Vom 24. des laufenden Monates angefangen wird bei allen Linien die freie Passage von 5 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends von außen nach innen, und umgekehrt den Fußgehern und den Fahrenden ohne Vorweisung eines Passirscheines gestattet ... ; Wien am 22, November 1848
[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848