kindern unterstützt, aber wenn er alt wird, muß auch er sein Geschäft und seinen Betrieb aufgeben. Daher hat sür den Selbständigen eigentlich nur die Altersversicherung Sinn und Zweck. Diese Altersversicherung werden wir auch einsühren, womöglich früher oder zumindest gleichzeitg mit der Invalidenversicherung der Arbeiter. Und auch diese Selbstan- digcnversicherung, die der Herr Präsident Eldersch urgiert, wird eine Zwangsversicherung sein, weil ich mir sage: mit einer freiwilligen Versicherung wird man nicht viel anfangen können. Es ist einmal so im Menschenleben, daß man den Herrgott einen guten Mann sein läßt, solange man gesund ist; aber wenn man alt und gebrechlich wird, will man trotzdem die Unterstützung. Daher muß mau den Menschen zwingen, daß er frühzeitig bei der Versicherung Prämien einzahlt. Ich stelle mir das so vor — ich bitte, ich habe noch keinen Entwurf, ich muß erst meinen Referenten die entsprechenden Richtlinien geben, das ist bloß meine Persönliche Ansicht, die ich hier vertrete —, daß auch die Selbständigenversicherung eine Zwangsversicherung sein muß, daß dieser Kreis der versicherungspflichtigen Selbständigen irgendwie abgegrenzt werden soll. Um nur etwas heranszugreifen: Alle Personen, die bei der Handels- und Gewerbekammcr wahlberechtigt sind, sind versichert, alle Landwirte, die bei der Bauernkammer wahlberechtigt sind, sind versichert, alle Handelstreibenden, die bei einem Gremium wahlberechtigt sind, sind versichert. Diese Personen müssen ein Minimum an Prämien leisten und haben auch Anspruch auf eine minimale Versicherungsleistung, eine Rente. Dem Selbständigen muß es aber anheimgesteÜt sein, wenn er in der Lage ist, mehr zu zahlen, auch mehr einzuzahlen. Nehmen wir an, daß zum Beispiel das Mieteugesetz abgebaut wird . . . fiLeLza/is //erter/esü.) Sie glauben es nicht, aber nehmen wir es an; wenn auch nicht gleich, aber es wird schon kommen. (Äer-e,-.- K« Alattöe» 68 Aber nehmen wir den Fall an, das Mietengesetz wird abgebaut und das Baugewerbe wird sich wieder heben, so wird der Bau- gewerbetreibende, wenn dann die Bansaison vorüber ist und er gut abschließt, einen größeren Betrag in diese Versicherung einzahlen können. Der Landwirt, der eine gute Ernte hat, eine Obst- oder Weinernte, oder der Landwirt, der Vieh züchtet und das Vieh gut verkauft hat, wird in der Lage sein, einen größeren Betrag einzuzahlen, und wird auf diese Art und Weise seine Altersrente steigern können. Auch das ist möglich in der Versicherung vorzusehen. Man müßte sie sodann sogar so konstruieren, daß der Mann, wenn er in Not und Elend kommt und genötigt ist, diese Mehrzahlungen eventuell wieder in Anspruch zu nehmen, um seine Existenz aufrechtzuhalten, diese Beträge wieder herausbekommt. Jetzt werden Sie sagen: Das ist schön; auf der einen Seite zahlt er ein, auf der anderen Seite nimmt er wieder heraus, das ist wie die alte Rentensparkasse, ein Fälligkeitssystem, wie die Versichernngs- techniker sagen, wenn der Mann die Beträge wieder herausbekommt und wo die Höhe der Rente von dem Zinsfuß des eingelegten Kapitals gespeist wird. In dieser Form stelle ich mir diese Altersrente der Selbständigen vor. Ich glaube, daß sie sicherlich zu demselben Zeitpunkt wie die Altersversicherung der Arbeiter, vielleicht schon früher geschaffen wird. Und jetzt noch einige Worte über die Fonds-- krankenanstalten. Ich glaube, auch ein Redner der Opposition hat daran Kritik geübt und' hat erklärt, daß in den Foudskrankenanstalten nicht entsprechend 200 - n 8 L l IL n X z««c n fün ! e si ll o X u « I ^ I I o »i z »I- . - 2242 89. Sitzung des N. R. der Republik Österreich, II. G. P. — 18. März 1925. gewirtschaftet wird, daß die Verpflegskosten zu hoch sind usw. Daß die Verpflegskosten unverhältnismäßig hoch sind, gebe ich zu. Seit 1. März betragen sie in der dritten Klasse 75.000 X; in Schillingen sind sie bedeutend billiger: 7'5 8, aber auch dieser Betrag ist ziemlich hoch. Ich erkläre Ihnen, daß ich auch mit diesem Betrag das Auskommen nicht finden werde und früher oder später an den Landeshauptmann der Stadt Wien werde herantreten müssen, um ihm zu sagen: Hier sind die Nachweisungen, ich komme mit diesen Beträgen nicht aus. Du mußt unbedingt eine Erhöhung dieser Beiträge vornehmen! Es ist das für den Herrn Landeshauptmann der Stadt Wien gewiß eine sehr unangenehme Situation, ich kann das begreifen, aber das Gesetz schreibt das vor, der Herr Landeshauptmann ist verpflichtet, sich innerhalb drei Wochen zu entscheiden und er muß einfach die Erhöhung dieser Gebühren nach einer bestimmten Vorschrift vornehmen. Aber warum sind diese Gebühren so hoch? Wenn Sie sich anschauen, wie sich die einzelnen Posten dieser Verpflegskosten zusammensetzen, so finden Sie," daß zum Beispiel im Allgemeinen Krankenhaus, wo die Verpflegskosten pro Patient und Tag 110.000 Iv ausmachen, an Lebensmitteln" für einen ..Patienten pro Tag 18.000 gezahlt werden. Die meisten Kosten machen die Kosten des Personals aus, und das ist vielleicht auch daraus zurückzuführen — Sie kennen mich ja als sehr offen und ehrlich —, daß wir dort ziemlich viel weltliches Personal haben, das darauf Pocht und erklärt, der Achtstundentag muß durchgeführt werden. Die Folge davon ist, daß ich im Spitalsbetrieb eine-Dreierschicht brauchest ^überdies noch für die Urlaube Vorsorgen muß, die in der Regel für das Verpflegspersonal ziemlich'weit gesteckt sind, drei, vier und fünf Wochen- ausmachen. Das kostet natürlich etwas. Ich sage nicht, daß man das alles abbauen soll, aber Sie dürfen natürlich nicht den Minister für soziale Verwaltung dafür verantwortlich machen. Wenn Sie mich bei den Lohnverhandlungen mit Ihrer Gewerkschaft und Ihren Organisationen unterstützen werden, so bin ich Ihnen sehr dankbar /ÄM'rorL-eüch und dann werde ich natürlich auch in der Lage sein, die Verpflegskosten entsprechend niedrig anzusetzen. Aber ich kann das nicht anders machen; auf der einen Seite droht man mir mit Streik, wenn ich das nicht bewillige, und auf der anderen Seite sollen die Verpflegskosten herabgesetzt werden. Bin ich ein King-Fu? (Teö/ia/ke //er?e,7eer't.) Auf der einen Seite bewilligen, auf der anderen Seite niedrige Gebühren, das bringe ich nicht zustande und ich glaube, jeder andere, der an meiner Stelle steht, bringt das auch nicht zustande. Dabei wird vom Personal verlangt, daß fast jeder Zweite eine Funktionszulage bekommt. Ich war immer so naiv. daß ich geglaubt habe, eine Funktionszulage bekommt man nur für eine Funktion. Ich bin eines Besseren belehrt worden, nicht nur für eine Funktion, für alles mögliche muß eine Funktionszulage gewährt werden. Wenn ich der Oberschwester oder der Stationsschwester eine Funktiouszulage gebe — gut; wenn ich aber allen Schwestern, die auf einer bestimmten Abteilung sind, ivie den Schwestern der Tuberkuloseabteilung, auch eine Funktionszulage geben soll, wenn ich der Operationsschwester auch eine Funktiouszulage geben muß, dann geht das natürlich nicht. Aber schauen Sie sich die Gehaltssätze des Pflegepersonals an und Sie werden finden, daß das Pflegepersonal in den Fondsanstalten ziemlich gut bezahlt ist Und daß die diplomierten Schwestern nicht schlecht bezahlt sind, aber die nicht diplomierten Schwestern sind verhältnismäßig noch besser bezahlt, so daß die Spannung zwischen diplomiertem und nicht diplomiertem Personal eine zu geringe ist. Aber ich bitte Sie, mich bei den künftigen Lohnkämpfen zu. unterstützen, daß ich nicht in die Lage komme, die Verpflegskosten in den Spitälern weiter zu erhöhen. ----- ' ' Es ist, ich glaube im Vndgetausschuß, die Anfrage gestellt/worden — ich habe damals vergessen, darauf zu antworten -—- daß eine gewisse Heilmittelkontrolle durchzuführen sei, die in Österreich nicht- entsprechend gehandhabt wird. Dazu bemerke ich, « daß sie tatsächlich dnrchgeführt wird, daß zwar hie und da Anstände Vorkommen — wo kommen Anstände nicht vor! —, aber wenn Anstände sich -zeigen, versucht man, sie zu beseitigen. ' Gestatten Sie, daß ich noch-auf einige Bemerkungen der Redner zurückkomme. Es hat Herr Präsident Eldersch behauptet, daß es ein Skandal ist, wenn man in den öffentlichen Spitälern zuerst bezahlen muß, bevor man eine Insulin- oder Salvarsan- injektion bekommt. Es ist die Frage, ob eine solche Injektion unbedingt notwendig ist. Wenn sie unbedingt notwendig ist —- darüber entscheidet der Arzt —, dann wird diese Injektion vorgenommen. Bei der Jnsnlininjektion stehen manche Ärzte ans dem Standpunkt, daß man mit einer anderen Heilmethode schneller zum Ziele kommt. Aber wenn der Arzt sagt, die Jnsnlininjektion ist notwendig, so wird sie auch tatsächlich gegeben. Nicht wird die Salvarsamnjektion jenen Personen gegeben, die in das Ambulatorium kommen. Das ist. selbstverständlich. Ich glaube, für die Medikamente in den Ambulatorien aufznkommen, ist Sache der Kranken-- kaffen. Das Salvarsan ist ein gewöhnliches Heilmittel, das die Krankenkasse für die ambulanten Kranken entweder in ihren eigenen Ambulatorien zu verabfolgen hat, oder wenn sie die Patienten ins Spital schickt, dann muß sie für die Kosten auf- /- 89. Sitzung des N. R. der Republik Österreich, !l. G. P. — 18. März 1925. 2243 kouimen. (7/"/- Drs merrien nrem«/« //oso^rcÄ/) Es wird doch der Fall sein. Ich sage nur das eine, daß die Fondskrankenanstalten den Bundesschatz monatlich mit 15 bis 16 Milliarden belasten. Wie lange der Bund in der Lage ist, das auszuhalten, das kann ich überhaupt nicht sagen. Das Budget ist beschränkt, und wenn die Mittel einmal erschöpft sind, dann müßte man sich entschließen, die eine oder die andere Abteilung zuzusperren. Die Frau Abg. Seidel hat sich darüber beschwert, daß ini Budget ein Betrag von 3 Milliarden für Ferienerholung ansgeworfen und dieser Betrag noch nicht zur Auszahlung gelangt ist, daß die Gemeinde Wien einen Anspruch auf 57 7 Prozent dieses Betrages hat und nur — ich glaube — 57 Millionen bisher bekommen hat. Stimmt das? ferkle/.' 6'57) UMonerr /.'«/ ck'e L Ich sage ja nicht, daß Sic bas gesagt haben: Ich sage nur, daß man es nicht so machen kann. Man muß diese Frage wohl überlegen. Eine gewisse Freizügigkeit muß man lassen, denn was wir hier machen, werden unsere Nachbarländer auch machen. Wenn ich alle reichsdeutschen Arbeiter ausweise, werden auch alle unsere Leute aus Deutschland answandern müssen, und wenn ich alle Tschechoslowakei! ans Österreich ausweise, wird die Tschechoslowakei auch die Österreicher ausweisen. Wenn kein Gegenseitigkeitsvertrag besteht, muß man eben auf- lloxuucnsziiox 2244 89. Sitzung des N. R. der Republik Österreich, II. G. P. — 18. März 1925. paffen. Ich kann Ihnen Mitteilen, daß ich vor mehr als einem Monat, und zwar bevor dieser Artikel erschienen ist, den Auftrag gab, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der den inländischen Arbeiter vor dem ausländischen schützen soll. Das Problem ist gar nicht so leicht. Die Arbeiterkammern werden sich jä in den nächsten Tagen damit beschäftigen. Der Herr Abg. Hartmann hat auch davon gesprochen, daß mein Amtsvorgänger den Auftrag gegeben habe, Arbeitslose über 60 Jahren amtsärzlich untersuchen zu lassen und ans der Arbeitslosenunterstützung auszuscheiden. Ich glaube auch da, daß er um etliche Monate zurück ist, ja niehr als ein halbes Jahr, weil dieser Erlaß gleich danach abgeändert wurde und in dieser Form nicht aufzufassen war. Wenn man es genau nimmt, soll eigentlich der Arbeitsunfähige aus der Arbeitslosenversicherung ausscheiden,-denn die Arbeitslosenversicherung ist nur für solche Arbeitslose da, die arbeitsfähig sind und die man in irgendeinem Betrieb oder Gewerbe einstellen kann, ft//ort msnn.- Das r-N eü» Dre /V«vi« erz/eH«/?, ckmm? rinn Lo/uoincksk murcke/) Das ist gar kein dehnbarer Begriff, ich werde Ihnen sagen, wo der dehnbare Begriff ist. Er besteht in..unserer jetzigen Auslegung, wo ich sage: Auch der über 60 Jahren ist ohne Rücksicht darauf, ob er arbeitsfähig,, ist oder nicht, in'der Arbeitslosenversicherung. zu behalten, das heißt mit anderen Woten: ich habe auf Umwegen oder Schleichwegen eine Art Altersversicherung eingeführt. Darüber bin ich mir vollständig klar, und wenn mir in dieser Hinsicht ein Vorwurf gemacht wird, sage ich: Ja, das habe ich getan und das hat auch mein Amtsvorgänger getan. Warum? Weil ich keine Altersversicherung habe und es nicht verantworten kann, daß der Betreffende mit über 60 Jahren, wenn er arbeitsunfähig wird, einfach dem Hungertode preisgegcben wird. Ich weiß nicht, welche Gemeinde ihn versorgen wird. Auch die Versorgung der Armen in Wien ist nicht so, daß man sagen könnte, sie übernimmt jeden, der über 60 Jahre ist, unbesehen in die Armenversorgung. Daher mußte ich Vorsorge treffen und das habe ich hier getan. Es ist kein Allheilmittel, sondern nur ein kleines Linderungsmittel, aber ich glaube, daß der Vorwurf des Herrn Nationalrates Hartmann nicht am Platze war. Der Herr Nationalrat Hartmann hat hier auch erzählt, daß auf einer Bauleitung, ich glaube in Steiermark, ein Baurat der Meinung ist, daß die Arbeiterschutzgesetze nicht für öffentliche Bauten, sondern nur für private Bauten gelten. Das kann auch eine irrige Meinung des betreffenden Baurates sein und es wäre eine Leichtigkeit gewesen, diesen Mann aufzuklären und seine Meinung richtigzustellen, wenn man einfach die Anzeige erstattet hätte. ftÄH'tmann.' Da« t/erwät äat »c/on Ae/j/Ll/) Sie hätten nicht gleich zum Gerichte gehen müssen. Sie hätten auch das Gewerbeinspcktorat verständigen können, weil in erster Linie das Ge- werbeinspektorat dazu da ist, dafür zu sorgen, daß die Arbeiterschutzgesetze durchgesührt werden. Der Herr Nationalrat Hartmann hat auch gesagt, daß in Österreich das Gewerbeinspektorat abgebant, wird, daß wir nicht mehr so viel Gewerbeinspektoren haben wie früher. Ich; glaube, auch' das ist ein Irrtum. Jeder, der die Verhältnisse kennt, weiß, daß im Gewerbeinspektorat. weder von mir noch von meinem Amtsvorgänger irgend jemand abgebaut wurde; auch, mein Amtsvorgänger hat die Wichtigkeit dieser Abteilung des Ministeriums für soziale Verwaltung erfaßt und einfach verfügt, daß hier kein Abbau durchgesührt wird. Er ist noch weiter gegangen und hat im Miuisterrat durchgesetzt, daß neue Gewerbeinspektoren angestellt werden, so daß im Jahre 1924 noch vier Gewerbeinspektoren angestellt wurden und auch im Jahre 1925 Gewerbeinspektoren angestestt werden, ft//a,rn.-. Oä'e nie/« sr'nck aber «ttSAetrekeo?) Wenn einer stirbt, dann kann man nichts machen, aber wenn Sie die Zahl der Gewerbeinspektoren betrachten, so werden Sie finden, daß sie sich nicht verringert hat. Ich gebe zu, daß man noch mehr Gewerbeinspektoren braucht. Was uns in Österreich fehlt, sind vielleicht Lehrlingsinspektoren. In Wien haben wir zwei, aber außerhalb Wiens, in den größeren Städten haben wir keine. Ich kann mir vorstellen, daß ein solcher Lchrlingsinspektor in Graz oder in Linz -am Platze wäre, der dafür sorgt, daß auch die Lehrlings- schutzbestimmnngen genau eingehalten werden. Aber wie überall scheitert auch hier der beste Wille daran, daß es uns an Mitteln fehlt. Man muß sich eben nach der Decke strecken. Die Frau . Abg. Boschek hat verlangt, daß die Heimarbeiter in die Krankenversicherung einbezogen werden. Jeder, der in der Krankenversicherung tätig ist, wird mir zugeben, daß die praktische Durchführung der Krankenversicherung der Heimarbeiter nicht so leicht ist. ft/t«ft.' D« E-v» nö-/,< ckie //er'm- ar-ei/e»-, soncker» ckrber/e-' K«-r Aemsön/) Da ist die praktische Durchführung noch viel schwieriger. Ein Paragraph oder der Absatz eines Paragraphen würde ja genügen, aber in der Praxis sieht man dann, wie schwierig es ist. Ich kann mir die praktische Durchführung nur so vorstellen, daß man einfach sagt: Jeder dieser Arbeiter oder jede dieser Arbeiterinnen hat sich selbst anzumelden und hat vom Unternehmer die Beiträge ^ einzuheben ober Zuschläge zu den Löhnen zu machen. Anders geht es nicht. Oder glauben Sie, daß die Krankenkassen mit den Beiträgen für zwei oder drei Tage nachlaufen können? Das ist nicht zu machen. ftÄ-st-mm»»^ Ich werde aber diese Frage im Auge behalten und, wenn sich 2245 89. Sitzung des N. R. der Republik Österreich, ll. G. P. — 18. März 1925. irgendeine Lösung findet, werde ich versuchen, die Krankenversicherung auch für diese Arbeiter praktisch durchzuführen. Wie ich höre, wird der Herr Abg. Forstner folgenden Antrag einbringen „Die Regierung wird aufgefordcrt, Maßnahmen treffen zu wollen, damit das Versicherungsvcrhältnis der Donauschiffer mit der Ungarischen Schiffcr- krankenkasse in Budapest gelöst wird und an deren Stelle ein österreichisches Institut trete, das die Gewähr bietet, daß österreichische Schiffahrtsbedienstete aller in Österreich bestehenden Verstcherungseinrich- tungen teilhastig werden. Eventuell wären Verhandlungen mit den Regierungen der Donaustaaten einzuleiten, stm diesen Zweck zu erreichen." Ich kenne aus meiner Praxis diese ungarischen Schifferkrankenkassen und weiß nur, wenn man bei einer Schifferkrankenkasse in Budapest eine Heildauer verlangt, das heißt eine Bestätigung darüber, wie lange der Betreffende im Krankenstände war, man noch nach einem halben Jahr keine Antwort hat. fLtskimmrmF.) Wahrscheinlich ist die Postverbindung zwischen Budapest und Wien so schlecht. Aber ich kann Mitteilen, daß die Regierung diesbezüglich, bereits verhandelt hat. Es ist ja ein alter Wunsch, nicht nur der Arbeiter, sondern auch der Unfallversicherungsanstalten, die da den Regreß geltend machen sollen. Am 24. Jänner d. I. haben Ver- Handlungen stattgefunden mit dem Ergebnis, daß die Form eines Gegenseitigkcitsvertrages empfohlen wurde, und die Verhandlungen darüber sollen im Mai ausgenommen werden. Die Herren Abg. Sever, Hölzel u. Gen. stellen den Antrag (Ae«/).- „Die Bundesregierung wird aufgefordcrt, auch weiterhin den infolge ihres Kriegsleidens in geschlossener Pflege (Spital, Heilstätte oder Invaliden-. heim) befindlichen Kriegsbeschädigten wenigstens einmal jährlich eine Bekleidungsgarnitur, bestehend aus Anzug, Überrock und ein Paar Schuhen, auszufolgen." " Ich möchte nur bitten, daß man mir sagt, wo die notwendigen Mittel zu nehmen sind, dann bin ich natürlich für diesen Antrag. Im Normalbudget habe ich keine Bedeckung dafür. Ich habe es vorläufig so gemacht, daß für die ausscheidenden Invaliden die sogenannten Existenzanzüge bis Ende Mai sichergestellt find. ^rvisoLenru/e.