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zu den FilteroptionenKundmachung [Wien, 15. Juni 1848]
Da in dieser Woche nach dem Feiertage sogleich ein Regentag folgte, so wurde beschlossen, den Arbeitern auf öffentlichen Bauplätzen für diesen Regentag einen halben Taglohn ausbezahlen zu lassen. Für Sonn- und Feiertage, an denen nicht gearbeitet wird, kann unter keiner Bedingung eine Vergütung stattfinden ; Wien am 15. Juni 1848Wien[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung [Wien, 18. April 1848]
G.Z. 18665. Von dem Magistrate der k. k. Haupt- und Residenzstadt wird zur Hintanhaltung der bei dem Milchhandel theils durch den unversteuerten Betrieb desselben, theils durch das ... Hausieren der Milchhändler ... eingerissenen Unordnungen hiermit verordnet ... ; Wien, am 18. April 1848Magistrat der k. k. Haupt- und Residenzstadt Wien[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 29. Dezember 1848]
In Folge Auftrages der k. k. Militär-Stadt-Commandantur vom 24. d. M. werden alle Besucher von Gast- und Kaffehhäusern allen Ernstes erinnert, sich längstens um 11 Uhr Nachts aus den gedachten öffentlichen Orten zu entfernen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, welchen sie sich unfehlbar aussetzen würden, falls sie von der Patrouille nach Ablauf der vorgeschriebenen Stunde daselbst getroffen würden ; Wien am 29. December 1848Wien[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staats-Druckerei, 1848Kundmachung [Wien, 7. April 1848]
Die Regierung hat befunden es von der Entrichtung der nach Paragraph 311 Rubrik-Anmerkung der politischen Verfassung der deutschen Schulen festgesetzten Gebühr von Zwei Kreuzer C. M., welche bisher von den Lehrjungen und den Wiederholungsschülern an allen Tagen, an welchen der Wiederholungsunterricht erteilt wird, unmittelbar bezahlt wurde, bis auf weitere gesetzliche Anordnung abkommen zu lassen ; Wien am 7. April 1848[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 8. November 1848]
Von dem k. k. Ministerium der Justiz wird über Einschreiten der Direction der privilegirten österreichischen Nationalbank zur Beseitigung erhobener Zweifel über den Sinn des zweiten Absatzes der Justiz-Ministerial-Verordnung vom 5. November 1848 erklärt, daß dieser Theil der bemerkten Verordnung nur auf jene in Wien und in den zum Polizeibezirke von Wien gehörigen Ortschaften zahlbaren Wechselschulden Anwendung finde ... ; Wien am 8. November 1848[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, 1848Kundmachung rücksichtlich der aus dem k.k. Versatzamte unentgeltlich zu erfolgenden Pfänder
Die in Betreff der unentgeltlichen Auslösung der im k. k. Wiener Versatzamte erliegenden Pfänder im Sinne der kundgegebenen Allerhöchsten Willensmeinung eingeleitete commissionelle Verhandlung hat herausgestellt, daß die Darlehen von Einem Gulden die Allergnädigst angewiesene Summe von Einhundert tausend Gulden erfordern ... ; Wien am 28. April 1848[S.l.], 1848Maximilian der Annder, von Gottes gnaden Erwelter Römischer Kayser, zu allen zeiten Merer deß Reichs, [et]c. ... Als in der bißher geschwebten KriegsExpedition [...]
Geben in vnser Statt Wienn den Zehenden tag Monats Februarij, Anno, [et]c. im Sibenvndsechtzigsten ...Maximilian[S.l. Wien], 1567.02.10Mehl- und Brod-Satzung
so nach der Wienner-Maaß mit Unterscheid deren Körner - und Mehl-Käuffen über Abzug aller Unkösten und Beytrag des Burgerlichen zugelassenen GewinnsKollhundt, Frantz JosephWienn : Johann Baptist Schilgen, 1738My Jozef druhý z Božj Milosti wywolený Ržjmský Cýsař, po wssecky Cžasy Rozmnožitel Ržjsse, w Germanýi, Vherský, a Cžeský Král [et]c. Arcy-Knjže Rakauské [...]
