0 3N973 Einer ledigen Manns - Perjon Rmrency aus MMm geonrng, Welche wegen begangenen namhaften Geld- Diebstahl zufolge dem von dem aklhiestg Kaiferk. Königs. Stadt-undLand-gericht über den wider ihne allda abqc- führtrst ciriminal-procek geschöpft-Md von hoher Lan- deö-fürstl. Obrigkeit bestättigtt End - urtheil heut den q. ^pnl 1754. vor dem allhiesigen Schotten, thor auf daA ger Richtstadt mit dem Strang von dem Leben zum Ihme zur wolverdienten Straf/ anderen aber zum er, spieglenden Exempel, und Abscheu. Wenn , Gedruckt dev Maria Eva Schilgtn , Wittwe. Foham K. 19. Fahr alt Namens ^ Latholischer Religion: Tod hingerichtet wird. Innhalt des Verbrechens: /^Cgenwärtiger Delinquent hat in denen mit ihme gütig vorgenommenen Lxsmimbus . bekennt / und ausqeiaget / waS Massen er zwar von Jugend aufs«« nem erlernet«» Binder - Handwerk ehrlichen nachgegangcn/endlichen aber/ nachdeme er zu Pfingsten vorigen Jahrs hier an« gelanget / und bey einem sicheren Meister als Gesell bis Ende OÄobris gearbeitet/ er währest» dieser Zeit/als Freytags den ss.vico durch eine ganz «ndeHbM sich ereignete Gelegenheit Nachstehendes auszuüben sich erfrechet: Es hat nämlichen sein Meister jezt«bemeldeten Tags Vormittag ( gleich auch schon vorher») ihne Delinquenten anstatt seiner/ weilen er selbst mit -»^Ald^r dsit»ijr einen Keller beschäftiget gewesen/ in düs all« ^MzyGemeinerStadt Raht-hauS zu dem Ende geschicket, daß er allda 20. vorläuffig neu-verfertigte Fässer/ (allworinnen 650000. fl. bares Geld/theils in Gold/ theils in Silber-Münz aus dem allhiesigen Stadt-Lsoco nach denen Inner- Oesterrei- schen Landen abgeschickek ju werden/ emgepack^t worben ;) bey dißfälligcr Einpackung mittels Einrichtung deren Böden und Deckten llrokeillons-mästig zugeschlagen und vernaglen solle; da nun auch er Delinquent sohin bey seiner Ankunft allda von de« nen zu Besorg-und Richtigstellung dieser anbefohlenen Geld« Lieferung bestimmten Beamten anstatt seines Meisters unbedenklich angenommen / und in das alldasige Geld-gewölb der freyr Eintritt ist gestattet worben / hat ftlber an denen ihm« allda vorgestellten allschvn mit Geld angefüllten Fässern seine Arbeit dergestalten vorgenomme» / daß er aufjedwcderes den darzu gehörig oberen Boden eingeschnitten / folgsam ringsherum die Reife angetrieben / undendlichsothaneGeld-fässer zu noch sicherer Verwahrung zugenaglet. - Bey sothaner seiner Beschäftigung nun hat sich geäussert/ baß wie (er selbsten den disfälligen Hergang der Sachen beharrlich ausgrsagt) die zu dem Geld-einpacken beordert-ge- weste weste Personen W bis 4. malen nach und nach saintlich auK dem Gelb-gewölb hinaus sich begeben / und ihne andurch bey denen in diesem Gewölb sich befundenen mit Geld angefüllten ' theils schon zuqemachten/ theils annoch offen gestandenen Fässern / eben so oft und unter andern einstens wenigstens eine halbe Viertelstund lang , so daß er während ihrer sämtlichen Abwesenheit z. bis 4. solche Geld-fäßl allda zugewacht/ ganz allein gelassen; Bey welcher ihme also gleichsam selbst in die Hand gegangenen Gelegenheit er ganz unversehens auf dm Gedanke« verfallen/ aus einem solch-annoch offen gestandenen Fässes e« Säckl voll Gelb diebisch zu entwenden. Welch seine verblendete Gesinnung er auch dergestalten bewerkstelliget/ daß er