Todes-Urtheil zweycr verheyratheten Mannspersonen rtMnens: - Johann S. altz§. Jahre/ zu Mörderstorf eichst Horn m Unterösterreich gebürtig, ' und Leopold G. : alt 52, Jahre/- zuKLenwert nächst Geföll Ln Unterösterreich gebürtig, bey»e kathoUscher' Religion» Welches in Folge der bey dem allhtesigen kaif. königl» Stadt - und Landgerichte wider sie abgeführten Crim«lralvers.chrungen, und darüber geschöpft ^ auch vsrr einer hochlöbl. Landes;ürsil. N. Oe. Regierung besiättigten iLrkannlttlßr: au gleech ernannten Iohan» S» und Leopold G. dem ju. Lade augeführten Iunhalte ge näß heute den 4. Oecemb» L767. allhicr ia Wien völligen wird» H)achdem von diesen beyden DeLmguenten der Johann S. ein Tag- werter, erstlich einmal An» L752. wegen verbottenenTabackschwar- Len, der Leopold G^em erlernter Maurer aber 2ln» 1751. und 1752. schon zu Mey verschledenen malen Liebereyverdachts h Uber allhier gesanglich innen gelegen, und mit dem Zuchrpause abgestraffet worden, Lind beyde miteinander An. 1757» nebst noch zwey anderen verdächtigen Kerlen/ als eine gerichtlich angegebene Lrebskameradschast zuPrcs- burg arrestirlich innen geratheu, nach einigen Wochen aber durch der* Ofen aus dem Arreste durchgegangeri» Nun obschon zwar damals wider sie ein wirklich begangenes Verbrechen nicht vorgekommen, so hat -sich doch gar bald- darnach, und zwar eben noch An. 1757. gefüget, daß der Johann S. alleinig wegen eines ihm Mgemutheten beträchtlichen Liebstahls neuer Dingen allda ;u Presbnxg zu Verhafte gebracht, und .in Ansehung der diesfalls wider ihn sich ergebenen beschlvärenden Umständen gar torquiret/ hierüber aber an dem Pranger mit einem Schillinge öffentlich abgefertiget, und von dannen abgeschaffet, so weiters auch Sln. 1758- sowohl dieser Johann S. als Leopold G. allhier eben als Diebe gefänglich eingebrachr, und über die mit ihnen damals ordentlich vorgekchrte Criminalverfahrungen der JohannS wegen eines' allhier in einem Hause in der Krugerstrasse versuchten, und eines andern vorher mir zwey anderen Diebskameraden bey einem Backen an der Maria bülfcrstraffe, mittelst gewaltsamen Einbruche'nachtlicher Steile dci-ü^ten auf 14O fl. 29. kr- beschwornen, sohin durch gerichp 'lich.geschehene Zurückstellung einiger gestohlenen Sachen bis auf 46» -» verminderten Diebstahls auf z. Jahre; nichtmknber auch -er Leopold G. eines eben in Vergesellschaftung zweyer anderen Diebsgespännen mittelst gewaltthätigen Einbrüche in einem Hause in der Alstergaffe begangenen, bey 194. fl. angeschlagenen, sshin aber von der verlustig- ten Parthey nachgesehenen Diebstahl auf 2. Jahre in Band und Eisen in die Festung Temeswar zur Schanzarbeit abgeschicket, beynebenS ein so anderer gegen abgeschworner Urphed aus dem ganzen Lande Oesterreich ober und unter der Enns, wie auch aller übrigen kais. tön. dentschen Erblanden, und dem allerhöchsten Hoflager auf ewig verwiesen, sohin aber ihnen nebst mehr anderen Uebelthatern die mittler Weile Au. 1760. fürgewesene allgemeine Freudenzeit zu statten gekommen , und damals die an gesagter ihrer Strafzeit noch zu vollstrecken gehabte übrige dem Johann S. mit i. Jahre, 2. Monaten, nnd dem Leopold G. mit ro. Monaten allermildest nachgesehen worden ist. Wiezumalen jedoch dieselben solche allerhöchste Gnade mißbrauchet, und von ihrer