Statuserhebung Hietzinger Kai 2000 Stickstoffdioxid(NO 2 ) gemäß Immissionsschutzgesetz – Luft MA 22 – 5389/2001 22. August 2001 Dipl.-Ing. Roman Augustyn Dipl.-Ing. Dr. Robert Hirhager Mag. Martin Priesner Dipl.-Ing. Peter Riess (Luftmessnetz) (Luftreinhaltung) (Rechtliche Angelegenheiten) (Luftmessnetz) Inhalt 1 Gesetzliche Grundlagen.................................................................................................................................2 2 Darstellung der Immissionssituation(NO 2 )...................................................................................................3 2.1 Messstellenbeschreibung........................................................................................................................3 2.2 NO 2 -Immissionssituation in Wien..........................................................................................................4 2.3 Überschreitung vom 10. Mai 2000.........................................................................................................6 2.4 Überschreitung vom 20. Juni 2000.........................................................................................................7 2.5 Analyse der Grenzwertüberschreitungen................................................................................................8 3 Verursachende Emittenten.............................................................................................................................8 3.1 Stickoxid-Emittenten..............................................................................................................................9 3.2 Ozon......................................................................................................................................................10 4 Sanierungsgebiet..........................................................................................................................................10 5 Informationen gemäß Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie.................................................................................11 6 Bisherige Maßnahmen.................................................................................................................................13 7 Maßnahmen nach IG-L................................................................................................................................13 8 Literatur........................................................................................................................................................15 Magistrat der Stadt Wien MA 22-Umweltschutz A-1082 Wien Ebendorferstraße 4 tel[01] 4000-88215 fax[01] 4000-99-88215 e-mail post@m a 22.wien.gv.at Seite 2 IG-L Statuserhebung Hietzinger Kai 2000(Wien) 1 Gesetzliche Grundlagen Gemäß§ 8 Abs. 1 Immissionsschutzgesetz-Luft(IG-L), BGBl I Nr. 115/1997, in der geltenden Fassung, und der zugehörigen Verordnung über das Messkonzept zum IG-L(Messkonzept IG-L), BGBl II Nr. 358/1998, hat der Landeshauptmann längstens zwölf Monate nach der Ausweisung der Überschreitung eines Immissionsgrenzwertes eine Statuserhebung zu erstellen, wenn die Überschreitung eines in den Anlagen 1 und 2 oder in einer Verordnung nach§ 3 Abs. 3 IG-L festgelegten Immissionsgrenzwerts an einer gemäß§ 5 IG-L betriebenen Messstelle festgestellt wird und die Überschreitung nicht auf einen Störfall oder auf eine andere in absehbarer Zeit nicht wiederkehrende erhöhte Immission zurückzuführen ist. Der Landeshauptmann hat die Statuserhebung nach§ 8 Abs. 5 leg. cit. unverzüglich den berührten Bundesministern und den gesetzlich eingerichteten Interessentenvertretungen auf Landesebene zur Kenntnis zu bringen. Innerhalb von sechs Wochen können diese Behörden und Interessentenvertretungen eine schriftliche Stellungnahme an den Landeshauptmann abgeben. Außerdem ist die Statuserhebung bei den innerhalb des voraussichtlichen Sanierungsgebiets liegenden Gemeinden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen, wobei jedermann die Möglichkeit hat, innerhalb von sechs Wochen dazu schriftlich Stellung zu beziehen. Die Statuserhebung ist gemäß§ 8 Abs. 2 leg. cit. für den Beurteilungszeitraum, in dem die Überschreitung des Immissionsgrenzwerts aufgetreten ist, zu erstellen und hat jedenfalls zu enthalten: • Die Darstellung der Immissionssituation für den Beurteilungszeitraum • Die Beschreibung der meteorologischen Situation • Die Feststellung und Beschreibung der in Betracht kommenden Emittenten oder Emittentengruppen, die einen erheblichen Beitrag zur Immissionsbelastung geleistet haben, und eine Abschätzung ihrer Emissionen • Die Feststellung des voraussichtlichen Sanierungsgebietes • Angaben gemäß Anhang IV Z 1 bis 6 und 10 der Richtlinie 396L0062([3], Richtlinie 96/62/EG über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität; im Folgenden auch als„Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie“ bezeichnet) Nach Erstellung der Statuserhebung hat der Landeshauptmann gegebenenfalls gemäß§ 10 IG-L per Verordnung einen Maßnahmenkatalog zur Erreichung der Ziele des Bundesgesetzes zu erlassen. Diese Ziele sind im Wesentlichen: • Der dauerhafter Schutz der Gesundheit des Menschen