^ Mir fehlen beim Budget „Kriegsiupalidenfürsorge" 115 Milliarden, die muß ich irgendwie hercinbringen, sonst könnte ich in die Lage kommen, daß am Ende des Jahres die Renten eingestellt werden müssen. So ist die Situation. Ich kann nicht um einen Schilling mehr ausgeben, als ich in der Kasse habe. Damit glaube ich alle Anfragen, die bisher gestellt wurden, beantwortet zu haben und ersuche das hohe Haus, diesem Abschnitt des Bundesvoranschlages seine Zustimmung zu erteilen. Ich weiß, daß die Opposition dies wahrscheinlich nicht tun kann, aber ich sage heute, wie ich es im Budgetausschuß gesagt habe: Ich kann mit den bescheidenen Mitteln des Normalbudgets nur das leisten, was unumgänglich notwendig ist. Was ich mit diesen Mitteln leisten kann, werde ich tun, an meinem guten Willen, glaube ich, werden Sie nicht zweifeln. ä k ö L > IL n X z u e n flln M llMtilX («isn) Z ^Nlis ttsm 13R A Der Völkerbund beschäftigt sich seit kurzer Zeit besonders eingehend mit der österreichischen Kriegsopfer-^ sürsorge, und der Generalkommissär Dr. Z i m m e r- ui a n findet Oesterreichs Auslagen für die Rentenversorgung. Heilbehandlung und Verwaltung zu hoch. Es soll nun nach rein objektiven Gesichtspunkten untersucht werden, welche Aufwendungen andere, ehemals krieg- führende Staaten für diese Zwecke machen und in welchem Verhältnis die Ausgaben der österreichischen Rcnten- versorgung zu ihnen stehen. Dem aufmerksamen Beobachter der österreichischen Verhältnisse kann es nicht Entgangen sein, in welche kritische Lage die einst keineswegs minderwertige österreichische Kriegsopfersürsorge fe ick Beginn der Sanierung s a k t iv n geraten ist. Steht der österreichische Mittelständler, öffentliche und Private Angestellte sowie der Arbeiter an Realeinkommen weit hinter seinesgleichen in nabezu allen anderen Staaten zurück, so ist der österreichische Kriegsbeschädigte im Vergleich zu seinen ausländischen Schicksalsgenossen bei weitem derAcrmste und Hilfloseste. Um so überraschender die mehr noch im Jnlande als im Auslands verbreitete Meinung daß auf dem gänzlich abgegrabenen Gebiet der Kriegsbeschädigiensürsorge noch weitere Spar- und Kbbanmaßnahmen möglich sind! Das kann nicht ernst gemeint sein. Soll Oesterreich nochmals Kulturgemeinschaft angesprochen werden können, ist eine weitere Drosselung der Fürsorge für Kriegsbeschädigte als , sozialschädlich endgültig zurückzu stellen. ! Zur Bewahrheitung obiger Stellungnahme soll der ! Versuch unternommen werden, die Aufwendungen der österreichischen Kriegsopfer mit jenen einiger anderer Staaten zu vergleichen. Mit Rücksicht darauf, daß in der öffentlichen Diskussion in der Regel zwischen den Sachaufwend ungen der .. riegsbeschädigtenfürsorgeund chem Personalaufwand der FürsorgebeHörden unterschieden wird, werden die zwei angeführten Ausgabengruppen besonders zu betrachten sein. , Der Sachaufwand beinhaltet den Aufwand der ;cldlichcn und sachlichen Leistungen, die nach dem besehenden Gesetz und sonstigen Fürsorgeeinrichtungen den Kriegsopfern zukommen; für die Berechnung des Per- onalaufwandes kommt als wichtigste Post die Entlohnung >er mit der Handhabung der gesetzlichen Vorschriften be- ! achten Arbeitskräfte in Betracht. - Um den Sachaufwand verschiedener Staaten dergleichen zu können, ist es notwendig, die hoch- sten und niedrigsten Sätze der Geldleistungen sowie die für die Rentengewährung maßgebenden Voraussetzungen vergleichend zu überblicken; ferner ist es erforderlich, die durchschnittliche Geldlcistung in den betrachteten Staaten zu ermitteln. Der Personalaufwand kann vergleichend betrachtet ! werden, indem die Aufgaben der verschiedenen Jnvaliden- iürsorgebehörden abgcschätzt, ihr Personalstand und der lür diesen Personalstand erforderliche Entlohnungsauf- ivand verglichen werden. Ter Sachaufwand der Kriegsbeschädigten, fürforge. Von den Aufwendungen für Heilfürsorge und ortho- Mische Versorgung abgesehen, hängt der Gesamtaufwand für Zwecke der Kriegsopfcrsürsorge nicht nur von der 8 ahl der Bersorgungsberechtigten, sondern auch von den Geldansätzen der Renten sowie von den Z u- lassungsbedingungen zum Rentenbczug ab. Der mittlere Satz der Rente bestimnit sich zunächst nach den Ansätzen der tatsächlich gewährten Renten, des weiteren nach dem Grade der durchschnittlich zuerkannten Erwerbsunfähigkeit und schließlich nach dem Verhältnis zwischen den reutenbczugsberschtigten und den nicht ren- tenbezugsbercchtigten Beschädigten. Wird das Rentenmittel nach diesen drei Merkmalen berechnet, so erhält man Rechenschaft darüber, ob die in den betrachteten Staaten gewährten V-rsorgunEgenüsse in größerem oder geringerem Maße den Bedürfnissen der Beschädigten Rechnung tragen. ' Die Ansätze der Versorguugsgeniisse bilden demnach ein wichtiges Merkmal kür die Beurteilung der für Kriegsbeschädigte gemachten Aufwendungen. Im folgenden wird daher der Versuch unternommen, die Höchst- und Mindestrenten sowie die Rentcnmittel in den verschiedenen Staaten vergleichend zu betrachten. Die Invalidenrente. Nach dem österreichischen InvalidiAentschädigunas- gesctz, in der Fassung derVIII«.Novelle,MrätztdieHöM- invalidenrente in der ersten Ortsklasse (Vollrepte für Erwerbsunfähige mit mehr als 75prozsntiger Erwerbseinbuße) 120 Schilling monatlich. Im Falle der Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit mit mehr als 35 bis 45 Prozent betrügt die Monatsrente, gleichfalls in der höchsten Ortsklasse, 1 Schilling 20 Groschen. Die Vollrente beläuft sich ^ demnach auf 87 Goldfranken 60 und die Rente eines Jn- > validen mit 35- bis 45prozentiger Invalidität auf 87 ' Centimes monatlich. Im Falle der Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 35 Prozent besteht nach einer in der Kriegsopfergesetzgebung einzig dastehenden: Bestim- ! inung des österreichischen Jnvalidenentschädigungsgesetzcs ! kein Rentenanspruch. ! Die österreichischen Kriegsbeschädigten verteilen sich nun nach dem Grade der Erwerbsunfähigkeit in folgender Weise: Invalide mit 35 oder weniger als 35 Prozent Erwerbsunfähigkeit . 86.500 Invalide mit mehr als 35 bis 45 Prozent Erwerbsunfähigkeit .17.201 Invalide mit mehr als 45 bis. 5H Prozent Erwerbsunfähigkeit .. .. ........... 11.279 Invalide mit 55 his 65.Prozent.Erwerbsunfähigkeit : . .. 6.311 Invalide mit 65 bis 75 Prozent Erwerbsunfähigkeit : :. 4.344 Invalide mit mehr als 76 Prozent Erwerbsunfähigkeit :. 3.499 Invalide mit Hilflosenzuschuß .. 624 Kriegsblinde 275 Insgesamt. . . 112.033 Die Kosten der Rentenleistungen verteilen sich unter der Annahme, daß sämtliche Kriegsbeschädigte in einem Orte der höchsten Ortsklasse wohnhaft sind, in folgender Weise: Invalide mit 35 oder weniger als 35 Prozent Erwerbsunfähigkeit . . . — Schilling Invalide mit mehr als 35 bis 45 Prozent Erwerbsunfähigkeit . . 20.600 „ Invalide mit mehr als 45 bis 55 Prozent Erwerbsunfähigkeit . . . 67.800. „ Invalide mit mehr als 55 bis 65 Prozent Erwerbsunfähigkeit .... 113.400 „ Invalide mit mehr als 65 bis 75 Prozent Erwerbsunfähigkeit .... 208.800 Schilling Invalide mit mehr als 75.Prozent Erwerbsunfähigkeit . 420.000 „ Hilflose und Blinde ...... 226.800 „ Insgesamt- . . . 1 V57.40V Schilling monatlich, was Pro Kopf eines Invaliden monatlich eine Durchschnittsrente, von 9 Schilling 40 Groschen oder 6 Goldfrankeu 90 Centimes ergibt. Zu diesem Betrüge' sind die Kinderzuschüssc im Ausmaße von 10 Prozent der Rente für jedes Kind hinzuzurechnen. Die Witwenrente. Nach dem Jnvalidenentschadigunqsgesetz, in der Fassung der 8. Novelle, beträgt die Witwenrente, .wenn die Bezugsberechtigte in einer der ersten Ortsklasse zugehörigen Gemeinde wohnhaft ist: im Falle der Erwerbsunfähigkeit oder Wer über 55 Jahre oder im Falle der Verpflichtung, für mindestens zwei minderjährige Kinder zu sorgen, 30 Schilling oder 21 Goldfrankeu 90 Centimes monatlich; im Falle der Erwerbsunfähigkeit oder im Falle der, Verpflichtung, für mindestens zwei minderjährige Kinder, zu sorgen, 30 Schilling oder 21 Goldsranken 90 Centimes monatlich; in allen anderen Fällen 12 Schilling oder 8 Goldfranken 76 Centimes monatlich. Zu diesen Renten treten gegebenenfalls Waisenrenten hinzu, die sich im Durchschnitt auf monatlich 10 Schilling 80 Groschen oder 7 Goldfranken 89 Centimes, pro Waise belaufen. - n ö e I IL k X z««e k f ü ir l k kt o o x u«e ^ i11 o ki kin. M: j Die verschiedenen Kategorien- von Witwenrenten verteilen sich in folgender Weise: höchster Satz der Rente in ..... . 1.041 Fällen ms-ttlerer Satz der Rente in. 15.260 „ niedrigster Satz der Rente in.15.251 „ -UD» s.'- ' Gesamtzahl.^. . Ä'.W Fälle i "Wer monatliche Durchschnittsbetrag der Witwenrenten, nach Rentenkategorien verteilt und auf Tausende abgerundet, ergibt sich in folgender Weise: 1.000 mal 35.01 . 35.040 Goldfranken 15.000 mal 21.00 . 328.500 „ 15.000 mal 8.76 . 131.400 „ Insgesamt . . . 494.940 Goldfranken Der Dur ch s ch n i t t s b e t r a g der Witwenrente stellt sich ans: 404.940 : 31.000 — 16 Goldfranken. Dieser Betrag erhöht sich um die Waisenzuschüsse, die sich in Orten der ersten Ortsklasse im Durchschnitt auf 7 Goidfranken 89 Centimes monatlich belaufen. ! Die Elternrente. > Nach der oben erwähnten VIII. Novelle beläuft sich in den Gemeinden der ersten'Ortsklasse die Rente der bedürftigen Eltern eines Gefallenen oder Verstorbenen, und zwar nur beim Verlust mehrerer Söhne, auf 21 Schilling 60 Gro- ^ schett oder 15 Eoldfränken V6 Centimes monatlich für jeden ! Elternteil. Für die sonstigen Hinterbliebenen beträgt die errechnet? Durchschnittsrente der ersten Ortsklasse 10 Schilling 8 Groschen oder 7 Goldfranken 88 Centimes monatlich. » Werden die so gewonnenen Rentenmittel mit jenen anderer Staaten verglichen, gelangt man zu Ergebnissen, die die folgende Uebersirht zur Darstellung bringt: Geaenüberstellun 4 rr I « fukr vielt ooxuneltszfiolt i i rs o o »>- r^Ä >rr - SS tS o rs o Erläuterung der Bemerkungen zur vorhergehenden, ; ' 1 ^ ^s, 'p,' -ft >N. Ueüersicht. 1) Rentensatz ohne Kinderzuschuß. 2) Einschließlich des Hilslosenznschusses für Schwerstbe-' schädigte. ^^ . -> vj >: - 8) Erwerbsunfähigkeit von 40 Prozent. i-'/rN-M''') 4) Emschttehlick der Schwerbeschädigten; ulags von 897 Fraltten mnd der besonderen Zulage von »6 Franken.'. v) Für die Witwe eines Soldaten ohne Ehargengrad. ' 6) Tcr Grundbetrag vott 1800 Franken erhöht sich durch einen Zuschuß, der aus Grund des Gesetzes über oie Mündel deS. Volkes gewährt wird, und der z. B. in Paris sür zwei Kinder jährlich 1500 Franken beträgt, l , 7) Die Erhöhungen für Schwerinvalide (1.80 mal 697) -erbleibe» unverändert. . '8- 1.80 mal 800, entspricht der doppelten Klnderzulage.i, 9) Der Berechnung ist die französische Jnvalldcnvcrsei- lMtg zugrunde gelegt..p!...- . 7-, 10) Der Satz entspricht. 1enenr.für..einfache Solda Keren Hinterbliebene.' ^ ,^-.11) Durchschnittsinvalidität von 40 Prozent zugrunde gefegt.. .Mehrbetrag von^ 8 Schilling . 3. Pence sür Wahl- -erMyH HilfSlosenruschüsie.^ . -12) Hier ist berücksichtigt, daß Invalide mit weniger als 20 Prozent Invalidität durch'eine Kapitalszuwendung entschädigt-wurden..,n! . ^ . '>liZ) 'Die Ausgleichszulage steht solchen Geschädigten und deren Hinterbliebenen zu, deren Beruf eine besondere Schulung. Änd besondere Kenntnisse erfordert (8- 27, des Neichs- bersorMngSgesetzeS !n der Fassung vom , 30.- Juni' 1923); etwa M Prozent der Beschädigten erhalten die einfache Aus- ' gleichSz Plage. -! ' . ?->r.;..' i' ' 14) -Der obige.. Satz gilt für-''ledige' und kinderlose Rentner.'.. ...O,-- .K'r- i-; - - 15) 'Kür,Pie, Bedürftigkeit ist das Einkommen des Rentenberechtigten, matzgebena, und das Einkommen soll 'den Vetrag vanA45)Mark monatlich nicht übersteigen.'.< - nur'' an ^ bedürftige Kriegs- .. beschädigte mit mehr als SOprozentiger, Invalidität gewährt. " - .17)» Dir .Durchschnittsrente', ist nach den Eingaben im Ein Vergleich der Nentenmittel, wie sie in der obigen Aufstellung dargestellt sinh,, gestattet.festzustellen, in welchem Maße dis Kriegsopfer der. verschiedenen Länder entschädigt werden. ... . .... ... . "MH . Ein solcher Vergleich soll im folgenden für den Durchschnitt der Invaliden- und Witwenrente gezogen werden. - - '-ft ^ ' ' , -> ^ ^ Die DurchschnittZrente eines Invaliden beträgt: .H-M - » ' » » in Goldfrankeu 28.80 jährlich 223.-. -.z, »i in Oesterreich in Deutschland in. Frankreich (Stand vom 31. De- zernbe-. 1924) ... .. . . . . (gemäß einem noch nicht zum" Gesetz ' erhobenen Beschluß der Deputierten« , . kcmnner) " in Belg cen , ,,, , ^ , , in Großbritännien. , , . Die durchschnittliche Witwenrente trägt:.;,-. . ,, ... . -. -> >g' - in Goldfrauken in Oesterreich ..'...... , .. .. . 192.— jährlich in F- ranlre ich (Stand vom 31. De- ., , zember 1924) 239.68 ' „ 275.24 452.10 653.40 715.— '/k'- ^ be-. (gemäß einem noch nicht zum Gesetz ' 'i werhobenen Beschluß.der Deputierten- - kammer)' . -- l '. 431.42 jährlich in Dentsckland .. , , '-754.50 in Belgien".,.'.': --658.80- in Großbritannien . ..... . 1690.—; Einen Kommentar zn den obigen Ziffern zu liefern» dürfte entbehrlich sein. Die wahrlich jämmerliche Stellung- der .österreichischen Kriegsopfer ist zur Genüge dar ge tan. Wer hätte'da noch die-Stirn,'Abstriche vorznschlagen^t " „ P' "1-r tz II. .. Der Verwaltungsanfwand.,, '.vmIstrsomit dargetan, daß der Sachaufwand' der öfter-, reichischen Kriegsopfersürsorge verhältnismäßig wei t gering e r ist als..der anderer Staaten, bleibt noch zu erfo- s schen, wie es mit dem . >- - ,- - - . 18) Hiebei ist chie Zahl der Kriegsbeschädigten mit mehr als Iliprozentiger .Erwerbseinbuße mit 1,480.000 angenommen.' -- - 0 19) Zuzüglich -der Kinderzuschüsse. Eine Witwe mit zwei minderjährigen Kindern kann eine 'Zuschußrcnte erhalten, wenn ihr Einkommen, von wer . Rente abgesehen, 44 Mark monatlich nicht übersteigt;' etwa 77 Prozent der erwerbsunfähigen oder mindestens für 1 Ltind sürsorgerr- den; Witwen erhalten, die -Zufchußrente. -- . 20) Einschließüch der Zuschußreute. .... . ; - / 2t) DnrchschnjtLSbctrag errechnet auf Grund der parla- mentarifchen Truckschrift der Depuftertenkammer, Nr. LOS der 13;«LMSIüturpörtode.,^-st,--.st-i'.,. - ° 22- 'Turchschnittsbettag 'errcchnets'aus Grund" der frän« zbsischen Juvgtidenverterlung. ^ , ., , FW^.'.tLS)-.-.Älnsätz'e-«de^Miüvenrente'."cines^einfnMn''Soldate^-i nach der Verordnung vom 6. Dezember 1919. . ck'., . .. - ^ ' , ' y t). > . . .. I Tk, Tätigkeit der .österreichischen Jnvalidenentschä- ! digiingSkvmnlissiönen erschöpft sich nicht, wie vielfach irr- lüyilich angenommenwird).' in ! der Zuerkepnung und Flüssigmachung der'' Vcrsorgungsgebühren; .denn nebst dieser .umfangreichen Aufgabe haben die JnvalidensntschL-' digimgskpmmissionen'' auch über neu. / erhobene " Resttenan- spräche zu enlscheiden; die von Hinterbliebenen und von Beschädigten,'Heren Zustand sich verschlechtert hat, geltend gemacht werden.-Auch für das Heilverfahren der Beschädigten haben sie zu sorgen. Ferner-, entscheiden die Jnva- s lidenenischädigungskommissionem ° ' über' Ansprüche auf orthopädische Versorgung, ' auf's berufliche Umschulung, ' Krankengeld'mnd Sterbegeld und verwalten die besonderen Unterstützungsfonds für Zwecke, der KriegSbeschä- ' dlgtenfürsorge."'Schließlich haben sie auch bei der Hand« habung'-des 'JnvaUdenbeschästigungsgesetzcs mitzuwirken. ! Die , österreichischen Jnvalidenentschädigungskom- s Missionen erfüllen Ausgaben, für die in F r a n k r e i ch und ; in G r o ßbritannicn eine besondere Zentralstelle, daZ i M in i st erst ücht/für Kr stegspensi on.e n, mit einer s stattlichen Unzahl Nachgeordneter .Behörden besteht. Der . Personalstand der Jnvalideiientschädigungskomniissionen ^ kann daher- mit demjenigen- der. Pensionsministerien ver- ; glichen werden..- r.-st d; ' ' ' '- n'-Die Gesamtzahl der österreichischen Invaliden (etwa .112.000) entspricht etwa einem Zehntel der französischen (1,120.090) *) und etwa einem Sechstel der großbritan- Väschen Invaliden (660.000)**). Hierbei muß die Gesamtzahl der österreichischen Kriegsbeschädigten und nicht nur die Zahl der rentenbezugsberechtigten Kriegsbeschädigten zugrunde gelegt werden, da die Kriegsbeschädigten mit weniger als 35prozentiger Erwerbseinbuße, trotzdem sie nicht reiitenbezugsberechtigt sind, gleichfalls erhebliche Verwaltungsarbeiten verursachen. So mutz zum Beispiel bei Verschlimmerung des Gesundheitszustandes eines nicht rentenbezugsberechtigten Invaliden eine neue Erhebung und ein neues Begutachtungsverfahren eingleitct werden, in der gleichen Weise, als ob es sich um einen rentenbezugsberechtigten Invaliden handeln würde; des weiteren besitzen die nicht rentenbezugsberechtigten Invaliden Ansprüche auf Heilbehandlung, Krankengeld und orthopädische Versorgung. Beim folgenden Vergleich wird auch nicht außer acht zu lassen sein, daß die Verwaltungskosten verhältnismäßig um so erheblicher sind, als die Zahl der Bezugsberechtigten eine geringere ist, und daß ferner in Oesterreich die Zuerkennung einer Witwen- oder sonstigen Hinterbliebenenrente an gewisse wirtschaftliche und familienrechtliche Bedingungen geknüpft ist, die die Arbeiten der Jnvalidenent- schädigungskom Missionen keineswegs erleichtern. Schließlich ist auch zu betrachten, daß die Bestimmungen des § 29 des österreichischen JnvalidenentschädigungsgesctzeS eine dauernde Evidenthaltung des Einkommens der Bezugsberechtigten erfordern. Mit einem Wort, die als ziemlich kompliziert anznsprechenden Voraussetzungen für die Rentengewährung nach dem österreichischen Jnvaliden- entschüdigungsgesetz stellen Wohl eine gewisse Ersparnis dar, fordern aber von den mit der Handhabung betrauten Behörden eine erhebliche Mehrarbeit. Die österreichischen Jnvalidenentschädigungskommissio- nen wiesen am 27. Dezember 1924 einen Gesamtpersonalstand von 761 Arbeitskräften auf, daher eine Arbeitskraft auf etwa ISO Invalide. Der Personalstand des französischen Pensionsministe- riums belief sich am 1. Jänner 1925, also etwa zu demselben Zeitpunkt, auf 8300 Arbeitskräfte, daher eine Arbeitskraft auf etwa 135 Invalide. ' Würde das gleiche Verhältnis zwischen dem französischen und dem österreichischen Personalstand bestehen, müsste der Personalstand des französischen Pensionsmini- sterinmZ ans 7610 Köpfe herabgesetzt werden. Allerdings muß zugegeben werden, daß nach den Vorschlägen des Budgetausschusses der französischen Kammer für das Jahr ') Deputiertenkammer, Druckschrift Nr. 505, 13. Legislaturperiode. **) Vergl. 7. Jahresbericht des großbritannischen Pen- swnsminlsteriumZ. 1925 eine Herabsetzung des Personalstandes des Penfions- ministerwms vorgesehen ist, wonach eine Herabminderung auf 6800 Arbeitskräfte einzutreten hätte, so daß eine Arbeitskraft auf 164 Invalide entfallen würde. Es ist aber hierbei zu beachten, daß nebst dem Pensionsministerium auch das Finanzministerium an der Durchführung der Kriegsbeschädigtensürsorge beteiligt ist, und daß die österreichischen Invalidenentschädigungskommitonen Aufgaben zu erfüllen haben, die dem Personal des französischen Pen- fionsministcriumS nicht zufallen. So werden zum Beispiel von den Jnvalidenentschädigungskommissionen die Ansuchen um Heilbehandlung, berufliche Umschulung und auch um Unterstützungen behandelt, wofür in Frankreich bei den Präfekturen ein besonderesPersonal besteht. Das Personal des britischen Pensionsministeriums, ausschließlich der Spitalsverwaltung, beläuft sich auf 13.443 Köpfe, daher eine Arbeitskraft auf etwa 50 Invalide, was im Vergleich zu Oesterreich das Dreifache an Personal darstellt. Der gesamte Verwaltungsaufwand des französischen Peusionsministeriums und der einschlägigen Abteilung des französischen Finanzministeriums, beläuft sich nach dem Voranschlag für 1925 auf etwa 85 Millionen französische Franken, was Pro Kopf eines Invaliden etwa 77 französischen Franken entspricht. Im Vergleich hierzu beläuft sich der Verwaltungsaufwand der österreichischen Jnvaliden- entschädigungskommissionen auf 2,061.600 Schilling, was etwa 70 französischen Franken pro Kopf eines Invaliden entspricht. Hierbei ist zu beachten, daß im französischen Voranschlag die Belastung aus der bevorstehenden Erhöhung der Bcamtengehälter nicht in Betracht gezogen ist; diese Erhöhung, die von den gesetzgebenden Körperschaften bereits beschlossen ist, wird eine Mehrbelastung von 10 Millionen französischen Franken zur Folge haben. Die Verwaltungsausgaben des großbritannischen Pen- sionsministeriums belaufen sich für das am 31. März 1924 abgeschlossene Geschäftsjahr auf 3,452D00 Pfund, was etwa 68 Millionen Goldfranken entspricht; hierzu kommt noch eine Sonderausgabe von 135.000 Pfund, so daß der Gesamtaufwand im 7. Jahresbericht des Pensionsministeriums mit 89 Millionen Goldfranken angenommen wird, was pro Kopf eines Invaliden einem Durchschnittsaufwand von 140 Goldfranken entspricht. Dieser Aufwand ist erheblich größer als jener der österreichischen Jnvaliden- entschädigungskommissionen, die etwa 20 Goldfranken jährlichen Verwaltungsaufwand pro Invaliden aufweisen. Bedarf es da noch weiterer Beweise, daß es um den Verwaltungsaufwand der österreichischen Kriegsopfer nicht anders steht als um den Sachaufwand, mit anderen Worten, daß er erheblich hinter jenem der anderen Staaten nicht nur absolut, sondern auiL relativ zurückbleibt? Diese Tatsachen sollten dem breiten Publikum, Hgs Träger der öffentlichen Meinung ist, nicht vorenthakeq werden. Den maßgebenden Faktoren der Staatsverwaltung sind sie sicherlich seit langem genau bekannt. Könnest sie da noch die Verantwortung für weiter« Verkümmerungen der ohnedies auf da^ stärkste gedrosselten Kriegsopferfürsorge unseres Vater« ländes tragen? Die österreichischen Kriegs« opfer können ja nicht noch ärmer gemacht werden; de nndannwäreesumihreHeimas als Kultur staut, als Kulturgemeinschafh ^ geschehen. - n 8 L > 7 L n Xtt X l n fün lll)XU^^7ii7I0!i !Ml_IllL Men) U6: ^6k IW Unsere F Lrforge für KriegL- Von Bundesminister Dr. Josef Resch. (Aus einem Gespräch.) oder nicht. Ferner ist mit einer sehr großen Zahl von Neuanmeldungen von Verschlimmerungen zu rrchncm Sie fmd hauptsächlich daraus Mrückzusüh-ren, daß seinerzeit 68.432 Kriegsbeschädigte, deren iTrwerbs- vermrndsrung ins zu 35 Prozent betrug, mit dein ungefähren Beirag von 10.000 K., das ift'1 Schilling, ^ abgefertlgt wurden. Freilich war damals im Juli 1922 TVWÄÄr LL1NL.HLäS S'LK.FVA LL-NiLLL «LWLW NN L ÄLML K steht achen mt wird Einst als Melden onaesvrocki«n ^ angemeldete Leiden Mit der Militärisch«». Dienst- 'mint? der MMMr wc^m l-istung im Zusammenhänge steht oder nicht. Schon heute nicht selten als lästige Und zudringliche Nach-! dnse knappe Auszählung wird selbst dem Uneingeweihten läufer des Krieges angesehen. Wie die sozialen Lasten ^Me^ irnge sähre ^50rstellung von der Urbeitsfülle ver- für fo manch« Mscheinungen nn Wirtschaftsleben Herl schassen, die durch die Beamten der ^nvalrdtenenischadl- halten müsf-n, fo auch die Mär von den überreichlich gungskoMmfjionen zu l-ijtm ist. NW unberüchich- eirtschüdigtcn ^Invaliden. Und es sind sehr arme Lemch darf ferner bleiben, daß sich der ganzek Dienst der die Kriegsinvaliden. Ich habe einen nahen Verwandten,"- Ungestellten im Verrchr Mit Parteien abivlchest, che sagte der Minister, „dem im Kriege ein Auge ausge-i als Invalide von vornherein Anspruch auf besonderes schossen worden ist und dessen zweites Auge dementspre^ Entgegenkommen erh-b-N. Di« leichte Erregbarkeit und clMd g-schwächt verbleibt, persönlich mit 12-000 K.1 der körperliche Zustand dieser Personen verlangt von für immer abges-rtigt. Kann man das überhaupt, -der Beamtenschaft oft eine Selbstbeherrschung, dich an noch eine Abfertigung nennen? Sie tun ein gutes Werk/ ^ -s^aen ^der Beamten groß«/Anforderungen stellt, wenn Sle die Rentmfummeu unserer Kriegsopfer der- . Trotz ^dieser erheblichen Schwierigkeiten Witt» rn öffentlichn, vielleicht findet der Oesterreicher dann lach-! dm-Mvalidenentschadigungs^mMijsionen verhÄtnismai-! 