Wiener Schatten Zum „Wiener Schatten“ Der Aufenthalt in unseren Straßen und Gassen wird an heißen Sommertagen anstrengend, wenn Schatten fehlt. Neue Bäume zu setzen, die für den notwendigen Schatten sorgen, ist an sehr vielen Stellen nicht möglich: Denn unter dem Gehsteig und der Fahrbahn befinden sich oft unterirdische Wasser- oder Kanalrohre und elektrische Leitungen. Bäume haben dann zu wenig Platz für ihre Wurzeln. Was kann also noch für Schatten sorgen? Der„Wiener Schatten“ stellt pflanzliche und textile Schattenelemente vor, die für die Verschattung des Gehsteigs, von„Parklets“, Schanigärten, Geschäfts- und Vereinslokalen sowie ganzen Geschäftsstraßen geeignet sind. Alle hier gezeigten Anregungen sind so gewählt, dass sie ins Wiener Stadtbild passen. Der Katalog will Ideen geben und Wienerinnen und Wiener zu eigenen Projekten ermutigen. Viele der Vorschläge wurden aber in Wien noch nie umgesetzt. Daher fehlen Routineabläufe für eine Bewilligung durch die Dienststellen. Diese Routine möchten wir gemeinsam mit Ihnen erarbeiten. Wenn sie feststeht, wird sie in Zukunft vereinfacht – zum Beispiel durch einen Online-Antrag. Wenn Sie Fragen zu einem Schattenprojekt haben, finden Sie im Katalog jene Dienststelle, bei der Sie Ihren Antrag abgeben können. © iStock/VTT Studio Inhalt Impressum Vorworte Gestaltungsvorschläge 1. Verschattung von Straßen und Gassen 2. Kunst- und Nachbarschaftsprojekte im Grätzl 3. Schattenkarte 4. Parklets 5. Textiler und pflanzlicher Sonnenschutz am Gehsteig Hinweise zur Genehmigung Bei der Planung zu beachten Materialien Positive Beispiele für aktuelle Produktentwicklungen und neue Formen von Schatten Kontaktadressen Weiterführende Informationen Kernteam beim„Wiener Schatten“ 1 2 6 8 11 12 14 22 23 24 27 34 36 38 IMPRESSUM Eigentümer und Herausgeber: Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 19- Architektur und Stadtgestaltung, Niederhofstraße 21-23, A-1120 Wien Inhalt und Redaktion: gaupenraub+/Hackinger Kai Stadtbahnbogen 2u, A-1130 Wien, www.architektur.se Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 19- Architektur und Stadtgestaltung Andrea Kreppenhofer, Erich Streichsbier Gestaltung: Erdgeschoss GmbH Lektorat: Eva Gassner, Maria Savvidis, Barbara Slotta, Erich Streichsbier Coverfoto: iStock/Jasmina007 Druck: Grasl Fairprint, Bad Vöslau. Gedruckt auf ökologischem Druckpapier aus der Mustermappe von„ÖkoKauf Wien“(EcoBuy Vienna). © Stadtentwickung Wien, 2020 ISBN 978-3-903003-58-3 Wien, April 2020 1 © Christian Fürthner © Karo Pernegger Abkühlung für die Stadt Ideen für Wien 45 Tage über 30 Grad und 41 Nächte über 25 Grad – der Sommer 2019 hat uns allen die Auswirkungen der Klimaerwärmung unmittelbar vor Augen geführt. Zugleich hat er uns bewusst gemacht, was in Wien bei Hitze besonders fehlt: Abkühlung und Schatten. Damit wir auch in den heißen Sommermonaten unser Leben in der Stadt genießen können, benötigen wir Orte, an denen wir uns trotz steigender Temperaturen gerne aufhalten. Besonders der öffentliche Raum, den wir gemeinschaftlich nutzen, spielt dabei eine zentrale Rolle. Seine Gestaltung und Beschaffenheit entscheiden über das ökologische Mikroklima sowie das soziale Miteinander in unserer Stadt. Der öffentliche Raum ist Begegnungs- und Aufenthaltsort und wichtiger Bezugspunkt für all jene, denen wenig oder kein privater Raum zur Verfügung steht oder die ihre überhitzte Wohnung auf der Suche nach Abkühlung verlassen. Auch für ältere Menschen, die etwa allein leben und die Gesellschaft anderer suchen, übernimmt er eine maßgebliche Funktion. Darum ist es umso wichtiger, dass der öffentliche Raum auch im Sommer zum Verweilen einlädt, und dass wir kühle und schattige Plätze vorfinden – ganz gleich, ob wir in der Mittagspause das Büro verlassen, uns am Heimweg von der Schule befinden, Besorgungen im Grätzl machen oder Freundinnen und Freunde treffen. Der ideale Schattenspender ist noch immer der Baum. Knapp 500.000 Bäume gibt es in unserer Stadt, Tendenz steigend. Doch nicht überall können Bäume gepflanzt werden. Einbauten wie Glasfaserkabel, Wasser-, Gas- und Stromleitungen sowie die notwendige Infrastruktur zur Fernwärme sorgen dafür, dass es auch unter der Straße eng wird. Mit dem„Wiener Schatten“ stellt die Magistratsabteilung für Architektur und Stadtgestaltung nun erstmals einen Variantenkatalog mit stadtbildverträglichen Vorschlägen zur Verschattung des öffentlichen Raums vor. In sieben Kapiteln zeigt er das breite Spektrum an Möglichkeiten auf, das von Markisen über begrünte Pergolen bis hin zu Schirmen und Sonnensegeln reicht. Dabei richtet er sich nicht nur an Personen, die einen Schanigarten betreiben oder ein Geschäft führen. Er soll auch Nachbarschaftsinitiativen oder Privatpersonen eine Hilfe sein, die Ideen suchen und umsetzen wollen, um die Aufenthaltsqualität an ihren Lieblingsorten auch im Sommer zu erhalten. Der„Wiener Schatten“ ist eine Reaktion auf die Erfahrungen aus den letzten Sommern und eine Premiere für Wien. Ich freue mich sehr, diese Publikation nun in Händen zu halten! Noch mehr freue ich mich auf die vielen schattenspendenden Maßnahmen, die wir in den kommenden Jahren im öffentlichen Raum beobachten werden: Damit uns Wien auch bei steigenden Temperaturen ein liebenswertes und lebenswertes Zuhause ist, an dem wir uns gerne aufhalten! Vizebürgermeisterin Birgit Hebein Stadträtin für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung 2 Im öffentlichen Raum treffen unterschiedliche Interessen und Erwartungen aufeinander. Wir Wienerinnen und Wiener nutzen Straßen und Plätze immer mehr. Hier findet Begegnung statt, hier verbringen wir unsere Freizeit, hier feiern wir Feste und hier treiben wir Sport. Auch weil es immer mehr heiße Tage im Jahr gibt, steigen die Anforderungen an den öffentlichen Raum. Wir brauchen im Sommer dringend Abkühlung! Doch weil es nicht in allen Straßen und Gassen möglich