3 Treffer für Körperschaft = "Österreich" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung

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    Beschluß des hohen Reichstages

    Der hohe Reichstag hat unter dem 22. October 1848 folgenden Beschluß gefaßt, und den Gemeinderath der Stadt Wien beauftragt, denselben zu veröffentlichen: ... erklärt der Reichstag die vom Feldmarschall Fürsten Windisch-Grätz angedrohten Maßregeln des Belagerungszustandes und Standrechtes für ungesetzlich. Von diesem Beschlusse ist Minister Wessenberg und Feldmarschall Fürst Windisch-Grätz sogleich durch Eilboten in Kenntniß zu setzen, und derselbe allgemein kundzumachen ; Wien am 22. October 1848
    Österreich ; Wessenberg, Johann Philipp von ; Windischgraetz, Alfred zu
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 7. Dezember 1848]

    Johann Horvath, aus Csodno, Oedenburger Comitates in Ungarn gebürtig, 44 Jahre alt, katholisch, ledig, Schmidgeselle von Profession und ausgedienter Capitulant des Inf. Reg. E. H. Ernst ... daß er, nachdem er am 5. October d. J. kurz vor Ausbruch der Revolution mit dem jüdischen Handelsmanne Maier Spitzer von Wieselburg nach Wien gekommen war, sich hier mit einem aus dem kaiserlichen Zeughause entwendeten Carabiner und scharfer Munition versah ... er mit hoher Wahrscheinlichkeit zufolge an den October-Ereignissen Theil nahm ... Carabiner ... in einem Magazine in der Leopoldstadt, nebst ... 27 Stück scharfer Patronen verbarg ... ; standrechtliches Urtheil vom 7. dieses Monates zum Tode durch den Strang condemnirt ... um 4 Uhr durch Erschießen mit Pulver und Blei vollzogen worden ; Wien den 7. December 1848
    Österreich ; Horváth, Johann [Behandelte Person]
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Reichstags-Beschluß

    Da Feldmarschall Fürst Windischgrätz im offenen Widerspruche mit dem kaiserlichen Worte vom 19. October, und in offener Nichtachtung des Reichstags-Beschlusses vom 22. October in einer neuen Proklamation ddo. Hetzendorf 23. October 1848, Maßregeln über Wien verhängt, die nicht nur die vom Kaiser sanctionirten constitutionellen, sondern die allgemeinen Bürger- und Menschen-Rechte völlig aufheben, so erklärt der Reichstag, daß dieses Verfahren des Fürsten Windischgrätz nicht nur ungesetzlich, sondern ebenso sehr gegen die Rechte des Volkes, wie des erblichen constitutionellen Thrones feindlich sind ; Wien den 24. October 1848
    Österreich
    [S.l.], 1848