1 er fem gutes Herz wieder und ersieht das Auslakchf l^ig schielt, dabei ruhig und sachlich gearbeitet. D«r Unv- datz Oesterreich selbst die Unterstützungen für seine ^ ,W besten nach der Zahl der er- Kriegsopftr attss knappste bemißt." ledigten Akten abzuschatzen, die Mgleich ein Urteil über Wer die entsprechenden Aufwendungen änderet! Ene Äufgaben,phare der österreichischen Jnvalidenfür-- Staaten mit der österreichischen Budgetpost vergleicht,! Wge Überhaupt gestattet. Nach «nl-r Statistik vom wird si ch bald überzeugen. um wie vi el a-rin aer die Mat-« Dezember 1824 waren von den bisher eingelangten „ Anmeldungen für Invalidenrenten (Hinterbliebenenreu-- lichn Leistungen am unsere Kriegsopfer sindstwt-auch Nnpdl- insgesamt 212.477 (261.680) betrugen, 211.368 hier gespart wird, soweit es nur möglich ist. Wohl mr- (220.260- erledigt, so daß nur 1115 (1420-, zusammen tzeNds wurde die VerwaltungsvLmonne so weit ge-, also 2635 verblieben. W waren insgesamt 194.200 lieben, wi- bei dm hriMischsii Entschädigungs- ( 178 .?^ Renten an Invalide (Hinterbliebene- zu- tom Missionen, die trotzdem ganz unberechtigter- erkannt worden: ab gewiesen Mußten 40.865 (3Z.444) weise im Aus- und Inland als hypertrophe Behörden Anspruchswerber werden. verschrien sind. Dm Personalabbau hat jedoch gerade Ai- Gesamtzahl, der im Remenbezug« stehenden die Jnvalidenentschädigungskommlsjivnm sehr gelichtet, .Personen, nämlich der Invaliden, Witwen, Waisen und so daß nur 47.4 Prozent des früheren Standes, Nüm- sonstigen Hinterbliebenen betrug 181.044. Hievon waren lich 761 von 2035 Beamten am 1!> Ohtpber 1932s,: 43.533 Invalide Rentenempfänger, und zwar 17.201 erhalten sind. um einer 35--bis 45proz«nttgen Verminderung der Er- Mlt dieser Verminderung des 'Personalstandes hat werbsfähigknt, 11.278 Mit 45 bis 55 Prozent, 6311 die Arbeltsvereinfachung nicht immer Schritt gehal- mn 55 bis 65 Prozent, 4344 Mit 65 bis 75 Prozent,' ten. Nach wie vor sind bei den Jnvalidenentschädi- 3488 mit über 75 ProzeNtLohne Zuschuß, 624 mit gungskommissionen die mannigfachsten, unisangreich- Hilfslosenzuschuß und 275 mir Blindenzuschuß, steil und langwierigsten Geschäfte zu erledigen, die sich Hinterbliebenenrenten zählte man zu dem ange- durchaus Nicht iN der Anweisung laufender NenttzU gebeneil Zeitv-Mkte 137.511, dis sich auf die Wltw-N und der Erledigung bisher unentschiedener Ansprüche um 81.553, vi« Waisen mit 80.311 und «fuf r»re sonstigen erschöpfen. Vielmehr wird ihre Tätigkeit hauptsächlich Hinterbliebenen mit 25.648 verteilten, für neu zuwachlseiide Fälle in Anspruch > genommen. Von den Witwen bezogen 15.251 ein« Rente der Ta sind zunächst die Ansprüche auf Hinterbliebenenren- niedrigsten Stufe, die monatlich 12 Schilling, 15.260 len, die infolge des Ablebens von Invaliden nait'ur-,. eine solche mittlerer Höhe, dis monatlich 30 'Schilling gemäß immer neu chinzukommen und die genauest dahin beträgt, und nur 1041 eine Höchstrente (monatlich 4s geprüft werden müssen;, iob der Tod des Invaliden mrt Schilling). Tie Waisen waren zum größten DU»' der militärischen Lienstleistung im Zusammenhang steht l73.803) einfach-, zum geringeren LoPP-lwai;en (6408). Außerdem waren 43.120 Krnder noch! flbM'sr Invaliden mu Rsutcnzuschüssen rn der Höh- von eurem Zehnter der Rente des Raters ausgestattet. Wir aus diesen trockenen, doch äußerst aufschluh- reich'N Zist ern klar und deutlich hervor geht, ist die Unzahl der Rentenempfänger durchaus nicht besonders hoch und entspricht jedenfalls nicht den vielfach verbreiteten übertriebenen Boxstellungen. Tiefer Zustand war allerdings nur durch! die bereits erwähnt« Maffeiraüfertigung der Leich,tmvallden (bis 35 Prozent Erwerüslraftminderung) zu erreichen. Von den schwerer Kriegsbeschädigten hatten bis Ende 1924 insgesamt 321b Invalide (darunter 52 Hilflose und 65 Blinde) und 223'/ Witwen (nämlich 1255 niedrigster, 103b Mittlerer und 46 höchster Stufe) ihren Renten- bezug zur Ganz- oder teilweise absertigen lassen. Auch die Budgetpost im Bundcsvoranschlag für das Jahr 192o übersteigt durchaus nicht das zulässige Mast. Der Gesamtaufwand der Kriegsbeschädigtensür- jorge für das lauflnde KerwalAugsj-ihr wird närM t- > 7 -^- eingeschränkt und vereinfacht wurde und auch noch Wester eingeschränkt wird. - Tirs-M Ziel« trägt 'übrigens äu'kA die' Mfl iArnnd^ der'^v'ÜH vc'öÄfl^eiÜgil^flet«' regelung des Verfahrens nach dem. Jnvalrdenentschädi tzUngsgesetze Rechnung. An die Stelle der vielglied- rrgen Ausschüsse tritt erne aus einem aktiven Richter als Vorsitzenden und zwei Beisitzern bestehende Schiedskommission, die nicht Nur -ms objektivere Rechtsprechung, sondern auch eine beschleunigte Erledigung der Ansprüche gewährleistet und außerdem einen geringeren Verwaltung?'aufwand erfordert. . ' _-j lich mit'4b,6 Millionen (Schillingen angenomm en, was «iNer Belastung von etwa' 8 Schillingen pro Brvölre- rungsrop, entspricht. W wurde bereits hervorgehoben, daß andere.Staaten eine im' absoluten und relativen Sinn viel- größer- 'Inanspruchnahme, der öffentlichen Mittel zUk-Kriegsflirsorgezwecken.-ailsweisen,, eine Tatsache, di-ruch-nicht allgemein bekannt ist und viel- leicht-auch geflissentlich verschwiegen wird. Was die VerwaltungsaUAagen beiriflt, so Machen sie wk/Bsterreichisch«n > Budget nur etwa 6 Prozent (2.9 Aflllionen SchittMge) des Gesamtaufwandes aus.- Verglicht» mst den.Verwaltungskosten der Sozralver- sl'chierungsiNstlMte ist dl-s kem unerfreuliches' Verhältnis, denn letztere nahmien z. B. nur Jahre 1923 durchschnittlich 10 Prozent des Aufwandes allem Mr die AustaUsverwaltuiig 'tN Anspruch Immerhin sind di« Mstgeteflt-n Zistern angetan, die noch w-it verbreitete Vorstellung von der (besonderen Kostspieligkeit des der den JnvalidelienchMdignuMoniNstsflonen bestrheii- ben' Berwaltungsavparates in daN richttgse Licht M 1etzM.ä,, , ? ... Auch die vorherrschende Meinung daß! die Kriegs- ' invaliden m Oesterreich besonders gut gestellt seien, ist nicht aufrecht zu erhalten. Zur Kennzeichnung dieses Märchens sei noch angeführt, daß die VollrrMe, auf hie nur völlig 'Erwerbsunfähige Anspruch haben, etwa ^ 120 Schilling im Monat ausmacht. Tie monatliche ! Rente für Hilflose, die ständig der Wartung und Pflege bedürftig sind,! betragt 252 Schilling, die Ihrnsse Uw Kriegsblinden, dieser beklagenswertest n Kriegsopfer, monatlich 318 Schilling- Aber Mich dieser > Betrag konnte nur auf Kosten d«r übrigen RenleneMpsänger so hoch angesrtzt werden, denn im Durchschnitt sind die Invalidenrenten bedeutend niedriger, da der Staat den Kriegsbeschädigten nur für den verlorenen Teil seiner Erwerbsfähig lest und zudem nicht allzu verschwenderisch entschädigt. Tie Invalidenrente beträgt bei einer Einbuße der Erwerbsfähigkeit Volt 35 bis 45 Prozent monatlich 1 Schilling 20 Groschen, von 45 bis 65 Prozent monatlich 6 Schilling, bei ein.r 'Einbuße von 55 bis 6v Prozent monatlich 18 Schilling > bei einer 'Ein?! büße von 65 bis 75 Prozent monatlich 48 Schilling. Ob die gegen die Jnvalidenfürsorge erhobenen Vor- w'ürse zy Recht bestehen oder nicht, kann an Hand der zuvor mitgeteillen Zahlen und Festsfllluugen flicht beantwortet werden. W ist unmöglich, die unbedingt notwendige Ausgabendrosselung des Staates auf die Invalidenrenten auszudehnen. ' Ersparungen konnteu Und können Ler der iJnvalidenfürsorge nur am Verwaltungskörper gemacht werden, der — wie ausgeführt ««s c! I c k X»X X c k ciin Xlcx oex>ixcx7«i>l>x M >Mt>!X (Rsn) x-,: 3 Lnös Mer ISA Ne^ MederersMmm der Trafik- ^ MdrWMkN „droht". Ei«e Gegenaktion des Trafikantenverbandes. Der in der letzten Nummer des „Invaliden" unter dem Titel „Die Regierung entscheide: Kriegsopfer oder Protektionskinder" erschienene Artikel hat ein vielgestaltiges und nachhaltiges Echo erweckt. Aus allen Kreisen der Kriegsopfer kamen uns Zustimmungskundgebungen zu; aber . auch Nichtkriegsbeschädigte Staatsbürger erklärten schriftlich nnd mündlich ihr Einverständnis mit der Forderung des Verbandes nach Schaffung von Gerechtigkeit in bezug auf die Verleihung von Tabaktrafiken. Die Erregung unter den Kriegsopfern über den unerhörten Raub, der durch die Abschaffung der Trafikkündigungen durch den Minister Doktor Kienböck an den .Kriegsopfern begangen -wurde, konnte bisher vom Verband nur mit schwerer Mühe ein-- gedämmt werden. Kein vernünftig denkender Mensch kann verstehen, daß Trafiken, die durch den Staat verliehen wurden, in dem Besitz von Personen belassen werden, die eine andere Existenzmöglichkeit haben, während die Kriegsverstümmelten und Kriegerswitwen durch die geringe Rentenzahlung des Staates in immer größeres Elend versinken. Die Kriegsopfer, die nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch vielfach ihre Existenz für das Vaterland geopfert haben, denen zu verdanken ist, daß unsere Heimat nicht durch den Feind verwüstet wurde, müssen betteln gehen, während Personen, die früher durch hohe Protektion in den Besitz von Tabakverschleißgeschäften gelangten, sich weiterhin der Doppelversorgung erfreuen können. Herr Minister Dr. Res ch hat sich klar und unumwunden für die Wiedereinführung der Kündigungs- j Möglichkeit ausgesprochen. Herr Finanzminister Doktor ! Ah rer, der während der Zeit seiner bisherigen Amtsführung bewiesen hat, daß er vom Gerechtigkeitssinn beseelt ist, wird sich — dies ist die Hoffnung der österreichischen Kriegsopferschaft — der Notwendigkeit einer raschesten Erledigung dieser brennend wichtigen Frage nicht verschließen. Inzwischen beginnen die Betroffenen sich zu regen. Der Neichsverband der Trafikanten inszeniert Gegenmaßnahmen. Mit welchen Mitteln inan versucht, die öffentliche Meinu ng zu beei nflus sen und dw maßgebenden Behörden zu gewinnen, zeigt folgendes Beispiel: In den, Tagesblättcrn erschien vor kurzer Zeit eine vom Reichst verband der Trafikanten eingesendete Notiz, in welche^ cs hei,ßt, daß eine unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Patzelt tagende Vollversammlung des ReichsverbandeS der Tabaktrafikanten Oesterreichs auf Antrag des Präsidenten Löffler beschlossen habe, daß sich die Tabaks Verschleißer mit allen Mitteln gegen die Wiedereinfüh-! rung der Kündigungsvollzugsanweisung zur Wehr setzen- Werdern Vor allem ist ja die Stellungnahme der Miras», kanten nicht so wesentlich, denn es ist ja rein rnensch^ sich begreiflich, baß sich jeder, auch wenn er noch so vier besitzt, gegen den Entzug eines arbeitslosen Einkommens wehrt. Die Regierung kann unmöglich den Stimmen^ die auS dem Lager der Betroffenen kommen, viel Gewichtzi beilegen. WaS die „Vollversammlung" betrifft, so haben! wir den Beweis in Händen, daß dieselbe nur aus einer! Versammlung der Obmänner der nicderästerreichischen' Ortsgruppen des Trasikantenverbandes bestand. Die vor-j sichtige Abfassung des Artikels in den Tagesblättern erweckt den Eindruck, als ob es sich hier um eine Gesamt- Versammlung der österreichischen Trafikanten gehandelt hätte. Wir klären dies hiemit auf und stellen ausdrücklich fest, daß es sich nur um eine ObmLnner- konserenz gehandelt hat. Die im Reichsverband bisher inkorporierten kriegsbeschädigten Trafikanten, die wir oftmals unter Aufwendung aller Mühe zur Einigkeit und zum Festhalten an eine Zentralocganisation gemahnt haben, werden sich der Meinung der Obmännerkonserenz sicherlich nicht anschließen. Einen solchen Verrat an den Kameraden und Kameradinnen darf die Obmännerkonserenz von ihren Mitgliedern nicht erwarten. Interessant ist, daß bei der Vierteljahrs-Obmännerkonserenz, die im Restaurant „zur alten Elster" stattsand, die Frage der Trafik- kündigungen überhaupt nicht auf der Tagesordnung stand. Sehr bezeichnend ist, daß der Reichsverband voll kurzer Zeit an alle seine Mitglieder und an alle Behörden eins gedruckte Postkarte auZgefchrckt Hai, in welcher er von; der „Gefahr" des Wieberinkrafttretens der Trasickün- digung spricht. Die Kriegsopfer sind sehr erfreut, daß nM der langen, vergeblichen Wartezeit, nach dem endlosen Rm- gen nach einer Existenz, endlich .wieder die „Gefahr" ders Trafikkündigungen auftaucht. Der Trasikantenverband sucht die Stimmen der kriegs-s invaliden Trafikanten und Verleger zu gewinnen, indem? er auch ihnen die Gefahr einer Trafikkündigung an die-' Wand malt. Demgegenüber erklärt der Landesverband! Wien asm. bestimmt mrb_ unrweideutia.. daß an die Wegnahme von Tabakverschleißge'sch äften,! die durch Kriegsinvalide ober Kriegerswit-! wen betrieben werden, nicht im LerinLsten gedacht ist. Es kann diesen Personen die verbindliche^ Zusage gemacht werden, daß niemals der Versuch gemacht! werden wird, ihnen ihre Konzession zu entziehen. Auch! ist ja nur geplant, die Kündigungen für ganz kurze Zeit,! und zwar für die Dauer von zwei Jahren, wieder ,in Kraft treten zu lassen. s Es ist unbedingte Pflicht der Jnvalibenorganisation/ mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für diese Forderung einzutreten und zu kämpfen. Eine Gelegen-, heit, die niemals wiederkehrt, ist jetzt gekommen. In kurzer Zeit muß es sich zeigen, wb die Hoffnung von Hunderten schwerstbetrosfener Kriegsopfer in Erfüllung gehen kann oder ob durch das Wefterbestehen der bisherigen -ungerechten Zustände die bis jetzt mühsam zurückgehaltenen Verzweiflungsausbrüche enttäuschter und verbitterter Invaliden und Witwen zur Tat werden. f ü st ^ ^ UlkttLst rLIIVVö 1 ^ 5 : Äsi« AHbSN ÄST KMsgsHsMMÄigtsW- 4 . MssÄrgs. Amtlich wird mitgeteilt: In der letzten Zeit mehren sich die Zuschriften der Znvalidenverbänd e, die sowohl an die Regierung als auch an das Sekretariat des Völkerbundes und an dessen Gensralkommissär für Österreich gerichtet sind. In. den Hgtschließungen dieser Verbände kommt die Anschsrpmg zum, Ausdruck, als ob ein Abbau der KriegsbsHädWtznKsorge beabsichtigt wäre. Demgegenüber wird MgesteM «aß nichts anderes ^ beabsichtigt ist. als wozu sM OstsWirKdem Völkerbund ! gegenüber verpflichtet hat; das ist eine Einschränkung des mit der Invalidenfürsorge betrauten Verwaltungs- ap parates, und zwar bloß in einem solchen Ausmaße, daß die rasche und pünktliche Erfüllung der im Jn- validenentschädigungsgesetz vorgesehenen Vergütungen, deren Schmälerung von niemand beabsichtigt wird, gewährleistet bleibt. * »«sc>7ckk»»»>c« 7 iur »! cn k l ! L tt 3 ? 0 3 I /L ^ ^ -s- ^in^^leirische ProtestMoir wesen Der BeMuses habrbnrgischen Privat- eigentnM. ^ Der Reichsbund der Oesterreicher, Landesverband ^ Steiermark, ersucht die „Reichspost" um die Aufnahme -es ^ folgenden Berichtes: Wie erinnerlich, wurde vor einiger Zeit durch einen Beschluß des Hauptausschusses im Nationalrate dem Verkaufe eines aus dem habsburgischen Familienfonds stammenden Hauses zugestimmt und dieses dann um ein Siebentel des sLinerzeitigen Ankaufspreises veräußert. Unlängst wieder wurde ein wertvoller Teppich, ein Ge- Uhenk des Zaren Peter des GroWn an Kaiser Leopold I., verkauft. Dieses energischen Protest des Landes Tiro! sich dann auch Salzburg Nunmehr hat aW der „MiÄsbuGd der Oesterreicher", Landesverband Steiermark, der.eö-HM in seinen kulturellen Bestrebungen zur vornehmsten LufFaA macht, in unpolitischer Weise für alles Recht (sttzßMine) einzutreten, im ganzen Lande zwei Kundgebungen zirkulieren lassen, die gegen den weiteren Verkauf kaiserlichen Privateigentumes Stellung nehmen. Dis eine, an den Bundesminister für Finanzen Dr. Ah rer gerichtet, betont, daß die Mitglieder der Unterzeichneten Organisationen, von Rechtsgefühl, sittlichen Grundsätzen und wirtschaftlichem Verständnis getragen, sich veranlaßt sehen, gegen Beschlüsse ihrer Volksvertreter ernsthaft zu protestieren, die nicht nur ein „sehr schlechtes Geschäft" für das österreichische Volksver mögen bedeuten, sondern auch vom christlichen Standpunkt aus ernstestem Einwand begegnen. Aber auch mit Rücksicht darauf, daß alle anderen zivilisierten Staaten schon längst betreffs des Privatvermögens mit ihren entthronten Herrscherhäusern einen ritterlichen Ausgleich eingegangen find, muß sich der Oesterreicher aus das tiefste beschämt fühlen. Die zweite, an den Obmann der christlich- sozialen Gesamtpartei Altkanzler Dr. Seipel gerichtete Kundgebung lichtet sich an ihn mit der dringenden Bitte, feinen ganzen Einfluß der mor alischen Sa nierung von 'Volk und P artei zu widmen und dirrch Erfüllung dieser — vie lleicht, MWMD-Ausgabe — in Hinkunft Beschlüsse unmogliK zu machen, die der überwiegenden Mehrheit der wahren und selbstbewußten Oesterreicher wider ihr besseres Empfinden gehen. Diese beiden Proteste wurden von 13 6 Organisationen, Gemeinden, Genossenschaften^ Kameradsck> aftsbünden, wirtschaftlichen-i und Berufsvereinigungen usw. unter-t zeichnet und dem Finanzmrmster sowie dem Altkanzle» gelegentlich ihrer jüngsten Anwesenheit in Graz überreichst » s l i i c n xz«ue n fün js i e« 8 ll X si « ^ 7 /j 7 ! 0 kt M 5N5l L ?