Positionspapier der AG Junge Wohnungslose “ Über den Bedarf eines Gesamtkonzepts für junge Erwachsene in der Wohnungslosenhilfe” Wien, März 2021 Impressum Für den Inhalt dieses Positionspapiers verantwortlich: AG Junge Wohnungslose und ihre TeilnehmerInnen Caritas der Erzdiözese Wien Diakonie Karibu Heilsarmee Österreich KIJA – Kinder und Jugendanwaltschaft KUS- Kultur und Sportverein der Wiener Berufsschulen MA 11 – Kinder und Jugendhilfe MA 13 – Bildung und Jugend neunerhaus Obdach aXXept Volkshilfe Wien Tom Adrian, Florian Baumgarten, Bernhard Eder, Maresi Kienzer, Franziska Hörmann, Laurenz Pötscher Marion Hackl, Ulla Pavlicek Julia Heneis Petra Höflinger Peter Sarto Margarita Langstöger Gudrun Wildling, Rudi Schweiger, Elisabeth Herwich Brigitte Ladner Jürgen Hölbling, Armin Farkas Florian Rossmann Doris Moravec Inhaltliche Konzeption, Text: Adrian Thomas(Jugendnotschlafstelle a_way); Baumgarten Florian(P7); Eder Bernhard (Jugendnotschlafstelle a_way); Herwich Elisabeth(MA 11); Hörmann Franziska(JUCA); Kienzer Marie-Theresa(JUCA), Moravec Doris(Volkshilfe Wien) Die Publikation wurde sorgfältig erstellt und kontrolliert. Dennoch erfolgen alle Inhalte ohne Gewähr. Jegliche Haftung der Mitwirkenden der AG Junge Wohnungslose aus dem Inhalt dieses Werkes ist ausgeschlossen. AG Junge Wohnungslose 1 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung und Zielsetzung 2. Beschreibung der Zielgruppe 3. Schwierigkeiten auf dem Weg zur eigenen Wohnung 3.1. Eigener Wohnraum –(Un)Möglichkeit für Junge Wohnungslose 3.2. 18+ und auf sich selbst gestellt 3.3. Psychische Gesundheit und Wohnungslosigkeit 3.4. Interdependenz Beschäftigungs- und Wohnungslosigkeit 3.4.1. Wissen wofür: Über Tagesstruktur und AMS-Kurse 3.4.2. Wiener Mindestsicherung: Schlechterstellung junger Erwachsener? 3.4.3. Umgang mit Geld und Schulden 3.5. Altersgerechte Wohnungslosenhilfe: Über Innovation und Stillstand 3.5.1. Zu Angebot und Nachfrage von altersadäquaten Wohnplätzen 5 7 9 9 11 15 16 17 18 19 21 21 3.5.2. Zugang zu betreuten Wohnplätzen als Hürde, speziell für Junge Wohnungslose 22 3.5.3. Mangelnde Spezialisierung ambulanter Angebote 23 3.5.4. Chancenhäuser – die neue Akutversorgung 24 3.5.5. Prävention und Nachversorgung – Über die Möglichkeit, die WWH zu verkleinern 26 3.5.6. Weder Fortbildung noch gesicherte Daten 26 4. Social Return on Investment 27 4.1. Studien zum Thema Social Return on Investment 28 5. Woran es wirklich fehlt – Über den Bedarf eines Gesamtkonzepts für junge Erwachsene in der Wohnungslosenhilfe 31 6. Quellenverzeichnis 34 6.1. Literatur-Quellen 34 6.2. Online-Quellen 35 6.3. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 36 AG Junge Wohnungslose 2 GLOSSAR Altersgerecht/-adäquate Angebote sind speziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppe hinsichtlich des Alters zugeschnitten.(Beispiele sind: flexible Öffnungszeiten, kleine Wohnsettings, Einzelzimmer, aber auch erlebnispädagogische Konzepte oder die Bereitstellung von WLan können damit gemeint sein.). Behindertenhilfe – Abkürzung für das Beratungszentrum Behindertenhilfe. Zuständig für die Zuweisung von Plätzen für Personen mit besonderen Bedürfnissen oder psychischen Erkrankungen. Betreuungsschlüssel – Beschreibt die Anzahl an zu betreuenden Personen pro Professionalist*in der Sozialen Arbeit(Sozialarbeiter*in, Sozialpädagog*in, Betreuer*in etc.) bzWO – Beratungszentrum Wohnungslosenhilfe. Zuständig für die Zuweisung von wohnungslosen Menschen zu betreuten Wohnplätzen der Wohnungslosenhilfe. Care Leaver* – Der Begriff bezeichnet junge Erwachsene, die mit Erreichen der Volljährigkeit aus der Betreuung der Kinder- und Jugendhilfe ent lassen werden(„leaving care“). Förderbewilligung – Wird u.a. vom bzWO ausgestellt und ist eine Bewilligung zur Inanspruchnahme einer Leistung der Wiener Wohnungslosenhilfe(Übergangswohnen, Mowo etc…). Hilfe für junge Erwachsene ist ein Begriff aus der Kinder- und Jugendhilfe und beschreibt Unterstützungsleistungen über die Volljährigkeit hinaus. Housing Firs t – Bedeutet den direkten Einzug in eine Wohnung, flankiert mit sozialarbeiterischer Betreuung. Junge Erwachsene – Aufgrund der speziellen Bedarfslagen der 18- bis 25-Jährigen werden diese unter dem Begriff junge Erwachsene zusammengefasst. Junge Wohnungslose – Wird im Positionspapier als eigener Begriff verwendet und bezeichnet alle Erwachsenen im Alter von 18 – 25, welche in ETHOS, die europäische Typologie für Wohnungslosigkeit, fallen(siehe: https://www.feantsa.org/download/ethos_de_2404538142298165012.pdf). Kontingentplatz – Es gibt gewisse"Spezialplätze"(Kontingente) für Personen mit besonderen Bedürfnissen(z.B. Konsument*innen, Paare, junge Erwachsene). Lebensweltorientiert bedeutet, dass Angebote für die Zielgruppe nahe an ihren Interessen, Lebensverhältnissen, Lebensschwierigkeiten sowie ihren Ressourcen sind. Mowo – Mobile Wohnbetreuung, bietet sozialarbeiterische bzw. sozialpädagogische Unterstützung in der eigenen Wohnung an. AG Junge Wohnungslose 3 Niederschwellig – Bezeichnet die Eigenschaft eines Angebots, welches von den Nutzer*innen nur geringen Aufwand zu seiner Inanspruchnahme erfordert, bzw. auf deren Bedürfnisse zugeschnitten ist und leicht zugänglich ist. Objektförderung – Finanzielle Förderung des laufenden Betriebes einer gemeinnützigen Einrichtung anhand des Objekts(entgegen der Subjektförderung). Prekäres Wohnen – Beinhaltet alle Wohnformen, die ungesichertes bzw. unzureichendes Wohnen beinhalten(siehe ETHOS https://www.feantsa.org/download/ethos_de_2404538142298165012.pdf). Soziale Schiene – Fasst die soziale Wohnungsvergabe und Wohnungskommission zusammen. Subjektförderung – Fördergelder werden anhand der Anzahl der unterstützungswürdigen Personen(Subjekte), welche ein soziales Angebot wahrnehmen, ausbezahlt(im Gegensatz zu Objektförderung). Transitionspsychiatrie – Beschreibt die psychiatrische Behandlung am Übergang zwischen Jugend und Erwachsensein. UMF – Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Volle Erziehung – Kinder und Jugendliche, die außerhalb ihrer Herkunftsfamilie untergebracht und betreut werden – bespielsweise in einer sozialpädagogischen Wohngemeinschaft oder in einer Pflegefamilie WMG – Wiener Mindestsicherungsgesetz. WKJH – Wiener Kinder- und Jugendhilfe Wohnplatzwidmung – Bedeutet in diesem Kontext eine höhere Subjektförderung und dementsprechend geringere Betreuungsschlüssel. Wohnungskommission – Ein politisches Gremium welches über die Befürwortung einer Gemeindewohnung abseits der Förderkriterien entscheiden kann. WWH – Wiener Wohnungslosenhilfe. AG Junge Wohnungslose 4 1. Einführung und Zielsetzung Junge Wohnungslose(18 bis 25 Jahre) gelten bei Fachkräften der Sozialen Arbeit als vulnerabel und ihre Beratung und Betreuung als methodisch besonders herausfordernd. In der Regel können sie auf keine stabilisierenden sozialen Ressourcen zurückgreifen. Oft sind sie mit akuten Konflikten in der Familie oder der Beendigung einer Maßnahme durch die Kinder- und Jugendhilfe konfrontiert(s. Kapitel 3.2), die zur Wohnungslosigkeit führen können. Gleichaltrige befreundete Peers sind selbst nur bedingt belastbar oder stabilisierend(Wenzel et al., 2012: 7ff). Die mangelhaft zu erwartende Unterstützung betrifft insbesondere die wohnräumliche, leben sie in der Regel selbst noch bei den Eltern. Instabile soziale Unterstützung in Kombination mit typischen Verhaltensmustern und Merkmalen junger Erwachsener, wie beispielsweise hohe Mobilität und Hochrisikoverhalten(siehe Kapitel 2), führen zu ungewöhnlich langen Phasen prekärer Nächtigung. Bildlich bedeutet das: Einmal schlafen bei Freundin XY, einmal in der Nightline, einmal wird„durchgemacht“. Die angeschnittenen Besonderheiten führen notwendigerweise zu altersspezifischen Herausforderungen, insbesondere betreffend erstmaliger Kontaktaufnahme und kontinuierlicher Betreuungsverhältnisse Junger Wohnungsloser. Die Arbeitsgruppe(AG) Junge Wohnungslose wurde vor mehr als 10 Jahren ins Leben gerufen und setzt sich aus Vertreter*innen diverser Einrichtungen der Wiener Wohnungslosenhilfe(WWH), sowie anderer Sozialeinrichtungen zusammen, in deren Zielgruppe auch häufig junge Erwachsene zu finden sind, wie der MA 13, KIJA und MA 11. Im Alltag ergeben sich für diese Gruppe, nach Eindrücken der Mitglieder der AG, verschiedenste Herausforderungen, auf die im Folgenden näher eingegangen wird: Am privaten Wohnungsmarkt sind junge Erwachsene nicht konkurrenzfähig(siehe Kapitel 3.1). Die Chance auf eine Gemeindewohnung ist gering, vor allem mangels Meldevoraussetzungen infolge instabiler Wohnbiografien(u.a. bereits durch die Eltern verursacht) usw. Zusätzlich finden junge Erwachsene bis 25 Jahre im neuen Wiener Mindestsicherungsgesetz(WMG) besondere Beachtung, allerdings in Form zusätzlich erschwerter Bedingungen, wie einer Erweiterung der Sanktionsmöglichkeiten durch Reduktion der finanziellen Leistungen bei scheinbar unzureichender Mitwirkung. All dem zum Trotz scheinen Junge Wohnungslose innerhalb der Wiener Wohnungslosenhilfe, trotz Anerkennung der Zielgruppe und ihrer Besonderheiten (Riesenfelder et al., 2012: 190ff), auf spezifische Systemhürden zu treffen. Für dieses Positionspapier erhobene sowie vergleichende Zahlen(Jarvis, 2015: 25f; Nielsen et al., 2011: 2206) bestätigen, dass rund ein Drittel aller in Wien von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen zwischen 18 und 30 Jahren alt ist 1 , jedoch nur wenige Plätze der 1 siehe Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Tab. 1 AG Junge Wohnungslose 5 WWH tatsächlich konzeptionell Jungen Wohnungslosen gewidmet sind. 2 Von den insgesamt 3915 Plätzen in Übergangs-Wohneinrichtungen sind nur 91 Plätze(79 Plätze JUCA, 12 Plätze neunerhaus Billrothstraße) explizit auf die Bedürfnisse der Zielgruppe ausgelegt(FSW 2018b: 4). Im betreuten Wohnen sind 36 Wohnplätze durch das Projekt Karibu der Diakonie für ehemalige UMF im Alter von 18 – 25 Jahren kontingentiert und im Stabilisierungswohnen der Jugendnotschlafstelle weitere 8 Plätze. Des Weiteren können Förderkriterien, deren Erfüllung für die Wohnplatzvergabe ausschlaggebend sind, durchaus nachteilig für Junge Wohnungslose von den Fallbearbeiter*innen ausgelegt werden(s. Kapitel 3.4.2). Nachdem bereits 2012 die Vulnerabilität dieser Zielgruppe seitens der WWH festgehalten wurde, erstaunt es umso mehr, dass sich keine explizite Adressierung Junger Wohnungsloser in der aktuellen Akutversorgung der Wohnungslosenhilfe wiederfindet. Ziel dieses vorliegenden Positionspapiers ist es, auf aktuelle Herausforderungen Junger Wohnungsloser Wiens sowie Professionist*innen der Sozialen Arbeit in der täglichen Arbeit mit eben diesen, aufmerksam zu machen . Bereits 2012 publizierte der Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen eine Studie zur Wirksamkeit der Wohnungslosenhilfe, in welcher die speziellen Anforderungen der Zielgruppe der jungen Erwachsenen, wie Risikoaffinität, fehlender Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und fehlende altersadäquate Angebote, thematisiert und erkannt wurden. Besonders der Wechsel von Kinder- und Jugendhilfe zum System der Erwachsenenhilfe wurde charakterlich einer Bruchstelle zugeordnet und als möglicher Lösungsansatz ein Wohnkonzept für das Alter 16 – 24 benannt.