§ Wohl. verdientes Wohl * verdientes / Liner ledigen Wanns.Mrsohn/ Rahmens ohann Ereorg Katholischer Beligion / «Wer zu Wienn gebürtig / seines Alters zs. Jahr. Welcher heut Dato den 9. November I74§. wegen vtw sthiedentlich - auf das neue begangenen Diebstähle», auf dem Wienner-Brrg mit dem Sttang vom Leben jmmSvdt > hingerichttt wird. Der Invhak seines Verbrechen wird der geneigt« Leser M hierinnm finden. ^ " Mnn/ -«drgSt des Wrist Ev« SchiiM/ WMK. ^ - jAnnhalt des Verbrechens -ises Oelin^uenttzy. X^^§Mt Dato den 9. dtovemdrls 1745. würdet sWI eine ledige Manns-Persohn Rahmens Johann Georg D. z6. Jahr alt, dahier zu Wien« gebürtig, Latholifcher Religio»/ wegen verschiedentlich-auf das neue begangenen namhaften Diebstählen auf dem Wien, «er - Berg mit dem Strang vom Leben zumTodt hingerichtet werden. . Um willen derselbe nicht allein schon Anno 1796. wegen bey ihme angetroffen - gestohlenen LkkeSen, und dißfalls aus zerschiedenen Beschwär-Umständen auf sich galadenen Diebstahls - Verdacht mit der strengen Frag beleget / und nachdeme er solche mit hartnäckigen Laug- nen ausgestanden, auf vier Jahr lang nacher Raab, sodann nach diß Orths ausgestandrner Straff- Zeit An- No t74l. auf einem in dem grosse» Arme« Hauß aühier an daselbstiger Fleisch - Danck versucht - oder uoternoh- menen Mnek Diebstahl auf frischer That betretten , und derentwillen auf z. Jahr lang in allhiesige» Stadt,Graben in Band und Eysen zur Arbeit verschaffen, beyne« benS sowohl ein - als anderesmahl jederzeit gegen Hinterlassung einer geschwornen Urphed aller Kayscrlichen und Königlichen Teutschen Erb-Landen / und dero Hof, Lagern auf ewig verwiesen worden, sondern auch (nachdeme er aus solch letzteren Straff- Orth in 24. Wochen darauf von der Arbeit unvermerckt entwiche«) samt noch zweyen anderen Diebs - Lameraden zu Preßburg erstli- cheu: einem daselbstigen Maurer-Pallier und dessen Ehe-Weib aus einer mit eysenen Banden und Schlössern wohl - verwahrten Truhe» / und einem Kasten in Geld und Gelds« Werth 1456. Fl. 42. Kreutzer / dann zweytens: einem daselbstigen Uhrmacher aus seinem mit einem Vorhäng« Schloß und Thür-Rigl wohl-versehenen Uhrmacher-Gewölb an verschiedenen gold - und silbernen Sack-Uhren / und ckeco Uhr-Keisen, worunter eines mit Schmaragd und Prillanten versetzet wäre, dem geringsten Preiß nach um 509. Fl. wcrths, dessen Gesellen aber aus einem mit cmem Englischen Rigl verspörr- ten Schublädl ra.Kremnitzer-Ducaten, und 5. Fl Silber-Geld, und zwar er Delinquent gantz allein, und endlichen drittens ; mit Beyhülff eines zweyten Dicbs- GespannS auch zü Eßling ausser denen Brücken einem all dasigen Wirth aus einem mit einem Englisch »dreyfache« Rigl Rigi verwahrten Kasten an baarev Geld und LtkeSen 277. Fl. z6. Kreutzer ab - und hinweck geraubet. Uud obwohlen zwar dem obgedachten Maurer« Paktier undseinemEheweibeinpr. z6. fl. angesctzt-Maus. farber Manns«Rock, dann ein paar Perl-färbe seydene Manns-Strimpf pr. 4. fl. zo. kr. dann dem Uhrmacher zu Preßburg alles bis auf 2. silberne Keiß pr. 5. fl. wie nicht weniger dem ingedachten Wirth zu Csiling .ioi. fl. baareS Geld^ebst einem gestohlenen Kleyd pr. 40. fl. dem obigen Uhrmacher - Gesellen aber von dem ihme entfrembdt-baaren Gold und Silber gar nichts re. üicmret werden können, so haben doch solch-verlustigte 4. Partheyen in einer Summa zusammen noch MM Schaden pr. i6iz. fl. 12. kr. ttleyben müsse».