nämlichen Mitten aus einem von vielerdeuteten offenen Fässern ei» kleines zwischen andern grösseren -ganz in der Höhe gelegenes seiner vorgeschüzt - damaligen Meinung gemäß mit Groschen/ Ui derThat aber mir 1000. Stuck Kaisers Ducaten gefüllt gewest zugebundenes Säckl unter dem bereits darauf gelegenen Heu heimlichen heraus gezucket/ und dieses Säckl voll Geld in die Lasche» seines damals vorhero ausgezogenen, bey 8. Schritt weit davon gelegenen §amisols hkueingestecket/ darauf seine Arbeit / wie vorhin/ fortgesehet/ endlichen zu Mittags- Zeit besagt sein Kamisol angelegt/ und samt dem darinnen gehabt» gestohlenen Gut aus mehrermeldeten Lmco-geld« gewölh ganz ungehindert fort-und nacher Haus sich begeben. Hb nun gleich die Beamte seiner des DelinqusnunS diesfäüiger Aussag indem« entgegen gewesen / daß nämlich selbe / ihne Delinquenten in dem Gelb - gewölb niemalen allci- . ne verlassen zu haben, foiidern wenigstens einer allda bey ihme geblieben, folgsam gedacht - diebischen Angrif von ihme auf keine andere Art auszuüben möglich gewesen zu seyn; als während deme der bey diesfälligerEinpackung öfters allein bey ihme allda verbliebene Lsllier wegen Verfassung deren in jed« wederesFässelhinein gelegten Geld-kollo- SpeciLcstioneubey derenselben Suwwirung sich auf einen dasigen Schreib- tischmit de« tem Gesicht nieder-beugend ihm« Delinquenten andnrch seitwärts den Rucken zugewendet, eydiich ausgesaget/ so ist doch er Delinquent aus vorangeführt seiner eigen geständigen Er- zehlung unwiderruflich auch mit anerbottener Todes-Be« stättigung verblieben ; und hat sich sodann weiters gefüget / daß / weilen er das also gestohlene Geld ( so er bey erst in s, Lägen darauf beschehener Eröfnung des Säckels/ Ducs- ren zu scyn ersehen/) aus Unverstand und Fahrläßigkeit nicht besser verwahret/ als daß er solches in einer öffentlichen Gaststuben eines allhiefig- sicheren Wirtshauses auf einen Ofen in der Höhe hinter den Kranz gelegt / und alldaselbst bis in die vierte Wochen ligen gelassen / während dieser Zeit bey immittels beschehener Einheitzung dieses Ofens/ solches Geld von einem minderjährigen Buben gleichmäßig zufälliger Weise allda gefunden, und bey solch abermalig unverhofter Gelegenheit auch von diesem Buben durch dreymaliges Hinauf« steigen dessen eigener Geständnus nach/ -zo. Stuck Kaisers. Öucscen durch einen diesfälligen After« diebstahl nach und «ach herausgenommen worden/ welche Aussig dieses Bubens Ober um so weniger für durchaus glaubwürdig gehalten werben können/ als über dieses, daß selber mit sothanen Geld «ine recht kindische Verschwendung getrieben / annoch 297. Stuck/ mithin mehr/ als er eingestanden/ bey sothanen Buben/ theils in/ theilö ausser Gericht wiederum gefunden/ und jum Theil gerichtlich ihme abgenommen/ jum Theil durch geistliche Hände zuruck gebracht worden. Und obschon er Delinquent seines Orts von solch gestohlenen Geld mehr nicht als 8- Ducsren zu seinen eigenen Ruhen verwendet zu haben, gleichfalls beharrlich ausgesagt/ so hat jedoch nach feiner mittels von hier aus gerichtlich-beschehenen Nachsetzung zu Proß- nitz erfolgten /Vrrelkir- und hiehero Zuruck-lieferung / über allseitige hierinnfals gerichtlich befördert- und vorgekehrte Ersetzungen ein allendlicher Abgang xsr 669. fl. -4-Kr. . sich geäußert. - G