ist, Bäume zu pflanzen, suchen wir nach Alternativen. Dafür haben Fachdienststellen der Stadt Wien zusammen mit externen Expertinnen und Experten den Katalog„Wiener Schatten“ erstellt. Der Katalog zeigt, wie ein typischer„Wiener Schatten“ in Zukunft aussehen kann. Einige der zukunftsweisenden Verschattungsprojekte werden die zuständigen Dienststellen der Stadt Wien selbst umsetzen. Der Katalog will aber auch Bewohnerinnen und Bewohner inspirieren, selbst Anträge einzubringen und diese umzusetzen. Reichen Sie Ihre Ideen und Projekte ein und gestalten Sie den öffentlichen Raum vor Ihrer Haustüre selbst mit. Wir freuen uns auf die gemeinsame Gestaltung der Stadt, die weiterhin so lebenswert bleibt wie sie jetzt ist, die aber im Sommer den Wienerinnen und Wienern mehr Schatten und Abkühlung als bisher bietet. Franz Kobermaier Leiter der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung 3 © iStock/gadost © iStock/alexir 45 Gestaltungsvorschläge 1. Verschattung von Straßen und Gassen 2. Schattige Kunst- und Nachbarschaftsprojekte im Grätzl 3. Schattenkarte 4. Parklets 5. Textiler und pflanzlicher Sonnenschutz am Gehsteig 6 8 11 12 14 1 © fassadengruen.de Verschattung von Straßen und Gassen Straßenübergrünung Sommerliches Ritual in Geschäftsstraßen BESCHREIBUNG In schmalen Gassen, am besten in solchen mit nur einer Fahrspur, werden Spannseile über den Straßenraum gezogen. Die Grünpflanzen werden in Trögen oder im Erdreich an der Hausfassade eingesetzt, wachsen entlang der Spannseile und bilden ein grünes Dach über der Straße. WAS IST ZU BEACHTEN? Zwischen der Oberfläche der Fahrbahn und dem Blätterdach ist eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4,75m einzuhalten. Die Straßenbeleuchtung leuchtet die Straße bestmöglich aus und sorgt in der Nacht für ein ausreichendes Sicherheitsgefühl. Die Feuerwehr ist im Brandfall nicht von den Seilen behindert. Mit den Wiener Stadtgärten muss geklärt werden, wie und wann die Grünpflanzen zurück geschnitten werden. Wenn Sie eine Straßenbegrünung einreichen, muss die Hausgeigentümerin oder der Hauseigentümer damit einverstanden sein. IST GEBRAUCHSABGABE ZU ZAHLEN? Für eine Übergrünung der Straße ist keine Gebrauchsabgabe zu zahlen. BESCHREIBUNG Vor Weihnachten werden viele Geschäftsstraßen mit Weihnachtsbeleuchtungen geschmückt, dafür gibt es Seile und Aufhängungen an Hausfassaden. Wenn es warm wird und die Weihnachtsbeleuchtung abgehängt ist, werden bestehende und ausreichend belastbare Seile dazu genutzt, um Straßen mit Textilien zu verschatten. Die Aufhängepunkte an der Hausfassade müssen der Belastung standhalten. WAS IST ZU BEACHTEN? Für eine angenehme Durchlüftung sorgen zum Beispiel senkrecht hängende Stofflamellen. Wärme staut sich nicht und kann in der Nacht wieder abstrahlen, Regenwasser kann frei ablaufen und die Belastung der Konstruktion bei starkem Wind ist geringer als mit waagerecht gespannten Sonnensegeln. Das Material für Sonnensegel und Lamellen sollte aus recyclefähigen Textilien sein, die kein oder wenig schädliches Plastik enthalten. IST GEBRAUCHSABGABE ZU ZAHLEN? Für die Beschattung von ganzen Straßen mit Lamellen oder Planen ist eine Gebrauchsabgabe zu zahlen. Die Gebrauchsabgabe ist von der Personengruppe, die eingereicht hat, zu entrichten(z.B. Verein). © Tilia, Susanne Staller © Getty Images Verschattung einer Straße in Madrid ABGABE DES VOLLSTÄNDIGEN ANTRAGES BEI Stadt Wien, Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten WEITERE EINGEBUNDENE DIENSTSTELLEN DER STADT WIEN Architektur und Stadtgestaltung, Straßenverwaltung und Straßenbau, Wien leuchtet, Baupolizei, Wiener Stadtgärten, Feuerwehr WEITERE MÖGLICHE PROJEKTPARTNERINNEN UND PROJEKTPARTNER Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ABGABE DES VOLLSTÄNDIGEN ANTRAGES BEI › Stadt Wien, Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten › Wenn sich die gewünschte Beschattung an einen Ort im Marktgebiet befindet, gehen Sie mit Ihrem Antrag zum Marktamt. WEITERE EINGEBUNDENE DIENSTSTELLEN DER STADT WIEN Architektur und Stadtgestaltung, Straßenverwaltung und Straßenbau, Wien leuchtet, Baupolizei, Feuerwehr WEITERE MÖGLICHE PROJEKTPARTNERINNEN UND PROJEKTPARTNER Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Wiener Wirtschaftskammer, örtlicher Einkaufsstraßenverein Alternative Verschattungsmöglichkeit auf Plätzen 67 2 © Christian Fürthner © Simon Bauer © Simon Bauer Kunst- und Nachbarschaftsprojekte im Grätzl Beispiel: Nachbarschaftsprojekt mit Wäscheleinen Im Rahmen von Kunst- und Nachbarschaftsprojekten im Grätzl sollen Projekte, die das Thema Schatten behandeln, leichter im öffentlichen Raum umgesetzt werden können. Als positiver Nebeneffekt verstärkt sich der soziale Zusammenhalt in der Nachbarschaft und die Bewohnerinnen und Bewohner identifizieren sich stärker mit ihrem Grätzl. Im besten Fall werden erfolgreiche Projekte in anderen Grätzln nachgemacht. Wäscheleinen, die quer über eine schmale Gasse gespannt sind, und auf denen Wäsche trocknet, erzeugen Schatten. Gleichzeitig kühlen sie die Straße durch Verdunstung von Wasser ab. Die Durchlüftung der Straße wird nicht beeinträchtigt. Außerdem sinkt der Energieverbrauch, den Wäschetrockner verursachen. WAS IST ZU BEACHTEN? Zwischen aufgehängter Wäsche und Fahrbahn muss eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4,75m eingehalten sein. Die optimale Ausleuchtung der Straße sorgt bei Dunkelheit für ein ausreichendes Sicherheitsgefühl und ist zu berücksichtigen. Die Feuerwehr ist im Brandfall von den gespannten Wäscheleinen nicht behindert. Wenn bei einem Kunstund Nachbarschaftsprojekt keine Wäsche verwendet wird, soll das verwendete Material aus recyclefähigen Textilien sein, die kein oder wenig schädliches Plastik enthalten. I ST GEBRAUCHSABGABE ZU ZAHLEN? Für temporäre Kunst- und Nachbarschaftsprojekte ist keine Gebrauchsabgabe zu zahlen. Beispiel für ein Kunstprojekt