W E R K S TAT T B E R I C H T E STADTENTWICKLUNG N r . 130 Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung W E R K S T A T T B E R I C H T N R. 1 3 0 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Impressum Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Eigentümerin und Herausgeberin Stadtentwicklung Wien, Magistratsabteilung 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung www.stadtentwicklung.wien.at Projektkoordination Astrid Klimmer-Pölleritzer, Andreas Nuß(MA 18) Redaktionsteam Elisabeth Irschik(MA 19), Eva Kail(MD-BD, Gruppe Planung), Astrid Klimmer-Pölleritzer(MA 18), Andreas Nuß(MA 18), Gregor Puscher(MA 21), Manfred Schönfeld(MA 21), Angelika Winkler(MA 18) Projektleitung Doris Damyanovic Institut für Landschaftsplanung, BOKU Wien Projektdurchführung und AutorInnen Doris Damyanovic, Florian Reinwald, Angela Weikmann, BOKU Wien In Zusammenarbeit mit Andrea Breitfuss, Michaela Glanzer kon-text, Ingenieurbüro für Raumplanung Technische Koordination Willibald Böck(MA 18) Lektorat Ernst Böck Grafik Cover Andrea Neuwirth Druck Holzhausen Druck GmbH gedruckt auf ökologischem Druckpapier aus der Mustermappe von„ÖkoKauf Wien“ © MA 18 – Stadtentwicklung und Stadtplanung, Wien 2013 ISBN 978-3-902576-67-5 3 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Inhalt 1 Einführung 1.1 Mehrwert gendersensibler Planung 1.2 Gender Mainstreaming in der Wiener Stadtplanung 1.3 Inhalte und Aufbau des Handbuchs 1.4 Fragen und Antworten zu Gender Mainstreaming in der Planung 2 Grundlagen 2.1 Strategische Grundsätze gendersensibler Planung 2.2 Planen für unterschiedliche Lebensphasen 2.3 Strategische Ziele gendersensibler Planung 2.4 Unterstützende planerische Leitbilder für eine gendersensible Planung 3 Ziele und Qualitätsmerkmale 3.1 Themenfeld Stadtstruktur, Raumbildung und Wohnqualität 3.2 Themenfeld öffentlicher Raum und Mobilität 4 Gender Mainstreaming als durchgängige Strategie in der Planung 11 12 13 14 15 17 17 19 24 25 31 33 45 51 5 Gender Mainstreaming in Masterplänen, städtebaulichen Konzepten und Leitbildern 5.1 Eröffnung, Programmierung und Zielformulierung 5.2 Vorbereiten und Ausschreiben des städtebaulichen Wettbewerbs 5.3 (Vor-)Prüfung des städtebaulichen Konzepts oder des Masterplans 5.4 Sicherung der Qualitäten für den weiteren Planungsprozess 6 Gender Mainstreaming in der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung 6.1 Planungsfälle und Einflussmöglichkeiten im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 6.2 Themenbereiche und Beispiele für die Verrechtlichung genderrelevanter Aspekte 7 Gender Mainstreaming in der Planung des öffentlichen Raums 7.1 Gestaltung von Straßenräumen und öffentlichen Plätzen 7.2 Gestaltung öffentlicher Parkanlagen 8 Gender Mainstreaming im Wohnbau und öffentlichen Nutzbau 8.1 Gender Mainstreaming im Wohnbau 8.2 Gender Mainstreaming im Nutzbau 9 Quellenverzeichnis Weitere Leitfäden zu gendersensibler Planung Literaturverzeichnis Abbildungsverzeichnis 55 56 57 58 63 65 65 67 73 73 82 87 87 92 97 97 97 99 5 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorwort Wien ist eine wachsende Stadt, die laut Bevölkerungsprognosen bis 2030 wieder 2 Millionen EinwohnerInnen haben wird. Die städtische Gesellschaft wird immer vielfältiger. Divergierende Interessen führen oft zu Nutzungskonflikten, die sich bei zunehmender Kompaktheit der Stadt verstärken können. All dies stellt auch eine große Herausforderung für die Planung dar. Es bedarf daher einer hohen sozialen Sensibilität, um die städtische Lebensqualität weiterhin sicherzustellen. Die gebaute und gestaltete Umwelt besitzt großen Einfluss auf die Alltagsqualitäten und Handlungschancen der BewohnerInnen. Besonders wichtig ist eine robuste Stadtstruktur, um Nutzungsmöglichkeiten und Handlungsspielräume offenzuhalten. Dies gilt für neue Stadtentwicklungsareale ebenso wie für innerstädtische Gebiete mit Verdichtungspotenzial. In beiden Fällen sind gezielte Bemühungen um eine qualitätsvolle Dichte erforderlich, die auch gut nutzbare öffentliche und wohnungsnahe Freiräume sowie eine intelligent organisierte Mobilität benötigt. Der Erfolg von Planungen ist nicht leicht messbar. Ein wichtiges Kriterium stellt die erzeugte Alltagsqualität dar. Gender Mainstreaming in der Stadtplanung zielt auf eine systematische Qualitätsprüfung in Hinblick auf Chancengleichheit unterschiedlicher NutzerInnengruppen ab. Im Sinne von„Stadt fair teilen“ gilt es zu überprüfen, welcher Nutzen, manchmal auch welche Belastung durch Planungsentscheidungen verursacht werden. Gender Mainstreaming ist daher unverzichtbar, um unterschiedliche Blickwinkel und Alltagsperspektiven gezielt einzunehmen, und hilft,„blinde Flecken“ in der Planung gering zu halten. Wien wird europaweit bezüglich Gender-Planning als führend wahrgenommen, sowohl die inhaltliche Tiefe und thematische Breite betreffend. Das zeigt auch das große internationale Interesse an den Wiener Erfahrungen. Mit dem Handbuch liegt nun ein wertvolles Werkzeug zur effektiven Qualitätssicherung für die Planerinnen und Planer vor, dass es im Zuge der steigenden Anforderungen an die Planung intensiv einzusetzen gilt. Mag. a Maria Vassilakou Vizebürgermeisterin und amtsführende Stadträtin für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung 7 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorwort Intensive Auseinandersetzung mit den räumlichen Effekten des Bevölkerungswachstums prägen derzeit die Stadtplanungsdiskussionen. Qualitätsvolle Dichte ist daher eines der Schwerpunktthemen im neu erstellten„Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung“, das auf Initiative der