und des Tier- und Pflanzenbestandes vor schädlichen Luftschadstoffen sowie der Schutz des Menschen vor unzumutbaren belästigenden Luftschadstoffen • Die vorsorgliche Verringerung der Immission von Schadstoffen Die zur Disposition stehenden Maßnahmen für den Maßnahmenkatalog gemäß IG-L unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen. So sind Maßnahmen nur in folgenden Bereichen zugelassen: • Emissionsmindernde Maßnahmen für Anlagen(§ 13 IG-L) • Maßnahmen für den Verkehr(§ 14 IG-L) • Maßnahmen für Stoffe, Zubereitungen und Produkte(§ 15 IG-L) Jeder dieser Bereiche unterliegt weiteren, teils umfangreichen Einschränkungen des ImmissionsschutzgesetzesLuft, die aufgrund ihres Umfangs hier nicht näher dargestellt werden können. IG-L Statuserhebung Hietzinger Kai 2000(Wien) Seite 3 2 Darstellung der Immissionssituation(NO 2 ) An der Wiener IG-L Messstelle Hietzinger Kai wurden am 10. Mai 2000 und am 20. Juni 2000 Überschreitungen des NO 2 -Grenzwertes von 200 µg/m 3 registriert. Ausgewiesen wurde die Überschreitung vom 10. Mai im IG-L Monatsbericht[8], der Ende August veröffentlicht wurde. Der Vorfall vom 20. Juni wurde im Monatsbericht[9] bekanntgemacht. Wie die nachfolgenden Darstellungen zeigen, ist der Bildungsmechanismus in beiden Fällen der gleiche. Daher liegt weder ein Einzelereignis, noch ein Störfall vor. Eine Statuserhebung ist also nach§ 8 Abs. 1 IG-L in jedem Fall erforderlich. 2.1 Messstellenbeschreibung Die Messstelle Hietzinger Kai nimmt unter den 17 Messstellen, die von der Stadt Wien zur Überwachung der NO 2 -Konzentration betrieben werden, eine Sonderstellung ein. Direkt an einer stark befahrenen Straße an einer Gebäudefront gelegen, ist diese Messstelle mehr als jede andere im Gemeindegebiet von Wien von direkten NO x -Emissionen des Verkehrs betroffen. Die Luftaufnahme und die Fotos zeigen die Messstation und ihre Umgebung. Topografisch liegt sie in einer Ebene an einer stark befahrenen Einfallsstraße(Westeinfahrt Richtung Stadtzentrum) mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsdichte von ca. 29.000 Fahrzeugen. Diese Einfallsstraße, der Hietzinger Kai, ist eine nur in eine Fahrtrichtung(stadteinwärts) befahrene und nur einseitig(im Süden) verbaute Straße. Die Probensonde befindet sich an der Gebäudefront des Magistratischen Bezirksamtes für den 13. und 14. Bezirk, eines mehrstöckigen, einzeln stehenden Gebäudes. Im weiteren Umkreis findet man kleine Grünflächen wie Parks oder Hausgärten ebenso wie geschlossene Verbauung entlang der Straße. An der Nordseite des Hietzinger Kais befinden sich in Tieflage die U-Bahn und der Wienfluss. Daran schließt nördlich in ca. 70 m Luftlinie die stadtauswärts befahrene und an der Nordseite verbaute Hadikgasse an. Der Einfluss der Emissionen der Hadikgasse wird vom UBA Wien gering eingeschätzt. Seite 4 IG-L Statuserhebung Hietzinger Kai 2000(Wien) 2.2 NO 2 -Immissionssituation in Wien Eine detaillierte Darstellung der Immissionsmessergebnisse über die Wiener Luftbelastung im Jahr 2000 kann dem IG-L Jahresbericht 2000[7] entnommen werden. Die folgende kurze Darstellung beschränkt sich im Wesentlichen auf Stickstoffdioxid. Die starke Verkehrsbelastung der Messstelle Hietzinger Kai zeigt sich eindrucksvoll bei der Belastung durch NO und NO 2 als Jahresmittelwert, wie der nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist: NO 2 [µg/m 3 ] NO[µg/m 3 ] 1995 1996 1997 1998 1999 2000 1995 1996 1997 1998 1999 2000 Belgradplatz 45 43 40 37 33 34 15 17 18 16 14 17 Gerichtsgasse 27 30 29 27 31 31 22 18 18 16 14 14 Gaudenzdorf 36 45 42 43 36 33 21 18 16 14 15 17 Hermannskogel 11 13 20 17 14 13 6 6 3 2 2 2 Hietzinger Kai 72 72 64 67 59 58 159 150 139 130 132 136 Hohe Warte 35 33 31 36 26 22 13 10 13 12 9 9 Kaiser-Ebersdorf 36 39 34 34 29 30 17 14 14 13 13 14 Kendlerstraße 31 28 24 28 27 29 23 20 20 16 16 18 Laaer Berg 37 34 36 33 31 31 17 16 15 15 14 15 Liesing 36 32 29 31 27 29 26 22 22 24 21 21 Lobau 14 16 15 15 14 13 5 5 4 4 3 3 Rinnböckstraße 49 45 44 41 42 43 36 32 31 28 28 30 Schafbergbad 21 23 24 23 19 18 9 8 7 6 5 6 Stadlau 39 41 40 38 25 25 14 11 13 12 10 12 Stephansplatz 34--- 44 36 29 29 17 19 19 11 10 12 Taborstraße 57 59 55 48 43 44 50 39 32 27 27 30 Währinger Gürtel 35 34 33 33 31 32 15 11 14 12 12 12 Die NO 2 -Jahresmittelwerte über ganz Wien seit 1987 lassen einen leicht fallenden Trend der Stickstoffdioxidbelastung in Wien seit 1989 erkennen: Stickstoffdioxid Jahresmittelwerte in Wien von 1978 bis 2000 60 KONZENTRATION IN MIKROGRAMM PRO KUBIKMETER(1 Mikrogramm= 0,001 Milligramm) 50 45 43 41 40 40 37 36 37 34 36 36 35 35 30 30 30 Keine flächendeckenden Messungen 20 10 0 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 Grafik: MA-22, Umweltschutzabteilung, Luftmessnetz IG-L Statuserhebung Hietzinger Kai 2000(Wien) Seite 5 Industrie und Kraftwerke trugen am stärksten zu dem sinkenden Trend bei. Auch ein leichter Rückgang der Verkehrsemissionen ist trotz des gestiegenen Kraftfahrzeugbestands und der gestiegenen Fahrleistung in den letzten 5 Jahren zu beobachten. Verantwortlich dafür ist zu einem Großteil die schrittweise Einführung strenger Abgasnormen(Katalysatorpflicht und Euro-Abgasnormen). Trotzdem ist der Verkehrsanteil an der gesamten Stickoxidbelastung nicht gesunken und liegt im Jahr 2000 österreichweit bei über 60%. Besonders der Anteil der Emissionen aus dem Schwerverkehr ist stetig stark angewachsen und liegt bereits bei über 50% der NO x Emissionen aus dem Straßenverkehr! Der Grund für diese Entwicklung liegt in der kontinuierlichen Zunahme der Verkehrsaktivität(gemessen in Personen- und Tonnenkilometern), im verstärkten Einsatz von Dieselkraftstoff, sowie im Trend zu schwereren Nutzfahrzeugen. Einsparungen an Emissionen pro verbrauchtem Liter Treibstoff werden durch höhere Verbräuche aufgewogen.