^88L ^.: 7ä8: ^ Me Geschlüsse -es Kontrollkomitees. ^ / Wien, 6. Mai. Das KontroMonntee hat auf seiner diesmaligen Pariser Tagung folgende Resolutionen beschlossen: ^ / Die Erhöhung der Ausgaben. P/Das Kontrollkomitee, in Kenntnis a) des Berichtes des Generalkommissärs über die Maßnahmen, die zum Zwecks der Erfüllung des ün September 19Ä4 zwischen der österreichischen Bundesregierung uns» dem / Völkevbundrate geschlossenen Abkommens getrMn tv^ dann b) der Mitteilungen, die das FinMkomitee dem Völkerbundrate nach Fühlungnahme mit ^in? Vertretern dex österreichische Regierung im März 1925/ gemacht hat, bemerkt, daß die Ergebnisse der ersten Monate des öster- reichischenBudgerjahresbefürchten lassen, daß dre für 1925 vereinbarte Obergrenze des Budgets merklich überschritten werden dürfte. Die Erhöhung der Ausgaben gegenüber den Ansätzen entspringt hauptsächlich dem Steigen des Sterling- Kurses; der Vermehrung der Zahl der Arbeitslosen; der Verzögerung bei Durchführung des Abbaues der Staatsangestellten, der Tatsache, daß die Methode, wie dieser Abbau vollzogen wird, für die Gegenwart keine wirklichen Ersparungen zeitigt, und dem Umstande, daß die Reformen, welche die vom General- Kommissär bestellten Experten für die Eisenbahnen und für die Salinen vorgeschlqgen haben, noch nicht im notwendigen Ausmaße durchgeführt sind. Das Komitee ist weiter der Meinung, daß der über die Verwaltung von Post, Telegraph und Telephon erstattete Bericht,nü tzliche Vorschläge enthält, die für die österreichische Regierung bedeutende Ersparungen zeitigen können. Das Kontrollkomitee hofft, daß die österreichische Regierung das Reformwerk mit der größten Energie weiter verfolgen wird. Das Komitee nimmt gleichfalls Kenntnis von den Maßnahmen, die ! der Generalkommissär angegeben hat, um sich zu vergewissern, daß die der ö st erreicht schen Regierung erteilten Vorschüsse für produktive Investitionen Verwendung finden. Das Komitee ist über die Notwendigkeit dieser Maßnahmen mit dem Generalkommisfär ganz eines Sinnes. Das Komitee lenkt die Aufmerksamkeit des Gencralkommissärs und der zuständigen Organe des Völkerbundes auf die oben be- spWchenen Punkte. Aie Immobilien des Kriegsgeschädigtenfonds. - Das Kontrollkomitee der Garantiestaaten hat das, Memorandum des Generalkommissärs zur Kenntnis ge-! uommen, das sich mit dem Plane der österreichischen Regie-! rung befaßt, Immobilien, die einen Teil des durch das Gesetz vom 18. Dezember 1919 errichteten Kriegsgeschädigtenfonds bilden, zu verkaufen und diesen Erlös zur teilweisen Deckung der Jnvalidenbezüge zu verwenden. Das Komitee; vermeint, daß die Frage, ob die österreichische Regierung diese, Immobilien dem Kriegsgeschädigtenfonds übertragen konnte, ' Rechtsprobleme aufwirft, für du er nicht kompetent ist. Angesichts der Tatsache jedoch, daß die österreichische Regierung den Verkaufserlös oieser Immobilien als budgetäre Ein- nahnre zu behandeln" beabsichtigt,^vermeint das Komitee, daß die in Frage stehenden Immobilien praktisch als Teil des österreichischen Staatseigentums im Sinne des Artikels 11 des zweiten Genfer Protokolls auszufassen sind. Das Komitee glaubt indessen keinen Einwand gegen dre Veräußerung dieser Immobilien unter der Voraussetzung erheben zu sollen, daß der Generalkommissär sich von der Lösung der Rechtsfrage überzeugt habe und unter der weiteren Voraussetzung, daß der Verkaufserlös in einer Form Verwertung finde, die nach Anschauung des Generalkommissärs die Erhaltung des Kapitals sichere. , Die Verweigerung der Zustimmung zur Anleihe für die Bundesbahnen. Das Kontrollkomitee hat von dem Wünsche der österreichischen Regierung Kenntnis genommen, eine Spezial- an leihe zum Zwecke der weiterenElektrr- fizierung der Bundesbahnen aufzunehmen. Es wird Sache des- Genevalkommissärs sein, im Einvernehmen , mit dem Finanzkomitee des Völkerbundes sestzustellen, ob ; diese Projekte für Elektrifizierung der Bahnen produktiven Charakter haben und ob es demzufolge begründet sei, die mit diesen Projekten verbundenen Ausgaben aus den Resten der Völkerbundanleihe zu decken. Unter diesen Umständen vermeint das Kontrollkomitee seine Zustimmung zur Aufnahme einer Spezialanleihe für die Elektrifizierung der Bundesbahnen derzeit nicht erteilen z» können. ' Die Wirtschaftslage Oesterreichs. Das Kontrollkomitee lenkt nach Kenntnisnahme der ihm vom Generalkommissär gemachten Mitteilung über dre wirtschaftliche Situation Oesterreichs ganz besonders die Aufmerksamkeit der zuständigen Organe des Völkerbundes auf die Bedeutung, die das Komitee der Prüftmg aller jener Mittel beilegt, die geeignet wären, die Wirtschaftslage zu verbessern; dies angesichts der engen Zusammenhänge zwischen dem allgemeinen wirtschaftlichen Gedeihen des Landes, der budgetären Sanierung und der Garantieverpflichtungen, welche die im Komitee vertretenen Staaten übernommen haben. Die Kontrolle. Im Verlaufe der Verhandlungen hat das Kontrollkomitee auch die Mitteilungen zur Kenntnis genommen, diq ihm der Generalkommissär über das Funktionieren der Kontrolle gemacht hat. Es dankt Herrn Dr. Zimmer- man für diese Mitteilungen und nimmt die Gelegenheit wahr, chm den Ausdruck seines Vertrauens zu er-^ neuern. -—— - ' -- ' z k s L > i l n x z u e n ssun ^ > e» U078 M!M DM6l.^7 9 v 6 . IW ^I^IVke arbeitslosen Invaliden. l^Antwokt des vaupwervandes der Industrie Sesterrelchs. j k In mehreren Versammlungen der letzten Zeit wurde von' den Kriegsinvaliden die Forderung erhoben, daß di« arbeitslosen Kriegsopfer in einer größeren Anzahl als bisher in den Industriebetrieben eingestellt werden und auch die Kriegerswitwen Arbeit und Verdienst erhalten sollen. Wie die Korrespondenz „Herwei" berichtet, ist nunmehr an den Landesverband Wien der Kriegsiuvaliden und Kriegshinterbliebenen ein Schreiben des Hauptverbandes der Industrie! Oesterreichs eingelangt, worin es heißt: Die Industrie ist immer bereit gewesen, ihr Möglichstes zu tun, um die arbeitslosen Kriegsofer, soweit sie arbeitsfähig sind, in ihre Betriebe einzustellen; die meisten Betriebe sind ihrer Einstellungspflcht nahezu im vollen Ausmaße nachgekommen. Wir tonnen jedoch den Anlaß nicht vorübergehen lassen, ohne Sie auf einen die weitere Einstellung von Invaliden sehr behindernden Umstand aufmerksam zu machen. Wir haben uns gerade in der letzten Zeit Wieder bemüht, trotz der schweren Wirtschaftskrise, in der sich die meisten Untermehmungen heute befinden, Invalide einzussellen, mußten jedoch neuerlich die Erfahrung machen, die wch schon seit einer Reihe von Jahren immer wieder gemacht haben, daß hie Mgewiesenen Invaliden nach wenigen Tagest die Arbeit wieder verlassen oder überhaupt die Urb eit gar nicht antret e n. Wir haben eine Fülle vdrr Beschwerden von seiten unsrer Mitgliedsfirmen, in welchen diese Invaliden namentlich angeführt sind. Wir glauben, daß in diesem Umstande die Hanptursache dafür zu suchen ist, daß trotz des besten Willens aller maßgebenden Faktoren noch immer nicht alle Invaliden eingestellt sind." Der Landesverband Wien der Kriegsinvaliden richtete an den Hanptverband der Industrie ein Antwortschreiben, worin es heißt, die Tatsache, daß einzelne Invalide die ihnen angebotene Arbeit nicht annehmen, dürfe nicht verallgemeinert werden, da es sich hier wirklich nur um Einzelerscheinungen handle. Die Mehrheit der Invaliden sei bestrebt sich auf ihren Arbeitsposten zu erhalten und zu bewähren, da jeder einzelne Kriegsinvalide weiß, daß ihn die Arbeitslosigkeit doppelt so schwer trifft, als einen gesunden, unbeschädigten Arbeitslosen. _ . ss si k si I ^ si llll X 0 ^ I ^ I I o ^ ü l l L « 3 ? o 8 7 ^1 „Leise flehen meine Lieder...." Aus den Geheimnissen der marxistischen Jnvalidenorgauisation. Vor einigen Tagen wurde polizeilich ermittelt, daß die Uvmiteemitglieder der Ortsgruppe II des (marxistischen) Landesverbandes der Kriegsbeschädigten Hugo F e>th, Heinrich Donath, Wilhelm Aberka und Hersch Groß — letzterer ist sozialdemokratischer Fürsorgerat! —^ «ine Wohltätigkeitslotterie des genannten Verbandes iw eine Wohltat für ihr eigenen Taschen verwandelt hatten? Nun hat der Landesverband Wien an alle Mitglieder des Verbandes folgendes Zirkular geschickt: VA. Nr. 3400. . ' Wien, den 22. Juni 1SW. So/Hbg. ^ j Wertes MßtgUeM ,, Aus brr Tagespreise sowie durch bU Mannigfachen «m- Dusrnde« Gerüchte werde» Sie UM», daß sich bei der Abrechnung und in der Gebar «H g dvr «an Hxr Ortsgruppe II/1 veranstalteten Effektenlotderie v er schi ed'e n r Unstimmigkeiten ergeben ha Me«. DÄse Unstimmigkeiten wurden von einem Mitglied der Ortsgrupp« n/1 der Mrt- schaftspolizei zur Anzeige gebracht. Auf Grund dessen wurde polizeilich eingeschritten. Der Verband hat,,sobald er von diese« Dingen erfuhr, sofort einUntersuch ungSkomltee eingesetzt, das aber durch die Beschlagnahme der Bücher seitens der Staatsanwaltschaft in seiner Arbeit behindert ist. Verschiedene Mitglieder der Ortsgruppe II/1 versuchen nnn durch Uevertreibung des tatsächlich Borgefallene« und durch Ausstreuung von mitunter ganz phantastische« Gerüchten die Mitglieder der Ortsgruppe Il/t gegeneinander und gegen Funktionäre, die vollkommen schuldlos find, aufznhetze«. Wir bitten Sir daher, im Interesse der Organisation vor- fikufig all diese« Gerüchten keinen Glauben z« schenken, einerseits» d»S Ergebnis der gerichtlichen Untersuchung, anderseits das -V— .„ Ergebnis des von «ns eingesetzten llntersuchungsansschusses ab- zuwarten. D M Hdenfallz wird der BerbanV sofort, wen« der llnter- UMuWsauSschuß seine Arbeit Sendet hat, eine Bollver- «MANMlung der Mitglieder der Ortsgruppe II/1 > irißrOerufen, um denselben genauest Bericht zu erstatten. Wir Eilten Sir daher nochmals» bis zur Vollversammlung alles zu ' ver meiden, was das Ansehen der Organisation und deren Festigkeit zn schädigen geeignet wäre. In dieser Erwartung zeichnen wir mit kameradschaftlichem Gruß Der geschäftsführende Vorsitzende: Der Sekretär: Brandeiß m. p. Unterschrift unleserlich. Stampiglie des Landesverbandes Wien. Melodie zu diesem schönen Text: „Leise flehen meine Lieder" ... Wie sanft beschwichtigend und süß überzeugend man doch die deutsche Sprache gebrauchen kann, wenn es einmal nicht die Christlichsozialen, sondern bloß dis Spuren von Diebereien in den eigenen Kassen zu vernichten, gilt. ! Es klingt so lieb und beruhigend: „Unstimmigkeiten" haben sich ergeben, d. h. eine Kasse stimmt wieder einmal nicht, weil wieder einmal einer oder zwei usw. uiw. Also jetzt, nachdem das Geld weg ist, ist der Ausschuß, der rechtzeitig früher die Augen hätte aufmachen sollen, in eifriger Untersuchung begriffen. Man kann sich denken, was bei dieser Untersuchung durch Beschwichtigungshofräts herauskäme. Und nun denke man: dieser brave Ausschuß, der zuerst nichts merkte und dann die Geschichte gerne ver« ! tuschen wollte, ist in seiner segenbringenden „Arbeit" durch dis böse Staatsanwaltschaft gestört worden. Darum: „Nieder mit der Klassen- justiz!" ----— s K 6 8 ! I 8 N k ä >-1 8 tt f 0 ss ^ I ^ ll 0 X 8 » 8 si I ^ I l 0 ss ssp. ^ I L3 ? 0 8 I Die NiÄerunge« der MegsüeschädigLcn Bundesange- steUteM^Wie -"die „Korrespondenz Herwci" berichtet, ver- anMltete hie „Gewerkschaft chMtlicher Angestellter in Diensten" heute.WeM..eine Protestversammlung/mit der TagesordnuM: „DWDampf um das 90er GesstzX (KriegsbeschädigteWegnMKdngsgesetz). DireWor Purschin und SAtMsrat DÄMolassa nahmen gegen den GesetzeyÄiM StelljM„sder eins wesentliche Verschlechterung ched/ute^und wMdtM sich besonders gegen die geplante neue Muskexuy//osei kdregsbeschädigten Bundssangestellten bezüglich de^ Wades ihrer Invalidität. Abg. Dr. Odetz näl legt/dar, daß der gegenwärtige Zeitpunkt einem solchen Gesetze nicht günstig sei. Doch müsse verlangt werden, daß durch dieses Gesetz keine Ersparnisse erzielt würden. Dr. Blenk verwies auf die um haltbare Tatsache, daß man kriegsbeschädigte Bundesangestellte in zwei Kategorien geteilt habe, in solche, die vor dem Mai 1920 und solche, die nach dem Mai 1920 in den BundeZdicnst getreten sind, wodurch empfindliche Unterschieds in den Gehaltsbezügen, eingetreten seien. Abg. Dr. Drexel erklärte, es werde.Her Versuch gemacht werden, die Verhandlung dieser Vorlage zu verhindern. Sollte dies nicht möglich sein, dann,,müsse..sie zugunsten der Kriegsbeschädigten verbessert werdet. Me Versammlung nahm sodann eine Entschließung" an/ M der dis beabsichtigte Abänderung. des . Kriegsbeschädigtenbegünstigungsgesetzes zurückgewiesen wird, da durch diese Abänderung den Bundesangestellten gesetzlich gewährleistete Rechte genommen würden. Die Entschließung spricht schließlich die Erwartung aus, ^aß di^Vorlage ehestens zurückgezogen w«L>s... t k o c > 7 c k«»«»c k 7lik Vlixii«c>l7»7>o>i (Kr-sr) Me FSifchlws zmMjm einer chMlMorinle« Sandrsrater. Der nichtinvalide Fnvalidenobmann Hocheneder. Der „Kriegsbeschädigte", das Kampfblatt der steirischen Kriegsopfer, hatte in der Ausgabe vom 1. Februar die Behauptung aufgestellt, der Obmann des christlichsozialen Jnvalidenverbänd- chens, der christlichsoziale Bundesrat Hocheneder. sei kein Kriegsbeschädigter. Diese Behauptung war auf die Tatsache gegründet, daß bei der In- validenentschädigungskommission in Graz kein Akt Hocheneder, aUziMnden war. Der christliche Jnvalidenobmarrl 4zM Nun am 16. März unserer Behauptung enHegKU Und sandte dem „Kriegsbeschädigten" foWiM Berichtigung, die dieses Blatt am 1. Apchl brachte: „Unwahr ist dich inutzem Artikel „An alle Kriegs- opfer Steiermarks" vom 1, Februar 1925 angeführte Behauptung, daß ich bei der Invalidenentschädigungskommission Graz als Kriegsbeschädigter nicht in Evidenz stehe. Wahr ist dagegen, daß mir von der In. validenLntschädigungskommission Graz mit Zahl 44.325/L. U. vom 22. Juli 1922 eine Invalidenrente zuerkannt wurde. Hocheneder, Bundesrat." Mit dieser Berichtigung gab Hocheneder die Möglichkeit, den bisher unauffindbar gewesenen Akt über seine „Invalidität" zu finden. Der „Kriegsbeschädigte" konnte nunmehr der „Berichtigung" folgende Tatsachen anschließen: „1. Die Anmeldefrist wurde seinerzeit mit Vundes- gesetz vom 17. Februar 1922, LGBl, Nr. 112, bis 30. Mai 1922 verlängert. Die bei der IEK. Graz erliegenden Durchschriften des Anmeldeformulares des Herrn Hocheneder zeigen nun folgendes: Das ursprüngliche. setzt noch genau ersichtliche Datum darauf' ist der 81. Mai 1822. Darnach wäre dis Anmeldung Hochsneders um einen Tag später vorgenommen worden und hätte nicht mehr angenommen werden dürfen. Nun ist der Einser von der Zahl 31 mit Tintenstift auf eine 8 umkorrigiert worden, so daß als erst nachher geändertes Datum der 88. Mai 1923 erscheint, also jener Tag, bis zu dem die Anmeldefrist nach dem IEG. gelaufen ist und die Anmeldung gültig war. Dies ist auf jeden Fall eine Tatsache, -die der Beachtung wert ist. Wie sich dies zugetragen, wird sich heute schwer mehr steststellen lassen. 2.. Beruhigend ist, daß Herr Hocheneder nur mit 20 Prozent Erwerbseinbuße klassifiziert wurde, also nicht besonders arg durch den Krieg gelitten hat und durch die erhaltene Abfertigung von einigen Groschen erfahren konnte, wie man in Österreich Kriegsopfer entschädigt." Damit war festgestellt, daß der Invalidenobmann und Bundesrat Hocheneder seine Anmeldung nicht fristgemäß durchführte und wie Hunderte andere hätte abgewiesen werden sollen. Es war aber auch aufgedeckt, daß der Aßt Hocheneder durch eine plumpe Korrektur in einer Weise geändert wurde, die man sonst füglich als Fälschung bezeichnen muß. Merkwürdigerweise fand es weder Bundesrat Hocheneder- noch der damalige Vorsitzende der JnoalidenentschädiMngskommlssion, Landeshauptmann Rintelen, für notwendig, diesen sonderbaren Fall in der Öffentlichkeit aufzuklären. Wohl wurde sofort nach Erscheinen der Aprilnummer des „Kriegsbeschädigten" der Akt Hocheneder vom Stadtrate Graz, Jnvalidenfür- sorge, abverlangt, jedenfalls, um zu erfahren, welches Anmeldedatum dort ersichtlich ist. Wir sprechen jedenfalls keine Vermutung, sondern eine Tatsache aus, wenn wir behaupten, daß der Invalidsnamtsakt Hocheneder vor seinem Einlangen bei der Invalidenentschädigungskommission in Graz das ursprüngliche Anmeldedatum, nämlich den 31. Mai 1922, trug. Demnach wäre es dem Bureau der Invalidenentfchädigungs- ksm-mission nicht schwer gefallen, wenigstens diese Tatsache festzuftellen und darnach sofort energisch zu handeln. Aber trotzdem der „Kriegsbeschädigte" am 1. Juni wieder behauptete, „daß oer im Besitze des Bundesrates Hocheneder befindliche Rentenbescheid diesem nicht zukommt und daher der Obmann des christlichen Verbandes kein Kriegsbeschädigter im Sinne des Invalidenentschädigungsgesetzes ist," rührte sich bis heute keine Instanz, keine Person, die dazu berufen wäre, den angeführten Behauptungen entgegenzutreten oder aber die strafgesetzlich ahn- bare Basis der Invalidität Hochsneders als solche anzuerkennen, den Rentenbescheid Hochen- eders zurückzuziehen und die Schuldtragenden vor das gesetzliche Forum zu bringen. Wenn eine Untersuchung angeordnet wurde, so kann diese nach drei Monaten schon zu einem Ergebnisse geführt haben. Wenn man meint, diesen sonderbaren Fall' dem Vergessen anheimzustellen oder im Sande verlaufen zur lassen, sollst man im Irrtum. Die maßgebenden Stellen und Personen konnten das schon aus den Worten er sehen haben, die der „Kriegsbeschädigte" an 1. Juni schrieb: „Müssen wir es ausdrücklich sagen, daß wi außerordentlich daran interessiert sind, zu erfahren 'wie es zur Ausfertigung eines Rentenbescheides au ! solch anfechtbarer Grundlage überhaupt Kammer konnte? Die oberwähnts, geheimnisvolle Korrektur des Anmeldetermines im Akts, die sonderbare Unauf- findbarkeit des Aktes des Herrn Bundesrates Hochen- eder bis zur Bekanntgabe der Berichtigung, können doch nicht so ohneweiters dem Eingreifen einer Geister- Hand zugeschrieben werden! Fühlt sich gerade in diesem Falle keine amtliche Stelle berufen, Energisch einzuschreiten?" Da diese angeführten Zeilen scheinbar ohne Wirkung geblieben sind, wollen wir heute noch bemerken: Es wird nicht gelingen, den Fall Hocheneder zu vertuschen. Es sind Vorsorge» getroffen. daß die Korrektur, die Fälschung am Anmeldedatum, jederzeit einwandfrei bewiesen werden kann. A R B E ) I E R K A M M E R. FÜR M t E M B 0 K U M E W I A i ! 0 M WtEWER ZEtlUWG ie Entlohnung kriegsbeschädigter Arbeitnehmer. Amtlich wird mitgeteilt: Mit Rücksicht auf zahlreiche Klagen darüber, dass die auf Grund des Invalidenbeschäftigungsgesetzes eingestellten Kriegsbeschädigten schlechter entlohnt werden als die anderen Arbeitnehmer der gleichen Kategorie, sieht sich das Bundesministerium für soziale Verwaltung oetanlagt, auf bie SBefttnmtnng bes § 6 bes Snoattbenbefchäftignngsge^ehes aufwetEfant madjen, wonach bis (Entlohnung eines tm Sinne btefesSefehes bef-häfttgien iKtbeitnehwets nut bei, nadh&cisbatet Untetwettigteii bet betteffenben %t= beitsteiftung htutet bem Unsntahe bes fite %tbetis= obet SÜenftteijtnngen gleichet Stet übtidhen ober bntdh RoHeKiooetitag feftgelegien (Entgeltes gutüct= bteiben batf, iebenfatts abet bet üttbeiistei^nng entfptechen nmh unb gut geit ocHet SBefdtä^ttgnng ben Sebensuntethalt ^n ermögtiihen hat——I—i z n 8 l I I c n X z«»e n f ü «r Vlk» M M88L ^ 7 ^ 6 : ^ ^ ^Wlmng arbeitsloser Kriegsinvalider in Getriebe. Mehr freie Stellen als Bewerber. Der Landesverband der Kriedsinvaliden und driS Arbeits- losenkomitee hielten gestern nachmittag in der Volkshalle des Rathauses eine Versammlung der arbeitslosen Kriegsinvaliden ab, in der der Obmann des Landesverbandes, Brandeis z, mitteilte, daß infolge einer Borsprache beim Bundesministerium für soziale Verwaltung und bei der Postdirektion den Invaliden 6 0 freie Stellen im PostwesM angeboten wurden. Davon sind 3 8 in Wien,, uzid esiWben sich hie für 2 1 Bewerber g e m e l h e ß,h jedach »nur 17 den Dunst angctreten. Auch die Generchdireßtiow derMundesbahnen wurde angegangen, doch erklärt! diese, tz daß fieEnicht verpflichtet sei, Kriegsbeschädigte einzustUlen, ha ^ die UBundesbahnen ein nicht auf Gewinn berechntes UMrmhmeMseien. Ferner wurde erwirkt, daß in den Kpitälerns KWgsbeschädigte und Kriegershinterbliebene freKe Stellen e r Ha l t e n- Auch die Gemeinde Wien Hab« eine Anzahl von freien Stellen für Invalide und KriegerwitwU angebotek, aber manche haben sich für diese Postens gar nicht gemeldet. Dies sei seh: bedauerlich, weil dadichch die Kriegsinvaliden und Kriegerwitwen in ein falsches Lichk Kommen. Abgeordneter Hvlzl teilt mit, daß ihm auf eine Vorsprache der Bundesminister Dr. Re sch erklärt habe, daß er auf die Einh"° ung der Bestimmungen des Invaliden- beschäftigungsgesetzes achten werde. Der Alpinen M o n t a n g c s e l l s ch a f t werde es unmöglich gemacht werden, sich ihren Einstellungsverpflichtungen zu entziehen. Das Iuvalidcnamt habe 378 Firmen perluftriert und dabei 191 männliche und 82 weibliche, also zusammen 2 73 freie A r b e i t s p o st e n f e st g e st e l l t, von denen auch der größte Teil besetzt wurde. Schließlich wurde eine Entschließung angenommen, in der die Versammlung erklärt, daß sie die bisherigen Aktionen nicht befriedigen und der Landesverband und das Arbeitslosenkomitee beauftragt werden, die in der Versammlung zutage getretene Auffassung in einem Memorandum niederzulegen und dasselbe dem Bundesminister für soziale Verwaltung, den Parteien des Nationalrates und der Gemeinde Wien zu überreichen. Der Zutritt zu dieser Versammlung in der Bolksholle war nur mit Legitimation möglich. Die Invaliden kamen einzeln und in losen Gruppen. Nur vom Rainerspital und von der Kopfschußstation kamen gesammelt, etwa 30, beziehungsweise etwa 40 Mann. Dem kommunistischen Arbeitslosenführer Simon, der mit einer Anzahl seiner Anhänger erschien, wurde die Teilnahme an der Versammlung mit der Begründung verwehrt, daß er kein Kriegsbeschädigter sei. Wie verlautet, wurden in der Versammlung, die von etwa 200 Personen besucht war, von christlichsozialer und kommunistischer Seite Einwendungen gegen die Verbandsleitung erhoben. Als die Versammlu etwa dreistündiger Dauer abends geschlossen wurde, zei sich tzje Teilnehmer Mig. _ _ k ö L I I L N k ä L k f 0 k ^ ! L » ll 0 !