diebischen Gewohnheit sich nicht abgelaffen haben, a!6 ist An. 1761. darauf der Johann S. darum, weil er mit zwey anderen Diebskamerade» einen Wirth zu Altofen bestohlen, und dadurch in einen Schaden pr. zi. fl. versetzet hat, zu Pest, der Leopold G. aber bloß allein als ein verdächtiger Kerl zu Preßburg auf dem Schloßberge ueuerdingen arrestierlich eingezogen, und hierüber der erste zu Pest auf den rechten Backen des Angesichts gebrandmalet, mit einem ganzen Schillinge am Pranger ausgepeitschet, und auch aus dasiger Gerichtsbarkeit auf ewig verwiesen. Der letzte hingegen zu Preßburg zwar wieder srey entlassen , jedoch ebenfalls vom dasigen Schloßgrunde a^f ewig abgeschafet worden; Und da demnach beyde zu Großhöflein und Eisenstadt durch einige Zeit sich wohnhaft befunden, hat sich ferners geäusseret, daß er Johann S. An. 176z. wegen einer einem Bauern zu GroßhöfleLn entftemdeten, jedoch gleich an der Stelle wieder zugekommenen Leinwand im Werthe pr. 8. fl. 22. kr. arrestirlich angehalten, bey dessen Einlieferung nach Eisenstadt aber entsprungen, und flüchtig geworden, und daß dann auch bey dem Leopold G., da dieser hierauf wegen seines mit dem Johann S. verdächtig gepflogenen Umganges eben allda zu Eisenstadt in Arrest genommen worden, in dessen Wohnung von verschiedenen theils daselbst zu Eisenstadt, theils zu Grammet- Neusiedel, St. Georgen, Sciberftorf und Männerstorf geschehenen Diebstählen einige Fahrnissen sich vorgefunden haben, weswegen er Leopold G. hierüber si)M zur peinlichen Frage gezogen, Vieser aber dem ungeachtet im beharrlichen Laugnen verbleiben, und sohin aus dasigen Eisenstädter Landgerichts-Bezirke abgeschafet worden ist. Alle diese Vorgänge, gerichtliche Verfahr-und Bestraffungen haben bey ihnen beyden Delinquenten nichts gefruchtet, sondern sie haben vielmehr in ihrer altgewohnt-diebischen Boßheit immer mehr zugenommen, und sich dahin erfrechet, daß er Johann S. seit seiner Flüchtig- werdung zu Eisenstadt die meiste Zeit zuwider der von ihm abgeschwor- uen Urphed meineidig aühier sich aufgehalten, desgleichen auch er Leopold G. seit vorerwähnt seiner zu Eisenstadt erhaltenen letzteren Frey- heie des öftern Urphedsbrüchig aühier sich eingefunden hat, und sie beyde diese Zeit hindurch eben aühier beständig dem Stehlen nachgegangen sind, aüermaffen sie beyde miteinander vermöge der dießhalben mit ihnen letzthin vorgeuommenen gütigen Criminalverfahrnng selbst geständig, auch durch den hierüber theils gerichtlich, theils eidlich erhobenen Befund bestätigter Massen erstens zwischen den n. und l2terr Notzemb. r764.mit einem hiezu erforderlichen Diebswerkzeuge einen Stadel auf der Laudstrasse gewaltsamer Weise nächtlicher Weile erbrochen. die darinn befindlich gewesene z. Wägen ausgeschnitten, und dadurch einen beschwornen Schaden pr. 132. fl. 44. kr. Verursacher,' dann zweytens eben im November 1764. allda auf der Landstraffe von einer unbewohnt gewesenen Sommerwohnung das eistne Fenstergitter herabgewogen, und hieraus mittelst Eiusteigung durch das Fenster die darinn befindlich gewesene im Werthe pr. 97. fl. gerichtlich angeschlagene Einrichtung entfremdet, nicht minder drittens um besagte Herbstzeit in einem herrschaftlichen Garten am Alsterbache in ein versperrt- gewesenes hölzernes Lusthaus