(Riesenfelder et al., 2012: 75; 81; 105f). 2014 entwickelte die AG Junge Wohnungslose ein Positionspapier, welches verschiedenen Trägern sowie dem Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen präsentiert wurde. Die darin erarbeiteten Forderungen bzw. Empfehlungen behalten weiterhin ihre Aktualität und wurden aus Sicht der AG bis dato unzureichend umgesetzt bzw. beachtet. Die AG erachtet es deshalb für notwendig, erneut Position zu beziehen und auf die Zielgruppe und deren Problemlagen aufmerksam zu machen. Aufgrund der hohen Zahl Junger Wohnungsloser, der Vulnerabilität der Zielgruppe, einem Mangel an lebensweltorientierten, und daher effizienten und nachhaltigen Unterstützungsangeboten, erhofft sich die AG einen Umdenkungsprozess anzustoßen bzw. erneut auf dessen Notwendigkeit aufmerksam zu machen. Zudem soll auf das Fehlen von aussagekräftigem Datenmaterial aufmerksam gemacht werden. Mittel- bis langfristig scheint daher die Konzeptionierung einer Gesamtstrategie unumgänglich. 2 siehe Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abb. 6. AG Junge Wohnungslose 6 In diesem Sinne möchte die AG Junge Wohnungslose einen progressiven Diskurs anstoßen und zu einem nachhaltigen Konzept zur Bekämpfung von Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit junger Erwachsener beitragen. 2. Beschreibung der Zielgruppe „The idea of emerging adulthood may be of use in describing a developmental status that is in some ways beyond adolescence and in some ways not fully adult” (Arnett und Taber, 1994: 535f). Wohnungslosigkeit stellt in jedem Alter eine Krisensituation dar. An dieser Stelle wird dargestellt, warum jungen Erwachsenen besondere Bedeutung in einer solchen Krisensituation zuerkannt werden sollte: Der Anteil Junger Wohnungsloser unter den Erwachsenen der WWH hielt sich in den letzten Jahren auf einem ähnlich hohen Niveau stabil: Gut ein Drittel aller Wiener Wohnungslosen sind junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 30 Jahren. 3 Die Lebenslagen und-welten von jungen Erwachsenen sind eng mit der Frage verbunden, ab wann tatsächlich von„Erwachsensein“ gesprochen werden kann. Quer durch die Disziplinen und Professionen wird der Entwicklungsphase zwischen 18 und 25 Jahren eine besondere Bedeutung attestiert. Auch in der Evaluierung der WWH 2012 findet diese Erwähnung(Riesenfelder et al., 2012). Dementsprechend muss diese Phase ganzheitlich dargestellt werden, einerseits aus einer psychosozialwissenschaftlichen Betrachtung, andererseits aus neurobiologischer Perspektive, wie auch hinsichtlich der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Besonders wird die Theorie der„Emerging Adulthood“( Arnett und Taber, 1994; Arnett, 2000; 2014) in der Arbeit und den Bemühungen der AG bestätigt. Im Kontext der Veränderung von Übergängen ins Erwachsenenalter, spricht man heutzutage von sogenannten„ Yoyo-Übergängen“. 4 Sie zeichnen sich durch einen aktivpartizipatorischen, komplexen, kontextualisierten bzw. sozial-situierten Charakter bei gleichzeitigen und de-linearen Verlaufsformen aus. Daraus folgen eine hohe Individualisierung und Diversifizierung der Lebensentwürfe(Stauber, 2014: 15-19; Stauber und Walther, 2016: 139f), die Lebensbereiche(Weltanschauung, Arbeit, Liebe) betreffen, welche wesentlich für eine Identitätsbildung sind(Arnett, 2000: 473f). So ist die gesamte Entwicklungsphase von krisenhaften Rollenübergängen, Identitäts- und Lebensstilfindungen, Exploration, hoher Flexibilität und Mobilität, sowie einem hohen Risikoverhalten(bspw. bei Substanzkonsum oder ungeschütztem Geschlechtsverkehr) aber auch von großem Optimismus geprägt(Arnett, 2000; 2006; 2014). 3 siehe Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Tab. 1 4 siehe Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abb. 1. AG Junge Wohnungslose 7 Diese Entwicklungsprozesse lassen sich durch aktuelle Studien auch neurobiologisch erklären und unterstreichen damit einmal mehr die Besonderheit und Vulnerabilität der jungen Zielgruppe, welche Professionist*innen aus der Sozialen Arbeit aufgrund ihrer Erfahrungen in der Praxis längst bekannt waren(Bellebaum et al. 2012: 69-80). Die erwähnten Einflüsse zeigen sich in der praktischen Arbeit mit der jungen Zielgruppe, sowie die Notwendigkeit spezialisierter Angebote klar auf. Dies zeigt auch das Ergebnis der Evaluierungsstudie der WWH aus dem Jahr 2012: „Zum einen muss davon ausgegangen werden, dass vo r allem bei der Zielgruppe der jungen Erwachsenen ohne Verbesserung der in vielen Fällen prekär beschaffenen gesellschaftlichen Teilhabe auch die Erfolge im Zusammenhang mit der lebensräumlichen Integrität nur punktuell bzw. temporärer Natur sein werden“ (Riesenfelder et al., 2012: 191). Die WWH darf sich also besonders bei jungen Adressat*innen nicht als reine Grundversorgungsleistung von Wohnraum bzw. Nächtigungsangeboten verstehen. Stattdessen müssen zusätzliche Unterstützungsangebote bspw. bei Ausbildungs- und Arbeitsplatzintegration, Tagesstruktur oder freizeitpädagogischen Maßnahmen, geschaffen werden. Ohne gesellschaftliche Inklusion kann auch lebens- bzw. wohnräumliche Integration nicht gelingen. Auch im öffentlichen und halböffentlichen Raum sind Mitarbeiter*innen der Wiener Jugendarbeit, vor allem Teams von Streetwork und Mobiler Jugendarbeit, regelmäßig mit den Spezifika der Zielgruppe Junge Wohnungslose konfrontiert. Als besonders betroffen werden Jugendliche und junge Erwachsene aus sozioökonomisch benachteiligten Lebensverhältnissen und/oder Care Leaver wahrgenommen, die z.B. mit schwierigen familiären Situationen, psychischen Erkrankungen, BildungslaufbahnAbbrüchen, Jobverlust oder Fluchterfahrungen konfrontiert sind, und dadurch oftmals nur in prekären und komplizierten Wohnverhältnissen unterkommen. Als Ziel der Arbeit mit dieser Zielgruppe lässt sich neben der allgemeinen Stabilisierung der Lebenssituation auch die Arbeit an einem förderlichen Umgang mit der eigenen Freizeit im Kontext des sozialen Gefüges definieren, insbesondere da dies allgemein Fähigkeiten stärkt, welche eine Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen und dadurch eine Gesamtstabilisierung begünstigen. Junge Menschen benötigen häufig Unterstützung bei der Identitätsentwicklung und eine professionelle Begleitung durch die Krisen. Kontinuierliche Beziehungsangebote wie sie oft von der Jugendarbeit geleistet werden, helfen zur Gestaltung von sinnvoller Freizeitgestaltung. Gesamtgesellschaftliche Krisen und deren Nachwirkungen, wie bspw. jene der Covid19Pandemie der Jahre 2020/2021, beeinflussen die Zielgruppe sowie deren Bedarfslagen ebenso, und bedürfen einer eigenen Betrachtung. AG Junge Wohnungslose 8 Auch die BAWO(Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe) fordert mit ihrem 2019 publizierten Positionspapier„Wohnen für alle“ eine effizientere Versc hränkung der Wohn- und Sozialpolitik, sowie eine engere Verknüpfung der gesetzten Maßnahmen um Obdach- und Wohnungslosigkeit zu beenden(BAWO 2019: 32). Dementsprechend braucht es besonders für junge Erwachsene ganzheitliche Konzepte in der Wiener Wohnungslosenhilfe, die deren besondere Herausforderungen berücksichtigen. Bislang ergab sich aus diesen Erkenntnissen nur eine geringe Differenzierung der Angebotslandschaft, angepasst an die Spezifika der Zielgruppe. Umso wichtiger ist es, dass junge Erwachsene ab 2021 in den Fokus gerückt werden, mit dem Ziel ein Gesamtkonzept für Junge Wohnungslose zu schaffen . 3. Schwierigkeiten auf dem Weg zur eigenen Wohnung In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in weiterer Folge im Sozialpakt der Vereinten Nationen(Art. 11), findet sich das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Das Recht auf Wohnen wurde über die Europäische Sozialcharta gewährleistet(Art. 31). Diese Sozialcharta wurde von den meisten EU-Ländern ratifiziert. So auch von Österreich 2011, allerdings mit der Ergänzung,§ 30 und 31 mit dem Verweis, dass das System des sozialen Wohnbaus das Recht auf Wohnen bereits inkludiere, aus der Ratifizierung zu nehmen(BAWO 2019: 47f). Obdach- sowie Wohnungslosigkeit stellen somit Menschenrechtsverletzungen dar. Personen die davon betroffen sind erfahren Exklusion und Diskriminierung. Im Folgenden werden immer wiederkehrende Problemlagen in der nachhaltigen Vermeidung und Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bei jungen Erwachsenen beschrieben. Die AG geht ausschließlich auf Punkte ein, die in der täglichen Praxis besonders relevant erscheinen. Empfehlungen aus diesem Kapitel sind als kurz- oder mittelfristige Reaktionen auf akute Problemlagen zu verstehen. Sie beseitigen nicht die Notwendigkeit eines Gesamtkonzeptes, können jedoch Teil eines solchen werden. 3.1. Eigener Wohnraum –(Un)Möglichkeit für Junge Wohnungslose Der private Wohnungsmarkt stellt in den seltensten Fällen eine Perspektive für Junge Wohnungslose zur Erlangung von Wohnraum dar. Gerade sie haben meist aufgrund kurzer Vordienstzeiten oder Lehrstellenverhältnisse ein geringes Einkommen, teilweise befinden sie sich noch in schulischer Ausbildung ohne Erwerbseinkommen. Durch den steigenden Druck am privaten Wohnungsmarkt sind sie als Wohnungswerber*innen meist nicht konkurrenzfähig. Hinzu kommen mangelnde Erfahrungen in der selbstständigen Wohnraumerschließung und-erhaltung. AG Junge Wohnungslose 9 Diskriminierungen sowie fehlende finanzielle Mittel von wohnungslosen Personen wirken sich oft zusätzlich erschwerend auf ihre Lebenssituation und ihren Platz am Arbeits- und Wohnungsmarkt aus. „ Sind nicht ausreichend finanzielle Mittel für Wohnkosten, Lebensbedarf und Teilhabe an der Gesellschaft vorhanden, kann bereits eine persönliche Krise— etwa eine Trennung, eine Krankheit, ein Arbeitsplatzverlust oder bspw. Unterbrechungen bei Leistungen des AMS oder der Sozialhilfe— dazu führen, dass die Wohnkosten nicht mehr gedeckt werden können“ (BAWO 2019: 37). Als Ausweg muss ein Platz in einer Wohnsituation gewählt werden, in der Wohnplatzgeber*innen häufig physischen oder psychischen Druck ausüben. Junge Frauen sind hiervon besonders stark betroffen. Aber auch stark überfüllte Wohngemeinschaften werden zwangsläufig gewählt, in welchen fünf Personen ein Zimmer bewohnen oder sich mehrere Personen einen Schlafplatz teilen. Diese Wohnungen sind meist in einem desolaten Zustand. Echte, rechtlich abgesicherte, Mietverträge bilden die Ausnahme. Einige Junge Wohnungslose