mit Überschattung des öffentlichen Raumes: Grieskirchen Ein 144 m langes und bis zu 70 m breites Netz aus mehreren tausend Knoten überspannt die Innenstadt von Grieskirchen in Oberösterreich. Es ist an 10 Aufhängepunkten an 10 Dachstühlen montiert und zeigt unter anderem, dass alle in der Gemeinde miteinander verbunden sind. Das Netz wurde von der Künstlerin Maria Treml erstmals für die Landesausstellung 2010 gemacht. Es bestand aus Misch- und Baumwollgewebe und war nicht für den längerfristigen Gebrauch gedacht – trotzdem hielt es 4 Jahre. Das Forum Stadtentwicklung und das Kulturforum Landl bemühten sich um die Finanzierung einer Neuauflage und fanden genügend Sponsorinnen und Sponsoren. Neben Gewerbe- und Industriebetrieben, Banken und privaten Personen sponserte die Stadt die Materialkosten, auch das Land Oberösterreich hat das Projekt unterstützt. Das Netz wurde von Hand geknüpft, Gurte aus Polyester wurden miteinander verwoben dieses witterungsbeständigere Material wird im Winter abgenommen und soll 15 Saisonen halten. ERSTE ANSPRECHPARTNERIN FÜR FRAGEN UND ANTRAG Grätzloase(Kontakt im Anhang). WEITERE EINGEBUNDENE DIENSTSTELLEN DER STADT WIEN Stadt Wien, Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten, Architektur und Stadtgestaltung, Wien leuchtet, Baupolizei, Feuerwehr WEITERE MÖGLICHE PROJEKTPARTNERINNEN UND PROJEKTPARTNER Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer 89 Beispiel für Schatten im halböffentlichen Raum: Wiener Museumsquartier Im Sommer 2012 entstand im Kinderhof des Wiener Museumsquartiers die lebendige Kagome Sandkiste. Konzipiert und entwickelt wurde sie von PPAG architects zusammen mit Julia Stefanie Meyer und Simon Oberhammer. Das begehbare Weidenobjekt bestand aus 5m langen Weidensetzlingen, die im Erdreich verwurzelt und mit horizontalen 1-jährigen Weidenstecken verwoben waren. Im Zentrum des Objekts war eine Sandfläche, die durch die Blätter der Weiden beschattet war. Architekten: PPAG architects in Kooperation mit Stefanie Meyer& Simon Oberhammer Beispiel: Schatten im„Regen.Wald“ am Dornerplatz Künstler und Künstlerinnen haben mit 270 bunten Regenschirmen ein lockeres Dach über dem Dornerplatz gespannt. So ist inmitten des 17. Bezirks eine zeitlich begrenzte Schattenoase entstanden. Das Kunstprojekt hat mit der Schönheit des Schattens gespielt. Es hat den Ort in einen städtischen Wohlfühlraum zum Feiern verwandelt, in einen Grätzl-Treffpunkt, an dem unter anderem darüber diskutiert wurde, was eine lebenswerte Stadt ausmacht. Die Projektidee stammt von Alain Tisserand und Karin Prauhart. Das Projekt wurde im Rahmen von WIEN LEBT 2015 und 2016 realisiert und von der Stadtinititative„space and place“ kuratiert. Finanziert wurde es vom Verein Stadtimpuls aus Mitteln der Stadt Wien. Schattenkarte 3 BESCHREIBUNG Zuständige Fachabteilungen werten mit Hilfe von digitalen Karten und 3D-Modellen bestehenden Gebäude- und Baumschatten in den Straßen und Gassen von Wien aus. Ist ein besonders schattiger Ort gefunden, stellt die Stadt dort eine zusätzliche Sitzbank auf, wenn die verbleibende Gehsteigfläche breit genug zum Durchgehen ist. WAS IST ZU BEACHTEN? Auch Sie können bei der Abteilung für Straßenverwaltung und Straßenbau anfragen, wenn sie unter einem selbst gefundenen Gebäude- oder Baumschatten eine Sitzbank von der Stadt Wien aufgestellt haben möchten. Das ist aber nur dann möglich, wenn mindestens 2,50m restliche Gehsteigfläche zum Durchgehen oder Vorbeigehen frei bleibt. Die Bezirksvertretung des jeweiligen Bezirks muss einwilligen. IST GEBRAUCHSABGABE ZU ZAHLEN? Für Bänke, die die Stadt Wien aufstellt, ist keine Gebrauchsabgabe zu zahlen. HIER KÖNNEN SIE EINE ANREGUNG EINBRINGEN, WENN SIE EINEN SCHATTIGEN ORT FÜR EINE BANK GEFUNDEN HABEN Stadt Wien, Straßenverwaltung und Straßenbau WEITERE EINGEBUNDENE DIENSTSTELLEN DER STADT WIEN Wiener Stadtgärten, Architektur und Stadtgestaltung, Umweltschutz, Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten, Stadtvermessung © Simon Oberhammer © Alain Tisserand © Ma 41 / Stadtplan3D Screenshot 10 11 4 © gaupenraub+/© Christian Fürthner © gaupenraub+/100 cm 20 cm © gaupenraub+/Parklets BESCHREIBUNG Parklets sind nicht kommerzielle Aufenthaltsflächen, die von Anfang März bis Mitte November in der Parkspur eingerichtet werden können. Sie dürfen von allen genützt werden und schaffen neue Verweilmöglichkeiten und Begegnungsorte im Grätzl. In der heißen Jahreszeit können Parklets verschattet werden. Leichte Rahmenkonstruktionen aus Stahlrohrprofilen oder Holz, die in Pflanztrögen verankert werden können, bilden das Grundgerüst. Dazwischen werden Seile gespannt oder Klemmschienen angebracht. Diese werden mit senkrecht hängenden Textillamellen oder Sonnensegeln ausgestattet. WAS IST ZU BEACHTEN? Die Rahmenkonstruktion soll leicht abbaubar sein. Beachten Sie bei der Ausrichtung der Textilbespannung den Sonnenstand. Aus Gründen der Verkehrssicherheit müssen die Steher möglichst schmal sein. Die Pflanzgefäße oder Wände des Parklets dürfen inklusive Pflanzen nicht höher als 1,20m sein. Zwischen Boden des Parklets und der Unterkante des Schattens müssen in der Regel mindestens 2,50m zum Durchgehen frei bleiben. Die Materialien für waagerechte Sonnensegel oder hängende Lamellen sollen aus recyclefähigen Textilien sein, die kein oder wenig schädliches Plastik enthalten. Das Regenwasser muss gut abfließen können und darf den Gehsteig und die Straße nicht beeinträchtigen. Die Feuerwehr ist im Brandfall vom Parklet nicht behindert. Details zur Bewilligung von Parklets finden Sie in der Broschüre„Belebte Freiräume- Öffentlicher Parkraum und alternative Nutzung“ der Stadt Wien. Skizze: Parklet mit Sonnenschutz IST GEBRAUCHSABGABE ZU ZAHLEN? Für Parklets müssen Sie keine Gebrauchsabgabe zahlen. ERSTE ANSPRECHPARTNERIN FÜR FRAGEN UND ANTRAG Grätzloase(Kontakt im Anhang) WEITERE EINGEBUNDENE DIENSTSTELLEN