eingebrochen, die darinn Vorgefundene Tapezerey ausgeschnitten, und solche, ohne daß derer Betrag gerichtlich angegeben worden , mit sich davon getragen , so weiters auch viertens zwischen den n. und i2ten Jänner 1765. nächst St. Marp auf der Landstrasse aus einem Garten mittelst Einsteigung über eine Planke von einer Wasserleitung zwey von dem dießfälligen Eigen- thüirier eben nicht ihrem Wertge nach taxirte meßingene Pippen von den bleyernen Röhren abgesäget, und gestohlen, und endlich fünftens gleich die andere Nacht darauf den rzten Jänner bey einem Wrrh in der Roßau mittelst Aushebung eines Fensters, und Einsteigung durch dasselbe an schweinenen Schmalze, Selckfleisch, und anderen Fahrnissen einen aus 7-fl.n. kr. beschwornen Diebstahl be? gangen, folglich ein so anderes gestohlenes Gut verkaufet, das hieraus erlösete Geld unter einander grtheilet, und zu ihrem Unterhalte verwendet haben, anneben«iebeyde Delinquenten ernes imNov. 1764.. am Heumarkte ln emec Wagenschupfe geschehenen Einbruchs, und durch Auoschruidung.eines Wagen pr. 65. fl. 5. kr. verursachten' Schaden, wozu sie sich jedoch nicht bekennet haben, bejchwarer irnd, insonderheit aber ist auch er Johann S. durch die gerichtlich, und respective eidlich eingeholte Erfahrungen überzeuget, und auch selbst ge» ständig, daß er in Gesellschaft eines andern LiebS-Cameraden ein-» mal im Hnrbste 1764. zur Abendszeit außer der Mätzleinstorfer Linie einem Bauern, welcher hinausgefahren, und aus seinem Wagen liegend geschlaffen, r. fl. 6. kr. heimlich aus seiner Hosentasche genommen, und abgeraubet, und in wenigen Tagen darnach vor Tags in aller Frühe mir dem nämlichen Diebsgespan eine Fleischbank in dev Leopoldftadt gewaltthätig erbrochen , und hieraus an meßingenen Ge- wichtern beeidigter Massen einen Betrag, pr. 21. st. 19-. kr^ entwendet, nebst dem auch er Johann S. alleinig den 9. Dec. 1764. eben vor Tags in aller Frühe auf der Landstraße in einem Haufe mittelst gewaltsamer Erbrechung einer versperrt gewesenen Wohnungsthür an Verschiedenen Fahrnissen beschwvrner Massen 2z. fl. 25. kr. entfremde^ und um die nämliche Zeit in einem andern Hause aus der Landstraffe eineeisene Thor^Spreitzstange pr. z. fl. gestohlen habe, und obsthon zwar die durch vorangefübrte von ihnen Johann S. und Leopold G. selbst geständiger, auch rechtlich vergewistermaffen begangene Diebstähle verursachte Schäden durch die darüberhin geschehene "Zurückstellung einiger hievon gerichtlich eidgehokter entfremdeter Sachen, dann auch durch den aus seinem des Johann S. eigen Vermögen geleisteten Ersatz, und von den diesfalls- ve'rlvstigten Partheyen erfolgten Nkch- fichten meistentheils getilget worden sind, so ist doch in Betref der von ihnen JohannS. und LeopvldG. zwischen dem r i. und i2ten November 1764. in einem Stadl auf der Landstrasse begangenen diebischen Thar cm beeidigter Schabenßrest pr. 70. fl. 5. kr. noch übrig geblieben. Jnnhalt ihres Urtheils. Darnrmen gesagt^ und solle ec Tlohann S. und Leopold G. vor darr allbieftgr Scbotrentl^or auf die gewöbnlickeRichrjkarr gefÄhree, und allda mit dein Stränge vom Leben xunr Tode bingcricbrer werden. Dieses ihnen zur wohlverdiente» Strafe, anderen ihresgleichen aber jMierfpicgclnderr Abfcheucn. GVtt sey ihren armen Seelen gnädig und barmherzig!