einer verheyrathen-Mannsperson Namens Joseph B. alt 52. Jahre, von Haimburg in Unterösterreich gebürtig, katholischer Religion, Welches in Folge der bey dem allhiesigcn K. K. Stadt- und Landgericht wider ihne abgesschrten Criminal-Ver- fahrnng, und darüber geschöpften, auch von einer hochlöbl. Landesfurstl. Ni. Oest. Regierung bestättigten Erkanntniß an gleich ernannten Joseph B. dem zu Ende angeführten Innhalte gemäß, heute den 7. May 177z. ailhier in Wen vollzogen wird. Inhalt seines Verbrechens. (Dieser Joseph B. hat durch 9 Jahre fast stats allhier theils als Roßwarter, theils als Herrschaftspostillion gedlenet; da er aber vor einigen Monaten dienstlos worden, und sonach der Tagwerksarbeit-sich ergeben, hat erden ytcg Jänner dieses Jahrs einen ihme zugehörigen Kaputrock in dem allhiesig - k. k. privilegirten Versatzamte für z. Fl. Verpfänder. Zumalen nun aber er Joseph B. mit dieser Gelegenheit bey jenem Kaßier, welcher ihme sothane z. Fl. ausgezahlet, vieles Geld, theils in der Kaffatruhe, theils heraußen auf dem Tische liegen gesehen, als ist er hierüber auf den Gedanken, in besagtem Versatzamts einen Diebstahl zu unternehmen, verfallen; zu welchem Ende er in den darauf gefolgten Tagen, nicht nur wahrend deren gewöhnlichen Amtsstunden die Gelegenheit und alle Umstande genau ausgespähet, sondern auch die ganze Nacht vom 9ten auf den roten, um schon damals seinen diebischen Vorsatz auszuführen, sich heimlich in diesem Hause verborgen gehalten hat. Ungehindert er aber selbigesmal an der wirklichen Ausübung seiner Miflethat zufällig gehinderet worden, hat er doch von dem bösen Vorhaben nicht ab- gelaffen, sondern vielmehr den i zten darauf Vor-und Nachmittag die Ausspähung neuerlich, fortgesetzt, und endlich folgendes Tags, den i4trn Jänner, stüh um 8- Uhr sich wiederum in das schon aufgesperrt gewesene Amt verfüget, inner dessen Eingang auf einen daselbst gestandenen hohen Kasten sich hinauf gemacht, und auf solchem hinter einem Schammel versteckter so lang ausgehalten, bis ungefehr um halb i.Uhr Mittags alle Leute aus dem Amte hinweg gegangen waren, und zuletzt die äußere eisene Amtsthür thür verschlossen wurde. Nach dessen Verwertung ist er von ke, sagtem Kasten herabgestiegen, und Wn sein diebisches Vorhaben zu bewerkstelligen, unverzüglich in die Amtszimmer hineingegan- gen. Allda hat er Joseph B. in dem zweyten Zimmer jenes versperrt-angetroffene SchreibtischlLdel, in welchem er die Kaffaschlü- ßel verwahret zu seyn schon vorher ausgespähet, mit einem unweit davon an dem Fenster gelegenen, und zur Umdrähung besagter Schlüsseln gehörigen Eisen gewaltsam aufgezwungen, hierauf mit denen Lu diesem Lädel wirklich gefundenen Schlüsseln die vorerwähnte Kaffatruhe eröffnet, und aus solcher so wohl beeydigt- als auch selbst geständiger Massen an verschiedenen Goldmünzen, und Zwanzigern einen Betrag von 4065. fl. z6. kr. entfremdet, mit welchem Gelde er sohin nach zugeschloffener Kaffatruhe, und wiede- rumen au ihr voriges Ort gelegten Schlüsseln, auch, so viel möglich, in vorige Ordnung gerichtetem Tischlädl, in den im GängeL befindlichen Abtritt (worzu er seiner vorläufigen Ausspähung gemäß den nächst der Zimmerthür gehangenen Schlüssel herab genommen, und nachher wiederum aüdahin aufgehanget) sich hinein begeben, und daselbst in solang aufgehalten hat, bis um 2. Uhr Nachmittags das Amt wiederumen aufgesperret worden ist, nach dessen Erfolge er das gestohlene Geld ohne einiger Hinderniß von dannen hinweg , und nacher Haus gebracht, hievon aber in kurzer Zeit so vieles liederlicher Weise verschwendet «nd hindan gegeben hat, daß nach seiner den mosten Tage darauf beschebenen Arrestirung nur an- noch ein Rest von 274z.fi. 21. und einen halben kr. gerichtlich eingebracht , und dem k. k. Versatzamte hat zurückgestellet werden können, folglich aus diesem Verbrechen noch ein wirklicher Schade von rz22. fl. 14. ein halber kr. verbleibet. Hu Inhalkseities Urtheils. Dieser Joseph B. solle vor das allhiesrge Schottenthor auf die gewöhnliche R^ichtstatt geführet, rmd allda mit dem Strange von dem Leben zum Tod hinge- richtet werden. Diese- ihm zur wohlverdienten Strafe, andern aber seines gleichen zmn er- spieglenven Abscheaen. Gott sey seiner armen Seele gnädig und barmherzig! >.