(MA66[10], UBA[14], BMLFUW[15]) Einen Überblick über die Immissionssituation bezüglich Stickstoffdioxid in Wien im Jahr 2000 in Form von Monatsmittelwerten gibt die folgende Darstellung, die zeigt, dass am Hietzinger Kai stets die höchsten Werte auftreten: Stickstoffdioxid- Monatsmittelwerte 2000 in Mikrogramm pro Kubikmeter 1, Stephansdom 2, Taborstraße 9, Währinger Gürtel 10, Belgradplatz 10, Laaerberg 11, Kaiserebersdorf 11, Rinnböckstraße 12, Gaudenzdorf 13, Hietzinger Kai 16, Kendlerstraße 18, Schafbergbad 19, Hermannskogel 19, Zentralanstalt 21, Gerichtsgasse 22, Lobau 22, Stadlau 23, Liesing Wien-Mittel Jän Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez WMW SMW JMW 39 32 35 26 25 21 19 27 26 30 36 35 33 24 29 51 46 47 46 48 42 32 44 42 46 46 42 46 42 44 42 38 38 30 29 27 25 30 31 30 34 32 37 29 32 41 37 39 30 30 27 27 33 35 35 38 36 36 30 34 39 35 36 25 30 28 29 36 30 27 31 29 34 30 31 38 32 33 30 26 27 24 31 30 26 28 30 32 28 30 47 46 46 40 44 42 43 50 43 37 40 37 43 44 43 41 36 39 30 29 27 22 30 31 33 37 36 37 28 33 53 56 55 61 69 63 51 62 56 61 59 52 53 60 58 35 32 33 29 30 23 19 23 28 29 35 33 32 25 29 26 19 19 16 15 11 9 12 18 24 26 21 22 14 18 21 13 13 13 11 8 7 8 14 16 19 18 17 10 13 31 25 24 20 19 15 12 20 21 27 29 24 26 18 22 41 36 36 29 27 24 25 31 31 35 29 29 36 28 31 26 18 16 9 9 8 10 11 10 14 15 17 19 9 13 34 30 30 19 18 17 20 27 24 27 27 27 29 21 25 35 33 32 28 28 22 20 25 28 32 34 30 31 25 29 38 33 34 28 29 25 23 29 29 31 33 31 33 27 30 Legende: WMW: SMW: JMW: Wien-Mittel: Wintermittelwert(Oktober des Vorjahres bis März) Sommermittelwert(April bis September) Jahresmittelwert(Jänner bis Dezember) Mittelwert über alle Stationen Datenverfügbarkeit: Gemäß ÖNORM M5866- Wert zentriert(nicht gekennzeichnet) Mehr als 50% der Grunddaten sind verfügbar- Wert kursiv und rechtsbündig Weniger als 50% der Grunddaten sind verfügbar A' zentriert Kein Meßgerät- Leerzelle Dass ein rückläufiger Trend der NO 2 -Jahresmittelwerte nicht gleichzeitig ein Absenken der Überschreitungshäufigkeit zur Folge hat, illustriert die folgende Darstellung. Die Anzahl der Tage mit Grenzwertüberschreitungen eines Jahres lässt keinen eindeutigen Trend erkennen. Stickstoffdioxid Mit zwei bis sechs Tagen pro Anzahl der Tage mit Grenzwertüberschreitungen Jahr, an denen die Grenze von 200 µg/m 3 bei Stickstoffdioxid in Wien überschritten wird, muss auch in Zukunft gerechnet werden. 7 6 5 4 6 5 4 4 32 2 1 0 1996 1997 1998 1999 2000 Seite 6 IG-L Statuserhebung Hietzinger Kai 2000(Wien) 2.3 Überschreitung vom 10. Mai 2000 Am Mittwoch, dem 10. Mai 2000, wurde vom Wiener Luftmessnetz eine Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft(IG-L) registriert. Immissionssituation Betroffene Messstelle: Hietzinger Kai Betroffener Schadstoff: Grenzwert: Stickstoffdioxid(NO 2 ) 200 µg/m³ als Halbstundenmittelwert(HMW) Überschreitungen(HMW): 12 Uhr- 245 µg/m³; 12 30 Uhr- 212 µg/m³ Die nachfolgende Grafik zeigt den zeitlichen Verlauf über drei Tage(9. Mai – 11. Mai 2000) der Schadstoffe NO 2 und NO am Hietzinger Kai(MBA), sowie von Ozon(O 3 ) an der etwas schwächer verkehrsbelasteten Messstelle Laaer Berg(LAA) und die Sonneneinstrahlung(STR) am Währinger Gürtel(AKA). Der Verlauf von NO entspricht den Verkehrsemissionen am Hietzinger Kai. NO 2 entsteht aus dem primär gebildeten NO durch Oxidation. Die Summe der Stickstoffoxide NO und NO 2 wird als NO x bezeichnet. Im vorliegenden Fall war Ozon das Oxidationsmittel von NO zu NO 2 , wie der parallele Verlauf des NO 2 - und des O 3 -Ganges am 10. Mai zeigt. Station: Messwert: MW-Typ: µg/m³ µg/m³ 250 500 MBA NO HMW MBA LAA NO2 O3 HMW HMW IG-L Grenzwertüberschreitung NO2 am Hietzinger Kai(MBA) AKA STR HMW µg/m³ W/m² 250 1000 200 400 200 800 150 300 150 600 100 200 100 400 50 100 50 200 00 09.05.00-00:30 09. 10. MEZ 00 11. 11.05.00-24:00 Beschreibung der meteorologischen Situation Die Episode vom 9. bis 11. Mai 2000 fiel in eine lange anhaltende Hochdruckwetterlage, die im Osten Österreichs, so auch im Raum Wien, außerordentlich niederschlagsarm war. Österreich lag im Bereich warmer Luft mediterranen Ursprungs. Im Raum Wien war es durchgehend sonnig, die Temperatur erreichte am 9. Mai maximal 24°C, am 10. Mai 28°C und am 11. Mai 29°C. Am 9. 5. wehte ab dem frühen Morgen südlicher Wind mit maximal 3 m/s in Kaiser-Ebersdorf und am Dach des AKH; in der darauffolgenden Nacht ging die Windgeschwindigkeit zurück, am 10. 5. lag sie bei 1 bis 2 m/s. Der Wind drehte am AKH bereits in der Nacht auf nordöstliche bis östliche Richtung, in Kaiser-Ebersdorf und der Lobau ca. um 9:00 Uhr. Die Windrichtung war unbeständiger als am Vortag. Ab ca. 17:00 Uhr wehte wieder südlicher Wind mit Geschwindigkeiten von 2 bis 3 m/s. Am 11. 