In Folge der in den letzten Tagen in verchiedenen Bezirken verübten zügellosen Excesse verbunden mit Verwundungen der einschreitenden Garde und gewaltthätigen Verletzungen des Eigenthums sehen sich der Gemeinde-Vorstand, Bürger und Nationalgarde des V. Bezirkes zur Erklärung genöthigt, daß bei Wiederholung solcher Excesse die Nationalgarde sich strenge nach dem Ministerial-Erlasse vom 24. August 1848 benehmen werde ... ; Wien am 29. September 1848
[Wien] : Druck von J. St. v. Hirschfeld, 1848