( U » L ss I - I I 0 ^ ^ I L ^ 3 ? 0 3 7 fjv.: 1^6: ReMgwUßmg MegsbeschSdigter ^ BundesangeftMer. Wegw dec Beunruhigung, die in den Kreisen der kriegsbeschädigten Bundesangsstellten über den neuen Gesetzentwurf, welcher die Begünstigungen der kriegsbeschädigten Bundesangestellten neuerdings regeln soll, herrscht, haben wir uns an de» Bundesmnnister für soziale Verwaltung Doktor Resch gewendet, von welchem wir über den Gesetzentwurf und die beabsichtigte Neuregelung dec Begünstigungen folgende Aufklärungen erhalten haben: § Der Bundesminister für soziale Verwaltung hat einen !'Entwurf eines Bundesgesetzes, betreffend die Ergänzung des BundeZgesetzes vom 27. Jänner 1921 (BGBl. Nr. 90), im Nationalrat eingebracht, der die Absicht verfolgt, empfindlichen Mißbräuchen, die sich bei der Durchführung her Gesetze über die iKßMnsngung krieasbsschädigter Bundesangestellter ergeben haben, in wirksamer, aber ! zugleich schonender Weise zu beaeanen. ! Es soll nicht die Frage apfgew rfen werden, ob der ^ Gedanke, der d-m Gesetze vom 27.'Männer 1921 zugrunde liegt, an sich glücklich war., MchLr/M heute nur soviel, daß grundlegende BestimmunHMHjW'Gesetzes nicht geeignet waren, die außerordentliche Begünstigung und Bevorzugung einer einzelnen Kategorie von.BundesangestMen zu rechtfertigen. Insbesondere' Wieder an die Kriegsbeschädigung angelegte Maßstab eine ErwerbZfähigkeits- minderung, die nur mehr als 16 vom Hundert zu betragen ! hatte und für einen zeitlich weit zurückliegenden Stichtag ! zu bestimmen war, von Vorneherein nicht geeignet, ditz ' berücksichtigrmgswürdigen Fälle von den nichtberiÄ- sichtigungswerten zu sondern und auf diese Weise zu einem Kontingent von Personen zu gelangen, das ' eine erhebliche Besserstellung gegenüber anderen, weniger schwer kriegsbeschädigten oder gesunden Berufskollegen verdient hätte. Dazu kam weiters, daß die Praxis in einem solchen Jnvaliditätsgrad keinen Damm zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche finden kann, zumal eine Befristung der Geltendmachung der Ansprüche erst nach mehr als drei Jahren, nämlich mit dem Gesetze vom 26. Juni 1924 (RGBl, Nr. 213) erfolgte, so daß in Hunderten und tausenden Fällen erst nach Jahren zu bestimmen war, ob der Kriegsbeschädigte, der Ansvruch auf die Begünstigungen erhob, am 1. Mar 1920 eine mebr als 15 vom Hundert zu betragende Minderung der Erwerbs» fähigkeit aufzuweisen hatte. Weitere Mißverständnisse traten m der Praxis hinzu, die nur allzu sehr geneigt Zwerfel zugunsten des Anspruchswerbers zu und rnsbesondere mit Rücksicht auf die Möglichkeit eines abgekürzten Verfahrens einen mitdernden Maßstab anzulegen, als dies bei der Behand- '7^9fnmnziell weit weniger belastender Invalidenrenten der Fall zu fern pflegte. - - diese Umstände trugen dazu bei, die Zahl der- ienigen Personen, denen eine Legitimation zur Geltend- der Begünstigung zugestanden wurde, auf etwa 20.000 anschwellen zu lassen. Es sind dies Personen, die durch die lange Zuerkennung der Grundlagen ihrer Be- gunsngung nicht nur in den Bezügen, sondern auch im eme Besserstellung gegenüber anderen krieqs- beschadigten oder Nichtkriegsbeschädigten Bundesange- stellten erzielten und besonders durch Inkmfttreten.deZ ^daltZgesetzes m den Genuß weiterer, finanziell sehr erheblicher Vorteile getreten sind, die sich sachlich weder vom Standpunkt emer rationellen Kriegsbeschädigten- fursorge, noch von dem eines gerechten Beamtenrechtes vertreten lassen. Beziehen doch die unter das Gehalis- gesetz fallenden kriegsbeschädigten Bundesangestellten nebst der Zurechnung eines für alle absolut gleichen und auch für den Rang maßgebenden Zeitraumes von fünf Jahren, beziehungsweise 6^> Jahren, für die Erlangung höherer Bezüge auch noch eine erhebliche Personalzuläge und damit eine offen zutage tretende Invalidenrente, während die Invalidenrenten nach dem Jnvalidenent- fchädigungsgesetze erst bei einem weitaus höheren uns ständigen Jnvaliditätsgrad von mehr als 35 vom Hundert gebührt und selbst dann weit niedriger gehalten ist. Außerdem wird allen diesen Personen, gleichviel, ob der bisher geforderte Grad der Erwerbsfähigkeitsverminderung noch heute besteht oder nicht, ein beträchtlicher Zeitraum bei Berechnung ihrer für die Bemessung des Ruhegenusses anrechenbaren Dienstzeit hinzugerechnet. Es erscheint als ein Gebot der sachlichen Gerechtigkeit, siese Uebergenüsse, die in Hunderten und Tausenden von Fällen auch noch auf eine höchst fragwürdige Er- nittlungsgrundlage zurückgehen, auf ein gerechteres Maß zurückzuführen. Wenn nun auch nicht im entferntesten daran gedacht ist, an der Grundlage der nun einmal zu gestandenen Begünstigungen zu rütteln, also etwa Sie auf Grund der in Betracht kommenden Gesetze zugesprochene Defintivstellung rückgängig zu machen oder die zugesprochenen Vorrückungsbeträge und den von den einzelnen erlangten Rang zu schmälern, so erscheint es gleichwohl durchaus angängig, wenigstens die ärgsten Auswüchse zu beschneiden und die erwähnte Personal- rulage auf jene Fälle zu beschränken, in denen sich auf Grund einer neuerlichen Untersuchung ein höherer zuverlässig erkennbarer Grad der Minderung der Erwerbs- sähigkeit feststellen läßt. Auf diese Weise wird wenigstens lür die Zukunft eine fachlich gerechtfertigte Abstufung der kriegsbeschädigten Bundesangestellten herbeigeführt und erreicht, daß wenigstens die vollen Vorteile nur solchen Kriegsbeschädigten zugute kommen, die auf Grund einer neuen Untersuchung sich zuverlässig als Kriegsbeschädigte, wenn auch nicht gerade als Schwerkriegsbeschädigte Herausstellen, während die im Genüsse oon Teilvorteilen verbleibenden kriegsbeschädigten Bundesangestellten sich von ihnen als Leichtbeschädigte abheben werden. Dom Standpunkt eines gleichmäßigen Vorgehens erwies es sich aber als notwendig, von dieser Neuregelung auch dis bereits im Ruhe st and befindlichen kriegsbeschädigten Bundesangestellten erfassen zu lassen, wenngleich sich nicht verkennen läßt, daß die Einbeziehung dieser Personen das sonst auf das sparsamste und zweckmäßigste eingerichtete. U.eber- prüfungsverfahren einigermaßen belastet. Mit diesem Vorbehalte läßt sich jedoch die von einer solchen Maßnahme zu erhoffende Ersparnis vielleicht auf 80 Prozent der gegenwärtig zur Auszahlung gelangenden. Personalzulagen und gleichzuhaltenden Mehrbezüge beziffern, von denen die Personalzulagen allein einen Aufwand von mehr als 2 bis 21L Millionen Schilling, jährlich ausmachen. Bei dieser Aufstellung bleibt die in vielen Fällen bei Bemessung des Ruhegenusses anrechenbare Dienstzeit ebenso außer Anschlag, wie die beabsichtigte Erfassung der kriegsbeschädigten Ruhestandspersonen. Der Einwand auf die angeblich drohende Beunruhigung, die jede Schmälerung der im Gehaltsgesetze niedergelegten Zugeständnisse bei der Beamtenschaft auslösen könnte, ist hinfällig, da es sich in der Hauptsache nur um die Einschränkung beziehungsweise Abstufung einer sachlich nicht gerechtfertigten Bevorzugung handelt, die in der Oeffentlichkeit, und nicht zuletzt in der Beamtenschaft selbst, viel böses Blut gemacht hat. Der pflichtgemäße Versuch der teilweisen Ab- vürdung osfLn zu Tage liegender Mißstände muß ohne Auslösung anderer damit in keinem inneren Zusammenhang stehender Konflikte mit Erfolg durchzuführen sein. Auf die Burgenländer findet das Gesetz vom 27. Jänner 1921 keine Anwendung. Die Einbeziehung, bodenständiger Burgenländer in jene neue Begünstigung, die den übrigen Kriegsbeschädigten Bundesangestellten zu- teil werden, ist nicht aufzuhalten, da alle Bundesbürger gleich zu behandeln sind. Die bodenständigen Burgenländer werden ohnehin schon dadurch verkürzt, daß ihre Berücksichtigung erst bei einer Invalidität von mehr als 3o Prozent beginnen soll, sodaß die betreffenden Bundesangestellten. wenn sie im geringeren Grade kriegs- beschädiat sind, zum Unterschiede von den übrigen österreichischen Bundesangestellten gar keine Begünstigung er- halten. Das vorgesehene Ueberprüfungsverfahren knüpft unmittelbar an jene Verfahrensbestimungen an, die zuletzt zur Bekämpfung der ärgsten Mißstände schon setzt in der Praxis eingeführt wurden. Die in Betracht kommenden aktiven Bundesangestellten sollen noch ein Vierteljahr nach Kundmachung des Gesetzes im ungeschmälerten Genüsse ihrer Bezüge bleiben. Pensionisten und kriegs- beschädigten Bertragsangestellten werden ihre Bezüge bis zur Entscheidung gegen nachträglicher Verrechnung belassen. während den aktiven .BurrLesanaestellten nach Ab lauf der vorgesehenen Schutzzeit die Bezüge vorläufig eingestelltz dann aber bei günstigem Erfolg des Ueberprüfungsveriahrens nachgezahlt werden. l s c > I c k«»»»l c k 5>Ui Xikü »«ocackUis« erichtssaal. Schwindelhafte Geldsammlungsn. Kofik freigesprochen, die andern verurteilt. Wir haben bereits wiederholt über diesen Prozeß berichtet. Ein gewisser Karl Kosik gründete Sinen „Jnvalchenvcrhnnd",—und - sammelte drauflos, natürlich füm'seme eigene Tasche. Er gestaltete dann diesen Schwindelbötcisb immer weiter aus und nahm Kompagnons. Ein gewisser Alfred Wolle! gründete den Verein, der „Erste österreichische Künstler- aemeinschaft" genannt wurde. Macher waren Wolle!, Kost! und Franz Bruckmüller. Zweck des Vereines war. Sammlungen für die Macher zu veranstalten. Sie trieben den Schwindel auch unter den Firmen „Jnva- lidenvsrband für die österreichische Künstlergemeinschaft" ^ er Schwer- , toisser Karl ezulianik elt. ünstlergemein» i der st eiereine Bewilli- und eines angeblichen Vereines, invalide" hieß. Dabei waz Schmidt und ein gewiss« Helfer. In ganz OesterreMHöurde, Unter der schaft" erlangte die märkischen Lande 8 re g ?hM ung gung zum Verkauf von Ansichtskarten, Briefpapier, Bleistiften und dergleichen zugunsten der Deutschlan d- Hilfe. Die Sammlung ins Steiermark brachte 90 Mil- lionen. Fünf Millionen wOsden der deutschen Gesandtschaft in Wien übermittelte offenbar zu dem Zwecke, die Öffentlichkeit zu beruhigen. Die übrigen 86 Millionen behielten die Gauner für sich selber. In Oberösterreich sollen die Samlungen nur zehn Millionen ergeben haben. Zuletzt veränderten sie den Namen der Gaunerbande in Verein Karitas, als dessen Zweck die Errichtung und Erhaltung eines Tuberkulösenheims vorgetäuscht wurde. Schmidt verschaffte sich von der nie der österreichischen Landesregierung einen Dienst- zettel, wo eS hieß, daß gegen die Sammlung von Mitgliedern für den Verein Karitas kein Hindernis bestehe. Mit Hilfe dieses Zettels wurden etwa fünfzig Millionen an „Mmgliedsbeiträgen" gesammelt. Schmidt suchte hauptsächlich Landbürgermeister und Pfarrer auf, gab sich als „Direktor" der niederösterreichischen Landesregierung aus, seine ihn begleitenden Kumpane als „Sekretäre". Er behauptete, daß er von der Landesregierung einen Auftrag zur Einhebung von Beiträgen für das zu errichtende TuberkulLsenheim In Zeiselmauer besitze. Oft schrieb Schmidt direkt fnen Betrag von tausend Kronen für jeden Gemeindebewohner vor, wofür er versprach, daß jeder an Tuberkulose erkrankte Gemeindebewohner in dem Heim kostenlos verpflegt werden würde. Durch das sichere Auftreten der Gauner, die den Dienstzettel vor- wiesen, ließen sich viele Gemeindevorsteher und Pfarrer Geld herauslocken. Die fünf Leute waren Anfang August vor Lern Schöffengericht angeklagt. Nach viertägiger Dauer wurde die Verhandlung vertagt, damit wertere Zeugen Maden werden können. Mittwoch wurde sie fortgesetzt, Nestern wurde sie zu Ende geführt. Der Gerichtshof Unter dem Vorsitz des Hofrates Dr. Wüstinger prach Kosik frei, weil er nicht bewiesen fand, daß Kosik elbst die Aeutzerungen gemacht hat, die zum Gelingen >eS Schwindels geführt haben. Dre übrigen wurden des Betruges, Schmidt anch einer Veruntreuung ch ul big erkannt, und es wurden verurteilt: Schmidt ^u zwerJahren schweren Kerkers, Bruck-! Müller zu fünfzehn Monaten, Mezulianik zu ernem Jahre, Wollet zu vier Monaten Kerken. -——- ll 0 X lj ^ si I I I 0 _--e ^-<- r^Werichtsssal. ^ Ein getaufter Zeuge. Ein pensionierter Landesgerichtsrnt und der Abgeordnete Drexel des Hngenkanses beschuldigt. Der Invalide MKav ZMsflug war Macher des noch nicht vergesfeflesi MaffG-Vsrbandes, der mehr Macher als Mitglieder hpttI. ss Von den Machern sind nun einige zu dchrt Jnvcklidertz,verband" übergegangen, der unter der DÜmaifliWaft Des christlichsozialen Abgeordneten Dr. W «e x ei steht, und zu ihnen gehört auch der Gustav Ausflug. In einer Versammlung der Invaliden trat nun dem Vertreter der wirklichen Jnvalidenorganisation, dem Sekretär Hans Wolf- müller vom Landesverband, der Gustav Ausflug mit Zwischenrufen entgegen. Wolfmüller ermahnte den Menschen, ruhig zu sein und sich zu erinnern, dag Wolfmüller es gewesen ist, der sich zugunsten des Gustav Ausflug, als dieser im Jnvalidenamt eine Gewalttätigkeit begangen hat, verwendet hat. Doch Gustav Ausflug rief dem Wolfmüller zu: „Rotzbub, Verbrecher, gemeiner Verbrecher!" Es kam zu EhrenbeleidigungZ- klagen. Wolfmüller klagte Ausflug, Ausflug klagte Wolfmüller. Nun stand Gustav Ausflug davor, bei Gericht beweisen zu müssen, daß Wolfmüller ein Verbrecher sei. Er wußte aber doch nicht, daß Wolfmüller etwas ange- stellt habe, und suchte sich nun einen Zeugen. Als solchen fand er einen gewissen Anton Pocht!, der ein Kriegsinvalide und gewöhnlich ohne jedes Einkommen ist. Dieser Pechtl wurde nun gekauft. Gustav Ausflug hatte als seinen Vertreter den Dr. Gustav Bleyer genommen, der früher Landesgerichtsrat war, sich in jungen Jahren hat pensionieren lassen und nun als Rechtsanwaltsanwärter in der Kanzlei des Rechtsanwalts Dr. Gotthilf Bamberger tätig ist. In dieser Kanzlei machte Pechtl Erzählungen über das „Verbrechen", das Wolfmüller begangen haben soll, und da er dafür gut gezahlt wurde, nannte er auch andre Leute, die Verbrechen begangen haben sollen. Er bekam für seine Erzählungen 1-6 Millionen und log für das Geld zusammen was Zeug hielt. Natürlich wurde er als Zeuge gegen Wolfmüller beantragt. Dr. Bleyer selbst war am Geld geben beteiligt, er wußte auch, ebenso wie Pechtl, daß das Geld gegeben wird, damit Pechtl die Zeugenaussage macht. Das Kernstück der Beschuldigung, die Pechtl der mit Geld besiegelten Abmachung gemäß vor Gericht als Zeuge gegen Wolfmüller Vorbringen sollte, war, daß am 16. April 1919, jenem Gründonnerstag, an dem Kommunisten vor dem Parlamentsgebäude fünf Wachleute erschossen haben, Wolfmüller mit andern Invaliden die Wachstube Wurmfergasse gestürmt und dort einen Revolver genommen habe. Pechtl ist aber später von Reue erfaßt worden und hat dem Jnvaliden- verband bekannt, daß er für Geld eine falsche Aussage bei Dr. Bleyer gemacht hat. Nun wird gegen Dr. Bleyer das Disziplinarverfahren geführt. Auf den Kronzeugen Pechtl hat Dr. Bleyer natürlich verzichtet. Er will jetzt den Beweis gegen Wolfmüller mit Zeugen erbringen, die ihm — Pechtl namhaft gemacht haben soll. Mittwoch wurde vor dem Bezirksgericht 1 die Verhandlung über beide Klagen geführt. Dr. Bleyer verlangte, daß man den Pechtl nicht einvernehme, doch Wolfmüllers Anwalt, D r. Leopold Schwarz, bestand auf der Einvernehmung P e ch t l s. Bevor Anton Pechtl als Zeuge vorgerufen wurde, erklärte Dr. Bleye r, daß Gustav Ausflug gegen Pechtl die Anzeige wegen Betruges erstattet hat. (Lebhafte Heiterkeit.) Indem nämlich Pechtl falsche Aussagen vor Dr. Bleyer gemacht haben soll, habe ec den Gustav Ausflug um Geld betrogen. Damit ist also schon einbekannt, daß Pechtl als falsch er Zeuge gekauft worden ist. Nur hat er sich nicht des Verbrechens schuldig gemacht, die falsche Aussage auch abzulegen. Pechtl gab nun als Zeuge an, wie er ausdrücklich erklärte, Hunter Eidespflicht", daß er an jenen: Unglückstag mit vierzig andern Invaliden in der Wachstube gewesen sei, daß ihm selbst dort jemand einen Revolver gegeben habe, daß aber W o I f m ü l l e r d i e er- r egten Invaliden beschwichtigt habe. Wolfmüller sei der Bremser gewesen. Einen Revolver habe Wolfmülicr nicht genommen. Dr. Bleyer wollte sich nun gegen die Beschuldigung des Zeugenkaufes wehren, dpH tzep Rich ter Oberlandesgsrichtsrat Dr. Sieber ließ eine Erörterung darüber nichtzuunderklärte: DieAngaben, diePrechtl vor andern Personen gemacht hat, sind mir gleichgültig. — Dr. Schwarz: In einem Briefe an Gustav Ausflug hat Herr Dw Bleyer die Aussagen Pechtls als zuverlässig bezeichnet. Wolfmüller (zu Pechtl): Sie waren mit Ausflug auch auf der Polizei, um eine Anzeige gegen mich zu machen. — Zeuge Pechtl: Ja. — Wolfmüller: Haben Sie dafür etwas bekommen? — Zeuge: Für- alles zusammen habe ich 1-6 Millionen Kronen bekommen. Dr. Schwarz: Hat man Ihnen auch einen Empfehlungsbrief an Dr. Waber ausgestellt? — j Richter: Das hat mit der Sache nichts zu tun. Pechtl hatte nämlich außerhalb des Gerichts erzählt, er habe eine Sicherung für seine Zukunft gefordert und Dr. Bleyer habe ihm versprochen, er gebe ihm einen EmpfehlungsbriefanDr. Waber, und Waber werde ihm eine Empfehlung an Hindenburg geben. Als in der Verhandlung Dr. Schwarz dem Zeugen Pechtl bekanntgab, daß Gustav Ausflug die Anzeige wegen Betruges erstattet habe, rief Pechtl aus: „Sollen mich Ausflug, Dr. Bleyer und Drexel nur an- klagen wegen Betruges!" Gustav Ausflug, ist Macher des Drexelschen Verbandes, Ausflug wird natürlich aus eigener Tasche nicht die 1'6 Millionen geopfert haben, um den Sekretär deS wirklichen Jnvalidenverbandes eines Verbrechens überführen zu können, so daß man versteht, war uminden Kauf^der Zeugenaussage der Pechtl auch den Herrn Dr. Drexel hinein ziehen mutz. Die Drexel-LeutehabeusichdenPecht! gekauft, mit Hilfe Pechtls sollte ein Sozialdemokrat un- i möglich gemacht werden. Jetzt hat es also Herr Dr. Drexel ! zu tragen, daß der fürdieDrexelscheSache geführte Hauptzeuge den geistlichen Herrn Dr. Drexel desZeugenkaufes beschuldigt. Die Verhandlung wurde vertagt, damit die jenigen Zeugen vorgeladen werden, die Pechtl als die übrigen Mitwisser des Wolfmüllerschen „Verbrechens" ! bezeichnet haben soll, und damit Zeugen geführt werden, ! die über die Gewalttätigkeit ausfagen können, die von ! Gustav Ausflug im Jnvalidenamt verübt worden ist. I ' z n 8 c 17 e n x z »i u l n f u n t,, k» VOXU«^ti7ti7IOti ^ 6 : ^ ^ 5 ^ z Der Sekretär emeS „unpolitischen" Vereins - sozml- WWokratischer Funktionär! Wie ein Mittagblatt berichtete, Rat der sozialdemokratische Nationalrat Dr. Eisler in einer Interpellation Aufklärung verlangt, oh tsttsächM vis Bchausckmch es seienK»MKen politMenMrMh gegen eine« „soziMMMvMchen FunktzSMr" ^ Mlßhe Zeugen geworbM-MHÄSN, mH Wahrheit beruhe, Ke mein! ist damit dex^^Weetär des „unpolitischen' Zentralverbandes der Invaliden. Wenn Genosse Dr. Eisler selber den Sekretär Wolfsmüller als „sozialdemokratischen Funktionär" betitelt, dann besteht kein Grund, seinen Wortchr M mißtrauen. s z n ö c I I c k X z««L k ffjk t, , k kt 00Klj«LktI-iI,OIt ^IM 8IIMN ^WÄWenUlfe oder Hilfe aus der Asche der Invaliden? ^Wieder zwei Dokumente der Brandeiß-LrgMisation. Die „unpolitiM"st-aber im ührigen höchst praktische Lstigksit des H Kße^okratischefl ? „Landesverbandes Niederösterreich" .Sy tKHtralverbaudes der Kriegs- reMdigtmr" (LerchKch. GvstMßo 1) mit seinem jüdisch- sozialistischen Obmann BrandeiLz erfährt wieder einmal durch zwei Dokument? sine Beleuchtung, die dem „Ueichsbund M Kriegsopfer Oesterreichs" (Wien, 1. Bezirk, Hofburg) pou befreundeter Seite zur Ver- fügung gestellt worden sind. Im ersten, yölltg unpolitisch mit „Werte Genossen" jiberschmbsnen. Brief, bittet der Brandsiszverband alle Parteifreunde um Unterstützung, da fein? Lotterie bisher bereits einen Verlust von fast 2 00 Millionen Kronen aufwei st, < Die Spekulationsperiode gellt eben auch für diese - Herren der Konjunktur zur NeigcU traurig nur, daß die armen Kriegsopfer wieder.zum HaMkuß kommen und das mit sauren InvalidenWlDrn Weschaffte Kinder, heim bereits jetzt g W Lstr d »List und große Opfer notwendig sein werdeH um NNDäMM Jahr eine Kinder» aktion überhaupt zu «mögliche«, tz Das beigeschlosKe EmWhlungsschrerben ist ein zweites Dokument Md so^Mteressant, daß wir es zur Gänze wied?rg>eben:DÄ „Werte Wnofsen! ^ Wir ersuchen«?uch, die Lose der Effektenlotterie des Landesverbandes Nirderösterrgich der Krisgsinvalide» und Kriegshinterbliebenen, die mit gleicher Post an euch abgehen, soweit es nur irgend möglich ist, zu verkaufen. — Diese Organisation befindet sich in Händen von verläßlichen Parteigenossen, daß sie eure größte Unterstützung verdient, Mit Parteigruß Stampiglie des Reichsverbandes der Arbeitergesang, vereine Oesterreichs." Jnvalidenhilfe ist Nebensache, die Hauptsache sind die „verläßlichmParteigeuosssu", die sie beherrschen und die, statt die Invaliden zu unterstützen, fort und fort von ihnen Unterstützung verlangen! . _^ 8 8 5 ! I 5 8 X ä 5 8 588 k ! 