erhalten über Wiener Wohnen ein Wiener Wohn-Ticket (mit begründetem Wohnbedarf) für eine Gemeindewohnung. Dieses Jungwiener*innen-Wohn-Ticket gilt für junge Erwachsene, die jünger als 30 Jahre alt sind, über keine eigene Wohnung verfügen und seit über zehn Jahren bei ihren Eltern hauptgemeldet sind. Die derzeitige Ausgestaltung der Jungwiener*innen-Aktion greift allerdings bei einem immer größeren Teil der Zielgruppe nicht. Ändern sich die Meldeverhältnisse und existiert schon ein Ticket, muss so rasch wie möglich interveniert werden, um dieses weiterhin behalten zu können. Sollte eine Hauptwohnsitzabmeldung durch Dritte(z.B. durch Eltern nach einem Konflikt) erfolgen, verliert das Ticket seine Gültigkeit. So kommt es beispielsweise vor, dass Betroffene erst von Ämtern und Behörden(z.B. AMS oder MA 40) erfahren, dass eine amtliche Abmeldung stattgefunden hat. Durch die entstandene Meldelücke kommt es somit zum Verlust des Jungwiener*innen-Wohn-Ticket(URL 7). So machen auch MitarbeiterInnen der offenen Jugendarbeit die Erfahrungen, dass das Beantragen eines Wohn-Tickets bei Wiener Wohnen eine große Herausforderung für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus dem Zielgruppenspektrum darstellt. Den Zugang zu vereinfachen(bspw. durch einfache Sprache) und die Voraussetzungen zu senken ist demnach ein zentrales Anliegen der AG. Der Weg über die„ Soziale Schiene“ erweist sich ebenso oft als komplex. Hier müssen zunächst Nachweise über einen Aufenthalt in Wien innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht werden. Für das letzte Jahr vor Beantragung muss eine durchgängige Meldung in Wien nachgewiesen werden. Dies ist aufgrund der prekären Wohnbiografie oft problematisch. Ebenso benötigt es für den Anspruch auf eine Gemeindewohnung AG Junge Wohnungslose 10 über die Soziale Schiene u.a. konkrete Arbeits- und Ausbildungsperspektiven. Dies ist aufgrund des Teufelskreises Arbeits- und Ausbildungslosigkeit in ungesicherten Wohnverhältnissen oft unrealistisch. Dadurch gibt es für einige der jungen Erwachsenen keine Wohnperspektive außerhalb der WWH, was zu einer generellen Perspektivlosigkeit führen kann. Der Zugang zu günstigem Wohnraum durch Wiener Wohnen(Wohn-Ticket, soziale Wohnungsvergabe) ist für junge Erwachsene, welche nicht österreichische Staatsbürger*innen sind, zusätzlich deutlich erschwert. So haben junge Erwachsene nur dann die Möglichkeit eine Gemeindewohnung zu erhalten, wenn sie eine EUStaatsbürgerschaft, den Status als anerkannte*r Geflüchtete*r oder eine langfristige Aufenthaltsberechtigung nach dem Niederlassung- und Aufenthaltsgesetz nachweisen können(URL 5). Merkmalsorientierte Angebote, sprich Lehrlings-, Schüler*innen-, StudierendenWohnheime, Kolpinghäuser, o.ä. stellen regelmäßig eine gute Ressource dar. Der Zeitpunkt der Wohnungslosigkeit(z.B. Saison-/Semesterbeginn oder-ende) zeigt sich hinsichtlich Verfügbarkeit von Plätzen allerdings als besonders relevant. Mit Fortdauer ihrer prekären Lebenslage und der damit verbundenen Belastungen, kann es vermehrt zum Verlust von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen kommen. Diese sind wiederum Voraussetzung für die Nutzung der merkmalsorientierten Angebote. Krisen wie die COVID-19-Pandemie führen aufgrund von Jobverlust bzw. Verlust des Ausbildungsplatzes ebenso zu Wohnplatzverlust und zeitgleich oft zu Verschuldung. EMPFEHLUNGEN:  Erhalt des bestehenden Jungwiener*innen-Wohn-Tickets bei Verlust der Meldung bzw. akuter Wohnungslosigkeit.  Niederschwelliger Zugang zu eigenem Wohnraum durch Anpassung der Voraussetzungen für eine geförderte Wohnung und Vereinfachung der Zugangskriterien(u.a. einfache Sprache).  Effiziente Nutzung von Wohnraum durch Implementierung alternativer Wohnformen, z.B. Wohngemeinschaften in Gemeindewohnungen.  Präventive, niederschwellige Beratungsstelle für Jungmieter*innen um Delogierungen zu vermeiden und rasche Unterstützung bieten zu können. 3.2. 18+ und auf sich selbst gestellt In vielen Einrichtungen der WWH finden sich Betroffene, die als Minderjährige im Rahmen der Vollen Erziehung(Fremdunterbringung) durch die Wiener Kinder- und Jugendhilfe(WKJH) versorgt wurden(Riesenfelder et al., 2012: 190ff; Piat et al., 2014: 2375; Vágnerová et al., 2014: 71f; Ryan et al., 2012: 74). Dies betrifft auch noch sehr AG Junge Wohnungslose 11 junge Erwachsene unter 21 Jahren, manche von ihnen unmittelbar oder kurz nach Erreichen der Volljährigkeit bzw. aufgrund einer Beendigung der Vollen Erziehung durch die WKJH. Viele dieser jungen Erwachsenen mussten in ihrer Herkunftsfamilie Gewalt, Verwahrlosung, Missbrauch und vielfältige Traumata erleben, welche eine Fremdunterbringung notwendig machten(Hyde, 2005: 180ff; Mallett et al., 2005: 196ff; Ryan et al., 2012: 47). Diese Erfahrungen sind trotz Therapie und pädagogischer Aufarbeitung nachhaltig prägend und haben Auswirkungen auf eine Vielzahl von Lebensbereichen der Betroffenen. Ebenso betroffen von obig beschriebenen Traumata sind junge Menschen aus problembehafteten Familien, bei denen es nie zu Kontakten mit der WKJH kam(z.B. weil keine Meldungen erfolgten). Sie erzählen oft erstmals im Kontakt mit den Professionalist*innen der Wohnungslosenhilfe von ihren Erfahrungen und können somit erst im Erwachsenenalter eine Bewältigung dieser beginnen. Beiden Gruppen gemein ist, dass das Herkunftssystem diesen jungen Menschen in lebenspraktischen Bereichen des Erwachsenenlebens wenig Ressourcen und kaum Hilfestellung bietet oder bieten kann. Bisher zeigen sich folgende Dynamiken bei der Zielgruppe der Care Leaver, die einen Wechsel in ein selbstständiges Leben ohne Betreuung und Begleitung nicht gelingen ließen: Mit Erlangung der Volljährigkeit entfällt die zuvor durch die WKJH übernommene Obsorge oder die der Eltern, die*der einst Minderjährige trägt nun selbst die Verantwortung und muss all ihre*seine Rechte eigenständig geltend machen. Werden Jugendliche volljährig während sie sich in einer Einrichtung im Rahmen der Vollen Erziehung befinden, stellt sich automatisch zuvor die Frage, was der Plan für die Zeit nach der Volljährigkeit ist. Im Anschluss an den 18ten Geburtstag gibt es die im WKJH-Gesetz definierte Hilfe für junge Erwachsene, welche eine Verlängerung im System der Kinder und Jugendhilfe ermöglichen. „Die Hilfe kann nur mit Zustimmung der jungen Erwachsenen und nur solange gewährt werden, als dies auf Grund der individuellen Lebenssituation notwendig ist. Die Hilfen enden jedenfalls mit der Vollendung des 21. Lebensjahres“ (URL 6). Somit müssen die Bereitschaft und der Wunsch des jungen Erwachsenen vorhanden sein, diese Form der Betreuung weiterhin beziehen zu wollen. Eine Verlängerung der Unterstützung kann beantragt werden, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind(z.B. die*der junge Erwachsene sich noch in Ausbildung befindet). Die Tatsache, auf sich alleine gestellt aus der Fremdunterbringung heraus volljährig zu werden, genügt in der Regel nicht für eine solche Verlängerung, auch wenn der Bedarf von den Mitarbeiter*innen gesehen wird. Einen Rechtsanspruch der jungen Erwachsenen auf eine solche Verlängerung gibt es nicht. AG Junge Wohnungslose 12 Wenn keine Vereinbarung im Rahmen der Hilfe für junge Erwachsene getroffen wird, so gibt es die Möglichkeit einer Vermittlung in Folgeeinrichtungen durch Anmeldungen für diverse Angebote des Fonds Soziales Wien(FSW). Hier müssen verschiedene Bereiche unterschieden werden: Zum einen gilt es ein passendes Angebot für junge Erwachsene mit psychiatrischen Krankheitsbildern oder auch diversen kognitiven wie physischen Einschränkungen zu finden. Zum anderen werden auch immer wieder Entlassungen in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe als Alternative herangezogen, wenn eine Verlängerung nicht gewährt werden kann oder von der*dem Jugendlichen nicht gewünscht ist. Im Jahr 2019 hatten 40% aller Bewohner*innen des JUCA – Haus für junge Erwachsene zumindest zeitweise Fremdunterbringungs-Erfahrung in ihrer Kindheit oder Jugend. 5 Unbegleitete minderjährige Geflüchtete sowie junge Erwachsene mit„unsicheren“ Aufenthaltstiteln (bspw. subsidiärer Schutz) fallen aus diesen Regelungen heraus und werden beispielsweise in Grundversorgungseinrichtungen vermittelt, wo sie in der Regel sich selbst überlassen sind. Exkurs Projekt Karibu: Eine Ausnahme bildet das Projekt Karibu des Diakonie Flüchtlingsdienstes in der Verschränkung von Flüchtlingsarbeit und Wohnungslosenhilfe. Seit 2017 bietet es für ehemals unbegleitete minderjährige Geflüchtete, mit Erhalt der Asylberechtigung und dem Verlassen der organisierten Wiener Grundversorgung, im Rahmen des dislozierten Wohnens Nachbetreuungswohnplätze in Wohngemeinschaften an. Mittlerweile können bis zu 36 asylberechtigte junge Erwachsene(Männer, Frauen mit/ohne Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr, LGBTIQ*) im Alter von 18 bis 25 Jahren bei Karibu andocken. Innerhalb von zwei Jahren werden die jungen Erwachsenen bei ihrer psychosozialen und auch beruflichen Stabilisierung unterstützt, sowie individuelle Wohnkompetenzen entwickelt. Ziel des Projektes ist die erfolgreiche Vermittlung in den privaten Wohnungsmarkt, sowie die damit verbundene nachhaltige Wohnungssicherheit aufgrund von Stabilisierungsmaßnahmen und der erlernten Wohnkompetenz. Sofern eine Vereinbarung der„Hilfen für j unge Erwachsene“ nicht gewünscht ist oder nicht gewährt wurde, stellt die Entlassung zu Verwandten/Freund*innen eine weitere Möglichkeit nach der Fremdunterbringung dar. Viele Jugendliche streben danach, ihr Leben eigenständig in die Hand zu nehmen und wollen zunächst keine Unterstützung annehmen. Oft ziehen sie deshalb mangels Alternative zur Herkunftsfamilie oder nächtigen bei diversen Freund*innen. Aufgrund der fehlenden weiterführenden Betreuung ist unklar, wie stabil sich diese Wohnmöglichkeiten auf lange Sicht erweisen. Diese Form des Auszugs ohne Unterstützung und ohne sicheren, nachhaltigen Wohnplatz führt oftmals über kurz oder lang zu versteckter Wohnungslosigkeit. Immer wieder ist auch zu beobachten, dass Jugendliche vor Erreichung der Volljährigkeit abgängig sind und Betreuung kaum oder gar nicht mehr stattfinden kann. Hier ist es weder möglich einen Plan für die Zeit nach Erlangung der Volljährigkeit 5 siehe Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abb. 8. AG Junge Wohnungslose 13 zu machen, noch einen sanften Übergang zu gestalten. Fehlende Betreuung und Unterstützung in diesen Transitionen führen oft zu gravierenderen Folgeproblemen (Schulden, Sucht,...), die teilweise erst Jahre nach der Volljährigkeit zum Tragen kommen. Ein nicht zu geringer Teil dieser jungen Erwachsenen werden in weiterer Folge(dauerhafte) Zielgruppe der Wohnungslosenhilfe. Im Fall eines straffällig gewordenen Jugendlichen unter 18 Jahren, deren*dessen Haftstrafe ihre*seine Minderjährigkeit überdauert, endet die Betreuung seitens der WKJH mit dem 18ten Geburtstag. Zuvor gibt es eine Perspektivenplanung, ebenso wie eine Fallübergabe an die Jugendgerichtshilfe, welche die fortlaufende Betreuung übernimmt. Ein flächendeckendes, zielgruppenspezifisches Angebot für Care Leaver besteht nicht. 