WERKSTATTBERICHT 185 FACHKONZEPT MITTELPUNKTE DES STÄDTISCHEN LEBENS FACHKONZEPT MITTELPUNKTE DES STÄDTISCHEN LEBENS POLYZENTRALES WIEN Stadtentwicklung und Stadtplanung INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 01 Einleitung 02 Die Bedeutung von Zentren für das städtische Leben – Polyzentrales Wien 03 Trends und Herausforderungen für die Zentrenentwicklung 04 Ein räumliches Leitbild für Wiens Zentrenentwicklung 05 Agenda 1: Bestehende Zentren – Weiterentwicklung& Standortverbesserung Öffentliche Einrichtungen als Impulsgeber für die Zentrenentwicklung 06 Agenda 2: Neue Zentren – Entwicklung& Etablierung Umweltschonende Mobilität& attraktiver öffentlicher Raum als Schlüsselaspekte der Zentrenentwicklung 07 Agenda 3: Großflächiger Einzelhandel – Steuerung& Regulierung Leitfaden für die Raumverträglichkeitserklärung(RVE) 08 Der Weg zum Fachkonzept 09 Anhang Infokarten Glossar Quellen und Anmerkungen Impressum 7 9 15 21 29 41 52 55 68 75 84 89 95 96 100 104 106 VORWORT Vorwort 7 Unsere Welt befindet sich im Wandel; erstmals leben mehr Menschen in Städten als auf dem Land – ein Trend, der sich weltweit niederschlägt und entsprechende Entwicklungen und Notwendig­ keiten erfordert. Dieses Bevölkerungswachstum, einhergehend mit einer entsprechenden Bevölke­ rungsdichte, erleben wir auch in Wien. Zugleich sehen wir uns mit einer der größten Herausforderun­ gen in der Geschichte der Menschheit konfrontiert: Die Klimakrise ist menschengemacht, ihre Aus­ wirkungen haben wir bereits in den vergangenen Sommern der 2010er Jahre zu spüren bekommen. Doch diese beiden sind nur zwei von jenen aus­ schlaggebenden Trends, die die Gestalt und Struktur unserer Städte in den kommenden Jahren maßgeblich beeinflussen werden. Bereits mehrfach wurde Wien für seine hohe Lebensqualität ausgezeichnet. Diese Lebensqualität zeigt sich in unserem Alltag unter anderem in den vielen Zentren, die unsere Stadt und unser Leben prägen: Neben der Inneren Stadt und der Maria­ hilfer Straße, die überregional Bedeutung als Metropolzentren aufweisen, sind hier vor allem die sogenannten Haupt­ und Quartierszentren zu nennen, wie etwa die Landstraßer Hauptstraße, die Seestadt Aspern, das Triesterviertel oder das Zentrum Floridsdorf. Sie alle sind Mittelpunkte städtischen Lebens und übernehmen nicht nur ökonomische, sondern auch soziale und ökologische Funktionen. Von einer guten Erreichbarkeit mit den Öffis, zu Fuß oder mit dem Rad über ein diverses und vielseitiges Angebot an Dienstleistungen bis hin zu einem hochwertigen öffentlichen Raum, der auch zum konsumfreien Verweilen einlädt, bereiten die vielen Wiener Zentren die Basis zur Identifizierung mit der Stadt und dem Grätzel. zu schaffen, die sich auch auf lange Sicht bewähren. Die Klimakrise sowie notwendige Anpassungs­ maßnahmen, Veränderungen im Kauf­ und Mobili­ tätsverhalten der Bevölkerung sowie der steigende Wunsch von BewohnerInnen nach Orten des Mit­ einanders im Bezirk und im Grätzel sind nur einige wenige dieser Entwicklungen, die es hier zu berück­ sichtigen gilt. Mit dem Fachkonzept„Mittelpunkte des städtischen Lebens – Polyzentrales Wien“ nimmt die Stadt Wien die notwendigen strategischen Weichen­ stellungen dazu vor. Ausgehend vom Stadtentwick­ lungsplan STEP 2025 werden im vorliegenden Fachkonzept Handlungsfelder und Maßnahmen formuliert, die sowohl in den historisch gewachsenen Zentren als auch in den neuen Stadtentwicklungs­ gebieten Anwendung finden sollen. Das Fach­ konzept bildet damit eine wichtige Grundlage zum Erhalt der hohen Lebensqualität unserer Stadt – allen, die daran teilgenommen haben, gilt mein herzlichster Dank! Die Herausbildung von Zentren geschieht weder zufällig noch ist ihre weitere Entwicklung dem Zufall zu überlassen. Es ist daher Aufgabe von Politik und Verwaltung, auf gegenwärtige und andauernde Trends zu reagieren und Steuerungsmöglichkeiten Birgit Hebein Vizebürgermeisterin Stadträtin für Stadtentwicklung, Verkehr, Klima­ schutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung EINLEITUNG 01 10 „Zentren sind jene Orte im Stadtgefüge, in denen sich das urbane Leben bündelt und verdichtet – wo die Stadt im eigentlichen Sinne Stadt ist. Sie sind Orte der Vielfalt von Funktionen, Versorgungs­ und Konsum­ angeboten, von Begegnungs­ und Aus­ tauschmöglichkeiten, Ort der Orientierung, der Kultur und der städtischen Identität. Sie erfüllen zentrale Funktionen für den Wirtschaftsstandort, für die Lebensqualität und für das Image einer Stadt. Anders ausgedrückt: Eine erfolgreiche und prospe­ rierende Stadt braucht funktionierende und prosperierende Zentren.“ STEP 2025 – Stadtentwicklungsplan Wien Einleitung 11 Lebendige städtische Zentren gehören in ihrer Viel­ falt zum Wesen einer Stadt, sie prägen Wien sozial, kulturell, wirtschaftlich, räumlich und städtebaulich. Diese Zentren zu stärken und weiterzuentwickeln, ist ein fest verankertes Planungsprinzip Wiens, das zuletzt im Stadtentwicklungsplan(STEP) 2025 bekräftigt wurde. Das vorliegende Fachkonzept greift die im STEP mit dem Leitbild Siedlungsentwicklung formulierten Ziele zur räumlichen Entwicklung der Stadt auf. Mit dem Fachkonzept werden räumliche Festlegungen getroffen sowie Steuerungsinstrumente und Prozes­ se definiert, die in Zukunft bei der Weiter­ bzw. der Neuentwicklung von Zentren zur Anwendung kom­ men werden und im Sinne der Stadt der kurzen Wege einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dabei werden die aktuellen Trends und Herausforderun­ gen für die Wiener Zentrenlandschaft, insbesondere die gegenwärtigen und künftig erwarteten Verände­ rungen im Einzelhandel und im Einkaufsverhalten, sowie die Etablierung neuer Zentren im Zuge der Stadterweiterung betrachtet. Die Agenden des Fachkonzepts Das Fachkonzept legt sowohl die Weiterentwick­ lung und Stärkung bestehender Zentren als auch die Planung und Etablierung neuer Zentren im Zuge der Stadterweiterung als Ziele fest. Diese Ziele können nur dann erreicht werden, wenn der groß­ flächige Einzelhandel stärker gesteuert wird, um die städtischen Zentren zu unterstützen. Dadurch wird verhindert, dass große Einzelhändlerinnen und Einzelhändler, Einkaufs­ oder Fachmarktzentren Kaufkraft und Aktivitäten aus vollwertigen städtischen Zentren an stadtstrukturell ungeeignete Standorte abziehen, mit negativen räumlichen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Effekten. Das Fach­ konzept„Mittelpunkte des städtischen Lebens – Polyzentrales Wien“ behandelt daher drei Agenden: • Agenda 2: Neue Zentren – Entwicklung& Etablie­ rung; d. h. die Entwicklung neuer Stadtquartiere wird dazu genutzt, um dort, wo eine Tragfähigkeit und eine umweltfreundliche Erreichbarkeit gegeben ist, neue städtische Zentren zu etablieren. Koope­ rative Entwicklungsprozesse werden initiiert, in denen die Stadt Wien, Bauträgerinnen und Bau­ träger, Bezirke, Anrainerinnen und Anrainer, künftige Nutzerinnen und Nutzer und Wirtschaftstreibende gemeinsam an der baulichen und funktionalen Ausgestaltung arbeiten. • Agenda 3: Großflächiger Einzelhandel – Räum­ liche Steuerung& Regulierung; d. h. es werden Festlegungen getroffen, wo großflächiger Einzel­ handel grundsätzlich möglich bzw. grundsätzlich ausgeschlossen ist, und die Prüfverfahren im Sinne einer starken öffentlichen Steuerung werden nachjustiert. Diesen drei Agenden und den damit verbundenen strategischen Zielsetzungen sind insgesamt 20 Handlungsfelder zugeordnet. Die Handlungs­ felder zeigen Werkzeuge auf für die praktische Umsetzung der Ziele des Fachkonzepts. Sie werden sukzessive und nach Maßgabe der örtlichen Gege­ benheiten für die Zentrenentwicklung eingesetzt, durch Praxiserfahrungen in Implementierungspro­ zessen weiter ausdifferenziert bzw. wo nötig durch Verordnungen und Gesetze präzisiert und in ihrer Wirksamkeit gestärkt. Darüber hinaus behandelt das Fachkonzept zwei weitere Aspekte der Zentren­ entwicklung, die einen starken Querschnittscharakter haben:„Öffentliche Einrichtungen als Impulsgeber für die Zentrenentwicklung“ sowie„Umweltschonende Mobilität& attraktiver öffentlicher Raum“. Diese Schlüsselaspekte haben sowohl bei der Weiter­ entwicklung bestehender Zentren als auch bei der Etablierung neuer Zentren eine maßgebliche Bedeutung und werden daher in eigenständigen Kapiteln beschrieben. • Agenda 1: Bestehende Zentren – Standortver­ besserung& Weiterentwicklung; d. h. die Vielfalt der Wiener Zentren soll erhalten und gestärkt werden. Es werden Prozesse und Vorgehens­ weisen definiert, um gemeinsam mit privaten und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und Bürgerinnen und Bürgern Aufwertungsmaß­ nahmen umzusetzen. Analog zum STEP hat auch das Fachkonzept den Zeithorizont 2025. Die hier getroffenen Fest­ legungen werden daher im Zuge der Erstellung des nächsten STEP evaluiert und gegebenenfalls adaptiert und angepasst. 12 Agenda 1: Bestehende Zentren Weiterentwicklung& Standortverbesserung Agenda 2: Neue Zentren Entwicklung& Etablierung Agenda 3: Großfächiger Einzelhandel Steuerung& Regulierung d. h. die Vielfalt der Wiener Zen­ tren soll erhalten und gestärkt werden. Es werden Prozesse und Vorgehensweisen definiert, um gemeinsam mit privaten und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und Bürgerinnen und Bürgern Aufwertungsmaß­ nahmen umzusetzen. d. h. die Entwicklung neuer Stadtquartiere wird dazu genutzt, um dort, wo eine Tragfähigkeit gegeben ist, neue städtische Zentren zu etablieren. Kooperative Entwicklungsprozesse werden initiiert, in denen die Stadt Wien, Bauträgerinnen und Bauträger, Bezirke, Anrainerinnen und Anrainer, künftige Nutzerinnen und Nutzer und Wirtschafts­ treibende gemeinsam an der baulichen und funktionalen Aus­ gestaltung arbeiten. d. h. es werden Festlegungen getroffen, wo großflächiger Einzelhandel grundsätzlich möglich bzw. grundsätzlich aus­ geschlossen ist, und die Prüf­ verfahren im Sinne einer starken öffentlichen Steuerung werden nachjustiert. Handlungsfelder 1: Erarbeitung von Entwicklungsleitbildern 2: Ansprechperson(en) vor Ort und Umsetzungs­ partnerschaften für die Weiterentwicklung städtischer Zentren 3: Innovative Immobilien­ konzepte ermöglichen und für die Entwicklung städti­ scher Zentren nutzen 4: Fokussierte Vergabe von Fördermitteln 5: Leerstandsvermittlung von Erdgeschoßlokalen in städtischen Zentren – privat und öffentlich 6: Sicherstellung einer qualitätsvollen und attrak­ tiven Erdgeschoßzone bei Neubauten 7: Entwicklungsleitlinien für ein neues Zentrum 8: Städtebauliche Vorgaben und räumliche Festlegungen in allen Planungsphasen 9: Erdgeschoßzonen­ Konzept 10: Privatrechtliche Verträge bei der Entwicklung neuer Zentren 11: Erdgeschoßzonen­ Management 12: Strategien zur Aktivie­ rung potenzieller Nutzerinnen und Nutzer 13: Entwicklung eines breiten Nutzungsmix – sozial, öffentlich, nicht­ kommerziell, kommerziell 14: Herabsetzung des Schwellenwerts für Einkaufszentren auf 1.600 m² 15: Begleitende städte­ bauliche Vorgaben für EKZ 16: Differenzierte Typisie­ rung von EKZ zur Steuerung des Warensortiments 17: Zeitliche Befristung der Bebauungsbestimmungen für EKZ 18: Präzisierung der Kumulationsbestimmungen 19: Festlegung einer Ausschlusszone für EKZ 20: Anpassung und Vereinheitlichung der Raum­ verträglichkeitsprüfung (RVP) Einleitung 13 Fachkonzept„Mittelpunkte des städtischen Lebens – Polyzentrales Wien“ Was es ist – Was es nicht ist • Das Fachkonzept zielt auf die Stärkung der poly­ zentralen Stadt ab. Das heißt einerseits, die viel­ fältigen, kleinräumigen und größeren städtischen Zentren zu stärken und weiterzuentwickeln, ander­ erseits aber auch die Entstehung neuer Zentren im Zuge der Stadtentwicklung zu steuern. • Das Fachkonzept leistet zweierlei: Es identifiziert jene Orte im Stadtgefüge, die eine Zentrenfunktion haben bzw. erreichen sollen und beschreibt die Agenden und Handlungsfelder, die bei der Auf­ wertung und Etablierung dieser Stadträume zum Tragen kommen. • Die Steuerung und Regulierung des großflächigen Einzelhandels, vor allem in der Peripherie der Stadt, ist ein wichtiges Ziel des Fachkonzepts, weil strukturell ein direkter Einfluss auf die gewachsenen, vollwertigen und integrierten Zentren besteht. • Das Fachkonzept stellt kein vollständiges, in sich abgeschlossenes Einzelhandelskonzept dar, weil aus stadtplanerischer Sicht der Einzelhandel nur einer von vielen Aspekten von lebendigen Zentren ist. Im Fokus steht eine erfolgreiche Zentrenentwick­ lung und die integrative Verschränkung verschie­ dener räumlicher Planungsstrategien 1 . Es geht darum, viele Funktionen zu bündeln und damit urbane Standorte mit hoher Attraktivität zu schaffen. DIE BEDEUTUNG VON ZENTREN FÜR DAS STÄDTISCHE LEBEN 02 16 DIE BEDEUTUNG VON ZENTREN FÜR DAS STÄDTISCHE LEBEN POLYZENTRALES WIEN Städtische Zentren bieten eine hohe Dichte und große Vielfalt an kommerziellen wie nicht­kommerziellen Angeboten und sozialen, kulturellen, medizinischen und gesundheitsbezogenen Einrichtungen. Sie sind die Mittelpunkte des urbanen Lebens und somit viel mehr als nur Orte des Einzelhandels. Ein dichtes Netz an funktionsgemischten Zentren, wie es Wien auszeichnet, macht eine Stadt daher lebenswerter und in sozialer, ökologischer und ökonomischer Hinsicht robuster. Die Zentren bilden mit ihren Plätzen und Gassen einen höchst lebendigen Stadtraum, in dem sich die Bevölkerung unabhängig von Status, Alter, Geschlecht und Herkunft aufhalten kann, egal, ob die Menschen etwas konsumieren oder nicht. Städ­ tische Zentren gehören daher zu den attraktivsten Orten in der Stadt: in ökonomischer Hinsicht als Orte für den Einzelhandel, für Gastronomie und andere Unternehmen. Hohe KundInnenfrequenz durch eine Vielzahl räumlich eng verschränkter Angebote schafft wirtschaftliche Tragfähigkeit und damit bessere Chancen für Betriebe. In sozialer Hinsicht als identitätsstiftende Orte gesellschaft­ lichen Lebens und der Integration, wo sich Men­ schen ohne Konsumzwang aufhalten können und möchten, als Raum für unterschiedliche Bevölke­ rungsgruppen zum Treffen, Begegnen, für ein res­ pektvolles Mit­ und Nebeneinander. Aber auch um Menschen dabei zu unterstützen, ihr Alltagsleben und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zeit­ und kosteneffizient zu organisieren. In ökologischer Hinsicht, weil Zentren, die mit öffentlichen Verkehrs­ mitteln, zu Fuß oder mit dem Rad gut erreichbar sind, ein wesentlicher Bestandteil einer Stadt der kurzen Wege sind. Sie helfen dabei, umweltschäd­ liche und damit die Lebensqualität beeinträchtigende Autofahrten für Einkauf und Freizeit zu reduzieren. Wiens Entwicklung zu einer Stadt mit vielen Zentren Wien ist eine Stadt der vielen Zentren, das prägt den Charakter der Gesamtstadt, der Bezirke und Grätzel. In dieser Vielfalt und Polyzentralität spiegelt sich die Stadtgeschichte wider: • die Innenstadt als gewachsenes starkes Zentrum; • die Eingliederung der Vororte zunächst innerhalb und dann außerhalb des Linienwalls(des heutigen Gürtels) mit der Herausbildung linearer zentraler Geschäftsstraßen, die bis heute Wiens Zentren­ system mitprägen; • die Erweiterung des Gemeindegebiets über die Donau sowie nach Süden und Westen und die damit einhergehende Eingliederung historisch gewachsener Ortskerne; • und schließlich die Stadterweiterungen ab den 1960er Jahren, im Rahmen derer an ehemals peripheren Orten neue Zentren entstanden sind. Die Herausbildung und Transformation des poly­ zentralen Wiens ist eng mit der Entwicklung der Mobilität und der Verkehrsmittel verknüpft. Die gründerzeitliche Zentrenstruktur mit einem engma­ schigen Netz aus Märkten, Läden und Kultureinrich­ tungen geht auf Wien als fußläufige Stadt zurück. Die Bedeutung von Zentren für das städtische Leben Schon der Ausbau der Straßenbahn und die weitere Ausdehnung der Stadt führten mit der Entwick­ lung der Geschäftsstraßen zu einer grundsätzlich veränderten Stadtstruktur und Stadtnutzung. Mit der nahezu vollständigen individuellen Motorisierung durch das Auto erweiterte sich der Erreichbarkeits­ radius enorm und damit auch die Distanz der täglich zurückgelegten Wege. Dadurch nahm das Verkehrs­ aufkommen zu. Neben den klassischen Zentren sind spezialisierte Strukturen(= Funktionalistische Stadt) für Einzelhandel oder Büros entstanden, die nicht die Vielfalt eines vollwertigen Zentrums aufweisen, aber Einfluss auf die Wiener Zentrenstruktur haben. Heute schaffen die Stadtentwicklung im innerstädti­ schen Bereich wie in den Außenbezirken, der Trend zum öffentlichen Verkehr und zum Radfahren sowie ein neuer Bezug zum Grätzel als Lebensmittelpunkt neue Potenziale. Gleichzeitig ist der stationäre Ein­ zelhandel als wichtiger Bestandteil der städtischen Zentren auch in zentralen Lagen durch Online­ Handel und stagnierende Kaufkraft herausgefordert ( > siehe Kapitel 3„Trends und Herausforderungen für die Zentrenentwicklung“). Polyzentrische Stadtregion Wien Die Zentren­ und Einzelhandelsentwicklung in Wien steht in Wechselwirkung mit Entwicklungen und Standortentscheidungen im Umland bzw. in der Stadtregion. Pendlerinnen und Pendler und andere Bewohnerinnen und Bewohner niederösterreichi­ scher und burgenländischer Gemeinden nutzen die Wiener Zentren und tragen zu deren Lebendigkeit und Vielfalt bei. In den letzten Jahrzehnten sind aber im Wiener Umland auch autoorientierte Einzelhan­ dels­ und Fachmarktzentren entstanden, die einen negativen Einfluss auf vollwertige, historisch gewach­ sene Ortskerne und Zentrenstrukturen im Wiener Stadtgebiet und im Umland haben. Vor diesem Hintergrund wurden die Regelungen im niederöster­ reichischen Raumordnungsgesetz – wie auch raum­ ordnungsrechtliche Bestimmungen in Bezug auf Einkaufszentren in anderen Bundesländern – in den vergangenen Jahren verschärft. Zuletzt erstellte eine bundesweite Partnerschaft unter Beteiligung aller Bundesländer und einiger Ministerien die Empfehlung zur Stärkung der Orts­ und Stadtkerne, die an das Österreichische Raumordnungskonzept anknüpft. Das Ziel in Niederösterreich ist eine Stärkung der Ortskerne, Handelsflächen mit zentrumsrelevanten Waren sollen in die baulich dichteren Bereiche des Ortsgebiets bzw. in die Ortskerne gelenkt werden und es soll eine kompaktere Bauweise und eine bessere ÖV­Orientierung der großen Handelsflächen erreicht werden. Gemeinsam mit den im vorliegen­ den Fachkonzept getroffenen Festlegungen liegen somit starke strategische Orientierungen für eine ausgewogene Zentrenentwicklung in der Metropol­ region vor. Bürozentren und Einkaufszentren Reine Bürostandorte(Bürozentren bzw. Standorte der öffentlichen Verwaltung) wie etwa TownTown in Erdberg oder Europlaza in Meidling erfüllen eine wichtige Funktion für den Wirtschaftsstandort Wien und prägen durch ihre Architektur bisweilen das Stadtbild. Sie bieten allerdings nicht jene Angebots­ breite und Nutzungsvielfalt, die städtische Zentren auszeichnet – oft werden sie nur während der Arbeitszeiten stark genutzt, sind aber am Abend und an Wochenenden wenig frequentiert. Sie sind daher nicht im Fokus des vorliegenden Fach­ konzepts. Auch reine Einkaufszentren bieten bei Weitem nicht die Multifunktionalität, Offenheit und Qualität von vollwertigen städtischen Zentren. Wenn sie in Geschäftsstraßen und Zentren angemessen integ­ riert sind(d.h. über eine angepasste Größe der Verkaufsflächen sowie über ergänzende Angebote verfügen), können sie die Wiener Zentrenlandschaft stärken. Ist das nicht der Fall, beeinträchtigen sie oft sogar die Funktionsfähigkeit von städtischen Zentren. Die Donau City spielt als hochrangiges Bürozent­ rum in Ergänzung und Erweiterung zur Innenstadt eine herausragende Rolle. Sie ist aber auch Wohn­ ort von mehr als 3.000 Menschen, beherbergt mit dem Austria Center Vienna das größte Konferenz­ zentrum Österreichs sowie weitere Tagungs­ und Veranstaltungsräume, ist Standort von Hotels und durch die Nachbarschaft zur UNO­City auch Ort des internationalen Austauschs. Die Donau City ist daher mehr als ein reines Büro­ und Geschäfts­ zentrum und verfügt heute in vielerlei Hinsicht über das Potenzial eines städtischen Quartierszentrums. 17 18 Was zeichnet starke städtische Zentren aus? Starke städtische Zentren müssen über eine Reihe von Qualitäten und Charakteristika verfügen, um ihr volles Potenzial entfalten zu können: Mischung Zentren bieten eine große Dichte von Funktionen und unterschiedlichen Nutzungsangeboten in räumlicher Nähe an. Zentren werden tageszeiten­ übergreifend und an unterschiedlichen Wochentagen von verschiedenen Personengruppen frequentiert. Angebotsvielfalt Zentren bieten neben Einzelhandel auch Dienstleistungen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Arbeits­ plätze, soziale Infrastruktur, Bildung, Kultur­ und Freizeitangebote, Gesund­ heitseinrichtungen, Gastronomie etc. und auf der untersten Versorgungs­ stufe auch Angebote, die mehrheitlich einer lokal verankerten Alltagsökono­ mie zuzuordnen sind. Wohnbevölkerung Im unmittelbaren fußläufigen Einzugs­ bereich von Zentren der mittleren Ver­ sorgungsstufe leben vergleichsweise mehr Menschen als im übrigen Ein­ zugsgebiet(vgl. räumliches Leitbild in Kapitel 3) – das sichert eine kritische Mindestfrequenz für die lokale Nach­ frage. Zentren brauchen ausreichend dichte städtische Strukturen, um zu funktionieren. Gute Erreichbarkeit im öffentlichen Verkehr Attraktive Wege ins und im Zentrum Zentren sind sehr gut an den öffent­ lichen Verkehr angebunden – d. h. sie verfügen meistens über einen Anschluss an eine U­Bahn, S­Bahn oder Straßen­ bahnlinie( > ÖV­Güteklassen A und B). Generell befinden sich städtische Zentren an öffentlichen Verkehrsknoten­ punkten oder entlang bedeutender Verkehrsachsen des öffentlichen Per­ sonennahverkehrs(ÖPNV). Identität Zentren sollen zu Fuß und mit dem Rad gut erreich­ und nutzbar sein. Nötig sind daher attraktiv gestaltete, breite Fußwege(z. B. als Bestandteil von > Flaniermeilen) und gut aus­ gebaute Radwege. So sind Wege ins Zentrum und im Zentrum angenehm und sicher. Freier Zugang& sozialer Raum für unterschiedliche NutzerInnengruppen Zentren sind wichtige Identifikations­ punkte, durch ihre historische oder kulturelle Bedeutung, durch ihre Ein­ bettung in Stadtteile und Stadtstruk­ turen, durch eine spezifische Ästhetik oder durch spezifische architektoni­ sche Merkmale. Hochwertiger öffentlicher Raum Zentren sind Orte des Begegnens, für ein Miteinander und Nebeneinander und als Treffpunkt unterschiedlicher Gruppen. Unabhängig von der Tages­ zeit oder des Wochentags sind die öffentlichen Räume urbaner Zentren auch konsumfrei nutzbar. Für weite Bereiche des Zentrums besteht die Möglichkeit, dass sich Menschen dort aufhalten können ohne Inanspruch­ nahme kommerzieller Angebote. Zentren bieten einen ökologischen und robusten > öffentlichen Raum, der zum Verweilen und Flanieren einlädt. Angesichts der Herausforde­ rungen des Klimawandels bedeutet das Schatten und Witterungsschutz, Trinkbrunnen und Wasserflächen im öffentlichen Raum. Besonders die Überschirmung durch Bäume verbes­ sert das Mikroklima. Der öffentliche Raum verbindet die Zentrenfunktionen und ist nicht nur Bewegungs­ und Auf­ enthaltsraum, sondern auch sozialer Treffpunkt für die Menschen. Zentren, die über diese Charakteristika verfügen, sind robust und bestens dafür gerüstet, ihre Rolle als Mittel­ punkte des städtischen Lebens auch in Zukunft zu spielen. Das Fach­ konzept ist die Anleitung dafür, wie in bestehenden und entstehenden Wiener Zentren diese Charakteristika gesichert und weiterentwickelt werden können. Die Bedeutung von Zentren für das städtische Leben 19 TRENDS UND HERAUS­ FORDERUNGEN 03 22 TRENDS UND HERAUSFORDERUNGEN FÜR DIE ZENTRENENTWICKLUNG 1952 1958 1964 1970 1976 1982 1988 1994 2000 2006 2012 2018 2048 Quelle: Statistik Austria (STATcube), Bevölkerungsstand zu Jahresbeginn, zuletzt abgerufen 06.02.2017; Stadt Wien (MA 23), Bevölkerungsprognose 2018 (https://www.wien.gv.at/statistik/bevoelkerung/tabellen/bev-2048.html)* Bevölkerungsstand zum 1.1. gemäß Statistik des Bevölkerungsstandes der Statistik Austria, Bevölkerungsveränderungen nach dem Prognoseergebnis. Die Wiener Zentrenvielfalt ist eine große Qualität der Stadt, aber keineswegs eine Selbstverständlichkeit. Sie basiert auf der historischen Entwicklung Wiens und ist eine wesentliche Zielsetzung einer ganzen Reihe von Stadtentwicklungsplänen. Gegenwärtig wirken globale und lokale Trends auf die Wiener Zentrenlandschaft und verändern Zentren und ihre Funktionalität. Um vorhandene Potenziale zu realisieren und anstehende Herausforderungen zu meistern, sind strategische Weichenstellungen besonders wichtig. Diese werden mit dem vorliegenden Fachkonzept getroffen. Folgende Trends sind für die Entwicklung der Wiener Zentrenlandschaft besonders bedeutsam: Klimaschutz Die Zielsetzung, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase drastisch zu reduzieren, stellt neue Anforderungen an die Stadtstruktur. Eine effiziente Flächennutzung, kurze Wege sowie kompakte, Anpassung an den Klimawandel Zentren befinden sich in urbanen Stadtquartieren, die eine entsprechende Dichte aufweisen. Zentren sind daher auch Stadträume, in denen die Aus­ wirkungen des Klimawandels deutlich spürbar sind. Sommerlicher Überhitzung, Feinstaubbelastung etc. muss daher mit Begrünungen, Beschattung und Wasserelementen begegnet werden. urbane Strukturen mit einer Vielzahl an Angeboten und einem attraktiven öffentlichen Raum werden im Sinne der Ressourcenschonung noch wichtiger. Viele starke Zentren helfen dabei, den motorisierten Demografsche, soziale und ökonomische Veränderungen Wien ist in den letzten Jahren stark gewachsen Individualverkehr(MIV) zu reduzieren und schaffen und wird laut Prognosen auch in den nächsten die Möglichkeit, Besorgungen, Amtswege oder Frei­ Jahren weiterwachsen. Das Wachstum sorgt einer­ zeitwege im Umweltverbund zu erledigen. Dadurch seits dafür, dass mehr junge Menschen in der Stadt werden wichtige CO 2 ­Einsparungen erzielt. leben, aber auch die Zahl der Älteren steigt 2 . In Summe macht die Bevölkerungsentwicklung Wien vielfältiger und lebendiger. Mehr Menschen fragen kommerzielle Angebote nach, haben Ideen für Neu­ es und nutzen die kulturellen, sozialen und bildungs­ politischen Angebote sowie den öffentlichen Raum in Wiens Zentren. Mio. Bevölkerungsstand und ­prognosen für Wien 2,5 2 1,5 1 Bevölkerungsentwicklung 0,5 0 Bevölkerungs­ prognose der MA 23(2018) Daneben wirken soziale und ökonomische Prozesse: Die Arbeitsmuster verändern sich, Menschen arbeiten in Teilzeit oder in unterschiedlichen Formen prekärer Beschäftigungsverhältnisse. Manche können oder müssen sich die Arbeitszeit zeitlich flexibel einteilen, eine signifikante Anzahl von Personen findet gar keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Junge Erwachsene mit Pflichtschulabschluss sind davon besonders betroffen. Darüber hinaus gibt es einen steigenden Anteil der Bevölkerung im Ruhestand. Trends und Herausforderungen 23 Trends und Herausforderungen Die Entstehung neuer Zentren Steigende Bedeutung des öffentlichen Raums und des Grätzels Wir erleben eine„Renaissance des Grätzels“: Das Bedürfnis nach Freiräumen und vitalen Nachbar­ schafts­ und Stadtteilgemeinschaften steigt. Es entstehen vermehrt Initiativen zur(Mit­)Gestaltung des Grätzels. Zentren nehmen als identi­ tätsstiftende Orte für unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen zu. Veränderte Mobilität und Mobilitätsvielfalt Der Ausbau hochrangiger ÖV­ Angebote schafft die Voraussetzung für die Entwicklung neuer Zentren. Aufgrund der geringeren Bevölke­ rungsdichten und den großflächigeren Einzugsgebieten in den Außen­ bezirken werden nur in den größeren Stadtentwicklungsgebieten neue Zentren tragfähig sein können. Anpassung an den Klimawandel Zentren sind Stadträume, die von den Auswirkungen des Klimawandels besonders betroffen sind. Sommerlicher Überhitzung, Feinstaubbelastung etc. muss mit Begrünung, Beschattung und Wasserelementen begegnet werden. Demografische, soziale und ökonomische Veränderungen Es werden mehr junge und auch ältere Menschen in der Stadt leben. Durch veränderte Arbeitsmuster und eine höhere Anzahl von Personen mit Tagesfreizeit entstehen neue Nutzungsansprüche an den öffentlichen Raum. Die Bedeutung von Zentren als Aufenthaltsorte ohne Konsumzwang steigt. Einzelhandel im Wandel Stärkung von Zufußgehen, Radfahren und ÖV­Nutzung. Forcierung der Stadt der kurzen Wege. Neue Anforderungen an Erreichbarkeit von Versorgungs­ strukturen und deren Gestaltung. Trend zu Sharing­ und On­Demand­Mobility. Klimaschutz Die Stärkung von Zentren führt zur effizienteren Flächennutzung und kürzeren Alltagswegen und hilft dabei, den MIV zu reduzieren. Kompakte, urbane Strukturen mit einer Vielzahl an Angeboten in räumlicher Nähe zueinander unterstützen die Smart City Strategie. Die einzelhandelsbezogene Kaufkraft sinkt trotz des Bevölkerungswachs­ tums. Die Flächenproduktivität sinkt – Verkaufsfläche wird durch Information ersetzt statt ehemals Personal durch Verkaufsfläche. Die Bedeutung von Gastronomie­ und Freizeitangeboten für den Erfolg von Einzelhandels­ standorten wächst. 