0 3W75 o d e ö ll r t h e i l einer ledigen Mannsperson, Samens: Johann Georg R. bey 40 Jahr alt, j« PöckstM in Nieder - Oesterreich gebüttig , » N d katholischer Religion, welches in Folge der über die bey dem «Hiesigen kaiserl. königl. Stadt - und Landgerichte wider ihn abgeführten Kriminalverfahrung, von einer hohen lan- desfürstl. Ni. Oe. Regierung geschöpften Erkant- uiß an gleich ernannten Johann Georg R. dem jN Ende angeführten Inhalte gemäß, heute den 26. Zuny 1780 allhier in Wien vollzogen wird. Inhalt seines Verbrechens. achdem dieser Johann Georg N. tu seiner Jugend an verschiedenen Orten als Schaaf- und Roßknecht gedient hat, kam er unter die kaiserl. kömgl. Milch, von welcher er jedoch nachhin zu drey verschiedenenmalen austzerissen, und seither meistens dem Stehlen nachgezogen ist, wie er dann bereits im Jahre 1769 bey dem kaiserl. kömgl. Waldamtsgerichte Purkerstorf wegen in den sogenannten Wolfsgräben von. der Waide hinweggetriebenen 31 Stücken Schaaken, im beschwor- nen Werthe pr. 48 fl-, unter einem sich beygelegten falschen Namen, zum erstenmal gefänglich etngezogen, und hierüber zur öffentlichen Herrschaftsarbeit in Band und Eisen auf ein Jahr lang verurtheitt worden ist. Nach dieser ausgestandenen Strafe wurde er Johann Georg R. im Jahre 1771 allhier in Wien wegen Unternehmung 8 anderweitiger auf 63 fl. 59 kr. sich beloffener, jedoch theils durch Zuruckstellung einiger entwendeten Sachen, theilS durch geschehene Schadensnachsichten bis auf y fl. 59 kr. herabgesetzter Diebstahle zum zweytenmale zu Verhaft gebracht, und sohin, weil er eben wiederum einen falschen Namen und Geburtsort angegeben, bis zu den im Sommer des darauf gefolgten rasten Jahres abgegangenen hungarischen Haupt- schüb in das allhiesige Zucht - und Arbeitshaus verschaffet, allwo er jedoch nach zwey Monaten entwichen, bald darnach zum drittenmal wegen eines neuerlich unternömmenen diebischen Angriffes im Betrag von 3 fl- zo kr. allhier arresttrlich innengerathen, und deshalben mit dem Herbsthauptschube des nämlichen rasten Jahres nach Hungarn als sein angegebenes Vaterland ist abgeschicket worden. Dessen ungeachtet fand er Johann Georg R. im Jahre 1774 sich mehrmal allhier ein, und übte in einem sicheren Bierhause in der Karntnerstrasse einen am Gelde und Geldes- werthe werthe auf 1022 ff. 58 kr. beeidigten, durch die geschehene Zurückstellung aber auf 134 fl. 58 kr. verminderten Diebstahl mit gewaltsamen Einbruch aus, weswegen er dann auch zum vier- renmal handfest gemacht, und ihm hierüber eine achtjährige Festungsarbeit in Band und Eisen zuerkannt wurde. Es wußte aber er Johann Georg R. nicht nur allein dieser wider ihn verhängten Strafe durch die schon wahrend seiner Ablieferung in sein bestimmtes Strafort ergriffenen Flucht sich gänzlich zu entziehen, sondern ergab sich auch hierauf neuerdings dem Stehlen; indem er im Jahre 1776 wiederum bey dem freyen Landgericht Neulengbach wegen Dlebstahlsverdacht zum fünftenmal, im Jahre 1777 hingegen bey dem Landgerichte Fridau zum sechsten, iml wegen wider ihn vorgekommenen, und zusammen 8 - fl. 6 kr. betragenen diebischen Unternehmungen, nebst einem schon lang mit ihm herumgezogenen liederlichen Weibsbild arrestirt, und sodann bey dem Landgericht Neulengbach zwar frey entlassen, bey jenem zu Fridau aber mit einer zehnjährigen Zuchthausstrafe belegt wurde. Diese mit ihm Johann Georg R. so oft vorgenommene gerichtliche Versahrungen besserten ihn jedoch keineswegs; denn er fand Gelegenheit, auch solch Letzterer Strafe zu Anfang des verflossenen 1779^11 Jahres zu entgehen, und gab sich hierüber anfänglich mit der Tabackeinschwärzung ab, endlich aber im Weinmonate des nämlichen Jahres entwandte er in Gesellschaft 5 anderer Diebskameraden, sowohl selbst geständig, als auch eidlich erhobenermassen in dem herrschaftlichen Schlosse zu Pöchlarn mittelst Ueberstetgung der Schloßmauer, und Erbrechung eines Kanzleyfensters aus der aufgesprengten Waisenkassetruhe einen Betrag von 372 fl. 4 kr. z. dl. weicher von ihnen 6 Diebs- gespännen verursachte Schaden nach seiner des Johann Georg R. csieich darauf erfolgten Jichaftirung, durch die geschehene Zurückstellung am baaren Gelde nur dis auf 25 l fl. 4z kr. z dl.- Vermindert werden konnte. In Inhalt seines Urtheils. Dieser Johann Georg R. solle vor das allhkesi- ge Schottenthor auf die gewöhnliche Richtstatt geführet, und allda mit dem Strang von dem Lehen zum Tode hingerichtet werden. Dieses ihm zur wohlverdienten Straft, andern seines gleichen aber zum erspiegelnde» Abscheu. Gott sey seiner armen Seele gnädig und darmherjkg.