DER STADT WIEN Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten, Straßenverwaltung und Straßenbau(zuständig für privatrechtliche Vereinbarung), Architektur und Stadtgestaltung Parklet mit Stoffsegel als Sonnenschutz 12 13 Draufsicht und Schnitt: Parklet mit Sonnenschutz 5 © Christian Fürthner min. 250 cm © gaupenraub+/Textiler und pflanzlicher Sonnenschutz am Gehs t eig Markisen BESCHREIBUNG Wo Pflanzen nicht zum Einsatz kommen können, wird mit Textilien beschattet. Eine Markise ist eine fix an der Hausfassade verankerte, über den Gehsteig ausfahrbare Konstruktion, die mit strapazierfähigem, wetterbeständigem Stoff bespannt ist. Sie dient als Sonnen-, Wärme-, Blend- und Objektschutz. WAS IST ZU BEACHTEN? Markisen können nur über dem Erdgeschoß montiert werden. Gründerzeithäuser – sie sind in der Regel mit vielen Dekorelementen verziert – sind dazu besser geeignet, da hier das Erdgeschoß meist etwas höher ist. Zwischen Gehsteigoberkante und der Unterkante der ausgefahrenen Markise muss mindestens eine Höhe von 2,50m zum Durchgehen frei bleiben. Die ausgefahrene Markise muss 60cm vor der Gehsteigkante enden. Bei der Montage der Markise dürfen keine Dekorelemente der Fassade überdeckt werden. Die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer muss einwilligen. I ST GEBRAUCHSABGABE ZU ZAHLEN? Für Markisen müssen Sie eine Gebrauchsabgabe zahlen. ABGABE DES VOLLSTÄNDIGEN ANTRAGES BEI › Stadt Wien, Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten › Wenn sich die eingereichte Markise in einer Schutzzone oder an einem denkmalgeschützen Objekt befindet, dann bringen Sie den Antrag bei der Baupolizei ein.* › Wenn sich der gewünschte Schatten auf Marktgebiet befindet, gehen Sie mit dem Antrag zum Marktamt. WEITERE EINGEBUNDENE DIENSTSTELLEN DER STADT WIEN Architektur und Stadtgestaltung, Straßenverwaltung und Straßenbau Textiler Sonnenschutz auf einer Leichtkonstruktion BESCHREIBUNG An der Hausfassade wird eine Leichtkonstruktion geschaffen, die zur Verschattung mit Textilien ausgestattet wird. WAS IST ZU BEACHTEN? Der Schlosser zeichnet einen Plan und baut die Leichtkonstruktion aus Druckstäben und Zugseilen aus Edelstahl. Die Konstruktion muss 60cm vor der Gehsteigkante enden. Als Material für den Sonnenschutz kommen Markisenstoffe zur Anwendung. Die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer muss einwilligen. IST GEBRAUCHSABGABE ZU ZAHLEN? Für Sonnenschutz auf einer Leichtkonstruktion müssen Sie Gebrauchsabgabe zahlen. ABGABE DES VOLLSTÄNDIGEN ANTRAGES BEI › Stadt Wien, Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten › Wenn sich die eingereichte Markise in einer Schutzzone oder an einem denkmalgeschützen Objekt befindet, dann bringen Sie den Antrag bei der Baupolizei ein.* › Wenn sich der gewünschte Schatten auf Marktgebiet befindet, gehen Sie mit Ihrem Antrag zum Marktamt. WEITERE EINGEBUNDENE DIENSTSTELLEN DER STADT WIEN Architektur und Stadtgestaltung, Straßenverwaltung und Straßenbau WEITERE PROJEKTPARTNERINNEN UND PROJEKTPARTNER Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, im Fall von einem denkmalgeschützten Gebäude: Bundesdenkmalamt. Skizze: textile Lamellen als Sonnenschutz 60 cm Schnitt: textiler Sonnenschutz(Dreiecksegel, textile Lamellen,...) WEITERE PROJEKTPARTNERINNEN UND PROJEKTPARTNER Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, im Fall von einem denkmalgeschützten Gebäude: Bundesdenkmalamt. 14 15 * Auf der Homepage der Stadt Wien bringen Sie in Erfahrung, ob Sie sich in einer Schutzzone befinden: https://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public/. © gaupenraub+/© LA21 / Nina Chladek-Danklmaier min. 240 cm Gehsteigbreite Fahrbahn min. 250 cm © gaupenraub+/Dreiecksegel zur Hausfassade gespannt BESCHREIBUNG Es ist möglich, Gehsteige mit Dreiecksegeln zu verschatten, die an der Hausfassade angebracht sind. Bei einer Abspannung von Dreiecksegeln von Parklets zur Hausfassade ist eine Durchgangshöhe von mindestens 2,50m einzuhalten. WAS IST ZU BEACHTEN? Es können Markisenstoffe oder recyclefähige Textilien verwendet werden, die wenig schädliches Plastik enthalten. Die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer muss dem Sonnenschutz zustimmen. Textiler und pflanzlicher Sonnenschutz auf einer Leichtkonstruktion, mit Rankhilfe an der Hausmauer BESCHREIBUNG Pflanztröge werden entlang der Hausmauer platziert und Rankhilfen an der Hausmauer verankert. Leichte Konstruktionen aus Druckstäben und Zugseilen schaffen Elemente, die den Gehsteig verschatten, wenn die Kletterpflanzen gewachsen sind. WAS IST ZU BEACHTEN? Die Kletterpflanzen brauchen ein bis zwei Jahre, um die notwendige Höhe zu erreichen. Bis dahin kann die Verschattung in den Sommermonaten auch mit Textilien erfolgen – zum Beispiel mit Tarnnetzen, Stoffsegeln oder textilen Lamellen. Die Leichtkonstruktion muss 60cm vor der Gehsteigkante aufhören. Zwischen Gehsteigniveau und Unterkante der Leichtkonstruktion muss mindestens 2,50m Durchgangshöhe frei bleiben. Die Feuerwehr ist im Brandfall nicht von der Konstruktion behindert. Die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer muss einwilligen. Wenn die Kletterpflanzen eine direkte Verbindung mit dem Erdreich haben, muss eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau geschlossen werden. IST GEBRAUCHSABGABE ZU ZAHLEN? Rankhilfen, die an der Hausmauer angebracht sind, benötigen nur eine Kenntnisnahme nach dem Gebrauchsabgabegesetz. Sie müssen dafür keine Gebrauchsabgabe zahlen. min. 250 cm 100 cm 40 80–120 cm 200 Skizze: Kombination aus textilen und pflanzlichen Verschattungselementen an der Fassade ABGABE DES VOLLSTÄNDIGEN ANTRAGES BEI › Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten › Wenn sich die eingereichte Markise in einer Schutzzone oder an einem denkmalgeschützen Objekt befindet, dann bringen Sie den Antrag bei der Baupolizei ein*. › Wenn sich der gewünschte Schatten auf Marktgebiet befindet, gehen Sie mit dem Antrag zum Marktamt. WEITERE EINGEBUNDENE DIENSTSTELLEN DER STADT WIEN Architektur und Stadtgestaltung, Straßenverwaltung und Straßenbau WEITERE PROJEKTPARTNERINNEN UND PROJEKTPARTNER Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, im Fall von einem denkmalgeschützten Gebäude: Bundesdenkmalamt. 