24 Zentren werden dort als Orte wichtiger, wo man ohne Konsumzwang unter anderem die Freizeit verbringen kann. Die soziale Funktion von Zentren gewinnt damit weiter an Bedeutung. Steigende Bedeutung des öffentlichen Raums und des Grätzels Wir erleben heute in der Stadt eine„Renaissance des Grätzels“, begründet im Bedürfnis nach Freiräu­ men und zugleich nach robusten sozialen Gefügen, die sich in vitalen Nachbarschafts­ und Stadtteil­ gemeinschaften manifestieren. Es entstehen vermehrt Initiativen zur(Mit­)Gestaltung des Grätzels. Darin drückt sich auch ein steigendes Bewusstsein für die Bedeutung des öffentlichen Raums aus. Zentren werden vor diesem Hintergrund als identitätsstiftende Orte für unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen, für Frauen und Männer, Kinder, Jugendliche und Ältere, Anrainerinnen und Anrainer und Besucher­ innen und Besucher an Bedeutung gewinnen. Einzelhandel im Wandel Wenngleich städtische Zentren nicht allein durch Einzelhandel, sondern vielmehr durch eine Mischung unterschiedlicher Funktionen und nicht­ kommerzieller Angebote geprägt werden, stellt der Einzelhandel ein bedeutendes Element dar. Folgende Entwicklungen verändern nun die Einzel­ handelslandschaft wesentlich: > Digitalisierung& Online­Handel. Motorisie­ rung, Globalisierung und Filialisierung haben die Entwicklung des Einzelhandels im letzten Jahrhundert geprägt. Nun wirken Digitalisierung und damit ein­ hergehende steigende Umsatzanteile des Online­ Handels als Veränderungsmotor. Im Jahr 2016 wur­ den in Österreich rund 10% aller Konsumausgaben im Einzelhandel 3 online getätigt – Einzelhandels­ branchen wie Bekleidung und Buchhandel sind von der Verschiebung hin zum Online­Handel beson­ ders stark betroffen 4 . Für die Zukunft wird von Expertinnen und Experten in sämtlichen Branchen eine weitere Verschiebung in Richtung Online­ Handel erwartet. > Stagnierendes Kaufkraftvolumen/Umsätze. Trotz Bevölkerungswachstums ist das einzel­ handelsrelevante Kaufkraftvolumen in Wien, also die Geldsummen, die Wienerinnen und Wiener tatsächlich im Einzelhandel(online und stationär) ausgeben, in den letzten Jahren nicht gestiegen. Es stagniert bzw. ist im Zeitraum 2006–2014 5 inflationsbereinigt sogar leicht zurückgegangen. Die Gründe dafür liegen in der moderaten Entwick­ lung der Einkommen in den letzten Jahren bei gleichzeitig steigenden Lebenshaltungskosten in verschiedenen Bereichen(insbesondere bedingt durch steigende Mieten am privaten Wohnungs­ markt). Bei Konsumgütern des mittelfristigen Bedarfs (Elektro, Bücher, Papierwaren, Bekleidung, Schuhe, Möbel etc.) spielt zum Teil auch eine gewisse Markt­ sättigung eine Rolle – die meisten Haushalte sind beispielsweise mit Produkten der Unterhaltungs­ elektronik und EDV bereits ausgestattet. Im Gegensatz dazu werden im Bereich Gastronomie signifikante Steigerungen erwartet, sowohl bei Restaurantbesuchen als auch bei gastronomischen Lieferservices. Zunehmende Bedeutung erhalten auch unterschiedliche Formen des Sharings und des Reparierens – gemeinschaftlich genutzte Güter unter dem Motto„Teilen statt Besitzen“, Do­it­your­ self­Aktivitäten und Repair­Initiativen im Sinne von „Reparieren statt Wegwerfen“ oder auch Bereiche der informellen Wirtschaft, wie z. B. Flohmärkte oder Nachbarschaftshilfe. In einer Smart City sind diese Formen von Ressourcenschonung und Kreislauf­ wirtschaft begrüßenswerte Entwicklungen. > Stagnierende Verkaufsfächen des Handels. Bis vor wenigen Jahren wurden die Verkaufsflächen zur Warenpräsentation ausgeweitet und gleichzeitig die Personalintensität in den Geschäften reduziert. In Wien wird heute weniger Geld für den Einkauf in Geschäften ausgegeben, es sinkt daher die soge­ nannte Flächenproduktivität, d. h. der pro m² Ver­ kaufsfläche erzielte Umsatz. Mehr Verkaufsfläche führt also nicht mehr zu einem steigenden Gesamt­ umsatz, sondern verschärft primär die Standort­ konkurrenz. Zudem werden nicht nur die Umsätze kleiner, die in den Geschäftslokalen vor Ort erzielt werden, sondern künftig auch die Geschäftsflächen zur Präsentation der Waren, weil dies vermehrt online geschieht. In bestimmten Bereichen des Ein­ zelhandels konzentriert man sich – zusätzlich zu Online­Geschäftsmodellen – darauf, an wichtigen Standorten präsent zu sein, zum Beispiel durch modernste Vorzeigefilialen(„Flagship­Stores“) in zentraler Lage. Das bislang in Wien zu beobachtende Flächen­ wachstum im Handel stößt somit an seine wirt­ schaftlichen Grenzen. Zwischen 1996 und 2014 wuchsen die Verkaufsflächen in Wien noch um ins­ gesamt 60% auf 2,5 Millionen m², zum größten Teil durch Zuwächse in Streulagen und in den großen 2014 2006 1998 * Streulagen übrige Hauptgeschäftsstraßen Mariahilfer Straße City * 1990–98 nur aus Wiener Kaufkraft **p. a. valorisiert Streulagen= nicht integrierte Standorte des(großfächigen) Einzelhandels Mrd. Euro ** 12 10 8 6 4 2 0 1990 * Quelle: Eigene Darstellung basierend auf: Einkaufsverhalten der Wiener. Wiener Kaufkraftströme 1990. Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung und Stadtgestaltung (Nummer 43), Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 18, 1993. Wiener Kaufkraftströme 1998. Werkstattberichte der Stadtentwicklung Wien (Nummer 25), Stadtprofil (Nummer 20), Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung und der Wirtschaftskammer Wien, 1999. Kaufkraftstromanalyse Wien 2006, CIMA im Auftrag der WKW, 2007. Kaufkraftstromanalyse Wien 2014, CIMA im Auftrag der WKW, 2015. Einzelhandelsumsätze in Wien Zukunft heute Personalintensität E-Commerce 1970er Jahre Quelle: Eigene Darstellung basierend auf: Online-Handel – Mögliche räumliche Auswirkungen auf Innenstädte, Stadtteilund Ortszentren. BBSR-Online-Publikation Nr. 08/2017. Trends im Einzelhandel Verkaufsfäche 25 Trends und Herausforderungen 26 Handelsagglomerationen an peripheren Standorten der Stadt. Die Verkaufsflächen in den Hauptge­ schäftsstraßen und der Wiener City verzeichneten hingegen geringere Zuwächse, aber größere Umsätze pro Quadratmeter. > Verschmelzung von Einkauf, Freizeit und Erlebnis. Generell lässt sich feststellen, dass die Ausgaben und damit auch die Umsätze in den Bereichen Gesundheit, Urlaub und Freizeit steigen. Vor diesem Hintergrund wächst die Bedeutung von Gastronomie­ und Freizeitangeboten für den Erfolg von Einzelhandelsstandorten. Sie sind Bestandteil eines Erlebniseinkaufs, bei dem sich Einkauf und Freizeit miteinander verbinden. Von diesen Entwicklungen profitieren derzeit Zentren in A­Lagen(Metropol­ und Hauptzentren) und v. a. auch Einkaufszentren, die über eine hohe Dichte an internationalen Ketten verfügen, wenn ihre Ange­ botsvielfalt durch Freizeitangebote und Gastrono­ mie ergänzt wird. Auch die Wiener Märkte können von diesem Trend profitieren – die BesucherInnen­ zahlen haben sich insgesamt stabilisiert und sind auf einigen Märkten gestiegen. > Polarisierte Entwicklung im Einzelhandel. Die skizzierten Trends im Einzelhandel führen zu einer polarisierten Entwicklung. Anbieterinnen und Anbieter von Gütern des mittel­ und langfristigen Bedarfs konzentrieren sich auf sogenannte A­Lagen (in Wien bzw. im Wiener Umland sind das ins­ besondere Kärntner Straße/Graben, Mariahilfer Straße, Donauzentrum und SCS), während andere Standorte reduziert bzw. aufgelassen werden. Besonders deutlich zeigt sich in Wien in jüngster Zeit dieser Trend im Möbelhandel, wo erste Stand­ orte außerhalb der A­Lagen aufgegeben oder zusammengelegt wurden. Angesichts dieser Markt­ entwicklungen ist eine starke öffentliche Steuerung mit dem Ziel, Geschäftsflächen auf öffentlich gut erreichbare Zentrenstandorte zu konzentrieren, umso wichtiger. Veränderte Mobilität& Mobilitätsvielfalt In den letzten Jahren konnte der Anteil der umwelt­ freundlichen, platzsparenden und gesundheitsför­ dernden Fortbewegungsformen Zufußgehen, Rad­ fahren und ÖV­Nutzung am Gesamtverkehr deutlich gestärkt werden. Dieser Wandel hin zu klimascho­ nenden, stadt­ und umweltverträglicheren Verkehrs­ arten und deren Kombination in Form von multi­ modalen Wegeketten entspricht den Zielsetzungen der Stadt Wien und forciert eine Stadt der kurzen Wege. Auch in den kommenden Jahren werden daher Maßnahmen gesetzt, um die Entwicklung in Richtung flexibles, rasches und umweltfreund­ liches Fortkommen zu unterstützen. Zentren mit ihren wohnortnahen Versorgungsstrukturen können davon profitieren. Gleichzeitig stellen sich auch neue Anforderungen an deren Erreichbarkeit und deren Gestaltung – gute Verbindungen im öffent­ lichen Verkehr, attraktive Bedingungen für das Rad­ fahren und Zufußgehen am Weg ins Zentrum und im Zentrum selbst werden noch wichtiger. Dem Trend zu Sharing­ und On­Demand­Mobility kann durch Errichtung von Mobilitätsstationen mit Angeboten für Leihräder, Carsharing­Fahrzeugen, Lastenräder, E­Bikes und Micro Hubs zur Lieferung und zum Abholen von Paketen Rechnung getragen werden. Die Entstehung neuer Zentren Die Stadterweiterung verändert Stadtstrukturen, neue Stadtteile entstehen. Der Ausbau hochrangiger ÖV­Angebote erleichtert deren Erreichbarkeit und schafft die Voraussetzung für die Entwicklung neuer Zentren. Aufgrund der – im Vergleich zu den Innen­ bezirken – geringeren Bevölkerungsdichten und der damit verbundenen großflächigeren Einzugsgebiete in den Außenbezirken werden nur in den größeren Stadtentwicklungsgebieten neue Zentren tragfähig sein können. Die Leitlinien, Agenden und Maßnahmen zur Entwicklung„Neuer Zentren“ werden in einem späteren Kapitel dargestellt. In Summe bilden die beschriebenen Entwicklungen das Umfeld und die Voraussetzungen für die Weiter­ entwicklung und Stärkung der Wiener Zentren. Notwendig sind daher breit aufgesetzte und ganz­ heitliche Planungs­ und Entwicklungsprozesse, welche die unterschiedlichen Entwicklungsschritte, Interessen der Akteurinnen und Akteure und Stake­ holderinnen und Stakeholder berücksichtigen. Es braucht neue Formen der Kooperation und der Ko­Kreation gemeinsam mit Bürgerinnen und Bür­ gern und Unternehmen, neue Formen des Manage­ ments von Zentren einerseits und entsprechende Steuerungsinstrumente und rechtliche Vorgaben andererseits. In welcher Form diese Instrumente und Innovationen vermehrt eingesetzt werden sollen, wird in den folgenden Kapiteln im Detail beschrieben. Entwicklung der Verkaufsfächen in Wien 1.500.000 m 2 1.000.000 m 2 500.000 m 2 200.000 m 2 = 100.000 m 2 1986* City Jährliche Umsätze pro m 2 Verkaufsfäche in Wien Euro 8.000 6.000 4.000 2.000 0 1998 2000 2002 1996 Mariahilfer Straße 2004 2006 2008 2006 übrige Hauptgeschäftsstraßen(inkl. Einkaufszentren) 2010 110.000 m 2 105.800 m 2 380.800 m 2 134.000 m 2 125.000 m 2 442.900 m 2 806.000 m 2 162.700 m 2 157.200 m 2 391.600 m 2 1.300.900 m 2 212.500 m 2 201.500 m 2 470.000 m 2 1.530.300 m 2 2012 Trends und Herausforderungen 2014 2014 Streulagen (nicht integrierte EKZ, Fachmarktagglomerationen, große und sonstige Streulagen) *Daten für 1986 nicht vorhanden City& Marhiahilfer Straße andere Wiener Hauptgeschäftsstraßen(inkl. Einkaufszentren) Streulagen (nicht integrierte EKZ, Fachmarktagglomerationen, große und sonstige Streulagen) 27 Quellen: Status und Entwicklung der Wiener Hauptgeschäftsstraßen 1986, Standort + Markt im Auftrag der MA 18 und der Wiener Handelskammer, 1987. Zentrensituation im Raum Wien, Standort + Markt im Auftrag der MA 18, 1996. Einkaufsverhalten der Wiener. Wiener Kaufkraftströme 1990. Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung und Stadtgestaltung (Nummer 43), Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 18, 1993. Wiener Kaufkraftströme 1998. Werkstattberichte der Stadtentwicklung Wien (Nummer 25), Stadtprofil (Nummer 20), Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung und der Wirtschaftskammer Wien, 1999. Kaufkraftstromanalyse Wien 2006, CIMA im Auftrag der WKW, 2007. Kaufkraftstromanalyse Wien 2014, CIMA im Auftrag der WKW, 2015. Quellen: Status und Entwicklung der Wiener Hauptgeschäftsstraßen 1986, Standort + Markt im Auftrag der MA 18 und der Wiener Handelskammer, 1987. Zentrensituation im Raum Wien, Standort + Markt im Auftrag der MA 18, 1996. Einkaufsverhalten der Wiener. Wiener Kaufkraftströme 1990. Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung und Stadtgestaltung (Nummer 43), Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 18, 1993. Wiener Kaufkraftströme 1998. Werkstattberichte der Stadtentwicklung Wien (Nummer 25), Stadtprofil (Nummer 20), Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung und der Wirtschaftskammer Wien, 1999. Kaufkraftstromanalyse Wien 2006, CIMA im Auftrag der WKW, 2007. Kaufkraftstromanalyse Wien 2014, CIMA im Auftrag der WKW, 2015. RÄUMLICHES LEITBILD 04 30 EIN RÄUMLICHES LEITBILD FÜR WIENS ZENTRENENTWICKLUNG DIE VIELFALT DER STÄDTISCHEN ZENTREN IN WIEN ERHALTEN UND STÄRKEN Die Ziele und Maßnahmen des Fachkonzepts beziehen sich auf die Zentren, die im räumlichen Leitbild „Polyzentrale Stadtstruktur“ dargestellt und definiert sind. Das Leitbild basiert auf einer Bestandsdarstel­ lung. Es verdeutlicht zum einen den Status quo der Wiener Zentrenlandschaft, zum anderen – dem Charakter eines Leitbilds entsprechend – werden geplante bzw. angestrebte Entwicklungen verdeutlicht. Das Leitbild wird im Zuge der Erstellung des nächsten STEP evaluiert und bei Bedarf angepasst. Die gewachsene Stadtstruktur Wiens spiegelt sich im räumlichen Leitbild wider. Historischer Stadtkern und angrenzende Gründerzeitviertel(diesseits und jenseits des Gürtels) bieten als dicht bebaute, viel­ fältig genutzte und nachgefragte Stadtquartiere Strukturen, die die wirtschaftliche Tragfähigkeit einer Reihe – teilweise eng miteinander verwobener Zentren – sicherstellen(= zentrale Bereiche im räumlichen Leitbild). In den äußeren Bezirken gibt es weitere Zentren mit einer hohen Relevanz für eine Stadt der kurzen Wege und als Identifikations­ orte für die Bewohnerinnen und Bewohner. Darüber hinaus werden im Zuge der Stadterweiterung neue Zentren an ehemals peripheren Orten etabliert und damit die Versorgungs­ und Angebotssituation für die Bevölkerung verbessert. Das räumliche Leitbild zeigt drei unterschiedliche Stufen der Zentrenhierarchie: Metropolzentren, Hauptzentren und Quartierszentren zeichnen jeweils unterschiedliche Charakteristika aus und sie erfüllen unterschiedliche Funktionen. Zentren des räumlichen Leitbilds Das Leitbild unterscheidet zwischen drei Stufen der städtischen Zentrenhierarchie. Alle drei Stufen erfüllen die Anforderungen einer sehr guten ÖV­ Anbindung und einer hohen Anzahl von Einwohne­ rinnen und Einwohnern im Einzugsbereich sowie die Qualitäten und Charakteristika der Wiener Zentren, die in Kapitel 2 dargelegt sind. Damit unterstützen die Wiener Zentren bestmöglich das Konzept einer Stadt der kurzen und klimafreundlichen Wege. Sie unterscheiden sich allerdings in ihrem Angebot an Waren und Dienstleistungen und in ihrem Angebot in den Bereichen Bildung, Kultur, Soziales sowie in ihrer Bedeutung für andere Stadtteile. Räumliches Leitbild 31 • Metropolzentren haben überregionale Bedeu­ tung, die weit über Wiens Stadtgrenze hinaus­ geht. Sie weisen ein vielfältiges, spezialisiertes und umfassendes Angebot auch an höchstran­ gigen Waren und spezifischen Dienstleistungen, wie z. B. Juweliere oder Rechtsanwälte, über­ durchschnittlich hohe Einzelhandelsumsätze sowie eine hohe Bedeutung in Bezug auf touristi­ sche und überregionale kulturelle Funktionen auf. • Hauptzentren sind Zentren mit regionaler Bedeutung. Sie weisen daher Anziehungswirkung auf die Bevölkerung in benachbarten Bezirken oder zumindest eine sehr hohe Kaufkraftbindung innerhalb des Standortbezirks auf. Ihr Angebot an Waren und Dienstleistungen ist in einem mittleren Spezialisierungsgrad sehr vielfältig. • Quartierszentren weisen einen Einflussbereich auf, der sich auf ihr näheres Umfeld beschränkt. Ihr Angebot deckt aber mehr als nur den nicht spezialisierten Nahversorgungsbedarf der Bewoh­ nerinnen und Bewohner sowie des Umfelds ab. Quartierszentren innerhalb des zentralen Bereichs des Leitbilds besitzen aufgrund ihrer Nähe zu den höherrangigen Zentren viele Einrichtungen, die die umliegenden Haupt­ und Metropolzentren ergänzen 6 . bauen können und ist auch als urbaner öffentlicher Raum gestärkt worden. Durch das Wachstum des Städtetourismus wird hohe Wertschöpfung generiert, die der Inneren Stadt und der Mariahilfer Straße besonders zugute­ kommen. Strategien, die zu einer höheren Streuung der positiven Effekte des Tourismus in der Stadt sowie zur Vermeidung von negativen Auswirkungen des Tourismus führen(Stichwort: Overtourism) werden mit der Wiener Destinationsstrategie 2025 7 verfolgt. Sehr große Steigerungen bei Geschäftsmieten in Gunstlagen der Innenstadt(wie z. B. Das goldene Dreieck) führen zu einer Verdrängung alteingeses­ sener Geschäfte und befördern die Ansiedelung finanzkräftiger, internationaler Ketten. Diese Ent­ wicklung bedingt jedoch Austauschbarkeit, einzig­ artige Identifikationspunkte der Handelslandschaft der City gehen verloren. Die Stadt Wien setzt sich daher für kleinteilige, nutzungsgemischte Geschäfts­ und EigentümerInnenstrukturen und eine lokale Identität der Zentren ein und unterstützt entsprechende gesetzliche Änderungen, die auf Bundesebene angesiedelt sind(z. B. Mietrecht). Hauptzentren& Quartierszentren Metropolzentren Die beiden Metropolzentren Innere Stadt und Maria­ hilfer Straße haben sich in den letzten Jahren gut entwickelt. Die Innenstadt war von 2008–2014 ein „Zielgebiet der Stadtentwicklung“. In dieser Zeit wurde ein Leitbild für die Wiener Innenstadt erarbei­ tet. Wichtige Qualitätsverbesserungen wurden in den vergangenen Jahren mit der Neugestaltung von Kärntner Straße, Stephansplatz, Graben und Herrengasse bereits umgesetzt. Die Rotenturm­ straße wird in eine Begegnungszone umgestaltet. Die Mariahilfer Straße als zweites Wiener Metropol­ zentrum hat in den vergangenen Jahren durch die anfangs kontroversiell diskutierte Umgestaltung in eine Begegnungszone ihre Funktion als Geschäfts­ straße mit hoher Bedeutung für Wien, die Metropol­ region und die angrenzenden Regionen Ungarns, der Slowakei und Tschechiens halten bzw. aus­ Hauptzentren, wie beispielsweise die Wiedner Hauptstraße, der Hernalser Zentralbereich oder die Josefstädter Straße bzw. jenseits des Gürtels etwa die Favoritenstraße, bieten nicht nur ein breites Spektrum an Geschäften und Nutzungen, sondern strahlen auch in das Umfeld aus. Anders gesagt: Wenn die Hauptzentren der vorwiegend gründer­ zeitlich geprägten Stadt stark und vital sind, können auch angrenzende Grätzel profitieren und eine Angebotsdichte entwickeln bzw. halten, die der eines Quartierszentrums entspricht. Das Leitbild spricht hier von einem„zentralen Bereich“. Dadurch entsteht ein dichtes Netz an zentralen Einrichtungen, das maßgeblich für die Attraktivität und Robustheit der Gründerzeit ist. Östlich der Donau spielen insbesondere das Zentrum Kagran und das Zentrum Floridsdorf als Hauptzentren eine wichtige Rolle. Zu den Hauptzentren zählen auch die Neubaugasse, die Thaliastraße und die Landstraßer Hauptstraße. 32 Quartierszentren wie Alterlaa, das Zentrum Liesing oder Stadlau ermöglichen als wichtige Knotenpunkte im Stadtgefüge kurze Versorgungswege für die Bevölkerung im Umfeld. Quartierszentren haben als Orte der Begegnung eine wichtige soziale Funktion, bieten aber auch gut erreichbare kulturelle Angebote, Gesundheits­ und Handelseinrichtungen. Neue Zentren Schließlich zeigt das Leitbild, dass sich mit den Stadtentwicklungsgebieten auch die Zentren­ strukturen weiterentwickeln sollen. Ein neues Haupt­ zentrum in der Seestadt Aspern sowie fünf neue Quartierszentren in den Stadtentwicklungsgebieten Hausfeld(22. Bezirk), Donaufeld(21. Bezirk), Nordwestbahnhof(20. Bezirk), In der Wiesen Mitte (23. Bezirk) und Rothneusiedl(10. Bezirk) werden die Polyzentralität der Stadt weiterentwickeln. Diese Zentren sind sorgfältig ausgewählt. Sie werden an Orten entstehen, wo eine ausreichend große Zahl an neuen Wohnungen und Arbeitsplätzen entstehen wird, viele Menschen bereits heute im Umfeld leben bzw. in Zukunft leben werden, eine hochrangige ÖV­Anbindung garantiert ist und wo sichergestellt ist, dass neue Zentren nicht in eine unmittelbare Konkurrenz zu bestehenden Zentrenstandorten treten. Metropolzentren Hauptzentren Quartierszentren/ Zentrale Bereiche Neue Zentren Räumliches Leitbild Polyzentrale Stadtstruktur Räumliches Leitbild Metropolzentren a Innenstadt b Mariahilfer Straße Hauptzentren c Landstraßer Hauptstraße d Praterstraße e Taborstraße f Knoten Handelskai/ Millenium Tower g Brigittenauer Zentralbereich h Äußere Währinger Straße i Hernalser Zentralbereich j Alser Straße k Josefstädter Straße l Thaliastraße m Zentrum Ottakring n Neubaugasse o Hietzinger Zentralbereich p Meidlinger Zentralbereich q Wiedner Hauptstraße r Favoritenstraße s Simmeringer Hauptstraße t Zentrum Kagran u Zentrum Floridsdorf Neues Hauptzentrum A Seestadt Aspern Quartierszentren/ Zentrale Bereiche 1 Döblinger Hauptstraße 2 Obkirchergasse 3 Meiselstraße/Märzstraße 4 Äußere Mariahilfer Straße 5 Zentrum Liesing 6 Wienerberg City 7 Triesterviertel 8 Stadlau 9 Heiligenstädter Straße 10 Gersthof 11 Äußere Hütteldorfer Straße 12 Äußere Linzer Straße 13 Hütteldorf 14 Lainz 15 Speising 16 Maurer Hauptplatz 17 Atzgersdorf 18 Alterlaa 19 Hanssonzentrum 20 Gasometer 21 Lasallestraße – Vorgartenmarkt 22 Schüttaustraße 23 Donaucity/ Vienna Intern. Center 24 Citygate 25 Großfeldsiedlung 26 Großjedlersdorf 27 Prager Straße Neue Quartierszentren B Hausfeld C Donaufeld D Nordwestbahnhof E In der Wiesen(Mitte) F Rothneusiedl Grundkarte Bebautes Gebiet Gewässer U-Bahnlinien(geplante Verlängerung) Bahnlinien Stadtgrenze 33 0 0,5 1 2 3 4 5 km Quellen: Stadt Wien, MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung; ÖIR, 2019; RNK 2018: MA 18, MA 21 A/B, MA 41; Urban Atlas, GMES 34 Bevölkerungsdichte und Zentren Zur Sicherstellung einer gewissen Mindestfrequenz an Nutzerinnen und Nutzern benötigen Zentren eine ausreichende Bevölkerungszahl in der näheren Umgebung. Einen Anhaltspunkt dafür liefert die Bevölkerungsdichte, die die EinwohnerInnenzahl eines Gebiets in Bezug zur Fläche setzt. Durch­ schnittlich leben in Wien auf einem Hektar Bauland­ fläche 129 Einwohnerinnen bzw. Einwohner(Stand: April 2017). Stadtbereiche mit hoher städtebauli­ cher Dichte und einer entsprechend hohen Bevölke­ rungsdichte stellen im Wesentlichen die Altstadt und die Gründerzeitstadt(im Durchschnitt mehr als 350 EW/ha) sowie daran angrenzende, dicht bebaute Stadtstrukturen(im Durchschnitt mehr als 200 EW/ha) dar. Daneben gibt es in den Außenbe­ zirken einige Standorte mit einer für eine Zentren­ funktion tragfähigen Bevölkerungsdichte. Schließlich werden im Zuge der Stadterweiterung an ausge­ wählten Standorten ebenfalls städtebauliche Dich­ ten realisiert, die die Entwicklung von Zentren ermöglichen. Gebiete mit einer niedrigen Bevölke­ rungsdichte – etwa locker bebaute Stadtquartiere, die stark durch Einfamilien­ oder Reihenhäuser geprägt sind – sind zur Entwicklung eines urbanen Zentrums nicht geeignet. Pötzleinsdorf Neuwaldegg Dornbach HadersdorfWeidlingau Hütteldorf Ottakring Breitensee KmaüihselernHirschstetten Stadlau As R pe ä rn umlich E e ss s lin L g eitbild Ober St. Veit Baumgarten Penzing Hietzing Lainz Speising Simmering Alte Hetzendorf Ortskerne und A d ltm e an z ns e d n orf trale Stammersdorf Strebersdorf Kaiserebersdorf u V n e te r r s s o ch r i g ed u l n ic g he Charakteristika aus und sie erfüllen „Zielgebiet der Stadtentwicklung“. In dieser Zeit unterschie M d a l u i e c r he A F t u zg n e k rs t d i o o rf nen. Inzersdorf wurde Gr e oß i je n dle L rs e do i r t f bild für die S W üßen i b e ru n nn er Innenstadt erarbei­ Zentren des räumlichen Leitbilds Kalk A sb lt u e rg Ortskerne Rodaun Liesing Siebenhirten Neustift Das Leitbild unterscheidet zwisc a h m e Wa n lde drei R G o ri t nS h ziie n nvg e e u rin sO g iebdelrl KH a ae a hillNieguneßbndesortga tdK redf e rt e dJ ä e t od n.r rfl n eF W sl vt oee n r e iDd iec s r odn grh oaru a f tS fe ing ld tgreae L ßQ e n oK e p e a u o , gl n d a ra S anu lJittaeähptsrhevanenrm B bs re pei it t e ls n ad l s e t e eez,rruGNnregauebgneenwstuuanrldtduenHngeinvr­on Stufen Pötzleinsdorf rengasse bereits umgesetzt. Die Rotenturmstraße der städtischen Zentrenhierarchie. Alle drei Neuwaldegg Dornbach Stufen wird in eine Begeg Hi n rs u chs n te g tte s n zone umgestaltet. erfüllen die Anforderungen einer sehr guten ÖVAnbindung und einer Ha h d o ers h do e rfn Anzahl von E Ot i t n ak w ring ohne­ KmaüihselernStadlau Die Mariahilfer Straße a A l s s per z n weite E s ssli W ng iener Metropol­ rinnen und Einwohne W r e n idli i n m gau Ein Hü z tt u eld g or s f bereic B h rei s ten o se w e ie die zentrum hat in den vergangenen Jahren durch die Qualitäten und Charakte O r b i e s r S t t i . k Ve a it der B W aum i g e ar n teP e nen r zin Z g entren, anfangs kontroversiell diskutierte Umgestaltung in die in Kapitel 2 dargelegt sind. Damit u H n ie t tz e in r g stützen eine Begegnungszone ihre Funktion als Geschäfts­ die Wiener Zentren bestmöglich da LS s apine K zisin o g nzept einer straße mi S t im h m o eri h ng er Bedeutung für Wien, die Metropol­ Stadt der kurzen und klimafreund He l t i z c en h do e rf n Weg Alt e ma . nn S sd i o e rf region und die angr K e ai n se z re e be n rs d do e rf n Regionen Ungarns, unterscheiden sich allerdings in ihrem Angebot an der Slowakei und Tschechiens halten bzw. ausbau­ Waren und Dienstleistungen Mauer und in ih A r tz e ge m rsdo A rf ngebot Inzersdorf en können und ist auch als urbaner öffentlicher i G n ru d n e d n k B ar e t r e eichen Bildun R g od , a K Kuna u lks l b t u u rg r, S L o ies z in i g ales sowie in R R ot a hn u eu m sOiebde g lrla e a stärkt worden. ihrer Bedeutung für andere Stadtteile. Siebenhirten •  GU r o eBw p aäh o sns l lien z rie e n n (g t e r p e la n nte h V a e b rlä e n n ger ü un b g e ) rregionale Bedeu­ tung B , a d hn ie linie w n eit über Wiens Stadtgrenze hinaus­ Durch das Wachstum des Städtetourismus wird geht S . ta S dt i g e re w nz e e isen ein vielfältiges, spezialisiertes hohe Wertschöpfung generiert, die der Inneren und umfassendes Angebot auch an höchstrangi­ Stadt und der Mariahilfer Straße besonders zu Gute gen Waren und spezifischen Dienstleistungen wie kommen. Strategien, die zu einer höheren Streuung Auzc.Bh.aJbusweeitlsierdeerodalesrMRetcrhotpsoaln-,wHäaltuep, tü-boedredrurQchu­ar­ ndierdprigoseintivBeenbEafufeukntge wdeicshtTiogueriIsdmenutsifiiknadtieornsSptaudntkte tiesrcszhennitttrliecnhahuoshgeeEwiinezseelhnaendSetlasudmttesiäletzweisrdowdeier eine isnonweriehazlubrdVeerrmpeeriidpuhnegrevnoSn tnaedgttaetilveeunnAdudsewrirSkutandgte­ n klehionhräeuBmeigdeeuZtuugnagnign zBueVzuegrsaourgf utonugrsisetiinsrcichhetuunngden edrewseTitoeururinsmgsugsefbüihertenin(Sihtricehr wdoirertk:tOenveUrtmogueribsmun)gw. er­ fürübdernrekguiroznfraisletigkeunltuBreldlearFfuwniketiLoenbeennasumf.ittelhandel, SdieentrmaigtednerfuWnkietinoenralDzeusrtVineartsionrgsusntrgatdeegrieM2e0n2s5c 7 hen Kindergarten, Ärztin und Arzt und Apotheke ange­ uvnedrfozlugmt. kulturellen Leben bei. Das Ziel einer ange­ • st r e a b u t. p D tz e e n n a t l r t e n OsinrtdskZeernetrnenkommitmret gbieoineailneerrBheo­ch­ messenen, dezentralen Grundversorgung gilt für die wedretiugteunngV.eSrsieorwguenisgenmditaGheürteArnzuienhduDngiesnwsitrlkeuisntgun­ gSeesharmgtreoßbeesSietediegleteruFnlgäechnebdeei Gr Setsacdhtä, fwtsemninegtelenicinh geanufüdriedeBnekvuörlkzefrrisutnigein BbendaacrfhwbaeritenrhBineezinrkeen dGieusnestAlanggeenbdoetsrdInicnhetensintaldotc(kweirebze.Bba. uDtaesn gGoeldbeienten wiocdhetigr ezuRmoinlledezsut. eDinieegseewhrachhosheenKenau, ufkrrsapftrbüinngdluicnhg (Dz.r Bei.eEcikn)fafümhirleiennhzuauesingerbVieeterdnr)äanugfugnrugnadltedienrggeesreins­ duinrcnherdhiaelblanddews iSrttsacnhdaoftrltibcheezirNksutazufn.gIhgr eAfnogrmebteont an gserneenr lGokeaslcehnäNfteacuhnfrdagbefuönrddeernindeirebAengsreiendzetelunng OrWteaaremnSutnaddtDraienndstWleiestnusnpgreängiesnt idnieeiWneimenmeritItdleernetni­ wfiniratsnczhkraäftftlicgheer,ninTtreargnfaäthioignkaeleitrnKiedttreigne. rDsieesine kEanntn­. tätSmpeitz. iSaliiesiseirnudngdsugrcrahdihsreehnr bveieslfoänltdige.ren baulichen UwmicskolunwgicbhetidgienrgstinjeddogcuhteA, umstwauesltcfrhebuanrdkelicith, einzigar­ Charakter mit einheitlich geschlossenen Straßen­ MtigoebiIlditeäntsti­afinkgaetibonostep,uunmktedideeWr HieannedreZlselnatnrdenscrhaasfcthder • fr o n u te a n r , ti k e le r i s n z t e i n li t g r e e n n NwuetzisuenngesmineönglEicihnkfleuistesnbeurnedicdher zCuiteyrrgeeichheennv.erloren. Die Stadt Wien setzt sich auf, der sich auf ihr näheres Umfeld beschränkt. daher für kleinteilige, nutzungsgemischte Ihr Angebot deckt aber mehr als nur den nicht Geschäfts- und Eigentümerstrukturen und eine spezialisierten Nahversorgungsbedarf der Bewoh­ lokale Identität der Zentren ein und unterstützt ent­ nerinnen und Bewohner sowie des Umfelds ab. sprechende gesetzliche Änderungen, die auf Bun­ Quartierszentren innerhalb des zentralen Bereichs desebene angesiedelt sind(z.B. Mietrecht). des Leitbilds besitzen aufgrund ihrer Nähe zu den höherrangigen Zentren viele Einrichtungen, Hauptzentren& Quartierszentren die die umliegende Haupt- und Metropolzentren ergänzen  6 . Hauptzentren, wie beispielsweise die Wiedner Hauptstraße, der Hernalser Zentralbereich oder die Metropolzentren Josefstädter Straße bzw. jenseits des Gürtels etwa die Favoritenstraße bieten nicht nur ein breites Die beiden Metropolzentren Innere Stadt und Maria­ Spektrum an Geschäften und Nutzungen, sondern hilfer Straße haben sich in den letzten Jahren gut strahlen auch in das Umfeld aus. Anders gesagt: entwickelt. Die Innenstadt war von 2008–2014 ein wenn die Hauptzentren der vorwiegend gründerzeit­ Quellen: Städtische Zentrenstruktur in Wien, Beitrag zum STEP Stadtentwicklungsplan 2025, ÖIR-Projekthaus, 2013. lidovienna – Stadtentwicklung links der Donau, TU Wien – SRF, 2017. Wien: polyzentral, Forschungsstudie zur Zentrenentwicklung Wiens, TU Wien – ifoer, 2016. Stadtplan Wien, Flächenwidmungsund Bebauungsplan, Stadt Wien – Vienna GIS (www.wien.gv.at/stadtplan), 2019. 