6 Eine weitere Bet reuung im Rahmen der„Hilfe für j unge Erwachsene“ scheitert oft an den vorhandenen Rahmenbedingungen, den Ressourcen des Bereichs oder dem momentanen Wunsch der jungen Personen, selbstständig leben zu wollen. Wenn die*der Jugendliche eine weitere Betreuung ablehnt, gibt es zu einem späteren Zeitpunkt keine Möglichkeit mehr diese„nachzuholen“. Somit fällt den j ungen Erwachsenen, die in ihrer Biographie bereits viele schwierige Situationen und Vertrauensbrüche erleben mussten, zusätzlich noch die Ressource des„Aufgefangen Werdens“ weg. Bislang hat sich in Österreich kein ausreichendes System für diese jungen Erwachsenen, die mit dem Wechsel von Minderjährigkeit zu Volljährigkeit gefordert oder überfordert sind, etabliert. Demnach bedarf es eines Umdenkens hinsichtlich des 18ten Geburtstags und der damit einhergehenden schlagartigen Alleinstellung vieler junger Frauen und Männer, sowie hinsichtlich der Angebotslandschaft der Unterstützung junger Erwachsener zur Sicherung nachhaltiger Perspektiven. Die Entlassung aus einer Maßnahme im Rahmen der Fremdunterbringung sollte im besten Fall so gestaltet sein, dass ein junger Mensch selbstbefähigt ihr*sein Leben bestreiten kann. Dabei muss berücksichtigt werden, dass viele junge Erwachsene dies (noch) nicht(alleine) schaffen und/oder oft die Voraussetzungen für eine„ Hilfe für junge Erwachsene“ nicht erfüllt werden können. Im internationalen Vergleich ist hier Norwegen zu erwähnen, wo sogenannte„leaving care services“ junge Erwachsene bis zum Alter von 23 Jahren zur Verfügung stehen, wenn sie diese in Anspruch nehmen wollen. Child Welfare Services(CWS) müssen begründen, wenn Hilfen früher enden, wobei die*der Care Leaver Einspruch erheben kann und die Entscheidung von der Regionalregierung aufgehoben werden kann(Storø et al., 2019: 395). 6 Nur vereinzelt entstehen bereits Projekte(Volkshilfe Wien, Verein KIWOZI Wien, SOS-Kinderdorf), die jene Zielgruppe in bedingtem Ausmaß und Rahmen zu adressieren versucht. Besonders hervorzuheben ist hierbei der Selbstvertretungs-Verein Care Leaver Österreich, welcher 2019 gegründet wurde. AG Junge Wohnungslose 14 Im Vergleich zu intakten Herkunftsfamilien müssen junge Erwachsene mit schwierigem familiärem Hintergrund wesentlich früher als der Durchschnitt ihrer Altersgenoss*innen in eine eigenständige Wohnform ziehen. In Österreich ziehen junge Erwachsene im Schnitt mit 25,4 Jahren aus; Frauen mit 24,6 Jahren und Männer mit 26,2(Zahlen von 2019; URL 2). Die frühe, unfreiwillige Verselbstständigung mit 18 Jahren führt somit zur potentiellen Gefahr obdachlos zu werden(Reinprecht, 2019). Junge Erwachsene aus der Fremdunterbringung oder auch aus einem problematischen Elternhaus, haben nicht die Möglichkeit ähnlich lang in einem familienähnlichen Setting zu verbleiben und sind viel früher mit der Realität des selbstständigen Lebens konfrontiert. Die Wiener Studie der WKJH“Leaving Care in der Wiener Kinder- und Jugendhilfe” aus dem Jahr 2020 zeigt, dass sich die Wahrnehmungen aus der Praxis mit den Ergebnissen der Studie decken. Dies findet sich auch in den Forderungen der Plattform Jugendhilfe 18+ wieder(2017 vom DÖJ – Dachverband österreichischer Jugendhilfeträger gegründet), welche aus 16 Organisationen(Stand Feb. 2020) sowie dem Selbstvertretungs-Verein Care Leaver Österreich besteht, und für größere Chancengleichheit für junge Erwachsene aus der österreichischen KJH, im Vergleich zu jungen Menschen, die in ihren Familien aufwachsen, einsetzt(URL 1). 3.3. Psychische Gesundheit und Wohnungslosigkeit Psychische Gesundheit ist ein wesentliches Thema in der Zusammenarbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus instabilen Verhältnissen. „ Junge Menschen, die von der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden, sind deutlich häufiger von psychischen Erkrankungen betroffen als die Durchschnittsbevölkerung. Sie machen rund 70% der Kontakte in der ambulanten Kinder- und Jugendpsychiatrie in Wien aus“ (URL 4). Die KJH arbeitet bereits seit Jahren sehr eng mit der psychischen Gesundheitsvorsorge zusammen. 2020 entstand in Wien ein Pilotprojekt, in welchem es eine räumliche Zusammenführung zwischen kinder- und jugendpsychiatrischem Ambulatorium und Kleinwohngruppen gibt. Im JUCA zeigen über die Hälfte(88 von 161 Personen) der Bewohner*innen im Jahr 2019 psychiatrische oder psychosoziale Auffälligkeiten, teilweise mit bereits gestellten Diagnosen. 7 Zum Teil ist darin auch ein Grund für Wohnungslosigkeit verankert. Die Herkunftssysteme, aus welchen die jungen Erwachsenen kommen, sind mit der psychischen Erkrankung überfordert, es kommt zu Auseinandersetzungen und Wohnraumverlust, weswegen die jungen Erwachsenen im System der Wohnungslosenhilfe landen. Bei einem Teil der Jungen Wohnungslosen zeigen sich diese Auffälligkeiten erst im Laufe der Betreuung. Aufgrund der nichtspezifischen Angebote in der WWH(Größe der Einrichtungen, fehlende intensive Betreuungsangebote, geringer Betreuungsschlüssel etc.), kommt es immer wieder zu 7 siehe Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abb. 9. AG Junge Wohnungslose 15 Abbrüchen und zu längeren instabilen bzw. prekären Wohnverhältnissen(Notquartier, Straße, bei Freund*innen). Dadurch manifestieren sich psychische Auffälligkeiten und die Anbindung an passende Einrichtungen bzw. Unterstützungsleistungen wird erschwert. Eine Diagnostizierung der Erkrankungen findet häufig erst in Erwachsenenalter statt, da bei Minderjährigen aufgrund der Entwicklungsprozesse nur selten psychische Erkrankungen tatsächlich diagnostiziert werden bzw. sich diese teilweise auch erst im jungen Erwachsenenalter manifestieren. Daher ist eine Anbindung an adäquate Hilfssysteme und Stabilität gerade für Junge Wohnungslose essentiell. Die Weitervermittlung von jungen, psychisch erkrankten Erwachsenen aus der Wohnungslosenhilfe in die Behindertenhilfe stellt oftmals eine hohe Hürde dar. Stigmatisierung aufgrund der Bezeichnung„ Behindertenhilfe“, sowie hohe Anforderungen beim Vermittlungsprozess(Antragstellung, Anmeldung bei passenden Trägern, lange Wartezeiten), werden von Jungen Wohnungslosen und betreuenden Institutionen als erschwerend erlebt. Auch die Selbstmedikation Betroffener aus der Zielgruppe stellt eine Schwierigkeit dar, denn oft bewirkt die Einnahme von Substanzen das Gegenteil der gewünschten psychischen Stabilisierung. EMPFEHLUNGEN:  Schaffung neuer Betreuungsangebote für junge Erwachsene mit psychischen Erkrankungen durch kleinere Settings mit höherem Betreuungsschlüssel.  Niederschwelliger und unbürokratischer Zugang in die Behindertenhilfe für junge Erwachsene mit psychischen Erkrankungen.  Raschere Abklärung und kürzere Wartezeiten für einen adäquaten Wohnplatz.  Erstkontakt zu Transitions-Psychiatrie ab 18 Jahren ermöglichen.  Schaffung von Angeboten, welche Sucht- und psychische Erkrankung als Korrelation ansehen und angemessen reagieren. 3.4. Interdependenz Beschäftigungs- und Wohnungslosigkeit Grundsätzlich ist der negative Kreislauf von Erwerbs- und Wohnungslosigkeit hinreichend belegt. Es muss trotzdem betont werden, dass weder Wohnungslosigkeit automatisch Beschäftigungslosigkeit bedingt noch vice versa. Von den Prekarisierungstendenzen des Arbeitsmarktes sind Junge Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen besonders betroffen, und daher in hohem Ausmaß vom österreichischen Arbeits- und Sozialversicherungssystem abhängig. Letzteres zeichnet sich in Wien durch einen konsequenten, realistischen und menschlichen Weg aus. Nichts desto trotz müssen an dieser Stelle bundesgesetzliche Rahmenbedingungen des Mindestsicherungsgesetztes Erwähnung finden. AG Junge Wohnungslose 16 Abschließend wird zusätzlich auf den teilweise nicht erlernten Umgang mit Geld verwiesen. 3.4.1. Wissen wofür: Über Tagesstruktur und AMS-Kurse Junge Wohnungslose sind in hohem Maße von Erwerbs- bzw. Beschäftigungslosigkeit betroffen. So haben nur 20% der vom P7 betreuten Jungen Wohnungslosen im Jahr 2016 Phasen einer Erwerbstätigkeit, und 10% eines Ausbildungsverhältnisses erlebt. Gehen sie einer Erwerbsarbeit nach, bewegen sie sich vorwiegend in prekären Beschäftigungsverhältnissen oder Branchen mit hoher Fluktuation. Dies lässt sich auch auf instabile Ausbildungsbiografien zurückführen. 2019 weisen 74% der Bewohner*innen des JUCAs als höchste abgeschlossene Ausbildung einen Pflichtschulabschluss vor, 9% haben nicht einmal diesen erwirkt. 8 Geringere Entlohnung bei Erwerbstätigkeit, während der Lehr- oder Präsenzdienstzeit, sowie niedrigere Gehaltsstufen oder AMS-Ansprüche bringen Junge Wohnungslose trotz eigener Einkommensquelle in finanzielle Bedrängnis. Längere Phasen von Beschäftigungslosigkeit wirken äußerst demotivierend. Neben den regelmäßigen Absagen von potentiellen Arbeitgeber*innen, belasten die fehlende Tagesstruktur und der Mangel an subjektiv als sinnvoll empfundenen Aufgaben. Ein AMS-Kurs erfüllt zwar häufig das Bedürfnis nach Tagesstruktur, wird aber nur selten von der Zielgruppe als sinnvoll empfunden. Probearbeitstage oder ähnliches, auch in sozialökonomischen Betrieben, werden hingegen als sehr positiv empfunden und generieren Hoffnung. Für junge Erwachsene in prekären Lebenslagen sind persönliche und/oder gesamtgesellschaftliche Krisen und deren Auswirkungen(welche häufig erst Jahre später deutlich werden) zusätzlich in höchstem Ausmaß belastend. Ausnahmesituationen wie z.B. die Covid-19-Pandemie gehen besonders für junge Menschen mit langfristigen negativen Auswirkungen einher(Zunahme von psychische Belastungen, fehlende/abgesagte Ausbildungsmöglichkeiten, weniger Stellenangebote etc.). Eine weitere Hürde bei der Arbeitssuche ist das notwendige Vorweisen einer Meldeoder Postadresse. Dabei können Postadressen bei sozialen Einrichtungen eingerichtet werden, jedoch sind diese in den großen Branchen bekannt und unterliegen starken Stigmata, welche zu einer deutlichen Benachteiligung für Wohnungslose am Arbeitsmarkt führen. Des Weiteren liegt der Fokus bei Eintreten von Wohnungslosigkeit zuerst bei der Abfederung der unmittelbaren Krise und einer möglichst raschen Wohnplatzvermittlung. Die Arbeitssuche muss in dieser Phase häufig hintangestellt werden. 8 siehe Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abb. 7. AG Junge Wohnungslose 17 Aufgrund der andauernden psychischen und physischen Belastungssituationen müssen Betroffene häufig ihre Erwerbs- oder Ausbildungsverhältnisse aufgeben bzw. werden aufgrund von abfallenden Leistungen gekündigt. Aus diesen Erfahrungen zeigen sich folgende Problemlagen bzw. Problemkreisläufe:  Der Eintritt in die Wohnungslosigkeit verringert die Chance auf Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisse.  