5. ab 2:00 Uhr drehte der Wind auf Nordost, die Geschwindigkeit nahm am Morgen in Kaiser-Ebersdorf auf über 3 m/s zu. Für die Bewertung der Schadstoffausbreitungsbedingungen wird u.a. das vertikale Temperaturprofil zwischen Lobau und Hoher Warte sowie zwischen Hoher Warte und Hermannskogel herangezogen. Im unteren Bereich (Lobau – Hohe Warte) bildete sich nachts stets eine Inversion aus, die sich am 10. 5. gegen 9:00 Uhr langsam auflöste, tagsüber trat neutrale bis leicht labile Schichtung auf, ab 18:00 Uhr wieder eine Inversion. Die Temperaturinversion zwischen Hoher Warte und Hermannskogel ging um 7:00 Uhr in neutrale Schichtung über, ab 17:00 Uhr bestand wieder eine Inversion. IG-L Statuserhebung Hietzinger Kai 2000(Wien) Seite 7 2.4 Überschreitung vom 20. Juni 2000 Am Dienstag, dem 20. Juni 2000, wurde in Wien eine erneute Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft(IG-L) registriert. Die vorhergehende Überschreitung fand am 10. Mai unter sehr ähnlichen Umständen statt. Daher liegt zweifelsfrei ein wiederkehrendes Ereignis vor. Immissionssituation Betroffene Messstelle: Hietzinger Kai Betroffener Schadstoff: Stickstoffdioxid(NO 2 ) Grenzwert: 200 µg/m³ als Halbstundenmittelwert(HMW) Überschreitungen(HMW): 11 Uhr- 262 µg/m³; 11 30 Uhr- 220 µg/m³ Die nachfolgende Grafik zeigt den zeitlichen Verlauf über drei Tage(19. Juni – 21. Juni 2000) der Schadstoffe NO 2 und NO am Hietzinger Kai(MBA), sowie von Ozon an der etwas schwächer verkehrsbelasteten Messstelle Laaer Berg(LAA) und die Sonneneinstrahlung(STR) am Währinger Gürtel(AKA). Der Verlauf von NO entspricht den Verkehrsemissionen am Hietzinger Kai. NO 2 entsteht aus dem primär gebildeten NO durch Oxidation. Die Summe der Stickstoffoxide NO und NO 2 wird als NO x bezeichnet. Im vorliegenden Fall war Ozon (O 3 ) das Oxidationsmittel von NO zu NO 2 , wie der parallele Verlauf des NO 2 - und des O 3 -Ganges am 20. Juni zeigt. Station: Messwert: MW-Typ: µg/m³ µg/m³ 250 500 MBA NO HMW MBA LAA NO2 O3 HMW HMW IG-L Grenzwertüberschreitung NO2 am Hietzinger Kai(MBA) AKA STR HMW µg/m³ W/m² 250 1000 200 400 200 800 150 300 150 600 100 200 100 400 50 100 50 200 00 19.06.00-00:30 19. 20. MEZ 00 21. 21.06.00-24:00 Beschreibung der meteorologischen Situation Im Zeitraum vom 19. bis 21. Juni 2000 befand sich der Osten von Österreich unter Einfluss eines Hochdruckkeils. Es wurden im Raum Wien keine Niederschläge gemessen. Es war durchgehend wolkenlos und sonnig; am 19. Juni erreichte die Temperatur ein Maximum von 27°C, am 20. Juni 31°C, am 21. Juni stieg die Temperatur nochmals auf 33°C. Am 19. 6. wehte ab dem frühen Morgen südöstlicher Wind mit Geschwindigkeiten von 2-3 m/s an den Stationen Lobau und AKH-Dach. Während der Nacht gingen die Geschwindigkeiten auf 1-2 m/s zurück. Tagsüber stiegen die Werte auf bis zu 4 m/s am AKH-Dach und 2 m/s an der Station Lobau. Am späteren Nachmittag drehte der Wind dann von Südosten auf Süden. Am 21. 6. drehte der Wind auf Norden, die Windrichtung war aber unbeständiger als vorher. Die Geschwindigkeiten änderten sich gegenüber dem Vortag kaum. In den Nächten bildete sich in dem angegebenen Zeitraum immer eine Inversionswetterlage aus, was am vertikalen Temperaturprofil zwischen den Stationen Hermannskogel und Lobau aufgrund des Höhenunterschiedes zwischen den Stationen gut sichtbar war. Die Inversion bildete sich immer zwischen 17:00 Uhr und 19:00 Uhr und löste sich am nächsten Morgen zwischen 6:00 Uhr und 8:00 Uhr auf. Da durch die Inversion Vertikalbewegungen verhindert werden, wird die darunter liegende Luftschicht nur schwach durchmischt und so kann es aufgrund von bodennahen Emissionen zu einer höheren Schadstoffkonzentration kommen. Seite 8 IG-L Statuserhebung Hietzinger Kai 2000(Wien) 2.5 Analyse der Grenzwertüberschreitungen Die Messstelle Hietzinger Kai liegt unmittelbar an einer stark befahrenen Haupteinfallsstraße Wiens(ca. 2 m vom Fahrbahnrand und weniger als 5 m von der nächstgelegenen Fahrbahnmitte). Das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen(dtV) beträgt auf der stadteinwärts führenden Seite ca. 29.000 Fahrzeuge. Der Anteil des Güterverkehrs beträgt dabei ca. 10%. Der dtVW(gemittelt nur über Werktage) beträgt ca. 32.000 Fahrzeuge(Straßenverkehrszählung 1995[13]). Am 10. Mai 2000, einem Mittwoch, wurden 30.878 Fahrzeuge registriert, am 20. Juni, einem Dienstag, 30.156 Fahrzeuge. Diese Zahlen wurden mit einer permanenten, automatisch registrierenden Zählstelle am Hietzinger Kai gewonnen. Die Entstehung der Grenzwertüberschreitungen unterliegt komplexen umweltmeteorologischen Zusammenhängen, die in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt(Schneider, Spangl[4]) untersucht wurden. Die wesentlichen Erkenntnisse daraus sind: • Die Überschreitung des NO 2 -Grenzwertes wurde fast ausschließlich durch Emissionen aus dem Straßenverkehr verursacht, wobei Nutzfahrzeuge den größten Beitrag liefern; • Primär war das Einmischen stark ozonbelasteter Luft in Verbindung mit der im Überschuss vorhandenen NO x -Belastung am Hietzinger Kai für die Grenzwertüberschreitung verantwortlich; • Überraschenderweise hat bereits eine durchschnittliche