35 36 Zentren Kategorie A: Stärkung und Erneuerung Hauptzentren Kategorie A • Praterstraße ⓓ • Brigittenauer Zentralbereich ⓖ • Äußere Währinger Straße ⓗ • Hernalser Zentralbereich ⓘ • Thaliastraße ⓛ & Zentrum Ottakring ⓜ • Favoritenstraße ⓡ • Simmeringer Hauptstraße ⓢ • Zentrum Kagran ⓣ • Zentrum Floridsdorf ⓤ Quartierszentren Kategorie A • Döblinger Hauptstraße ① • Äußere Mariahilfer Straße ④ • Zentrum Liesing ⑤ • Wienerberg City ⑥ • Alterlaa ⑱ • Hanssonzentrum 8 ⑲ • Gasometer ⑳ Einschätzung Handlungsschwerpunkte Verbesserung im Angebotsmix des Einzelhandels Reduktion von Leerstand  Verbesserungen im öffentlichen Raum inklusive Verkehrsorganisation und ergänzende Mobilitäts­ angebote Verbesserungen bei ergän­ zenden Zentrenfunktionen (z. B. soziale, gesundheits­ bezogene, sowie kulturelle Angebote und Einrichtungen) Zentren Kategorie B: Stabilisierung Metropol­ und Hauptzentren Kategorie B • Innenstadt ⓐ • Mariahilfer Straße ⓑ • Landstraßer Hauptstraße ⓒ • Taborstraße ⓔ • Knoten Handelskai/Millenium Tower ⓕ • Alser Straße ⓙ • Josefstädter Straße ⓚ • Neubaugasse ⓝ • Hietzinger Zentralbereich ⓞ • Meidlinger Zentralbereich ⓟ • Wiedner Hauptstraße ⓠ Quartierszentren& Zentrale Bereiche Kategorie B • Obkirchergasse ② • Meiselstraße/Märzstraße ③ • Triesterviertel ⑦ • Stadlau ⑧ • Heiligenstädter Straße ⑨ • Gersthof ⑩ • Äußere Hütteldorfer Straße ⑪ • Äußere Linzer Straße ⑫ • Hütteldorf ⑬ • Lainz ⑭ • Speising ⑮ • Maurer Hauptplatz ⑯ • Atzgersdorf ⑰ • Lassallestraße – Vorgartenmarkt 21 • Schüttaustraße 22 • Donaucity/ Vienna International Center 23 • Citygate 24 • Großfeldsiedlung 25 • Großjedlersdorf 26 • Prager Straße 27 Räumliches Leitbild 37 Eine Standortbestimmung – Status der Wiener Zentren und Handlungsbedarf Das räumliche Leitbild bildet die Ziele der künftigen Entwicklung ab. Aufbauend auf der vorangegange­ nen Analyse des Bestands und der Entwicklungs­ trends wird mit dem Leitbild und der folgenden Kurzeinschätzung zu den Wiener Zentren eine realistische Zielmarke für die städtischen Zentren definiert, um aufzuzeigen, wohin die künftige Entwicklung des jeweiligen Zentrums gehen soll und welche Handlungsschwerpunkte dafür zu setzen sind. Diese Zentren brauchen daher neue Initiativen, Engagement und Investitionen. Untenstehende Tabelle gibt einen ersten Überblick, welche Aspekte in diesen Zentren besonderer Aufmerksamkeit bedürfen. Diese Einschätzung ist im Zuge einer Beschäftigung mit dem jeweiligen Zentrum mit lokalen Akteurinnen und Akteuren zu vertiefen. Basis für die vorliegende Ersteinschätzung zu Status und Handlungsbedarf sind die dem räum­ lichen Leitbild zu Grunde liegenden Auswertungen und Einschätzungen(siehe im Detail Infobox: Zur Methodik). Es lassen sich grob zwei Kategorien von Zentren mit unterschiedlichem Interventions­ und Handlungsbedarf herausarbeiten: A Entwicklungsprozess Stärkung und Erneuerung B Entwicklungsprozess Stabilisierung 38 Kategorie A: Stärkung und Erneuerung. (Fokus: qualitätsverbessernde Maßnahmen) Dabei handelt es sich um städtische Zentren, die funktionale Defizite aufweisen, die in unterschied­ lichen Faktoren begründet sind, bspw. die Qualität und Organisation des öffentlichen Raums, die Erreichbarkeit und Zugänglichkeit des Zentrums im Umweltverbund, signifikante Leerstandsraten (> 10%), ein unausgewogener Angebotsmix oder fehlende ergänzende Angebote zum Einzelhandel als Frequenzbringer. Im Regelfall gibt es in diesen Zentren bei mehreren der genannten Faktoren Handlungsbedarf. Zentren mit Stärkungs­ und Erneuerungsbedarf stehen in Zukunft besonders im Fokus der Stadt Wien und sollen prioritär bearbeitet werden. Bereits im Zuge der Erstellung des Fachkonzepts wurden vertiefende Bearbeitungen und Analysen zu den Zentren Favoritenstraße, Hernalser Zentralbereich und Zentrum Floridsdorf erstellt. In der unteren FußgängerInnenzone Favoritenstraße(Gudrun­ straße bis Hauptbahnhof) wurden Potenziale der > Alltagsökonomie untersucht. In Floridsdorf wer­ den in den kommenden Monaten mit dem Beispiel­ projekt„Place City“ bereits Weichenstellungen für einen Attraktivierungs­ und Aktivierungsprozess des Zentrums vorgenommen. Kategorie B: Stabilisierung. (Fokus: Status erhalten) In diese Kategorie fallen einerseits Zentren, die bereits sehr hohe Qualität aufweisen und wo es gilt, diese hohe Qualität zu erhalten und an neue Nachfragemuster und Bedarfe anzupassen. Das betrifft in erster Linie die beiden Metropolzentren Innenstadt und Mariahilfer Straße oder das Hauptzentrum Landstraßer Hauptstraße. Andererseits finden sich hier Zentren, bei denen es darum geht, allfällige punktuelle Defizite durch gezielte Maßnahmen zu adressieren(z. B. Begleitung von Nutzungstransformationen in Randbereichen oder Maßnahmen der Imagebildung). Aufgrund bereits stattgefundener Investitionen und Aufwer­ tungsprozesse(neben Innenstadt und Mariahilfer Straße etwa die Neugestaltung der Meidlinger Hauptstraße oder die bereits länger zurückliegende Neugestaltung der Landstraßer Hauptstraße), liegen die Herausforderungen primär darin, den aktuellen Status dieser Zentren zu erhalten. Neben diesen Zentren gibt es in erster Linie in der dicht bebauten Gründerzeitstadt eine Reihe weiterer Stadträume, die Zentrenfunktionen übernehmen (z. B. die Alser Straße, Porzellangasse, Gumpen­ dorfer Straße, Neulerchenfelder Straße). Diese sind in ein stabiles Zentrengefüge(= zentrale Bereiche) integriert. Sie können punktuell verbessert und stabilisiert werden, es sind aber keine umfassenden Aktivitäten im Sinne einer Funktionserweiterung notwendig. Schrittweise Umsetzung des räumlichen Leitbilds Hinter dem Leitbild steht die Analyse und Bewer­ tung der heutigen Wiener Zentrenlandschaft sowie Planungen zu deren Weiterentwicklung und sinn­ voller Ergänzung durch neue Zentren. Alle diese Zentren sind für eine starke und robuste polyzentrale Struktur Wiens wichtig. Eine schrittweise Verwirk­ lichung des räumlichen Leitbilds ist daher ein erklärtes Ziel der Stadt Wien. Die Erreichung dieses Ziels wird nur durch Kooperation von städtischen Einrichtungen, betroffenen Bezirken, lokalen Initiativen und Unternehmen gelingen. Alle Partnerinnen und Partner werden in diese Prozesse entsprechende finanzielle und/oder personelle Ressourcen einbrin­ gen müssen. Insbesondere wird die Stadt Initiativen von Privaten dabei unterstützen, auf(öffentlichen) Vorhaben in bestehenden Zentren aufzubauen(wie beispielsweise die U5­Verlängerung am Elterlein­ platz oder die städtebauliche Neugestaltung im Zentrum Kagran). Die Fülle an bestehenden Zentren macht im Sinne einer Ressourcenbündelung jedenfalls eine schritt­ weise Herangehensweise entlang des eingespielten Zyklus der Aktualisierung konkreter stadtteilplaneri­ scher Konzepte und Leitbilder erforderlich. Bei von der Stadt Wien initiierten Prozessen zur Aufwer­ tung bestehender Zentren werden zunächst jene Zentren im Fokus stehen, die besonders große Herausforderungen aufweisen(= Kategorie A) oder bei denen andere Vorhaben und Prozesse die Stärkung des Zentrums mit aufnehmen können. Wichtige Voraussetzungen, um Zentrenentwick­ lungsprozesse in Gang setzen bzw. mit entspre­ chenden Ressourcen und Investitionen unterstützen zu können, sind insbesondere: 1 Ein starker Entwicklungswille und die Mitwir­ kungsbereitschaft auf lokaler Ebene, d. h. seitens des Bezirks sowie von lokalen Initiativen, Unter­ nehmen oder Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzern. 2 Die Möglichkeit, auf bestehende Initiativen und (öffentliche) Maßnahmen aufzubauen(„Bünde­ lungseffekt“), z. B. in Blocksanierungsgebieten, Räumliches Leitbild 39 in Zielgebieten der Stadtentwicklung(z. B. Zielgebiet Zentrum Kagran), im Nahbereich neuer städtebaulicher Entwicklungen (Bsp. Nordbahnhof/ Nordwestbahnhof) oder durch die Verschränkung mit Aktivitäten der Wirtschaftsförderung. 3 Für eine wirkungsvolle und nachhaltige Zentren­ entwicklung ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen können durch öffentliche und/oder private Akteurinnen und Akteure sichergestellt werden. 4 Durch eine breite Einbindung und Beteiligung der relevanten Akteurinnen und Akteure sowie festgelegten(Finanzierungs­)Verantwortlich­ keiten ist die Nachhaltigkeit und Kontinuität der Maßnahmen zu erwarten. 5 Wissensmanagement und Wissenstransfer stel­ len sicher, dass die Erfahrungen und Ansätze auch für andere Gebiete genutzt werden können. Bei der Entwicklung neuer Zentren differiert die Herangehensweise, sie unterscheidet sich aber nicht grundlegend. Ausgangspunkt ist hier die Ent­ scheidung der Stadt Wien zur Entwicklung eines Stadtquartiers, das aufgrund seiner Lage, seiner geplanten Dimension und Funktionsvielfalt eine Zentrenfunktion übernehmen kann. Ausgehend von dieser Entscheidung werden Planungs­, Umset­ zungs­ und Managementprozesse konzipiert, die auch hier öffentliche und private, lokale und städti­ sche Akteurinnen und Akteure umfassen. Sowohl bei bestehenden wie auch bei neu zu entwickeln­ den Zentren schafft die Stadt Wien somit den Rah­ men für eine öffentlich­privat­zivilgesellschaftliche Partnerschaft, die in einer Mischung aus„Bottom­ up“ und„Top­down“ die Zentrenentwicklung voran­ treibt. In den beiden Kapiteln„Bestehende Zentren“ und „Neue Zentren“ werden die jeweils relevanten Handlungsfelder im Detail beschrieben. Art und Intensität ihrer Bearbeitung bzw. des Einsatzes der beschriebenen Werkzeuge müssen aber den unter­ schiedlichen Herausforderungen und(räumlichen) Gegebenheiten der einzelnen Zentren Rechnung tragen. Zur Methodik: Welche Daten und Auswertungen stehen hinter dem räumlichen Leitbild? Entsprechend der Vielzahl relevanter Facetten und der Komplexität des Themas wurden zur Aus­ arbeitung des räumlichen Leitbilds unterschiedliche methodische Zugänge(quantitativ und qualitativ) sowie verschiedene Unterlagen und Daten heran­ gezogen, miteinander verknüpft und kombiniert. Um ein Bild zur Ist­Situation der Wiener Zentrenstruktur zu gewinnen, wurde anhand einer Rasterzellen­ analyse(100×100 Meter) die Angebotsdichte mit zentrenrelevanten Einrichtungen für das gesamte Stadtgebiet ausgewertet und analysiert. Als Daten­ grundlage diente dabei die Adressdatenbank der Firma Herold mit Stand März 2019. Das Analyse­ ergebnis wurde in einem weiteren Schritt um zusätzliche Daten, Erhebungen der Wirtschafts­ kammer Wien und qualitative Einschätzungen und Informationen von lokalen Expertinnen und Experten sowie durch Vororterhebungen ergänzt. Folgende Aspekte wurden bei der Entwicklung des Leitbilds und der Bewertung der einzelnen Zentren berücksichtigt: • Angebotsdichte an zentrenrelevanten Einrichtungen. • Arbeitsplätze und Bevölkerung innerhalb und im Umfeld der Zentren sowie Bevölkerungsprognosen. • Qualität der ÖV­Anbindung auf Basis der Fahr­ zeiten und Frequenzen sowie die kleinräumige Erreichbarkeit und Durchgängigkeit für Fuß­ und Radverkehr(v.a. in Hinblick auf den Zugang aus den umliegenden Wohngebieten und die Möglich­ keit zur Bewegung im öffentlichen Raum). • Einschätzung zur Attraktivität des öffentlichen Raums basierend auf den Kriterien des STEP­ Fachkonzepts Öffentlicher Raum. • Qualitative Einschätzung des räumlichen und funktionellen Zusammenhangs mit umgebenden Zentren und im Zentrengefüge Wiens insgesamt. • Erkennbare Entwicklungstendenzen im Zentrum (soweit vorhanden aus Indikatoren wie PassantIn­ nenzählungen, Leerstandsraten etc.) sowie Trends der Umfeldentwicklung, v. a. in Hinblick auf größere Projekte in den Bereichen Wohnbau, Büros und der Ansiedlung von Arbeitsplätzen. • Weitere Vorgaben und Zielsetzungen der Stadt­ planung(vorgesehene Routen der Flaniermeilen, geplanter Ausbau des ÖV­Netzes etc.). 40 AGENDA 1: BESTEHENDE ZENTREN 05 42 AGENDA 1: BESTEHENDE ZENTREN – WEITERENTWICKLUNG& STANDORTVERBESSERUNG Die Wiener Zentrenlandschaft ist vielfältig und bunt. Städtische Zentren übernehmen unterschiedliche Funktionen, haben Bedeutung für die ganze Stadt, für einen Stadtteil oder für ein Grätzel, sie sind dynamisch und verändern sich. Damit sie auch in Zukunft ein attraktives Angebot für Bewohnerinnen und Bewohner wie auch für Wien-Besucherinnen und Besucher bieten können, brauchen sie öffentliche und private Initiativen. Maßgeschneidert auf die Anforderungen am jeweiligen Standort können so bestehende Qualitäten gestärkt und neue entwickelt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Lebensqualität der Stadt auch in Zukunft von starken und robusten Zentren proftiert. Agenda 1: Bestehende Zentren 43 Stadt ist dauernde Veränderung. Gegenwärtig ver­ ändern die Wienerinnen und Wiener unter anderem auch ihre Verhaltensweisen bei Freizeit, Mobilität und Konsum. So nutzen sie z. B. den öffentlichen Raum wieder intensiver als noch vor wenigen Jahren. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Wiener Zentrenlandschaft. Die bestehenden Zentren pas­ sen sich an neue Nutzungsbedürfnisse und Nach­ fragestrukturen an, erfahren eine Aufwertung durch private und öffentliche Investitionen oder sind unter Umständen auch mit Leerstand und Bedeutungs­ verlust konfrontiert. Die Intensität des Handlungsbedarfs unterscheidet sich daher. Und auch die Bereitschaft zur Kooperati­ on und die Finanzierungsmöglichkeiten sind unter­ schiedlich gelagert. Daher braucht es immer eine speziell auf den jeweiligen Standort zugeschnittene Auswahl an Maßnahmen und ein Bündeln von Ressourcen. Bei den im Folgenden beschriebenen Handlungsfeldern werden daher auch unterschied­ liche Ansätze basierend auf Erfahrungswerten in Wien(und international) aufgezeigt. Gezielte Investitionen stärken bestehende Zentren Für Zentren ist die Gestaltung des öffentlichen Raums maßgeblich, um die Aufenthaltsqualität zu sichern. Die Stärkung der öffentlichen Anbindung, die Begegnung der Herausforderungen des Klima­ wandels und die soziale Aufgabe des öffentlichen Raums sind in Kapitel 8„Umweltschonende Mobili­ tät und attraktiver öffentlicher Raum“ detaillierter dargestellt. Es ist umfangreichen Maßnahmen und Investitionen der öffentlichen Hand, der Innovationskraft von Wirtschaftstreibenden und den Menschen, die als Passantinnen und Passanten die städtischen Zentren frequentieren, zu verdanken, dass sich die traditionellen Geschäftsstraßen und Zentren trotz Online­Handel und Überangebot von Verkaufsflä­ chen in Summe stabil entwickeln. Die PassantInnen­ zählung 2018 9 zeigt, dass nicht nur die Frequenzen der umsatzstärksten Standorte(Innenstadt und Mariahilfer Straße) stabil sind bzw. sich positiv entwickeln, sondern auch in Hauptzentren und 56.592 50.826 Entwicklung der PassantInnenfrequenz in ausgewählten Einkaufsstraßen Wiens* Quelle: Passantenzählung 2018. Mit Entwicklung der Passantenzahlen in Wiener Geschäftsstraßen, Stadtprofil Band 54, Wirtschaftskammer Wien, Standortund Infrastrukturpolitik (2019). 33.112 18.693 4.212 5.947 5.956 7.368 8.312 2014 2016 2018 Kärntner Straße Mariahilfer Straße Favoriten- Meidlinger Landstraße straße Hauptstraße Hauptstraße Brünner Simmeringer Lerchenfelder Hernalser Straße Haupstraße Straße Haupstraße * Dargestellt werden ausgewählte repräsentative Zählstellen. Zähltag: Donnerstag im Oktober 44 Zentren sind vielfältig und werden vielfältig genutzt „Im Grünen, in einem Erholungsgebiet“ „In der Innenstadt!“ 45% 37% 13% „Am Markt/ in einer Einkaufsstraße“ An welchen Orten halten Sie sich am liebsten auf? 10% „An einem großen Platz“ 9% „Im Einkaufszentrum“ Zentren werden von der Wiener Bevölkerung auf vielfältige Art und Weise genutzt. Das ist kurz zusammengefasst das Ergebnis einer Befragung von 1.200 Wienerinnen und Wienern im Auftrag der Stadt Wien – Stadtentwicklung und Stadtplanung 10 . In Telefoninterviews wurde gefragt, wie Personen die Stadt und ihre zentralen Orte nutzen. Dabei zeigt sich, dass fast alle Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt sich zumindest von Zeit zu Zeit gerne an belebten städtischen Orten aufhalten. Einkaufsstraßen, Märkte und Plätze sind dominie­ rende Orte für Einkäufe des täglichen Bedarfs und Dienstleistungen. Aber auch das Bummeln und „Schaufenster schauen“ findet üblicherweise an solchen Orten statt oder einfach nur das Aufsuchen öffentlicher Räume etwa zum Flanieren(50% der Befragten geben das an). Wie erreichen Sie öffentliche Plätze?* Wie erreichen Sie Nahversorger und Dienstleister?* 63% 62% 42% 32% 15% 28% Erreicht werden die Zentren in erster Linie mit dem öffentlichen Verkehr und zu Fuß. In der Mariahilfer Straße, Kärntner Straße(bzw. City insgesamt), Landstraßer Hauptstraße und Favoritenstraße domi­ niert ganz deutlich der öffentliche Verkehr. Lokale Geschäftsstraßen, Märkte und Plätze stehen wiederum ganz im Zeichen der Fußgängerinnen und Fußgänger, nur in zweiter Linie gelangt man dorthin mit„den Öffis“, mit dem Auto ebenfalls kaum. *Originalfrage: Mit welchen Verkehrsmitteln kommen Sie üblicherweise zu öffentlichen Plätzen bzw. Geschäften für größere Wochen-Einkäufe für den täglichen Bedarf?(in Prozent der Befragten) Quelle: Urbane Nutzungsmuster. Tabellenband, IFES(2017), diese Studie wurde erstellt für die MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung. Agenda 1: Bestehende Zentren Handlungsfelder für die Weiterentwicklung und Verbesserung bestehender Zentren kleineren Quartierszentren. Herausforderungen bestehen insbesondere in den südöstlichen und nordöstlichen Außenbezirken, wo die Konkurrenz zu peripheren, autoorientierten Einkaufszentren und Fachmarktagglomerationen nach wie vor stark aus­ geprägt ist. Positive Wirkungen von mehr Aufent­ haltsqualität im öffentlichen Raum sind etwa in der Mariahilfer Straße sichtbar, wo insbesondere am Stärken­Schwächen­Analyse Funktions- und Sozialraumanalyse Erhebung des Leerstands 1 Entwicklungsleitbild 45 4 Fokussierte Vergabe von Fördermitteln Gesamthafte Fördermodelle anstatt individuelle Förderungen 3 Innovative Immobilienkonzepte Gezielte öffentliche Interventionen für innovative private Projekte 2 Lokale Ansprechpersonen und Umsetzungspartnerschaften Bestehende Netzwerke, Initiativen und Einrichtungen sowie PPPs 5 Leerstandsvermittlung von Erdgeschoßlokalen Kooperationsstrukturen und Umsetzungspartnerschaften 6 Qualitätsvolle und attraktive Erdgeschoßzone bei Neubauten Festlegung von Mindestgeschoßhöhen Vermeidung von Garageneinfahrten Samstag mehr Menschen unterwegs sind als vor der Umgestaltung. Besonders stark von der Umge­ staltung in eine Begegnungszone profitierte auch die Herrengasse. Deutliche Frequenzerhöhungen gab es auch im nördlichen Teil des Meidlinger Zent­ ralbereichs(rund um das Meidlinger Platzl) nach der baulichen Neugestaltung des öffentlichen Raums. Es zeigt sich also, dass fußgängerInnenfreundliche Maßnahmen die Attraktivität dieser Orte erhöhen können und fortgeführte Neugestaltungen des öffentlichen Raums auch für andere Zentren große Potenziale bergen. Kooperative Entwicklungsprozesse Die Weiterentwicklung bestehender Zentren ist ein komplexer Prozess, bei dem unterschiedliche Poli­ tik­ und Themenfelder(Stadtentwicklung, Wirtschaft & Unternehmensförderung, Soziales, Kulturelles, Gesundheit, Umwelt, Wohnen) ineinanderwirken. Daher braucht es eine enge Kooperation von öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen. In jenen Zentren, wo umfassende Entwicklungs­ und Verbesserungsmaßnahmen gesetzt werden, müssen neue Kooperations­, Ent­ wicklungs­ und Managementinstrumente zwischen der öffentlichen Hand und den gestaltungswilligen lokalen Akteurinnen und Akteuren zum Einsatz kom­ men. Die Stadt Wien wird in solchen Prozessen in erster Linie eine Steuerungsfunktion übernehmen, wo nötig auch Ressourcen bereitstellen. Stake­ holderinnen und Stakeholder vor Ort, die an der Umsetzung von solchen Initiativen mitwirken, sind angehalten, eigene Ressourcen(finanzielle und/ oder organisatorische) in Umsetzungspartnerschaf­ ten zur Zentrenentwicklung einzubringen, sich zu einem langfristigen Commitment zu verpflichten und Mehrheitsentscheidungen mitzutragen. 46 Öffentlich­private Partnerschaften (PPP) in der Zentrenentwicklung Handlungsfelder für die Weiterentwicklung und Verbesserung bestehender Zentren 1: Erarbeitung von Entwicklungsleitbildern 2: Ansprechperson(en) vor Ort und Umset­ zungspartnerschaften für die Weiterentwicklung städtischer Zentren 3: Innovative Immobilienkonzepte ermöglichen und für die Entwicklung städtischer Zentren nutzen 4: Fokussierte Vergabe von Fördermitteln 5: Leerstandsvermittlung von Erdgeschoß­ lokalen in städtischen Zentren – privat und öffentlich 6: Sicherstellung einer qualitätsvollen und attraktiven Erdgeschoßzone bei Neubauten Handlungsfeld 01: Erarbeitung von Entwicklungsleitbildern Aufbauend auf dem spezifischen stadträumlichen Kontext und bestehenden Einzelhandelsangeboten sowie sozialen und kulturellen Angeboten soll jedes Zentrum seinen eigenen unverwechselbaren Cha­ rakter herausarbeiten und stärken. Anders gesagt: Auch die Wiener Haupt­ und Quartierszentren brau­ chen ein eigenständiges, attraktives Image. Weiters braucht es eine umfangreiche Stärken­Schwächen­ Analyse, um ein realistisches Zukunftsbild für ein Zentrum zu entwickeln. Eine zielgruppenorientierte Funktions­ und Sozialraumanalyse und eine umfas­ sende Erhebung des Leerstands können Bestand­ teil dieser Stärken­Schwächen­Analyse sein. Alle diese Schritte müssen in kooperativer Art und Wei­ se von öffentlicher Hand, Privatwirtschaft, Zivilge­ sellschaft und Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam gesetzt werden. Koordinations­ bzw. Management­ strukturen vor Ort(siehe auch Handlungsfeld 02) haben in diesem Prozess eine steuernde Funktion. Die Einbeziehung von Einrichtungen der Stadt Wien, die die Entwicklung von Zentren durch ihre Standort­, Investitions­ und Förderentscheidungen unterstützen können, ist essenziell. Am Ende dieses Prozesses steht ein lokales Entwicklungsleitbild Die Entwicklung von Zentren erfordert neben öffent­ lichen Investitionen private Initiative und Beteiligung. In einigen Ländern(insbesondere USA, Großbritan­ nien, aber auch Deutschland) übernehmen Private (Unternehmen und/oder Immobilieneigentümerinnen und ­eigentümer) die finanzielle und organisatorische Verantwortung für die Aufwertung von Stadtquartie­ ren, Geschäftsstraßen und Zentren. Sogenannte Business Improvement Districts(BIDs) bilden dafür den rechtlichen und organisatorischen Rahmen. Unternehmen und/oder Immobilienbesitzerinnen und ­besitzer eines Gebiets verpflichten sich dazu, über einen definierten Zeitraum die finanziellen Mittel für ein professionelles Management zur Ver­ fügung zu stellen und zur Umsetzung von Maßnah­ men im öffentlichen Interesse beizutragen, z. B. zur Umgestaltung des öffentlichen Raums. 