Mit Fortdauer der Wohnungslosigkeit steigt die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes.  Je länger die Phase der Arbeitslosigkeit, desto geringer die Chance auf einen neuen Arbeitsplatz.  Wohnungslosigkeit, die aufgrund geringer Präsenzdienst-Entlohnung entsteht. Ausgehend von angemessenen präventiven Angeboten, ist die möglichst rasche Stabilisierung der Wohnraumsituation entscheidend für den Erhalt oder Wiederherstellung eines Ausbildungs- oder Erwerbsverhältnisses. EMPFEHLUNGEN:  Erhöhte Förderung bei Arbeitsmarktintegration entsprechend der erhöhten Forderungen im Wiener Mindestsicherungsgesetz.  Ausbau von tagesstrukturierenden Angeboten und sozialökonomischen Projekten.  Ausbau der Förderschienen zum Nachholen einer Erwerbstätigkeit.  Erweiterung bestehender Angebote für die Zielgruppe junge Erwachsene.  Altersadäquate und niederschwellige Beratungs- und Weiterbildungsangebote. 3.4.2. Wiener Mindestsicherung: Schlechterstellung junger Erwachsener? Mit der Novellierung der Wiener Mindestsicherung, welche seit 2018 geltend ist, werden junge Erwachsene auf zwei Ebenen schlechter gestellt:  Mitwirkungspflicht der 18 bis 25-Jährigen bei der Klärung, ob Selbsterhaltungsfähigkeit vorliegt und falls nein, ob die Eltern unterhaltspflichtig sind.  Geringere Mindeststandards zur Berechnung der Leistung für eben diese Zielgruppe, wenn sie nicht binnen 4 Monaten in einer Beschäftigung, Schuloder Lehrausbildung, AMS-Schulung oder Integrationsmaßnahme sind. Aus Erfahrung der Teilnehmer*innen der AG verläuft die Klage auf Unterhalt gegenüber den Eltern in fast allen Fällen negativ. In der Regel lautet die Feststellung der Bezirksgerichte, dass Eltern nicht unterhaltspflichtig sind, da die Zielgruppe der Jungen Wohnungslosen selbst verschuldet nicht erhaltungsfähig sei. Die MA 40 – Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht bewertet das sehr unterschiedlich. Oft interpretiert die AG Junge Wohnungslose 18 MA 40 diesen Sachverhalt ähnlich und sieht von diesen Aufforderungen aufgrund der Uneinbringlichkeit ab, oft aber auch nicht und die betroffenen Personen stehen gänzlich ohne Mindestsicherung da. Die Kürzung der finanziellen Leistungen aus der Mindestsicherung treffen viele Personen in diversen Einrichtungen der WWH. Nachreichung von Kursteilnahmen sind äußerst aufwendig, die Bearbeitung von Anträgen verzögert sich dadurch nochmals und das System ist für die Zielgruppe schwer durchschaubar. Die Intention der neuen Mindestsicherungs-Bedingungen, junge Menschen zu mobilisieren sich aus- oder weiterzubilden bzw. ein Erwerbsverhältnis einzugehen, erscheint zunächst als positive Richtlinie. De Facto handelt es sich jedoch auch aufgrund der mangelhaften neuen Gesetzgebung des Wiener Jugendunterstützungsgesetzes, um eine Maßregelungs- und Sanktionsmethode, welche diese Gruppe nicht motiviert in ein Anstellungsverhältnis zu kommen, sondern häufig das Gegenteil bewirkt. Hier zeigt sich besonders der Mangel an sozialpädagogischen und freizeitpädagogischen Angeboten bzw. mangelhaftes Nutzen der vorhandenen Ressourcen in Hinblick auf die niederschwellige Jugendarbeit. Die Stadt Wien erkannte die komplexe Problematik. Gemeinsam mit dem AMS und der MA 40 wurden alle Angebote rund um Berufs-, Bildungs- sowie soziale Belange für alle unter 25-Jährigen an einem Standort mit dem Ziel zusammengefasst, bereits frühzeitig auf Bedarfslagen zu reagieren und gemeinsam mit den jungen Erwachsenen an Perspektiven arbeiten zu können. Zusammengefasst bedeutet dies, dass das neue Wiener Mindestsicherungsgesetz insgesamt eine Verschlechterung für die Zielgruppe Junger Wohnungsloser darstellt. Es birgt die Gefahr, erstmalige und neuerliche Wohnungslosigkeit wahrscheinlicher zu machen und wirkt sich in Folge mehrheitlich negativ auf die Perspektiven dieser vulnerablen Gruppe aus. Für die Einrichtungen der WWH bedeutet dies einen erhöhten Mehraufwand, da die Zielgruppe zusätzliche finanzielle Engpässe hat(nicht bezahlte Mieten), erhöhte Hilfe bei Behörden benötigt und/oder daraus resultierend mit vermehrten Problemlagen konfrontiert ist(Schulden, Straffälligkeit,...). 3.4.3. Umgang mit Geld und Schulden Neben eben erläuterten Herausforderungen im Unterstützungs-System, ist bei einigen Jungen Wohnungslosen zu beobachten, dass aufgrund vielfältiger Faktoren, wie z.B. Vernachlässigungen in der Herkunftsfamilie, ein unbedachter Umgang mit Geld häufig die Regel ist. Kombiniert mit den geringen eigenen finanziellen Mitteln, u.a. durch schlecht bezahlte und prekäre Arbeitssituationen, teilweise aufgrund von mangelnden Ausbildungen, folgen häufig Verschuldungen und Verlust von Wohnung/Wohnplatz sowie daraus folgend,(teilweise versteckte) Wohnungslosigkeit. AG Junge Wohnungslose 19 Der Wunsch nach Teilhabe durch Konsumgüter(Markenkleidung, Mobiltelefon, Fernseher, Computer, etc.) ist mit hohen Kosten verbunden und wird durch den Druck der Peergruppe verstärkt. Der stetig leichter werdende Zugang (Ratenzahlungsangebote, Verträge trotz Verschuldung abschließbar, Online-Käufe, etc.) zu Konsumgütern erschwert den Ausstieg aus der Verschuldungsspirale. Zusätzlich können viele junge Erwachsene mit Erreichen der Volljährigkeit erstmals frei über ihr Einkommen verfügen, sowie Verträge abschließen. Die damit assoziierte Freiheit stellt sowohl Möglichkeiten als auch Schwierigkeiten dar. So zeigt sich, dass es in Österreich bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgrund von Handykäufen und dem Überziehen des Bankkontos zunehmend zu Verschuldungen kommt(URL 3). Auf diese Problematik verweist auch der Bericht der Schuldnerberatung Österreich. Laut diesem sind 22,7% der im Jahr 2018 mit der Schuldnerberatung in Kontakt getretenen Kund*innen, Jugendliche und junge Erwachsene unter 30 Jahren(ASBSchuldnerberatungen, 2019). Eine Bearbeitung dieser Dynamik bedarf intensiver Zuwendung im sozialpädagogischen Kontext, im Optimalfall als Angebot für Gruppen von jungen Erwachsenen. Das erste selbstständige Einkommen, die eigenständige Haushaltsführung und kaum Erfahrung mit Geldeinteilung führen zu Überforderung und damit einhergehend zu Verschuldung. Ein niederschwelliges Unterstützungsangebot für junge Erwachsene zu etablieren, welches im Umgang mit Geld und finanziellen Belangen praktische Hilfestellung anbietet, ist notwendig. Desolate bzw. beengte Wohnverhältnisse führen vielfach zur„ Flucht“ nach draußen, in den öffentlichen Raum. Häufig kommt es dabei zu Polizeikontrollen, körperlichen Auseinandersetzungen mit anderen Personen, Konflikten mit Bahnhof-Security oder auch Verwaltungsstrafen aufgrund der Nichteinhaltung von Covid-19Schutzmaßnahmen. Daraus resultierende Strafen verstärken die bereits angespannte finanzielle Situation der jungen Erwachsenen. Ihr Aggressions- und Frustrationspegel steigt zusätzlich, was sich in weiterer Folge auch auf die Sicherheit im öffentlichen Raum auswirken kann. EMPFEHLUNGEN:  Freifahrt für öffentliche Verkehrsmittel für alle Ausbildungspflichtigen (Topjugendticket).  Verbesserung des Konsument*innenschutzes für junge Erwachsene (Handyverträge als verdeckte Kredite).  Altersadäquate und niederschwellige Beratungsangebote bei finanziellen Themen, u.a. der Schuldner*innen-Beratung(betreutes Konto, u.ä.). AG Junge Wohnungslose 20 3.5. Altersgerechte Wohnungslosenhilfe: Über Innovation und Stillstand Trotz ausführlich dargelegter Vulnerabilität und zahlenmäßiger Größe der Zielgruppe (s. Kapitel 2), sowie den Schwierigkeiten am Wohnungsmarkt(s. Kapitel 3), konstatiert die AG eine ungenügende Berücksichtigung der Zielgruppe innerhalb der WWH. Sowohl der FSW als Fördergeber als auch die beauftragten Träger erkennen seit langer Zeit die Relevanz lebensweltnaher Angebote für Junge Wohnungslose, jedoch scheint die Weiterentwicklung der Angebotslandschaft seit Jahren einem gewissen Stillstand zu unterliegen. Etablierte Angebote wie das Zielgruppenwohnhaus JUCA oder die Jugendnotschlafstelle a_way sind seit Jahrzehnten auf hohem Niveau gut ausgelastet. Kleinere Vorstöße wie der Umzug und die Umgestaltung des a_way mit a_stay, des Projektes Karibu oder die Wohnplatzwidmung des neunerhaus Billrothstraße, werden von Bewohner*innen gut angenommen, vom Fachpersonal als zielführend erachtet und sind grundsätzlich zu begrüßen. Das Ergebnis altersadäquater Angebote ist eine stabile Beziehungskontinuität und schlussendlich nachhaltig positive Lebenslagen. Die AG muss sich dennoch bedingt dem Befund von Tiffany Ryan et al.(2012: 70-77) anschließen, dass sowohl Zugänge zu Wohnraum, als auch die Angebote selbst häufig nicht(mehr) der Lebenswelt Junger Wohnungsloser entsprechen. 3.5.1. Zu Angebot und Nachfrage von altersadäquaten Wohnplätzen 2018 war rund ein Drittel der Notquartiers-Nächtiger*innen sowie im P7 betreuten Klient*innen zwischen 18 und 30 Jahren alt, während der Anteil der 19 bis 30-Jährigen bei der WWH des FSW im gleichen Jahr 20% ausmachte(FSW, 2018b: 4). Aktuell sind in Übergangswohnhäusern nur 2,5% der Plätze der Zielgruppe gewidmet. Widmung bedeutet in diesem Kontext eine höhere Subjektförderung und ein höherer Betreuungsschlüssel – notwendige Rahmenbedingungen für inhaltlich altersadäquate Arbeit(ganzheitlich, nachgehend beziehungsintensiv und lebensweltorientiert). Von Wohnungs- und Obdachlosigkeit betroffene junge Erwachsene, die bis zum 18. Geburtstag in einer Familie, familienähnlichen Verhältnissen oder einer Einrichtung der WKJH gelebt haben, sind teils kurz nach der Volljährigkeit in der WWH mit einem komplett anders gelagerten Setting konfrontiert. Im Rahmen der Vollen Erziehung oder „Hilfe für j unge Erwachsene“ ist eine umfassende Betreuung durch ausgebildetes Fachpersonal rund um die Uhr in einem kleinen Setting vorhanden. In nicht zielgruppenspezifischen Einrichtungen der WWH findet sich nur begrenzt Sozialarbeit und nur teilweise 24h Betreuung. Dieser schlagartige Wechsel der Systeme stellt für einige junge Erwachsene eine massive Heraus- und Überforderung dar. Tandembetreuung von jungen Erwachsene durch Sozialarbeit und Sozialpädagogik, wie es im neunerhaus Billrothstraße praktiziert wird, kann dieser Überforderung entgegenwirken. AG Junge Wohnungslose 21 Das Ungleichgewicht deutet auf eine quantitative Versorgungslücke an qualitativ hochwertiger, altersadäquater Betreuung. Zwangsläufig müssen daher viele Junge Wohnungslose betreute Wohnplätze bewohnen, deren Subjektförderung für eine altersadäquate Fallführung nicht ausreichend ist. Für eine qualitative Betreuung der Zielgruppe müssen auch die räumlichen Rahmenbedingungen an ihre Bedürfnisse und Lebensrealitäten angepasst werden – Unterbringungen in Doppelzimmern werden hier nicht als zeitgemäß betrachtet. In diesem Zusammenhang positiv hervorzuheben ist der Ausbau von Housing First, sowie die Strategie des FSW, die WWH zu erneuern und einen Großteil der Betreuungen ambulant in eigenen Wohnungen anzubieten. Der AG ist bewusst, dass die jeweiligen Träger oftmals selbst mit den Schwierigkeiten des privaten und geförderten Wohnbaus einer Großstadt zu kämpfen haben und die Möglichkeiten leistbare Wohnungen zu lukrieren begrenzt sind. EMPFEHLUNGEN:  Verteilte, dislozierte Wohneinheiten für Junge Wohnungslose um Stigmatisierungen aufgrund der Adresse zu vermeiden.  