9 Treffer für Schlagwort = "Verordnung" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung

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    An die Arbeiter! [Wien, 16. Juni 1848]

    Ihr habt Arbeit verlangt, wir haben alle unsere Kräfte aufgeboten, Euch dieselbe zu verschaffen ... daß Ihr nur für die Arbeitstage bezahlt werden, und nicht, ohne zu arbeiten, Allmosen erhalten wollet ... ; Auf Arbeiter-Kinder, welche noch nicht zu arbeiten im Stande sind, wird besondere Rücksicht von Seite der Armenpflege genommen werden ... ; Wien, am 16. Juni 1848
    Wien
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Erklärung [Wien, 2. und 3. April 1848]

    Die bei dem Josefi-Quartale des Jahres 1848 versammelten Ober-Vorsteher und Meister der bgl. Baumeister-Innung haben ... beschlossen, den Taglohn eines Maurergesellen im langen Arbeitstage d. i. von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends, auf fünfzig bis sechzig Kreuzer C. M. festzusetzen ... Uralte Haupthütte bei St. Stefan. Wien am 2. April 1848
    [Wien] : Druck von U. Klopf sen. und A. Eurich, Wollzeile 782, 1848
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    Kundmachung [Wien, 15. Juni 1848]

    Da in dieser Woche nach dem Feiertage sogleich ein Regentag folgte, so wurde beschlossen, den Arbeitern auf öffentlichen Bauplätzen für diesen Regentag einen halben Taglohn ausbezahlen zu lassen. Für Sonn- und Feiertage, an denen nicht gearbeitet wird, kann unter keiner Bedingung eine Vergütung stattfinden ; Wien am 15. Juni 1848
    Wien
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 18. April 1848]

    G.Z. 18665. Von dem Magistrate der k. k. Haupt- und Residenzstadt wird zur Hintanhaltung der bei dem Milchhandel theils durch den unversteuerten Betrieb desselben, theils durch das ... Hausieren der Milchhändler ... eingerissenen Unordnungen hiermit verordnet ... ; Wien, am 18. April 1848
    Magistrat der k. k. Haupt- und Residenzstadt Wien
    [S.l.], 1848
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    Kundmachung [Wien, 29. Dezember 1848]

    In Folge Auftrages der k. k. Militär-Stadt-Commandantur vom 24. d. M. werden alle Besucher von Gast- und Kaffehhäusern allen Ernstes erinnert, sich längstens um 11 Uhr Nachts aus den gedachten öffentlichen Orten zu entfernen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, welchen sie sich unfehlbar aussetzen würden, falls sie von der Patrouille nach Ablauf der vorgeschriebenen Stunde daselbst getroffen würden ; Wien am 29. December 1848
    Wien
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 7. April 1848]

    Die Regierung hat befunden es von der Entrichtung der nach Paragraph 311 Rubrik-Anmerkung der politischen Verfassung der deutschen Schulen festgesetzten Gebühr von Zwei Kreuzer C. M., welche bisher von den Lehrjungen und den Wiederholungsschülern an allen Tagen, an welchen der Wiederholungsunterricht erteilt wird, unmittelbar bezahlt wurde, bis auf weitere gesetzliche Anordnung abkommen zu lassen ; Wien am 7. April 1848
    [S.l.], 1848
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    Kundmachung [Wien, 8. November 1848]

    Von dem k. k. Ministerium der Justiz wird über Einschreiten der Direction der privilegirten österreichischen Nationalbank zur Beseitigung erhobener Zweifel über den Sinn des zweiten Absatzes der Justiz-Ministerial-Verordnung vom 5. November 1848 erklärt, daß dieser Theil der bemerkten Verordnung nur auf jene in Wien und in den zum Polizeibezirke von Wien gehörigen Ortschaften zahlbaren Wechselschulden Anwendung finde ... ; Wien am 8. November 1848
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Kundmachung rücksichtlich der aus dem k.k. Versatzamte unentgeltlich zu erfolgenden Pfänder

    Die in Betreff der unentgeltlichen Auslösung der im k. k. Wiener Versatzamte erliegenden Pfänder im Sinne der kundgegebenen Allerhöchsten Willensmeinung eingeleitete commissionelle Verhandlung hat herausgestellt, daß die Darlehen von Einem Gulden die Allergnädigst angewiesene Summe von Einhundert tausend Gulden erfordern ... ; Wien am 28. April 1848
    [S.l.], 1848
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    Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; ... Seit Unserem Regierungsantritte ist die Wohlfahrt der Unserer Sorgfalt anvertrauten [...]

    [Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien den siebzehnten April im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten Jahre]
    Ferdinand
    [S.l.], 1848