11 Für Wien kommen dafür„bottom­up“­formierte, freiwillige Partnerschaften und Kooperationen in Form von PPPs(Öffentlich­private Partnerschaften) in Betracht, da hier – anders als in Deutschland – die rechtlichen Voraussetzungen für eine verpflich­ tende Mitgliedschaft fehlen. Projekte wie die Umge­ staltung der Herrengasse verdeutlichen das bestehende Potenzial. Jedenfalls notwendig ist – anders als bei BIDs üblicherweise der Fall – eine starke Einbindung der Bezirke und der öffentlichen Verwaltung sowie eine breite Partizipation der Bevölkerung im Umfeld. Keinesfalls darf mit der privaten Finanzierung von Aufwertungsmaßnahmen eine Privatisierung des öffentlichen Raums einher­ gehen oder ein alleiniger Fokus auf finanzkräftige (Metropol­)Zentren. Agenda 1: Bestehende Zentren 47 Abb.: Innovative Immobilienkonzepte ermöglichen und für die Entwicklung städtischer Zentren nutzen (= Entwicklungsleitlinien), das einen Handlungs­ rahmen für alle involvierten Akteurinnen und Akteure definiert. Innovative kommerzielle und nicht­kommer­ zielle Nutzungen, soziale und kulturelle Angebote sowie freizeit­ und gesundheitsbezogene Einrich­ tungen müssen in solchen Entwicklungsleitbildern jedenfalls – orientiert an den Möglichkeiten vor Ort – berücksichtigt werden( > siehe Infobox: Nutzungs­ katalog: Innovativ – sozial – nicht­kommerziell). Damit dieser Prozess der Ko­Kreation gelingen kann, sind klare Spielregeln wichtig, die mit allen Beteilig­ ten frühzeitig vereinbart und verbindlich festgelegt werden. Handlungsfeld 02: Ansprech­ person(en) vor Ort und Umsetzungs­ partnerschaften für die Weiterentwick­ lung städtischer Zentren Damit vereinbarte Ziele und Entwicklungsleitlinien kontinuierlich verfolgt und umgesetzt werden kön­ nen, braucht es eine Person oder mehrere, die sich „kümmern“, Menschen und Institutionen vernetzen und Umsetzungspartnerschaften vor Ort aktiv unter­ stützen. Dafür sollen bestehende Netzwerke, Initiati­ ven, Strukturen und Einrichtungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten genützt werden. Gefragt sind daher umsetzungsorientierte schlanke Strukturen. Ziel ist es, bedarfs­ und projektbezogene Lösungen zu ent­ wickeln, die – sofern möglich – organisatorisch an bestehende Strukturen und Einrichtungen andocken und Synergien zu laufenden Prozessen und Ent­ wicklungsabsichten bilden. Das können bestehende gebietsbezogene Managementstrukturen wie etwa die Gebietsbetreuungen oder Stadtteilmanage­ ments sein bzw. Einrichtungen, die bei der Entwick­ lung eines spezifischen Zentrums eine besonders wichtige Rolle spielen. Wichtig sind jedenfalls ein ausreichender und zielgerichteter Ressourcen­ einsatz und die Kooperation unterschiedlicher Verwaltungsbereiche im Sinne eines gebündelten Einsatzes dieser Ressourcen. Eine potenziell unter­ stützende Rolle(organisatorisch wie auch finanziell) des Privatsektors ist dabei immer mitzudenken z. B. durch öffentlich­private Partnerschaften. Umset­ zungsstrukturen vor Ort sollen darüber hinaus pers­ pektivisch durch eine übergeordnete Kooperation im Magistrat unterstützt werden. Handlungsfeld 03: Innovative Immobilienkonzepte ermöglichen und für die Entwicklung städtischer Zentren nutzen Die Stadt sieht Unternehmen und die Immobilien­ wirtschaft als Partnerinnen in der Zentrenentwick­ lung und innovative Immobilienprojekte als Chance, die Zentren in ihrer sozialen, ökonomischen und ökologischen Funktion zu stärken. Darunter fallen etwa flexible Mehrzweckgebäude, die unterschied­ liche Nutzungen vereinen und Konzepte für nicht­ kommerzielle, soziale bzw. gemeinschaftliche Nut­ zungen in den Erdgeschoßen und darüberliegenden Stockwerken vorsehen. Dazu zählen Immobilien­ und Raumkonzepte rund um das Thema Sharing sowie Zwischen­ und Mehrfachnutzung oder eine Aufwertung bzw. Erweiterung des öffentlichen Raums und entschleunigende verkehrliche Maß­ nahmen, die zu einer Verbesserung der Aufenthalts­ qualität führen. Es kann sich dabei um neue wie auch um Bestandsentwicklungen handeln. Solche Projekte werden insbesondere in Zentren mit beste­ henden funktionalen Defiziten und Aufwertungs­ bedarf(unzureichendes Flächenangebot für moderne Handelsformen, fehlende Einzelhandelsangebote, Defizite im öffentlichen Raum, fehlende ergänzende Nutzungen) begrüßt. Die Stadt Wien bekennt sich dazu, die Wirkung transformativer privater Projekte in Wiener Zentren, sofern sie zur Stärkung dieser Zentren beitragen, die Zielsetzungen der Stadtplanung unterstützen 48 Öffentliche Einrichtungen, Förderprogramme und Initiativen zur Stärkung von Zentren und Grätzel In Wien besteht ein dichtes Netz an öffentlichen Einrichtungen, Förderprogrammen und Initiativen, die durch ihre Arbeit zur Stärkung von Zentren beitragen. Die nachfolgende Darstellung bietet dazu einen Überblick und Orientierung. • Lebendige Lerchenfelder Straße • Aspern 3420& aspern Seestadt Einkaufsstraßen GmbH • Die Nordbahnviertel Service GmbH • Kreative Räume Wien • infach­Mehrfach  *** • Plattform ImGrätzl.at • Lokale Agenda 21 Plus Lokale Quartiers- und ErdgeschoßzonenManagements • Agendagruppen und ­projekte der Lokalen Agenda 21 • Urbanauts(Grätzlhotels) etc. Projekte im Auftrag oder unter Beteiligung der Stadt Wien • Wiener Einkaufsstraßen Management: Wiener Einkaufsstraßen, Freie Lokale ** , POOL Kooperationsservice Weitgehend privat getragene Initiativen • Gebietsbetreuung Stadterneuerung • ohnfonds_wien • Fonds zur Förderung von Kunst im öffentlichen Raum(KÖR) • Wirtschaftsagentur Wien* Wirtschaftskammer Wien Stadtnahe Institutionen * Wiener Geschäftsstraßenförderung – in Kooperation mit dem Citymarketing-Projekt Wiener Einkaufsstraßen der WKW; Nahversorgungsförderung; U-Bahn-Bau-Soforthilfe für Kleinunternehmen; JungunternehmerInnenförderung ** Servicecenter Geschäftslokale *** Projekt für Mehrfach- und Zwischennutzung, Die Nachfolgebörse Wien Agenda 1: Bestehende Zentren 49 und mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger verbunden sind, auch durch gezielte öffentliche Interventionen in den Zentren unterstützend zu begleiten. Zusätzlich besteht für die Stadt die Mög­ lichkeit, Maßnahmen der Wirtschafts­ und Wohn­ bauförderung, Maßnahmen für den öffentlichen Raum, die Ansiedlung öffentlicher Einrichtungen als wichtige Frequenzbringer oder abgestimmte Marke­ tingmaßnahmen gezielt einzusetzen. Handlungsfeld 04: Fokussierte Vergabe von Fördermitteln Die Wirtschaftskammer Wien und insbesondere die Wirtschaftsagentur Wien haben eine Reihe von Förderprogrammen 12 , die für eine Belebung von Erdgeschoßzonen durch unternehmerische Nutzung sorgen und die einen substanziellen Beitrag zur Zentrenentwicklung leisten können. Durch Ergän­ zungen und Adaptierungen in den Förderprogram­ men soll verstärkt eine fokussierte Vergabe von Fördermitteln mit einer Priorisierung auf bestehende Haupt­ und Quartierszentren erfolgen. Durch eine klare Kommunikation der räumlichen Schwerpunkt­ setzungen – gemäß der im vorliegenden Fachkon­ zept definierten Zentren – an potenzielle Interessen­ tinnen und Interessenten sowie lokale Akteurinnen und Akteure können Nachfrage und Effektivität der Fördermaßnahmen sichergestellt werden. Zusätzlich zur räumlichen Fokussierung sollen in Zukunft vermehrt gesamthafte Fördermodelle – anstatt individuelle Förderungen für einzelne Betriebe – entwickelt und vergeben werden, die auf einem kooperativ erarbeiteten Entwicklungsleitbild für ein Zentrum oder eine Geschäftsstraße beruhen ( > siehe Handlungsfeld 01). Dadurch wird sicher­ gestellt, dass es auf lokaler Ebene den Willen zu gemeinsamer Initiative und Kooperation gibt und die Wirkung öffentlicher Förderungen durch private Initi­ ative und Engagement gesteigert wird. Potenzial ergibt sich in diesem Zusammenhang auch aus einer engen Abstimmung mit Blocksanierungen im Rahmen der sanften Stadterneuerung. Handlungsfeld 05: Leerstandsver­ mittlung von Erdgeschoßlokalen in städtischen Zentren – privat und öffent­ lich Leerstand im Erdgeschoß beeinträchtigt das Erscheinungsbild von Zentren und Geschäftsstraßen, gleichzeitig wird die Angebotsvielfalt reduziert, was sich zusätzlich negativ auf die Attraktivität für Kundinnen und Kunden auswirkt. Leerstand hat unterschiedliche Ursachen: etwa(zu) geringes Zah­ lungsvermögen von Start­ups und Kleinstunterneh­ men wie EPUs und(zu) hohe Renditeerwartungen von Hauseigentümerinnen oder Hauseigentümern. Vor diesem Hintergrund haben in den letzten Jahren sowohl die Stadt Wien als auch die Wirtschafts­ kammer Wien bereits wichtige Maßnahmen zur Leerstandsvermittlung gesetzt. Kreative Räume Wien – Büro für Leerstandsaktivierung befasst sich seit 2016 im Auftrag der Stadt Wien mit Leerstands­ aktivierung und Zwischennutzung durch Kultur, Kreative Räume Wien, freielokale.at etc. Abb.: Private und öffentliche Leerstandsvermittlung von Erdgeschoßlokalen in städtischen Zentren 50 Soziales, Kreativwirtschaft und Stadtteilarbeit. Die Wirtschaftskammer bietet mit der Plattform freie­ lokale.at Informationen zu freien Geschäftslokalen und vermittelt zwischen Anbieterinnen und Anbie­ tern und Nachfragerinnen und Nachfragern. Auch wenn diese wichtige Arbeit grundsätzlich nicht auf Zentren beschränkt ist, sondern lebendige Erd­ geschoßzonen in der gesamten Stadt unterstützt, hat Kreative Räume Wien bereits einen Fokus auf Stadtentwicklungsgebiete und zentrale Räume wie den Hernalser Zentralbereich und den Floridsdorfer Spitz gerichtet. Aufgrund der herausragenden stadtstrukturellen und sozialen Bedeutung von Zen­ tren scheint ein weiterer Ausbau dieses Fokus im Rahmen der im vorliegenden Fachkonzept vor­ geschlagenen Kooperationsstrukturen und Umset­ zungspartnerschaften sinnvoll. Neben der Vermittlung privater Erdgeschoßlokale kommt auch einer optimierten Nutzung von Erd­ geschoßlokalen im Besitz öffentlicher und gemein­ nütziger Eigentümerinnen und Eigentümer entschei­ dende Bedeutung bei der Zentrenentwicklung zu. Zahlreiche Einrichtungen der Stadt verwalten und vergeben Immobilien bzw. Erdgeschoßflächen, ein Überblick über diese vorhandenen Potenziale ist daher wesentlich für eine verstärkte Ressourcen­ bündelung und könnte etwa durch eine für alle Dienststellen der Stadt nutzbare Online­Plattform geschaffen werden. Handlungsfeld 06: Sicherstellung einer qualitätsvollen und attraktiven Erdgeschoßzone bei Neubauten Das Erdgeschoß entscheidet wesentlich über die Wahrnehmung und Qualität eines Orts und des öffentlichen Raums. Bedeutsam für die Attrak­ tivität und langfristige Sicherung von Zentren und Geschäftsstraßen ist der Erhalt von Geschäfts­ lokalen im Erdgeschoß im Zuge von Sanierungen und Neubauten. Die Stadt Wien wird beispielsweise im Rahmen der Blocksanierung und/oder bei Neu­ festsetzungen des Flächenwidmungs­ und Bebau­ ungsplans bzw. bei Erweiterung der baulichen Spielräume Mindestgeschoßhöhen vorgeben. 13 Garagen bzw. Garageneinfahrten im Erdgeschoß beeinträchtigen die Qualität der Erdgeschoßzone. Insbesondere bei einer kleinteiligen Parzellenstruktur wie innerhalb der Gründerzeitbebauung sind die Aus­ wirkungen gravierend, da Garageneinfahrten einen erheblichen Teil der Fassadenlänge des Hauses einnehmen. Diese Umnutzung ist insbesondere in den definierten zentralen Bereichen unbedingt zu vermeiden. Die im Masterplan Gründerzeit vor­ geschlagenen Erleichterungen bei der Stellplatz­ verpflichtung für Klein­ und Mittelparzellen 14 sind in Kombination mit alternativen Mobilitätsangeboten auch für die Zentrenentwicklung hoch relevant. Die entsprechenden Vorschläge sollen durch eine Novelle des Garagengesetzes umgesetzt werden. Mieterwartungen und rechtliche Rahmenbedingungen verhindern Neuvermietung Hohe Mieterwartungen sind ein Hinderungsgrund bei der Neuvermietung. Primär hat das für soge­ nannte A­Lagen Relevanz, während in anderen Lagen bereits„mehr Realitätssinn“ eingekehrt zu sein scheint. Wegen hoher Mietpreissprünge können viele Betriebe oft nicht direkt an Betriebs­ nachfolgerinnen und ­nachfolger übergeben werden. Hier bedarf es rechtlicher Neuregelungen – etwa indem Übergangszeiträume von bis zu 10 Jahren definiert werden, in denen die Mieten nur schritt­ weise angehoben werden. Solche Neuregelungen fallen in die Gesetzgebung des Bundes, sie werden daher im vorliegenden Fachkonzept nicht weiter detailliert. Die Stadt Wien wird sich gegenüber dem Bundesgesetzgeber aber für entsprechende Adaptierungen einsetzen. Agenda 1: Bestehende Zentren 51 Pilotprojekt„Lebendige Straßen“ – Erkenntnisse für die Zentrenentwicklung Im Auftrag der Stadt, der Wirtschaftskammer Wien und der Bezirksvorstehungen für den 7., 8., 17. und 20. Bezirk wurde im Rahmen des Pilot­ projekts„Lebendige Straßen“ die Einrichtung von Quartiersmanagements zur Aufwertung und Stärkung strukturschwacher Einkaufsstraßen erprobt. Dadurch konnten Bewohnerinnen und Bewohner, Hauseigentümerinnen und ­eigentümer sowie Unternehmerinnen und Unternehmer in Ent­ wicklungs­, Entscheidungs­ und Umsetzungspro­ zesse in den Pilotgebieten Lerchenfelder Straße, Hernalser Hauptstraße und der Wallensteinstraße eingebunden werden. Maßnahmen umfassten beispielsweise die temporäre Nutzung und Wieder­ vermietung von leerstehenden Geschäftslokalen sowie Aktionen im Grätzel zur Aufwertung des Images der Geschäftsstraße. Wer macht was? Wie arbeiten wir? Wo braucht es Abstimmung und Koordination und mit wem? • Ressourcen für Personal und Etablierung eines Projektlokals wichtiger als Sachkosten. Von zentraler Bedeutung für den Erfolg sind aus­ reichende Personalressourcen sowie die lokale Präsenz in einem Projektlokal an zentraler, frequentierter Stelle mit regelmäßigen Öffnungs­ zeiten. Ein geringes Sachbudget für kleinere Anschaffungen und Aktionen ist ausreichend. • Projektlaufzeit. Als sinnvolle Laufzeit wird eine Projektdauer von mindestens fünf bis sieben Jahre gesehen. Wenn die Basisarbeit funktioniert, können Schwerpunktsetzungen vorgenommen werden. Empfehlungen und Erkenntnisse aus dem Projekt wurden im Werkstattbericht 131„Lebendige Stra­ ßen – Lessons Learned“ zusammengefasst und ver­ öffentlicht. Diese sind in die Erstellung des Fach­ konzepts eingeflossen. Empfehlungen des Projekts in Bezug auf die Aufwertung und Stärkung von Zen­ tren durch Quartiersmanagements umfassen u. a.: • Einrichtung einer externen Projekt­ und Prozessbegleitung. Die Implementierung einer externen Projekt­ und Prozessbegleitung hilft im Prozess­ und Interessensmanagement, bietet Möglichkeiten für professionelle Reflexion und kann bei organisatorischen und inhaltlichen Adaptionen unterstützen. • Schaffung klarer Spielregeln vor Projektbeginn. Vor Projektbeginn sollten klare Spielregeln mit und für alle Beteiligten(nicht nur auf Ebene der Auftraggeberinnen und Auftraggeber) verbindlich ausverhandelt und definiert werden. Zu klärende Fragen umfassen: Warum arbeiten wir daran? • Steuerung und Wissensmanagement. Steue­ rungsgremien aus lokalen Akteurinnen und Akteuren sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Stadtpolitik und Stadtverwaltung helfen bei der inhaltlichen Reflexion und können die Umsetzung von Implementierungsschritten erleichtern. 52 ÖFFENTLICHE EINRICHTUNGEN ALS IMPULSGEBER FÜR DIE ZENTRENENTWICKLUNG Volkshochschulen, städtische Büchereien, Gebiets­ betreuungen oder soziale und gemeinwesen­ orientierte Einrichtungen wie Beratungs­ oder Elternzentren, aber natürlich auch Bildungs­ und Gesundheitseinrichtungen sind nicht nur sehr wesentliche Infrastruktureinrichtungen für eine Stadt, sie sind auch wesentliche Bestandteile von städtischen Zentren. Sie sorgen mit ihrer breiten Angebotspalette an Gütern und Dienstleistungen des täglichen und mittelfristigen Bedarfs dafür, dass darüber hinaus in räumlicher Nähe auch andere Erledigungen rasch und zeitsparend durchgeführt werden können. Sie bringen also Menschen ins Zentrum, die dann auch gastronomische, freizeit­ oder einzelhandelsorientierte Angebote nutzen. Eine Bündelung verschiedener Einrichtungen und niederschwelliger Angebote in Zentren – kommerzi­ ell wie nicht­kommerziell – ermöglicht relevante Frequenzen, die zur Stärkung von Zentren not­ wendig sind. Internationale Beispiele innovativer Nutzungskonzepte bestätigen die Effekte gezielter Ansiedelungen städtischer und öffentlicher Einrich­ tungen für die Stärkung von Zentren. Daher sind sie gleichzeitig wichtige Akteurinnen und Akteure bei der kooperativen(Weiter­)Entwicklung von Zentren. Angesichts von einem absehbar geringer werdenden Flächenbedarf des Einzelhandels ist es umso wich­ tiger, die Potenziale von abgestimmten Investitions­, Öffentliche Einrichtungen als Impulsgeber für die Zentrenentwicklung 53 Standort­ und Förderentscheidungen sowie Marke­ tingmaßnahmen öffentlicher bzw. städtischer Ein­ richtungen zu nutzen. Im Zuge der Erstellung des Fachkonzepts fanden vor diesem Hintergrund Workshops und Abstimmungsgespräche mit einer Reihe von öffentlichen Einrichtungen statt. Öffentliche Einrichtungen bringen neue Nutzungsimpulse für Zentren Einrichtungen und Unternehmen der Stadt Wien haben als Arbeitgeber, durch Versorgungs­ und Außenstellen mit KundInnenfrequenz, Niederlassun­ gen, Wirtschafts­ und Kulturförderung, aber auch als wesentliche Akteurinnen und Akteure in der Planung bestimmter Einrichtungen und Nutzungen eine maßgebliche Rolle bei der Weiterentwicklung bestehender und der Entwicklung neuer Zentren. Die Impulse, die öffentliche Einrichtungen für die Zentrenentwicklung geben, sind heute schon beträchtlich – neue Qualifizierungs­ und Ausbil­ dungsangebote sowie gesundheitspolitische Kon­ zepte und Strategien, aber auch Zielsetzungen in der Kulturpolitik und im Tourismus 15 vergrößern den Möglichkeitsrahmen weiter. Im Gesundheitsbereich sieht das Primärversorgungsgesetz u. a. die Ein­ richtung von Primärversorgungszentren vor – diese sind frequenzstarke Einrichtungen mit überlokaler Bedeutung. Impulse für Zentren können auch durch Kunst­ und Kultur­ sowie Tourismusangebote geschaffen werden. Bereits in den letzten Jahren hat die Stadt Bemühungen verstärkt, Kunst und Kultur in den unterschiedlichen Grätzeln der Stadt zu verankern und den Fokus auf die innerstädtischen Gebiete zu entflechten. Neben dauerhaften Einrichtungen wer­ den insbesondere durch temporäre Interventionen und Nutzungen(z. B. im Rahmen von Festivals und Veranstaltungen) Impulse gesetzt, die städtische Zentren in unterschiedlicher Form beleben. Im Tou­ rismusbereich wird verstärkt in den Blick genom­ men, wie Grätzel, Bezirke und Zentren abseits der City profitieren können. In Zukunft können etwa durch abgestimmte Kommunikations­ und Marke­ tingmaßnahmen positive Impulse für die Bekannt­ heit und die Entwicklung von Zentren gesetzt werden. Bestehende und neue Zentren können proftieren Sowohl bestehende als auch neue Zentren profitie­ ren von den Investitionen und Impulsen öffentlicher bzw. städtischer Einrichtungen. Es ist wichtig, dass die Stadtverwaltung diese Effekte gezielt zur Stärkung der Zentren einsetzt. Die in den Kapiteln „Bestehende Zentren“ und„Neue Zentren“ beschriebenen Maßnahmen setzen hierfür einen strategischen Rahmen: • Lokale Entwicklungsprozesse, Umsetzungspart­ nerschaften und Quartiersmanagements für die Zentrenentwicklung dienen der Koordination und Abstimmung von Standortentscheidungen und sind Voraussetzung einer mittel­ bis langfristigen Planung. • Die Standardisierung der Prozesse zur Entwick­ lung neuer und bestehender Zentren erleichtert einen durchgängigen und frühzeitigen Informations­ fluss, z. B. auch das räumliche Leitbild und die Verankerung entsprechender Planungsschritte sowie lokaler Entwicklungsprozesse. • Eine kleinräumige Fokussierung von Mitteln der Wirtschaftsförderung und anderen Förderungen sowie weiteren unterstützenden Instrumente ist ein weiterer unerlässlicher Ansatzpunkt, um die einrichtungsübergreifende Kooperation bei einer prozesshaften Zentrenentwicklung voranzutreiben. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die konsequente Nutzung des städtischen Liegenschafts­ und Immobilienbesitzes. Liegenschaften des wohn­ fonds_wien, der Wirtschaftsagentur und weiterer Einrichtungen der Stadt Wien bzw. stadtnaher Insti­ tutionen spielen bei der Entwicklung neuer Zentren eine entscheidende Rolle und werden bereits im Sinne einer polyzentralen Stadt genutzt. Aber auch für die Zentrenentwicklung im Bestand verfügt die Stadt über„Liegenschafts­ und Immobilien­ hebel“, die im Sinne starker, vitaler Zentren im Rahmen weiterer – an das Fachkonzept anknüpfen­ der – Überlegungen thematisiert und in Folge weiter optimiert werden sollen. AGENDA 2: NEUE ZENTREN 06 56 AGENDA 2: NEUE ZENTREN – ENTWICKLUNG& ETABLIERUNG Durch die Stadterweiterung können an ausgewählten Standorten neue, vollwertige Zentren entstehen. Davon profitieren nicht nur neue Stadtquartiere, sondern auch Bewohnerinnen und Bewohner im Umfeld und Wien als Ganzes, weil die Zielsetzung einer„Stadt der kurzen Wege“ unterstützt wird. Neue Entwicklungen sind also vielfach eine Chance, weniger dicht besiedelte Gebiete in ihrem Versorgungsgrad qualitativ und quantitativ zu verbessern. Neue Zentren müssen sorgfältig entwickelt werden. Die Stadtplanung trifft daher Festlegungen zu neuen Zentrenstandorten und deren städtebaulicher Ausgestaltung. Öffentliche Einrichtungen und Entwicklungsvorhaben aus den Bereichen Wohnbau, Wirtschaft, Bildung, Kunst, Gesundheit und Soziales unterstützen die Zentrenentwicklung durch ihre Investitions-, Standort- und Förderentscheidungen, gemeinnützige und private Bauträgerinnen und Bauträger sowie Investorinnen und Investoren füllen die stadtplanerischen Absichten mit Leben. Erfolg stellt sich dann ein, wenn das Zusammenspiel öffentlich-privat bei der Entwicklung neuer Zentren partnerschaftlich und strukturiert erfolgt. Agenda 2: Neue Zentren 57 Neue Stadtentwicklungsquartiere und ihre Rolle in der Wiener Zentrenstruktur Neue Zentren prosperieren dann, wenn der städte­ bauliche Rahmen den Menschen attraktive, viel­ fältige und urbane Nutzungen in räumlicher Nähe ermöglicht. Ein wesentliches Ziel des STEP 2025 ist es, neue nutzungsgemischte Stadtteile mit hoher Lebensqualität zu entwickeln, in denen das Alltags­ leben komfortabel und umweltschonend gestaltet werden kann. Einige dieser neuen Stadtquartiere wie die Seestadt Aspern, das Hausfeld, Donaufeld, Nordwestbahnhof, In der Wiesen oder Rothneusiedl bieten Potenzial für die Entwicklung neuer Zentren, insbesondere aufgrund ihrer Lage am hochrangigen ÖV­Netz. Dabei können neue urbane Qualitäten und ressourcenschonende Versorgungsstrukturen geschaffen werden, von denen sowohl die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner als auch die Bevöl­ kerung im Umfeld profitieren. Die auf Basis des STEP 2025 hier ausgewählten neuen Zentren haben vorerst Priorität. Sie werden im Zuge der Erstellung des nächsten STEP evaluiert und gegebenenfalls adaptiert. Neue Zentren entwickeln Die städtebauliche Entwicklung eines neuen Zen­ trums ist ein komplexer und langfristiger Prozess, dessen Erfolg von einer Vielzahl von Faktoren und Akteurinnen und Akteuren mitbestimmt wird. Neben Festlegungen zu Nutzungen und baulich­räumlicher Gestaltung durch die Stadtplanung ist die Bereit­ schaft der Bauträgerinnen und Bauträger sowie von Investorinnen und Investoren, zusammen mit der Stadtplanung eine gemeinsame Vision zu verfolgen und von Anfang an die notwendigen Organisations­ und Verwaltungsstrukturen zu schaffen, unumgäng­ lich. Auch das Engagement und die Mitwirkung künftiger Nutzerinnen und Nutzer und die Integrati­ on sozialräumlicher Aspekte soll wo immer möglich im Rahmen von Partizipationsprozessen gefördert werden. Schließlich müssen die Investitions­, Stand­ ort­ und Förderentscheidungen sowie Marketing­ maßnahmen von Einrichtungen der Stadt synchroni­ siert und im Hinblick auf eine vollwertige Schematischer Planungsprozess von neuen Zentren Umfeldanalyse Nutzung und demografische Struktur 7 Entwicklungsleitlinien 8 Städtebauliche Vorgaben& räumliche Festlegungen Areale mit Zentrenfunktionen Anordnung der Baukörper Frequenzbringer Baufelder mit hoher städtebaulicher Bedeutung § 10 Privatrechtliche Verträge 9 Erdgeschoßzonen- WidmungsKonzept verfahren Nutzungsmix Programmierung& Management Gestaltungsvorgaben für die Sockelzone Besiedlung 11 Begleitung durch Erdgeschoßzonen-Management 58 Zentrenentwicklung abgestimmt werden( > siehe auch Kapitel 6: Die Rolle öffentlicher Einrichtungen als Impulsgeber für die Zentrenentwicklung). Die Entwicklung lebendiger Zentren in Neubau­ gebieten erfordert daher zweierlei: • Zum einen Aussagen darüber, an welchen Orten der Stadt absehbar neue Zentren entstehen sollen, ob es sich dabei um Haupt­ oder Quar­ tierszentren handeln soll, und wie sich diese neu­ en Zentren in die bestehende Zentrenlandschaft einfügen. • Zum anderen müssen Leitlinien und Prozesse definiert und festgelegt werden, die die Entwick­ lung und Etablierung von lebendigen Zentren bestmöglich befördern. In Wien blickt man auf breites Erfahrungswissen bei der Gestaltung lebendiger Stadtviertel mit zentralen Einrichtungen zurück. Diese„Good Practices“ sind in die im Folgenden beschriebenen Agenden und Handlungsfelder eingeflossen. Vieles des hier Beschriebenen ist bereits gängige Praxis, insofern bietet das Fachkonzept an dieser Stelle eine Zusammenführung, Standardisierung und Vertie­ fung bewährter Vorgangsweisen. Damit wird mehr Klarheit und Transparenz für alle Beteiligten als Basis für robuste und erfolgreiche Prozesse geschaffen. Der Entwicklung und Etablierung neuer Zentren sind besonders durch die wirtschaftliche Tragfähig­ keit Grenzen gesetzt. Funktionierende Einzelhan­ delsstrukturen, als ein maßgebliches Element städti­ scher Zentren, benötigen eine entsprechende Frequenz an Kundinnen und Kunden. Daher kann – gerade auch im Hinblick auf das große Angebot an bestehenden Verkaufsflächen in Wien und dem Rückgang der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft der Bevölkerung – nicht jedes neue Stadtquartier die Funktion eines umfassend ausgestatteten Zentrums übernehmen. Die Konzentration auf ausgewählte Standorte bedeutet keineswegs, dass die Stadt die Bemühungen um belebte Erdgeschoßzonen und eine kleinräumig funktionierende Nahversorgung abseits zentraler Bereiche in neuen Stadtquartieren aufgibt. Rascher Zugang zu Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie Lebensmittelhandel, Kinder­ garten, Volksschulen, Kinderärztinnen und ­ärzte und Allgemeinmedizinerinnen und ­mediziner oder Apotheken(für den kurzfristigen Bedarf) in weiten Teilen der Stadt zu ermöglichen, bleibt ein zentrales Ziel der Wiener Stadtplanung. Die neuen Zentren sollen darüber hinaus weitaus differenziertere Nutzungsperspektiven und eine größere Funktions­ vielfalt bieten. Wo neue Zentren entstehen sollen: Räumliches Leitbild Das räumliche Leitbild der Zentrenentwicklung( > siehe Seite 33) zeigt die Entwicklungsperspektive und räumliche Verteilung der Wiener Zentren auf und bietet Orientierung für die weiteren Planungs­ schritte, indem sechs Standorte für neue Zentren definiert wurden. Der Fokus liegt dabei auf der Schaffung eines ergänzenden Angebots, das die bestehende Zentrenstruktur stärkt, ohne eine bestandsgefährdende Konkurrenz aufzubauen. Bei der Dimensionierung des Angebots der neuen Zentren ist, insbesondere in Bezug auf den Einzel­ handel, die Standortkonkurrenz durch den zentren­ fernen, großflächigen Einzelhandel(im Bestand bzw. bei allfälligen Neuentwicklungen), zu berück­ sichtigen, da dieser die wirtschaftliche Tragfähigkeit von wohnortnaher Versorgung und damit die Funktionalität von Zentren beeinflusst. Die neuen Zentren müssen daher eine konkurrenzfähige Alternative darstellen – sie müssen also ein breites Angebot(Einzelhandel, Gastronomie, Bildung, Kultur, Soziales, Unternehmen, öffentliche Einrich­ tungen), attraktive öffentliche Räume und eine hervorragende öffentliche(im ÖV) und fußläufige Erreichbarkeit für die Bewohnerinnen und Bewohner aufweisen. Im Rahmen laufender bzw. geplanter Stadtentwick­ lungsprojekte sollen an sechs Standorten neue Zentren entwickelt werden: • in der Seestadt Aspern ein neues Hauptzentrum • im Hausfeld, Donaufeld, am Nordwestbahnhof, In der Wiesen und in Rothneusiedl jeweils ein Quartierszentrum Neue Zentren Geplantes Hauptzentrum Geplante Quartierszentren Agenda 2: Neue Zentren 59 Donaufeld Nordwestbahnhof Hausfeld Seestadt Aspern Quellen: Stadt Wien, MA 18 Stadtentwicklung und Stadtplanung; ÖIR, 2019; RNK 2018: MA 18, MA 21 A/B, MA 41; Urban Atlas, GMES Grundkarte Gewässer U­Bahnlinien(geplante Verlängerung) Bahnlinien Stadtgrenze In der Wiesen (Mitte) Rothneusiedl Charakteristika der Entwicklungsgebiete Zentrum Neue EinwohnerInnen ÖV-Anbindung (inklusive geplanter Quartiere im Umfeld) Standortkonkurrenz Planerische Festlegungen Hauptzentrum Seestadt Aspern 28.000 U2 sowie Straßenbahnen 25 und 27(geplante Verlängerungen) Durch großflächigen Einzelhandel/Gewerbe­ park Masterplan Seestadt Quartierszentren Hausfeld 21.000 U2(Hausfeldstraße, An den alten Schanzen(Ausbau geplant) und Aspernstraße sowie Straßenbahn 26 Durch großflächigen Einzelhandel/Gewerbe­ park Zielgebiet der Stadtentwicklung U2­ Donaustadt, Strategieplan Donaustadt Nordwestbahnhof 12.000 S­ und U­Bahn(U6), neue Straßen­ Durch nahe gelegene bahnachse geplant(Linie 12) Zentren Aktualisierung des städtebaulichen Leitbilds 2016 Donaufeld 13.000 Neue Straßenbahnachse geplant (Donaufeldtangente, Verlegung der Linie 25), derzeit Erschließung durch die Linien 25 und 26 Durch nahe gelegene Zentren Zielgebiet Donaufeld, Rahmen­ planung Dückegasse Rothneusiedl 22.000 In der Wiesen 12.500 (Mitte) Hochrangige ÖV­Erschließung als Kaum infrastrukturelle Voraussetzung( U1 bis Rothneusiedl) U6(Erlaaer Straße, zusätzlicher Aufgang im Norden) Durch nahe gelegene Zentren Künftiges Zielgebiet der Stadt­ entwicklung Entwicklungskonzept Perspektive Liesing(Zielgebiet Liesing Mitte); Leitbild In der Wiesen Mitte 60 Die Festlegung dieser Standorte erfolgte basierend auf der Analyse der folgenden Entwicklungskriterien und den damit zusammenhängenden Entwicklungs­ potenzialen: • Größe des Entwicklungsvorhabens, d. h. Zahl an zusätzlichen Wohnungen, erwartete Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner • Nutzungsmischung, d. h. weitere geplante Nutzungen jenseits von Wohnen • ÖV­Anbindung, d. h. Anbindung an U­Bahn, S­Bahn oder mehrere Straßenbahnlinien • Bevölkerung in der Umgebung, d. h. Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner in der Umgebung des Entwicklungsgebiets(inkl. weiterer Stadt­ entwicklungsvorhaben und der Bevölkerungs­ prognosen) • Kontextualisierung zu anderen Standorten, d. h. Analyse, inwieweit eine unmittelbare Standort­ konkurrenz zu anderen Zentren gegeben ist oder durch große, nicht in die Zentrenstruktur integrier­ te Einzelhandelsstandorte besteht • Darüber hinaus basiert die Festlegung der Zen­ tren auf verbindlichen Vereinbarungen, in denen der stadtplanungspolitische Wille zur Zentren­ entwicklung bereits festgelegt ist(z. B. als Bestandteil von Masterplänen und Leitbildern) mehr sind baulich­funktionale Bündelungen und Verdichtungen innerhalb des Gebiets vorzunehmen, die dann die Funktion eines Haupt­ bzw. Quartiers­ zentrums übernehmen. Daneben werden auch in anderen größeren Entwicklungsgebieten die Vor­ aussetzungen für punktuell/abschnittsweise belebte Erdgeschoßzonen geschaffen, damit sich dort jene Einrichtungen ansiedeln können, die neue Treff­ punkte, Einkaufsmöglichkeiten, Arbeitsplätze und Identifikationspunkte für das Grätzel schaffen. Die genannten Stadtentwicklungsprojekte befinden sich in sehr unterschiedlichen Planungs­ bzw. Ent­ wicklungsphasen(Konzeptphase, fortgeschrittene und abgestimmte städtebauliche Planung, laufen­ des Widmungsverfahren, bauliche Umsetzung). Der Einsatz der nachfolgenden Handlungsfelder ist daher in Abhängigkeit vom jeweiligen Projektstand zu prüfen. Handlungsfelder für die Entwicklung und Etablierung neuer Zentren 7: Entwicklungsleitlinien für ein neues Zentrum Diese Kriterien bilden die Basis, um eine wirtschaft­ liche Tragfähigkeit einzuschätzen, sind aber keines­ wegs hinreichend, um vollwertige städtische Zent­ ren zu entwickeln. Wie im Bestand gilt auch in der Neuentwicklung: Zentren sind dann erfolgreich und schaffen einen Mehrwert für die Stadt, wenn sie darüber hinaus eine breite Mischung aus öffent­ lichen, kommerziellen, sozialen bzw. gesundheits­ bezogenen, kulturellen Freizeit­ und Bildungsange­ boten bieten, wenn sie ein attraktiver Treffpunkt und Verweilort für unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen sind, wenn sie frei zugänglich sind und ein konsumfreier Aufenthalt möglich und erwünscht ist. Bei den genannten Stadtentwicklungsprojekten handelt es sich um Gebiete mit einer großen räum­ lichen Ausdehnung. Es ist nicht zweckmäßig, dass jeweils das gesamte Entwicklungsgebiet bzw. Stadtquartier als Zentrum ausgestaltet wird. Viel­ 9: Erdgeschoßzonen­Konzept 12: Strategien zur Aktivierung potenzieller Nutzerinnen und Nutzer Agenda 2: Neue Zentren 61 Wiener und internationale Beispiele zur Gestaltung der Sockelzone Handlungsfeld 07: Entwicklungs­ leitbild für ein neues Zentrum Bereits in einem frühen Stadium der städtebauli­ chen Entwicklung eines Neubaugebiets ist die Aus­ einandersetzung und Abstimmung von baulichen und funktionalen Festlegungen zur Entwicklung des neuen Zentrums notwendig. Diese Festlegungen müssen schrittweise im Rahmen des Planungs­ prozesses präzisiert und konkretisiert werden. Dabei sind nicht nur Festlegungen zur Verortung und Aus­ gestaltung von zentralen Bereichen, sondern auch solche zur qualitätsvollen Ausgestaltung von öffent­ lichen Plätzen und des Straßenraums im Sinne der Aufenthaltsqualität und Priorisierung sanfter Mobilitätsformen notwendig. Grundlage für die Entwicklung eines neuen Zentrums stellt eine Umfeldanalyse dar. Die Umfeldanalyse beschäftigt sich mit der Nutzungs­ und Bedarfs­ struktur und der demografischen Struktur im Umfeld eines Entwicklungsvorhabens. Dadurch können Defizite in Bezug auf die Versorgungsstruktur, sozia­ le Infrastruktur, das Angebot an Kunst und Kultur sowie auch im Hinblick auf den öffentlichen Raum und kleinräumige Freiräume identifiziert werden und Ideen für mögliche Nutzungen generiert werden. Auf Grundlage der Umfeldanalyse und entspre­ chend der Einordnung im räumlichen Leitbild als Hauptzentrum oder Quartierszentrum erarbeitet die Stadtplanung Entwicklungsleitlinien für das geplante neue Zentrum. Darin sind die künftigen Nutzungs­ und Angebotsschwerpunkte festgehalten sowie sich daraus ergebende städtebauliche/architekto­ nische Notwendigkeiten. Die Entwicklungsleitlinien müssen breit getragen sein. Daher ist ein dialog­ orientierter Austausch zwischen der Stadt und ihren Einrichtungen, die in der Zentrenentwicklung eine wesentliche Rolle spielen können, sowie privatwirt­ schaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren nötig(Bauträgerinnen und Bauträger, Immobilienbranche, nach Möglichkeit Vereine, soziale Arbeit, Initiativen und Bevölkerung im Umfeld sowie künftige Nutzerinnen und Nutzer und Interessensgruppen). Die Festlegung von Spielregeln in der Gestaltung von Sockelzonen wurde bereits bei einigen Wiener Stadtentwicklungsprojekten erprobt. In der Seestadt Aspern werden als Rahmenpara­ meter für die Erdgeschoßzone in den ausgewählten, zentralen Lagen u. a. folgende Festlegungen getroffen: Mindestgeschoßhöhe von 4 m; Service­ räume der Wohnnutzung(Hauseingänge, Müllräume) dürfen nicht mehr als 35% der Fassadenlänge im Erdgeschoß beanspruchen; Garagenverbot (z. B. als Verbot von Ein­ und Ausfahrten gemäß Bebauungsplan). Ein weiteres Wiener Beispiel für die Definition ein­ heitlicher Gestaltungsvorgaben für die Sockelzone stellt das Stadtentwicklungsprojekt„Leben am Helmut­Zilk­Park“ im Sonnwendviertel dar. In den Bereichen der sogenannten Quartiershäuser wird eine Mindestgeschoßhöhe von vier Metern vorgegeben. International bietet u. a. das Hunziker­Areal in Zürich innovative Herangehensweisen. Im Rahmen der Entwicklung dieses Areals wurde ein Regelwerk erstellt, das neben Mindestgeschoßhöhen für Erd­ geschoßzonen auch einen„repräsentativen Charak­ ter“ von Fassaden einfordert, die dem zentralen Platz zugewandt sind. 62 Handlungsfeld 08: Städtebauliche Vorgaben und räumliche Festlegungen in allen Planungsphasen Basierend auf den Entwicklungsleitlinien werden in weiteren qualitätssichernden Planungsschritten (z. B. städtebaulicher Wettbewerb, kooperatives Planungsverfahren, Masterplanung) die räumlichen Vorgaben und die Anordnung zentraler Einrichtun­ gen präzisiert. Im Hinblick auf die Entwicklung zen­ traler Bereiche sind folgende Aussagen zu treffen: • Festlegungen dazu, welche Bereiche des neuen Stadtteils als Areale mit Zentrenfunktion ausge­ staltet werden sollen. • Festlegungen zur Anordnung von Baukörpern, um die Zentrenbildung zu unterstützen und ein differenziertes Angebot an öffentlichen Räumen und Plätzen zu schaffen. • Definition, an welchen Stellen Frequenzbringer, wie beispielsweise größere Einzelhandelsflächen, Unternehmen mit zahlreichen Arbeitsplätzen, Schulen oder kulturelle Einrichtungen und Einrich­ tungen von Glaubensgemeinschaften, positioniert werden. • Gegebenenfalls können auch Baufelder aus­ gewiesen werden, die eine besonders hohe städte­ bauliche Bedeutung für das geplante Zentrum haben und bei denen daher die Umsetzung von BauträgerInnen­, Architektur­ bzw. Konzeptwett­ bewerben vorzusehen ist. Das betrifft insbesondere auch die baulich­architektonische Gestaltung von größeren Frequenzbringern. Handlungsfeld 09: Erdgeschoß­ zonen­Konzept Die sorgfältige Planung und Ausgestaltung der Erdgeschoßzone für die als Zentren erkannten und definierten Bereiche ist unabdingbar. Im Rahmen oder im Anschluss an ein qualitätssicherndes städ­ tebauliches Verfahren wie der Masterplanung wird daher ein Erdgeschoßzonen­Konzept dialogorien­ tiert zwischen Privaten und der öffentlichen Hand erarbeitet. Dieses Konzept ist ein Regelwerk für die Gestaltung der Sockelzone. Zur Sockelzone zählen die Erdgeschoßzone sowie die davorliegende (halb­)öffentliche„Vorzone“. Es konkretisiert und präzisiert die bereits in den bisherigen Planungs­ schritten(Leitbildern, Masterplänen etc.) verein­ barten Eckpunkte und stellt eine wichtige Grundlage für Festlegungen im Flächenwidmungs­ und Bebauungsplan sowie für Vereinbarungen in städte­ baulichen Verträgen dar. Ein Erdgeschoßzonen­ Konzept trifft Aussagen zu: • Nutzungsmix. Die angestrebten Nutzungen (Raum für Wohnen, Unternehmen und für Arbeits­ stätten) wie auch der gewünschte Anteil an nicht­kommerziellen Nutzungen bzw. der Bedarf an öffentlichen/städtischen Einrichtungen(z. B. Büchereien, Volkshochschulen, Angeboten der sozialen Arbeit, Jugendeinrichtungen oder Eltern­ Kind­Zentren) wird definiert. Auch Aussagen zu möglichen Zwischennutzungen können getroffen werden. In den solcherart definierten zentralen Bereichen muss die Erdgeschoßzone offen, einsichtig und barrierefrei zugänglich sein – eine Wohnnutzung im Erdgeschoß soll hier daher nicht möglich sein. Darüber hinaus soll in den Geschoßen direkt über den Erdgeschoßzonen eine Nutzungsmischung aus Wohnen und Arbeiten entstehen. Das bewirkt eine höhere und gleichmäßiger über den Tag verteilte Nachfrage nach Gütern und Services, weil Angebote tagsüber von der Arbeitsbevölkerung und abends stärker von der Wohnbevölkerung in Anspruch genommen werden. Arkaden und bauliche Beschat­ tung ermöglichen die Nutzung der halböffentlichen „Vorzone“ der Erdgeschoßlokale unabhängig von der Witterung. • Programmierung und Management. Das Erd­ geschoßzonen­Konzept beschreibt, wie der ange­ strebte Nutzungsmix erreicht werden soll und welches Finanzierungs­ und Organisationsmodell für das Management der Erdgeschoßzone zur Anwendung kommen wird.( > siehe auch Hand­ lungsfeld 11: Erdgeschoßzonen­Management) • Gestaltungsvorgaben zur Sockelzone. Das Erdgeschoßzonen­Konzept macht ergänzende Vorgaben zur Gestaltung der Sockelzone bereits vor der rechtlichen Festlegung des Flächenwid­ mungs­ und Bebauungsplans bzw. ergänzend dazu. Leitendes Prinzip bei der Ausgestaltung der Sockelzone ist die Schaffung flexibler und mög­ lichst nutzungsoffener baulicher Strukturen, die Agenda 2: Neue Zentren 63 Good Practice: Erdgeschoßzonen­ Management in Wien Seestadt Aspern Mit dem Erdgeschoßzonen­Management der zentralen Lagen in der Seestadt wurde das Joint Venture aspern Seestadt Einkaufsstraßen GmbH beauftragt. 18 Dieses mietet die Erd­ geschoßflächen zu einem fixierten Mietpreis von € 7,20 bis€ 8,00 von den Bauträgerinnen und Bauträgern an und vermarktet die Flächen wie ein Einkaufszentrum. 2015 wurde der erste Abschnitt der„ersten gemanagten Einkaufs­ straße Österreichs“ eröffnet. aspern Seestadt Einkaufsstraßen GmbH Gemanagte Einkaufsstraße Nordbahnviertel Im Nordbahnviertel wurde die Nordbahnviertel Service GmbH sowohl mit dem Quartiers­ management als auch dem Management der Erdgeschoßzonen beauftragt. Es wird von den im Entwicklungsgebiet tätigen Bauträgerinnen und Bauträgern getragen und ermöglicht u. a. eine Quersubventionierung für innovative Nutzungskonzepte, die nicht oder noch nicht kostendeckend sind. BauträgerInnenkonsortium Nordbahnviertel Service GmbH ErdgeschoßManagement Quartiersmanagement bei Bedarf eine spätere Umnutzung ermöglichen. Gestaltungsvorgaben zur Sockelzone enthalten jedenfalls Aussagen zur Geschoßhöhe 16 , anspre­ chende bauliche Fassadenausgestaltung (z. B. Festlegung, dass ein bestimmter Anteil der Fassade einsichtig sein soll) und zur Anordnung von Hauseingängen und Garagen(z. B. Vorgabe, Garageneinfahrten in den platzabgewandten Sei­ tenstraßen anzuordnen bzw. wo Einfahrtssperren laut Bebauungsplan festgelegt werden sollen). Handlungsfeld 10: Qualitätssicherung bei der Entwicklung neuer Zentren Wien verfügt mit den Instrumenten städtebaulicher Vertrag sowie BauträgerInnenwettbewerbe im geförderten Wohnbau über geeignete Vehikel, um verbindliche Qualitäten mit Investorinnen und Inves­ toren zu vereinbaren. In Zukunft können diese Instru­ mente noch stärker genutzt werden, um die Ent­ wicklung neuer Zentren von der Planungsphase verbindlich bis zur Umsetzung zu bringen, bspw. um: • die Schaffung und baufeldübergreifende Nutzung von Gemeinschaftsräumen zu forcieren • Gestaltungskonzeptionen und ­vorgaben für die Sockelzone vertraglich festzulegen • eine finanzielle Beteiligung von Developerinnen und Developern zur qualitätsvollen Gestaltung des öffentlichen Raums entlang zentraler Bereiche festzuhalten • Verpflichtungen zur Einsetzung eines Erdgeschoß­ zonen­Managements festzuhalten Handlungsfeld 11: Erdgeschoßzonen­ Management Eine professionelle Entwicklung, Nutzung und Bespielung der Erdgeschoßzone entlang der in den Planungsprozessen und im Erdgeschoßzonen­Kon­ zept definierten Parameter ist eine Grundprämisse, um am Standort konkurrenzfähig zu sein. Für die Umsetzung der vereinbarten Zielsetzungen ist daher ein Erdgeschoßzonen­Management einzu­ setzen. Die Organisationsform und Umsetzung des Managements orientiert sich an den konkreten Gegebenheiten vor Ort. Es kann über eine Koope­ ration der Bauträgerinnen und Bauträger ebenso sichergestellt werden wie durch die Gründung einer eigenen Gesellschaft, die von den Bauträgerinnen 64 DIY& REPAIRINITIATIVEN RAUMUNTERNEHMEN VEREINE BILDUNG VOLKSHOCHSCHULEN GEBIETSBETREUUNG SOZIALES& GEMEINWESEN FLEXIBEL/ VIELFÄLTIG NUTZBARE RÄUME GEFÖRDERTE EINRICHTUNGEN PRIVATE EINRICHTUNGEN ERDGESCHOSSZONENMANAGEMENT BÜCHEREIEN WIRTSCHAFTSTREIBENDE GESUNDHEIT GASTRONOMIE JUGENDZENTREN STADTEIGENE EINRICHTUNGEN UNTERNEHMERTUM NEUE HOTELKONZEPTE KUNST UND KULTUR Abb.: Beispiele für den Aufbau eines AkteurInnennetzwerks Agenda 2: Neue Zentren 65 Durchschnittsmiete z. B. 5 Euro € %±  Marktpreis 12 Euro Reduziert 8 Euro Attraktor 6 Euro Starter 2 Euro Abb.: Mietausgleichsmodell für Erdgeschoß-Nutzungen und Bauträgern und gegebenenfalls von der Stadt Wien gemeinsam getragen wird oder durch eine Vergabe an Dritte( > Beispiele für Erdgeschoß­ zonen­Managements siehe Infobox). Ein Erdgeschoßzonen­Management kann beispiels­ weise durch eine Ausgleichsfinanzierung zwischen unterschiedlichen Nutzungen(z. B. kommerziell – nicht­kommerziell) das Leerstandsrisiko reduzieren. Die Entwicklung eines Zentrums kann durch Einset­ zung eines Quartiersmanagements oder Beirats unterstützt werden. Der diesbezügliche Bedarf bzw. Potenziale sind im Rahmen der Planung des Zen­ trums zu prüfen. Das Quartiersmanagement über­ nimmt üblicherweise Aufgaben wie BürgerInnen­ information und ­beteiligung, Mobilitätsberatung, Entwicklung von Netzwerken und Kooperationen sowie die Initiierung gemeinschaftlicher Aktivitäten im Stadtteil, um die Identifikation mit der Wohn­ umgebung zu fördern. Da zwischen den Aufgaben des Erdgeschoßzonen­Managements und eines Quartiersmanagements Überlappungen bestehen, ist hier jedenfalls eine enge Koordination nötig bzw. die Übertragung dieser Aufgaben an eine im Stadt­ teil bereits aktive Einrichtung zur Qualitätssicherung. 17 Zur Qualitätssicherung des neu entstehenden Zent­ rums kann bei einer entsprechenden Komplexität des Vorhabens auch die Einrichtung eines Beirats vorgesehen werden. Dieser begleitet und unterstützt die Entwicklung des Zentrums durch seine fachliche Expertise und die Netzwerke seiner Mitglieder. Mitglieder des Beirats sollten FachexpertInnen aus unterschiedlichen Fachbereichen sowie die für die Entwicklung des jeweiligen Zentrums relevanten lokalen Akteurinnen und Akteure bzw. Interessen­ vertreterinnen und Interessenvertreter sein. Handlungsfeld 12: Strategien zur Aktivierung potenzieller Nutzerinnen und Nutzer Die Einbindung lokaler Akteurinnen und Akteure und potenzieller Nutzerinnen und Nutzer(z. B. Wirt­ schaftstreibende, Vereine, Private sowie stadt­ eigene oder geförderte Einrichtungen der Stadt Wien wie Büchereien, Jugendzentren, Volkshoch­ schulen, Gebietsbetreuungen etc.) ist wesentlich, um eine starke, eigenständige Identität zu entwickeln und daher eine Aufgabe des Erdgeschoßzonen­ Managements. Durch Zwischennutzungen können dieser Prozess der„lokalen Aneignung“ bereits früh im Entwicklungsprozess unterstützt werden und gleichzeitig Unerwartetes und Spannendes entste­ hen. Der Aufbau eines lokalen Netzwerks im Grätzel beginnt bereits in der Planungsphase, wenn in einem dialogorientierten Verfahren die Leitlinien für ein Zentrum definiert werden. Später wird dieses Netzwerk durch das Erdgeschoßzonen­Manage­ ment mit seinen AnsprechpartnerInnen, an die sich Interessierte unmittelbar wenden können, weiter gestärkt. Darüber hinaus können Calls zur Nutzung der Erdgeschoßzone dabei helfen, spannende Nut­ zungsideen und Nutzungspotenziale ausfindig zu machen. Während der Bauphase eignen sich tem­ poräre Nutzungen und niederschwellige Angebote (im öffentlichen Raum) dazu, um lokale Akteurinnen und Akteure anzusprechen und einzubeziehen. 66 Nutzungskatalog: Innovativ – sozial – gemeinnützig Zentren sind nur dann Zentren, wenn sie einen Mix aus unterschiedlichen Angeboten und Nutzungen bieten. Neben Einzelhandel, Dienstleistungen und anderen kommerziellen Angeboten gehören dazu etwa kulturelle Angebote, Bildungs­ und Mobilitätsangebote oder Einrichtungen der Gemeinwesenarbeit, die vielfach von Einrichtungen der Stadt bzw. durch von der Stadt geförderte Einrichtungen erbracht werden. Angebote einer lokal verankerten Alltagsökonomie tragen wesentlich zur Attraktivität von Zentren bei. Der Nutzungskatalog„Innovativ – sozial – gemeinnützig“ gibt einen Überblick über potenziell geeignete Nutzungen und Einrichtungen. Folgende Nutzungen machen städtische Zentren aus: Bildung Do­it­yourself& Repair­Initiativen Raumunternehmen Zentren als Orte, an denen Bildung, Wohnen und Arbeit miteinander verbun­ den werden. Neben Schulen und Kin­ dergärten sind insbesondere Büchereien oder außerschulische Bildungsangebote von hoher Bedeutung. Kommerzielle und nicht­kommerzielle Werkstätten und Reparaturangebote bzw. Verleih­ und Tausch­Initiativen sind ein wichtiger Teil der Alltagsökonomie und haben Raumbedarf in der Sockelzone. Einrichtungen, die als vermittelnde und vernetzende Stellen zwischen Nut­ zenden und Anbietenden von Räumen agieren(z. B. von Arbeitsräumen). Gesundheit Gesundheitseinrichtungen wie Primär­ versorgungszentren, ÄrztInnenzentren, Apotheken, Wellness­ und Fitness­ zentren, Praxis­ und Therapieräume. Kunst und Kultur Galerien als attraktive Erdgeschoß­ Nutzung, z. B. auch in Kombination mit anderen Nutzungen(Gastronomie, Werkstätten, sozialen Einrichtungen).  Flexibel/Vielfältige nutzbare Räume Diese können ein wichtiger Faktor für die Entwicklung neuer Stadtviertel sein, wenn sie entsprechend(z. B. bauplatz­ übergreifend) angeordnet sind und von den Menschen im Grätzel auch kurz­ zeitig(z. B. für Gemeinschaftsaktivitäten) genutzt werden können. 20 Unternehmertum Grätzelhotels und neue Hotelkonzepte Unternehmen mit Services, die über die gewohnten kommerziellen Nutzungen hinausgehenden wie Handwerk und Werkstätten mit Do­it­yourself­Angeboten, Ateliers mit offenen Ausstellungen und Veranstaltungen, Büros von Klein­ unternehmen und Bewohnerinnen und Bewohnern, Co­Working Spaces, aber auch Beispiele wie der erste Wiener Supergreißler in der Geringergasse in Simmering, der als Supermarkt ergän­ zende Unterstützungsangebote mit sozialem Mehrwert bietet(z. B. Auswahl­ hilfe, Begleitung beim Einkauf, Aus­ bildung von Langzeitarbeitslosen). Grätzelhotels als Neunutzung der Erdgeschoßzone, Hotelkonzepte, die unterschiedliche Nutzungen mischen (z. B. HoHo­Hotel in der Seestadt) und Angebote für die Anrainerinnen und Anrainer und das Grätzel schaffen. Gastronomie Auch und insbesondere in Kombination mit anderen Angeboten und Einrichtun­ gen(z. B. soziale Einrichtungen, Werk­ stätten, Läden etc.). Soziales und Gemeinwesen Serviceeinrichtungen und Beratungsstel­ len privater und öffentlicher Anbieterinnen und Anbieter, Einrichtungen der Gemein­ wesenarbeit wie etwa die Gebietsbetreu­ ung sowie Einrichtungen und Angebote der Familien­ und Jugendarbeit. Zukünftige neue Nutzungen Zur Belebung der Erdgeschoßzone können Calls dazu beitragen, spannende neue Nutzungsideen und Nutzungs­ potenziale zu identifizieren. Agenda 2: Neue Zentren 67 Handlungsfeld 13: Entwicklung eines breiten Nutzungsmix – sozial, öffentlich, nicht­kommerziell, kommerziell Ein tragfähiges und robustes Zentrum braucht unterschiedliche Nutzungen und unterschiedliche Nutzerinnen und Nutzer. Die in Handlungsfeld 12 beschriebenen Aktivierungsmaßnahmen sind ein wichtiges Element, um einen Grundstein für diesen breiten Nutzungsmix zu legen. Die Nutzungen sollen angepasst an die jeweiligen Standorte im Gebiet angeordnet werden(z. B. A­Lagen mit Handelsein­ richtungen und B­Lagen mit anderen Nutzungen 19 ). Jedenfalls ist ein angemessener Anteil nicht­ kommerziell arbeitender Initiativen anzustreben, und Einrichtungen aus dem Gesundheitsbereich wie Ärztinnen und Ärzten und sozialen Diensten und weiteren öffentlichen Einrichtungen soll die Ansied­ lung ermöglicht werden. Öffentliche Einrichtung Fassadentransparenz und Zugänglichkeit ÖV-Knotenpunkt Mindestgeschoßhöhe Möglichkeitsraum Konzeptwettbewerb für Baufelder mit hoher Bedeutung Abb.: Beispielhafte Darstellung eines neuen Zentrums Quartiersmanagement Ausgleich kommerzielle und nichtkommerzielle Nutzungen Mietausgleichsmodell für die EG-Nutzungen Klimarelevante Freiraumgestaltung Ausbildung einer Vorzone 68 UMWELTSCHONENDE MOBILITÄT& ATTRAKTIVER ÖFFENTLICHER RAUM ALS SCHLÜSSELASPEKTE DER ZENTRENENTWICKLUNG Sehr gute Erreichbarkeit von Zentren insbesondere im öffentlichen Verkehr, aber auch zu Fuß und mit dem Rad – das entspricht nicht nur dem Ziel einer Stadt der kurzen und umweltfreundlichen Wege, sondern wird auch von den Bewohnerinnen und Bewohnern Wiens als überaus wichtig gesehen 21 . Auch in Zukunft wird es daher darum gehen, die Erreichbarkeit der Wiener Zentren – bestehende und neue – für ÖV­Fahrgäste, Fußgehende und Radfahrende weiter zu verbessern, noch komfor­ tabler zu machen und durch weitere, zeitgemäße und innovative Angebote wie Mobilitätsstationen zu ergänzen. Bewohnerinnen und Bewohner wie Nut­ zerinnen und Nutzer des Zentrums können ihre Mobilität so umweltfreundlich organisieren. Dadurch sinkt der Platzbedarf des fahrenden und parkenden Pkw­Verkehrs und somit entstehen neue Mög­ lichkeiten für eine qualitätsvolle Gestaltung des öffentlichen Raums als ein Ort des Flanierens und Verweilens. Attraktiver öffentlicher Raum für attraktive bestehende und neue städtische Zentren Der öffentliche Raum ist von herausragender Bedeutung für städtische Zentren. Er verbindet und vernetzt die unterschiedlichen Angebote, ist Treff­ punkt, Erholungs­ und Bewegungsraum. Die im Fachkonzept Öffentlicher Raum definierten Ziele und Handlungsfelder sind daher für die Zentren­ entwicklung besonders bedeutsam und handlungs­ Umweltschonende Mobilität& attraktiver öffentlicher Raum 69 anleitend. Öffentliche Räume sind demgemäß nicht nur mit Fokus auf Größe und Lage, sondern auch im Hinblick auf Funktions­ und Nutzungsvielfalt, Geschlechtergerechtigkeit, Klimaschutz und Anpas­ sung an den Klimawandel zu planen und zu errich­ ten. Sie sind so gestaltet, dass die notwendigen Aktivitäten(z. B. Logistik, die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs) rasch und effizient erledigt werden können, dass sie zum Spazierengehen, Ausrasten, Verweilen etc. einladen und soziale Aktivitäten(z. B. Freundinnen, Freunde und Fremde treffen, mit anderen spielen etc.) befördert werden. FußgängerInnen­, Begegnungszonen und Flaniermeilen in Zentren Deswegen hat die Stadt Wien in den vergangenen Jahren bereits umfangreiche Investitionen für eine attraktive Gestaltung des öffentlichen Raums in Zentren umgesetzt. Weitere sind geplant, teilweise kommen hier bereits Finanzierungspartnerschaften mit Unternehmen und Immobilienbesitzerinnen und ­besitzern vor Ort zur Anwendung. 22 Vielfach wur­ den im Rahmen solcher Aufwertungsprozesse neue FußgängerInnen­ und Begegnungszonen errichtet. Auch künftig sollen sie – basierend auf Verkehrs­ analysen und in enger Abstimmung mit den Bezir­ ken – in Zentren realisiert werden. Nach dem im STEP 2025 bzw. im Fachkonzept Mobilität veran­ kerten Prinzip„Straße fair teilen“ ermöglichen sie eine bessere Aufteilung des Straßenraums zuguns­ ten des Umweltverbunds und sorgen dafür, dass alle Verkehrsteilnehmenden entspannter, komfor­ tabler und sicherer vorankommen. Gerade für Rad­ fahrende ist es wichtig, dass eine möglichst direkte Erreichbarkeit der zentralen Bereiche und mehrere Abstellgelegenheiten für Fahrräder in Zentren angeboten werden. Zielsetzungen zur Gestaltung des öffentlichen Raums Der öffentliche Raum als Ort der Begegnung und als Verbindungsfunktion ist wesentlich für Zentren. Gemäß dem Fachkonzept Öffentlicher Raum gilt es, diesen nach den folgenden Zielsetzungen zu gestalten: • Ökologisch und robust. Öffentliche Freiräume tragen in ihrer Gestaltung, Anordnung oder Größe zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Anpassung der Stadt an den Klimawandel bei. Öffentliche Räume sind alltagstauglich und halten hohem Nutzungsdruck stand. • Lebendig und weltoffen. Der öffentliche Raum in Wien erfüllt viele Funktionen und ist gleicher­ maßen ein Ort für Wohnende, Arbeitende und Besucherinnen und Besucher. Er lädt zum Aufent­ halt ein, fördert die Kommunikation und bietet Platz für Kunst und Kultur. • Sozial gerecht und geschlechtergerecht. Der öffentliche Raum bietet Frauen und Männern in unterschiedlichen Lebenslagen gleichwertige Nutzungs­ und Aufenthaltsqualitäten. Er ist so ausgestattet, dass Kinder und ältere Personen oder etwa Menschen, die nicht(mehr) in der Lage sind, ihr Leben ohne Unterstützung zu bestreiten oder die jemanden betreuen, den öffentlichen Raum ihren Bedürfnissen entsprechend nutzen können. • Bildend und aktivierend. Der öffentliche Raum macht neugierig und ermöglicht insbesondere Kindern und Jugendlichen die Bewältigung von wichtigen Entwicklungsaufgaben. Der öffentliche Raum bietet das ganze Jahr über Platz für Bewe­ gung, stärkt die aktive Mobilität und unterstützt das Zufußgehen. Nutzerinnen und Nutzer aller Altersstufen sind hier selbstständig unterwegs. • Partizipativ und identitätsstiftend. Nachbar­ schaftliche Initiativen, die im öffentlichen Raum selbst tätig werden und damit zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität beitragen, werden unterstützt. Der öffentliche Raum ist zudem Impulsgeber und identitätsstiftend für zukünftige Stadtteile. Die Entwicklung neuer Zentren kann durch die Erstellung eines Bedarfsplans für den öffentlichen Raum in neuen Stadtteilen unterstützt werden. Ein Bedarfsplan wird mit sozialräumlichen Methoden und in Kooperation mit der sozialen Arbeit erstellt. Dieses Instrument wird im Fachkonzept Öffentlicher Raum im Detail beschrieben. 70 In den letzten Jahren umgesetzte und geplante Investitionen und Maßnahmen für einen attraktiven öffentlichen Raum in Zentren Floridsdorfer Spitz Äußere Währinger Straße Ottakringer Straße Meidlinger Hauptstraße Mariahilfer Straße Herrengasse Kärntner Straße, Stephansplatz, Graben Rotenturmstraße Schwedenplatz Umgesetzt: Neugestaltung des Pius­Parsch­Platzes Umgesetzt: Umgestaltung und Qualitätsverbesserung Umgesetzt: Partizipativer Umgestaltungsprozess, mehr Gehsteigflächen, Gestaltungs­ und Aufenthalts­ qualität Umgesetzt: Neugestaltung der FußgängerInnenzone Umgesetzt: Umwandlung in eine FußgängerInnen­ und Begegnungszone Umgesetzt: Umwandlung in eine Begegnungszone Umgesetzt: Erneuerung/Neugestaltung der FußgängerInnenzone Umgesetzt: Umwandlung in eine Begegnungszone Geplant: Aufwertung des öffentlichen Raums Die Aufenthaltsqualität wird beispielsweise durch im Sommer kühlende Beschattung und Begrünung erhöht. Die Verschränkung von Erdgeschoßzone und davorliegendem Straßenraum sowie die Umset­ zung von temporären(kommerziellen und nicht­ kommerziellen) Nutzungen werden erleichtert. Es wird Platz geschaffen für attraktive Sitz­ und Spielgelegenheiten, gesundheits­ und bewegungs­ fördernde Angebote und Fahrradständer. Pkw­ Stellplätze an der Oberfläche werden hingegen substanziell reduziert, um Freiraum für Pflanzen und Fußgängerinnen und Fußgänger zu schaffen. FußgängerInnen­ und Begegnungszonen sollen wo immer möglich Bestandteil von Flaniermeilen sein. Flaniermeilen sind bezirksübergreifende, qualitäts­ volle Fußwegverbindungen, die Knotenpunkte des öffentlichen Verkehrs, Einkaufsstraßen und wichtige kulturelle sowie soziale Institutionen miteinander verbinden. In den kommenden Jahren ist die schritt­ weise Umsetzung von derzeit sieben Flaniermeilen als fußgängerInnenfreundliche Verbindungen geplant. Die Planungen der ersten Flaniermeilen sind bereits abgeschlossen. Die Flaniermeilen Wiens binden auch eine Reihe von Zentren mit ein, Umweltschonende Mobilität& attraktiver öffentlicher Raum 71 etwa die Hauptzentren Favoritenstraße, Wiedner Hauptstraße und Landstraßer Hauptstraße mit Wien Mitte sowie die Metropolzentren Innenstadt (Stephansplatz) und Mariahilfer Straße. Sie sorgen für eine gute, angenehme fußläufige Erreichbarkeit und tragen zu einer hohen Qualität des öffentlichen Raums im Zentrum selbst bei. Ausbau des ÖV als Instrument zur Stärkung von Zentren Bestehende und neue Zentren werden in den kommenden Jahren von Investitionen in den öffent­ lichen Verkehr profitieren. So wird etwa der Zentral­ bereich Hernals(Elterleinplatz) an die neue U5 angebunden, Geschäftsstraßen wie die Neubau­ gasse oder Reinprechtsdorferstraße profitieren durch eine noch komfortablere Anbindung durch die U2­Verlängerung. Die Straßenbahnlinie 25 wird durch die Seestadt Aspern bis zur Station Aspern Nord(Anschluss an U­Bahn und S­Bahn) verlängert und damit alle Teile der Seestadt optimal an den ÖV anbinden. Eine neue Straßenbahnlinie wird das geplante neue Quartierszentrum Nordwest­ bahnhof mit dem Nordbahnhof verbinden und beide Entwicklungsgebiete mit U­ und S­Bahn verknüp­ fen. Zudem wird die sogenannte Donaufeldtangente das Stadtentwicklungsgebiet und geplante Quar­ tierszentrum Donaufeld mit den Zentren Kagran und Floridsdorf verbinden. Diese Investitionen gehen Hand in Hand mit Investi­ tionen in einen attraktiven öffentlichen Raum. Eine hervorragende Erreichbarkeit im ÖV reduziert die Notwendigkeit, den eigenen Pkw für Fahrten in ein Zentrum zu nehmen, weiter. Das spart Platz in Zentren, der genutzt und für das Zufußgehen ent­ sprechend attraktiv gestaltet werden kann. Mobilität rund um die Uhr. 23 Sie sind daher ein wich­ tiger ergänzender Beitrag für eine gute Erreichbar­ keit und Konnektivität mit anderen ÖV­Knoten und unterstützen umweltfreundliche Mobilität. Sofern nicht bereits Angebote in der unmittelbaren Nach­ barschaft bestehen, sollen bei Aufwertungsprozes­ sen in Zentren daher Mobilitätsstationen errichtet werden. Deren Etablierung bleibt freilich nicht auf Zentren beschränkt. Auch an anderen geeigneten Standorten sollen Stationen errichtet werden, um so ein möglichst dichtes und nutzerInnenfreund­ liches Angebot zu gewährleisten( > weitere Details zu Mobilitätsstationen werden im Fachkonzept Mobilität beschrieben). Micro Hubs, also innerstäd­ tische Paketstationen für die Feinverteilung bzw. Abholung von im Online­Handel bestellten Waren, können entweder in Mobilitätsstationen integriert sein oder an eigenen Standorten(besonders geeignet sind die Nebenbereiche von Zentren und zentrennahe Standorte) errichtet werden. 