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Amendement des Abgeordneten Kratochwill zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich
Zweitens. Daß Robot und Zehent, so wie alle anderen, die Freiheit des bäuerlichen Grundbesitzes und des Gewerbes beschränkenden etc[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Abgeordneten Martini
Der hohe Reichstag wolle beschließen, daß von den galizischen Bauern keine Entschädigung für die Aufhebung der Robot und anderen Grundlasten zu fordern ist[S.l.], [s.a. ca. 1848]Antrag des Reichstags-Abgeordneten Friedrich Thiemann
Die hohe Reichsversammlung wolle beschließen: Die Einführung eines Laudemial-Zehent- oder Robot-Bezugsrechtes durch Vertrag sei von nun an unzulässig[S.l.], [s.a. ca. 1848]Verbesserungs-Antrag des Abgeordneten Hawelka zum Antrage Kudlich's
I. Zwischen §. 1 & 2 soll ein eigener Absatz gesetzt werden: "Robot hat aufzuhören, sie möge aus was immer für einem Titel abgeleitet seyn." II. ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Wir Ferdinand der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich; König von Hungarn und Böhmen ... Ueber den Antrag Unserer Nieder-Oesterreichischen Stände und nach Anhörung Unseres Ministerrathes haben Wir ... beschlossen: Erstens. Vom 1. Jänner 1849 hat an die Stelle aller auf Grund und Boden haftenden aus dem Obereigenthums- oder Zehent-Rechte entspringenden, so wie der denselben verfassungsmäßig gleich gehaltenen Natural- und Arbeit-Leistungen eine Geldleistung zu treten ...
Gegeben in Unserer kaiserlichen Haupt- und Residenzstadt Wien, den eilften April, im Eintausend achthundert acht und vierzigsten, Unserer Reiche im vierzehnten JahreFerdinand[S. l.], 1848