40 200 cm 60 cm Grundriss und Schnitt: Kombination aus Verschattungselementen an der Fassade; die Textilbespannung wird genutzt bis ausreichend Begrünung vorhanden ist. Verschattung des Gehsteigs mit Dreiecksegeln 16 17 *Auf der Homepage der Stadt Wien bringen Sie in Erfahrung, ob Sie sich in einer Schutzzone befinden: https://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public/. © gaupenraub+/- © gaupenraub+/An der Hauswand(pflanzlich) BESCHREIBUNG Die Skizze rechts zeigt, wie es aussieht, wenn die Kletterpflanzen bereits zwei Jahren nach oben gewachsen sind. Sie bilden ein schattiges Blätterdach über dem Gehsteig. Der textile Sonnenschutz ist hier schon abgenommen worden. WAS IST ZU BEACHTEN? Die Kletterpflanzen müssen regelmäßig geschnitten werden, so dass mindestens eine Durchgangshöhe von 2,50m zwischen Gehsteigniveau und dem Blätterdach eingehalten wird. 40 80–120 cm 200 Skizze: Pflanzlicher Sonnenschutz an der Fassade © gaupenraub+/min. 250 cm 100 cm © gaupenraub+/min. 300 cm Gehsteigbreite Textiler und pflanzlicher Sonnenschutz auf einer Leichtkonstruktion, mit Rankhilfe neben der Fahrbahn BESCHREIBUNG Pflanztröge am Gehsteigrand dienen als Fundament für Konstruktionen mit Spannseilen, Druckstäben und Zugseilen, die über den Gehsteig ragen. Die Kletterpflanzen wachsen an den Rankhilfen hoch und bilden nach 1 bis 2 Jahren ein Blätterdach. Bis dahin wird mit Sonnensegeln oder Textilbahnen verschattet. Am besten mit frei hängenden, senkrechten Lamellen. Auf diese Art wird ein Wärmestau unter der Verschattung verhindert und Wärme kann in der Nacht wieder abstrahlen. Regenwasser kann frei ablaufen, und der Wind hat keine Angriffsflächen. Aber auch horizontale Stoffsegel oder Tarnnetze sind möglich. WAS IST ZU BEACHTEN? Die Pflanztröge müssen in einem Abstand von 60cm zur Gehsteigkante aufgestellt sein. Zwischen Gehsteigniveau und Unterseite des Blätterdaches muss mindestens 2,50m Durchgangshöhe frei bleiben. Es können Markisenstoffe oder recyclefähige Textilien verwendet werden, die wenig schädliches Plastik enthalten. Die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer muss einwilligen. IST GEBRAUCHSABGABE ZU ZAHLEN? Rankhilfen im öffentlichen Raum benötigen nur eine Kenntnisnahme durch die Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten. Sie müssen daher keine Gebrauchsabgabe zahlen. Skizze: Kombination aus textilen und pflanzlichen Verschattungselementen mit Pflanztrögen am fahrbahnseitigen Gehsteigrand ABGABE DES VOLLSTÄNDIGEN ANTRAGES BEI › Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten › Wenn sich die eingereichte Markise in einer Schutzzone oder an einem denkmalgeschützen Objekt befindet, dann bringen Sie den Antrag bei der Baupolizei ein*. › Wenn sich der gewünschte Schatten auf Marktgebiet befindet, gehen Sie mit dem Antrag zum Marktamt. WEITERE EINGEBUNDENE DIENSTSTELLEN DER STADT WIEN Architektur und Stadtgestaltung, Straßenverwaltung und Straßenbau WEITERE PROJEKTPARTNERINNEN UND PROJEKTPARTNER Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, im Fall von einem denkmalgeschützten Gebäude: Bundesdenkmalamt. 200 cm 40 60 60 cm Grundriss und Schnitt: Kombination aus textilen und pflanzlichen Verschattungselementen mit Pflanztrögen am fahrbahnseitigen Gehsteigrand 80–120 cm 18 19 * Auf der Homepage der Stadt Wien bringen Sie in Erfahrung, ob Sie sich in einer Schutzzone befinden: https://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public/. 70–100 cm min. 250 cm © gaupenraub+/- min. 300 cm Gehsteigbreite © gaupenraub+/80–120 cm min. 250 cm 200 cm 40 60 Ev. Fassaden-Begrünung 200 cm 40 60 Druckstab 200 40 60 80–120 cm 80–120 cm Skizze: pflanzlicher Sonnenschutz mit Pflanztrögen am fahrbahnseitigen Gehsteigrand 90 cm Am fahrbahnseitigen Gehsteigrand(pflanzlich) BESCHREIBUNG Die Skizze zeigt, wie es aussieht, wenn die Kletterpflanzen nach zwei Jahren hinauf gewachsen sind. Der textile Sonnenschutz ist deshalb schon abgenommen. WAS IST ZU BEACHTEN? Die Kletterpflanzen müssen regelmäßig geschnitten werden, sodass mindestens eine Durchgangshöhe von 2,50m zwischen Gehsteigniveau und dem Blätterdach eingehalten wird. Die Feuerwehr wird im Brandfall nicht von der Konstruktion behindert. Wenn die Kletterpflanzen eine direkte Verbindung mit dem Erdreich haben, muss eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau geschlossen werden. 70–100 cm min. 250 cm © gaupenraub+/Grundriss und Schnitt: pflanzlicher Sonnenschutz mit Pflanztrögen am fahrbahnseitigen Gehsteigrand 20 21 © gaupenraub+/min. 300 cm Gehsteigbreite Pflanzlicher Sonnenschutz ohne Kontakt zur Fassade, mit Rankhilfe neben der Fahrbahn BESCHREIBUNG Wenn die Fassade nicht berührt werden soll, kann eine freistehende Konstruktion gewählt werden. Diese dient als Rankhilfe für Kletterpflanzen und kann senkrecht sein, oder noch zusätzlich über den Gehsteig ausladen. WAS IST ZU BEACHTEN? Ein Mindestabstand zum Rand der Fahrbahn von 60cm ist einzuhalten. Am Gehsteig ist zumindest eine Durchgangsbreite von 2,00m einzuhalten. Wenn mit der Verschattung eine Sitzgelegenheit errichtet wird, muss am Gehsteig eine Durchgangsbreite von mindestens 2,50m verbleiben. Wenn die Kletterpflanzen eine direkte Verbindung mit dem Erdreich haben, muss eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Abteilung für Straßenverwaltung und Straßenbau geschlossen werden. Es kann sein, dass für die Standsicherheit ein Fundament erforderlich ist. Wenn das der Fall ist, muss das Ansuchen an die Baupolizei gerichtet werden. IST GEBRAUCHSABGABE ZU