Verkehrsbelastung(< 31.000 Fahrzeuge), d.h. durchschnittlich hohe lokale NO x -Emissionen, ausgereicht, um gemeinsam mit starker lokaler Ozonbildung eine ungewöhnlich hohe NO 2 -Belastung hervorzurufen; • Diese umweltmeteorologischen Zusammenhänge sind ausschließlich im Sommerhalbjahr anzutreffen. Im Winter sind zwar ebenfalls, wenn auch in geringerem Umfang(in der Vergangenheit etwa 15 mal seltener), Überschreitungen möglich, jedoch ist dann extreme Verkehrsbelastung bei ungünstigsten Ausbreitungsbedingungen für den NO 2 -Bildungsmechanismus verantwortlich. • Ähnliche Überschreitungen sind nur im Nahbereich starker NO x -Emissionsquellen, d.h. ähnlich stark befahrener Straßenzüge bei ungünstigen Ausbreitungsbedingungen(mindestens einseitige Verbauung) möglich. Diese Situation trifft zumindest auf etwa 240 Straßenkilometer in Wien zu. • Die Häufigkeit derartiger Überschreitungsfälle ist nur schwer abschätzbar, sie können aber im Mittel an ca. 1-2 Tagen pro Jahr am Hietzinger Kai vorkommen. Bis dato, d.h. im Verlauf von mehr als einem Jahr, ist eine entsprechende Belastungssituation am Hietzinger Kai nicht mehr aufgetreten. 3 Verursachende Emittenten Wie die Studie Schneider, Spangl[4] darlegt, sind für die Überschreitung NO x -Immissionen im Zusammenwirken mit Ozonimmissionen verantwortlich. NO wird nämlich in Reaktion mit Ozon zu NO 2 und Sauerstoff umgewandelt. Verursacher für die vorliegende Überschreitung ist also das Zusammentreffen zweier verschiedener Schadstoffe: 1. Stickoxide 2. Ozon Die für diese Komponenten hauptverantwortlichen Emittenten werden in den folgenden Abschnitten kurz dargestellt. IG-L Statuserhebung Hietzinger Kai 2000(Wien) Seite 9 3.1 Stickoxid-Emittenten In der folgenden Aufstellung sind die Wiener Stickoxidemissionen für das Sommerhalbjahr 2001, getrennt nach stationären und mobilen Quellen, aufgeschlüsselt. Die Auswertung beschränkt sich auf das Sommerhalbjahr, weil die zu untersuchenden Überschreitungen nur in dieser Jahreszeit auftreten. 1 Stationäre Quellen Typ Kraft- und Fernheizwerke NO x Masse[t] 670 Haushalte, Fremdenverkehr 410 Industrie, Gewerbe, Handel, Infrastruktur 613 Raucher 11 Gesamt 1704 Mobile Quellen Typ Anzahl 2 NO x Masse[t] Pkw 611048 1398 Lkw 58363 1405 Bus 3812 498 Traktor 3349 15 Moped 18815 2 Motorrad 53861 9 Bahn --- 134 Gesamt 3461 Insgesamt ergeben sich somit 5.165 Tonnen NO x aus allen bekannten Emissionsquellen in Wien. Wie aus der Tabelle hervorgeht, werden also ca. 70% der Wiener NO x -Emissionen dem Verkehr zugeordnet! An stark befahrenen Straßen ist dieser Anteil natürlich noch wesentlich höher. Von diesen mobilen Emissionen stammen fast 2/3 von Nutzfahrzeugen(Lkw, Bus, etc.)! Nach den Erfahrungen des Wiener Luftmessnetzes beträgt der Anteil der aus stationären Quellen verursachten NO-Immissionen bei stark verkehrsbelasteten Straßenzügen deutlich weniger als das Verhältnis zwischen stationären und mobilen Quellen aus den Emissionsbilanzen vermuten ließe. Ursache für diese geringere Immissionswirksamkeit der stationären Emissionen ist, dass diese Emissionen in größerer Höhe über dem Erdboden erfolgen und in der Atmosphäre besser verteilt werden. Aus diesem Grund sind die Emissionen aus stationären Quellen von untergeordneter Bedeutung und Messwertverlauf am Hietzinger Kai vom 14. April 1991 SO2 NO2 SO2 NO2 NO CO NO Marathon 1200 CO 12 kommen als Hauptverursacher für die Grenzwertüberschreitung nicht 1000 10 in Betracht. 800 8 Minutenenm ittelw erte in Mikrogram m pro Kubikm eter Minutenenm ittelw erte in Milligram m pro Kubikm eter (Diese Tatsache ist auch messtechnisch belegt, da in den vergangenen Jahren während der Sperre des Hietzinger Kais aufgrund des Stadt-Marathon-Laufes die NO x Belastung fast auf Null abgesunken ist – siehe nebenstehende Abbildung.) 600 6 400 4 200 2 00 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 Zeitbereich in Stunden 1 Beiträge zum Umweltschutz 39/97; basierend auf den Daten für den Ozon-Sanierungsplan[5] des Überwachungsgebietes Nordostösterreich. 2 Die Anzahl der Fahrzeuge wurde dem Statistischen Jahrbuch der Stadt Wien 1998[11] entnommen. Seite 10 IG-L Statuserhebung Hietzinger Kai 2000(Wien) 3.2 Ozon Der Entstehungsmechanismus für Ozon ist äußerst komplex. Hauptverantwortlich für die Entstehung von O 3 sind Stickoxide und flüchtige Kohlenwasserstoffverbindungen. Dieser Sachverhalt, Hauptverursacher und umfassende Sanierungskonzepte sind im Ozonsanierungsplan[5] für Nordostösterreich ausgearbeitet worden. Außerdem sind im Ozongesetz Vorgaben für die Reduktion von Ozonvorläufersubstanzen bereits enthalten. Der Ozonsanierungsplan zeigt, dass nicht einmal globale emissionsmindernde Maßnahmen in Form bereichsspezifischer technischer Einzelmaßnahmen ausreichen, die Vorgaben des Ozongesetzes zu erfüllen. Vielmehr bedürfen sie zusätzlicher Struktur- und Begleitmaßnahmen, die nur auf internationaler und nationaler Ebene veranlasst werden können. Von den erarbeiteten Maßnahmen liegt lediglich das ökologische Beschaffungswesen im Wirkungsbereich des Landeshauptmannes – und diesbezügliche Bestrebungen sind bereits im Rahmen des Klimaschutzprogramms„KLIP“ für Wien eingeleitet. Im folgenden wird daher von einer neuerlichen Untersuchung der Verursacher und der Behandlung von Maßnahmen, die am Ozon angreifen, abgesehen. 