Schaffung spezifischer Wohnangebote für junge Erwachsene durch Wohnformvielfalt(intensive vs. ambulante Betreuung, WG-Settings vs. Einrichtungen,…).  Nachgehende Betreuungsangebote für junge Erwachsene um Beziehungsaufbau stärken und-kontinuität gewährleisten zu können.  Stabilität schaffen(Erarbeitung von sozialen Netzwerken, Angehörigenarbeit,…).  Besondere Berücksichtigung der Zielgruppe in altersheterogenen Einrichtungen. 3.5.2. Zugang zu betreuten Wohnplätzen als Hürde, speziell für Junge Wohnungslose Die Spezifische Förderrichtlinie für die Unterstützung obdach- bzw. wohnungsloser Menschen(FSW, 2018a) bzw. deren praktische Anwendung, wird von der AG als benachteiligend betrachtet. Der Umstand von„Unklarheiten und Ermessensspielräumen im Zusammenhang mit Zugangskriterien“, wurde schon in der Evaluierung der WWH 2012 kritisch diskutiert(Riesenfelder et al., 2012: 170f). An dieser Stelle soll auf ein Förderkriterium eingegangen werden, welches großen Interpretationsspielraum bietet und von großer Bedeutung für Junge Wohnungslose ist:„Unterstützungsbedarf“. Erfahrungsgemäß sorgt dessen Interpretation des Öfteren zur Benachteiligung Junger Wohnungsloser.„Unterstützungsbedarf“ wird grundsätzlich jenen attestiert, die … AG Junge Wohnungslose 22 „(..) auf Grund ihrer derzeitigen psychosozialen Situation ohne professionelle Hilfe nicht in der Lage sind ihre Obdach- bzw. Wohnungslosigkeit zu überwinden bzw. zu vermeiden und auf spezifische Leistungen der Wohnungslosenhilfe angewiesen sind“ (FSW, 2018a: 1). Teilweise wird eben dieser Unterstützungsbedarf an der Art des Wohnraumverlusts oder schweren multikomplexen Problemlagen(bspw. Kombination aus Suchterkrankung, psychischer Erkrankung, Straffälligkeit) festgemacht. Vereinfacht formuliert: Einer Delogierung inkl. Schulden ist Unterstützungsbedarf implizit. Dem Konflikt mit den Eltern sowie dem Rauswurf oder Auszug aus dem Elternhaus allerdings nicht. Letztere sind jedoch häufig Gründe für relativ plötzlich auftretende Wohnungslosigkeit von jungen Erwachsenen. Sie haben nun zwar keinen eigenen Wohnraum, von dem sie delogiert werden, Unterstützungsbedarf kann aber umso mehr gegeben sein, da es sich vielleicht um eine Krisensituation oder erstmalige überfordernde Situation handelt. Die AG-Mitglieder empfehlen diesen Unterstützungsbedarf eher zu unterstellen und anzunehmen, als den Nachweis einfordern zu müssen. Dies wäre auch ein präventiver Ansatz welcher sicherstellt, dass junge Erwachsene früh Unterstützung erhalten und sich Wohnungs- und Obdachlosigkeit so nicht manifestiert, was wiederum langfristig auch der Gesellschaft zugutekommt(s. Kapitel 4) 3.5.3. Mangelnde Spezialisierung ambulanter Angebote In der WWH gibt es eine breite Angebotslandschaft im ambulanten Bereich, welche sich an unterschiedliche Adressat*innen innerhalb der WWH richtet bzw. diese aufgrund der Strukturen und Gegebenheiten mehr oder weniger anspricht. Es finden sich auch zielgruppenspezifische diverse Angebote, wie z.B. das Tageszentrum Obdach Ester für Frauen. Konkrete Angebote für junge Erwachsene in Form von Tageszentren und Beratungsstellen finden sich bislang allerdings nicht. Die einzige Ausnahme bildet hier die Einrichtung Obdach aXXept, welche 2019 ihr Angebot erneuerte und seither als Kontaktstelle für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 35 Jahren fungiert. 2021 übersiedelt Obdach aXXept in größere Räumlichkeiten und verändert sich damit konzeptionell in ein Tageszentrum für junge Erwachsene. Vorhandene Anlaufstellen mit Zuständigkeit für alle Zielgruppen sind verfügbar, werden jedoch meist nur von Menschen mit langjähriger Wohnungslosigkeit genutzt. Oft werden bekannte und der WWH klar zuzuordnende Einrichtungen als stigmatisierend oder hochschwellig empfunden. Als Aufenthaltsort nutzen Junge Wohnungslose eher öffentliche Orte wie Parks oder Einkaufszentren. Ähnliche AG Junge Wohnungslose 23 Einschätzungen sind auch in einer Studie vom TEAM FOCUS des FSW zum Thema junge Erwachsene im halb-öffentlichen Raum von 2017 zu lesen. 9 Im halb- bzw. öffentlichen Raum werden Junge Wohnungslose meist nicht als solche wahrgenommen, wodurch niederschwellige Angebote wie Streetwork erschwert werden. Die Zielgruppe dockt vermehrt bei Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit an – eine Schnittstelle zur WWH gibt es hier allerdings kaum. Gerade in den letzten Jahren begleiteten Jugendarbeiter*innen vermehrt Jugendliche und junge Erwachsene mit diversen Migrationshintergründen, welche sich aufgrund demografischer Entwicklungen und zum Teil fehlender anderer Ressourcen im öffentlichen Raum aufhalten. Aufgrund von langjähriger Beziehungskontinuität nehmen Mitarbeiter*innen der offenen Kinder- und Jugendarbeit eine Drehscheibenfunktion zu anderen Angeboten ein. Dabei bemerken sie die konstant hohen Zahlen von prekär lebenden jungen Menschen, welche die derzeit bestehenden Angebote nicht nutzen können bzw. kein Wissen darüber haben – Konzepte für so eine Schnittstelleneinrichtung gäbe es aber, beispielsweise #Shelter . 3.5.4. Chancenhäuser – die neue Akutversorgung Konzeptuell lösen Chancenhäuser Nachtnotquartiere als Akut-Unterbringung ab. Ziel des Konzepts ist die Perspektivenentwicklung innerhalb von drei Monaten ab Einzug, sprich erfolgreiche Wohnraumerschließung durch sozialarbeiterische Betreuung vor EMPFEHLUNGEN:  Flexiblere Rahmenbedingungen innerhalb der Betreuung/Beratung um individuelle, fachlich begründete Interventionen zu setzen, typischen Herausforderungen gerecht zu werden und Beziehungskontinuität gewährleisten zu können.  Diversifizierung der Angebotslandschaft bspw. durch Ausbau mobiler Betreuung, Umsetzung alternativer Konzepte, Erweiterung der Housing First-Angebote.  Flexible Gestaltung der Dauer von Förderbewilligungen.  Räumliche sowie zeitliche Niederschwelligkeit in Form kleinerer Bewohner*innenzahlen pro Einrichtung, angepasster Standards etc.  Implementierung einer spezialisierten Beratungsstelle mit Drehscheibenfunktion. Ort. Gegenüber Nachtnotquartieren weisen Chancenhäuser einen wesentlich höheren Standard auf und bieten daher ein adäquateres Angebot für viele Lebenswelten, auch jener Junger Wohnungsloser(u.a. durchgehend geöffnet, kleinere Betreuungssettings, 9 Studie wurde 2017 im Zuge der Konzipierung eines Tageszentrums für junge Erwachsene#shelter online eingesehen; Studie ist 2020 nicht mehr online einsehbar. AG Junge Wohnungslose 24 geringere Zimmerbelegung, eigener Schlüssel, Hauptwohnsitzmeldung). Zusätzlich ist positiv anzumerken, dass keine Antragsstellung bei einer externen, prüfenden Stelle erfolgen muss, sondern die Plätze direkt und antragslos von Mitarbeiter*innen des Hauses vergeben werden(können). Das Angebot ist demnach niederschwelliger im Zugang und daher aus fachlicher Sicht theoretisch zu begrüßen. Allerdings wurde beim Aufbau der Chancenhäuser zwar konzeptionell auf verschiedene Zielgruppen eingegangen – so finden sich neben Chancenhäusern für Alleinstehende, welche für Familien sowie Paare – jedoch findet sich die Zielgruppe der Jungen Wohnungslosen in den bestehenden Konzepten nicht explizit wieder. Außerdem können jene Jungen Wohnungslosen, welche bislang zwischen diversen Bekannten und Notquartieren gependelt sind, durch das Konzept der Chancenhäuser nur begrenzt adressiert und/oder nachhaltig unterstützt werden. Diese Gruppe ist aber insbesondere bei Jungen Wohnungslosen groß, die oftmals Nachtnotquartiere nicht für längere, durchgehende Phasen sondern tendenziell häufig und dafür für die Dauer weniger Tage nutzen, bspw. weil sie tageweise erneut bei Freund*innen oder Familienmitgliedern prekär unterkommen können. Gelingt eine erfolgreiche Adressierung der Zielgruppe, ist die notwendige intensive Beziehungsarbeit zwar durch die örtlich nahe und niederschwellige Betreuung in Chancenhäusern möglich, führt jedoch aufgrund der kurzen Aufenthaltsdauer von drei Monaten(laut Konzept) zu einem Beziehungsabbruch noch bevor eine gesicherte Arbeitsbeziehung mit der*dem Klient*in ihre positive Wirkung entfalten kann. Künftige Beziehungsarbeit wird durch diesen verfrühten Abbruch erschwert, die Erreichung von Betreuungszielen und qualitativer Sozialarbeit werden langfristig behindert. Ein regelmäßiges Beispiel sind Verfestigung von reaktivem, misstrauischen Verhalten oder Behördenanträge wie die Beantragung eines Aufenthaltstitels, welche oft schon mehrere Monate(bis über die gesetzlichen 6 Monate hinaus) bis zur Ausstellung benötigen. Schlussendlich kann der theoretisch niederschwellige Zugang zu Chancenhäusern als Akutunterbringung im Vergleich zu längerfristigen Übergangswohnplätzen zwar begrüßt werden, es besteht aber weiterhin der Mangel an adäquaten Folgeangeboten mit adäquaten Zugängen. Dies gilt auch für eine Vielzahl Junger Wohnungsloser EUBürger*innen und Drittstaatsangehöriger, die zwar jahrelang(tlw. seit ihrer Geburt) in Wien leben, denen aber aufgrund von Nachlässigkeiten der Herkunftsfamilie oder, im regelmäßigen Falle der Fremdunterbringung, notwendige fremdenrechtliche Dokumente fehlen. Derzeit bleiben diese jungen EU-Bürger*innen und Drittstaatsangehörigen oft „stecken“, da sie ohne diese Dokumente keinen Anspruch auf eine weiterführende Unterbringung in der WWH haben. Sie sind deshalb schon in einem frühen Lebensabschnitt in besonderem Maße von manifester Wohnungslosigkeit bedroht. Ein altersadäquates Chancenhaus, das sich u.a. durch längere Aufenthaltsfristen AG Junge Wohnungslose 25 auszeichnet, wäre aus Sicht der AG eine unterstützende und realitätsnahe Angebotsleistung. Es würde diesen Jungen Wohnungslosen die Chance geben, Fehler, Missgeschicke oder Unwissen obsorgeberechtigter Personen und Einrichtungen zu egalisieren, um ein selbstständiges und-verantwortliches Leben beginnen zu können. Zum Zeitpunkt der Finalisierung dieses Positionspapiers findet eine Evaluierung der Chancenhäuser statt. Ohne Evaluierungsergebnisse vorweg nehmen zu wollen, scheint es als werde sich die AG vielen kritischen Anmerkungen und Empfehlungen anschließen können. 