Gruppe Planung von der MA 18 unter intensiver Mitarbeit der MA 21 A und MA 21 B(jetzt MA 21) erstellt wurde. Im vorliegenden Handbuch wird der Versuch unternommen, diesen Qualitätsbegriff möglichst konkret zu machen und für die Planung weitgehend zu operationalisieren. In der Wiener Stadtplanung werden mit dem Fokus Gender Mainstreaming laufend innovative Planungszugänge entwickelt. Ein entscheidender Motor dafür war elf Jahre lang die Leitstelle Alltags- und Frauengerechtes Planen und Bauen in der Stadtbaudirektion. In Zusammenarbeit mit 14 Dienststellen und mit vielen anderen AkteurInnen der Stadtentwicklung wurden Modellprojekte initiiert, Pilotprozesse durchgeführt und neue Methoden in rund 50 Leitprojekten erprobt. Die Publikation„10+1 Jahre Alltags- und Frauengerechtes Planen und Bauen“ bietet dazu einen guten Überblick. Das in dieser Pilotphase generierte Know-how, ergänzt um innovative Best-practice-Beispiele der MA 21A und MA 21B und die Auswertung internationaler Gender Planungshilfen, liegt nun in Handbuchform als verdichtetes Planungswissen vor. Erstmals wurden nun für Wien auch zielgruppenspezifische Bedarfsprofile, Ziele, Prüffragen und Qualitätsindikatoren für die unterschiedlichen Maßstabsebenen formuliert und die wichtigsten Methoden und Arbeitshilfen für gendersensitives Vorgehen dargestellt. Das Handbuch beinhaltet auch exemplarisch Planungsbeispiele für die verschiedenen Anwendungsfälle. Die Operationalisierung von“ Gemeinwohlinteressen“ stellt für die Planung eine zentrale Herausforderung dar. Diese sind in Aushandlungsprozessen effektiv zu vertreten und in der rechtlichen Planung wirkungsvoll abzusichern. Ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzungen erfordern die Übersetzung von genderspezifischen Planungsansprüchen in konkrete Handlungsanleitungen und handfeste Kriterien, die dem jeweiligen Arbeitsalltag in den Dienststellen Rechnung tragen. Es gilt, technisches und soziales Denken erfolgreich zu verbinden. Um die vorliegenden Qualitätsstandards in die entsprechenden Planungsabläufe zu integrieren, soll das Handbuch, das auch im Internet verfügbar ist, als Arbeitshilfe dienen. Dipl.‑Ing. Thomas Madreiter Dipl.‑Ing. in Eva Kail Planungsdirektor Magistratsdirektion der Stadt Wien Magistratsdirektion der Stadt Wien Geschäftsbereich Bauten und Technik Geschäftsbereich Bauten und Technik Stadtbaudirektion Stadtbaudirektion, Gruppe Planung 9 1. Einführung Inhalte: 1.1 Mehrwert gendersensibler Planung 1.2 Gender Mainstreaming in der Wiener Stadtplanung 1.3 Inhalte und Aufbau des Handbuchs 1.4 und Antworten zu Gender Mainstreaming in der Planung EINFÜHRUN Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Einführung Die Vielfalt der städtischen Gesellschaft spiegelt sich auch in ihren unterschiedlichen Teilräumen und Orten wider. Auch die Interessenlagen der BewohnerInnen unterscheiden sich beträchtlich, je nach Lebensphase, Lebenssituation und dem lokalen Umfeld. Wien wächst stetig. Angesichts der steigenden Bevölkerungszahlen bei gleichzeitig immer knapper werdenden öffentlichen Ressourcen verstärken sich Zielkonflikte um konkurrierende Nutzungsansprüche. Daher ist es besonders wichtig zu fragen, welche Aspekte einen wichtigen Wert oder eine wichtige Ressource für welche Bevölkerungsgruppe darstellen. Der Erfolg der Planung ist letztlich an ihrem Gebrauchswert im Alltag zu messen. Dazu ist hohe Sensibilität für die unterschiedlichen Bedürfnisse der NutzerInnen erforderlich. Es ist ein zentrales Anliegen von Gender Mainstreaming, diese Bedürfnisse aufzuspüren, systematisch zu erfassen und gleichwertig zu berücksichtigen. Gender Mainstreaming erhöht die„Passgenauigkeit“ planerischer Produkte und Dienstleistungen und leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Qualitätssicherung in der Planung. 1 „Die Zielgruppenorientierung erhöht die Passgenauigkeit planerischer Produkte und Dienstleistungen.“ (Leitstelle Alltags- und Frauengerechtes Planen und Bauen, 2009, S. 58) 11 EINFÜHRUNG Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung 1.1 Mehrwert gendersensibler Planung Gendersensible Planung ist eine differenzierte Planungskultur, die ortsbezogen und gruppenspezifisch agiert. Der Mehrwert von Gender Mainstreaming in der planenden Verwaltung ist auf mehreren Ebenen gegeben. Qualitätssicherung im Planungsprozess: Gendersensible Planung fragt nach Ansprüchen von Personen, die sonst oft vergessen werden. Dabei wird bei jeder neuen Planungsaufgabe und bei allen Planungsschritten systematisch nach den geschlechts-, alters- und gruppenspezifischen Interessen und Auswirkungen gefragt. Ziel ist dabei, den aktuellen Raumansprüchen gerecht zu werden, flexible und anpassungsfähige Räume für die unterschiedlichen Ansprüche und neue Potenziale der Raumaneignung der StadtbewohnerInnen zu schaffen. Gezielter Ressourceneinsatz: Gendersensible Planung hat auch den Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit von Fläche und Zeit im Auge. Vor allem anhand der Personen, die aufgrund ihrer Lebensphase viel Zeit im Wohnumfeld verbringen, werden die Nutzbarkeit und Gebrauchsfähigkeit der Stadt gemessen. In Verbindung mit Gender-Budgeting kann so die Verteilungswirkung von investierten Ressourcen abgeschätzt und transparent gesteuert werden. Wissensaustausch und Vermittlung: Die Reflexion der zugrunde liegenden Werthaltungen in der Stadtplanung unter gendersensiblen Gesichtspunkten unterstützt eine alltagsorientierte Planungskultur und trägt zu einer Sensibilisierung für die unterschiedlichsten Alltagsansprüche von Frauen und Männern bezogen auf Lebensphase, -situation, kultureller und sozialer Herkunft bei. Gender