24 Sie sind ein hervorragendes Vehikel, um dem großen Zustellungsthema, dem Problem der Last­Mile, zu begegnen und gleichzeitig kleinräumige Koope­ rationen zwischen Unternehmen beim Lieferverkehr anzustoßen. In der Entwicklung neuer Stadtteile und Zentren können die Veränderungen und Anfor­ derungen, die durch Digitalisierung und Online­ Handel in der City­Logistik entstehen, bereits früh­ zeitig und umfassend berücksichtigt werden. Die Entwicklung neuer Zentren geht also einher mit der Erarbeitung von ortsspezifischen Logistikkonzepten als Teil von gesamthaften Mobilitätskonzepten. Solche Konzepte sind Bestandteil von Entwick­ lungsleitlinien für die Zentrenentwicklung( > siehe Handlungsfeld 07) und fließen in städtebauliche Vorgaben mit ein. Mobilitätsmanagement Neben dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist es notwendig, das Spektrum der verfügbaren Mobilitätsangebote in Zentren durch Mobilitäts­ stationen zu erweitern. Mobilitätsstationen wie die Wien Mobil Stationen bieten unkomplizierten und raschen Zugang zu Angeboten emissionsarmer 72 In den letzten Jahren umgesetzte& geplante Investitionen für eine gute ÖV­Erreichbarkeit von Zentren Seestadt Aspern Nordwestbahnhof Hernalser Zentralbereich Rothneusiedl Donaufeld Hausfeld Zentrum Kagran Wienerberg City Umgesetzt: Verlängerung der U2 Geplant: Verlängerung der Straßenbahnlinie 25 und neue Linie 27 Geplant: neue Straßenbahnlinie 12 Geplant: U5­Ausbau Geplant: Verlängerung der U1 Umgesetzt: Erschließung durch die Straßenbahn­ linien 25 und 26 Geplant: neue Straßenbahnachse(Donaufeld­ tangente) durch Verlegung der Linie 25 Umgesetzt: Verlängerung der U2, neue Straßen­ bahnlinie 26, geplant: Ausbau der Station An den alten Schanzen Umgesetzt: Neuorganisation des Straßenbahn­ netzes mit neuer Trasse für die Straßenbahnlinie 25 (Tokiostraße/Prandaugasse) Geplant: Verlängerung der U2 und Ausbau der Bus­ linie 15A zur Straßenbahn(Wienerbergtangente) Zielsetzungen der Wiener Mobilität Dem Straßenraum kommt als Teil des öffentlichen Raums eine zentrale Funktion in der qualitätsvollen Gestaltung von Zentren zu. Handlungsanleitend sind dabei die Zielsetzungen des Fachkonzepts Mobilität wie: • Neue Mobilitätskultur. Sämtliche Verkehrsteil­ nehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, egal ob zu Fuß, mit dem Rad, im öffentlichen Verkehr, mit Auto, Moped oder Motorrad unterwegs, begegnen einander mit Wertschätzung. Die Stadt Wien unter­ stützt neue Formen des Miteinanders wie Begeg­ nungszonen oder temporäre FußgängerInnenzonen. • Mehr Platz für Fuß und Rad. Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer sind komfortabel in lebendigen Straßen unter­ wegs. Die Verkehrsorganisation zielt darauf ab, dem zunehmenden Fuß­ und Radverkehr mehr Raum zur Verfügung zu stellen. • Aktive und sichere Mobilität für die Jüngsten. Die Stadt Wien schafft geeignete Rahmen­ bedingungen für sichere Mobilität, Eltern und Betreuungspersonen unterstützen die Kinder in ihrer aktiven Mobilität. • Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs finden wie gewohnt ein attraktives, qualitativ hochwertiges, effizientes und leistbares Angebot vor. • Nutzen statt Besitzen. Wienerinnen und Wiener sind auch ohne eigenes Auto mobil. Wenn ein Auto notwendig ist, stehen Leihautos zur Verfügung. Leihräder und Scooter ergänzen das System des öffentlichen Verkehrs. AGENDA 3: GROSSFLÄCHIGER EINZELHANDEL 07 76 AGENDA 3: GROSSFLÄCHIGER EINZELHANDEL – STEUERUNG& REGULIERUNG Vielfältige Einzelhandelsangebote sind ein wesentliches Charakteristikum starker Zentren. Große, fächenextensive Einzelhandelsstandorte an peripheren Standorten schwächen die Attraktivität städtischer Zentren. Konsequenz sind weniger wohnortnahe Angebote und längere Versorgungswege, für die häufg der Pkw genutzt wird. Das ist weder umweltfreundlich noch bequem. Durch eine stärkere Steuerung des großfächigen Einzelhandels – u. a. durch die Herabsetzung des Schwellenwerts und die Festlegung einer Ausschlusszone für Einkaufszentren – wird daher sichergestellt, dass die Wienerinnen und Wiener ihre Alltagswege und Besorgungen in Zentren erledigen können, die mit dem öffentlichen Verkehr, zu Fuß oder mit dem Rad gut erreichbar sind. Einkaufszentren können in Zukunft nur dort entstehen, wo eine gute Anbindung an den ÖV und eine räumliche Nähe zu Zentren gegeben ist. Agenda 3: Großfächiger Einzelhandel 77 Vermeidung von negativen Effekten auf Regulierung im Sinne von Ressourcen­ die Stadtstruktur und Lebensqualität schonung und sozialer Teilhabe In Wien wurden 2014 insgesamt rund 2,4 Mio. Quadratmeter als Einzelhandelsfläche genutzt 25 . Das entspricht rund 1,5 Quadratmeter an Einzel­ handelsfläche pro Einwohnerin und Einwohner – ein hoher Wert im europäischen Vergleich. Zwischen 1996 und 2014 sind die Einzelhandelsflächen in Wien um 60% gestiegen. Die Zahlen verdeutlichen, dass eine ausreichende Versorgung mit Einzel­ handelsflächen in Wien jedenfalls gegeben ist. Der einzelhandelsrelevante Umsatz hat mit dieser Flächenexpansion nicht Schritt gehalten. Daher sinkt seit einigen Jahren die Flächenproduktivität im Einzelhandel, d. h. der durchschnittliche Umsatz pro Quadratmeter Verkaufsfläche. Das zeigt, dass mehr zur Verfügung gestellte Fläche nicht zu mehr Umsät­ zen führt. Die voneinander abgekoppelte Entwick­ lung der Flächen und Umsätze weist außerdem auf die zunehmende Konkurrenz zwischen Einzel­ handelsstandorten hin. Hinzu kommt, dass der Zuwachs an Einzelhandels­ flächen in den früheren Jahren insbesondere an peripheren Standorten erfolgt ist, die oft nur unzu­ reichend mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und kaum in das dicht bewohnte Stadtgebiet inte­ griert sind. Abseits städtischer Zentren hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten eine beträcht­ liche Anzahl von Fachmarktagglomerationen und Einkaufszentren entwickelt. Konsequenzen daraus sind die Schwächung gut integrierter, vollwertiger städtischer Zentren, hohes Pkw­ und Lkw­Verkehrs­ aufkommen rund um die nicht integrierten Standorte sowie hoher Bodenverbrauch durch großflächige Bauweise mit Oberflächenstellplätzen. Darüber hin­ aus besteht auf dem Wiener Stadtgebiet ein hohes Volumen an gewidmeten Reserven für den groß­ flächigen Einzelhandel(rund 54.000 m² Verkaufs­ fläche 26 ). Ob es zu einer baldigen Verwertung durch die Eigentümerinnen und Eigentümer kommt oder nicht, ist schwer absehbar. Um nicht weitere unge­ nutzte Reserven zu erzeugen, wird künftig eine stärkere Steuerung und Regulierung für EKZ ange­ strebt. Im Sinne der in der Smart City Wien Rahmen­ strategie und im STEP 2025 festgelegten Ziele zur Ressourcenschonung sollen auch Einkaufs­ und Versorgungswege künftig wesentlich effizienter und umweltfreundlich zurückgelegt werden. Nur so kann der Verkehr mit möglichst geringem Ressourcenver­ brauch klimaschonend und emissionsarm abgewi­ ckelt werden. Große Einzelhandelsstandorte an nicht integrierten Standorten konterkarieren diese Zielsetzung und können die wohnortnahe Versor­ gung unter Druck bringen. Eine stärkere Steuerung und Regulierung des großflächigen Einzelhandels ist auch im Sinne der sozialen Teilhabe angebracht. Von kleinteiligen Versorgungsstrukturen, die fußläu­ fig oder im öffentlichen Verkehr gut erreichbar sind, profitieren alle Stadtbewohnerinnen und Stadt­ bewohner.. Ganz besonders jene, die aufgrund von Alter oder Krankheit auf eine wohnortnahe Versor­ gung bzw. auf eine Versorgung in gut erreichbaren Zentren angewiesen sind, aber auch Menschen aller Alters­ und Gesellschaftsgruppen, die auf die Nutzung eines Pkws verzichten. 27 Durch eine stär­ kere Begrenzung des großflächigen Einzelhandels wird es also nicht zu einer Ausdünnung des Ange­ bots oder gar zu einer Unterversorgung kommen. Im Gegenteil werden dadurch jene Strukturen gestärkt, die als städtische Zentren vielfältige Vorteile für die Stadtgesellschaft bringen, und die von den Wiener­ innen und Wienern sehr geschätzt werden 28 . Das Fachkonzept legt daher fest, dass die Wid­ mung von Flächen für den großflächigen Einzel­ handel(Bebauungsbestimmung EKZ) entsprechend den Zielsetzungen der Stadtplanung ausschließlich an dafür geeigneten Standorten erfolgt, die in dicht bebaute Stadtquartiere integriert und gut im Umweltverbund erschlossen sind. Um die Wichtig­ keit einer Stärkung der städtischen Zentren­ und Versorgungsstrukturen im Sinne einer Stadt der kurzen und umweltfreundlich zurückgelegten Wege zu unterstreichen, soll dieses Ziel in§ 1 der Wiener Bauordnung verankert werden. Sofern sich Betreiberinnen und Betreiber nicht anders entscheiden, bleiben existierende 78 großflächige Einzelhandelsbetriebe bestehen. Sollten Unternehmen jedoch Interesse an Standort­ verlagerungen haben bzw. periphere, schlecht erschlossene Standorte mit hohem Flächenver­ brauch aufgeben wollen, wird die Stadt Wien diese Prozesse begleiten, etwa indem die Umsiedlung an alternative Standorte oder Nach­ und Umnut­ zungskonzepte unterstützt werden. Frei werdende Flächen sollen nach den Kriterien des Fachkonzepts Produktive Stadt auf künftige betriebliche Nutzungen geprüft werden. Handlungsfelder für die Steuerung und Regulierung des großflächigen Einzelhandels 14: Herabsetzung des Schwellenwerts für Einkaufszentren auf 1.600 m² 15: Begleitende städtebauliche Vorgaben für EKZ 16: Differenzierte Typisierung von EKZ zur Steuerung des Warensortiments 17: Zeitliche Befristung der Bebauungs­ bestimmungen für EKZ 18: Präzisierung der Kumulationsbestimmungen 19: Festlegung einer Ausschlusszone für EKZ 20: Anpassung und Vereinheitlichung der Raum­verträglichkeitsprüfung(RVP) handelsgeschäfte – auch jene großer Supermarkt­ ketten – in Wien sind aber deutlich kleiner als 2.500 m², der Großteil bleibt unter 1.600 m². Geschäfte dieser Größe können gut in die Stadt­ struktur integriert werden und eignen sich grund­ sätzlich auch für Mehrzweckgebäude und nutzungs­ gemischte Immobilien. Bereits bei Größen über 1.600 m² entstehen vermehrt Objekte, die nicht nur einen großen Flächenverbrauch, sondern auch eine hohe Autoaffinität bzw. große Tiefgaragen und/oder ebenerdige Parkplätze aufweisen(da sehr große Handelseinrichtungen einen größeren Einzugsbe­ reich benötigen als kleine) und bislang vielfach als Einzelobjekte im Flachbau errichtet wurden. Daher soll die Wiener Bauordnung novelliert und der Schwellenwert für Einkaufszentren von 2.500 m² auf 1.600 m² gesenkt werden. Alle Projekte, die diesen Schwellenwert überschreiten, müssen einer Raumverträglichkeitsprüfung(RVP) unterzogen werden, wo geprüft wird, ob sie den Zielen der Stadtentwicklung im STEP und den Fachkonzepten entsprechen. Der Schwellenwert im Betriebs­ und Industriegebiet bleibt aufrecht. So sollen primär stadtverträgliche Projekte entstehen bzw. große Einzelhandelsprojekte so gestaltet sein, dass sie einen gewissen Standard an urbanen Kriterien erfül­ len( > siehe urbane städtebauliche Standards im Leitfaden zur Raumverträglichkeitserklärung auf Sei­ te 84). Wien agiert mit dieser Änderung im Einklang mit den anderen österreichischen Bundesländern, wo ebenfalls Schwellenwerte von deutlich unter 2.500 m² gelten. Welche Flächen von Dienstleis­ tungsunternehmen als EKZ gelten, soll in regel­ mäßigen Abständen evaluiert und als Beurteilungs­ kriterium präzisiert werden, da laufend neue Geschäftsmodelle entstehen. Handlungsfeld 14: Herabsetzen des Schwellenwerts für Einkaufszentren auf 1.600 m 2 In der Wiener Bauordnung werden jene Handels­ einrichtungen als Einkaufszentren(EKZ) bezeichnet, deren Verkaufsfläche 29 2.500 m² bzw. im Betriebs­ und Industriegebiet 1.000 m² überschreitet. Ent­ sprechend den Regelungen der Wiener Bauord­ nung umfassen sie Einkaufszentren und Fachmärkte (z. B. Möbelhäuser). Diese Einrichtungen des groß­ flächigen Einzelhandels besitzen aufgrund ihrer warenspezifischen Verkehrserzeugung und Dimensi­ onen hohe Auswirkungen auf die Verkehrsströme sowie andere räumliche Aspekte der Stadtentwick­ lung. Die meisten Einzelhandelsflächen bzw. Einzel­ Handlungsfeld 15: Begleitende städtebauliche Vorgaben für Einkaufs­ zentren Einzelhandelsstandorte aller Größen sollen in beste­ hende(und im Zuge der Stadtentwicklung neu entstehende) Stadtquartiere und Stadtstrukturen integriert sein. Unter anderem wird dadurch gewähr­ leistet, dass sie gut und komfortabel im Umweltver­ bund erreicht werden können. Deswegen und im Sinne des sparsamen Umgangs mit der Ressource Boden sollen begleitende städtebauliche Vorgaben für EKZ in der Bauordnung verankert werden. Nach dem Vorbild des Vorarlberger Raumplanungsgeset­ zes werden Vorgaben zur verpflichtenden Mehr­ geschoßigkeit von Einzelhandelsstandorten ab einer Agenda 3: Großflächiger Einzelhandel 79 zu definierenden Größe sowie zum weitgehenden Verzicht auf Oberflächenparkplätze(Anordnung der Stellplätze stattdessen unterirdisch oder am Dach) entwickelt und in der Bauordnung verankert. Sie sind in weiterer Folge in der Raumverträglichkeits­ erklärung zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollen Maßnahmen der Stellplatz­ bewirtschaftung bzw. Abgabenerhebung für EKZ­ Stellplätze geprüft werden 30 . Handlungsfeld 16: Differenzierte Typisierung von EKZ zur Steuerung des Warensortiments In Zukunft soll die Wiener Bauordnung eine diffe­ renzierte Festlegung unterschiedlicher Typen von Einkaufszentren im Bebauungsplan vorsehen. Je nach Typ sind jeweils branchenübliche(Waren­) Sortimente und Dienstleistungen zulässig. Voraus­ setzung für die Neuausweisung oder Erweiterung eines EKZ sowie auch für die Änderungen des EKZ­Typs ist stets eine positive Raumverträglich­ keitsprüfung. • EKZ Typ I – alle Warensortimente: Sie bieten ins­ besondere zentrenrelevante Warensortimente. Deswegen kommen nur besonders gut integrierte und hervorragend im Umweltverbund erreichbare Standorte für den EKZ Typ I in Betracht. • EKZ Typ II – ausschließlich Möbel­, Garten­ und Baustoffmärkte(mit branchenüblichen Sortimenten) Möbel­, Garten­ und Baustoffmärkte(EKZ Typ II) dürfen ausschließlich branchenübliche Sortimente führen und branchenübliche Dienstleistungen anbie­ ten. In einer Stadt müssen gewisse Waren und sperrige Güter, wie beispielsweise Möbel, Bau­ und Heimwerkermaterialien, weiterhin mit Kraftfahr­ zeugen transportiert oder zugestellt werden können. Handelseinrichtungen, deren Angebot überwiegend aus solchen Waren besteht, haben in der Regel einen höheren Flächenverbrauch als„gemischte“ Einkaufszentren und müssen daher nicht immer in Bereichen mit höchster Zentralität situiert sein. Es wird durch die neuen Festlegungsmöglichkeiten außerdem sichergestellt, dass es künftig zu keiner ungesteuerten Umnutzung von EKZ des Typs II (wie z. B. Baumärkte) zu EKZ des Typs I kommt, also zu EKZ mit zentrenrelevanten Gütern wie Lebensmittel, Drogerieprodukte, Textilien etc. Durch solche Umnutzungen würde die Zentrenstruktur geschwächt und zusätzlicher Pkw­Verkehr erzeugt werden. Planungsschritte zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels 14 Summe Verkaufsfläche über EKZunter EKZSchwellenSchwellenwert wert kein EKZ 16 Warensortiment Typ I alle Warensortimente Typ II Möbel-, Garten- und Baustoffmärkte 19 Lage des Standorts zu prüfen anhand von Zentrenstandorten und Ausschlusszone außerhalb der Ausschlusszone RVP prüffähig innerhalb der Ausschlusszone nicht prüffähig 20 Raumverträglichkeitsprüfung lt.§ 7b Abs. 7,§ 7c Abs. 4, BO f. Wien Prüfung der raumrelevanten Auswirkungen des Vorhabens anhand von standardisierten Vorgaben ++ Positive RVP Negative RVP 80 Bauvorhaben, die ausschließlich für den Groß­ handel bzw. für Märkte für Wiederverkäuferinnen und Wiederverkäufer(mit branchenüblichen Sorti­ menten) bestimmt sind, sollen – vergleichbar mit den Bestimmungen für den Fahrzeug­, Land­ maschinen­ oder Baumaschinenhandel 31 – künftig nicht als Einkaufszentren gelten. Handlungsfeld 17: Zeitliche Befristung der Bebauungsbestim­ mungen für EKZ In Wien existiert eine beträchtliche Zahl an bereits gewidmeten Flächen für den großflächigen Einzel­ handel, die aus unterschiedlichen Gründen nicht entsprechend genutzt werden. Daher werden neu ausgewiesene Einkaufszentren künftig befristet. Nach sieben Jahren entfällt die jeweilige Bebau­ ungsbestimmung EKZ – nach dem Vorbild der Befristung von Baulandwidmungen 32 . Diese zeit­ liche Befristung soll durch eine entsprechende Regelung in der Wiener Bauordnung ermöglicht werden. Außerdem sollen ab Inkrafttreten der Bau­ ordnungsnovelle die EKZ­Bestimmungen bereits gewidmeter, aber nicht konsumierter Reserven für den großflächigen Einzelhandel ebenfalls nach Ablauf von sieben Jahren entfallen. 33 Handlungsfeld 18: Präzisierung der Kumulationsbestimmungen Schließlich sollen die Kumulationsbestimmungen mit der Zielsetzung präzisiert werden, unter gewis­ sen Voraussetzungen eine attraktive Erdgeschoß­ zone ohne EKZ­Widmung zu ermöglichen. Derzeit gelten nämlich mehrere Bauvorhaben als einziges Einkaufszentrum, wenn sie durch einen gemein­ samen Parkplatz miteinander verbunden sind(sog. Kumulationsprinzip). Das kann dazu führen, dass durch die Errichtung von Quartierssammelgaragen in neuen Stadtquartieren unabhängige Einzelhan­ delsprojekte mit insgesamt mehr als 2.500 m² bzw. in Zukunft 1.600 m² Verkaufsfläche, so auch klein­ teilige Geschäftslokale, die ausschließlich über den öffentlichen Raum begehbar sind und nicht baulich miteinander verbunden sind, dennoch als funktio­ nale Einheit 34 und somit als EKZ behandelt werden müssen. Diese Regelung kann der Schaffung von belebten Erdgeschoßzonen in neuen Stadtquar­ Fachkonzept Produktive Stadt Die Sicherung ausreichender Flächen für Wiens produzierende Betriebe ist ein wichtiger Standort­ faktor und damit Voraussetzung für einen erfolg­ reichen Wirtschaftsstandort. Ziel des Fachkonzepts Produktive Stadt ist es, rund fünf Prozent der Gesamtfläche Wiens für die betriebliche Nutzung bzw. für produzierende Betriebe zu sichern. Die für Produktionsbetriebe reservierten Flächen(gewerb­ liches Mischgebiet und industriell­gewerbliches Gebiet) sind im Betriebszonenplan des Fachkon­ zepts Produktive Stadt ausgewiesen. Innerhalb der Zone des industriell­gewerblichen Gebiets ist eine neue Nutzung von Flächen für den großflächigen Einzelhandel grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, er dient ausschließlich zur Nahversorgung des Gebiets. In gewerblichen Mischgebieten kann eine Kombination von betrieblichen mit anderen Nutzungen grundsätzlich ermöglicht werden, wenn die betriebliche Funktion erhalten bleibt und nicht beeinträchtigt wird. Künftig werden aber auch in dieser Zone der gewerblichen Mischgebiete keine EKZ mehr neu ausgewiesen oder erweitert werden können, um die polyzentrale Struktur Wiens zu stärken. Grundsätzlich ist innerhalb von allen Industrie­ und Gewerbegebieten Wiens gemäß der Wiener Bau­ ordnung(im„Gemischten Baugebiet – Betriebs­ baugebiet“ und im„Industriegebiet“) eine Prüfung der Raumverträglichkeit bereits ab 1.000 Quadrat­ meter Verkaufsfläche notwendig. Agenda 3: Großflächiger Einzelhandel 81 tieren im Wege stehen. Die Kumulationsbestim­ mungen sollen vor diesem Hintergrund präzisiert werden, um attraktive Erdgeschoßzonen zu ermög­ lichen und dennoch unerwünschte flächenextensive Handelsagglomerationen rigoros zu regulieren. Handlungsfeld 19: Festlegung einer Ausschlusszone für Einkaufszentren Das vorliegende Fachkonzept legt eine Ausschluss­ zone für den großflächigen Einzelhandel fest. Durch sie wird verdeutlicht, in welchen Teilen des Stadt­ gebiets EKZ­Projekte des großflächigen Einzel­ handels(gemäß dem EKZ­Schwellenwert in der Bauordnung für Wien) künftig grundsätzlich mög­ lich, d. h. prüffähig sind, und wo nicht. Das betrifft Neuentwicklungen wie Bestandserweiterungen. 35 Die Ausschlusszone und die dahinter liegenden Kriterien gewährleisten, dass großflächiger Einzel­ handel in Zukunft – nach einer Prüfung der Raum­ verträglichkeit – nur mehr an Standorten entstehen kann, wo viele Menschen im unmittelbaren Umfeld wohnen und arbeiten und eine überwiegend sehr gute und daher leichte und komfortable Erreichbar­ keit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gegeben ist. Stadtbereiche, die in einer Ausschlusszone liegen, sind nicht für die Neuerrichtung oder Erweiterungen von Einkaufszentren des Typs I(alle Warensortimente) und Typs II(Möbel­, Garten­ und Baustoffmärkte) geeignet. Solche Märkte haben zwar durchaus Auswirkungen auf das Verkehrs­ system, beeinträchtigen die Zentrenstruktur aber weniger stark. Zu den nicht geeigneten Standorten zählen selbst­ verständlich auch geschützte Grünräume sowie Flächen, die im Fachkonzept Produktive Stadt fest­ gelegt wurden( > siehe Infobox Fachkonzept Produktive Stadt). Innerhalb dieser für Produktions­ betriebe reservierten Gebiete ist eine neue Nutzung von Flächen für den großflächigen Einzelhandel grundsätzlich ausgeschlossen. Auch wenn in gewerblichen Mischgebieten eine Kombination von betrieblichen mit anderen Nutzungen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden kann, soll es künftig keine neuen EKZ(Neuaus­ weisung oder Erweiterungen von EKZ im Flächen­ widmungs­ und Bebauungsplan) auf diesen Flächen geben. Daher wurden diese Zonen im räumlichen Leitbild als Teil der Ausschlusszone markiert. Die Neuerrichtung von Supermärkten und Einzel­ handelseinrichtungen unterhalb des EKZ­Schwel­ lenwerts bleibt weiterhin im gesamten Stadtgebiet möglich – und ein damit einhergehender, hoher Versorgungsgrad mit Gütern des täglichen Bedarfs. In den sechs definierten neuen Zentren sind im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung neue EKZ­Standorte prüffähig. Auch in geeigneten Bereichen muss sichergestellt werden, dass großflächige Einzelhandelsprojekte für das Stadtquartier und die Bewohnerinnen und Bewohner den städtischen Qualitätskriterien ent­ sprechen. Projektwerberinnen und ­werber müssen daher im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung darlegen, wie sie diese urbanen städtebaulichen Standards erfüllen.( > Siehe Leitfaden zu Raum­ verträglichkeitsgutachten für weitere Details) Handlungsfeld 20: Anpassung und Vereinheitlichung der Raum­ verträglichkeitsprüfung Eine positive Raumverträglichkeitsprüfung(RVP) ist gemäß der Wiener Bauordnung eine Voraussetzung für die Neuwidmung bzw. Erweiterung von Einzel­ handelsflächen(EKZ­Festsetzung im Bebauungs­ plan), sobald die Quadratmeterzahl den EKZ­ Schwellenwert übersteigt. Mittels RVP werden die räumlichen Wirkungen eines Vorhabens auf Stadt­ struktur und Verkehr untersucht. Dieses Verfahren zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels wird nun weiterentwickelt. Durch die Weiterentwicklung sollen Verfahren effizienter und Beurteilungskriterien eindeutiger festgelegt werden. Das betrifft zwei Aspekte: • Prüfung großflächiger Einzelhandelsprojekte anhand der Ausschlusszone. Auf Basis der Ausschlusszone für großflächigen Einzelhandel ( > siehe Handlungsfeld 19) können Projekt­ werberinnen und ­werber künftig leicht abschätzen, ob die Einreichung eines Projekts(Neuerrichtung oder Standorterweiterung) am jeweiligen Standort zielkonform und daher im Rahmen einer Raumverträglichkeitsprüfung prüffähig ist. 82 • Festlegung transparenter und einheitlicher Anforderungen für die Raumverträglichkeits­ erklärung(RVE). Im Rahmen des RVP­Verfah­ rens müssen Projektwerberinnen und ­werber eine Raumverträglichkeitserklärung(RVE) einbringen. Diese behandelt insbesondere stadtstrukturelle und verkehrliche Auswirkungen eines Einzelhandelsprojekts sowie räumliche Auswirkungen auf die Zentrenstruktur und die Geschäftsstraßen. Rechtliche Basis dafür sind Bestimmungen in der Wiener Bauordnung 36 . Diese Anforderungen werden nun durch einen Leitfaden präzisiert, der sich inhaltlich auf die Zielsetzungen der Wiener Stadtplanung stützt (Smart City Wien Rahmenstrategie, STEP 2025, Fachkonzepte etc.). Die inhaltlichen Vorgaben für die RVE sind als Bestandteil des vorliegenden Fachkonzepts verbindlich anzuwenden und finden sich in detaillierter Form auf Seite 84. Eine mögliche Weiterentwicklung bzw. Anpassung der Formulierungen der Bauordnung ist im Hinblick auf folgende Themen zu prüfen: • Logistikkonzept. Die Abwicklung der logistischen Erfordernisse muss effizient und ressourcen­ schonend erfolgen. • Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima. Die zu erwartenden durch das Projekt verursach­ ten Emissionen(Lärm, Luftschadstoffe etc.) sind darzulegen. Wesentliche Aspekte des Leitbilds sind: • Das Leitbild berücksichtigt Bestand und geplante Entwicklungen(städtebaulicher und verkehrlicher Natur auf Basis des STEP 2025). • Die Ausschlusszone gilt für Neuentwicklungen und Bestandserweiterungen von EKZ Typ I (alle Warensortimente) und EKZ Typ II(Möbel­, Garten­ und Baustoffmärkte). • Zur Ausschlusszone für EKZ zählen auch die Flächen, die im Fachkonzept Produktive Stadt festgelegt wurden(industriell­gewerbliche Gebiete und gewerbliche Mischgebiete). > Siehe Infokarte C„Synthese der Faktoren für die Ausschlusszone“(S. 98) • Schlüsselkriterien sind die städtebauliche Dichte und die Erschließung durch den ÖV sowie die räumliche Nähe zu den Zentren. Bei der Fest­ legung der Ausschlusszone kamen folgende Kriterien zur Anwendung: Dichte der Bebauung und Wohngebietstypen. Für großflächigen Einzelhandel in Frage kommen nur Stadtbereiche mit hoher städtebaulicher Dichte und einer entsprechend hohen Bevölkerungs­ dichte. Das sind im Wesentlichen die Altstadt und die Gründerzeitstadt(im Durchschnitt mehr als 350 EW/ha) sowie daran angrenzende und dicht bebaute Stadtstrukturen aus dem 20. Jahrhundert (im Durchschnitt mehr als 200 EW/ha). > Siehe Infokarte A„Wohngebietstypen“(S. 96) Erreichbarkeit im ÖV. Nur Stadtbereiche, die sehr gut bzw. gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen sind, stellen geeignete Standorte dar. > Siehe Infokarte B „ÖV­Güteklasse“(S. 97) • Auch in den Gebieten der sechs neuen Zentren können unter Umständen Einrichtungen des großflächigen Einzelhandels als Attraktoren sinnvolle Ergänzungen darstellen. Daher soll auch hier prinzipiell die Prüfung derartiger Projekte möglich sein. Diese kann aber erst erfolgen, wenn die städtebaulichen Zielsetzungen für diese Bereiche endgültig geklärt sind. • Die Ausschlusszone bietet keine parzellenscharfe Abgrenzung, sondern verschafft Orientierung. • Eine allfällige Anpassung der räumlichen Ausprägung der Ausschlusszone ist durch einen Beschluss der Stadtentwicklungskommission möglich. Das kann insbesondere dann erfolgen, wenn im Zuge der Siedlungsentwicklung weitere Stadtgebiete durch eine hohe Dichte und hochrangige Anbindung an den ÖV die grund­ sätzlichen Voraussetzungen für großflächigen Einzelhandel erfüllen. Agenda 3: Großfächiger Einzelhandel 83 Räumliches Leitbild Ausschlusszone für Einkaufszentren bei Neuentwicklung und Bestandserweiterung Ausschlusszone für neue EKZ­ Festlegungen(Typ I& II) Grundkarte Bebautes Gebiet Gewässer U-Bahnlinien(geplante Verlängerung) Bahnlinien Stadtgrenze 0 0,5 1 2 3 4 5 km Quellen: Stadt Wien, MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung; ÖIR, 2019; RNK 2018: MA 18, MA 21 A/B, MA 41; Urban Atlas, GMES 84 LEITFADEN FÜR DIE RAUMVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG (RVE) Der Leitfaden zur Raumverträglichkeitserklärung verdeutlicht die Erwartungshaltung der Stadt an Projektwerberinnen und ­werber und macht trans­ parent, welche Qualitäten bzw. Wirkungen ein genehmigungsfähiges Projekt haben muss. Er konkretisiert die in der Bauordnung für Wien vorgeschriebenen Prüfinhalte. Der Leitfaden dient der Vergleichbarkeit, erleichtert die Bearbeitung der RVE durch Gutachterinnen und Gutachter und standardisiert das Prüfverfahren des eingereichten Gutachtens durch die Stadtpla­ nung und anderer in die Beurteilung eingebundener Stellen. Eine allfällige Anpassung der Vorgaben ist durch einen Beschluss der Stadtentwicklungs­ kommission möglich. Generelle Anforderungen • Die Raumverträglichkeitserklärung(Gutachten zur Raumverträglichkeit) sowie das Verkehrs­ gutachten sind in einem Gutachten abzuhandeln, um die Bezüge und Wechselwirkungen deutlich machen zu können. • Der Projektstandort darf nicht in der Ausschluss­ zone für großflächigen Einzelhandel liegen bzw. muss dem räumlichen Leitbild des Fachkonzepts Mittelpunkte des städtischen Lebens – Polyzentrales Wien und den von der Stadt Wien beschlos­ senen städtebaulichen Leitbildern entsprechen. • Es ist eine fundierte Darstellung der Auswirkungen des Projekts auf die Stadtentwicklung, auf das Leitfaden für die Raumverträglichkeitserklärung(RVE) 85 Zentrensystem Wiens, die Vielfalt städtischer Nut­ zungen, die Verkehrsverhältnisse und zu(räumlichen) Wechselwirkungen auf andere Einzelhandelsein­ richtungen sowie die Nahversorgung vorzulegen. • Im Rahmen der Raumverträglichkeitserklärung sind klima­ und energierelevante Aspekte des Vor­ habens darzustellen. Dabei sind insbesondere jene Maßnahmen zu beschreiben, die zur Erzielung einer hohen Energieeffizienz, zur Vermeidung von klimarelevanten Treibhausgasemissionen und zur Nutzung der lokalen erneuerbaren Energie­ potenziale beitragen. Die Herausforderungen urbaner Hitzeinseln(UHI) und damit einhergehen­ de Konzepte zur Vermeidung von zusätzlichen Hitzebelastungen sind zu erläutern. • Initiierung und Durchführung von Manage­ ment­ und Finanzierungsstrukturen für Zentren • Verbesserung der öffentlichen Durchwegung und der Erreichbarkeit mit dem Umweltverbund • Beschränkung der Pkw­Stellplätze des Pro­ jekts basierend auf einem Mobilitätskonzept gemäß Fachkonzept Mobilität • Bereitstellung von Flächen für soziale und kul­ turelle Nutzungen oder für öffentliche Einrich­ tungen wie Büchereien, Eltern­Kind­Zentren, Jugendzentren etc. • Substanzielle Impulse für eine städtebauliche Neuorganisation von Zentrenbereichen mit entsprechenden funktionalen Defiziten • Innovative Nutzungsmischungen und Nut­ zungsmöglichkeiten für Initiativen und Vereine • Die Raumverträglichkeitserklärung hat eine Zusammenfassung(inklusive Ergebnisdarstel­ lung), eine Beschreibung des Vorhabens(Projekt­ beschreibung, geplante Nutzung, gewünschte Änderung des Flächenwidmungs­ und des Bebau­ ungsplans) sowie eine Beschreibung des Stand­ orts und der Ausgangssituation(Lage des Projekt­ gebiets, aktuelle Nutzung und Flächenwidmung) sowie eine kompakte Darstellung der urbanen städtebaulichen Standards des Projekts zu enthalten. Sie werden im Folgenden beispielhaft angeführt: • Urbaner, möglichst nutzungsoffener Baukör­ per, der sich in die umgebende Siedlungs­ und Bebauungsstruktur maßstäblich und gestalterisch einfügt • Attraktive Sockelzone gemäß Fachkonzept Mittelpunkte des städtischen Lebens – Polyzentrales Wien • Öffnung und Einsehbarkeit im Erdgeschoß, Anordnung von auf den > öffentlichen Raum (und Verkehrsflächen) ausgerichteten Schau­ fenstern/ oder kleiner Geschäftslokale • Aufwertung bzw. Erweiterung des öffentlichen Raums Die Schaffung von zusätzlicher Verkaufsfläche allein wird dezidiert nicht als Beitrag nach urbanen städ­ tebaulichen Standards definiert. Bei Bedarf wird die Einhaltung bzw. Etablierung urbaner städtebaulicher Standards und Qualitäten vertraglich gesichert. Anforderungen zur Darstellung der Auswirkungen des Projekts umfassen: Die in der Bauordnung für Wien aufgeführten Begriffe wurden zum besseren Verständnis hinsicht­ lich der Prüfkriterien mit kurzen Erläuterungen zu diesem Fachkonzept und weiteren Zielsetzungen und Strategien der Stadt Wien, wie z. B. Stadtent­ wicklungsplan, Fachkonzept Mobilität u. a., hinterlegt. 