3.5.5. Prävention und Nachversorgung – Über die Möglichkeit, die WWH zu verkleinern Dynamiken, die zur Wohnungs- und Obdachlosigkeit führen, werden leider oftmals erst zu einem späten Zeitpunkt bemerkt und bearbeitet. Dazu gehören der Verlust des Wiener Wohn-Tickets(s. Kapitel 3.1.), sowie(wiederholte) Mietrückstände welche zu Delogierung führen. In vielen Fällen sind junge Erwachsene diesen Herausforderungen nicht gewachsen. Eine in der Akutsituation beginnende Wohnraumsicherung kann aber die oftmals unzähligen Problemlagen nicht mehr zeitnah genug bearbeiten, wodurch es zu Wohnungslosigkeit kommt. Eine aufsuchende mobile Wohnbetreuung, welche frühzeitig und bei noch überschaubarer Problemlage unterstützend eingreift, könnte hier oft Wohnungslosigkeit verhindern. Auch junge Erwachsene welchen bereits einmal die Erlangung einer eigenen Wohnung nach Wohnungslosigkeit gelungen ist, sehen sich in der neuen Wohnung wieder mit ähnlichen Problemen konfrontiert, die bereits in der Vergangenheit zu Wohnungslosigkeit geführt hatten. Hier ist oftmals zu beobachten, dass es zu einem erneuten Wohnungsverlust und somit wiederholter Wohnungslosigkeit kommt. Ausreichende Ressourcen um auch für diese Zielgruppe eine nachgehende mobile Wohnbetreuung zu gewährleisten, scheinen hierbei essentiell um eine langfristige Stabilisierung zu ermöglichen. Als gelungenes Mittel im Rahmen der Prävention als auch der Nachsorge, ist aufsuchende und mobile Wohnbetreuung mit ausreichend Kapazitäten zu sehen. Inwieweit und in welcher Form genau dieses Angebot in ein Gesamtkonzept einzufügen wäre, gilt es durch weitere Forschungen und Erhebungen näher zu klären. 3.5.6. Weder Fortbildung noch gesicherte Daten Zurzeit gibt es keine ausreichende Datenlage zu Jungen Wohnungslosen innerhalb der WWH(oder Wohnungslosigkeit im Allgemeinen), weder in statistischer noch qualitativer Form. Ein hierbei besonders hervorzuhebender Mangel ist die DatenErhebung von verschiedenen Einrichtungen und Trägern, welche mangels einheitlicher Parameter nicht vergleichbar sind. Ein Gesamteindruck ist somit nur schwer zu AG Junge Wohnungslose 26 erlangen. Selbst die AG existiert und agiert nicht aufgrund eines spezifischen Auftrags, sondern der erkannten Bedarfslagen und der erkannten Bedeutung eines Gesamtkonzepts für die mitagierenden Einrichtungen. In diesem Positionspapier gesammelte Eindrücke sind aufgrund der Expertise und Funktion der AG von hoher Bedeutung, ersetzen allerdings nicht den Bedarf einer systematischen Generierung von gesicherten Daten. Des Weiteren ist festzuhalten, dass keine angemessenen Weiterbildungen 10 für EMPFEHLUNGEN:  Erhöhung der Förderung und Anpassung der Kontingentplätze in den Einrichtungen.  Systematische Erhebung zu Jungen Wohnungslosen und deren Lebenslagen um einheitliches Datenmaterial zu generieren und weitere Forschungsaufträge daraus abzuleiten.  Entsprechende Erwähnung in Basismodulen und Fortbildungen von Mitarbeiter*innen sozialer Einrichtungen. Mitarbeiter*innen der Wohnungslosenhilfe hinsichtlich der jungen Zielgruppe existieren und Junge Wohnungslose keine bis kaum Erwähnung in den(häufig verpflichtenden) Lehrgängen der Trägerorganisationen finden. 4. Social Return on Investment In der öffentlichen Wahrnehmung werden Ausgaben im Sozialbereich häufig lediglich als Kostenfaktor gesehen. Das Konzept des Social Return on Investment(SROI), zu Deutsch"Sozialrendite", stellt jedoch die Ebene der Investition in den Vordergrund. Der SROI ist eine Kennzahl, die auf unterschiedliche Weisen berechnet werden kann und von vielen Faktoren abhängig ist. In Bezug auf Junge Wohnungslose scheinen diese Parameter von Bedeutung  Kosten der Wohnungslosenhilfe und Betreuung  Kosten der sozialen Grundsicherung(Arbeitslosengeld/Bedarfsorientierte Mindestsicherung)  Steuereinnahmen und Produktivität durch bessere Ausbildung  Geringere Gefahr der Straffälligkeit  Kosten im Gesundheitsbudget Der SROI zeigt auf, dass Aufwendungen im Sozialbudget nicht eindimensional als reiner Kostenaufwand gesehen werden sollten, sondern dass es durch diese einen 10 Bisherige Versuche scheiterten, aufgrund von Kostenintensität, mangelnder Treffsicherheit und Bewerbung des Angebots. AG Junge Wohnungslose 27 sinnvollen monetären Rückfluss an die Gesellschaft und letztlich auch in das Bruttoinlandsprodukt gibt. Ebenso ist hierbei nochmals auf das Recht auf Wohnen, sowie das Recht auf Schutz vor Armut und Ausgrenzung des internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Art. 11 zu verweisen, welches entscheidend für soziale Inklusion und Teilhabe ist. Konkret bedeutet dies für ein Gesamtkonzept für Junge Wohnungslose: Personen der Zielgruppe werden früh von einem Hilfesystem aufgefangen, welches auf ihre Bedürfnisse eingeht. Sie werden dadurch rascher in die Gesellschaft(re-)integriert, wodurch die Integration in den Arbeitsmarkt, die Erlangung einer höheren Ausbildung etc. wahrscheinlicher werden und das Risiko straffällig zu werden, zu erkranken oder fortführend auf Hilfeleistungen angewiesen zu sein, abnimmt. Lange Phasen prekärer Nächtigung ließen sich abwenden, was der physischen sowie psychischen Gesundheit zuträglich ist und Folge-Kosten für das Gesundheitssystem minimiert (Krankenhausaufenthalte, Medikamente, etc.). Zusammengefasst bedeutet eine Investition in ein Gesamtkonzept also mittel- bis langfristig Einsparungen in der Sozialhilfe, der Grundsicherung sowie im Gesundheitsund Justiz-Budget, bei gleichzeitigen Mehreinnahmen von partizipierenden Bürger*innen im Rahmen der Wertschöpfung durch Lohnsteuer, Mehrwertsteuer etc. Ein ganzheitlicher und nachhaltiger Blickwinkel dieser Art wird von der AG als notwendig für künftige Planungen und Budget-Logiken erachtet – sowohl für Ministerien, als auch auf der Ebene regionaler Verwaltungen(Gemeinde, Stadt, Bund). 4.1. Studien zum Thema Social Return on Investment Aktuell sind der AG keine Studien bekannt, welche sich im konkreten auf die Zielgruppe Junger Wohnungsloser zum Thema Social Return on Investment beziehen. Es gibt aber eine Reihe anderer Studien die sich teilweise auf das Feld der Jungen Wohnungslosen übertragen lassen. In diesem Kapitel werden einige davon vorgestellt. Studie zu den Frühen Hilfen Aus Studien zu Frühen Hilfen hinsichtlich ähnlicher Handlungsfelder und Zielgruppen der Sozialen Arbeit lässt sich ableiten, dass heutige Investitionen auf lange Sicht zukünftige Sozial- und Gesundheitsausgaben reduzieren. Auch im Endbericht zur Wirksamkeit Früher Hilfen, im Auftrag der Bundesgesundheitsagentur, wird der finanzielle Mehrwert von Investitionen klar postuliert(Juraszovich, 2017). Das langfristig kalkulierte Kosten-Nutzen-Verhältnis liegt zwischen 1:16 und 1:24. Das bedeutet, dass ein Euro der ausgegeben wird, je nach Rechnung, bis zu 24 Euro wieder einbringt. Unter Berücksichtigung des Nutzens durch höhere Wertschöpfung, bedingt AG Junge Wohnungslose 28 durch höhere Abgaben aufgrund längerer/höherer Erwerbsbeteiligung einerseits und besserer beruflicher Qualifikation andererseits. Dies erklärt sich dadurch, dass durch eine längere/höhere Erwerbsbeteiligungen bzw. bessere berufliche Qualifikation von Personen, diese wiederum mehr Abgaben in das Wirtschaftssystem einzahlen und die Wertschöpfung dadurch steigern. Im Gegensatz dazu ist bei Ausbleiben einer frühen und angemessenen Förderung dieser Zielgruppen die voraussichtliche Verweildauer im sozialen Unterstützungssystem wesentlich länger und insgesamt kostenintensiver(Chowdry und Fitzsimons, 2016). Studie zur Ausbildungsgarantie bis 18 In einer Studie über die Ausbildungsgarantie bis 18 vom Institut für höhere Studien (IHS) 2019, wird der Nutzen dieser evaluiert und folgendes Fazit gezogen: "Auch auf makroökonomischer Ebene sind die Auswirkungen der Ausbildung bis 18 erheblich. Langfristig und insgesamt gesehen führt die Maßnahme im Hauptszenario zu einer makroökonomischen Verbesserung im Ausmaß einer Steigerung des Bruttoinlandsprodukts um 1,27% oder 4,4 Mrd. EUR im heutigen Wert des zukünftigen BIP jährlich" (IHS, 2019: 29). Diese Interpretation legt den Schluss nahe, dass auch Investitionen im Bereich der Jungen Wohnungslosen – welche eher an(Aus-)Bildungsmaßnahmen teilnehmen können, wenn der Wohnplatz gesichert ist – einen volkswirtschaftlichen Mehrwert herbeiführen würden. Early Intervention Foundation In einer Studie der Early Intervention Foundation(EIF) aus dem Vereinigten Königreich werden die Kosten einer späteren Intervention dargestellt. Die Ergebnisse decken sich mit Einschätzungen der AG, dass eine späte Adressierung von Jungen Wohnungslosen mit erheblichen Mehrkosten für die Gesellschaft einhergeht. Die Studie geht davon aus, dass 17 Milliarden Pfund eingespart werden könnten, wenn Unterstützung rechtzeitig bei den Betroffenen ankommt. Konkret werden dabei v.a. Mehrkosten hinsichtlich folgender nicht-adressierter Problemlagen abgeschätzt: Kriminelles oder abweichendes Verhalten, Schulabsentismus und schulische Ausgrenzung, Kindeswohlgefährdung und Kinderschutz, gesundheitliche und psychische Probleme, Substanzmissbrauch, Jugendarbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit. Der höchste Anteil der berechneten 17 Milliarden Pfund wird auf Leistungen für Kinder zurück geführt, die in Folge von häuslicher Gewalt unter öffentlicher Betreuung stehen, sowie auf Sozialleistungen für Jugendliche zwischen 18 und 24 Jahren, die weder in Ausbildung sind noch einen Arbeitsplatz haben(Chowdry H und Fitzsimons P., 2016). Studien zu Jugendarbeitslosigkeit AG Junge Wohnungslose 29 Auch der Soziologieprofessor Johann Bacher der Johann Kepler Universität in Linz, äußert im Ö1-Mittagsjournal am 01.09.2020 Befürchtungen, dass aufgrund der aktuellen, corona-bedingten hohen Zahl an Jugendarbeitslosigkeit(per Sept. 2020: 75.000 in ganz Österreich), viele Jugendliche und junge Erwachsene den Anschluss an die Gesellschaft verlieren könnten. Dies habe nicht nur negative Folgen für die jungen Menschen selbst(erhöhtes Risiko später anhaltend arbeitslos zu werden, Beeinträchtigungen des gesundheitlichen Wohlbefindens u.ä.), sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Aufgrund entgangener Lohn- und Umsatzsteuer(bedingt durch geringere Konsumation) würde dem Staat ein Verlust von 400 Millionen Euro entstehen. Rund 7.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden zusätzlich von langfristiger Ausgrenzung betroffen sein, diese verursachen 63 Millionen Euro Kosten. Johann Bacher kommt zu dem Schluss, dass es hinsichtlich des komplexen Themas Jugendarbeitslosigkeit eine Gesamtstrategie braucht. Die AG fordert darüber hinaus eine solche betreffend der Zielgruppe Junger Wohnungsloser. "Es ist zu hoffen, dass diese unterschiedlichen Maßnahmen zu einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Ausgrenzungsgefährdung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen verdichtet und dabei auch Projekte und Einrichtungen gefördert werden, die den genannten Kriterien, z.B. der Niederschwelligkeit und der Vernetzung, genügen" (Bacher, 2020: 30). EMPFEHLUNGEN:  Der SROI hat einen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Mehrwert und muss in budgetären Logiken Einfluss nehmen.  