6 Treffer für Körperschaft = "Wien" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung

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    Kundmachung [Wien, 27. August 1848]

    Um die irrigen oder böswilligen Angaben mehrerer Zeitungsblätter zu widerlegen, welche gestern einen angeblichen Bericht der Statdhauptmannschaft über die Anzahl der bei dem Zusammenstoße der Arbeiter mit der bewaffneten Macht am 23. d. M. Gefallenen und Verwundeten veröffentlichten, sieht die unterzeichnete Behörde sich veranlaßt, folgende offizielle und genaue Daten darüber zur allgemeinen Kenntniß zu bringen ... ; Wien am 27. August 1848
    Wien
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 29. Dezember 1848]

    In Folge Auftrages der k. k. Militär-Stadt-Commandantur vom 24. d. M. werden alle Besucher von Gast- und Kaffehhäusern allen Ernstes erinnert, sich längstens um 11 Uhr Nachts aus den gedachten öffentlichen Orten zu entfernen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, welchen sie sich unfehlbar aussetzen würden, falls sie von der Patrouille nach Ablauf der vorgeschriebenen Stunde daselbst getroffen würden ; Wien am 29. December 1848
    Wien
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 5. Dezember 1848]

    Zufolge Erlasses der hohen k. k. Militär-Stadt-Commandantur wurde die Bewilligung ertheilt, daß die Gast- und Kaffehhäuser in den Vorstädten gleich jenen in der inneren Stadt während des Belagerungszustandes bis 11 Uhr Nachts geöffnet bleiben dürfen, was hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird ; Wien am 5. December 1848
    Wien
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 5. November 1848]

    Gemäß §. 5 der Proklamation vom 23. Oktober d. J., und des §. 6 der Proklamation vom 1. d. Mts., haben die sich in der Residenz ohne legale Nachweisung der Ursache ihrer Anwesenheit aufhaltenden Ausländer, so wie auch alle in gleicher Lage befindlichen, nach Wien nicht zuständigen Inländer, die Residenz sogleich zu verlassen. Die Herren Hauseigenthümer und Hausadministratoren werden in Folge ... aufgefordert, die obgenannten Personen zur sogleichen Abreise oder zur Vorweisung der Aufenthaltskarten anzuweisen ... binnen drei Tagen der Stadthauptmannschaft mittelst eines Verzeichnisses ... vor das k. k. Militär-Gericht anzuzeigen ; Wien den 5. November 1848
    Wien
    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848
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    Kundmachung [Wien, 6. Dezember 1848]

    Durch die Wahrnehmung, daß die Schank- Gast-, und Kaffehhaus-Localitäten, welche nach der gegenwärtig bestehenden Vorschrift in der inneren Stadt und in den Vorstädten um 11 Uhr Nachts geschlossen werden sollen, an manchen Orten noch über diese festgesetzte Zeit offen gehalten werden ... daß die k. k. Militärbehörde jeden solchen künftig noch vorkommenden Uebertretungsfall an den Schuldigen unnachsichtlich und strenge bestrafen werde ... ; Wien am 6. December 1848
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    [Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848
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