5 ll 0 X 8 5 8 I I I 0 ^ ^ 13 ^ 3^031 Ne FreunderlwiMast gegen die Invaliden. rraflksuleu müflen krlSrtt zahlen. — ProleMorrswkrtMst bei Bertettung von Weihnachtsspendrn. — Schweres Anrecht an gnvalidenttnderu. / Lu» JnvaNdnrkreisen wird uns geschrieben: Die »IkeickMost" Hut sich ein großes Verdienst erworben, indem fi« die ganz unerhörte Protektionswirtschaft, die von sozialdemokratischer Seite bei Vergebung von Tabaktrafiken ausgeübt wird, der Oefsentlichkeit ausgezeigt hat. Der sozialdemokratische Jnvalidenverband, der sich einen entscheidenden Einfluß auf die Vergebung von Tabak- trafiklizenzen gesichert hat, verlangt heftig das Wiederaufleben der ehemaligen Ministerialverordnung^ nach welcher Tabaktrafiken auch a n g e f o r,d e i.t werden können. Angeblich aus dem Grunde, urK di/TaAMafiken den berücksichtigungswiirdigsten KriegZinvalWÜ M sichern. Vielleicht befinden sich noch einige^'ganz'AdenMe Tabaktrafiken in den Händen von Leuten, diK^venWr berück-, fichtigsnswert sind. Um solche Härten auszugleichcn, ist es! über nicht notwendig, daß die von Finanzminister Doktor Kienböck aufgehobene Anforderungsverordnung wieder- vuflebt, da dem Finanzministerium zu diesem Zwecke auch andere Mittel zur Verfügung stehen. Es ist naheliegend, daß der sozialdemokratische Jnvalidenverband das Wiederaufleben der Verordnung nurverlangt, um sich damit ein weiteres Gebiet für seine Protek- tionSwirtschaft zu sichern. Das beweist, als Illustration zu den zwei gestern von der „Neichspost" mit- geteilten krassen Fällen, folgende geradezu ungeheuerlich klingende Tatsache: ESgibtinWien Tabaktrafikbesitzer, die dem sozialdemokratischen Verband der Kriegsinvaliden laufende Beiträge zahlen müssen, damit sie vor einer eventuellen Anforderung bewahrt bleiben. Dieie Zwangsabgabe für sozialdemokratische Parteizwecke ist so zustande gekommen, daß zu jener Zeit, als die erwähnte Ministerialverordnung noch in Geltung war. sozialdemokratische Vertrauensleute in den Trafiken erschienen und den Besitzern mit der Anforderung drohten. Die Besitzer mußten sich in ihrer Angst, die Trafik zu verlieren, dazu verstehen, an den sozialdemokratischen Verband Geldbeträge zu zahlen und aus Angst vor dem sozialdemokratischen Terror sind diese Zwangsabgaben der Labaklrafikbesitzer auch geblieben bis zum heutigen Tage, trotzdem die Verordnung längst aufgehoben ist. Ein zweiter ebenso unglaublicher Fall sst folgender: Es existiert ein „Fürsorgeausschuß" für Kriegsinvalide, der bei allen Fürsorgeaktionen des Ministeriums für soziale Fürsorge als beratendes Organ wirkt. Dieser Ausschuß besteht aus achtzehn Mitgliedern. Sechszehn davon sind von dem sozialdemokratischen Jn- validenverbande entsendet — eines von der christlich- sozialen. eines von der großdeutschen Organisation! Dies« Zusammensetzung entspricht natürlich nach keiner Richtung hin der organischen Starke der Jnvalidenorgani- sationen. sondern diese Zusammensetzung ist in der Um- stnrzzeit von den Sozialdemokraten dem Ministerium für soziale Verwaltung aufgezwungen worden und seither ist keine Aenderung einggtreten. Dieser Ausschuß bat sich aber mehr als Beratung, er hat sich Verfügungsrechte angemaßt. Aus den Mitteln des Kriegsgeschädigtenfonds sind im ! Vorfahre der ch r i st l i ch s o z'' a l e n Jnvalidenor rani- , organiation 11 Millionen, dem sozia'demc»! kratischen Jnvalidenverband«! jedoch 134 Millionen als Weihnachtsspende ausgczahlt worden. Das Mißverhältnis ist so ungeheuer- Ach, die Bevorzugung der sozialdemokratischen Partei- ^ organisation so eklatant, daß eine Aufklärung dringend notwendig ist. Es ist umso dringender, als es deutlich :st, daß durch diese ganz ungerechtfertigte Ueberw-eisunz der sozialdemokratische Jnvalidenverband in die Lage gebracht wurde, das ganze Defizit seiner mißlungenen Spekulationen zu bezahlen. Es ist dringend notwendig, daß die Oeffentlichkeit mit aller Beschleunigung Aufklärung be- kommt, wofür diese 134 Millionen ver- wendet wurden, wieviel an Zuwendungen die Mitglieder des sozialdemokratischen Jnvalidenverbandes bekommen haben, wieviel zur Sanierung der roten Jn- va-lidenzeitung un-d wieviel für die Vertuschung der mißlungenen Spekulationen davon ausgegeben wurde. Sowohl der sozialdemokratische Jnvalidenverband, als auch der christlichsoziale Reichsverband der Kriegsopfer haben in den heurigen Sommermonaten Kinderfürsorgeaktionen unternommen. Der sozialdemokratische Verband hat 64g Kinder auss Land geschickt, der christlichsoziale 392. Der sozialdemokratische Verband, der 67 Prozent der Kinder untergebracht hatte, erhielt zu den Kosten dieser Aktion einen Zuschuß von 76 Prozent aus dem für Jnvalidenfürsorgezwecke bestehenden Fonds, der chr ist lich s o z iale, d e r 4 3 P r o- zent der Kinder untergebracht hatte, nur 26Prozent. Auch hier ist daS Mißverhältnis geradezu schreiend. Auch hier ist Ausklärung dringend geboten. DieOeffentlichkeithateinRechtdaranf z« erfahren, wie mit den Mitteln dieses! für Invalide ohne Parte in ntersch red bestimmte» Fondsgewirtschaftet wird und! wieso es kommt, daß die sozialdemokratisch organisierten Invaliden eine so auffallende Begünstigung gegenüber. den anders organisierten Invaliden erhalten. --s »«g e > i c«»«s s c» 70» llbli lMllllL (»Isn) _ tt°: 30. 11. IW W^Hrlch über Re Behanvsnirs Her Kriegsopfer durch die Behörde». Der Minister Hst an alle Kriegsopfer ürsorgebe- Hörden nachstehenden, beherzigenswerte» Erlaß gerichtet: „Richtschnur für den gesamten Dienstverkehr sei für jeden Beamten und bei jeder seiner Handlungen: Stete Sorge für das Wohl der Versorgungsbegehrenden und unermüdliche Hilfsbereitschaft auch in den kleinsten Dingen. Wer seine Gesundheit oder seinen Ernährer für das Vaterland gegeben, hat über förmliche, gesetzliche Ansprüche hinaus ein Recht auf werktätige Hilfe. Dieser Grundgedanke beherrscht die Versorgungsgesetze. Ihn im Einzelsalle lebendig werden zu lassen, sich frei zu halten von nur buchst aben- gerechter Gesetzesanwendung, muß stets sein Ziel sein. Jeder Beamte möge sich vor allem in dessen. Seele versetzen, der seine Hilfe in Anspruch nimmt und sich fragen: „Wie wolltest du, daß man dir in der gleichen Lage entgcgentritt?" Ich bin überzeugt, daß bei Beachtung dieser Grundsätze überall eine Form und Sachbehandlung gewählt wird, die ihren Lohn in dem Vertrauen der Berforgungs- berechtigten finden. s Im mündlichen Verkehr erleichtert' entgegenkommendes und höfliches Verhalten die Arbeit, beseitigt Mißverständnisse Und hebt das Ansehen der Verwaltung. Hilfsbereites und verständnisvolles Eingehen auf Fragen und Wünsche fördert die Sache. Schon, die Art des -Empfanges, des Grußes, oder ! Gegengrußes, der Anrede usw., beseitigt die Befangenheit ! und führt zu freier Aussprache. Weitschweifigkeit verwirrt, ! Häufung entbehrlicher Fachausdrücke und Pr agrashen ent- j fremdet, schroffe Kürze verletzt. Kein Besucher darf länger, alz unbedingt nöt'g, warten. Verzögerungen in der Abfertigung werben unter Angabe der Gründe und mit der Bitte um Geduld, mitzutellen sein. Selbstverständlich ist die Vorsorge für Sitzgelegenheiten für die Wartenden und bei der Verhandlung. Nicht jedem Venschrn ist es geg-ben, die Ruhe zu bewahren, uamer-tlich dann nicht, wenn seine Gesundheit geschwächt ist, o-^er wenn ihn Senge be-rückt. Ehrenpflicht des Beamten muß es sein, hervortrete ndeErregungdurchRu he und Besonn e n- heit zu sänftigen. Auch wer im Unrecht ist, braucht deshalb nicht schroff behandelt werden. I st Ueberzeugung nichtmöglich undblei- ben Meinungsverschiedenheiten, so sind lange Auseinandersetzungen zu vermeiden undistderVesucherzuüitten, beidemnächsten Vorgesetzten oder dem Amtsleiter vor z u s p r e ch e n. Im Schriftverkehr kennzeichnet schon die äußere Form die Behörde. Selbstverständlich ist Leserlichkeit, höfliche F.rm (Anrede, Anschrift >) und klare Äüsdrucksw-eise, die auch der versteht, der die Gesetze nicht kennt. Kürze sei Regel, lieber ein Wort zu viel, als Unverständlichkeit. Nie werde der Boden der Sache verlassen. Verlangt das Ansehen Zurückweisungen von Beleidigungen oder Schroffheiten, so f ist auch hiebei Ernst uns Würde zu wahren. ^ Nichts verbittert mehr, als langes War- j ten auf Entscheidung, besonders auf fällige ^ Zahlungen. Es ist daher unbedingte Pflicht-, f jede Sache so rasch und mit so wenig Schreibwerk als möglich, Ul Ende zu führen. Schnellste u n d einfa ch st e Auszahlung bewilligter Gelder! Untcr keinen Umständen dürfen Anfragen oder Antragsteller längere Zeit ohne Bescheid bleiben. Ist baldigster Eutscheid nicht möglich, muß Zwischenbescheid gegeben werden. Ich vertraue daraus, daß die Beamten meines Geschäftsbereiches nach diesen Grundsätzen handeln. Mein-z Schutzes gegen unberechtigte Angriffe und unangemessene Behandlung sind sie versichert !" Soweit der Erlaß. Aber leider, leider, die Sache hat nur einen Haken! Der Erlaß wurde von keinem österreichischen Minister, sondern vorn Reichsarbeitsministe-r der Deutschen Republik Dr. Brauns herausgegcben. Wir hoffen aber, daß der Gedanke des Anschlusses an Deutschland bei unseren Beamten schon so stark Fuß gefaßt hat, daß sie trotzdem diesen Erlaß beherzigen werden. « « k s c > I e k »t u«c« 7 «i« », > c» llkk lWIlllk (^Isn) ^--' zg. 11, IW -OMW Am 26. Oktober 1915 waren es zehn Jahre, daß die städtische Beratung-- und Fürsorgestelle für Kriegs- invalLe und deren Angehörige, sowie für Hinterbliebene nach gefallenen, oder verstorbenen Kriegern im Neuen Rathaus ins Leben getreten war. 'Aus dieser Beratungsstelle ist nach Vereinigung mit der staatlichen Arbeit»-- Vermittlung für Kriegsbeschädigte, im Jahre -1918 das Jnvalidmamt Wien und nach Auflassung der Jnvaliden--- ämtsr im Jahre 1923 die derzeitige Magistratsabteilung 11 (Jnvalidenfürsorge) hervorgegangen, , Im Sinne unserer, in letzter Nummer dieses Blattes gebrachten Liotiz, sollen im. folgenden einige bedeutsame Daten über die Entwicklung und das Wirken dieser Aemter gebracht werden. , Viele unserer. Mitglieder werden sich vielleicht noch erinnern an die Beratungsstelle im Rathanse, wo sie sehr oft, aber nur selten ungehort und ohne Erfolg ihre Bitten und Beschwerden verbrachten. Es wurden die schwierigsten Fälle von Unterhaltsbeiträgen, Unterhaltsbeitragseinstellungen und Jiwalidenpensionen einer günstigen Erledigung zugesührt. F Dies alles zählte aber ' nur mehr zur nebensächlichen Tätigkeit, die Hauptaufgabe bestand damals darin, Wirkungen auszulösen, die in bereits beftarrdenen Verordnungen und Gesetzen geradezu entgegengesetzt verankert waren, oder die zumirrdest nie ganz klar sehen ließen. — Es wurde damals auch der Erfolg errungen, diejenigen Kriegsopfer, die ihre Kriegsbsschüdigung nicht durch feindliche Waffen erhalten hatten, in einen RenLengenuß zu bringen. Dies waren besonders die durch Erfrierung Verstümmelten. — Weiterst fei darauf aufmerksam gemacht, daß Verschlimmerungen von Leiden, die anfangs gar keine Berücksichtigung fanden, durch immerwährende, sehr über- zeugerrd und klar gehaltene Eingaben, endlich einmal entsprechende Anerkennung erfuhren. Dem Amte war es auch ^ zu verdanken, daß in sehr vielen: Fallen Personalzulagen st gegeben wurden. So wäre natürlich noch vieles eus der'Tätigkeit dieser Beratungsstelle anzuführen, was im Interesse der Kriegsopfer nach mühevoller .Arbeit schon in der damaligen, verhältnismäßig kleinen Stelle, durchgeführt wurde, doch gebricht es - au Raum, um all dies vor Augen zu führen. Im Jahre 1918,. gleich nach der Umsturzperiode, war es natürlich eine der Hauptaufgaben des Staates, in die Zerfahrenheit und Zersplitterung aller Kriegsopser- fürsorge eine Konzentration zu bringen. Da war es nun wieder nicht in letzter Linie das Verdienst des Jnvaliden- amtes, welches mit dem Staatsamte für soziale Fürsorge, an dessen Spitze damals unser unvergeßlicher Abg- Hanusch stand, den Weg fand, um eine ersprießliche Tätigkeit für ^ die Kriegsopfer entwickeln zu können. . . . ! Das Amt bestand damals aus einem 35gliedrigen Ausschuß, in dem der allseits bekannte und geschätzte Sek- tionsches Dr. V etter den Vorsitz führte und der Jnvaliden- freund Obermagistratsrat Dr. Liebt, damals Mägistrats- sekretär, als Leiter des Amtes bestellt war. Das Arnt -führte dmnals eine im größten Stil gehaltene Bekleidungsalliou für die heimkehrenden Krieger durch und betrieb im Verein mit den: Karl-Fonds eine reichliche Fürsorgetatigkeit Iznr Befriedigung der Kriegsopfer. Ferner-Verstand es das Amt auch zu dieser-Zeit-die Sachdemobilisierung sur- Zwecka der Kriegsopfer im höchsten Maße zu-engagieren, wozu - unser bereits damals- bestandener Verband besten Beistand leistete. Auf eigenes Anraten des Doktors Liebl hatte damals der Verbarid bereits einen Kameraden in das Amt entsendet,-dem in alle Agenden EnÄick gewährt wurde und, der im Einvernehmen mit der -Leitung viel Gutes Für die Kriegsopfer b>ei höheren Aemtcrn und Stellen durchsetzte. . - -. . Diese Aufgabe erfüllt , seit dem Jahre 1318 und bis heute unser Kamerad.Rudolf Rohrbacher- ... Im April 1919 erschien Las.-Jnvalidenentschädigungs« gesetz, welches klipp und klar besagte, daß von dieser Zeit an alle. Bezirkshauptmannschaften Jirvalidenämter zu errichten hoben. Damals war es- auch, -als unser iWieuhr Jnvaliderrarnt den Bürgermeister Reumann zum ersten - Funktionär bekam, der sich , aber selbstverständlich . -einen - Stellvertreter nahm, und 'zwar, wieder den für die Sache srit' Jahren,-tätigen.OLerm'agistratsrat.Dr. Liebl. Bon dieser Zeit an wuchs der Ageudenkreis.des Amtes fast ins Ungemessene. Es wurde groß, man kann sagen-über Rocht, übernatürlich -groß. Es mußte eine Raum -i und ' Beamtenvermehruirg von nahezu auf das. dreifache Maß «vorgenommen werden.- Dian übersiedelte'zu diesem Zweck s vom Neubaugürtel in den Ofsizierstrakt der Radetzkykaserne ? aus. der Schmelz. , ' . . ,, ^ Zu dieser Zeit wurden an das Amt Anforderungen ge- - stellt, die den Leiter zwangen, samt seinem. Personal, wel- ^ ches zu 90 Prozent aus Kriegsbeschädigten bestand, bis spät Tu die Nacht hinein zu arbeiten. Dies alles geschah mit größter Aufopferung und Liebe zur Sache. - Galt eS ja, s den unglücklichen Opfern des Krieges eine Linderung ihrer ! seelischen Leiden sowie ihrer sehr schlechten wirtschaftlichen « Lage zu bringen.« . , ' ' - Einen Begriff von der Fülle der Allenerledigung kann « man sich vielleicht davon machen, wenn man hört, daß ! das.Amt bereits einen mehr als 100.000 Allen umfassen-, i den Anmeldckataster heute besitzt. Von allen anderen Ar-. . beiten mannigfachster Natur, die jedesieinzelne dieser An- ^ Meldungen erforderte, wird sich Wohl jeder Kriegsbeschädigte aus eigener Erfahrung ein Bild machen können. Aber selbst mit diesem vergrößerten Apparat «war nicht das Auslangen zu finden, sondern es mußte, obzwar nur vorübergehend, die Volkshälle des.Neuen Rathauses. zu Hilfe genommen Warden, um den Rentenvorschußansprü- chen gerecht werden zu können. Dort allein wurden täglich bis zu tausend Personen abgesertigt. Das Jnvalidenamt sorgte aber nicht bloß für die Durchführung rein gesetzlich gewährleisteter Rechte, sondern befaßte sich auch mit der Verteilung von. Privatspenden, wovon die des chilenischen Gesandten Mac Kenn« die größte war. . - - Auch den unterstandlosen Kriegsopfern griff das Amt mit der Schaffung von-Obdachlosenheimen, wo es außer Kost und' Quartier noch ein. Taggeld gab, tatkräftig unter die.Arme. Das erste dieser Heime wurde in Kaiser-Ebers- dorf errichtet,' zwei- weitere. folgten später. «Allerdings^ - waren dies mir--Notaktiönen und wurden/die Heime im' Jahre 1922 im vorherigen' Einvernehmen mit den. Insassen wieder aufgelöst. ' ' - Aber auch bei der ^ Aufzählung dieser Aktionen müssen, wir ein Ende Sintreten lassen, da sich hierüber ein ganzes Buch schreiben liehe. " Mit Verfügung des Bündesministeriums für soziale Verwaltung vom 90. Jänner 1923 wurde das Fnvalidcn- amt als solches ausgelassen und der Wirkungskreis dem ^ DiagiftraLe Wien und den Wiener Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen übertragen; es wurde damals die Ma- gistratsabteilung 11 errichtet. W dieser. Zeit wurde dem Amt auch die Durchführung des Beschäftigungsgesetzes in ihrer Ganze zugewiesen und die -Karitative Fürsorge ganz in ihre Hände gegeben. In weiterer Folge begründete das Amt aus Mitteln der Ausgleichstaxe eine für die Invaliden besonders wertvolle Tarlehenseinrichtung, die gewiß schon viele unserer Kameraden vor gänzlicher Verelendung und -dem Zusammenbruch bewahrt hat. H ' 'Ta-5 Amt besitzt fetzt 16 Unterabteilungen, über deren Agendenkreis, wir uns zu. berichten ersparen, da ja die meisten Kameraden denselben aus eigener Erfahrung kennen. Wenn. man nun bedenkt, daß dieses Amt zu den schwierigsten Zeiten, auZ einem Nichts gegründet wurde, daß weiter im Anfang niemand da war, der sich mit den. vom Kriegsschauplatz znrückflukendeü.überaus energischen, gereizten und betrogene!- Kriegsopfern befassen wollte, ' w ist .es" als eine große. Tat anzusehcn, wenn unser "wirklich von Jnvalideninieresse durchdrungene Oberma-iistrats- rat Dr. Lieül, seine getreuen Konzeptsbeamten O.-M.-R- Dr. Lands krön, die M--R- Dr. B.oaner und Doktor K Buchmann, auch alle gewissenhaften und tüchtigen Aerzte xObermedizinalratDr.' Deutsch, MedizinalraL ^Dr. Ko- -lieb, P rim.. Reg.-R. Dr. Gerber und 2 r.' Po Nah s sowie'die gesamte aufopferungsvolle und 'mit besonderem Pflichtgefühl erfüllte' Beamtenschaft, inMe''onLere B.-Ob.-Kr. ,, Pa zne r, B.