1. Auswirkungen auf die Stadtentwicklung (nach§ 7b Abs. 7 WBO) Dabei sind insbesondere folgende Fragestellungen und Aspekte zu berücksichtigen: • Wie fügt sich das Projekt in die Planungen der Stadt Wien für das Gebiet(z. B. Festlegungen zu Zielgebieten, räumliche Leitbilder, Masterpläne etc.) ein? 86 • Entspricht das Projekt den festgeschriebenen Planungsgrundsätzen, Leitlinien und Zielsetzungen der Wiener Stadtentwicklung? Zu berücksichtigen sind Aussagen und Zielsetzungen des gültigen Stadtentwicklungsplans inklusive der Fach­ konzepte sowie weiterer relevanter Strategien und Dokumente der Stadtplanung mit Relevanz für das Projekt. 2. Auswirkungen auf die Stadtstruktur(Zentren und Siedlungsstruktur)(nach§ 7b Abs. 7 WBO) Erforderlich ist eine Beschreibung der bestehenden Siedlungsstruktur und der durch das Projekt aus­ gelösten Veränderungen. Und zwar insbesondere im Hinblick auf folgende Aspekte: • Beschreibung der bestehenden Zentrenstruktur und der durch das Projekt ausgelösten Verände­ rungen, und zwar insbesondere im Hinblick auf Verbesserungen bzw. Verschlechterungen der von der Stadt Wien in diesem Fachkonzept(polyzen­ trale Stadtstruktur, Stärkung bestehender Zentren und definierter neuer Zentrenstandorte gemäß räumlichem Leitbild etc.) und in weiteren Konzep­ ten und Strategien vorgegebenen Zielsetzungen. Dichte, Aufwertung und gute Nutzbarkeit des öffentlichen Raums, Nutzung gut erschlossener ÖV­Standorte, Vermeidung von Wegen und damit Reduzierung des Verkehrsaufkommens(v. a. MIV) sowie der Pkw­Stellplätze etc. 3. Auswirkungen auf die Vielfalt städtischer Nutzungen(nach§ 7b Abs. 7 WBO) Die bestehenden Nutzungen des Projektgebiets und der Umgebung sind zu beschreiben. Es soll dargelegt werden, wie sich das Projektgebiet aktu­ ell im Hinblick auf zentrale Ziele der Stadtplanung darstellt und welche Veränderungen durch das geplante Projekt zu erwarten sind. Insbesondere folgende Ziele der Stadtplanung müssen dabei Berücksichtigung finden: Nutzungsmischung, Nut­ zungsvielfalt, Durchmischung ehemals monofunktio­ naler Nutzungen, Vermeidung der Schaffung von Monostrukturen, keine reine Auslegung auf Einzel­ handel, Erhaltung von Geschäftsstraßen, gute Erreichbarkeit mit dem Umweltverbund, öffentliche Räume ohne kommerzielle Nutzung, Aufwertung des öffentlichen Freiraums, Verbesserung der Auf­ enthaltsqualität im Straßenraum etc. • Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Aus­ wirkungen des Projekts auf die städtebauliche Struktur der Umgebung gelegt werden. Die Ziele der Stadtplanung sind dabei zu berücksichtigen, insbesondere die Schaffung von kompakten Bebauungsformen(innerstädtisch: Aufnahme der Gebäudecharakteristik der Umgebung, auch am Stadtrand möglichst urbane Bebauungsformen), eine bodensparende Bebauung und nutzungsge­ mischte Bauformen, die Offenheit des Gebäudes für mögliche zukünftige andere Nutzungen, eine bauliche Integration in die bestehenden Stadt­ quartiere, klima­ und energierelevante Aspekte, die Öffnung von Gebäuden hin zum öffentlichen Raum sowie die Sicherstellung von Durchlässig­ keit und Durchwegung. • Verbesserungen bzw. Verschlechterungen bezüg­ lich der von der Stadt Wien vorgegebenen Ziel­ setzungen der„Stadt der kurzen Wege“, Erreich­ barkeiten, Nutzungsmischung, qualitätsvolle 4.(Räumliche) Wechselwirkungen auf andere Einkaufszentren und Geschäftsstraßen sowie Nahversorgung(nach§ 7c Abs. 4 WBO) Hier sind folgende Analysen einzubringen: • Ermittlung des Einzugsbereichs des geplanten Projekts und der im Einzugsbereich gebundenen Umsätze als Voraussetzung für alle weiteren Berechnungen. • Vergleich der Kaufkraft mit erwarteten Umsätzen nach Sortimenten bzw. Branchen im Einzugsbe­ reich des geplanten Projekts, um Einschätzungen zu einer Über­ oder Unterversorgung des betrachteten Raums und den daraus resultieren­ den räumlichen Wirkungen treffen zu können. Darauf aufbauend Einschätzungen zu positiven und/oder negativen Wirkungen des geplanten Projekts. • Darstellung des erwarteten„Umsatz­Shiftings“, d. h. Analyse, wo die an einem neuen Standort zu Leitfaden für die Raumverträglichkeitserklärung(RVE) 87 erzielenden Umsätze bisher gebunden waren, um die etwaige Schwächung von bereits gefährdeten, aber weiterhin gewünschten Zentrenstandorten abschätzen zu können. Daraus aufbauend Ein­ schätzungen zu positiven und/oder negativen Wir­ kungen des geplanten Projekts. 5. Verkehrsverhältnisse(nach§ 7b Abs. 7 WBO) Das Motiv der Stadtplanung ist die Schaffung von kompakten und durchmischten Strukturen sowie durch flächensparende Projekte besonders das Erzielen von kurzen Wegen und eine Reduktion des Gesamtverkehrsaufkommens(v.a. im Bereich des nicht umweltfreundlichen MIV). Grundsätzlich soll gem. Fachkonzept Mobilität eine Stärkung des Umweltverbunds(ÖV, Rad­ und Fußverkehr) erreicht werden. Daher sind bei der Prüfung der verkehrlichen Anforderungen alle Verkehrsmodi gleichwertig zu behandeln. licher Verkehr) zu und von den EKZ­Einrichtungen problemlos abgewickelt werden kann. Dem Umweltverbund ist der Vorrang gegenüber dem motorisierten Individualverkehr einzuräumen und die Planungen sind auf dessen Raum­ und Flä­ chenbedürfnisse auszulegen. Es sind ausreichen­ de Gehsteigbreiten einzuplanen, der Anschluss an Radverkehrsanlagen sowie Durchwegungen für den Fußverkehr und eine Verbesserung der ÖV­Güteklasse für das Projektgebiet sind sicher­ zustellen. Projektbezogene Mobilitätskonzepte, die den Umweltverbund forcieren, sind in der Analyse zu berücksichtigen. Maßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Logistik(geringe Lärm­ und Schadstoffemissionen, effiziente Raumnutzung, möglichst geringes Verkehrsaufkommen) müssen umfassend dargestellt werden(als Logistik­ schwerpunkt im Mobilitätskonzept oder als Logis­ tikkonzept). Die folgenden Inhalte sind zu prüfen. • Anbindung an ÖV. Eine effiziente und leistungs­ starke Anbindung von EKZ an den öffentlichen Personennahverkehr(siehe ÖV­Güteklassen) muss, unabhängig von der Lage des Bauvor­ habens im Stadtgebiet, sichergestellt sein. • Anbindung an Fuß­und Radverkehr. Eine attraktive Anbindung an Rad­ und Fußverkehrs­ routen ist ebenfalls notwendig und gegebenen­ falls aktiv zu fördern. • Vorhandene Verkehrsfrequenz. Die Leistungs­ fähigkeit der Straßen muss ausreichen, um den Verkehr im Umweltverbund zu und von den Ein­ kaufszentren ohne wesentliche Beeinträchtigung aufzunehmen. Darüber hinaus sind erforderlichen­ falls Maßnahmen für eine Stärkung des ÖV, Rad­ und Fußverkehrs auszuarbeiten. • Örtliche Verkehrsverhältnisse und Kapazität der Straßen. Durch die bestehende Verkehrs­ erschließung(Ampelanlagen, Kreuzungen, Einbahnen, Parkverbote etc.) muss gewährleistet sein, dass der Verkehr in den Verkehrsmodi des Umweltverbunds(Fuß­, Radverkehr und öffent­ • Auswirkungen auf bestehenden Verkehr. Die Auswirkungen auf den bestehenden Verkehr sind für alle Verkehrsmodi zu untersuchen und es ist darzulegen, wie negative Auswirkungen auf den Umweltverbund zu verhindern sind bzw. durch welche Maßnahmen Verkehrsverlagerungen hin zum Umweltverbund erreicht werden können. • Schaffung von Stellplätzen. Für den zu erwar­ tenden Verkehr muss ein Mobilitätskonzept erstellt werden. Reduzierte Stellplatzobergrenzen sollen festgelegt werden. Ebenerdige Pkw­Stell­ plätze vor dem(bzw. rund um das) Gebäude sind zu unterbinden. Die Parkmöglichkeiten sind in architektonisch ansprechender und kompakter Form zu errichten(bevorzugt in Tiefgaragen). Parkmöglichkeiten für Fahrräder müssen in aus­ reichender Anzahl auf dem Grundstück geschaffen werden und unbebaute Flächen müssen zu min­ destens 50% begrünte Flächen mit beschattender Vegetation sein. • Die zu erwartenden durch das Projekt verursachten Emissionen(Lärm, Luftschadstoffe etc.) und anderer Auswirkungen auf Klima und Umwelt sind darzulegen. DER WEG ZUM FACHKONZEPT 08 90 DER WEG ZUM FACHKONZEPT Ein starkes, wirkungsvolles Konzept setzt das Zusammenspiel aller relevanten Institutionen sowie Akteurinnen und Akteure voraus. Es nimmt unterschiedliche Perspektiven ein und baut auf den Erfahrungen und der Expertise vieler auf. Vor diesem Hintergrund wurde das Fachkonzept„Mittelpunkte des städtischen Lebens – Polyzentrales Wien“ im Zeitraum Frühjahr 2017 bis Sommer 2019 in einem breiten Diskurs und unter Einbeziehung zahlreicher städtischer Einrichtungen, externer Fachexpertinnen und ­experten sowie Bezirks­ vertreterinnen und ­vertreter entwickelt. Fachliche Grundlagen Die Wiener Stadtentwicklung setzt sich bereits seit Jahrzehnten mit der Wiener Zentrenstruktur ausein­ ander. Die Polyzentralität der Stadt, die Vielfalt der Wiener Zentren wurde und wird daher in Stadtent­ wicklungsplänen umfassend thematisiert. Früh wur­ de dabei ein umfassendes Verständnis von Zentren entwickelt, in dem Zentren nicht nur als Standort für Handel und Gastronomie gesehen werden, sondern auch in ihrer sozialen Bedeutung und als Identifika­ tionsort für die ganze Stadt, einzelne Bezirke oder Stadtteile. Im STEP 2025 wurde u. a. festgehalten: „Eine polyzentrische Stadtentwicklung braucht stra­ tegische Steuerung, um die ‚richtigen‘ baulichen Strukturen, urbanen Nutzungen und Funktionen an die ‚richtigen‘ Standorte zu bekommen.“ Das dahinter­ liegende Verständnis einer prozesshaften, koopera­ tiven Entwicklung von Zentren ist handlungsanleitend für das vorliegende Fachkonzept. Weitere wichtige Grundlagen liefern die STEP­Fachkonzepte Mobilität, Grün­ und Freiraum und Öffentlicher Raum. Mit der Befragung von 1.200 Wienerinnen und Wienern zum Thema„Urbane Nutzungsmuster“ im Auftrag der MA 18 – Stadtentwicklung und Stadt­ planung(durchgeführt von IFES – Institut für empirische Sozialforschung im Jahr 2017), den Werkstattberichten„Perspektive Erdgeschoß“ (2011),„Perspektive Leerstand“(2013),„Wien: Polyzentral“(2016) sowie„Die Sockelzone in Neubaugebieten“(2016) liegen weitere wichtige, inputgebende Untersuchungen der Wiener Stadt­ planung vor, deren Erkenntnisse in das Fachkonzept eingeflossen sind. Kooperativer Entwicklungsprozess Diese strategisch­fachlichen Grundlagen bildeten den Rahmen für einen kooperativen Entwicklungs­ prozess mit Fachdienststellen der Stadtverwaltung, Bezirken und lokalen Akteurinnen und Akteuren sowie Expertinnen und Experten aus den Bereichen Planung, Immobilien­, Wirtschafts­ und Standort­ entwicklung 37 . In einer Reihe von Formaten und Veranstaltungen wurden Status und Entwicklungs­ potenziale von Wiens Zentren aus unterschied­ lichen Blickwinkeln betrachtet. Explorative Stadt­ spaziergänge führten in die Favoritenstraße, zum Elterleinplatz in Hernals und in das Zentrum Florids­ dorf und beleuchteten praxisnahe aktuelle Entwick­ lungen und Herausforderungen in diesen wichtigen Zentren. Strategien und Maßnahmen zur Etablierung neuer Zentren wurden u. a. in einer Veranstaltung in der Nordbahnhalle im Stadtentwicklungsgebiet Nordbahnhof und einer im stadtraum in St. Marx umfassend erörtert. Vertreterinnen und Vertreter der Bezirke(Bezirksvorsteherinnen und ­vorsteher) waren im Erstellungsprozess eingeladen und ein­ gebunden. Sie tauschten sich u. a. im Rahmen einer Der Weg zum Fachkonzept Fachkonzept Fachkonzept Mittelpunkte des städtischen Lebens Handbuch 91 Programm Zielgebietsprogramm Masterplan Abb.: Der Stadtentwicklungsplan für Wien STEP 2025 als strategischer Rahmen „Open House“­Veranstaltung im März 2019 in der Planungswerkstatt mit Expertinnen und Experten der Stadtplanung zur Zentrenentwicklung und zum Stand der Arbeiten am Fachkonzept aus. Die Wirtschaftskammer Wien war in diesem Ent­ wicklungsprozess eine wichtige Partnerin. Das Fachkonzept baut daher auch maßgeblich auf fach­ lichen Grundlagenforschungen und Studien der Wirtschaftskammer Wien auf: einer Erhebung der EKZ­Flächen in Wien(2018), der Studie Raum­ verträglichkeitsprüfung – Raumordnungsrechtliche Kriterien für die Zulassung von Einkaufszentren (2017), dem Kriterienkatalog zur Kategorisierung/ Typisierung der Wiener Handelszentren(2017) und nicht zuletzt dem Masterplan zur Urbanitätsoffensive in Wien(2013). Folgende Studien stellen ebenfalls wesentliche fachliche Grundlagen dar, die von der Wirtschaftskammer Wien in Zusammenarbeit mit der MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung erstellt wurden: die zweijährlichen PassantInnenzäh­ lungen in ausgewählten Geschäftsstraßen(WKW, zuletzt 2018) und die Kaufkraftstromanalyse Wien (WKW, 2015). Im Rahmen der Erstellung wurden zudem zwei Kooperationsvereinbarungen zwischen der Wirtschafskammer Wien und der MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung abgeschlos­ sen. Darin wurde zum einen die Zusammenarbeit bei der datenbasierten Erhebung der bestehenden Zentrenlandschaft vereinbart. Diese Vorarbeit gab Aufschluss über den aktuellen Status und mögliche Entwicklungsperspektiven. Zum anderen wurde eine Forschungskooperation zu potenziellen Trans­ formationsprozessen großflächiger Einzelhandels­ strukturen mit Untersuchungen an vier ausgewählten Standorten durchgeführt(durch raum& kommuni­ kation GmbH und RegioPlan Consulting GmbH). Die auf Basis dieser Kooperation umgesetzten Untersuchungen lieferten weitere Erkenntnisse, die in die strategischen Festlegungen eingeflossen sind. Auch bei der Umsetzung des Fachkonzepts wird auf diese bewährte Partnerschaft mit der Wirtschaftskammer Wien, wie auch auf die weitere Kooperation mit der Wirtschaftsagentur Wien, gebaut. Ein weiterer Fokus des kooperativen Entwicklungs­ prozesses lag schließlich auf der Rolle öffentlicher Einrichtungen in der Zentrenentwicklung. Sie können durch ihre Investitions­, Standort­ und Förderent­ scheidungen maßgeblichen Einfluss auf räumliche Entwicklungen nehmen. Im Rahmen von zwei Work­ shops und einer Reihe von weiteren Gesprächen wurden die Potenziale solcher öffentlicher„Invest­ ments“ erörtert und darüber reflektiert, wie sie optimal für die Zentrenentwicklung genutzt werden können. Mehr als ein Dutzend Dienststellen und Einrichtungen der Stadt mit zentrenrelevanten Auf­ gaben und städtischen Niederlassungen nahmen an diesen Beratungen teil. 92 Fachliche Grundlagen Fachkonzept Grün- und Freiraum Fachkonzept Mobilität Fachkonzept Öffentlicher Raum Fachkonzept Produktive Stadt MA 18 Perspektive Erdgeschoß Perspektive Leerstand Wien: Polyzentral Die Sockelzone in Neubaugebieten(MA 21) Urbane Nutzungsmuster Erhebung EKZFlächen(2018) PassantInnenzählung Geschäftsstr.(2018) Studie Raumverträglichkeitsprüfung(2017) Kriterienkatalog Handelszentren(2017) Kaufkraftstromanalyse Wien(2014) Masterplan Urbanitätsoffensive(2013) WKW Kooperativer Entwicklungsprozess Bezirke PlanerInnen Wirtschaft Stadtverwaltung Lokale AkteurInnen Standortentwicklung Immobilienentwicklung Explorative Stadtspaziergänge Veranstaltung Nordbahnhalle Open-House-Veranstaltung Planungswerkstatt Workshop#1 Workshop#2 Kooperationsvereinbarungen zwischen WKW und MA 18 Vier Vorstudien ÖIR – Österreichisches Institut für Raumplanung 1 Bestehende Wiener Zentrenlandschaft Superwien Urbanism ZT OG 2 Neuentwicklung von Zentren Urban Innovation Vienna 3 Die Rolle städtischer Einrichtungen in der Zentrenentwicklung MA 18 RaumUmwelt Planungs-GmbH 4 Steuerungsansätze für den großfächigen Einzelhandel Fachkonzept Mittelpunkte des städtischen Lebens Der Weg zum Fachkonzept 93 Vier Vorstudien Im Vorfeld bzw. begleitend zum kooperativen Ent­ wicklungsprozess arbeiteten Expertinnen und Experten im Auftrag der MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung vertiefend zu folgenden themati­ schen Schwerpunktsetzungen und Hauptfragestel­ lungen(teilweise in Kooperation mit der Wirt­ schaftskammer Wien): Analyse der bestehenden Wiener Zentrenlandschaft(durchgeführt von ÖIR – Österreichisches Institut für Raumplanung), Neuent­ wicklung von Zentren(durchgeführt von Superwien Urbanism), die Rolle öffentlicher Einrichtungen in der Zentrenentwicklung(durchgeführt von Urban Innovation Vienna) und die Weiterentwicklung von Steuerungsansätzen für den großflächigen Einzel­ handel(durch die MA 18, begleitet durch RaumUm­ welt Planungs­GmbH), aufbauend auf Analysen und Studien der Wiener Stadtentwicklung und der Wirt­ schaftskammer Wien. Hier wurden wichtige Vorar­ beiten geleistet, die in weiteren Abstimmungs­ und Bearbeitungsschritten verdichtet und präzisiert wur­ den. Das Fachkonzept baut auf diesen Inhalten auf, wesentliche Erkenntnisse sind in die erarbeiteten Zielsetzungen, Strategien und Handlungsempfeh­ lungen eingeflossen. Die Ausarbeitung des Fach­ konzepts erfolgte durch die MA 18 mit Unterstüt­ zung von Urban Innovation Vienna. Prozesssteuerung Der Gesamtprozess wurde unter Federführung der MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung umgesetzt. Die Prozesssteuerung erfolgte durch ein Kernteam bestehend aus Vertreterinnen und Vertre­ tern der Baudirektion der Stadt Wien(Kompetenz­ zentrum übergeordnete Stadtplanung, Smart City Strategie, Partizipation, Gender Planning), der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klima­ schutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung der Stadt Wien, der MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung sowie der MA 21A – Stadtteilplanung und Flächennutzung Innen­Südwest und MA 21B – Stadtteilplanung und Flächennutzung Nordost. Beispielprojekt PlaceCity Floridsdorf 38 Parallel mit Erarbeitung und Finalisierung des Fach­ konzepts wird in den kommenden Monaten das geförderte Projekt PlaceCity Floridsdorf gemeinsam mit Projektpartnerinnen und ­partnern von MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung, Superwien Urbanism und der Universität für Angewandte Kunst, Social Design – Arts as Urban Innovation umgesetzt und damit eine starke Verknüpfung von strategischen Leitlinien und Praxis sichergestellt. Es ist Teil des internationalen EU­Förderprojekts PlaceCity – ein zweites Projektgebiet wird in Oslo bearbeitet – und greift Themen auf, die essenziell für ein gelungenes Miteinander in städtischen Zen­ tren sind. Ziel ist u. a., sogenannte Placemaking Tools zu erproben und die Vernetzung der Akteur­ innen und Akteure vor Ort nachhaltig zu forcieren. Dies umfasst Aktivitäten zur Bewusstseinsbildung für die Themen öffentlicher Raum und Zentren sowie einen prozesshaften Diskurs über die Identi­ tät des Zentrums Floridsdorf. Ein(inter­)nationales und lokales Wissensnetzwerk, das sich aus Vertre­ terinnen und Vertretern der städtischen Verwaltung, der Bevölkerung, Gebietsbetreuung Stadterneue­ rung, Wirtschaft, Politik, Kunst und Kultur, Wissen­ schaft und vielen mehr zusammensetzt, wird im Zuge dessen aufgebaut. Das Zentrum Floridsdorf soll gemeinsam mit der Bezirksvorstehung, Anrainerinnen und Anrainern, lokalen Wirtschafts­ treibenden und Unterstützung der Gebietsbetreu­ ung vor Ort weiterentwickelt werden. Die zahl­ reichen bestehenden und zukünftigen Aktivitäten in Floridsdorf werden dafür vernetzt, Synergien geschaffen und für die Öffentlichkeit über den 21. Bezirk hinaus sichtbar gemacht. Zentrale Themen sind der öffentliche Raum, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Kultur, Bildung sowie Wirtschaft. Die hier gewonnenen Erfahrungen können und werden für die(Weiter­)Entwicklungen anderer Wiener Zentren genutzt werden. 94 ANHANG 09 96 Infokarte A Wohngebietstypen Wohngebietstypen gruppiert nach baulicher Dichte Gründerzeit und Altstadt(dicht) Wiederaufbau Bauperioden ab 1961 und Cottagegebiete Einfamilienhaus­ und Kleingartengebiete Großfächiger Einzelhandel Ausschlusszone für neue EKZ­Festlegungen (Typ I& Typ II) bei Neuentwicklungen und Bestandserweiterungen Grundkarte Bebautes Gebiet Gewässer U-Bahnlinien(geplante Verlängerung) Bahnlinien Stadtgrenze 0 0,5 1 2 3 4 5 km Quellen: Stadt Wien, MA 18- Stadtentwicklung und Stadtplanung; ÖIR, 2019; RNK 2018: MA 18, MA 21 A/B, MA 41; Urban Atlas, GMES; Wohngebietstypen 2016: MA 18 Infokarte B ÖV­Güteklasse ÖV­Güteklasse (2018) Güteklasse A Güteklasse B Güteklasse C Güteklasse D Güteklasse E Großfächiger Einzelhandel Ausschlusszone für neue EKZ­Festlegungen (Typ I& Typ II) bei Neuentwicklungen und Bestandserweiterungen Anhang 97 Grundkarte Bebautes Gebiet Gewässer U-Bahnlinien(geplante Verlängerung) Bahnlinien Stadtgrenze 0 0,5 1 2 3 4 5 km Quellen: Stadt Wien, MA 18- Stadtentwicklung und Stadtplanung; ÖIR, 2019; RNK 2018: MA 18, MA 21 A/B, MA 41; Urban Atlas, GMES; ÖV-Güteklasse 2018: MA 18; 98 Infokarte C Synthese der Faktoren für die Ausschlusszone für neue EKZ­Festlegungen und ­Erweiterungen Großfächiger Einzelhandel Ausschlusszone für neue EKZ­Festlegungen (Typ I& Typ II) bei Neuentwicklungen und Bestandserweiterungen davon: Fachkonzept Produktive Stadt Flächen für industriell­gewerbliche Gebiete und gewerbliche Mischgebiete: keine Eignung für neue EKZ Zählgebiete mit überwiegend Einfamilienhäusern und Kleingärten innerhalb der Ausschlusszone, teilweise mit Anteil an Geschoß­ wohnbau Quelle: Wohngebietstypen 2016 Wiener Grüngürtel – Freiflächen Grundkarte Bebautes Gebiet Gewässer U-Bahnlinien(geplante Verlängerung) Bahnlinien Stadtgrenze 0 0,5 1 2 3 4 5 km Quellen: Stadt Wien, MA 18- Stadtentwicklung und Stadtplanung; ÖIR, 2019; RNK 2018: MA 18, MA 21 A/B, MA 41; Urban Atlas, GMES; Wohngebietstypen 2016: MA 18 Infokarte D Standorte des großfächigen Einzelhandels(Bestand) Anhang Großfächiger Einzelhandel Ausschlusszone für neue EKZ­Festlegungen (Typ I& Typ II) bei Neuentwicklungen und Bestandserweiterungen davon: Fachkonzept Produktive Stadt Flächen für industriell­gewerbliche Gebiete und gewerbliche Mischgebiete: keine Eignung für neue EKZ Bestehende Standorte des großfächigen Einzelhandels (nach Verkaufsfläche) über 40.000 m 2 20.000 m 2 bis unter 40.000 m 2 10.000 m 2 bis unter 20.000 m 2 2.500 m 2 bis unter 10.000 m 2 1.600 m 2 bis unter 2.500 m 2 nicht konsumierte EKZ­Widmung Grundkarte Bebautes Gebiet Gewässer U-Bahnlinien(geplante Verlängerung) Bahnlinien Stadtgrenze 99 0 0,5 1 2 3 4 5 km Quellen: Stadt Wien, MA 18- Stadtentwicklung und Stadtplanung; WKW, 2018; ÖIR, 2019; RNK 2018: MA 18, MA 21 A/B, MA 41; Urban Atlas, GMES; 100 GLOSSAR Aktive Mobilität. Unter dem Begriff aktive Mobilität werden Fortbewegungsarten zusammengefasst, die ganz oder teilweise auf Muskelkraft basieren wie Zufußgehen oder Radfahren. Sie haben positive Wirkungen auf Gesundheit, Fitness und Wohl­ befinden. Alltagsökonomie. Alltagsökonomie gilt als Rück­ grat einer funktionierenden städtischen Wirtschaft. Sie umfasst die Nahversorgung und Daseinsvorsor­ ge gleichermaßen: Vom Einzelhandel, dem Kaffee­ haus, und nicht­kommerziellen Nutzungen bis zu Ärztin und Arzt, Wasser, Strom und Gas umfasst Alltagsökonomie routinemäßig nachgefragte Güter, Dienstleistungen und Infrastrukturen. Diese Tätigkei­ ten in den Blick zu nehmen, verändert den Fokus der Wirtschaftspolitik und lenkt die Aufmerksamkeit hin zu Bedürfnissen„vor Ort“ und„von unten“. All­ tagsökonomie wird von allen – unabhängig von ihrer Kaufkraft – benötigt und ermöglicht ein gutes Leben für alle. BauträgerInnenwettbewerb für geförderte Wohnbauvorhaben. BauträgerInnenwettbewerbe sind ein bewährtes Instrument des geförderten Wie­ ner Wohnbaus. Sie tragen maßgeblich zu dessen hoher Qualität und effizienten und kostengünstigen Lösungen bei. Im Rahmen eines BauträgerInnen­ wettbewerbs entwickeln Bauträgerinnen und Bau­ träger, Architektinnen und Architekten gemeinsam mit Expertinnen und Experten Konzepte, die die Realisierung sozial nachhaltiger, qualitätsvoller, innovativer und ökologischer Wohnbauten sicher­ stellen. Zum Einsatz kommt das Verfahren bei Bau­ plätzen, die im Eigentum des wohnfonds_wien ste­ hen oder bei Projekten mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Wohneinheiten, die mit Mitteln der Wiener Wohnbauförderung errichtet werden. Der BauträgerInnenwettbewerb für geförderte Wohnbauvorhaben ist ein öffentlich ausgelobtes, nicht anonymes Verfahren. Eine interdisziplinäre Fachjury ermittelt die Siegerprojekte. Kleinere Pro­ jekte werden durch den Grundstücksbeirat fachlich bewertet. Im Grundstücksbeirat sind Expertinnen und Experten aus den Bereichen Ökonomie, soziale Nach­ haltigkeit, Architektur und der Ökologie vertreten. Begegnungszone. Eine Begegnungszone ist eine Straße, deren Fahrbahn für die gemeinsame Nut­ zung durch Fahrzeuge sowie Fußgängerinnen und Fußgänger bestimmt ist, und die als solche gekenn­ zeichnet ist. Seit 2013 bietet die österreichische Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit, Begeg­ nungszonen als Instrument der Verkehrsberuhigung einzusetzen. Im Allgemeinen gilt die Höchstge­ schwindigkeit von 20 Kilometer pro Stunde. Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt und müssen stärker aufeinan­ der Rücksicht nehmen. Central Business District(CBD). Als Central Business Districts(CBD) werden hochrangige Geschäfts­ und Büroviertel bezeichnet. Central Business Districts sind bevorzugte Standorte für Unternehmenszentralen, Banken und hochrangige unternehmensbezogene Dienstleistungen. In Wien hat sich neben der Innenstadt in den letzten Jahren mit der Donau City ein neuer Central Business District entwickelt. Bevölkerungsdichte. Über den Kennwert Bevölke­ rungsdichte wird die EinwohnerInnenzahl eines Gebiets in Bezug zur Fläche gesetzt. Durchschnitt­ lich leben in Wien auf einem Hektar Baulandfläche 129 Einwohnerinnen und Einwohner(Stand: April 2017). Am höchsten ist die Besiedlungsdichte in Brigittenau, am geringsten in Hietzing. Einkaufszentrum. In der Fachliteratur wird unter einem Einkaufszentrum üblicherweise eine als Ein­ heit geplante und verwaltete Agglomeration von Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistungsbetrie­ Anhang 101 ben unterschiedlicher Branchen verstanden. Im all­ gemeinen Sprachgebrauch werden hingegen oft­ mals auch Einzelobjekte ab einer gewissen Größe bzw. räumlich eng beieinanderliegende Strukturen ohne einheitliches Management als Einkaufszentrum bezeichnet. Auch die Wiener Bauordnung bezeich­ net sämtliche Bauvorhaben als Einkaufszentren, die eine kritische Größe überschreiten. Erdgeschoßzone. Die Erdgeschoßzone dient als Wohn­, Arbeits­ und Lebensraum. Sie spielt eine wesentliche Rolle bei der Versorgung der Bevölke­ rung und ist ein wichtiger Schauplatz des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in der Stadt. Häufig ist sie Schnittstelle zwischen privat und öffentlich. Sie leistet einen erheblichen Beitrag für die Aufenthaltsqualität im Straßenraum sowie für die Attraktivität und den Wert von einzelnen Gebäu­ den und ganzen Vierteln. EPU(Ein­Personen­Unternehmen). In der Wie­ ner Wirtschaft ist ein hoher Anteil an Ein­Personen­ Unternehmen zu finden; diese machen fast zwei Drittel aller Selbstständigen aus. Die mit Abstand meisten Ein­Personen­Unternehmen in Wien sind im Sektor freiberufliche, technische und wissenschaft­ liche Dienstleistungen zu finden(z. B. Rechts­ und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unterneh­ mensberatung, Werbung). Fachmarkt. Zur Ausweisung von Flächen für den großflächigen Einzelhandel sieht die Wiener Bau­ ordnung die Kategorien Einkaufszentrum und Fach­ markt vor. Als Fachmarkt werden großflächige Einzelhandelsgeschäfte mit einem auf Waren einer bestimmten Branche spezialisierten Sortiment bezeichnet(z. B. Möbelhaus, Elektronikfachmarkt etc.). Flächenwidmungs­ und Bebauungsplan. Der Flächenwidmungs­ und Bebauungsplan enthält Vorgaben über die zulässigen Nutzungen und Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstücks. Der Flächenwidmungs­ und Bebauungsplan wird vom Wiener Gemeinderat beschlossen und ist für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, Mieterinnen und Mieter, Bauwerberinnen und Bau­ werber sowie für die Behörde rechtlich bindend. Flaniermeilen. Flaniermeilen sind zusammen­ hängende und bezirksübergreifende Verbindungen, die Ziele hoher Frequenz miteinander verknüpfen. Beispielsweise führen sie entlang von Hotspots wie Hauptknotenpunkten des öffentlichen Verkehrs, Ein­ kaufsmöglichkeiten, Parks, kulturellen Einrichtungen oder öffentlichen Einrichtungen. Funktions­ und Sozialraumanalyse. Um künftige Entwicklungen und Anforderungen an den öffentli­ chen Raum richtig abschätzen zu können, braucht es vor allem den Blick auf jene Bevölkerungsgrup­ pen, die Freiräume aufgrund ihrer Lebenssituation stark nutzen. Ein wichtiges Instrument dafür wurde mit der Funktions­ und Sozialraumanalyse ent­ wickelt. Mittels dieser werden die sozialräumlichen Anforderungen unterschiedlicher Gruppen von Nutzerinnen und Nutzern an einen Ort erhoben und analysiert. Im Fachkonzept Öffentlicher Raum ist das Bekenntnis der Stadt Wien zur Durchführung von Funktions­ und Sozialraumanalysen im Rahmen von Umgestaltungen von Stadtplätzen(Plätze, die Menschen aus der gesamten Stadt anziehen und bedeutende Orte der Repräsentation darstellen) und Stadtteilplätzen(urbane Freiräume, die ihre Wirkung in einem größeren Stadtteil entfalten) fest­ gehalten. Großfächiger Einzelhandel. Der Begriff groß­ flächiger Einzelhandel dient zur Abgrenzung von Einzelhandelseinrichtungen mit hohem Flächen­ bedarf vom sonstigen Einzelhandel. Flächen für den großflächigen Einzelhandel werden in der Wiener Bauordnung als Einkaufszentrum oder Fachmarkt bezeichnet. Kaufkraft, Kaufkraftbindung. Der Begriff Kauf­ kraft beschreibt die Summe des für Konsumzwecke verfügbaren Einkommens privater Haushalte, also nach Abzug von Steuern und regelmäßigen Zah­ lungsverpflichtungen. Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft bezeichnet denjenigen Anteil an den priva­ ten Konsumausgaben, der dem Einzelhandel zufließt. Um Aussagen über die lokale Bindung der Kaufkraft innerhalb einer Region oder eines Stadt­ teils zu treffen, wird üblicherweise der tatsächlich erzielte Umsatz mit der lokalen Kaufkraft zueinander in Verhältnis gesetzt. Dieses Verhältnis wird als Kaufkraftbindung bezeichnet. Ist dieses Verhältnis positiv, übersteigen die Umsätze die lokale Kauf­ kraft. Mobilitätsmanagement. Mobilitätsmanagement umfasst Maßnahmen der Information, Beratung und Verkehrsangebotskoordinierung, die auf die Förde­ rung einer nachhaltigen Mobilität ausgerichtet sind und an der Nachfrage ansetzen. 102 Modal Split. Der Modal Split stellt die Aufteilung des Verkehrs in seine verschiedenen Verkehrsmittel (Modi) dar. Im Personenverkehr kann der Modal Split auch als Verkehrsmittelwahl bezeichnet wer­ den. Der Modal Split ist Folge des Mobilitätsverhal­ tens der Menschen und des Verkehrsangebots. Motorisierter Individualverkehr(MIV). Als motorisierter Individualverkehr werden persönlich genutzte motorisierte Verkehrsmittel wie Pkws oder Motorräder bezeichnet. Die Nutzerin bzw. der Nut­ zer kann weitgehend uneingeschränkt über Zeiten und Wege entscheiden. Öffentlicher Raum. Der Begriff öffentlicher Raum umfasst Plätze, Verkehrsflächen und Grünflächen, die frei zugänglich sind. Der öffentliche Raum ist ein Sozialraum, der für alle Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung steht und in dem sie miteinander in Interaktion treten können. Mit dem Fachkonzept Öffentlicher Raum liegt ein Konzept vor, das in einem breiten Diskurs erstellt wurde und sich inten­ siv und umfassend dem öffentlichen Raum widmet. Quartierssammelgaragen. Quartierssammelgara­ gen(früher in Wien: Volksgaragen) werden vor allem in dicht bebauten Wohngebieten und im Zuge von Stadterweiterungsprojekten errichtet. Sie stehen den Anrainerinnen und Anrainern gegen ein monat­ liches Entgelt zur Verfügung. In Verbindung mit Quartierssammelgaragen werden Parkplätze an der Oberfläche reduziert, um u. a. eine Belebung des öffentlichen Raums zu ermöglichen. Raumverträglichkeitsprüfung(RVP), Raum­ verträglichkeitserklärung(RVE). Im Rahmen einer Raumverträglichkeitsprüfung werden die räumlichen Wirkungen eines Projektvorhabens auf Aspekte wie Stadtstruktur und Verkehr festgestellt und geprüft. Die Wiener Bauordnung sieht die verpflichtende Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung bei Großbauvorhaben wie u. a. großflächige Einzel­ handelsprojektvorhaben vor. Im Rahmen der RVP ist von der Projektwerberin/vom Projektwerber eine Raumverträglichkeitserklärung einzubringen, die die Wirkungen des Projekts darlegt und von der zustän­ digen Behörde geprüft wird. ÖV­Güteklassen. ÖV­Güteklassen geben die Angebotsqualität des öffentlichen Verkehrs in Österreich an – ähnlich wie Energieeffizienzklassen für Gebäude oder Kühlschränke – und umfassen die Kategorien A bis E(im ländlichen Gebiet auch F und G). Die ÖV­Güteklassen werden von der MA 18(Stadtentwicklung und Stadtplanung) für das gesamte Stadtgebiet anhand der Kombination von drei Kriterien ermittelt und ausgewiesen: Art des Verkehrsmittels(S­Bahn, U­Bahn, Straßenbahn etc.), Bedienungshäufigkeit(Intervall) und Entfer­ nung zur Haltestelle(Fußweg). Sanfte Stadterneuerung. Durch gezielte Sanie­ rungs­ und Neubaumaßnahmen werden Stadtviertel im Rahmen der sanften Stadterneuerung aufge­ wertet und verjüngt. Dabei wird seit jeher ein gro­ ßes Augenmerk auf soziale Nachhaltigkeit und die Schaffung leistbaren Wohnraums gelegt. Dreh­ scheibe für alle Erneuerungsprozesse, aber auch für Fragen zum Wohnen, Wohnumfeld und dem Zusammenleben im Grätzel sind die Expertinnen und Experten der Gebietsbetreuung Stadterneue­ rung(GB*). Im Zuge der sanften Stadterneuerung wurden bereits rund 340.000 Wohnungen saniert. Quartiersmanagement. Durch die Einrichtung eines Quartiersmanagements(oftmals auch als Stadtteilmanagement bezeichnet) wird ein lokaler Ansprechpartner in einem neuen oder bestehenden Stadtteil geschaffen. Die Aufgaben eines Quartiers­ managements sind vielfältig, zielen im Kern aber darauf ab, die lokale Bevölkerung zu aktivieren und sie in die Weiterentwicklung des Stadtteils mitein­ zubinden. Dabei werden auch die angrenzenden, bereits bestehenden Wohngegenden und Stadtteile mitbetrachtet und in Aktivitäten miteinbezogen. Das Quartiersmanagement trägt zur Vernetzung von Akteurinnen und Akteuren aus unterschiedlichen Bereichen der Verwaltung, der Politik, der privaten Wirtschaft, lokalen Vereinen und Bewohnerinnen und Bewohnern bei. Smart City Wien Rahmenstrategie. Die Smart City Wien Rahmenstrategie setzt sich als Nachhal­ tigkeitsstrategie der Stadt mit den Herausforderun­ gen des Klimawandels in themenübergreifender und langfristiger Perspektive auseinander. Wien fokus­ siert dabei bewusst nicht ausschließlich auf den Einsatz moderner Technologien, sondern wählt einen ganzheitlichen Ansatz: Smart ist demnach die Sicherung der Lebensqualität für alle Bewohner­ innen und Bewohner bei gleichzeitig größtmöglicher Ressourcenschonung unter Einsatz innovativer Technologien und Prozesse. Entsprechend umfasst die Rahmenstrategie Zielsetzungen im Bereich von Energieverbrauch, Verkehr oder Gebäudetechnik, ebenso wie etwa in der Bildungs­ und Innovations­ politik. Nicht zuletzt bietet die Smart City Wien Rah­ Anhang 103 menstrategie außerdem die Chance, den Standort Wien international zu positionieren. Sockelzone. Zur Sockelzone zählt die Erdgeschoß­ zone eines Gebäudes sowie die davorliegende (halb­)öffentliche„Vorzone“. reduziert werden, wenn ein bestimmtes Gebiet mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist(Stell­ platzregulativ). Die reduzierte Stellplatzverpflichtung unterstützt das verkehrspolitische Ziel der Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbunds(öffentli­ cher Verkehr, Rad­ und Fußverkehr). Stadtentwicklungsplan STEP 2025. Der aktuelle Stadtentwicklungsplan„STEP 2025“ wurde 2014 vom Gemeinderat beschlossen. Er gibt die Rich­ tung der Stadtentwicklung bis 2025 vor. Im Fokus stehen das Mobilitätssystem, die grüne Infrastruktur sowie das Ziel, kompakte und attraktive Quartiere zu schaffen, die Wohnen, Arbeiten und Erholung verbinden. Mit dem Beschluss des STEP 2025 wurde der Startpunkt für die weitere Umsetzung gesetzt. Aufbauend auf seinen Zielsetzungen und Initiativen werden Maßnahmen in Gang gesetzt und vertiefende Fachkonzepte erarbeitet. Stadterweiterung, Stadterweiterungsgebiete. Der Begriff Stadterweiterung beschreibt die Ent­ wicklung von neuen Stadtteilen und Siedlungen am Stadtrand. Entsprechend den Festlegungen des STEP 2025 findet Stadterweiterung nur dort statt, wo ausreichende ÖV­Angebote vorhanden sind bzw. parallel entwickelt werden. Beispiele für Stadt­ erweiterungsgebiete stellen die Seestadt Aspern oder das Hausfeld dar. Städtebauliche Verträge. Seit 2014 darf die Gemeinde Wien mit Entwicklerinnen und Entwick­ lern von Immobilienprojekten Verträge abschließen, in denen deren Beiträge zur Unterstützung von Pla­ nungszielen sowie zur Errichtung von Infrastruktur vereinbart werden. Die städtischen Dienststellen machen von dieser Möglichkeit im Sinne einer fairen Beteiligung Privater an den Kosten der Stadtent­ wicklung Gebrauch. Die Festsetzung oder Abände­ rung eines Flächenwidmungs­ und Bebauungsplans darf jedoch nicht vom Abschluss einer solchen Ver­ einbarung abhängig gemacht werden. Stadtteilmanagement. Siehe Quartiers­ management. Stellplatzregulativ. Die Stellplatzverpflichtung ist als Instrument in der Wiener Bauordnung und im Wiener Garagengesetz verankert und gibt vor, wie viele Parkplätze beispielsweise bei der Errichtung eines Wohnhauses zu schaffen sind. Im Zuge der Erstellung des Flächenwidmungs­ und Bebauungs­ plans kann die gesetzliche Stellplatzverpflichtung Umweltverbund. Der Begriff Umweltverbund bezeichnet die Gruppe der − in Hinblick auf Schad­ stoffausstoß, Flächenverbrauch und Lärmbelastung − umweltverträglichen Verkehrsarten und ihre aktive Vernetzung: Fußverkehr, Radverkehr(inkl. öffentlicher Fahrradangebote wie City­Bikes), öffentlicher Ver­ kehr(S­, U­, Straßenbahn, Bus) sowie − im weiteren Sinn − Taxis, Carsharing­ und Mitfahrangebote. Verkaufsfäche. In der Wiener Bauordnung wer­ den Verkaufsflächen als Räume verstanden, die überwiegend für das Ausstellen und den Verkauf von Waren beziehungsweise für das Erbringen von Dienstleistungen bestimmt sind. Wohngebietstypen. Das Stadtgebiet weist unter­ schiedliche Bebauungsformen und Bevölkerungs­ dichten auf. Die fünf zusammengefassten Wohn­ gebietstypen charakterisieren das bewohnte Stadtgebiet anhand ihrer überwiegenden baulichen Struktur. Die Wohngebietstypen setzen sich aus Zählgebieten zusammen, wodurch sie eine wichtige Basis für weiterführende Analysen und Auswertun­ gen für die Stadtplanung bilden. Zentrenrelevante Einrichtungen. Vollwertige urbane Zentren besitzen eine breite Angebots­ vielfalt, die neben Einzelhandel wie Supermärkte, Bäckereien oder Bekleidungsgeschäfte auch Dienstleistungen, öffentliche Einrichtungen, Unter­ nehmen, soziale Infrastruktur, Bildung, Kultur­ und Freizeitangebote, Gesundheitseinrichtungen, Gastronomie etc. umfasst. Zwischennutzung. Als Zwischennutzung wird die zeitlich befristete Nutzung von Erdgeschoßzonen oder Gebäuden bezeichnet, um Leerstand zu ver­ meiden. Zwischennutzungen tragen maßgeblich zur Belebung von Erdgeschoßzonen und Stadtviertel bei und schaffen günstigen Mietraum für lokale Initiativen, innovative Unternehmen oder die Kreativ­ szene. 104 QUELLEN UND ANMERKUNGEN 1 Diese werden in unterschiedlichen Strategiedokumenten und Veröffentlichungen der Wiener Stadtplanung behan­ delt(Stadtentwicklungspläne, STEP­Fachkonzepte, Masterplan Gründerzeit, Perspektive Erdgeschoß etc.) 2 Der Anteil der Bevölkerung über 65 Jahre, der im Jahr 2018 bei 16,5% lag, wird der Bevölkerungsprognose der MA 23 zufolge in den kommenden 30 Jahren auf über 20% ansteigen. 3 Quelle: KMU­Forschung Austria(2016): Konsumenten­ verhalten im Distanzhandel 2016. In: Online­Handel. Trendanalysen zu Entwicklungen und Folgewirkungen auf Beschäftigungsstrukturen in Österreich. Forschungs­ bericht im Auftrag der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien. Forba, 2016(Eichmann et al.) 4 Bei Bekleidung, Schuhe, Kleinelektronik, Bücher liegt der Online­Anteil aktuell bei etwa 20%. Quelle: RegioPlan 2018. 5 Quelle: Wirtschaftskammer Wien(2015): Kaufkraftstrom­ analyse Wien 2014: Analyse der Kaufkraftströme und Kaufkraftverflechtungen, Trendanalyse der Kaufkraftkenn­ zahlen 1988–2006–2014, Einkaufsmotive der Wiener Haushalte. 6 Im Unterschied zu anderen Stadtgebieten sind hier die Quartierszentren zu einem Zentrengefüge verschmolzen und lassen sich nicht mehr in einzelne, punktuelle Zentren unterteilen. 7 Die Nachfolgestrategie der Wiener Tourismusstrategie 2020 wird derzeit ausgearbeitet. 8 Im Per­Albin­Hansson­Stadtteil läuft bis 2022 eine Modernisierungsoffensive der Wohnsiedlung aus der Nachkriegszeit im Rahmen der Internationalen Bauaus­ stellung„IBA Wien“. 9 Die PassantInnenfrequenzen werden seit den 1970er Jah­ ren für die Wiener Geschäftsstraßen alle zwei Jahre durch die Wirtschaftskammer Wien in Kooperation mit der Stadt Wien – Stadtentwicklung und Stadtplanung erhoben. Die Ergebnisse der aktuellsten Erhebung wurden publiziert in: Wirtschaftskammer Wien(2019): Passantenzählung 2018. 10 Die Befragung wurde im Auftrag der MA 18 durch das Institut für empirische Sozialforschung(IFES) durch­ geführt; Stichprobe: 1.200 WienerInnen ab 16 Jahren. 11 In Wien kommt die von SES gemanagte Einkaufsstraße in der Seestadt am ehesten an dieses Modell heran. In Lienz, Salzburg und Vöcklabruck sind ebenfalls BID ähnli­ che Organisationen vorhanden. In allen dreien ist das Stadtmarketing Trägerin der Initiative. 12 Die Wirtschaftsagentur verfolgt z. B. folgende Förder­ schienen: Standortinitiative – Förderung für Errichtung und Erweiterung von Betriebsobjekten, Nahversorgung – Förderung Wiener Kleinstunternehmen; Geschäftsbele­ bung­Raum für Neues – Förderung für bauliche Investitio­ nen von kleinen und mittleren Wiener Unternehmen. Die Wirtschaftskammer Wien vergibt Zuschüsse für die Betriebsübernahme und Weiterführung am selben Stand­ ort in derselben Branche.(Stand: 03/2019) 13 Im Werkstattbericht 162„Die Sockelzone in Neubauge­ bieten“ wird ein Überblick über angemessene Raumhö­ hen für unterschiedliche Nutzungen in der Sockelzone gegeben. Die hier getroffenen Festlegungen sind hand­ lungsanleitend bei der Vorgabe von Mindestgeschoß­ höhen. 14 Vgl. Masterplan Gründerzeit; in: Werkstattberichte der Stadtentwicklung Wien(Nummer 180), Seite 78. Mit der Bauordnungsnovelle 2018 wurde eine reduzierte Stellplatzverpflichtung bei Zu­ oder Umbauten oder bei Änderungen der Raumwidmung im Wiener Garagen­ gesetz verankert. Vergleichbare Regelungen auch für Neuentwicklungen sollen geprüft werden. 15 Tourismus ist nicht nur ein Wachstumsmarkt, er strahlt auch zunehmend über die touristischen„Hotspots“ hin­ aus. In den letzten Jahren sind etwa zahlreiche neue Hotels in Favoriten rund um den Hauptbahnhof und rund um den Westbahnhof im 15. Bezirk entstanden. 16 Im Werkstattbericht 162„Die Sockelzone in Neubau­ gebieten“ wird ein Überblick über angemessene Raum­ höhen für unterschiedliche Nutzungen in der Sockelzone gegeben. 17 So wurde beispielsweise im Falle des Nordbahnhof­ viertels die Nordbahnviertel Service GmbH sowohl mit Aufgaben des Quartiersmanagements als auch des EG­ Zonen­Managements betraut. Sie steht dabei in engem Austausch mit dem Stadtteilmanagement Nordbahnviertel der Gebietsbetreuung Stadterneuerung(GB*). 18 Das Joint Venture ist eine Partnerschaft des Einkaufszent­ renbetreibers Spar European Shopping Centers(SES) und der vor Ort tätigen Entwicklungsgesellschaft aspern 3420. 19 Im Seeparkquartier der Seestadt wurden die Sockelzonen in rote(Geschäfte), blaue(Erweiterung) und grüne(kultu­ relle/soziale Nutzung) Zone unterschieden und entspre­ chend ihrer Frequenzabhängigkeit angeordnet. 20 Bei der organisatorischen Umsetzung von bauplatzüber­ greifenden Modellen kann auf bereits bestehende Erfah­ rungen in Wien zurückgegriffen werden . Zwischen den Bauträgerinnen und Bauträgern in Neu Leopoldau besteht die Vereinbarung, dass alle einen gewissen Anteil ihrer Nutzfläche bauplatzübergreifend für gemeinschaftli­ che Nutzungen zur Verfügung stellen müssen. Zwischen den Bauträgerinnen und Bauträgern in der Biotope City am Wienerberg besteht ein Servitutsvertrag, der die gegenseitige Nutzung von Freiräumen und Gemein­ schaftsflächen entlang einer Straßenachse regelt. Die baufeldübergreifenden Gemeinschaftsräume des Quar­ tiers werden von allen Bauträgerinnen und Bauträgern gemeinsam finanziert – dadurch haben alle gleichberech­ tigten Zugang dazu. Eine weitere Möglichkeit ist eine sogenannte„Allmendekommission“ als Gremium zur Koordinierung der Nutzung der Gemeinschaftsräume, wie sie z. B. beim Hunziker­Areal in Zürich umgesetzt wird. 21 Im Rahmen von Befragungen, die für die Kaufkraftstrom­ analyse Wien 2014 der Wiener Wirtschaftskammer Anhang durchgeführt wurden, gaben fast 90% der Befragten an, dass die Gestaltung ein wichtiger Einflussfaktor für die Wahl des Einkaufsstandorts ist. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt die PassantInnenbefragung der Wirtschaftskammer Wien. Demnach wünschen sich einkaufende Passantinnen und Passanten auf die Frage nach Veränderungsvorschlä­ gen in Einkaufsstraßen insbesondere Verkehrsberuhigung und mehr Grünflächen. 22 Die Umgestaltung der Herrengasse im 1. Bezirk wurde überwiegend durch Private finanziert. Auch bei der Umge­ staltung der Rotenturmstraße ist eine Kostenbeteiligung Privater vorgesehen. 23 Mögliche Angebote einer Mobilitätsstation umfassen: Leihräder; Carsharing­Fahrzeuge; Zweirad­Leihfahrzeuge bzw. nicht­ oder leicht­motorisierte Verkehrsmittel(Lasten­ räder, E­Bikes); Reparatur­ und Servicewerkstätten für Fahrräder; E­Ladestellen, aber auch leicht zugängliche Infrastrukturen für Lieferservices wie etwa Grätzel­Boxen sowie Schließfächer für die Zwischenlagerung für örtliche Unternehmen. 24 Weitere Details zu Mobilitätsstationen und Micro Hubs werden im Fachkonzept Mobilität beschrieben. Ebenso wie Mobilitätstationen sollen Micro Hubs nicht nur in Zen­ tren, sondern an vielen weiteren Standorten entstehen. Bspw. können leerstehende Erdgeschoß­Lokale in Micro Hubs transformiert werden. Eine ansprechende Gestal­ tung(z. B. einsichtige Fassaden, Schaufenster) ist dabei jedenfalls notwendig, um eine belebende Wirkung auf die Erdgeschoß­Zone und das unmittelbare städtische Umfeld zu gewährleisten. Weitere Voraussetzungen sind Abstell­ und Rangierbereiche für Lieferfahrzeuge(z. B. Multifunktionsstreifen mit Ladezonen). 25 Die letztverfügbaren Zahlen stammen aus dem Jahr 2014. Aktuellere Daten liegen nicht vor. Daten: Wirtschafts­ kammer Wien(2015): Kaufkraftstromanalyse Wien 2014: Analyse der Kaufkraftströme und Kaufkraftverflechtungen, Trendanalyse der Kaufkraftkennzahlen 1998–2006– 2014, Einkaufsmotive der Wiener Haushalte. 26 Datenquelle: EKZ­Widmungen in Wien. Erhebung der Wirtschaftskammer Wien, Stand Juni 2019. 27 Der Motorisierungsgrad, also die Anzahl an Pkw pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner, ist in Wien seit Jahren rückläufig und beträgt mit Stand Dezember 2018 rund 383 Pkw. Dies ist der mit Abstand niedrigste Wert im Vergleich mit anderen Bundesländern oder Landes­ hauptstädten. Rund 40% der Haushalte sind„autofrei“, verfügen also über keinen Pkw.(Daten: Statistik Austria und Wiener Lebensqualitätsstudie 2018) 28 Siehe etwa die Ergebnisse der Befragung zu urbanen Nutzungsmuster( > weitere Details siehe Infobox„Zentren sind vielfältig und werden vielfältig genutzt“ auf S. 44) 29§ 7c.(1), Bauordnung für Wien(06/2019):„Einkaufszentren sind Bauvorhaben mit Räumen, die überwiegend für das Ausstellen und den Verkauf von Waren beziehungsweise für das damit im Zusammenhang stehende Erbringen von Dienstleistungen bestimmt sind, soweit die Fläche dieser Räume zusammen mehr als 2.500 m², im ‚Gemischten Baugebiet – Betriebsbaugebiet‘ und im ‚Industriegebiet‘ mehr als 1.000 m 2 beträgt.“ 30 Durch die Stellplatzbewirtschaftung für großflächige Pkw­ Stellflächen, also für KundInnenstellplätze in Zentren in öffentlichen Bereichen und in privaten Arealen von EKZ, kann ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und zur Stabilisierung von kleinräumigen Zentren geleistet werden. 31§ 7c, Abs. 1, Bauordnung für Wien(06/2019). 32 Gemäß§ 4, Abs.4, Bauordnung für Wien(06/2019). 33 Hinsichtlich der zeitlichen Befristung von Bebauungsbe­ stimmungen, auf die Differenzierung von EKZ­Typen sowie im Hinblick auf den Schwellenwert für Einkaufszentren (z. B. im Falle von Erweiterungen der Verkaufsfläche) sind geeignete Übergangsbestimmungen zu definieren. 34 Als funktionale Einheit laut§ 7c, Abs. 1, Bauordnung für Wien gelten Einzelhandelsobjekte, deren Flächen durch eine funktionale Verbindung in Summe mehr als 2.500 m² (bzw. 1.600 m² nach einer entsprechenden Änderung des Schwellenwerts) betragen. Als Kriterien für eine funktionale Verbindung werden z. B. gemeinsame Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen, eine gemeinsame innere Erschließung oder auch die Verbindung von Gebäuden gesehen. 35 Von dieser Ausschlusszone sind keine Ausnahmen mög­ lich. Für zur Zeit des Beschlusses des Fachkonzepts im magistratsinternen Entwurfsverfahren bzw. im Lauf befindliche Verfahren zur Änderung oder Festsetzung des Flächenwidmungs­ und Bebauungsplans gilt die Aus­ schlusszone nicht. 36 Die zu prüfenden Aspekte werden in der Wiener Bauord­ nung in den Paragraphen§ 7b Abs. 7 sowie§ 7c Abs. 4 definiert. 37 Kooperativer Entwicklungsprozess: · Zusammenarbeit mit städtischen Einrichtungen und Dienststellen: Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales, Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Sport, Geschäftsgruppe Bildung, Integration, Jugend und Personal, Geschäfts­ gruppe Kultur und Wissenschaft, Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung, Geschäftsgruppe Umwelt und Wiener Stadtwerke, Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen, alle Bezirksvor­ steherinnen und Bezirksvorsteher, Magistratsdirektion­ Baudirektion, Magistratsabteilungen(MA) 7, 10, 11, 13, 17, 18, 19, 21 A, 21 B, 23, 24, 25, 34, 36, 37, 50, 56, 69, wohnfonds_wien ­ fonds für wohnbau und stadt­ erneuerung, Wirtschaftsagentur Wien, Gebietsbetreuung Stadterneuerung(GB*) 2/20, GB*10, GB*9/17/18, (GB*10), GB*7/8/16 GB*Nord, GB*21, GB*Stadtteilmanagement Sonnwendviertel, Wiener Wohnen, Wohnpartner Wien, IBA Wien, Mobilitäts­ agentur Wien, Lokale Agenda 21 · Einbindung der Bezirke: Austausch mit Bezirks­ vorsteherinnen und Bezirksvorstehern · Kooperation mit der Wirtschaftskammer Wien, Standort und Infrastrukturpolitik · Weitere eingebundene Institutionen: Arbeiterkammer Wien, Stadtteilmanagement Seestadt aspern, Wien 3420 aspern development AG, Kreative Räume/SOHO Ottakring, Lokale Agenda 21, Planungsgemeinschaft Ost(PGO), Österreichischer Städtebund, Lokale Agenda Favoriten, SHIZZLE ­ Kunst­ und Kulturverein, Wiener Hilfswerk/Geschäftsstraßenverein Innere Hernalser Hauptstraße, IG Kalvarienberggasse, IG Hernalser Hauptstraße, Handelsverband Österreich, AzW­Architek­ turzentrum Wien, WU Wien, TU Wien, Universität für Angewandte Kunst · Weitere Expertinnen und Experten, Planungsbüros und private Unternehmen: CIMA, IC Development, Immobilien­ wirtschaft, RAUMUMWELT PLANUNGS®­GMBH, Reality Lab, REWE Group, Standort und Markt, Urban Issues, Superwien, ÖIR GmbH, Hofer KG ­ Zweignieder­ lassung Loosdorf, IFES, Regioplan, Raumposition 38 Dieses Projekt wird im Rahmen der JPI Urban Europe im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie(bmvit) durchgeführt und gefördert. 105 106 IMPRESSUM Beschlossen vom Wiener Gemeinderat am 19. Dezember 2019 Eigentümer und Herausgeber: Stadtentwicklung Wien, Magistratsabteilung 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung Projektleitung: Katharina Conrad, MA 18 Inhalt und Redaktion: Magistratsabteilung 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung Urban Innovation Vienna(UIV) Bearbeitungsteam: Herbert Bartik, Katharina Conrad, Kalojan Daskalow, Hans Emrich, Johannes Gielge, Pia Hlava, Johannes Hofinger, Clemens Horak, Kurt Mittringer, Martina Reisenbichler, Katharina Söpper­Quendler, Andreas Trisko, Maria Wasserburger Inhaltliche Grundlagen: ÖIR GmbH – Österreichisches Institut für Raumplanung, Superwien Urbanism ZT OG, Urban Innovation Vienna, RaumUmwelt® Planungs­GmbH, Magistratsabteilung 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung, Magistratsabteilung 21A – Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen­Südwest, Magistratsabteilung 21B – Stadtteilplanung und Flächenwidmung Nordost, Wirtschaftskammer Wien – Standort und Infrastruktur­ politik Erarbeitet unter Einbeziehung der umfangreichen Expertise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Wien, Interessens­ vertretungen der Wirtschaft sowie externen Planungsfachleuten. Grafik und Layout: Superwien Urbanism ZT OG mit Manuel Radde Bildnachweis: Titelfoto: Meidlinger Hauptstraße, Stadt Wien/ Gerd Götzenbrucker S. 7: Birgit Hebein, Stadt Wien/ Karo Pernegger S. 8: Meidlinger Hauptstraße, Stadt Wien/ Gerd Götzenbrucker S. 13: Franz­Jonas­Platz, Stadt Wien/ Gerd Götzenbrucker S. 14: Alserbachstraße, Stadt Wien/ Gerd Götzenbrucker S. 20: Praterstraße, Stadt Wien/ Gerd Götzenbrucker S. 28: Favoritenstraße, Stadt Wien/ Gerd Götzenbrucker S. 34/35: Ortskern Aspern, Stadt Wien/ Christian Fürthner S. 40: Columbusplatz, Stadt Wien/ Gerd Götzenbrucker S. 46: Elterleinplatz, Stadt Wien/ Gerd Götzenbrucker S. 51: Wallensteinplatz, Stadt Wien/ Gerd Götzenbrucker S. 52: Bezirksmuseum Hietzing, Stadt Wien/ Gerd Götzenbrucker S. 52/53: Stadtteilmanagement aspern Seestadt, Stadt Wien/ Gerd Götzenbrucker S. 54: Maria­Tusch­Straße, Wien 3420 aspern Development AG/ Daniel Hawelka S. 61: Hannah­Arendt­Platz, Wien 3420 aspern Development AG/ Ludwig Schedl S. 68: Lange Gasse, Stadt Wien/ Gerd Götzenbrucker S. 68/69: Rochusmarkt, Stadt Wien/ Gerd Götzenbrucker S. 70/71: Pius­Parsch­Platz, Stadt Wien/ Christian Fürthner S. 72/73: Landstraßer Hauptstraße, Stadt Wien/Gerd Götzenbrucker S. 74: Gewerbepark Stadlau, Stadt Wien/ Gerd Götzenbrucker S. 80: Muthgasse, Stadt Wien/ Christian Fürthner S. 84: Berggasse, Stadt Wien/ Gerd Götzenbrucker S. 84/85: Taborstraße, Stadt Wien/ Christian Fürthner S. 86/87: Wallensteinplatz, Stadt Wien/ Gerd Götzenbrucker S. 88: Rochusmarkt, Stadt Wien/ Gerd Götzenbrucker S. 93: Pius­Parsch­Platz, Stadt Wien/ Christian Fürthner S. 94: Karlsplatz, Stadt Wien/ Gerd Götzenbrucker Lektorat: Andrea Eder Druck: Print Alliance HAV Produktions GmbH Gedruckt auf ökologischem Druckpapier aus der Mustermappe von„ÖkoKauf Wien“ Copyright: Magistratsabteilung 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung Wien 2020 Alle Rechte vorbehalten www.wien.gv.at ISBN 978-3-903003-57-6