Tv-esutthm welches von dem Magistrate der randesfürstlichen Stadt Korneuburg als Kriminalgericht über die mit dem Johann Michael H*" wegen Brandlegung abgeführte Kriminal, Untersuchung geschöpfet, und in Fotz« der von den hohen und höchsten Justiz, Behörden herabgrlangten Bestätigung heute den 19. November 182z mit dem Strange vollzogen worden ist. Thatbestand. Johann Michael H*^, 24 Jahre alt, von Enzersdorf unter Der Herrschaft Staatz im Viertel Unter Mannharts Berg in -Oesterreich unter der Cnns gebürtig, katholischer Religion, ledig, ein Pferdknecht, kam schon in seiner frühen Jugend aus dem Haufe seiner Aeltern, und diente theils in seinem Geburtsorte, theils in der umliegenden Gegend, Anfangs als Aufseher über Kinder, dann als Hauerknecht, endlich als Pferdknecht. Bis zum Jahre 182z war sein Lebenswandel, ausser einigen unbedeutenden, an seinen Dicnstgebern verübten Entfremdungen, immer tadellos. Im Jahre 182z aber fing derselbe an, sich einem liederlichen Lebenswandel dergestalt zu ergeben, daß ihn sein Dienstgeber entlassen mußte. Gegen Ende des Jahres 182» fing er in seinem neuen Dienstorte wieder seine frühere liederliche Lebensweise an, ss baß ihm auch hier der Dienst aufgekündiget, und er am 2. Februar 1825 dienstlos wurde. Um sich Arbeit und Verdienst zu verschaffen, entstand in ihm der Gedanke, in dem Orte Harmannsdorf, wo er zuletzt gedient hatte, Feuer zu legen. Diesen Gedanken führte er auch dadurch aus, baß er am Abende des 4. Februar 1825 mittels Stahl und Stein Feuer schlug, ein Stück brennenden Schwamm, so groß wie ein Glied an: einem Mannsdaumen in einen leinenen Fetzen wickelte, und dieses Brandzeug in das Strohdach einer Scheuer zu Harmannsdorf steckte. Ungefahr um eilf Uhr in der Nacht ist das Feuer wirklich ausgebrochen. Auf ganz gleiche Art hat Johann Michael H** in der Nach! vom 2i. auf den 22. Februar 1825 zu Harmannsdorf, am 11. April 1825 um die Mittagszeit zu Korneuburg, in der Nacht vom 26. auf den 27. April zu Treesdorf, in der Nacht vom 1. auf den 2. May 1825 zu Harmannsdorf, am 2. May 1825 um die Mittagszeit zu Weinsteig, und am ,2. May 1825 zu Cnzersfeld einmahl Vor-und einmahl Nachmittag Brand gelegt. Nur zu Korneuburg ist der Brand im Entstehen gelöscht worden; sonst ist der Brand jedes Mahl zum Ausbruche gekommen, und hat auch, mit Ausnahme des zu Enzers- feld am 12. May 1825 Nachmittag gelegten, immer einen mehr oder minder bedeutenden Schaden verursachet. Der ganze, durch die acht Brandlegungen von Johann Michael H** verursacht« Schade beträgt nach den gerichtlichen Erhebungen in Konventions- Münze 2084z fi., und in Wiener - Währung 25270 fl. Bey dem Brande zu Treesdorf sind zwey Menschen umgekommen, und drey in Lebensgefahr gerathen; bey dem Brande zu Weinsteig aber sind zwey Mensche« in Lebensgefahr gewesen. Bey dem Brande zu Cnzersfeld am 12. May 1825 wurde er als verdächtig angchalten,- und zum Landgerichte BiSamberg in Verhaft geliefert, von diesem aber sofort auf Anordnung des hohen k. k. n. ö. Appellations-und Kriminal, -Obergerichtes dem Korneuburger Magistrate übergeben. Während seiner Untersuchung bekannte Johann Michael H** «ach einigem Läugne» die Verübung dieser Thaken in Uebereinstim, mung mit de« gerichtlich erhobenen Umständen. Der untersuchte Johann Michael H" ist des Verbrechender Brandlegung schuldig, und soll deßhalb nach Vorschrift des §. 148 Utters a des Gesetzbuches über Verbrechen mit dem Tode bestraft, und diese Strafe an demselben gemäß §. ro daselbst, mit dem Strange vollzogen werden. Urthetl. Korneuburg, gedruckt bey Job. Mathias Walter.