4 Sanierungsgebiet Notwendiger Sanierungsumfang In der Studie Schneider, Spangl[4] wurde herausgearbeitet, dass mäßige Reduktionen(deutlich kleiner als 40%) der NO x -Gesamtemissionen(stationär und mobil) nicht ausreichen, um zukünftige Grenzwertüberschreitungen zu vermeiden. Es wäre immer noch genügend NO x -Überschuss vorhanden, um solche Belastungsepisoden zu erzeugen. Es kann sogar vorkommen, dass bei nur geringer NO x -Einsparung die Überschreitungshäufigkeit ansteigt, wie Simulationsrechnungen zeigen. Zugelassene Sanierungsmöglichkeiten In§ 14 Abs. 1 IG-L sind als Maßnahme für den Verkehr einerseits zeitliche und räumliche Beschränkungen (d.h. Fahrverbote) und andererseits Geschwindigkeitsbegrenzungen für Kraftfahrzeuge vorgesehen. Die Fahrverbote unterliegen aber in§ 14 Abs. 2 leg. cit. außerordentlich rigorosen Einschränkungen. Mit Geschwindigkeitsbegrenzungen lassen sich im städtischen Bereich in der Praxis bestenfalls NO x -Reduktionen von 2-3% erzielen. Dieser Ansatz ist für das Erreichen des Reduktionsziel von mindestens 40% daher völlig unzureichend und wird nicht weiter verfolgt. Für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes sind also nur noch Überlegungen unter Zugrundelegung von Fahrverboten als Sanierungsmaßnahme zu verfolgen. IG-L Statuserhebung Hietzinger Kai 2000(Wien) Seite 11 Sanierungsgebiet Es stellt sich nun die Frage, in welchem Teil des Bundeslandes Wien sich die Emissionsquellen befinden, für die in einem Maßnahmenkatalog emissionsmindernde Anordnungen zu treffen wären. Wie die Studie Schneider, Spangl[4] feststellt, können an zumindest 240 km des Wiener Straßennetzes ähnliche Überschreitungen auftreten. Die nebenstehende Abbildung illustriert diese Straßen, die gleiche oder höhere spezifische Emissionen als am Hietzinger Kai aufweisen 3 . Die NO x Emissionen der eingezeichneten Straßenzüge führen in ihrem unmittelbaren Nahbereich zu einer NO x -Belastung, die NO 2 -Grenzwertüberschreitungen analog zum Hietzinger Kai erwarten lässt. Zusätzlich sind auch Straßenzüge mit geringerer Verkehrsfrequenz aber mit ungünstigen Ausbreitungsbedingungen betroffen. Durch Messungen belegte Straßenzüge mit„ungünstigen Ausbreitungsbedingungen“ wären beispielsweise die Taborstraße und die Prinz-Eugen-Straße. In der Vergangenheit(vor Inkrafttreten des IG-L) wurden dort vom Wiener Luftmessnetz ähnlich hohe Überschreitungen registriert. Aus folgenden Gründen wäre es daher erforderlich, Sanierungsmaßnahmen auf das gesamte Wiener Stadtgebiet auszudehnen: • Würde man nur die primär betroffenen Straßenzüge mit Fahrverboten belegen, würde der ausgeschlossene Verkehr andere Verkehrswege benutzen. Durch diese Verlagerung der Emissionen wären diese Ausweichrouten überschreitungsgefährdet- ganz abgesehen von dem dadurch erhöhten Unfallrisiko auf weniger gut geregelten Nebenstraßen und entstehenden Lärm- und sonstigen Problemen. • Würde man alle Straßen, die ähnlich denen sind, die bekannterweise„ungünstige Ausbreitungsbedingungen“ aufweisen, ebenfalls mit Fahrverboten belegen, wäre das verbleibende Straßennetz nicht mehr in der Lage, den Ausweichverkehr aufzunehmen. Das dadurch heraufbeschworene„Verkehrs-Chaos“ lässt sich nach Meinung der Umweltschutzabteilung der Stadt Wien weitgehend vermeiden, wenn von vorneherein das Wiener Straßennetz als Einheit betrachtet wird. Die weiteren Ausführungen gehen daher von einem ganz Wien umfassenden Sanierungsgebiet aus. 5 Informationen gemäß Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie Die folgenden Angaben entsprechen den in§ 8 Abs. 2 Z 5 IG-L geforderten Informationen zu den Positionen 1 bis 6 und 10 des Anhanges IV der Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie 96/62/EG über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität(396L0062 Anhang IV: In den örtlichen, regionalen und einzelstaatlichen Programmen zur Verbesserung der Luftqualität zu berücksichtigenden Informationen). (Z1) Ort des Überschreitens: Region: Ballungsraum Wien Ortschaft: Wien(13. Bezirk: Hietzing) Messstation: Die Messstation am Hietzinger Kai 1-3 im 13. Wiener Gemeindebezirk befindet sich in einem Kellerraum des Magistratischen Bezirksamtes. (Z2) Allgemeine Informationen: Art des Gebietes(Stadt, Industrie- oder ländliches Gebiet): Einzugsgebiet der A1(Westautobahn) in den städtischen Ballungsraum von Wien 3 In der Abbildung sind jene Straßen in Wien jene Straßen in Wien rot, rosa, bzw. violett markiert, deren mittlere NO x -Emissionen an Werktagen 28 g pro Tag und Meter überschreitet. Die Messstelle des Wiener Luftmessnetzes sind als blaue Punkte gekennzeichnet. Seite 12 IG-L Statuserhebung Hietzinger Kai 2000(Wien) Schätzung des verschmutzten Gebietes und der der Verschmutzung ausgesetzten Bevölkerung: Stadtgebiet Wien: Fläche 41.495 Hektar, Wohnbevölkerung 1.615.438(MA 66[10]) Zweckdienliche Klimaangaben: Siehe Schmittner[6], Abschnitt 2.3:„Meteorologische Grundbegriffe“ Zweckdienliche topografische Daten: Siehe Abschnitt 2.1:„Messstellenbeschreibung“ Ausreichende Informationen über die Art der in dem betreffenden Gebiet zu schützenden Ziele: Ziel ist die Überwachung humanhygienischer Grenzwerte nach