Přitom gjm také neymilostiwěgi wěděti dáwati ráčjme: kterak My z důležitých, wsseobecného Dobrého se tegkagjcých Přjčin nowý Sněm obecný w málo weyss praweném Markhrabstwj Nassém dědičném Morawském rozepsati dáti, a týž na dwacátý ssestý Den Měsýce Ržjgna ... ; Dán w Městě Nassém Wjdnj Třidcátého Dne Měsýce Zařj, Léta Paně Sedumnáctistého Osumdesatého dewatého ...Joseph[S.l.], 1789.09.30Nachricht
Eine dem Beweis in sich selbst führende Wahrheit ist, daß eine jährliche Verwesung von mehr dann 10,000, durch den Tod alle Jahr dahin gerafter Menschen, auf den Gesundheitsstand einen schädlichen Einfluß haben müsse ... ; Wien den 31. Dezember 1783[S.l. Wien?], [1783]Ordnung der Weiñzierl, Hawer vnd annder weiñgartleüt
[Publiciert vnd eröffent, an Sannd Jörgen des heyligẽ Martrertag, jm Tausent Fünffhundert vnnd Vierunddreyssigistem Jare]Ferdinand[Wien] : [Johann Singriener d. Ä.], 1534Röm. Kay. Auch zu Hungern vnd Behaimb Khü. May. [et]c. Ertzhertzogen zu Österreich [et]c. Ordnung vnd General Mandat wegen Abstellung des schödlichen Fürkhauffs [...]
[Wir Rudolff der Annder, von Gottes genaden, Erwölter Römischer Kaiser ... ; Geben in vnser Statt Wienn, den letzten tag Octobris, Anno, [et]c. im Achtvndsibentzigisten ...]RudolfWienn : bey Michael Apffel, 1578.10.31Der Römischen Käyserlichen auch zu Hungarn vnd Böhaimb, [et]c. Königlichen Majestät Ferdinandi Deß Dritten, [et]c. Ertz-Hertzogens zu Oesterreich: Vnsers [...]
Erster vnd Anderter TheilFerdinandWienn : Bey Johann Jacob Kürner, 1656.12.30Der Römischen Kayserlichen, auch zu Hungarn und Böhaimb Königlichen Mayestätt, etc. Leopoldi Ertz-Hertzogens zu Oesterreich, Unsers Allergnädigsten Herrn [...]
[Geben in Unserer Statt Wienn den Zwaintzigisten Novembris im Sechzehenhundert Acht- und Achtzigisten ...]LeopoldWienn : bey Leopold Voigt, 1688.11.20Der Römischen Kayserlichen, auch zu Hungarn und Böhaimb, [et]c. Königlichen Majestätt, Leopoldi Deß Ersten, [et]c. Ertz-Hertzogens zu Oesterreich, etc. [...]
Wie es ins gemein in dero Haupt- und Residentz-Statt Wienn, Leopold-Statt, und all anderen umbligenden Vorstätten, wie auch denen ausser deß Wiennerischen Burgfrids gelegenen Orthen, als zu S. Ulrich, Neüstifft, Neübau, [et]c. in den Infections-Sachen zuhalten ; [Geben in Unserer Statt Wienn, den Neundten Januarij, im Sechzehenhundert, Neun und Sibentzigisten ... Jahr.]LeopoldWienn : bey Leopold Voigt, 1679Der Römischen Kayserlichen, auch zu Hungern, vnnd Böhaimb, [et]c. Khünigklichen Maiestadt, [et]c. Ertz-Ertzhertzogen [!] zu Oesterreich, [et]c. Newe auffgerichte [...]
[Wir Matthias, von Gottes gnaden, Erwöhlter Römischer Khaiser .... ; Geben in vnser Stadt Wienn, den sechzehenden tag Novembris, Anno tausendt sechshundert vnnd siebenzehenden ...]MatthiasWienn : Bey Wolffgang Schumppen, 1617.11.16Sammlung der bis zum Jahre 1800 erschienenen Patente und Verordnungen der Hofstellen, der k.k. n.ö. Regierung und des k.k. n.ö. Apellationsgerichtes
Beinhauer, WilhelmWien : Ferd. UllrichVectigal und Mauth-Ordnung
so von der Röm. Kayserlichen auch zu Hungarn und Böhaimb Königl. Mayest. etc. Leopoldo Ertzherzogen zu Oesterreich ... vernewert worden, was nemblichen hinfueran von dem ersten April dieses lauffenden 1672isten. Jahrs anzufangen, auf allerhöchst ernent Ihrer Kayserlichen Mayestätt Mäuthern am Waag-Hauß allhier zu Wienn, auch andern Niederlags-Stätten, als Lintz, Crembs ... zur Mauth gegeben und bezahlt werden solle ; [Geben in Vnserer Statt Wienn, den Dreyssigisten Monaths-Tag Martij, im Sechzehenhundert Zwey vnd Sibentzigisten...]LeopoldWienn in Oesterreich : bey Matthæo Cosmerovio, 1672.03.30