ZAHLEN? Rankhilfen im öffentlichen Raum benötigen nur eine Kenntnisnahme durch die Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten. Sie müssen daher keine Gebrauchsabgabe zahlen. ABGABE DES VOLLSTÄNDIGEN ANTRAGS BEI › Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten › Wenn für das eingereichte Projekt ein Fundament erforderlich ist, gehen Sie mit dem Antrag zur Baupolizei. Ob ein Fundament notwendig ist, muss jene Firma sagen, die das Projekt in Ihrem Auftrag baulich herstellt und die eine entsprechende Befugnis haben muss - zum Beispiel ein Bauunternehmen. › Wenn sich der gewünschte Schatten auf Marktgebiet befindet, gehen Sie mit dem Antrag zum Marktamt. WEITERE EINGEBUNDENE DIENSTSTELLEN DER STADT WIEN Architektur und Stadtgestaltung, Straßenverwaltung und Straßenbau 200 cm 40 60 60 cm Schnitt und Grundriss: pflanzlicher Sonnenschutz am fahrbahnseitigen Gehsteigrand ohne Fassadenberührung 80–120 cm 70–100 cm min. 250 cm © gaupenr aub+/- Hinweise zur Genehmigung Bei der Planung zu beachten Haben Sie Interesse, an einem bestimmten Ort eine Verschattungsidee umzusetzen? Erstellen Sie einfache Planunterlagen. Um ihren eigenen finanziellen Rahmen auszuloten, fragen Sie bei einem Hersteller oder einer Herstellerin, zum Beispiel einer Schlosserei oder einem Bauunternehmen an, wieviel die Umsetzung Ihres Konzeptes kostet. Tipp: Es ist ratsam, zumindest drei Angebote von verschiedenen Firmen einzuholen. So können Sie die Preise vergleichen. Die Planunterlagen enthalten: › Ein formloses Ansuchen(mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse, Ihrer Unterschrift und dem genauen Ort der beabsichtigten Verschattungsmaßnahme). › Eine Planskizze im Maßstab 1:50 › Fotos von der Örtlichkeit: Am besten mit einer Fotomontage ihres Schattenelements. › Wenn erforderlich, die Zustimmung des Hausbesitzerin oder des Hausbesitzers. Tipp: Achten sie darauf, dass am Plan alle Durchgangshöhen und Mindestabstände eingehalten sind. Die Dienststelle, bei der Sie den Antrag einreichen(zum Beispiel Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten), lädt dann andere Dienststellen und Einheiten der Stadt Wien und die Bezirksvertretung zu einer Ortsverhandlung ein, an der Sie teilnehmen. Hier wird besprochen, ob Ihr Projekt so umgesetzt werden kann, wie es von Ihnen eingereicht ist. Für die Ortsverhandlung müssen Sie eine einmalige Gebühr bezahlen, die ungefähr 100€ beträgt. Wenn in Ihrer Planung alle Auflagen aus der Ortsverhandlung berücksichtigt sind, bekommen Sie einen positiven Bescheid für Ihr Projekt zugeschickt. Erst danach können Sie den Hersteller oder die Herstellerin mit der Umsetzung Ihres Projektes beauftragen. Die Umsetzung muss den Inhalten von Ihren Planskizzen und den Auflagen aus dem Bescheid entsprechen. Weiterer Tipp: Planen Sie eine entsprechende Vorlaufzeit ein! Die Einholung von Anboten, das Verfahren der Genehmigung und die Umsetzung der Maßnahme nehmen in der Regel einige Wochen in Anspruch. Wenden Sie sich mit Planunterlagen und Projektantrag an jene Dienststelle, die im Katalog als erste unter„Abgabe des vollständigen Antrags bei“ aufgeführt wird. Tipp: Wenn Ihr Haus unter Denkmalschutz steht, kontaktieren Sie auch das Bundesdenkmalamt. An denkmalgeschützten Häusern ist eine entsprechende, gut sichtbare Plakette angebracht. Wenn Sie ein Parklet einreichen wollen, unterstützt Sie das Aktionsprogramm Grätzloase finanziell und mit einer Beratung. 22 › Die Länge der Verschattungskonstruktion entspricht maximal der Fassadenlänge des Hauses. › Auf dem Gehsteig muss eine Breite von mindestens 2,00m frei bleiben. Wenn Pflanztröge an der Fassade aufgestellt werden und auf der Straße Schräg- und Senkrechtparkplätze sind, muss auf dem Gehsteig eine Breite von mindestens 2,50m frei bleiben. › Bei einem Schattenelement mit Sitzbank müssen zusätzlich weitere 50cm frei bleiben, damit zum Vorbeigehen oder Durchgehen 2,00m frei bleiben, wenn jemand auf der Sitzbank rastet. › Die Pflanztröge sind maximal 100cm hoch. › Freilaufende und freihängende Elektroleitungen sind verboten. FAHRBAHNSEITIG › Pflanztröge- als seitliche Abgrenzung zur Fahrbahn – sollen durch ihr eigenes Gewicht standsicher sein. Eine fixe Verankerung im Gehsteig muss vertraglich festgelegt werden und ist nur im Einzelfall möglich. › Ein Pflanztrog darf maximal 100cm hoch sein und muss einen Abstand von 60cm zum Fahrbahnrand haben. › Vermeiden Sie eine Barriere durch Pflanztröge. Zwischen den einzelnen Pflanztrögen oder Rankhilfen muss genügend Abstand sein, so dass 2 Personen nebeneinander durchgehen können. BITTE BEACHTEN SIE FÜR DIE QUALITÄTSSICHERUNG IM ÖFFENTLICHEN RAUM FOLGENDES › Die hier vorgestellten Möglichkeiten zur Beschattung müssen den lokalen Nutzungskonzepten entsprechen. Nutzungskonzepte gibt es zum Beispiel für die Mariahilfer Straße oder für die Kärntnerstraße. › Das verwendete Material muss zum örtlichen Stadtbild passen. › Verwenden Sie hochwertige Materialien. › Wählen Sie dezente Farben. › Führen Sie Begrenzungselemente so aus, dass sehbehinderte Menschen einen ausreichenden farblichen Kontrast zur Umgebungsfläche wahrnehmen können. › Achten Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit auf statische Nachweise des von Ihnen beauftragten Herstellers oder der Herstellerin. Die Stadt Wien übernimmt keine Haftung. › Das Anbringen von Werbung auf Verschattungselementen ist 23 verboten. WAS SOLLTEN SIE NOCH WISSEN? Wenn es brennt, muss die Feuerwehr zufahren und durchfahren können. Um den Rettungsweg sicher zu machen, gibt es behördlich genehmigte Aufstellflächen für die Feuerwehr. Diese dürfen nicht beeinträchtigt sein. Informationen über mögliche Aufstellflächen erhalten Sie mit einer Vollmacht des Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin bei der Baupolizei. Wenn Sie ein Bauansuchen bei der Baupolizei machen müssen, fragen Sie bitte dort, welche Unterlagen