dem IG-L. (Z3) Zuständige Behörden: Name und Anschrift der für die Ausarbeitung und Durchführung der Verbesserungspläne zuständigen Personen: Amt der Wiener Landesregierung, MA 22-Umweltschutz Ebendorferstrasse 4, A-1082 Wien Ref. 1 Rechtliche Angelegenheiten des Umweltschutzes- Leiter: Mag. Gerald Kroneder Ref. 5 Luftreinhaltung- Leiter: DI Hellmut Pangratz (Z4) Art und Beurteilung der Verschmutzung: In den vorangegangenen Jahren(vor der Durchführung der Verbesserungsmaßnahmen) festgestellte Konzentrationen: Siehe Abschnitt 2.2:„NO2-Immissionssituation in Wien“ Seit dem Beginn des Vorhabens gemessene Konzentrationen: Siehe Abschnitt 2.2:„NO2-Immissionssituation in Wien“ Angewandte Beurteilungstechniken: Messungen von Luftschadstoffen und meteorologischen Parametern (Z5) Ursprung der Verschmutzung: Liste der wichtigsten Emissionsquellen, die für die Verschmutzung verantwortlich sind: Der Kraftfahrzeugverkehr- siehe Abschnitt 3:„Verursachende Emittenten“ Gesamtmenge der Emissionen aus diesen Quellen(Tonnen/Jahr, t/a): 3461 t/Sommerhalbjahr- siehe Abschnitt 3:„Verursachende Emittenten“ Informationen über Verschmutzungen, die aus anderen Gebieten stammen: Nicht relevant. (Z6) Lageanalyse: Einzelheiten über Faktoren, die zu den Überschreitungen geführt haben(Verfrachtung einschließlich grenzüberschreitende Verfrachtung, Entstehung): Siehe Abschnitt 2.5:„Analyse der Grenzwertüberschreitungen“ Einzelheiten über mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität: Siehe Abschnitt 6„Bisherige Maßnahmen“ und Abschnitt 7„Maßnahmen nach IG-L“ (Z10) Liste der Veröffentlichungen, Dokumente, Arbeiten usw., die die in diesem Zusammenhang vorgeschriebenen Informationen ergänzen: Siehe Abschnitt 8:„Literatur“ IG-L Statuserhebung Hietzinger Kai 2000(Wien) Seite 13 6 Bisherige Maßnahmen Bereits vor Inkrafttreten des IG-L hat das Land Wien große Anstrengungen unternommen, um Ozonvorläufersubstanzen(insbesondere Stickoxide) zu reduzieren. Aufgrund des Ozonsanierungsplans[5] sind Reduktionsmaßnahmen eingeleitet oder umgesetzt worden. Ozonsanierung beinhaltet als wesentliches Ziel starke Reduktionen bei NO x -Emissionen, da diese eine wesentliche Vorläufersubstanz zur Bildung von Ozon darstellt. (Allerdings wurde in Abschnitt 3.2 auf Seite 10 bereits darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des Ozongesetzes mittels Ozonsanierungsplan nicht erfüllbar sind.) Darüber hinaus wurden und werden in Wien folgende Maßnahmen realisiert: • das Klimaschutzprogramm der Stadt Wien(KLIP [12]) • Forcierung des öffentlichen Personennahverkehrs • Forcierung von umweltfreundlichen, leitungsgebundenen Energiequellen(Gas- oder Fernwärme) • Großtechnische Anlagen(Kraftwerke, Müllverbrennungsanlagen) müssen auf dem neuesten Stand der Technik auf dem Gebiet der Abgasreinigung betrieben werden(eine Reduktion der Emissionen um 57% konnte in 9 Jahren erreicht werden). • Umsetzung der Ziele des Wiener Verkehrskonzeptes(u.a. Park& Ride-Anlagen, Parkraumbewirtschaftung, Car-Sharing und E-Mobilförderung) 7 Maßnahmen nach IG-L Ziel eines wirkungsvollen Maßnahmenkatalogs muss sein, die NO x -Emissionen in Wien um mindestens 40% herabzusetzen(Schneider, Spangl[4]). Gemäß§ 11 Abs. 3 IG-L sind Maßnahmen an der hauptverursachenden Emittentengruppe anzusetzen. Diese ist aufgrund der vorhergehenden Überlegungen und auch gemäß der Studie Schneider, Spangl[4] eindeutig der Straßenverkehr- und dort wiederum zum größten Teil der Schwerverkehr. Gemäß§ 14 Abs. 1 IG-L sind als Maßnahmen nur Fahrverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen für Kraftfahrzeuge möglich. Geschwindigkeitsbeschränkungen werden aufgrund der Überlegungen aus Abschnitt 4 „Sanierungsgebiet“ nicht weiter verfolgt. Die verbleibenden Fahrverbote werden wiederum schon in§ 14 Abs. 2 außerordentlich rigoros beschränkt. Sie dürfen im Wesentlichen nur auf folgende Verursachergruppen angewendet werden: • Privater Freizeitverkehr 4 • Transitverkehr (sowohl PKW als auch LKW) Zunächst sollen die maximal möglichen Einsparungen der NO x -Emissionen unter Zugrundelegung der gesetzlich gebotenen Ausnahmen ermittelt werden. Eine maximale Emissionsreduktion ist nur bei überaus restriktiven Fahrverboten, die fast den gesamten Privatverkehr unterbinden, erzielbar. Außerdem liegen der Abschätzung äußerst strenge Auslegungen des Ausnahmetatbestandes„erhebliches persönliches Interesse“ zugrunde. Nur für Ärzte, Tierärzte, Anwälte, Ziviltechniker(insgesamt 15.000 Fahrzeuge sind in Wien für diese Berufsgruppen registriert), für die ein solches Interesse aus beruflichen Gründen angenommen werden kann, liegen Zahlen vor, die eine Abschätzung des Reduktionspotentials erlauben. In der Praxis ist mit wesentlich mehr Ausnahmegenehmigungen zu rechnen, die das Reduktionspotential erheblich verringern! Beim gewerblichen Transitverkehr(alle LKW und gewerblich genutzten PKW) ist die Durchführbarkeit von Fahrverboten äußerst fraglich, da dann gegen europarechtliche Vorschriften, die die Freiheit des Waren- und Dienstleistungsverkehrs gewährleisten, verstoßen werden würde. Daraus ergibt sich, dass sämtliche Lastkraftfahrzeuge, die immerhin 2/3 der NO x -Immissionsbelastung verursachen, aufgrund bestehender Rechtsvorschriften unantastbar sind. 4 Dieser Ausdruck ist eine leichter verständliche Umschreibung für„nichtgewerblichen Individualverkehr ohne erhebliches persönliches Interesse“, wenn auch etwas unschärfer. Seite 14 IG-L Statuserhebung Hietzinger Kai 2000(Wien) Das einzige verbleibende Reduktionspotential ergibt sich aus dem privaten Freizeitverkehr, der kein erhebliches persönliches Interesse geltend machen kann.