Mainstreaming als Querschnittsmaterie zeigt auch die Wichtigkeit der Nahtstellen zwischen den verschiedenen Planungsebenen auf. Methodische Innovationen und Weiterentwicklung der Methoden: Die Sensibilisierung für gendersensible Fragestellungen im Rahmen von systematischem Erfahrungsaustausch zwischen verschiedenen Dienststellen und Disziplinen unterstützt die Weiterentwicklung von interdisziplinärem Planungswissen. Handlungsspielräume für die Planung werden sichtbar. Neue planerische Fragestellungen und Zugänge zeigen oft blinde Flecken auf und erfordern neue methodische Zugänge. Der Innovationsgehalt dieser ist insbesondere an der Übertragbarkeit auf die jeweilige konkrete(technische) Handlungsebene bzw. Planungsaufgabe zu messen. Das Handbuch leistet hier einen Beitrag durch das Aufzeigen von übertragbaren Methoden und Instrumenten. 12 EINFÜHRUN Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Gender Mainstreaming in der Wiener Stadtplanung In der Stadt Wien wird geschlechtssensible Planung seit über 20 Jahren thematisiert. In der Ausstellung„Wem gehört der öffentliche Raum – Frauenalltag in der Stadt“ wurde 1991 erstmals ein expliziter Anspruch an die Planung formuliert. 1992 wurde das Frauenbüro der Stadt Wien gegründet. Planungsfragen stellten einen thematischen Schwerpunkt dar. Mit der Einrichtung der Leitstelle Alltags- und Frauengerechtes Planen und Bauen in der Magistratsdirektion-Stadtbaudirektion 1998 nahm Wien eine Vorreiterinnenrolle ein. Neben der gezielten Berücksichtigung von Mädchen- und Fraueninteressen in der Planung übernahm die Leitstelle 2001 als zentrale Aufgabe die Weiterentwicklung und Etablierung der damals neuen Strategie Gender Mainstreaming in diesem Bereich. 2010 wurde im Rahmen der Neuorganisation der Stadtbaudirektion Gender Mainstreaming als Kernaufgabe in den weisungsbefugten Gruppen Planung, Tief- und Hochbau verankert und die Gender-Expertinnen der Leitstelle den Gruppen direkt zugeordnet. Heute ist Gender Mainstreaming über eine Vielzahl von erfolgreichen Pilotprozessen und Pilotprojekten als zentrales strategisches Arbeitsfeld der Wiener Stadtplanung gut etabliert. Die Umsetzung reicht vom Strategieplan Wien über den Stadtentwicklungsplan und sektoralen Programmen, Masterplänen und städtebaulichen Konzepten bis hin zu zahlreichen Einzelprojekten. Zwischen 2005 und 2010 führten alle Planungsdienststellen der Stadt Wien in den jährlichen Kontrakten vereinbarte Gender Mainstreaming Leitprojekte durch. Die über 50 realisierten Leitprojekte ermöglichten einen Überblick über verschiedene Aufgabenstellungen und planerische Handlungs- und Entscheidungsspielräume. Die daraus gewonnenen Erfahrungen und Ergebnisse gilt es nun zusammen- und einer Verbreitung zuzuführen. 1.2 „Diese Diskrepanz zwischen Leitbildern und Umsetzung zu verkleinern, ist das Ziel.“ (Leitstelle Alltags- und Frauengerechtes Planen und Bauen, 2009, S. 62) 13 EINFÜHRUNG Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung 1.3 Inhalte und Aufbau des Handbuchs Das Handbuch ist eine Zusammenschau der Umsetzung von Gender Mainstreaming auf unterschiedlichen Maßstabsebenen und in verschiedenen Projekten der Wiener Stadtplanung. Es richtet sich vor allem an die planenden und projektierenden Dienststellen der Stadt Wien, aber auch an externe Planungsbüros und Projektverantwortliche. Bereits der Entwicklungsprozess des Handbuchs hat eine inhaltliche Qualitätsdiskussion unterstützt. In Workshops und Arbeitsgesprächen mit MitarbeiterInnen der Dienststellen sowie eingeladenen Gender-Expertinnen wurden genderrelevante Ziele, Qualitätskriterien und Indikatoren diskutiert und die unterschiedlichen Erfahrungen zusammengeführt. Das Handbuch soll den Arbeitsalltag erleichtern. Der erste Teil des Handbuchs stellt Gender Mainstreaming als Strategie der Stadtplanung und Stadtentwicklung vor. Darauf aufbauend werden genderrelevante Ziele und Qualitätskriterien eingeführt. Der zweite Teil gibt anhand konkreter Beispiele einen Überblick über bewährte Zugänge, Methoden und Instrumente für verschiedene Planungsvorhaben, Projektierungen und Objektplanungen. Zu Beginn erfolgt eine Definition von Gender Mainstreaming. Die Bedeutung der durchgängigen Berücksichtigung in den einzelnen Schritten des Planungsprozesses sowie der Mehrwert für die Planung werden erläutert. Ein Überblick über die verschiedenen Gruppen von NutzerInnen in unterschiedlichen Lebensphasen zeigt die divergierenden Ansprüche an die Planung. Die genderrelevanten strategischen Ziele machen die wesentlichen Aspekte der gerechten Verteilung der begrenzten Ressource„städtischer Raum“ deutlich. Dazu werden verwandte planerische Leitbilder und ihr Beitrag zur Umsetzung von Chancengleichheit vorgestellt. Das dritte Kapitel widmet sich den Planungszielen in den zwei entscheidenden Themenfeldern„Stadtstruktur, Raumbildung und Wohnqualität“ sowie„öffentlicher Raum und Mobilität“. Zu den einzelnen Zielen werden Prüffragen und Qualitätsmerkmale angeführt und erläutert. Einen Überblick über die einzelnen Planungsprozesse auf unterschiedlicher Maßstabsebene und ihre Bedeutung für die Umsetzung von Gender Mainstreaming beinhaltet das Kapitel 4. Im fünften Kapitel werden Methoden gezeigt, wie eine gendersensible Sichtweise in die einzelnen Prozessschritte der Erstellung von Masterplänen und städtebaulichen Konzepten eingebracht werden kann. Die Einflussmöglichkeiten von Gender Mainstreaming auf die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung werden im sechsten Kapitel dargestellt. Kapitel 7 – Gender Mainstreaming in der Planung des öffentlichen Raums – und 8 – Gender Mainstreaming im Wohnbau und