dem Antrag beigelegt werden müssen. Zusätzlich sind hier nämlich zum Beispiel ein Grundbuchsauszug vom Bezirksgericht, ein Lageplan und spezielle statische Nachweise erforderlich. Die optimale Ausleuchtung der Straße sorgt bei Dunkelheit für ausreichendes Sicherheitsgefühl und ist zu berücksichtigen. Bepflanzungen oder Rankgerüste, die nicht in Zusammenhang mit einem Schanigarten stehen, müssen nach dem Gebrauchsabgabegesetz(GAG) zwar bewilligt werden, Sie müssen aber keine Gebrauchsabgabe dafür zahlen. Suchen Sie Markisen und pflanzlichen Sonnenschutz unabhängig von einem Schanigarten an. Wenn Sie ein Projekt einreichen und umsetzen, haften Sie für die Errichtung, Erhaltung und Sicherheit und tragen alle Kosten, auch jene, die in Zukunft entstehen. DURCHFÜHRUNG DER BAUMASSNAHMEN Alle notwendigen Aufgrabungen und Wiederherstellungen müssen von der Antragstellerin oder dem Antragsteller beauftragt und finanziert werden. Dies trifft auch im Fall von Sanierungsarbeiten an der Hausfassade oder an unterirdischen Leitungen im Gehsteigbereich, bei Feuerwehreinsätzen oder Schäden durch Vandalismus zu. Ob Sanierungen an der Hausfassade geplant sind, erfahren Sie bei der Hausverwaltung. Ob eine baldige Sanierung des Gehsteigs geplant ist, erfahren Sie bei der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau. © iStock/gadost © Jürgen Preiss Materialien PFLANZENTRÖGE Pflanzentröge sollen in einer dezenten Farbe oder grau gehalten sein. Sie sind aus Faserzement, Steinfaser oder Hochfestbeton. Ihr Fassungsvermögen soll mindestens 300l betragen, damit die Pflanzen gut anwachsen können. Die Mindestbreite beträgt 40cm, die Höhe liegt bei 70cm bis maximal 100cm. Füllen Sie die Tröge schichtweise von unten nach oben mit einer Drainageschicht, Filterflies, Pflanzensubstrat sowie eventuell mit einer Mulchschicht. RANKHILFEN Geeignete Rankhilfen sind verzinkte Leichtkonstruktionen mit verspannten Stahlseilen, Druckstäben und Zugseilen für die Überdachung des Gehsteigs. Je nach Pflanzenart können auch geeignete Ranknetze eingesetzt werden. Wenn Rankpflanzen über den Gehsteig wachsen sollen, benötigen sie Seile oder Kletterhilfen, die von unten nach oben etwas schräg über den Gehsteig abzweigen. Dafür bieten sich die Zugseile an. Rankpflanzen nehmen rechtwinkelige Abzweigungen nicht an. BEPFLANZUNG Geeignete Arten für die Bepflanzung sind Geißblatt, Blauregen, Wilder Wein, Architektentrost, Trompetenblume, Pfeifenwinde, Blaugurkenrebe, Prachtwein, Waldrebe und die blaue Glyzinie. Hopfen wächst schnell, ist aber nur einjährig. MARKISENSTOFFE UND TEXTILIEN Alle Markisen- oder Fahnenstoffe müssen den gängigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Dazu zählen zum Beispiel die Brandschutzklassifizierung und eine entsprechende Licht- und Luftdurchlässigkeit. Materialien für Sonnensegel oder hängende Lamellen, die aus anderen Stoffen hergestellt werden, sollen aus recyclefähigen Textilien sein, die kein oder wenig schädliches Plastik enthalten. 24 25 Positive Beispiele für aktuelle Produktentwicklungen und neue Formen von Schatten 26 27 © iStock/bee_photobee © Waagner-Biro Austria Stage Systems GmbH Geschützt durch Österreichisches Gebrauchsmuster ATU 15033 Riesensonnenschirm Ein neuer, innovativer Großschirm fährt per Knopfdruck aus einer Box aus, die von einem LKW gehoben wird. Die mobile Box kann auch zum Sitzen oder zum Ausstellen von Waren verwendet werden. Sie schützt den Schirm, wenn dieser nicht benötig wird und kann auch versteckt unter der Straßenoberfläche eingebaut werden. Wenn es regnet, wird der 10x10m große Riesensonnenschirm zum Riesenregenschirm. Die Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung hilft dem Unternehmen, das den Großschirm entwickelt, einen geeigneten Standort zu finden, an dem dieser im öffentlichen Raum erprobt werden kann. Das hilft auch den BewohnerInnen und Bewohnern der Nachbarschaft. Sonnenschirm mit erhöhter Flexibilität Schirme in Schanigärten können ihre Schatten an den jeweiligen Sonnenstand anpassen. Der Schatten kann sich dann auch über angrenzende Gehsteigflächen ausbreiten. Der Schirm darf jedoch nicht über die Begrenzungen des Schanigartens hinausragen. Freistehende Sonnenschirme mit flexibler Ausrichtung können als Sonnenschirm mit Mast und Schirmständer mittig oder als Ampel- oder Pendelschirm ausgeführt sein. Sie sind bereits im Handel erhältlich. © glatz.ch 9 Uhr 10 Uhr 11 Uhr 12 Uhr 13 Uhr 14 Uhr 15 Uhr 16 Uhr 17 Uhr 18 Uhr Skizze: Möglichkeiten der Verschattung mit einem flexiblen Schirm je nach Tageszeit 28 29 © gaupenraub+/© MA19 / Claudia Prinz-Brandenburg Baum aus Rankpflanzen Wenn die zuständige Fachdienststelle der Stadt Wien keine Bäume pflanzen kann – zum Beispiel bei unterirdischen Leitungseinbauten oder Tiefgaragen –, werden in Zukunft auch Kletterpflanzen eingesetzt. Eine Möglichkeit sind hier Rankhilfen in der Form eines Baumes. In manchen Fällen können auch bereits gestaltete Plätze mit einer solchen Konstruktion nachgerüstet werden. Wenn ein Wasseranschluss vorhanden ist, kann ein Verschattungselement auch mit einer Nebeldusche kombiniert werden. Voraussetzung dafür ist die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme. 30 31 © zoomvp.at © MA19 / Andrea Kreppenhofer © Timo Carl, Markus Schein Beschattete Sitzund Liegemöbel, mit oder ohne Solarpaneele Im Regelfall werden Stadtmöbel für den öffentlichen Raum von der Stadt Wien angeschafft und aufgestellt. Beim Einkauf von Stadtmöbeln soll in Zukunft darauf geachtet werden, dass im Bedarfsfall Verschattungselemente enthalten sind. Im Fall von entsprechender Wirtschaftlichkeit, können dort, wo keine unterirdische Stromzufuhr vorhanden ist, oder wo Energiegewinnung wirtschaftlich Sinn ergibt, auch Photovoltaikanlagen integriert werden. Großschattenelemente und Photovoltaik Wo Bäume und andere Grünpflanzen im öffentlichen Raum der Stadt Wien nicht oder nur schwer