(Der Anteil der nicht gewerblich genutzten PKW im Transitverkehr wurde wie der private Freizeitverkehr behandelt.) Basierend auf den Emissionsdaten aus Abschnitt 3„Verursachende Emittenten“ ergibt sich bei totalem Fahrverbot aller PKW’s, für die keine Ausnahmeregelungen zutreffen ein maximales Reduktionspotential von ca. 917 Tonnen NO x im Sommerhalbjahr. Das sind lediglich 17%, die den mindestens notwendigen Reduktionen von 40% gegenüberstehen, um zukünftige Grenzwertüberschreitungen hintanzuhalten. In der Praxis ist jedoch damit zu rechnen, dass wesentlich mehr als die angenommenen Berufsgruppen eine Ausnahmegenehmigung erhalten würden. Außerdem ist unwahrscheinlich, dass ein ununterbrochenes, konsequent durchgesetztes Fahrverbot für das gesamte Sommerhalbjahr durchsetzbar ist. Daher würde das in der Praxis tatsächlich erzielbare Reduktionspotential wohl nur einen Bruchteil der geschätzten 917 Tonnen ausmachen! Modellrechnungen belegen, dass diese geringe NO x –Einsparung sogar kontraproduktive Auswirkungen bewirken könnte(siehe Schneider, Spangl[4]). Die Ozonbelastung, und damit die Wahrscheinlichkeit des Auftretens weiterer Grenzwertüberschreitungen, würde sich sogar erhöhen, da die Ozonbildung im Großstadtbereich hauptsächlich durch die flüchtigen organischen Kohlenwasserstoffverbindungen limitiert wird und NO x immer im Überschuss verfügbar ist. Erst ab ca. 40% Reduktion der NO x -Gesamtemissionen kann mit einem signifikanten Rückgang der NO 2 -Spitzen gerechnet werden. Die im IG-L zugelassenen Maßnahmen scheinen daher völlig ungeeignet, eine langfristige, nachhaltige Reduktion von NO x -Emissionen zu erreichen. Aus der Sicht der Umweltschutzabteilung der Stadt Wien erfordern selbst Reduktionen von 5% bereits einschneidende strukturelle Maßnahmen in die Verkehrslogistik einer Großstadt. Die einzige als realistisch erachtete Maßnahme, ist die schnellstmögliche Einführung strenger Abgasnormen am LKW-Sektor, wie schon vor Jahren im PKW-Bereich. Derzeit verursacht ein LKW-Anteil von ca. 10 Prozent 65% der NO x -Immissionsbelastung! Diese Maßnahme ist aber nicht im Kompetenzbereich des Landes Wien umsetzbar. IG-L Statuserhebung Hietzinger Kai 2000(Wien) Seite 15 8 Literatur [1] 115. Bundesgesetz: Immissionsschutzgesetz-Luft, IG-L. Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl. I Nr. 115, 30. September 1997. [2] 358. Verordnung: Meßkonzept zum Immissionsschutzgesetz-Luft. Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, BGBl. II Nr. 358, 8. Oktober 1998. [3] RAT der Europäischen Union: Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 296 vom 21. 11. 1996, S. 55 – 63. [4] J. Schneider, W. Spangl: Analyse der Überschreitung des Immissionsgrenzwertes für NO 2 am Hietzinger Kai am 10.5.2000. Magistrat der Stadt Wien, MA 22 – Umweltschutz, MA 22 – 3311/2000, 2000. http://www.wien.gv.at/ma22/pool/doc/igl-no2.pdf. [5] B. Davy: Ozongesetzlicher Maßnahmenplan. Magistrat der Stadt Wien, MA 22 – Umweltschutz, 1996. [6] W. Schmittner: Wiener Luftgütebericht 1987 – 1998. Magistrat der Stadt Wien, MA 22 – Umweltschutz, MA 22 – 2015/99, 1999. http://www.wien.gv.at/ma22/pool/doc/wr_luftgueteber_87-98.pdf. [7] Luftmessnetz: Wiener Luftgütebericht gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft, Jahresbericht 2000. Magistrat der Stadt Wien, MA 22 – Umweltschutz, 2001. http://www.wien.gv.at/ma22/luft/igljb2000.pdf. [8] Luftmessnetz: Wiener Luftgütebericht gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft, Monatsbericht Mai 2000. Magistrat der Stadt Wien, MA 22 – Umweltschutz, 2000. http://www.wien.gv.at/ma22/luft/iglmb200005.pdf. [9] Luftmessnetz: Wiener Luftgütebericht gemäß Immissionsschutzgesetz-Luft, Monatsbericht Juni 2000. Magistrat der Stadt Wien, MA 22 – Umweltschutz, 2000. http://www.wien.gv.at/ma22/luft/iglmb200006.pdf. [10] MA 66: Statistisches Jahrbuch der Stadt Wien 2000. Magistrat der Stadt Wien, MA 66 – Wien Statistik, 2001. http://www.wien.gv.at/ma66/. [11] MA 66: Statistisches Jahrbuch der Stadt Wien 1998. Magistrat der Stadt Wien, MA 66 – Wien Statistik, 1999. http://www.wien.gv.at/ma66/. [12] MA 22: Klimaschutzprogramm Wien. Magistrat der Stadt Wien, MA 22 – Umweltschutz, Beiträge zum Umweltschutz, Heft 61/99, 1999. http://www.wien.gv.at/ma22/klimasch/klip/index.htm. [13] G. Steierwald: Händische Straßenverkehrszählung 1995 auf Wiener Bundes- und Gemeindestraßen. Magistrat der Stadt Wien, MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung, Proj. Nr. 685, 1996. [14] M. Ritter, S. Poupa, E. Waitz: Aktualisierung der Luftschadstoff-Trends in Österreich 1980 – 1999. Umweltbundesamt GmbH, BE-181, 2001. [15] BMLFUW: Bericht an den Nationalrat gemäß§ 23 Immissionsschutzgesetz-Luft BGBl. Nr. 115/1997. Schriftenreihe des BMLFUW Band 11/2001, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Mai 2001.