-Obe-Kr. BarLa und der Leiter der Arbeite--. s Vermittlung OLi-Osf. Nowak, welche ' seit zehn Jahren ^in der Jnvalidensürsorgej tätig .sind, es-verstanden haben, den Wünschen der Kriegsopfer Kiens, foweft es. die großen Schwierigkeiten, zuließen, gerecht zu lvcrden.' .', Einem .solchen^Amts Hann .wirklich zu seinem zehn- > iährigcu Bestands gratuliert werden. Wenn wir heute dem ! ,Amt und.allen Beamten danken, dürfen wir wohl der Hoff- ! A nung'-Ausdruck geben, baß..LN-ch. in der Zukunft die besten ! ^Kräfte saut 'Werke.. sein stverden, um für 'die . Invaliden, ^ Wnwen und Waiscn. ru wirken. s. - , ' L, P. s Ulk MKM (i-tisn) M. 11 In der Erkenntnis, baß es notwendig ist, der Organization und den Funktionären Ziel und Richtung Wollens und Strebe ns zu weisen, ferner OrgauisationsarÜeit auf eine feste Grundlage stellen, den Zusammenhang und die Beziehungen dM-Orgaj sation nach allen Richtungen klar Und abi -zugrenzen, schließlich alle weit außerhalb dc/Döegriffe^ „Kriegsschädigung" liegenden Verlangen und AnArüchs ^ Mitglieder an die Organisation und die Funktion« hintmi- zuhalien, Um eine Ablenkung und Störung der Tätigkeit -derselben zu vermeiden, beschloß die am 23. und 24. April 1925 nach Linz cinüeruMe Länderkonserenz Nachfolgende Grundsätze als Programm des Zenlralverbandrs der Larrdesorganifationeri der Kriegsiuvaliden miv Kriegerhiuterdliedene« Oesterreichs. AÜgeMemLS. Die Hauptastfgabe des Zentralverbandes ist die ArbKt für die Kriegsopfer mit dem Ziele, denselben in ihrer Ge- sanrtheit und jedrur Einzelnen die erreichbar .beste Stellung innerhalb des Staates Und der menschlichen Gesellschaft zu erkänrpfen und ihnen die besten wirtschaftlichen Daseinsbedingungen zu schassen und zusichern. Diese Aufgabe zerfällt in eine ideelle für die nächste und fernere Zukunft und in eine praktische, die Gegenwartsarbeit einerseits, anderseits internationale, gemeinsam mit den Kriegsopfern der anderen S.aa- ten zu leistende Und eine nationale, die unseren eige- ueu Staat betrifft. Aus der Erkenntnis hemUs, daß der eigenlliche Grund des Kriegsopserproblemes naturnotwendig, der Krieg selbst ist, ergibt sich die Einstellung des Zentralverbandes zum Kriege. Er muß es als seine vornehmste Aufgabe vetrachten, die Kriegsidee mit allen Mitteln zu bekämpfen und überall Lei jedem Anlaß für die Versöhnung der Völker und den Weltfrieden einzutrsten. Die Bekänrpsung des Krieges, soweit sie im Rahmen der Kriegsopferorgauisation möglich ist, darf natürlich vor Erforschung der Kbiegsursachen und Bekäinpsung gercche dieser nicht zurückschrecken. ' Da jedoch der Zentralverband die Vereinigung! sämtlicher österreichischen Kriegsopfer ohne Ansehung ihrer parteipolitischen und religiösen Bekenntnisse, sowie auch ohne Rücksicht aUs ihre b e- ruslkche und gesellschaftliche Stellung sein soll, kan» in dem Meinungsstreite über die Methoden und Mittel zur Bekämpfung der Kriegsursachen nicht Partei ergriffen werden. Nichtsdestoweniger erstrebt der Zentral- verband zur wirk'amen Bekämpfung des Krieges die Schaffung inniger Beziehungen zwischen allen Krieg lopserorgani- satimren gleicher Einstellung in den mckeren Staaten, obne Rücksicht natürlich, ob diese im Weltkriege Gegner oder Verbündete waren. Er bekennt sich zur Internationale der Kriegsopfer und Kriegsteilnehmer, so lange diese parteipolitisch neutral bleibt. , Zst der Krieg der Grund des Kriegsopssrnproblems an sich, so ist die Ursache der schlechten Lage der Kriegsopfer auch in der Haltung der meisten öffentlichen Körperschaften und deren Behörden, vieler Gemeindeverwaltungen und eines großen Teiles der Bevölkerung gelegen, die den Kriegsopfern einerseits ihr Recht verweigern, anderseits bestrebt sind, bereits errungene gesetzliche Begünstigungen Änd Sicherheiten wieder zu entziehen und sie dsls eine unangenehme Last behandeln. Deshalb muß der Zeickralverband einen unaufhörlichen KaNpf gegen diese Einstellung führen und bestrebt sein, durch Aufklärungsarbeit die den Kriegsopfern gegenüber stehenden Bevölleruug-schich'en zu gerinnen und die aus Eigennutz und anderen Grüirdm ihnen feird'ich gesinnten Teile der Bevölkerung Fs Kriegsopserfrinde zu kennzeichnen. Die Gesetzgebung für die Kriegsopfer erfordert zum Teils tiefgreifende Reformen, da viele Bestimmungen veraltet sind,, viele jedoch von den durchfüh- rcnden -Organen zu Ungunsten der Kriegsopfer aus gelegt und an gewendet werden. Die Gesetzgebung ist aber außerdem noch eine sehr mangelhafte mrd bedarf der Ergänzung durch Schaffung neuer Ge'etze und Bo schriflen oder Bedachtrrahme aus die Kriegsopfer in anderen, nicht ausschließlich für sie bestimmten Gesetzen- - Um die Handhabung und Durchführung der Gesetze jedoch überwachen zu können, ist das weitgehendste Mitbestimmungsrecht der Organisationen erforderlich. Der Zentralverband erstrebt daher mit^bc stimm ende and mittätige Einflußnahme auf die Gesetzgebung Und Verwaltung des Staates in allen, die Kriegsopfer berührenden Angelegenheiten und entfaltet hiemit höchst politische Aktivität. Er ist aber parteipolitisch und religiös vollkommen neutral, das heißt, er ist keiner politifcheu Partei angeschlosseu oder dienstbar und sragt weder nach dem politischen, noch nach dem religiösen Bekenntnisse seiner Funktionäre und Mitg i.der. Er bekennt sich jedoch offen zur demokratisch-repub.ilanischen StaatZ- form in Oesterreich. Er betrachtet das KriegsopserprolFem als »ines der sozialen Probleme unserer Zeit und als eine TeMufgabc der Sozialpolitik und Sozialversicherung, dcs- hcM kann er sich als Kricgsopser-Orgam a'ion von den üfWzen, auf gleicher sozialer Stufe stehenden Bevö ke.ungs- fLDhten und ihren großen wirtschaftlichen und geistigen Be- DLungcn nicht isolieren. D Da voraussichtlich — trotz aller Anstrengungen — in den Gesetzen für die Kriegsopfer nicht aste N otstand S- fälle und die verschiedenen Verhältnisse des Einzelnen berücksichtigt werden können, ergeben sich immer Härten und Lücken, weshalb die öffentlich^ Körperschaften und die Gesellschaft verpflichtet sind, Äeben den gesetzlichen 'Vorschriften den Kriegsopfern noch Fürsorge angedeihen zu lassen. Die Durchführung der Fürsorge ist eine Geldfrage, sie bedarf- aber auch, um ihren Zwecken gerecht zu werden, eiipcr einsichtigen, von sozialen Motiven .-geleiteten AerwaltmH. Deshalb richtet der Zentralverbaud Hin BestiHben auch' auf Ke zweckmäßige Beschas- ftrrng z apsr.eich sndev Fürsorgemittel und aus dH. weitgehendste Mitarbeit und das M itbe st immun ßschcht der Kriegsopfer bei derse'ben. Er betrachtet es aber "auch als Pflicht seiner ihm augeh'wenden Organisationen und Gruppen, aus Eigenem nach besten Kräften Fürsorgearbeit zu leisten. Der Zentralverbaud sieht im Völkerbunde, der ein Produkt der jeden: Recht und jeder Sitte hohnsprechen- den Friedensverträge ist und dem di: für O e ste r- reich, insbesondere aber für die arbeitende Bevölkerung Oesterreichs so drückende Last — die Kontrolle über die Gebarung Oesterreichs und der Generalkommissär zu danken ist — nicht den Faktor, der den Weltfrieden, den internationalen, kulturellen und wirtschaftlichen Frieden gewährleistet. Zn diesem Sinne fordert der Zentralverband den ! Zentralverbandsausschuß auf, die Tätigkeit des Bölkerbmr- ^ dLs mit der notwendigen Nüchternheit u:rd Reserve zu beobachten. Hingegen erblickt der Zentralverband in dem internationalen Arbeitsamt cin taugliches Mittel, die Interessen der arbeitenden Bevölkerung und sohin auch der Kriegsopfer wirksam zu fördern. Der Zentralverband begrüßt die vom inLerna'ionFen Arbeitsamt ergriffene Initiative, die Krieg wpserfrage, insbesondere vorläufig die nationale und internationale Regelung der Heilbehandlung, Lers'hung mit orthopädischen Behelfen und die Jnvalidenbeschäftigung zu fördern. Der Zentralverbaud stellt fest, daß das ückernationale Arbeitsamt m . den, die gesancke Arbeiterschaft interessierenden Fangen große Erfolge und in den Fragen der Kriegsopfer bereits einige wenige Erfolge aufzuweisen hat. Zum Zwecke einer praktischen gegenseitigen Hilfe für die im Auslände lebenden Kriegsopfer Erstrebt er ebenfalls den internationalen Zusammenschluß aller Kriegsopferorganisationen und die Aufrahme von Bestiminungen über die praktische Arbeit auf dem Gebiete der Kriegropserfii.sorge in das P.vzrammder „Jnter- i nationale der Kriegsopfer und ehemaligen Kriegsteilnehmer". Er bekämpft deshab alle, die Interessen der Kriegsopfer schädigenden Bestimmungen kn den Fnedensvertr-tigen und sonstigen internationalen oder zwischenstaatlichen Vereinbarungen. Da die Arbeitsinv aliden und Arbeitsver- letzten und deren Familien, sowie dir Unfalls- und organisch Verkrüppelten vielfach gleichgerichtete Interessen mit den Kriegsopfern haben, ist der Zentralver- band bereit, ikre Bestrebungen zur Hebung ih -er sozialen und wirtschaft'ichen Lage zu unterstützen und zu fördern und behält sich vor, zu einem geeigneten Zeitpunkte an die Zusammenfassung und Organisierung dieser Gruppen zu schreiten und everckuell eine allgemeine Organisation aller in ihrer Erwerbsfähigkeit Beschränkten und deren Hinterbliebenen (der Opfer des Krieges mck> der Arbeit) zu schaffen. Das Mittel zur Erreichung des gesteckten Zieles ist die organisatorische Zusammenfassung aller Kriegsinvaliden und Kriegerhückerbliebenen, die durch ihre gewählten Funktionäre und Vertrauensmänner ihr Selbstbestimmungsrecht ausüben. Der Ausb'aU der Organisation hat sich den jeweiligen Verhältnissen in verwa'tnngsrechtlicher und ver- kehrStechnifcher Hinsicht anzupassen und den einzelnen. Mitgliedern die Inanspruchnahme des Verbandes und Erfüllung ihrer organisatorischen Verpflichtungen so viel als möglich zu erleichtern. Die Organisation hat so beschaffen zu sein, daß unter Aufwand möglichst geringer Mittel dis höchste Machtentsaltung und größte Schlag k rast gewährleistet erscheint. Der Ueoerpang von der föderalistischen zur zentralistischen Organisationssorm ist unter Vermeidung jeglicher Erschütterungen, Zersplitterungen und Störungen. anzustreben. Unabhängig von der Organisationsform aber sind di: von den Zentralverbmrdsinstanzen gesaß'en Beschlüsse und Aktionen von allen Untergruppen ohne Unterschied durch-- Führen und zu fördern. Da in einem Zeitraum von wenigen Jahren die Arbeit der Organisation zum Groß nl in die Hände der Kriegerhinterbliebenen salen wird, betrachtet es der Aentralverband als eine seiner bedeutungsvollsten Ausst gaben, diese zur Vertretung ihrer Interessen bestmöglichste zu schulen und vorznüereiten, ihnen ober auch für ihre spateren Kämpfe die möglichst günstigen Vorbedingungen zu schaffen. 6 MgemMZ Md besondere Fordernugen. Aus den vorstehend angesthrten Grundsätzen heraus >. fordert der Zcntralverband: I. Auf ideellem Gebieter 1. Tie Bekämpfung des Krieges und aller seiner Nr- ^ sachen. t 2. Erziehung der Jnvalidenkinder und Kriegerwaisen im friedensfrcundlichen Geist. 3. Veranstaltung würdiger Ehrungen der Toten des Weltkrieges und Bekämpfung jeder Verherrlichung des Krieges. 4. Entscheidung über Krieg und Frieden durch Volksbefragung. 5. Allgemeine Abschaffung der Wehrpflicht und des BerufsmilitärS. II. Auf praktischem Gebieter In allgemeiner Hinsicht: 1. Mitbestimmende und mittätige Einflußnahme aus die Gesetzgebung und Verwaltung. 2. Einflußnahme auf internationale Körperschaften und Institutionen, welche mit der Geschädigtenfrage Berührungspunkte haben, zum Zwecke der Förderung der inter- nationalen Gesetzgebung und des internationalen Schutzes für die Kriegsopfer. 3. Beseitigung aller in den Friedensverträgen und sonstigen internationalen oder zwischenstaatlichen Vereinbarungen enthaltenen Bestimmungen, die sich gegen die Kriegsopfer richten. 4. Unterstützung und Förderung der Bestrebungen der in ihrer Erwerbsfähigkeit Beschränkten, die nicht Opfer des Krieges sind, durch Einflußnahme auf die Gesetzgebung und Verwaltung für diese Kreise. In besonderer Hinsicht: a) betreffend das Jmwliden-Entschäbigimgsgesetz: 1- Unterstellung aller Kriegsiuvalideu und Hinte» I bliebenen uirter das Gesetz ohne Rücksicht auf den Zeit- ' Punkt der Erwerbung der Bundesbürgerschaft. 2. Erweiterung deS Gesetzes auf alle Beschädigten, die Dienste nach dem Kriegsleistungsgesetz überhaupt geleistet haben. 3. Anspruch auf Heilbehandlung bei Kriegs- invaliden über 75 Prozent ohne Rücksicht darauf, ob die Erkrankung mit dem Kriegsleiden zusammenhängt oder nicht, außer der durch das Kriegsleiden notwendigen Behandlung. 4. Beseitigung jeder ungleichen Behandlung der Kriegs- > opfer nach dem früheren militärischen Dienstgrad in den Heil- und Kuranstalten. 3. Heilbehandlung der Hin terbliebenen. 6. Gesetzliche Verpflichtung für alle öffentlichen und privaten Heilanstalten, Heilstätten, Kur- und Bäderverwaltungen auf Bereithaltung einer bestimmten Anzahl von Plätzen für die Kriegsopfer. 7. Ausreicherrde Verpflegung in den Spitälern, Hei- ' men und Heilanstalten. 8. Erweiterung des Anspruches auf He im Unterbringung auf alle Invaliden mit mehr als 65 Prozent, erwerbsunfähigen Kriegerwitwen und Eltern. 10. Ausreichende, regelmäßig tviederkehrende Beistellung von Kleidungsstücken mW Wäsche oder Geldersätzen hiefür für Prvthesentrager. 10. Ausreichende, regelmäßig imederkehrende Beisreklung von Kleidern für alle durch ihr Kriegsleiden dem Erwerbsleben Ferngehaltenen. 11- Herstellung der Körper ersatzstücke und anderen Hilfsmittel aus brstem Material nach dem neuesten Stande der Technik, beständige Verbesserung derselben durch neue bewährte Erfindungen, Ersatz veralteter Prothesen und Hilfsmittel durch solche neuester Konstruktion. 12. Vollständigen Kostenersatz für selbstbeschaffte Prothesen und Hilfsmittel. 13. Abschaffung aller Vorschriften über die Gebrauchsdauer von Vrs-wesen u. dgl. 14. Einfühlung einer Angewöhnungs- und Einfüp- rungsfrist für Prothesenträger Lei gleichzeitigem Bezug der Vollrente für diese Frist. 15. Umschulung ohne Rücksicht auf den Grad der Erwerbsverminderung- 16. Bollen gesetzlichen Schutz des Umlernenden vor: Ausbeutung und Gesundheitsschädigung. 17. Einrichtung und ständige Beaufsichtigung von Lehrwerkstätten und Kursen durch den Staat, staatliche Förderung solcher Privatanstalten. 18. Ausreichende Verpflegung der Anstaltsschüler, ausreichende materielle Sicherstellung der Familien der Umlernenden. 19. Gewährung der Umschulung ohne Rücksicht auf Tauer und Kosten. 20. Anspruch auf Invalidenrente von 15 Prozent Erwerüsverminderung aufwärts. 21. Festsetzuna der Vollrente in ausreichen- j der Höhe. 22. Abstufung der Teilrentcn entsprechend den Prozenten der Erwerbsverminderung. 23. Abschaffung der Ortsklassen. > 24. Einführung einer Gliedertaxe, Berücksichtigung der Einbuße der körperlichen Unversehrtheit. Offene Lungentuberkulose ist stets mit 100 Prozent zu begutachten. 25. Bemessung der Rente nach dem tatsächlichen körperlichen Zustand im Zeitpunkt der Untersuchung, daher Abschaffung der Tangentialbemcssung bei Vorkriegsleiden. 26. Gewährung ciucS N e u tenz u s ch u s s e s auch für die Gattin und sonstigen Hauöhaltsmitglieder, zu deren Unterhalt der Nentenbezicher verpflichtet ist. 27. Gewährung des vollen H i l f s l o se n z u s ch u s - seS ohne Rücksicht, ob die Hilflosigkeit zur Gänze KriegS- svlgc ist oder nicht. 28. Gleichstellung der Hilflosen mit den Blinden, ohne Schädigung der letzteren. 29. Belastung deS Hilflosenzuschusses für die ganze Tauer einer Erkrankung und AnstaltSpslege. - 30, Anerkennung der H r n t e rb l i e b c ne irre'nt e an Hinterbliebene von Selbstmördern, die sich während des Militärdienstes oder infolge der JirvaliUdrtät HaS Leben nahinen. m. Zuerkeiinuug der Invalidenrente bei einwandfrei nachgewiescnen Selbstmordversuchen während der Kriegsdienstleistuug. . . , 82- Gewährung von Krankengeld ohne Rücksicht auf das Einkommen des Erkrankten. зз. Gewährung eines Zuschusses an die Vollrentner während einer Erkrankung bei häuslicher Pflege. 84.. Gewährung deS' Familicnkrankengeldes ohne Rücksicht auf das Einkommen. зи. Festsetzung des Tag gelbes in entsprechender Hohe. 36. Zucrkennung der Witwen- und Waisenrente an die Hinterbliebenen von Rentnern über 65 Prozent Erwerbsverminderung ohne Rücksicht auf die Todesursache. , ! 37. Zuerkcnnung der Witwenrente an die Lebensgefährtin oder DispenSgattin, wenn die Anspruchsberechtigte auf ihren Bersorguugsgeuuß ausdrücklich verzichtat. 38. Gleichstellung der Mütter und Großmütter, die den: Verstorbenen den Haushalt führten und von ihm versorgt wurden, mit den Witwen im Falle der Erwerbsunfähigkeit. 39. Ausreichende Erhöhung der Witwenrenten. 40. Herabsetzung der Altersgrenze für den Anspruch ! für die erhöhte Witwenrente auf 50 Jahre. 41. Anerkennung der erhöhten Witwenrente schon bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit von mindestens 30 'aufeinanderfolgenden Tagen. ' - ' ' 42. Anerkennung der erhöhten Witwenrente bei Witwen mit wenigstens einem Kind unter 18 Jahren. 48. Beseitigung aller Verschlechterungen der VIII. Novell» bei dien' Witwenrenten bezüglich Abfertigung bei Verehelichung und gemeinsamen Haushalt. 44. Ausreichende Erhöhung der Waisenrenten. 45. Ausreichende Erhöhung der sonstigen Hinterbliebenenrenten (Eltcrnrenten). 46. Abschaffung aller Beschränkungen bei der Erlangung von Elternrenten. 47. Anerkennung der doppelten Hinterbliebenenrente für jene Eltern, welche beim Tode deS Gefallenen mehrere Kinder hatten, jetzt aber kinderlos sind. , 48. Ausreichende Erhöhung des Sterbegeldes. Anerkennung desselben ohne Rücksicht auf die Todesursache. 49. Aufhebung aller Rente nkürzung Sb estim- mnngen. '' ' . 50-Obligatorische Fristnachsicht bei Versäumnis der Anmeldung in allen Fällen, wo die Erwerbsverminde- ?rung mehr als 65 Prozent beträgt, und in allen Todesfällen- i 51. Anmeldungen von Elternrentcn sind an keine Frist 'gebunden. . . , ^ 62. Gcsnndheitsschädignngen und Todesfälle, welche dokumentarisch nachweisbar KriegSfvlge find, können jederzeit ««gemeldet werden.' ' 63. NeneAnspr ü ch e von Personen, die bereits nach dem Jnvalidenentschädigungsgesetz angemeldet sind, können jederzeit geltend gemacht werden- - 54. Dauernd Anerkannte Renten dürfen nur über Antrag des Geschädigten neu bemessen werden. Jede Rente soll wenigstens -s« einen Zeitraum von drei Jahren zuerkannt werden. 55. Rechtskräftig zuerkannte Renten dürfen nicht wider- rufen werden, ausgenommen jene Fälle, wo strafgerichtlich festgestcllter Betrug vorlicgt. - 66. Rückersätze von Mehrbezug, ausgenommen Betrugs- sälle, sowie Hereinbringung von Uebergenüssen sollen unstatthaft sein. 57. Aufhebung der Zwangs absertigung. 58. Bei Begutachtung über die Zulässigkeit einer Abfertigung darf der Grad der Erwerbsverminderung nicht neu bemessen werden. 59. Gesetzliche Einführung des Grundsatzes der Rechtsvermutung zugunsten des Anspruchswerbcrs bei der Rechtsprechung. ' 60. Bei ungünstigen Entscheidungen durch die Schiedskommission darf der Ansprnchswerber nicht schlechter gestellt sein, als zur Zeit der Antragstellung. Ungünstige Entscheidungen dürfen nicht rückwirkend ausgesprochen werden. 61. Vollkommene Sicherung des Mitbestim- imüngsrechtes der Organisation bei der Ren- tenbemessung und Rechtsprechung durch Zuziehung von VertrancnSpersonen und Vertrauensärzten bei allen Instanzen. " V z ^ . , , . H . 62. Mitbestimmu n g.. und EinsprnchSrech t 'der Kricgsopferorgamsatwnen bei Bestellung der leitenden Beamten der EntschädigungSkowmissionen und Bestellung von Fachleuten. ' 63. Errichtung von Berwaltungskommissionen an Stelle des. leitenden Vorstandes der Jnvalidenentschädignngs- kommission unter Zuziehung von Vertretern der Kriegs- vpscrorgauisaliouen. . 7 m -' .. m ,-s'vV > 64. Verbot der Verhandlung, vor Spruchinstanzen (erste Tagsatzung) ohne Beisein deS Anspruchswerbers oder seines Vertreters. , ^ 66. Verbot der Abgabe von Sachverständigengutachten, von ärztlichen Gutachten ohne körperliche Untersuchung und" Anhörung' des AnspruchSlverbers. ,, , , , , 66. Voller Ersatz per Reisekosten und ausreichende Wer-, pslegögebühren während der Reise und des Aufenthaltes. 67. Berücksichtigung der subjektiven Beschwerden, Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse und Angemessenheit der früheren Einschätzung bei BcrschlimmerungSan- zeigen. 68. Abfassung aller für den Ansprnchswerber bestimmten Ausfertigungen in leicht verständlicher Form. , : .69. Sofortige Aushebung des- Gesetzes über die Bei» tragSleistung des Kriegsgeschädigtenfonds und restlose Vorsorge für das finanzielle Erfordernis der Jnvalidenentschädi- gung in der o rd e ntl ich en G eb ar n n g d e ä Staatshaushaltes. ' b) betreffend das Jnvaliden-Beschäftigungsgrsetz: 1. Das Jnvalidenbeschästignngsgesetz ist unbefristet ! zu verlängern. , ' ' i 2. In diesem, Gesetz ist sestzulegen, das; Ärbeiten, die durch in ihrer Erwerbsfähigkeit Verminderte im vollen Umfange geleistet werden können, für solche vorzubehalten sind. , '' 3. Die Eingestellten sind vor Ausbeutung und Entlassung zu schützen. 4. Die Veschäftigungsmöglichkeii ist zu erweitern und durch geeignete Maßnahmen zu fördern. ^ . 5.,Die Pf.'ichtzahl ist durch die JnraadenentschädigungS- behörden zu ermitteln und vorzuschreiben; die Bcschüfti- guugspflicht ist gemeinsam mit der Gewerbcinspektiow und den Vertrauensmännern der Eingestellten zu überwachen. 6. Die Vergebung von Staatslieferungcn, öffentlichen und Notstandsarbciten aller Art ist von der Erfüllung der z n s c i i L n x z««c n fttn ^ i e kt Beschäftigungspflicht abhängig zu machen. . 7. Die in einen: Staats- oder Monopolbetrieb eingestellter: Kriegsopfer sind nach Ablauf einer angemesse- . nen-Probezeit den übrigen Arbeitern in allen Rechten und Pegünstigungcn gleichzustellen. 