Ausgaben und Förderungen für junge Erwachsene müssen als Investition in die Zukunft angesehen werden.  Ein frühes Hilfesystem beeinflusst eine raschere(Re-)Integration in die Gesellschaft und mindert die Risiken aus dieser ausgeschlossen zu werden.  Hilfen sind umso effizienter, je früher sie beginnen.  Verschiedene europäische Studien belegen, dass es teurer ist erst dann zu reagieren, wenn sich Problemlagen bereits manifestiert haben. Dies muss auch bei Jungen Wohnungslosen gesehen werden. AG Junge Wohnungslose 30 5. Woran es wirklich fehlt – Über den Bedarf eines Gesamtkonzepts für junge Erwachsene in der Wohnungslosenhilfe Die Themen und Anliegen der AG Junge Wohnungslose, welche sich durch den fachlichen Austausch, die Sichtung der vorhandenen Datenlage und der relevanten Literatur ergeben, wurden im Verlauf dieses Positionspapiers ausführlich dargelegt. Es zeigt sich eine sehr vielfältige Angebotslandschaft, die sich zum Teil der Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen widmet, zum Teil der Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Die Schnittmenge dieser beiden Angebote, die sich in ihrer Zielgruppendefinition explizit mit der Gruppe Junger Wohnungsloser befassen, muss jedoch als relativ klein erachtet werden. Es scheint aktuell nicht möglich mit den vorhandenen Angeboten tatsächlich die, im Verhältnis zu den vorhandenen Plätzen hohe Anzahl an Jungen Wohnungslosen, passend zu versorgen. Vielmehr zeigt sich, dass Junge Wohnungslose oft in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe betreut werden müssen, welche weder konzeptionell noch personell auf die Betreuung dieser Zielgruppe ausgerichtet sind. Dieses Positionspapier zeigt deutlich die multiplen Herausforderungen, mit welchen sich Junge Wohnungslose in Wien konfrontiert sehen. Neurobiologisch und entwicklungspsychologisch befinden sich junge Menschen zwischen 18 bis 25 Jahren noch in einer besonderen Entwicklungsphase ihres Lebens – es erscheint der AG deshalb als logischer Schluss, dass dieser Phase auch im Kontext professioneller Hilfen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Dieser Lebensabschnitt, welcher von erhöhter Risikobereitschaft und noch mangelnd ausgeprägten Exekutivfunktionen(vorrausschauendes Planen, Selbststeuerung,…) gekennzeichnet ist, erhöht die Herausforderung einer Stabilisierung weg von akuter Wohnungslosigkeit. Konkret spiegeln sich diese Schwierigkeiten im Alltag Junger Wohnungsloser im Kontext von Arbeitsmarkt, finanzieller Grundsicherung und der psychischen Gesundheit. Durch ein vielerorts mangelndes Eingehen auf die Spezifika der Zielgruppe, entwickeln sich die oben genannten Hürden oft zu manifesten Problemen. Schwierigkeiten in unterschiedlichen Bereichen, insbesondere vor dem Hintergrund häufig bereits bestehender Traumata, wirken gegenseitig verstärkend und führen zu einer hoch komplexen Gesamtsituation, mit der sich die jungen Erwachsenen konfrontiert sehen. Mangelnde soziale Ressourcen(Probleme in der Herkunftsfamilie, Peers mit ähnlichen Herausforderungen,...) führen dazu, dass junge Erwachsene lange Zeit versuchen diese Probleme alleine zu lösen, bevor sie in ein Hilfssystem finden. Die Komplexität und Vielfältigkeit des Themas wurde in diesem Positionspapier eindeutig dargelegt und zeichnet sich besonders durch folgende Faktoren aus: Es gilt einerseits zu überlegen, wie ein adäquates Betreuungs-Setting aussehen kann, welches stabile Bezugspersonen und Rahmenbedingungen in kleineren Gruppen ermöglichen, die für eine Betreuung junger Erwachsener höchst relevant sind. Zum anderen müssen Erkenntnisse um neurobiologische Entwicklungsprozesse in AG Junge Wohnungslose 31 Kombination mit den lebenspraktischen Problemlagen der Zielgruppe Eingang finden in sozialarbeiterische Konzepte der Beratung der Zielgruppe. Aber auch der psychischen Gesundheit, inklusive bereits erlebter Traumata und wiederholter Bindungsabbrüche, gilt es besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Um sowohl für jede*n individuelle*n junge*n Erwachsene*n, als auch im sozialökonomischen Kontext nachhaltige Lösungen für die Zielgruppe zu schaffen, bedarf es einer umfangreichen Erarbeitung dieses Themas. Aus Sicht der Arbeitsgruppe bedarf es vor allem eines Gesamtkonzepts, welches sich auf verschiedenen relevanten, und in diesem Positionspapier ausführlich angeregten, Ebenen dem Thema Junger Wohnungslosigkeit widmet. Die Erarbeitung eines solchen Gesamtkonzepts übersteigt die Möglichkeiten der Arbeitsgruppe und bedarf eines klaren Arbeitsauftrags und der Ermöglichung der entsprechend notwendigen Arbeitsstunden. Darüber hinaus kommt die AG zu dem Schluss, dass die Umsetzung eines solchen Gesamtkonzepts nicht ohne eine Vielzahl von Stakeholdern der Sozialwirtschaft vonstattengehen kann. Systemgrenzen der Träger sowie mangelnde Bereitschaft zu Co- und Querfinanzierungen von aussichtsreichen Konzepten sind grundlegende Hürden, die es zumindest teilweise zu überwinden gilt. Hier ist besonders hervorzuheben, dass es auf verschiedenen Ebenen bereits durchaus eine breite Angebotslandschaft gibt, welche es gilt in ein Gesamtkonzept zu integrieren. Um diese Angebote allerdings für die Zielgruppe auch nutzbar zu machen, muss auch ein niederschwelliger und übersichtlicher Zugang angedacht werden, welcher aktuell nur mangelhaft besteht. Die Idee zielgruppenspezifischer Angebote für junge Erwachsene wird in der Wiener Soziallandschaft, auch im Zusammenspiel verschiedener Träger und Fördergeber, zum Teil bereits umgesetzt. So gibt es ein AMS für Jugendliche und junge Erwachsene, Einrichtungen welche einen Übergang für psychisch kranke Personen zwischen Minderjährigkeit und Volljährigkeit begleiten, und auch die MA 40 widmet sich in einem neuen Kompetenzzentrum der Zielgruppe direkt. Der Bedarf eines solchen ganzheitlichen Zugangs auch im Kontext der Wohnungslosenhilfe ist dringend gegeben und muss, insbesondere aufgrund der zunehmend hohen Zahl an Jungen Wohnungslosen, zeitnah umgesetzt werden. AG Junge Wohnungslose 32 EMPFEHLUNGEN: Mit Blick auf nachhaltige gesellschaftliche Inklusion bedarf es eines Gesamtkonzeptes für Junge Wohnungslose, welches trägerübergreifend konzipiert und getragen wird, und folgende Themen behandelt:  Eine Angebots- und Einrichtungsvielfalt sowie eine sich ergänzende Angebotsstruktur, welche als Basis nachhaltiger, lebensweltorientierter Sozialer Arbeit angesehen wird.  Eine Angebotsleistung welche in Erreichbarkeit und Niederschwelligkeit den Bedürfnissen der jungen Zielgruppe gerecht wird.  Zielgruppenspezifische rechtliche Ansprüche junger Erwachsener werden überprüft und gegebenenfalls neu bewertet.  Transitionen werden evaluiert, verbessert und transparentere Informationsweitergabe passiert zwischen den unterschiedlichen Beteiligten (Trägervereine als auch der Zielgruppe).  Regelmäßige, strukturierte Datenerhebung und Forschung, um den Bedarfslagen Junger Wohnungsloser gerechter zu werden.  Synergien für sozialwirtschaftlich nachhaltigeres und ressourcenschonendes Arbeiten.  Junge Wohnungslose werden im öffentlichen Diskurs(partizipativ) vertreten und ihre Stimmen finden Gehör und angemessenen Stellenwert. Langfristig bessere Teilhabe an der Gesellschaft. AG Junge Wohnungslose 33 6. Quellenverzeichnis 6.1. Literatur-Quellen Arnett J.J.(2000): Emerging adulthood: A theory of development from the late teens through the twenties. In: American Psychologist 55, 469-480. Arnett J.J.(2006): Suffering, Selfish, Slackers? Myths and Reality About Emerging Adults. In: Journal of Youth and Adolescence 36, 23-29. Arnett J.J.(2014): Presidential Address: The Emergence of Emerging Adulthood. In: Emerging Adulthood 2, 155-162. Arnett J.J und Taber S.(1994): Adolescence Terminable and Interminable: When Does Adolescence End. In: Journal of Youth and Adolescence 23, 517-537. ASB-Schuldnerberatungen(eds. 2019): Schuldenreport 2019. Linz: ASB Schuldnerberatungen. BAWO – Wohnen für alle(eds. 2019): Positionspapier Wohnen für alle – leistbar, dauerhaft, inklusiv. Wien: BAWO. Bellebaum C., Thoma P. und Daum I.(2012): Neuropsychologie, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. 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Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildung 1"Yoyo-Übergänge" junger Erwachsener(Stauber& Walther, 2002) 11 11 Quelle: https://www.researchgate.net/figure/Abbildung-1-Yoyo-Uebergaenge-Junger-Erwachsener-StauberWalther-2002_fig1_301688491(eingesehen 10/2020) AG Junge Wohnungslose 36 Abbildung 2 Entlassung aus der WKJH in die Volljährigkeit(n= 114 Personen) 12 Abbildung 3 Entlassung junger Erwachsener aus der WKJH im Jahr 2018(n=240 Personen) 13 12 Platzstatistik QSO 2018 13 Platzstatistik QSO 2018 AG Junge Wohnungslose 37 Abbildung 4 Prozentueller Anteil Junger Wohnungsloser in Notquartieren in Wien 14 Abbildung 5 Prozentueller Frauenanteil bei Notquartiernächtiger*innen nach Alter 15 A BSOLUT Alter 18-21 22-25 26-30 18-30 Gesamt 18-21 22-25 26-30 2015 gesamt w 644 229 554 132 696 173 1894 534 5177 1208 12% 19% 11% 11% 13% 14% m 409 419 520 1348 3943 10% 11% 13% 2016 gesamt w 677 235 587 145 714 169 1978 549 5471 1278 12% 18% 11% 11% 13% 13% m 437 441 542 1420 4167 10% 11% 13% 2017 gesamt w 620 200 574 140 706 143 1900 483 5257 1156 12% 17% 11% 12% 13% 12% m 416 432 560 1408 4080 10% 11% 14% 2018 gesamt w 523 172 605 129 740 131 1868 432 5916 1129 9% 15% 10% 11% 13% 12% m 351 476 609 1436 4787 7% 10% 13% 18-30 37% 44% 34% 36% 43% 34% 36% 42% 35% 32% 38% 30% P ROZENTUAL 14 Eigene Auswertung P7 Wiener Service für Wohnungslose 2020 15 Eigene Auswertung P7 Wiener Service für Wohnungslose 2020 AG Junge Wohnungslose 38 Tabelle 1 Übersicht hilfesuchender Personen bei P7 im Zeitraum 2015 – 2018, differenziert nach Alter und Geschlecht 16 Abbildung 6 Wohnplätze für junge Erwachsene 2019 in Wien(n= 3915) 17 Abbildung 7 Abgeschlossene Ausbildungen der Bewohner*innen des JUCA 2019(n= 161) in Prozent 18 16 Eigene Auswertung P7 Wiener Service für Wohnungslose 2020 17 Eigene Auswertung AG Junge Wohnungslose 2020 18 Eigene Auswertung JUCA 2020 AG Junge Wohnungslose 39 ja nein keine Angabe 62,73% 58% 36,02% 40% 1,24% 2% KJH UNTERBRINGUNG PREKÄR GEWOHNT Abbildung 8 Erfassung Bewohner*innen JUCA 2019(n=161) nach KJH Background bzw. prekären Wohnens vor Einzug ins JUCA in Prozent 19 45% 31% 24% ja psychische Erkrankung psychische/ psychosoziale Auffälligkeit nein psychische Erkrankung Abbildung 9 Erfassung psychischer Gesundheit der Bewohner*innen des JUCA 2019(n=161) in Prozent 20 19 Eigene Auswertung JUCA 2020, Erfassung im Zuge des Anamnesegesprächs 20 Eigene Auswertung JUCA 2020, Erfassung im Zuge des Anamnesegesprächs AG Junge Wohnungslose 40