6 Treffer für Schlagwort = "Revolution <1848>" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung

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    Kundmachung [Wien, 12. November 1848]

    Auf Befehl Sr. Excellenz des Herrn Gouverneurs, Feldmarschall-Lieutenants Freiherrn v. Welden, wird von heute an die Passage zwischen der Stadt und den Vorstädten wieder hergestellt ; Wien am 12. November 1848
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 12. November 1848]

    Da man wahrgenommen hat, daß an öffentlichen Orten, besonders in Wirths- und Kaffeehäusern von Fremden und Einheimischen Reden geführt werden, welche zum Aufstande und zum Aufruhr aufzureizen geeignet sind, sehe ich mich veranlaßt, an die hiebei betheiligten Bewohner der k. k. Hauptstadt Wien die ernste Warnung zu erlassen, sich derlei aufreizender Reden zu enthalten ... die standrechtliche Behandlung eintreten zu lassen ; Wien am 12. November 1848
    Cordon, Franz von
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 4. November 1848]

    Um den Verkehr zwischen der Stadt und den Vorstädten zu erleichtern, habe ich zu bestimmen gefunden, daß an dem Burg-, alten Kärnthner-, Stuben-, Rothenthurm- und Schottenthore von 5 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends die freie Passage den Fußgehern und Fahrenden in der Art geöffnet werden soll, daß Jedermann während diesen Stunden die bezeichneten Thore passiren kann, ohne einen Passirschein zu benöthigen ...
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 7. November 1848]

    Um den Verkehr zwischen der Stadt und den Vorstädten mit den außer den Linien liegenden Ortschaften zu erleichtern, so wie die freie und ungehinderte Passage von Außen nach Innen und umgekehrt zu befördern, haben Se. Durchlaucht der Herr Feldmarschall Fürst zu Windischgrätz über meinen Antrag zu genehmigen befunden, daß an den Taborer-, Mariahilfer-, St. Marxer-, Matzleinsdorfer- und Nußdorfer-Linien die freie Passage nach Außen und nach Innen unter der Bedingung gestattet werde, daß an diesen Linien von fünf Uhr Morgens bis acht Uhr Abends die freie Passage den Fußgehern und den Fahrenden in der Art offen bleiben soll, daß Jedermann ... die bezeichneten Linien passiren kann, ohne einen Passirschein zu bedürfen ... ; Wien am 7. November 1848
    Cordon, Franz von
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 8. November 1848]

    Das Ausrufen und der Verkauf von Zeitungs-Blättern und Flugschriften auf den öffentlichen Straßen und Plätzen wird im Allgemeinen auf das Strengste untersagt. Dagegen Handelnde werden verhaftet, und mit Arrest bestraft werden ... ; Wien am 8. November 1848
    Cordon, Franz von
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 9. November 1848]

    Der Gemeinderath der Stadt Wien sieht sich veranlaßt, hiemit folgende von dem Herrn Stadt-Commandanten und General-Major Freiherrn von Cordon an ihn gelangte Zuschrift zu veröffentlichen: "Es ist zu meiner Kenntniß gekommen, daß die Nationalgarden und sonstigen bewaffneten Corps sich noch immer als constituirt ansehen, in Uniform herumgehen ... Versammlungen halten, kurz sich Handlungen erlauben, welche der durch die Proclamation Sr. Durchlaucht den Herrn Feldmarschall Fürsten zu Windischgrätz, ddo. 1. November 1848, angeordneten Entwaffnung und Auflösung dieser Corps geradezu entgegen sind ... Freiherr von Cordon m. p." , Wien den 9. November 1848
    Cordon, Franz von ; Wien
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848