8. Der EinstelluiigSansschuß ist paritätisch zusammenzusetzen, seine Befugnisse sind zu erweitern. Bei den Entschädigungsbchörden sind Arbeitsvermitii- lungcn für begünstigte Personen cinzurichten, denen g e- :n einnütziger Charakter zukommt. . c) betreffend den Kriegsgeschädigterifonds: 1. Eer Reingewinn des Fonds hat zur Fürsorge für Kriegsopfer und späterhin , zur Fürsorge für notleidende körperlich oder gesundheitlich geschädigte österreichische Bundesbürger verwendet zu werden,, 2. Die Objekte des Fonds sind durch Verkauf.und Pacht bestens zu verwerten. ' . 3. Die Fondsverwaltung hat landwirtschaftliche An- siedlungen und Siedlungen der Kriegsopfer durch geeignete ! Maßnahme» ohne Beeinträchtigung der rationellen Wich- schaft üpd kaufmännischen Gebarung zu fördern. . . 4. Bei Aufnahme von Arbeitern und Angestellten sind i Kriegsopfer zu bevorzugen. - . 5. Beim Verkauf der Produkte der FondsLetriebe als auch bei Lieferungen für die Fondsverwaltung haben Vereinigungen und Genossenschaften der Kriegsopfer bei ähnlicher Preissrstellung den Vorzug zu genießen. 6. Die Zahl der Vertreter der.Kriegsopfer Ist .in allen Unterausschüssen des Kuratoriums mit der Zahl der übrigen ..Vertreter gleichzustellen. .. .. , , '^--->»..d) betrefse!ch den Kriegsopsrrsonds: 1. Das verfügbare Vermögen des KriegZopfrrfvndS' ist steV auf einer gleichen Höhe zu erhaltend 2. We für die Kriegsopfer bestimmten Fonds und - Stiftungen sind - dem KricgSö.pferfond anzugliedrnk. 8. Den EntschlldigUligsbehörden sind für Unterstützungen und Darlehen, sowie für Zuwendungen an did Orgaisisationen für Fürsorgezwecke ausreicheirde und regelmässige Zuwendungen zu machen. 4. Der AuSgleichstaxenfonds.ist dem Kriegsvpferfonds anznschliehen. ö. Der Reingewinn des KricgsgeschäLigtenfonds ist im Notfälle zur Gänze, sonst nach sparsamster Gewinnrücklage dem Kriegsopfcrsonds zu ubevveisen. i 6. Private Institute, Wohltätigkeitsvereine und' .Mio- ! nen,sitze stallrtengemüß der KriUSoPfersiirforge dienen, haben einen Teil des Gewinnes ihrer -Aktionen - dem Kriegsopfer- - fonbs «L-zusül)ren.l - .7. Der Kriegsopfersondsbeirat ist in einen Ausschuß umzuwandeln, dem beschließende Kraft zukourmt, e) betreffend die Besetzung von Tabal-Verfchleitzgefchästen: 1. Da die beste. Art der! ExistriHgriMung für die Kriegsopfer die Erwerbung und Führung von Tabakver- schleiHgeschäften usto Verlägen ist, fordert der Zentralvcrbanö die sofortige Wiederinkraftsetzung dev früheren Verordn'-W über Via KüMgung von solchen. 2. Die über die. Kündigung und Ve g bnirg eutschside>> den.Kommissionen und Ausschüsse sind pacitäsisch zusammen? zusetzen.- - - - w.t 3. Da^ Finanzministerium soll' aü die'Cutschesi niigc»-, ' beZ - BrrufungSausschusses gebunden sein. - " ' ' si i 4 .. Bedürftige» Kriegsopfern ist die Wernahme.- der Geschäfte durch Kreditgewährung zu erleichtern. > 5. Kriegsgeschäbigte» . Inhabern von - Tabakverschleiß-l geschüften dürfen dieselben mis dem Titel der NichtL-cdÜrsiig- sitzt nicht gekündigt werden. . si p s s- . ' 6..Ei» L a kala n fv.rde ru n g S g e s e tz für Trafiken-s - lokale ist. ehestens zu schaffen. - f) betreffend die ständige Jnvalidensiirsorgr-Kommisfion. I. Alle Gesetze u,:d. Vsrvrdnungcn, die in f irgend einer Äcstinuimng die Kriegsopfer betressen, sind --der ständigen Jnvalidcn-Fürsorge-Kommission vorzulege». . - - 2. Ein zweimal wiederholter Mehrheitsbeschluß der Kvm- !Mission ist für das Ministerium und die Negierung bindend. 3. Die Unterausschüsse zur. Mitbestimmung bei der Herausgabe von Erlässen sind paritätisch zusammenziisetzen. ' 4. Auf Verlangen der Mehrheit der Kriegsopfervc» tretcr muß eine Sitzung der Kommission anberamnt werden.- --- 5. Nach Abschluß der Beratung haben die Vertreter :deS Ministeriums für soziale Verwaltung bindende Erklärungen über den BemtungSgegenstand . abzUgcbeu- 6. Die .Beschlüsse' der Kommission sind neben den Regierungsvorlagen den gesetzgebende» Körperschaften zur sämtlichen - Information vorzulegen. f 7. -Die Einberufung von Regierungs wegen müß nnn- destms zehn Tage vor dem Termin erfolgen und ist das amtliche Material ausveicheiü) und rechtzeitig bcizustellen. : 9. Für die auswärts !vohi:enden Mitglieder der Kvm- mision sind die Reisekosten zu ersetzen und ausreichende Ver-. .Pflegsgebühren zu gewähren. .9. Die VerhaMungsschrift der Komnüssivn ist allen Mitglied:"- nach Fertigstellung zuzumsiteln. . ' . 10. Alle Organisationen, die nicht auS reine« Kriegsopfer!: bestehe::, sind vom Vertretungsrechte auszuschließen. II. Die ständige Jnvalidenfürsorge-Kvmmission hat alle Halbjahre zudem Zwecks zusammenzutreten, um die Wirkung der jeweils geltertden Bestimmungen des JnvalideNenischä- digungs^Gesetzes und anderer, die Kriegsopfer direkt betreffenden Verordnungen und Vorschriften (Erlässen) zu bespreche::, die durch die Praxis sich ergebenden Uebelstände abzustelle» und in prinzipiellen Frager: zu entscheiden- g) betreffend die kriegSbeschädrgten öffentlichen AngesteM» 1. Die Fürsorgckouunisiioi: für kriegZbeschädigte Bun?.. desenistestellteE^ Mnssters»n;>irUr...soziale ^.Verwaltung ist wieder ei,iznsetzen und ihre Rechte find zu eriveitem.s. 2. Dem. Sichernngsgeseße vom 25. Jänner 1921/ B. G- Bl. Nr. 90, sind alle kricgsbeschädigten öffentlichen Angestellten zu unterstellen, die durch Kriegsgefangenschaft oder . Heilbehandlung infolge ihrer Kriegsschädigung oder sonstigen, mit ihrer KriegOienstleistung zusmmnerchSrrgerÄeik-- Ursachen verhindert wgveu, vor. dem. 1. Mai 1920 in deiw Buirdesdienst zu treten:- wc-.l ( . . . - .ö 8. .Ebenso sind alle , nach dem sit. Mai 1920 i:: den BuicheSdienst getretenen Kriegsbeschädigten, dem Gesetze zu unterstellen, die -mehr als Ü5 Prozent enoerbsvernsindect- silck. ..... 4. Das SichemngSgesetz ist auf .KriegerSwittven aüs^ .-. dehnen. . t,.. . ,'' Die KnogcrZwitlvm in öffentlichen Diensten dürfen gegenüber den männlichen Bediensteten nicht verkürzt werden. KriogerSwitiyen mit, Kindern sind den FqmilieNerhalteru gleichznstellen. . 1 s / 5. Das Sicherungsgesth ist ans alle öffentlichen Mge-- stellten der Länder und Gemeinden, auf die Arbeiter und Angestellten der Staats-. uich Monspolüetriebe sowie der Bundes- nud Privatbahnen - auszudchneu. ^ t ,. .. 6. Mle kriegLbeschädigten öffentlichen Angestellten,' die nach dem 1. Mai 1320 keine DieiistunterLrcchnng vo» länger als zwei. Monaten haben .oder deren eventuelle längere Unterbrechung im KriegZleiden gelegen ist, siicd chcM Begünstigung d«s Sick^nttngsgesthcs" gleichmütig, zu nnter-l stellen. e " r. 7. In besonders Lcrücksichtigungswürbigen Fällen . ist auch bei vorliegender Fristversäumnis die Geltendmachung eines Anspruches auf das Sichcrungsgesetz zu ermöglichen. L. Die im Geha'tsyeseh für die kistglbesckä'igten Beamten, vorgesehenen Begünstigungen sind sofort und restlos durch- znführeir. . .' . . ... h) betreffend die im Ausland wohnenden Kriegsopfer: Hier folgen im Programm deS ZentralverstandeS 24, Punkte, die in eingehender Weise die schwierige Lage der im Auslände wohnenden österreichischen Kriegsopfer behandeln. Um Raum zu sparen und weil wir glauben, das; diese Punkte unsere Leser weniger interessieren, lassen wir sie weg. (Anm. b. Red.) i) betreffend das Kmorvescn: 1. Kinvlizcnzc^ dürfen nur an gemein,,üläge Vereine und Institutionen verliehen loerden, dabei haben die Kriegs- opserorganisationen unbedingtes Vorzugsrecht. 2. Ab gelaufene Lizenzen, deren Inhaber ohne die, selben ausreichenden, Unterhalt haben, sind nicht mehr zu erneuern, sondern den MiegZopferorganisationen zu verleihen. - 3. Eirt Kinvlvkalanfvrderung'sgesetz rst zu schaffen. ^ . 4. Den KriegSopservereinigungen ist die Uebernahme von Kinos oder die Errichtung von solchen durch Kreditgewährung und Steuererleichterung für das erste Betrcebsiaür zu er- möglicherk. -. j) betreffend das Siedlungswessn: 1. Das Wiederbesiedlungsgesetz ist zugunsten der Kriegs- ! vpfer zu novellieren. 2. Kriegsbeschädigten Bewerbern ist weitgehende Kredithilfe gegen mäßige Zinsen zu gewähren. 3. Siedlungsgenossenschaiten der Kriegsopfer sind durch Zuweisung von Grund und Boden, weitgehende Kreditgewährung, Beistellung von Material und Werkzeugen zu fördern. 4. Die Schrebergartmbestrebungen der Kriegsopfer sind weitgehendst zu föckern. 5. Das Pächterschutzgesetz und die Zinsablösungsvor- schriften sind zugunsten der Kriegsopfer zu verbessern. 6. Invaliden Kleinbauern sind Zugtiere LeizustelleM Denselben ist ein Vorzugsrecht Leim Verkauf beziehungsweise Ankauf von Reverspferden einzuräumen, ebenso sind sie durch Beistellung von billigem Saatgut zu fördern. 7. Wirtschastssiedlungen von Kriegsopfern ist bei Versendung ihrer Produkte und Erzeugnisse Frachtermäßigung zu gewähren. 8. Invaliden Gewerbetreibenden sind durch die Gemeinden Werkstatt enlokale beizustellen. k) betreffend sonstige Fürsorge: 1. Aus Heilanstalten und Heimen entlassenen Kriegsbeschädigten ist die Arbeitslosenunterstützung. bsdingunslos zu gewähren. 2. Vollrentner haben die Arbeitslosenunterstützung zu erhalten, wenn sie wenigstens ein halbes Jahr die Beiträge geleistet haben. 3. Die Kinderfürsorge und die Erholung s- aktionen der Kriegsopfer-Organisationen sind weitge- chendst zu fördern. 4. Beim Volksgefundheitsamte ist eine Kommission zur Vertretung der Interessen der Kriegsopfer in Bezug auf Heil für sorge nach dem Muster der ständigen Jnva- liden-Fürsorge-Kommission zu errichten. 5. Den Schwerinvaliden haben die Bahnverwaltungen durch Gewährung von Freikarten und ermäßigten Fahrkarten und Freigepäck, unbedingte Platzzuweisung durch die Schaffner, sowie durch die Einrichtung mindestens eines Coupees für Kriegsbeschädigte bei allen Personen führenden Zügen entgegenzukommen. 6. Errichtung eines Hintsrbliebenen-Beirates beim Bundesministerium für soziale Verwaltung. 7. Schaffung eines zeitgemäßen Waisenschutzgefetzes mit besonderer Berücksichtigung der Kriegerwaisen. 8. Schaffung einer besonderen amtlichen Aufsichtsstelle für Doppelwaisen in Familienpfloge. 9. Bereitstellung genügender Plätze in den Kinderheimen und Waisenhäusern für die Kriegerwaisen. 10. Unterbringung der Waisen in modernen Erziehungsanstalten. Errichtung von solchen auch auf. dem Lande und Abschaffung der Privilegien der Klöster bei der Erziehung der Waisen. 11. Die soziale Krregerhinderbliebenen-Fürsorge ist von der öffentlichen Armenpflege strenge zu trennen. Die liKrisgsopserrente darf nicht zur Armenpflege verwendet werden. Die Armenpflege darf durch die Rente nicht beeinträchtigt werden. 12. Für kinderreiche Witwen, die einem regelmäßigen !Erwerbe nicht nachgehen können, ist Heimarbeit beizustellen. Kurse für Heimarbeiterinnen sind einzurichten und die notwendigen Maschinen und Werkzeuge den Witwen hsizustellm. 13. Besonders begabte Kriegerwaisen sind ans Kosten des Staates auszubilden. 14. Bei Todesfällen alleinstehender Kriegerwitwen, ^Kriegerwaisen und Kriegereltern hat der Staat die B e- erdigungskosten zu übernehmen. 1b. Alle sozialpolitischen Gesetze, insbesondere die für die Kriegsopfer günstigen Vorschriften sind sofort auf das Burgenland cmszudchnen und die dazu nötigen Behörden einzurichten. 16. Bei Vergebung von Kantinen, Gast- und Schank- gswsrbe-Konzessionen, Berlaufsständen, Marktständen, Händlerrechten, bei Vergebung von Buffets in Theatern, s Konzerthäusern, Bahnhöfen, Bädern usw., sowie fousti- ^ Mn Veirkaufsständen und Verkaufsrechten, Lizenzen und Konzessionen aller Art sind Kriegsopfer zu bevorzugen. 17. Die Zeit der militärischen Dienstleistung ist in die Lehrzeit und in die Gehilsenzeit bei invaliden Handwerkern bei Bewerbung um das Meisterr >echt e'mzurechnen 18. Bei Staats- und anderen öffentlichen Lieferungen haben die Kriegsbeschädigten Gewerbetreibenden unbedingten Vorzug zu genießen. i 19. Bedürftige kriegsbeschädigte Trafikanten, kleine ! Geschäftsleute und Gewerbetreibende, die infolge ihres Gebrechens einen Angestellten halten müssen, sind von der Fürsorgeabgabe zu befreien. 20. Das V o l k s p f le ge st ä t t e n g e s e tz ist wieder in Kraft zu setzen. Dar Loskaus von einer Anforderung durch Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder Beistel- Luug eines anderen geeigneten Objektes ist zu ermöglichen. 21. Die Gemeinden haben den Kriegsopfern, besonders den Hinterbliebenen, bei der Bewerbung um das Heimo t s r e ch t entgegenzukommen und sie bei Bedürftigkeit von allen Taxen zu befreien und dürfen an die Erwerbung z n 8 l I 7 L n X z«u e n f ll kr I L kl voxu» zu sorgen. L. SchkchhMMNMMN: Zur Ergänzung und Aenderun g dieses Programmes mit Ausnahme der Forderungen in besonderer ^ Hinsicht a bis l ist nur der Reichsdelegiert e.n- tag, für die ausgenommsnen Punkte auch der Zentralverbandsausschuß berechtigt. Linz, am 24. April 1925. ^ - ' L k 8 H > I ^ k X ö l N fUN I Lki ll 0 X ^ s - I I 0 si ^65IMrLl7M _ ,A ? k MAriegsov'Lr dsr Mechss Mwakschen Republik in Sefterreich. Tagung in Wien. Gestern veranstaltete der Bund der Kriegs» verletzten, Witwen und Waisen der tschecho- slowakischen Republik in Oesterreich im Saale „zur schönen Schäferin" seinen dritten ordentlichen Verbandstag. " Als Gäste waren Konsul Dr. Doleschal des schechoslowakrschen Wiener Generalkonsulats mit mehreren Beamten sowie Abordnungen der r e i ch s d e u t sch e n, tschechischen und östereichischen Jnvalidenverbänds erschienen. Kaup begrüßte die erschienen Gäste und erstattete den Tätigkeitsbericht. Namens des Zentralvorstandes des Bundes sprach LepPin (Reichdnberg). Er überbrachte den Wienern die Grüße der sudetendeutschen Kriegsopfer. In beredten Worten schilderte er die furchtbare Notlage der JnvMdenschaft. Fünf undsechzigprozentiq eff wßFden -em SMttsWenst aus- geschieden. ^Die Regierung ist S Invaliden» entschädigungsgesetz und dis ProGesenMforgung zu verschlechtern, und versucht, alle Kriegsopfer bis zu vierzig Prozent Invalidität abzufertigen. Nachdem noch Kaup darauf hingewiesen hatte, daß dis tschechoslowakische Republik eine Armee von hundertfünfzigtausend Mann, zehntausend L ffizieren und hundertzwanzig Generalen unterhalte und dafür ein Viertel ihres Budgets ausgebe, nahm die Versammlung eine Reihe Entschließungen an, in denen unter andern! eine fünfzigprozentige Rentenerhöhung, die Erhöhung der Halbwaisenrente und die Schaffung eines Zwangseinstellungsgesetzes, analog dem der tschechischen Legionärs gefordert wird. Mn Zwischenfall. Während der Beratungen erlitt der hundertprozentige Kriegsinvalide Leopold DolinSky, der bis heute noch nicht in den Genuß der Invalidenrente gelangt ist, einen schweren epileptischen Anfall. Er stürzte knapp nach seinen Ausführungen mit einem Aufschrei zu Boden. Er wurde sofort aus dem Versammlungssaal getragen. Nachdem der Anfall abgeschwächt und er gelabt worden war, konnte er wieder den Beratungen teilnehmen. _ 7 ö 8 8 l I 7 l 8 X 1 tt « c 8 f ü 8 ii I k 8 ll 0 X U 8 L 8 7 ^ 7 I 0 8 EU5 sskrk lL ?kre88L 8 n.: IKK: ^ ^ «Mine NstAKttdsnnstziife Me die IMMde». W i eV^Mimoer. Finonzminister Dr. Ah rer teilte heute den Vertretern der Invaliden mit. daß die Invaliden und die Hinterbliebenen von Kriegsopfern noch I-s r Me ihnachleir eineRätst a n v s un t e r M tz u/> g>Msbczahlt, erhalten, wofür der Betrag von MieiMZ-rlÄonen Schilling bereit» gestellt weM DZ-^ertreter der Invaliden bcrteik den FmanzministeK Pch M» Oölkerbund in der veoo^ stehenden Tagung für die Invaliden eMjufetzen, j ^ ll 0 ^ «efi s A 71 o EI7LNNIM6 7 ^ 8 : KriegslnvaliÄen erhalten eine RslftanÄs- unterstützung. Ein Erfolg des Ientraloerbandes Der beschädiglenvertreter Professor Cassi Zentralverband der Knegsmoaliden hat schon sm Monat Juni der Regierung Forderungen aus Besserstellung der Kriegsopter überreicht, und eine Novellierung des JuvaÜdenentichnvigungSgesetzes gefordert. Da die Regieiung zu Verhandlungen Nicht bereit war, entsendete der Zentraloerbano zur sechsten Tagung des Völkerbundes im September dieses Jahres zwei Funktionäre nach Gens. Unter der Mitwirkung des französuchen Kriegs- ters und Delegierten beim Völkerbund, n, gelang es vom Bundeskanzler Dr. Ramek die Zusage zu erlangen, daß .bei den ersten Möglichkeiten, die sich der Regierung bieten werden, den Invaliden gehol en werden müsse*. Die sofort nach Rückkunft der Vertreter auf Grund dieser Zusage geführten Verhandlungen kamen nicht vorwärts. Der Delegiertentug des Landesverbandes Wien am 21. und 22. November, über den wir ausführlich berichteten, nahm nun eine Resolution an, in der die Regierung auigesordert wurde, bis zur Beratung und Beschlußfassung der neunten Novelle zum Juvaliden- entschädigungogeietz, ebenso wie an die Bundesangestelln n. an die Kriegsbeschädigen und Hinterbliebenen eine Notstandsunterstützung zur Auszahlung zu bringen. Die Länderkonserenz des Zentral- miber harKneie Fi Verbandes am 29. November Hastchie7e Forderung zu der ihren gemacht und hat das Präsidium beauftragt, sofort mit der Regierung in Verhandlungen zu treten. Diese haben Montag den November begonnen. Gestern erschienen nun neuerlich die Obmänner des Zentralverbandes Schnürmacher und Brandeisz beun Rinawiminikler Dr. A h r e r, der ihnen bereits die Zusicherung wachen konnte, dast zwei Millionen Schilling kür eine Notstands Unterstützung der Kriegsovfer bereitstehen, die gleichzeitig mit der Notstandsunterstützung, die die Bundesangestellten erbolten, also noch im Monat Dezember zur Nurzabiung gelangen. Der Minister lud die Vertreter des ZentralverbanosS ein, mit Rückstcht darauf, daß er Donnerstag nach Genf verreisen müsse, die Details mit dem BundesMiinstcr a. D. Dr. Grimm in den nächsten Tagen zu besprechen. Die Vertreter des Zentraler bandes ersuchten den Minister, in Gens seinen*. Einstich zugunsten der österreichischen Kriegsopfer geltend zu machen und stellten ihm die Unterstützung der in Gens ^ gewonnenen Freunde der östeire'chischen Kriegsopfer in Aussicht, die sie sofort verständigen werden. i g c > i x »««u u c s? tun x > c« »MNWi« ^ ^ ^ <-7- WaVhW«?«Mtzsr>sen an MLdttrMNrr. Amtlich -mrrV'MME'^ Der Bundesminister sl!r soziale Verwaltung hat dt« Vertreter der Jnvalidenorganifationen empfangen, um ihnen über eine N o t st a n d s u n t e r st ü tz u n g Mitteilung zu machen, dir den Kriegsbeschädigten und Kriegerhimerbliebene« ^ gewäqrt werden soll. Gr teilte mit, daß der Finanzminister in j der Lage war, für diesen Zweck einen Betrag von zwei Millionen Schilling bereitzustellen, der in nach« l folgender Weise zur Austeilung gelangen wird: ! .1. Für Jnvalidenrentnrr mit ein« ! Erwerbsverminderung von K bis 45 Prv 'ent 14 Schilling, ! 48 bis 55 Prozent K Gchilling^ 55 bis 65 Prozent ! 22 Sch kling, 65 bis M Prozent K> Schilling, mehr als 75 Prozent 26 Schillirm. 2. Für Wit-venrecht^nempfänger der niedrigsten Stufe 12 Ochlling, de^ mittleren und höchsten Stufe 20 Schilling. ? / -/ 8. Für Empfänger von W ä i s e n-r e n t e n einfach» Waisen 8 Sch'lling, doppelt Dr, Maiste 12 Schill ng. 4. Für Empfänger sonstiger Hinte«» b l i e b e n e n r « n t e n 8 Schilling. An Invalide mir einer ErwerSsverminderung von mehr als 75 Prozent, die einen Hilflose n z uschutz beziehen, wrrd die NolstandSunterstützung nicht ausgezahlt. Ebenso wird hie Norstandsun'erstÜHung nicht gezgizst- a» solche Perfonrn. deren Renten Nach 8 20 des Invalidev entschädigungsgesetze« ganz oder znm Teu gekürzt sind «der deren Renten zur Gänze abgesertigt wurden. Ist hingegen die Rente nur zum Teil abgrieriigt ward, n, so fft die einmalige NotsiandLunkerstützung »m vollen AUS matz zu leisten. Die Verschiedenheit der Ortsklaffen ist skr di« Höhe der NotitandSunterstützung belanglos. Der Minister erklärte, daß er sofort die Invaliden« entschädig»«gSkommisstonen mit der Flüssigmachung der Not« standsunierslützungen beauftragen werde. Da eS sich um i 120.000 Anweisungen handelt, von denen aus die Invaliden« entschädigungSkommission in W en allein 60.000 emiallen, ist / rS klar, daß es, wenn auch dir Arbeiten sofort beg nnen und auch Sei Leistung von Uebrrstunden, da auch die lausende» ' Arbeiten nicht eingestellt werden können, Wochen dauern ! m u st. bis alle Notstandsunterstützungen M sig gemacht sind, i Es mutz schon jetzt aufmerksam gemacht werden, daß D o r- f ch ü s s e auf die Notstandsunterstützungen nicht auSgezahlt ^ werden, und daß es daher zwecklos ist, bei einer Jnvaliden» ! ent'chädigungS.omrnission oder be>m Jnoalidenamt in Wien ! mündlich oder schr,stl.ch um einen solchen Vorschuß