öffentlichen Nutzbau – zeigen bewährte Methoden und Instrumente der Umsetzung von Gender Mainstreaming auf diesen sehr konkreten Handlungsebenen auf. 14 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Fragen und Antworten zu Gender Mainstreaming in der Planung 1.4 Was bedeutet Gender Mainstreaming in der Planung? Mainstreaming ist ein prozessorientierter Ansatz zur Qualitätssicherung planerischer Aufgaben. Mehr dazu auf S. 17 Wie unterscheiden sich die Ansprüche verschiedener NutzerInnengruppen? verfügbare Zeit und Mobilitätsvoraussetzungen sind zentrale Unterscheidungsmerkmale der Lebensbedingungen der verschiedenen Gruppen. Mehr dazu auf S. 19 Was sind die Ziele gendersensibler Planung? wesentliches Ziel ist die Herstellung von Räumen, die die NutzerInnen in ihren unterschiedlichen Alltagszusammenhängen unterstützen. Mehr dazu auf S. 24 und 31ff. Auf welchen Planungsebenen ist Gender Mainstreaming relevant? Mainstreaming ist eine Querschnittsmaterie, die auf allen Ebenen und in allen Prozessphasen ansetzt. Mehr dazu auf S. 51 Wie kann ich Gender Mainstreaming in den verschiedenen Planungsprozessen einbringen? gendersensible Sichtweise wird in alle Planungsprozesse (Masterplan, Flächenwidmungsplanung, Objektplanungen und Projektierungen) durch das Berücksichtigen unterschiedlicher NutzerInnenprofile eingebracht. Mehr dazu ab S. 55 Wo finde ich Beispiele für die Umsetzung gendersensibler Planung? vielen Bereichen der Wiener Stadtplanung wurden Pilotprozesse und-projekte durchgeführt. Im Handbuch sind Beispiele, Methoden und Instrumente zu folgenden Schwerpunkten gendersensibler Planung enthalten: Masterplan, städtebauliche Konzepte und Leitbilder – Mehr dazu ab S. 55 Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung – Mehr dazu ab S. 65 von öffentlichen Räumen – Mehr dazu ab S. 73 Öffentliche Parkanlagen – Mehr dazu ab S. 82 – Mehr dazu ab S. 87 Nutzbauten – Mehr dazu ab S. 92 15 EINFÜHRUN 2. Inhalte: 2.1 Strategische Grundsätze gendersensibler Planung 2.2 Planen für unterschiedliche Lebensphasen 2.3 Strategische Ziele gendersensibler Planung 2.4 planerische Leitbilder für eine gendersensible Planung Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung GRUNDLAGEN Grundlagen Gender Mainstreaming in der Stadtplanung ist eine prozessorientierte Strategie zur Qualitätssicherung planerischer Aufgaben. Die Stadt Wien entwickelt sie stetig weiter. Die gendersensible Perspektive wird in den gesamten Planungsprozess integriert: in die planerische Analyse, in die Zielformulierung sowie in die Implementierung und Evaluierung der Maßnahmen. Gender Mainstreaming in Planungsprozessen Planung Umsetzung 2 „Gender Mainstreaming zielt auf die Veränderung der Rahmenbedingungen und Strukturen, die Benachteiligung hervorbringen.“ (MD-OS, 2011, S. 6) Zielformulierung Evaluierung Analyse Umsetzung einer gendersensiblen Planung in allen Phasen des Planungs- und Projektierungsprozesses von der Analyse bis zur Evaluierung Strategische Grundsätze gendersensibler Planung Grundlage für die Umsetzung ist die europäische Verankerung der Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Arbeits- und Lebensbereichen. 1 „Gender“ bezeichnet das soziale Geschlecht und schließt damit mehr als die rein biologische Unterscheidung zwischen Mann und Frau ein. Dabei bezieht sich„gender“ auf das anerzogene Geschlecht und gesellschaftliche Erwartungen an Frauen und Männer, Mädchen und Buben sowie(Verhaltens-)Normen. Diese sind veränderbar und unterscheiden sich sowohl innerhalb als auch zwischen den Kulturen. Mainstreaming bedeutet, dass die Strategie darauf abzielt, selbstverständlicher Teil aller politischen und planerischen Entscheidungen zu sein. Die Wertschätzung des Alltags von Frauen und Männern, Jung und Alt ist Grundlage der gendersensiblen Planungskultur. Gruppen, die in den Planungsprozessen der Stadtplanung tendenziell unterrepräsentiert sind, sollen verstärkt in ihrem Alltag unterstützt werden. 1 Im europäischen Kontext ist die Umsetzung von Gender Mainstreaming im Vertrag von Amsterdam 1997, der 1999 in Kraft getreten ist, festgelegt(vgl. Vertrag von Amsterdam 1997). Gleichstellung bedeutet, dass Personen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Ausrichtung nicht diskriminiert werden dürfen(vgl. ebd. Artikel 13, Abs. 1). 2.1 „Gender Mainstreaming heißt, eine geschlechtergerechte Sichtweise zu einem zentralen Bestandteil aller Entscheidungen zu machen.“ (Leitstelle Alltags- und Frauengerechtes Planen und Bauen, 2009, S. 4) 17 GRUNDLAGEN Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung „Dieses Hinhören und Nachschauen, dieses gezielte Einholen von NutzerInnenreaktionen ist ein wichtiger Teil der Erfolgskultur einer Verwaltung.“ (Leitstelle Alltags- und Frauengerechtes Planen und Bauen, 2009 S. 58) Die Wiener Stadtplanung berücksichtigt deshalb gezielt die unterschiedlichen Ansprüche und Interessen verschiedener Gruppen von NutzerInnen, differenziert nach unterschiedlichen Lebenslagen, Lebensphasen, sozialem und kulturellem Hintergrund. Planungsziele und-maßnahmen werden durch systematisches Abfragen der Auswirkungen auf die verschiedenen NutzerInnengruppen überprüft. Neben den unterschiedlichen Ansprüchen an die Stadt, an den öffentlichen Raum oder an das Wohnumfeld zwischen den Geschlechtern werden nach Möglichkeit bzw. Sinnhaftigkeit auch weitere Unterschiede aufgrund verschiedener Dimensionen von Diskriminierung wie durch das Alter, die soziokulturelle Herkunft, die Religion oder die psychischen und physischen Fähigkeiten berücksichtigt. Bezahlte und unbezahlte Arbeit bei Frauen und Männern Anteile der durchschnittlich geleisteten unbezahlten und bezahlten wöchentlichen Arbeitszeit bei Frauen(li.) und Männern(re.) in Prozent Quelle: Frauenabteilung der Stadt Wien, 2005, S. 88, eigene Darstellung Geschlechtssensible Planung versteht unter„Arbeit“ neben der bezahlten Erwerbs- auch die unbezahlte Haus- und Familienarbeit. Trotz zunehmender Gleichstellung und Aufweichung der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung wird beispielsweise Betreuungsarbeit(Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen etc.) in Österreich nach wie vor mehrheitlich von Frauen geleistet. Diese Arbeit passiert meist in der Wohnung und dem Wohnumfeld, welche also auch Arbeitsplätze mit spezifischen Anforderungen sind. Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und-entwicklung richtet daher den Blick besonders auf die Wohnungen und das Wohnumfeld aus dieser Arbeitsplatzperspektive, um den Alltag von Personen mit Familien- und Hausarbeit zu unterstützen. Gendersensible Planung hat demnach einen positiven Einfluss auf den Alltag vieler Frauen im erwerbsfähigen Alter, aber auch von immer mehr Männern, da die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern auch bei der Haus- und Familienarbeit gerade bei jüngeren Männern zunimmt. Gender Mainstreaming ist ein differenzierender Planungsansatz, der generell das Qualitätsbewusstsein im Planungsprozess schärft. 18 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung GRUNDLAGEN Planen für unterschiedliche Lebensphasen Die folgende Beschreibung verschiedener NutzerInnengruppen nach Lebensphasen soll dazu dienen, die unterschiedlichen Alltagssituationen von Menschen im Stadtteil sichtbar zu machen. NutzerInnen und NutzerInnenprofile Die lokale Gebundenheit ist in den Lebensphasen sehr unterschiedlich. Ein qualitätsvolles Wohnumfeld und kurze Alltagswege sind besonders für die primär lokal orientierten Zielgruppen von großer Relevanz. Ältere Menschen, vor allem die Gruppe„75+“, sind großteils lokal orientiert, da sich durch die Verschlechterung des Gesundheitszustands der Aktionsradius kontinuierlich verkleinert. Ebenso sind Kinder bis 12 Jahre stark an lokale Gegebenheiten gebunden. Auch für Personen mit Erwerbs- und Familienarbeit, die ein enges Zeitbudget aufweisen, ist die Alltagstauglichkeit des Wohnumfelds sehr wichtig. Planen für die unterschiedlichen Lebensphasen und Lebenssituationen wird im Folgenden, bezogen auf die Anforderungen der Gruppen an eine qualitätsvolle Verbindung der Bebauung mit den Freiräumen sowie den Mobilitätsbedingungen im Wohnumfeld, aufgezeigt. Aus den beschriebenen Gruppen lassen sich für Planungs- und Projektierungsprozesse NutzerInnenprofile ableiten, die eine systematische Prüfung der Planungen nach den unterschiedlichen Anforderungen ermöglichen. Beispiele dazu werden auf S. 60 und 76 beschrieben. Kinder bis 6 Jahre Kleinkinder sind in ihrer Raumnutzung und Mobilität stark auf Betreuungspersonen angewiesen. Auch wohnungsnahe Freiflächen können nur unter speziellen Rahmenbedingungen von Kleinkindern selbstständig genutzt werden. Voraussetzungen dafür sind Sicht- und Rufkontakt und ein direkter Zugang zur Wohnung sowie eine klare Abgrenzung der privat verfügbaren Freiflächen. Abgesehen davon sind Kleinkinderbetreuungseinrichtungen sowie Kindergärten mit gut nutzbaren Freiflächen entscheidend für die Alltagsqualität der Kinder. Im Kindergartenalter beginnend können geschlechtsspezifische Unterschiede in der Raumnutzung und im Mobilitätsverhalten beobachtet werden, die auch auf Erziehung und Vorbildwirkung zu rollentypischem Verhalten zurückzuführen sind. Das äußert sich etwa darin, wenn Mädchen eher ruhige Ecken bevorzugen und Buben mehr Bewegungsdrang zeigen. Fehlen private oder halböffentliche Freiflächen im Wohnumfeld bzw. in Kinderbetreuungseinrichtungen, bedeutet das einen höheren Aufwand für die Betreuungspersonen, um kleinen Kindern Aufenthalt und Bewegung im Freien zu ermöglichen. Wohnungsnahe Spielplätze sowie sichere Straßen erhöhen die Wohnqualität für Kinder und betreuende Personen daher beträchtlich. 2.2 Kinder, Jugendliche und Ältere in Wien Mehr als 40% der Wiener Bevölkerung sind Kinder, Jugendliche oder ältere bzw. alte Personen Quelle: Statistisches Jahrbuch der Stadt Wien 2011, S. 70, eigene Berechnung und Darstellung 19 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung GRUNDLAGEN Haushalte mit Kindern in Wien Die Hälfte der Wiener Bevölkerung lebt mit Kindern im Haushalt oder sind Kinder Quelle: Statistisches Jahrbuch der Stadt Wien, 2011, eigene Berechnung und Darstellung Kinder von 6 bis 12 Jahren Schulpflichtige Kinder sind auf ihren Alltagswegen(Schulweg, zu Freizeiteinrichtungen, in den Park etc.) mit zunehmendem Alter und in Abhängigkeit von den Wegstrecken weitestgehend allein unterwegs. Das Entdecken und Erkunden des Stadtteils bzw. der Stadt wird interessant und alleine oder in Gruppen verfolgt. Die frei verfügbare Zeit verlagert sich durch die Anwesenheit in der Schule und die zunehmende Nachmittagsbetreuung oft auf den späteren Nachmittag und das Wochenende. Die Fortbewegungsmittel werden vielfältiger: zu Fuß gehen, öffentliche Verkehrsmittel, Roller, Fahrrad etc. Öffentliche Freiräume gewinnen an Bedeutung und werden von den Kindern zunehmend allein aufgesucht. Auch begleiten sie häufig jüngere, zu beaufsichtigende Geschwister. Geschlechtsspezifische Unterschiede und rollentypisches Verhalten verstärken sich in dieser Phase oft. Das äußert sich auch in der Bevorzugung unterschiedlicher Spiel- und Bewegungsformen. Die Gestaltung öffentlicher Räume und Gebäude(Schulen) sowie ihrer Freiräume sollte dementsprechend eine gendersensible Raumaneignung