odesurlheik K einer ledigen Mannsperson, Namens: - » ^ , » - Leopold S. ^ alt 22. Jahre, , zü ZLüichsdorf in Unterösterreich gebürtig, ? >u- ^ und katholischer Religion. tz Welches in Folge der bey dem hiesigen kaiserl. königl. ^ Stadt - und Landgerichte wider ihn abgeführten Krimi- 5 nalverfahrnng, und darüber von einer hochlöbl. Landes- H -fürstlichen Niederösterreichischen Regierung geschöpften P Erkänntniß an gleich ernannten Delinquenten dem zu R Ende angeführten Innhalte gemäß, heute den . 17. September 1772. allhier in Wien vollzogen wird. Imihalt seines Verbrechens. dieser Leopold S. weder eine Handtbierung erlernet, noch sonst auf einen anderen ehrlichen Verdienst sich verleget, sondern von seiner ersten Jugend an mehrestentheils de« Müßiggänge ergeben gewesen, und andurch endlichen gar auf das Stehlen verfallen ist, wurde er wegen eines gleich außer den hisigen Linien im neuen Lercheufeld in einer Wohnung ru ebener Erden mittels Einsteigung durch ein zu solchem Ende eiugestoffenes Fenster zur Abendszeir verübten auf 15. fl. 4z. kr. gerichtlich angeschlagenen Diebstahls das erstemal im Jahr 1768. alhier in Verhaft gebracht, hierüber mit io. Karbatschstreichen Willkomm und so viel Abschied, auf acht Wochen in Las hisige Zucht - und Arbeitshaus verschaffet, und sohin von dannen in sein Geburtsort abgeschobe». Als er aber unterweges von dem Schub entwiche, und hieher zuruckkehrte, ist er hiewegen-qs Zweytemal im Jahr 1769. eben alhier gefänglich innengerathen, wo. dann auch durch die damals mit ihm gerichtlich vorgenommene Untersuchung sich geäußeret, daß er mittlerweile neverdingen zur AbevdSzeit im neuen Lercheufeld mittels Einsprengung zweyer Thüren einen auf r6.fl. 51. kr. beschwornen Diebstahl begangen hat, worüber er abermal in das hiesige Zucht-und Arbeitshaus abgegeben, daselbst ein Jahr lang zur Arbeit angehalteu, und während solch seiner Strafzeit ' alle Vierteljahr mit io. Karbatschstreichen gezüchtiget, nach derselben Vollstreckung aber wiederum mit dem Schub nach seinen Geburtsort abgeschicket worden ist. Zumalen er auch -iesesmal von dem Schube durch-und ferner- dem stehlen nachgegangeu, ist er dieshalben das drittemal im Jahr 1770. zu Eberstorfan der Donau gesanglich angehalten, und von dannen behörig hieher eingelieferet worden; und hat dann durch die mit ihm damals gepflogene gerichtliche Untersuchung sich veroffenbaret, daß er selbst geständig-auch rechtlich erhobener- massen kurz vorher mit einem anderen senigen DLebsgespann einen Bauern unweit Eiserrstadt abermal mittelstEinsteigung durch ein Fenster, grwaltthätiger Erbrechung eines Kastens bestohlen, rmkde«- selbeu andurch eine» geschwornen Schaden pr. 8 z. fl. 5. kr. zuge- füger, ehedeffen aber auch allein während seiner letzteren Freyheit bey einem Hauer zu Dornbach eben durch ein Fenster, und Auf- fprengung eines Kastens einen auf io. fl. 24. kr. eidlich angeschlagene« Diebstahl ausgeübet, und stiner eigenen Bekanntniß gemäß zwischen Perchtoldstorf und Mödling einer am Fu-stei- schlafend angetroffeveu unbekannten Weibsperson einen neben ihr gelegenen Pinkel mit Gewand heimlich hinweggeraubet habe; Nach- deme aber doch dessen letzterwehte räuberische Handlung in die gesetzmäßige Gewißheit nicht hat gebracht werden können, und die Verlustsbeträge der angeführten zweyen Diebstählen durch die gerichtlich -eschehene Zurückstellungen, der diesfällig entfremdete» Fahrnißen in soweit verminderekWwden sind, daß er Leopold S. dieftrwege« nur noch für 20. fl. z6. kr. zu haften hatte, M ist dann derselbe Ln Folge des über die bereits damals mit ihm gepflogene ordentliche Criminalverfahrung von einer hochlöbl. landesfürstl. vied. österr. Regierung geschöpften Erkäuntniß in das hiesige Gnadenstockhaus verschaffet worden, alwo er durch 6. Jahre in Band und Eisen zur öffentlichen Arbeit hatte angehalteu werden, und nachmals vermög gerichtlich eingelegten Reverses aus dem garr-' zen Lande Oesterreich ob - und unter -er Ennß auf ewig abgeschaf- fet sey« sollen. Allein es hatte er Leopold S. an dieser seiner Strafzeit kaum 7. Monat erstrecket, so unternahm er, derselben gewaltthätiger Weise sich zu entziehen, indem erden zr. Marz dies Jahrs Vormittag bey Gelegenheit, da er nebst noch fünf anderen seines gleichen Gefangenen gewöhnlichermaffen zur Gaffenfäuberung in der KLrntnerstrasse angestellet wäre, unvermerkt von sothaner Arbeit in ein Haus sich begeben, und hinter dem Thor desselben schon wirklich -er Fußeisen sich entlediget hat, da er aber hiebey von dem zur Aufsicht mit gewesten Stockknecht betreten worden, hat er Delinquent, dessen zwar er sechsten in der mit ihm dieshalben gütig vorgenommene» Criminalverfahrung. nicht geständig, dahingegen durch mehrere Heils gerichtlich Heils eidlich abgehörte Zeigenschasi ten Rechtens überwiesen ist, so weiters dahin sich vergangen, daß er dem Stockknecht, als dieser ihn, von der Flucht abzuhalten, mit der Hand bey der Brust ergriffen, mit einem unvermuthet bey sich, und schon in der Hand gehabten Taschenmesser an dessen linken Hand einige Schnitte, wodurch derselbe auf Lebenslang ge- lähmet worden, versetzet, sich andurch von demselben los - und flüchtig gewachst, dann auch noch in der Flucht mit dem nemli- chen Messer nicht allein diesen Stockknecht, welcher ihn deme ungeachtet verfolget, und auf all mögliche Weise, ja auch mit einer ihme Delinquenten selbst beygebrachten Verwundung zu Staude zu bringen versuchet, noch emige jedoch nur geringe Beschädigungen zugefüget, sondern auHM^rzugekommenen Wache Ln so lang sich widersetzet, und sogar denWyen hievonder ihn aufhalten wollte, zu erstechen, öffentlich gedrohet hat, bis er endlichen dennoch mrt Beyhülf anderer Leute überwältiget, von ferneren Thär- tigkeiten verhinderet, und wieder zu Verhaft gebracht worden ist. Irmhalt seines Urtheils: Dieser Leopold S. solle vor das Schottenthor auf die gewöhnliche Richtstatt gefnhret, und allda mit dem Schwerdt vom Leben zum Tode hingerichtet werden. Dieses ihme Hur wohlverdienten Straffe, anderen seines gleichcA aber zum erspielenden Abscheuen. Gott ftp seiner armen Seele gnädig und barmherzig.