410 Treffer für Schlagwort = "Österreich" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung
zu den FilteroptionenAbstimmungs-Antrag des Abgeordneten Lasser
Erstens. Die Unterthänigkeit und das schutzobrigkeitliche Verhältniß ist sammt allen diese Verhältnisse normirenden Gesetzen aufgehoben. Zweitens ...[S.l.], [s.a. ca. 1848]Abstimmungsfragen zum Antrage des Abgeordneten Kudlich
Einleitung. Die Grundlage der Abstimmung bilden die Anträge der Abgeordneten ...[Wien] : Aus der k. k. Hof- und Staatsdruckerei, [s.a. ca. 1848]Adresse an die Reichsversammlung zu Wien von Seite des Wienerklerus
Hohe Reichsversammlung! Die Unterzeichneten der Residenzstadt und der Wiener Erzdiöcese angehörigen Priester halten es um so mehr für ihre Pflicht, vor der hohen konstituirenden Reichsversammlung ihre Wünsche und Hoffnungen in Bezug auf die Freiheit, Unabhängigkeit und das gute Recht ihrer Kirche auszusprechen, als sie dazu nicht nur durch das Beispiel anderer dem Kaiserstaate angehöriger Diöcesen ... sich aufgefordert sehen ... die Leiden und Freuden ihres schweren Amtes tragen ... ; [Wien, 6. September 1848][S.l.], 1848Adresse an Sr. kais. kön. Majestät Kaiser Ferdinand I. Eure Majestät!
Wahrheit ist Gottes Wort. Das Volk hat gesprochen ; ... Die treuen Bürger der Stadt Linz des constitutionellen Kaiserreiches Oesterreich am 19. März 1848 ; Folgen 606 UnterschriftenFerdinand[Wien] : Druck von U. Klopf senior und Alexander Eurich, Wollzeile 782, 1848Außerordentliches Bulletin zur Allgemeinen Oesterreichischen Zeitung vom 19. Juni 1848. Nr. 79
Proclamation. Ich habe in meinem Manifeste vom 3. Juni d. J. die Absicht ausgedrückt, den in Wien abzuhaltenden Reichstag in eigener Person zu eröffnen ... Es fällt Mir jedoch schmerzlich , daß ... Meine angegriffene Gesundheit Mir nicht gestattet, die Reise schon jetzt nach Wien zu unternehmen ... meinen geliebten Oheim Erzherzog Johann als meinen Stellvertreter nach Wien abzusenden ... Innsbruck am 16. Juni 1848. Ferdinand m. p. Wessenberg. Doblhoff ; Die mit dem heutigen Berichte der Minister eingelangten Nachrichten lauten keineswegs beunruhigend über die Gesundheit Seiner Majestät des Kaisers ... Seine kaiserliche Hoheit der Erzherzog Franz Carl hat den Wunsch, hier die Stelle Seiner Majestät zu vertreten, der liebevollen Anhänglichkeit zu dem kaiserlichen Bruder geopfert ...In: Allgemeine österreichische Zeitung[Wien] : Gedruckt und zu haben bei Leop. Sommer vorm. Strauß, 1848Entwurf eines Finanzsystems *), welches jedem Staatsbankerott für immer vorbeugt, sämmtliche Staatsbürger zufrieden stellt, Agricultur, Gewerbe, Industrie, [...]
Th. N. ; C. H.In: Allgemeine österreichische Zeitung[Wien] : Gedruckt bei Leop. Sommer (vorm. Strauß), [s.a. ca. 1848]Das alte Volkslied neu angestimmt am 15. März 1848
Härdtl, J.[Wien] : Druck v. U. Klopf sen. und A. Eurich, 1848Das alte Volkslied: neu angestimmt am 15. März 1848
Härdtl, J.[Ausg. ohne Druckerang.], [S.l.] : [s.n.], 1848Amendement des Abgeordneten Andreas Dominikus zum Antrage des Abgeordneten Kudlich
Drittens: Nach dem Worte "Commission" wäre einzuschalten: "zu der aber weder ein Berechtigter noch ein Verpflichteter zu wählen wäre, mit thunlichster Beschleunigung" etcKudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Cerne zu dem verbesserten Antrage des Abgeordneten Hans Kudlich
In dem dritten Absatze seien die Worte: "über die etwaige Entschädigung und" wegzulassenKudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Emil Vacano zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich
Dieser Antrag hätte zu lauten: Die österreichische Reichsversammlung erklärt: 1. Der Unterthänigkeits-Verband ist aufgehoben. 2. Alle aus diesem Unterthänigkeits-Verbande, aus dem Obereigenthume, aus der Dorfobrigkeit, aus dem Zehent- und Bergrechte, und aus dem Privatlehenbande entspringenden Natural-, Arbeits- oder Geldleistungen haben ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Franz Watzel
Zu §. 2 des Hans Kudlich'schen Antrages: Daß auch die aus den (nach dem sogenannten Raab'schen Systeme) geschlossenen Robotablösungs-Contracten entspringenden Zug- und Handarbeitsleistungen - da sie ein Surrogat der Robotschuldigkeiten sind - aufzuhören habenKudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Haimerl zu Kudlichs neuen Antrag
Zu §. 2 die Worte: "und des Lehenbandes" sind wegzulassen[S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Klaudi zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich
Zweitens. Alle, die Freiheit des Grundbesitzes beschränkenden, oder sonst aus dem Unterthänigkeits-Verhältnisse entspringenden Lasten sind nach einem besonders auszuarbeitenden Gesetze, welches in möglichst kurzer Zeit zur Vollberathung vorzulegen ist, theils umzuändern, theils aufzuheben ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Kratochwill zu dem Antrage des Abgeordneten Kudlich
Zweitens. Daß Robot und Zehent, so wie alle anderen, die Freiheit des bäuerlichen Grundbesitzes und des Gewerbes beschränkenden etc[S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Latzel zu dem Antrage des Abgeordneten Zimmer
Es haben die aus dem bloßen Unterthänigkeitsverhältnisse entspringenden Lasten der Inleute und derjenigen Häusler, die nicht mehr als fünf Metzen Grund besitzen, so wie die der Handwerker und Gewerbetreibenden etc. ohne alle Entschädigung für immer aufzuhören. Hat der Bier- und Branntweinzwang mit den ihm anhaftenden Verbindlichkeiten wegzufallenZimmer, Carl [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Matthäus Kautschitsch zu dem Antrage des Abgeordneten Hans Kudlich
Von nun an sind das Unterthänigkeits-Verhältniß sammt allen daraus entsprungenen Rechten und Pflichten, jedoch unter Aufrechterhaltung der bestehenden Octava für die Dauer von drei Jahren so wie die Zehentrechte aufgehoben ...Kudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]Amendement des Abgeordneten Neuwall zum verbesserten Antrage des Abgeordneten Kudlich
Zweitens: wäre nach "Lasten" einzuschalten "und Pflichten." Viertens: daß die Gerichtsbarkeit und politische Geschäftsführung sogleich von Verkündigung dieses Beschlusses bis zur Einführung der neuen Gerichtsverfassung im Namen, auf Kosten und unter Verantwortlichkeit des Staates von den bisherigen Patrimonial-Gerichten inzwischen noch ausgeübt werden sollKudlich, Hans [Behandelte Person][S.l.], [s.a. ca. 1848]