ermöglichen. Unterschiede im Mobilitätsverhalten hängen oft mit Regeln von Eltern zusammen: Mädchen dürfen oft erst in einem späteren Alter, seltener und kürzer alleine unterwegs sein als Buben. Auch soziale Herkunft und ethnischer Hintergrund haben oft Einfluss auf geschlechtsspezifische Unterschiede, wenn etwa Mädchen eher Aufgaben im Haushalt oder bei der Aufsicht jüngerer Geschwister übernehmen. Jugendliche von 13 bis 17 Jahren Der Aktionsradius von Jugendlichen ist sehr groß und geht über den eigenen Stadtteil hinaus. Die frei verfügbare Zeit ist stark von den Schul- bzw. Arbeitszeiten abhängig und beschränkt sich zunehmend auf Mittagspausen, den späteren Nachmittag und Abend bzw. das Wochenende. Ab 15 Jahren kommt zu den möglichen Fortbewegungsmitteln das Moped, ab 17 Jahren das Auto hinzu, wodurch sich der Mobilitätsradius weiter vergrößert. Die Nutzung von Fahrrädern ist eher gering. Männliche Jugendliche sind früher motorisiert unterwegs und auch deutlich häufiger Opfer von Verkehrsunfällen. Öffentliche Parkanlagen und Plätze sind ebenso wie soziale Einrichtungen im Stadtteil(Jugendzentrum etc.) wichtige Treffpunkte und Orte der Kommunikation. Jugendliche brauchen außerdem Orte, an denen sie sich ungestört zurückziehen können und an denen sie auch laut sein dürfen. Die Präsenz im öffentlichen Raum ist bei der Gruppe der Jugendlichen besonders stark vom Geschlecht, dem ethnischen Hintergrund und der sozialen Herkunft abhängig. Burschen haben öfter einen größeren Aktionsradius als Mädchen, außerdem ist bei Mädchen die Angst der Eltern vor Übergriffen im öffentlichen Raum größer. Belästigung im öffentlichen Raum oder auch das teilweise mangelnde Angebot an(sicher) nutzbaren Freiräumen führt öfters zu einem Rückzug der Mädchen. Dazu ist anzumerken, dass zwar statistisch gesehen männliche Jugendliche und Männer häufiger Opfer von Gewalt im 20 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung öffentlichen Raum werden als Mädchen und Frauen, diese aber viel öfter Belästigungen im öffentlichen Raum ausgesetzt sind und diese als emotional stark belastend erleben.(Sexuelle Gewalt hingegen, von der Frauen viel öfter betroffen sind, findet wesentlich häufiger im häuslichen Umfeld statt und wird überwiegend von Bekannten oder Verwandten des Opfers ausgeübt.) Frauen und Männer im erwerbsfähigen Alter Die Gruppe der Personen im erwerbsfähigen Alter ist sehr heterogen und differenziert sich vor allem durch unterschiedliche berufliche Tätigkeit, Lebens- bzw. Familiensituation und Verantwortungsverteilung der Versorgungs- und Familienarbeit. Im Zusammenhang mit den alltäglichen Aufgaben ergeben sich unterschiedliche Ansprüche an die Freiflächen und das Wegenetz. Verkehrsmittelwahl der WienerInnen(alle Tage) Frauen(li.) legen im Vergleich zu Männern(re.) mehr Wege zu Fuß und mit dem öffentlichen Verkehr zurück. Quelle: Wiener Linien, omniphon, 2011 Vor allem Kinder(bzw. andere zu versorgende Angehörige) im Haushalt verändern das Mobilitätsverhalten und die Ansprüche an das Wegenetz entscheidend. Frauen und Männer mit Versorgungspflichten bewältigen die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen, Haushalt und Erwerbsarbeit sowie die damit zusammenhängenden Wege. Komplexe Wegeketten sind ein Merkmal dieses Alltags: der Aufwand der Versorgungsaufgaben und-wege steigt, Wegezwecke der WienerInnen Frauen(li.) legen im Vergleich zu Männern(re.) mehr Wege für den Einkauf, private Erledigungen und für Begleitung zurück(Daten von 2001). Quelle: Frauenabteilung der Stadt Wien, 2005, S. 109, eigene Darstellun g 21 GRUNDLAGEN Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Verkehrsmittelnutzung der WienerInnen nach Wegezweck GRUNDLAGEN Quelle: omniphon, 2011 22 auch die Kinder werden auf vielen ihrer Wege begleitet. Viele Betreuungspersonen transportieren beachtliche Lasten zu Fuß. Dabei liegt die Zahl der Einkaufswege bei Frauen höher als bei Männern, dies hängt mit der asymmetrischen Aufteilung von Versorgungs- und Familienarbeit zusammen.(Teilzeit-)Arbeitsplätze, Einkaufsmöglichkeiten, Freiflächen oder Kinderbetreuungseinrichtungen in der näheren Umgebung erleichtern die Alltagsorganisation. Das Prinzip der Stadt der kurzen Wege unterstützt die komplexen Ansprüche dieser Lebensphase, die oft durch Familien- und Erwerbsarbeit geprägt ist. Ein qualitätsvolles Wohnumfeld ist daher für Personen mit einer Kombination von Erwerbs- und Familienarbeit von besonderer Relevanz, da sie durch ihre Lebenssituation auch lokal gebunden sind. Oft gehören Familien mit vielen Kindern zu einkommensschwächeren Personengruppen. Dies hat auch oft die Konsequenz, dass sie sich nur kleinere Wohnungen meist ohne private Freiflächen leisten können. Für diese Personen sind gemeinschaftliche Freiflächen sowie öffentliche Freiflächen wichtig. Ältere bzw. hochbetagte Frauen und Männer Nach Beendigung der Erwerbstätigkeit, im sogenannten„Dritten Alter“, nehmen die motorischen Fähigkeiten in Abhängigkeit vom Alter, aber auch der individuellen, physischen Voraussetzungen langsam ab. Der Alltag älterer Menschen unterscheidet sich aufgrund verschiedener Faktoren: Werden vermehrt unbezahlte soziale Aufgaben übernommen(Pflege des Partners/der Partnerin, Betreuung der Enkelkinder, Mitarbeit in Vereinen etc.)