K. k. Polizei-Direktion in Wien. Pr. 3021/13. KUHDNACHUna Aus Anlaß der am 30. November 1910 stattfindonden Beisetzung der l-eiche weiland Seiner k. u. k. Apostolischen Majestät Franz Joseph I. werden im Einvernehmen mit dem Wiener Magistrale zur Aufrechthaltung der Ordnung nachstehende Verfügungen getroffen: Von II Uhr vormittags an werden für die Dauer der Leirheiifelerlichkeil für dt'ii allgemeinen Wagenverkehr ahgKiperrt: Die Aufstellung von Tribünen, von fliegenden Srhaugerüsten, Untern, Kamm etc- ferner das Besteigen von Brunnen, Bäumen. Park- und Gartengitlern, Denkmälern, Kandelabern, Geländern, Glasdächern, Baugerüsten usw. längs der Strecke des Leichenzuges ist untersagt. Im Interesse der ungehinderten Bewegungsfreiheit in den stark frequentierten Straßen Italien die Fußgänger sich links in der Gehrichtung zu bewegen (links gehen, links aus- weichen, rechts Vorgehen). Besonders auf den Slraßenübergängen ist diese Gehordnung genau einzuhalten. Zur Vermeidung einer alizugroßen Belastung des die Aspernbrücke ersetzenden Notsteges bleibt dieser von 11 Uhr vormittags an, wenn es die Verhältnisse erfordern, schon von einer früheren Stunde an, bis zur Wiederaufnahme des normalen Verkehres gesperrt. Wien, am ‘2. r ). November 1910. Der k. k. Präsident: Gorup in. p.