0 3W75 L Wol-verdientes Einer Vewittibten Manns-Person, Katholischer ^eüZion, bey 7 v. Jahr alt, und von Burg-Lehenfeld aus der oberen Pfalz gebürtig; E So Heut Dato dm 25. 1751. mn-beweldt- begangenen Verbrechen halber vor dem Schotten-Thor auf der gewöhnlichen Richt-statt mit dem Schwert von dem Leben Zum Tod hingerichtet worden. WoH'GGGHGGGrKKG Wienn/ gedruckt bey Maria Cva Schilgm/ Wittwe. Innhalt dts Verbrechens dieses Delinquenten. über' den bereits ^nno 1727. Dieberey halber durch 6. Wochen in dem alhiesigen Zucht-Haus ausgestandenen Arrest/ und darauf/wno i7ZZ. mehrmalen wegen zweyer/ benanntlichen in dem Fürst!. SchwarzenbergischenHaus ZuLaxenburg/dann in demSchweitz- hartischen Garten auf der Wieden jeden Orts mit Einbruch begangener Diebstahlen ihme verfast ordentlichen Oriminsi-?ro- cefs ( deme zufolge man ihn auf ein Jahr in das Stock-Haus alhier Zur Straffe eingeleget/ und alsdann aus dem hiesigen ^g§nZen Land-Gericht abgefchaffet) Lnno 1737. wiederum zu ^>HßVochts mit eil^m bey sich gehabten Brech-eisen alhier in allerdings gefährlichen Absichten herum gehend betretten worden / annebst er Delinquent unterschiedlich verdächtigen Leuten den Unterschleif gegeben / ist wider ihne damals der änderte Lrimlnsl-Process abgefasset / und er hierüber nach abgeschwor- ner ersten Urphed (kraft welcher er alle Kaiser!. Königliche Deutsche Erb-Länder auf ewig zu meiden angelobet) auf z. Monat in Band und Eisen in das Zucht-Haus verschaffet worden. Wiezumalen er aber nach ausgestandener solcher Straf- Zeit / unangesehen der erst-gedacht abgeschwornen Urphed / /^nno 1739. wiederum Eid-brüchig alhier sich eingefunden/ und sogar seinen leiblich / wie auch seinen Stief-Sohn zum Sehlen und Säckel-raumen abgerichtet / als ist ihme der dritte ?rocels gemacht/ und er sohin nach abgeschworen ander- ter Urphed auf 2. Jahr in das alhiesige Stock-Haus verur- theilet worden; er ist aber annoch während solch - ihme anbo- raumter Straf-Zeit nach 6. Wochen mit Gelegenheit/ da er aufdem Wochen-Marckt gewöhnlicher Massen gesammelt/und sich unter die Leute verschlossen / dem Stock-Knecht entwischet/ und felgends durchgegangen/ daraufänno 1742. neuerdingen meineidig / und mit Zugleich damals sich zugezogenen schweren Inzuchten eines inzwischen wiederumen verübten Diebstahls/ alh er in Verhaft gerahten / zu welcher Zeit man ihme sowol wegen jetzt-berührten Diebs-Verdacht / als auch wegen gebrochener zweymaligen Urphed den vierten eriminsl-procels gemacht, und ihn hierüber zu Abfchwörung der dritten Urphed nebst 4. jährigen Straf- Gefängnuß nacher Raab conäsmniret / al- wo er aber nur 2. Jahr / und 5. Wochen lang sich befunden/ allermassen aus Allerhöchsten Gnaden ihme die übrige Zeit nachgesehen / und geschencket worden. Cs hat jedoch all dieses an ihme Delinquenten nichtes verfangen / sintemalen er im Jahr 1745. darauf schon wiederumen Urpheds-brüchig alhier sich eingefunden/ da er dann alsogleich mehrmalen Zu Verhaft gebracht / und wegen also übertrettener dritten Urphed zum funftenmal procelliret/ einfolglichen kraft des wider ihne damals geschöpften End-Urthetls zum Schwert verdammt/ und dahero allwürklich der Tod ihme angekündet worden. Welches Urtheil den folgenden Tag wider ihne werckthättig hätte vollzogen werden sollen / woferne nicht die Allerhöchste Gnad mit allermildester Nachsicht der ihme bestimmt gewesten To- des-Strafihme zu statten gekommen wäre / so daß er dahero anstatt dessen mittelst gefertigt zuruck-gelassenen kevers zu der schon dreymalen vorhero beschwornen Meldung aller Kaiser!. Königs. Deutschen Erb-Ländern sich neuerdingen verpflichten müssen / und hierauf eine 6. jährige Festungs-Arbeit zu Grätz zu seiner wol - verdienten Straf ihme angewiesen worden ist. All dieses sowol gütig/ als Gesatz-mäßig scharfe Verfahren ist dannoch an ihme Delinquenten allerdings fruchtlos abgeloffen/ anerwogen er nicht nur allein die ihme in jetzt-gedachter Festung Grätz angeordnet geweste 6. jährige Straf-Zeit nicht Vollstrecker / Massen er nach beyläuffig 4. Jahren von dannen durchgegangen / sondern auch sohin «dermalen / und zwar im Mo- Monatksbruario küssenden Jahrs/ hieher zuruck zu kommen sich erfrechet/ wornebens er seinen vorigen von Jugend auf geführt sträflichen Lebens-Wände! fo wenig/ als Zuvor/ gebessert/ sondern dem allschon angewohnten Stehlen / wie ehedessen nachgegangen/ so / daß er daherozu Anfang des letzt-verstrichenen Monats Alarm nächtlicher Weile bey dem blechernen Thurn Wirts-Haus auf der Wieden/nach vorläuffig gewaltsamer Durchbrechung der Mauer / und des mit Eisen vergittert gewesten Fensters mit 3. anderen seines gleichen Diebs-Gespän- nen in dasigen Keller hinein geschloffen / von wannen er nach allda bereits in zwey Säcke zusammen gepackt gehabten verschiedenen zinnernen Kandeln/Krügen/meßingenen Gewich- tern/ auch Brandwein/Jnslicht/ Speck/ und anderen Eß- Waaren ( welch alles der verlustigre Wirt auf 23. fl. eidlich geschähet / jedoch alsogleich unabgängig wieder Zurück empfangen) bis auf das Hemd ausgezogner / und mit einem mehrmahlen bey sich gehabten grossen Brech-eisen im wörtlichen Heraussteigen betrctten / und auf der Stelle handfest gemacht worden / nachdeme seine übrige 3. Kameraden die Flucht genommen. Worüber dann endlichen / und ob gleich er Delinquent auch sogar diesen letzteren Angrif ( dessen ihne doch drey untadel- hafte Zeugen / welche ihn selbst auf würcklicher That angetrof- fen/ eidlich überwiesen) freventlich zu langnen sich angemas- set/ von dem aihiesig Kaiser!. König!. Stadt- und Land-Gericht wider ihne das Urtheil / daß er obstehender - Massen mit dem Schwert vom Leben zum Tod hingerichtet werden solle / von Rechts wegen geschöpfet/ ein solches auch von einer Hoch- löbl- N. Oe. Regierung in Mir-Sachen bestättiget worden ist. All anderen seines gleichen zum erspielenden Bey- spiel/und Abscheu. END E.