? Wird noch einer Erwerbsarbeit nachgegangen? Danach richtet sich das vorhandene Budget an frei verfügbarer Zeit, das im Vergleich zum erwerbsfähigen Alter meist zunimmt. Wie verändert sich der Gesundheitszustand? Mit ca. 75 ist hier meist eine deutliche Zäsur spürbar. Davon hängen auch Ansprüche an das Wohnen(z. B. barrierefreies Wohnen, Wohnungen mit Zimmer GRUNDLAGEN Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung für Betreuungspersonen), an wohnungsnahe Freiräume, den Mobilitätsradius und die zur Verfügung stehenden Fortbewegungsmittel ab. Der Anteil von Frauen in der Gruppe der Älteren und Hochbetagten ist deutlich höher. Es lassen sich in Abhängigkeit vom Alter und den motorischen Fähigkeiten grob drei Gruppen unterscheiden, die aber individuell sehr unterschiedlich sein können: - ab 60/65 Jahren: ältere Menschen, die aber meist geistig und körperlich aktiv sind - ab 75 Jahren: alte Menschen, bei denen mehrheitlich bereits körperliche und psychische Einschränkungen beobachtbar sind - ab 85 Jahren: sehr alte Menschen, bei denen der selbstständige Bewegungsradius schon sehr eingeschränkt ist und die meist auf Betreuung und Pflege angewiesen sind Frauen und Männer mit besonderen Bedürfnissen Diese Gruppe ist zwar altersunabhängig zu sehen, ist jedoch für die bauliche Gestaltung von besonderer Bedeutung. Die Ansprüche an den Stadtteil hängen stark mit den jeweiligen Mobilitätsbedingungen zusammen: ob mit Rollstuhl, mit Krücken oder Rollator unterwegs, ob Sehbehinderung, Hörbehinderung oder temporäre Einschränkung der Mobilität(z. B. Verletzung). Alle Maßnahmen, die Frauen und Männer mit besonderen Bedürfnissen in ihrer Selbstständigkeit unterstützen, erleichtern ihren Lebens- und Arbeitsalltag sowie den Alltag der Betreuungspersonen. Eine barrierefreie Gestaltung der Wohnung, der Wohnumgebung, der wohnungsnahen Freiräume und des Stadtteils sind dafür eine wichtige Voraussetzung. Gehgeschwindigkeiten unterschiedlicher Gruppen Die durchschnittliche Gehgeschwindigkeit unterscheidet sich sehr stark zwischen einzelnen Gruppen Personengruppe Zeit für das Geschwindigkeit Zurücklegen eines Kilometers Entfernung, die in 10 Min. zurückgelegt wird In ihrer Mobilität stark eingeschränkte Personen ~1,8 km/h 33 Min. 300 m Kleine Kinder, alte Menschen, Frauen und Männer mit kleinen Kindern ~2,5 km/h 24 Min. 420 m Kinder zwischen 6 und 10 Jahren ~4,0 km/h 15 Min. 660 m Erwachsene Frauen und Männer ~4,7–6,1 km/h 9–13 Min. 780–1020 m Junge Leute beiderlei Geschlechts ~6,5 km/h 9 Min. 1080 m Quelle: Meschik, 1995; eigene, ergänzte Darstellung Geschlechterverhältnisse der über 75-Jährigen Bei der Gruppe der über 75-Jährigen beträgt der Anteil von Frauen über zwei Drittel. Bei der Altersgruppe der 60 bis 74 Jährigen beträgt der Anteil der Frauen an dieser Altersgruppe 54%. Quelle: Statistisches Jahrbuch der Stadt Wien, 2011, S. 70, eigene Berechnung und Darstellung 23 GRUNDLAGEN Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung 2.3 Strategische Ziele gendersensibler Planung Bezogen auf unterschiedliche Lebensphasen und-situationen können grundsätzliche genderrelevante strategische Ziele in der Stadtplanung und Stadtentwicklung formuliert werden: Berücksichtigung und Unterstützung der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit Geschlechtssensible Stadtplanung stellt räumliche Angebote für Familien- und Erwerbsarbeit zur Verfügung. Das Prinzip der„Stadt der kurzen Wege“ wird verfolgt, um die Erreichbarkeit wichtiger Ziele in Wohnungsnähe zu gewährleisten. Qualitätsvolle wohnungsnahe Nahversorgung, soziale Infrastruktur sowie alltagsgerechte Freiflächen im Wohnumfeld unterstützen den Alltag der BewohnerInnen. Dabei schaffen unterschiedliche räumliche Angebote Potenzial für die Berücksichtigung unterschiedlicher Interessen und Ansprüche der NutzerInnengruppen. Verteilungsgerechtigkeit von Ressourcen durch Beachtung unterschiedlicher Raumansprüche Die Wahlmöglichkeit in der Raumnutzung wird unterstützt, wenn die räumlichen Vorgaben unterschiedliche Ansprüche zulassen und sich auch neue Potenziale entwickeln können. Dies verlangt, bei der Aufteilung der begrenzten Ressource Raum und den damit verbundenen Investitionen einen Ausgleich zwischen den Interessen vieler Gruppen zu schaffen. Attraktivität und Sicherheit des Wohnumfeldes Die Bewegungsfreiheit von Frauen und Männern, Jung und Alt bei Tag und Nacht ist Teil der Lebensqualität eines Stadtteils. Ausreichende Beleuchtung, Vermeidung von uneinsehbaren Bereichen, klare Wegeführung oder die Ausrichtung der Aufenthaltsräume der Wohnungen zur Straße können einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit leisten. Repräsentanz durch gleichberechtigte Teilhabe und Beteiligung aller Gruppen an Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen Ziel einer gendersensiblen Planung ist die Berücksichtigung aller Gruppen in Entscheidungsprozessen sowie möglichst hohe Chancengleichheit für Beteiligung an Planungen. Dabei sind die unterschiedlichen Möglichkeiten aufgrund verschiedener Lebensentwürfe, Alltagssituationen, sozialer Hintergründe und kultureller Zugänge zu beachten(Personen mit Betreuungspflichten, Personen mit anderer Muttersprache, Personen mit geringem Einkommen, unterschiedliche Bildungsniveaus, ältere Menschen, Kinder und Jugendliche). Die Planung hat eine Stellvertreterinnenfunktion für die Interessen dieser Gruppen einzunehmen, wenn diese im Beteiligungsprozess unterrepräsentiert sind. 24 GRUNDLAGEN Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Unterstützende planerische Leitbilder für eine gendersensible Planung Die Leitbildentwicklung stellt ein wesentliches Planungselement dar. Übergeordnete strategische Leitbilder transportieren Zielvorstellungen und behandeln häufig Querschnittsmaterien, die verschiedene städteplanerische Handlungsfelder, Planungsprozesse und-ebenen beeinflussen. Sie haben Bedeutung für die Umsetzung einer am Alltag der Menschen orientierten gendersensiblen Planung. Stärkung einer polyzentrischen Stadtstruktur