möglich sind, können Großschattenelemente zur Verschattung beitragen. Im Regelfall werden sie von der Stadt Wien angeschafft und aufgestellt. Sie können mit oder ohne Photovoltaik umgesetzt werden. Die Kombination aus Schatten und Stromerzeugung ist dann ideal, wenn ein örtlicher Bedarf und eine entsprechende Wirtschaftlichkeit gegeben sind. 32 33 Kontaktadressen ARCHITEKTUR UND STADTGESTALTUNG Niederhofstraße 21-23, 1120 Wien, 5. Stock Telefon:+43 1 81114 88916 E-Mail: post@ma19.wien.gv.at www.wien.gv.at/Stadtentwicklung/Architektur BAUPOLIZEI Dresdner Straße 73-75, 1200 Wien Telefon:+43 1 4000 8037 post@ma37.wien.gv.at www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/pdf/merkblatt-bauwerber.pdf allgemeines Antragsformular: www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/pdf/bauansuchen.pdf BUNDESDENKMALAMT Hofburg, Säulenstiege, 1010 Wien Telefon:+43 1 53415-0 E-Mail: wien@bda.gv.at Online-Kontaktformular: bda.gv.at FEUERWEHR UND KATASTROPHENSCHUTZ Am Hof 9-10, 1010 Wien Telefon:+43 531 99 post@ma68.wien.gv.at www.wien.gv.at/menschen/sicherheit/feuerwehr/ GEBIETSGRUPPE OST- BEZIRKE 1, 2, 8, 9, 20, 21 UND 22: Standort: Dresdner Straße 82, 1200 Wien Telefon:+43 1 4000 37300 ost@ma37.wien.gv.at GEBIETSGRUPPE SÜD- BEZIRKE 3, 4, 5, 6, 7, 10, 11 UND 23: Standort: Favoritenstraße 211, 1100 Wien Telefon:+43 1 4000 37500 sued@ma37.wien.gv.at GEBIETSGRUPPE WEST- BEZIRKE 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 UND 19: Standort: Spetterbrücke 4, 1160 Wien Telefon:+43 1 4000 37700 west@ma37.wien.gv.at GRÄTZLOASE- VEREIN LOKALE AGENDA 21 IN WIEN ZUR FÖRDERUNG VON BÜRGERINNENBETEILIGUNGSPROZESSEN Grüngasse 9/5, 1050 Wien Telefon:+43 1 5858040 0660/712 88 56 E-Mail: info@graetzloase.at www.graetzloase.at MARKTAMT Spittelauer Lände 45, 1090 Wien Telefon:+43 1 4000 59210 post@ma59.wien.gv.at www.marktamt.wien.at STRASSENVERWALTUNG UND STRASSENBAU Lienfeldergasse 96, 1170 Wien Servicenummer:+43 1 4000 49600 E-Mail: post@ma28.wien.gv.at www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/strassen/gehsteig/ auskunftserteilung.html Auskunftserteilung in Gehsteigangelegenheiten www.wien.gv.at/verkehr/strassen/pdf/gehsteigauskunft.pdf UMWELTSCHUTZ Dresdner Straße 45, 1200 Wien Servicenummer:+43 1 4000 73440 post@ma22.wien.gv.at Allgemeine Informationen zum Thema Fassadenbegrünung Antrag auf Förderung Leitfaden Fassadenbegrünung www.wien.gv.at/umweltschutz/raum/gruene-waende.html VERKEHRSORGANISATION UND TECHNISCHE VERKEHRSANGELEGENHEITEN Bewilligung nach§82 StVO: formlos Niederhofstraße 21-23, 1120 Wien, 1.,2. u. 3. Stock Telefon:+43 1 4000 92615 post@ma46.wien.gv.at www.wien.gv.at/verkehr/organisation/abteilung/bewilligungen.html www.verkehr-wien.at KundInnen-Center(Persönliche Auskünfte, Antrag einreichen, Bescheid abholen, Gebühren bezahlen): Ignazgasse 4, 1120 Wien, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr WIEN LEUCHTET Senngasse 2, 1110 Wien Telefon:+43 1 4000 33011 post@ma33.wien.gv.at www.wien.leuchtet.at WIENER STADTGÄRTEN Johannesgasse 35, 1030 Wien Telefon:+43 1 4000-8042 post@ma42.wien.gv.at WIENER WIRTSCHAFTSKAMMER Standort und Infrastrukturpolitik Straße der Wiener Wirtschaft 1, 1020 Wien Telefon:+43 1 514 50 1645 E-Mail: standortpolitik@wkw.at 34 35 © iStock/Andre2013 Weiterführende Informationen WIENER UMWELT ANWALTSCHAFT(2008). „Handbuch Stadtnatur- Arbeitsanleitung begrünte Fassaden“. Wien. wua-wien.at/images/stories/naturschutz_stadtoekologie/ handbuch/begruente-fassaden.pdf STADT WIEN, UMWELT(2009).„LEITFADEN FASSADENBEGRÜNUNG“. WIEN. www.wien.gv.at/umweltschutz/raum/pdf/fassadenbegruenungleitfaden.pdf Beratung bei Fassadenbegrünung(MA 22): www.wien.gv.at/umweltschutz/raum/info.html STADT WIEN, ARCHITEKTUR UND STADTGESTALTUNG(2016). „SCHANIGARTEN- EIN LEITFADEN“. WIEN. www.wien.gv.at/stadtentwicklung/studien/pdf/e000004.pdf STADT WIEN, ARCHITEKTUR UND STADTGESTALTUNG(2018). „STEP 2025 – FACHKONZEPT ÖFFENTLICHER RAUM“ www.wien.gv.at/stadtentwicklung/studien/pdf/b008522.pdf STADT WIEN, STRASSENVERWALTUNG UND STRASSENBAU (2015).„BELEBTE FREIRÄUME- ÖFFENTLICHER PARKRAUM UND ALTERNATIVE NUTZUNG“. WIEN. www.streetlife.wien/wp-content/uploads/sites/4/2017/03/2015_ belebte-freiraeume_Folder-MA28.pdf AMTSHELFERSEITEN„MARKISEN“ www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/stadtentwicklung/ baulicheanlagen/rollladen.html post@ma42.wien.gv.at G ESETZLICHE GRUNDLAGEN, NORMEN UND RICHTLINIEN › Alltagsgerechter barrierefreier Straßenraum(RVS 02.02.36) › Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen(ÖNORM B1600) › Bauordnung für Wien › Bundes-Verfassungsgesetz, Artikel 7, Abs. 1 › Bundesbehindertengleichstellungsgesetz › FußgängerInnenverkehr(RVS 03.03.12) › Masterplan Verkehr › Straßenverkehrsordnung(StVo) › Technische Hilfen für sehbehinderte und blinde Menschen (ÖNORM V2102-1) › Technische Hilfen für blinde, sehbehinderte und mobilitätsbehinderte Menschen(ÖNORM V2104) › Weitere Informationen zur Barrierefreiheit finden Sie in UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen › Wiener Feuerpolizeiverordnung 2016 › Wiener Gebrauchsabgabegesetz(GAG) › Wiener Gleichstellungsgesetz › Wiener Marktordnung Notizen und Skizzen © iStock/gadost 36 37 © iStock/Andre2013 © Christian Fürthner Kernteam beim „Wiener Schatten“ (v. l. n. r.) Barbara Slotta(Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr und Klimaschutz), Alex Hagner(gaupenraup+/-), Iris Cerny(gauprenraup+/-), Erich Streichsbier(Architektur und Stadtgestaltung, Generelle Planung und Grundlagenforschung), Ulrike Schartner(gaupenraub+/-), Andrea Kreppenhofer(Dezernatsleiterin Architektur und Stadtgestaltung, Generelle Planung und Grundlagenforschung), Birgit Hebein(Vizebürgermeisterin der Stadt Wien), Franz Kobermaier(Leiter Architektur und Stadtgestaltung), Susanne Häßler(Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr und Klimaschutz) 38 39 © iStock/lamyai