Das Leitbild einer polyzentrischen Struktur stellt im Rahmen des Stadtentwicklungsplans der Stadt Wien(vgl. STEP 05) ein zentrales Element der Planung dar. Ziel ist die Erhaltung beziehungsweise Entwicklung einer dezentralen Konzentration von Einrichtungen durch ein hierarchisch abgestuftes Geschäftsstraßen- und Zentrensystem und die Förderung der Ansiedlung von Dienstleistungs- und Infrastruktureinrichtungen, gekoppelt an hochrangige ÖV-Anschlüsse. Die Entwicklung von lokalen Zentren ermöglicht eine gute Verteilung der Infrastruktur und damit eine gute Erreichbarkeit zu Fuß und mit dem Rad. Versorgungsaufgaben können ohne großen Zeitaufwand erledigt werden. Die Teilhabe am(kulturellen) Leben ist auch für Jugendliche und ältere Menschen oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen gegeben. Jugendliche finden ein abwechslungsreiches Angebot an Ausbildungs- und Freizeiteinrichtungen vor. Einzelhandelsunternehmen, Dienstleistungen und(nicht emittierende) Gewerbebetriebe steigern die Attraktivität von Wohnvierteln. Das Leitbild der polyzentrischen Stadtstruktur ist eng mit dem Leitbild der„Stadt der kurzen Wege“ verwandt. Stadt der kurzen Wege Das Ziel„Stadt der kurzen Wege“(vgl. STEP 05) bedeutet, durch (standortverträgliche) Dichten und Nutzungsmischungen sowie eine dezentrale Konzentration von Funktionen den Verkehrsaufwand zu verringern. Von diesem Leitbild sind sowohl die Stadtplanung, die Infrastrukturplanung als auch die Verkehrsplanung zentral beeinflusst. In einer„Stadt der kurzen Wege“ lassen sich Erwerbs-, Familien- und Versorgungsarbeit besser vereinbaren. Durch eine vielfältige Mischung von Wohnbebauung, Arbeitsplätzen, Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen entsteht ein dichtes Netz an unterschiedlichen Nutzungsangeboten im Quartier. Kinder, ältere Menschen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen können sich selbstständig im Stadtteil bewegen und versorgen. Dies erleichtert die Betreuungsarbeit und verringert die Begleitmobilität. Die Alltagswege werden kürzer, das motorisierte Verkehrsaufkommen wird reduziert und Versorgungsaufgaben können mit weniger Zeitaufwand erledigt werden. 2.4 Stärken einer polyzentrischen Struktur durch eine dezentrale Verteilung von lokalen Stadtteilzentren und Geschäftsstraßen. Quelle: STEP 05, S. 197 Beispielhafte Wegeketten Wegeketten eines Alltags mit einer Kombination aus Erwerbs-, Betreuungs- und Hausarbeit Schule (Teilzeit-) Arbeitsplatz Kindergarten Wohnung Einkauf Verwandte Wegeketten eines Alltags mit Erwerbsarbeit Arbeitsplatz Einkauf Wohnung 25 GRUNDLAGEN Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Differenziertes Angebot von Freiräumen in der Stadt Quelle: Bernard Erich, 2009, S. 8, eigene Darstellung Hochwertiger öffentlicher Raum Die Erhaltung und Schaffung von unterschiedlichen, qualitätsvollen öffentlichen Räumen ist ein Ziel der Wiener Stadtplanung und-entwicklung. Dabei soll die Planung, Gestaltung und Ausstattung„an die unterschiedlichen sozialen Bedürfnisse der Menschen angepasst werden“(STEP 05, S. 63). Die öffentlichen(Frei-)Räume und deren Aneigen- und Nutzbarkeit sind entscheidend für den Alltag und die Erledigung der Alltagsarbeit der BewohnerInnen. Das Wohnumfeld und der Stadtteil werden durch alltagsgerechte Freiräume attraktiver. Differenzierte Funktionen verschiedener Freiraumtypen(z. B. wohnungsnahe Freiflächen, Straßenräume oder Parks und Plätze) unterstützen unterschiedliche Alltagsformen, insbesondere aber Personen, die für Familien- und Hausarbeit verantwortlich sind. Öffentliche Räume haben auch eine wichtige Kompensationsfunktion für einkommensschwächere Gruppen und tragen damit zu einem sozialen Ausgleich bei. Auch die Entwicklung und Gesundheit, besonders von Kindern und älteren Menschen, werden ebenso wie die Eigenständigkeit dieser Gruppen durch wohnungsnahe Freiflächen unterstützt. Die Verknüpfung der Freiflächen und eine abgestufte Abfolge von privater bis öffentlicher Zugänglichkeit, Zuständigkeit und Kontrolle machen die Qualität aus. Die einzelnen Freiflächen sind nicht austausch- oder ersetzbar. Fehlen private Freiflächen oder erhöht sich die Wohndichte, steigt der Druck auf die öffentlichen Räume zusätzlich. Förderung des Umweltverbunds Die Erhöhung des Anteils des Umweltverbunds(Fuß-, Rad- und öffentlicher Verkehr) am Modal Split sowie die Verbesserung der Mobilitätsbedingungen für nichtmotorisierte VerkehrsteilnehmerInnen sind ein zentrales Leitbild der Wiener Stadt- und Verkehrsplanung(siehe u. a. Masterplan Verkehr). Ziel ist, die Nutzung der öffentlichen Straßenräume für den Umweltverbund zu verbessern und die verschiedenen Verkehrsarten gleichberechtigt zu behandeln. Straßenräume erfüllen nicht nur eine Verkehrsfunktion, sondern auch eine Aufenthaltsfunktion. Straßenräume sollen sicher, angstfrei und barrierefrei nutzbar sein, Aufenthaltsqualitäten bieten und in ein durchgängiges Fuß- und Radwegenetz eingebettet sein. Dadurch wird Kindern und Jugendlichen, älteren Menschen und Hochbetagten sowie Menschen mit besonderen Bedürfnissen eine selbstständige Nutzung erleichtert und damit auch der Aufwand für Begleitmobilität reduziert. Die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Versorgungsarbeit wird somit unterstützt. Die motorischen und sozialen Kompetenzen von Kindern verbessern sich. Wird die Erschließung aller Stadtteile mit öffentlichen Verkehrsmitteln gesichert, verbessern sich die Mobilitätsbedingungen für Menschen mit geringem Einkommen. Auch kann der motorisierte Individualverkehr wirksam verringert werden. 26 GRUNDLAGEN Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Sichere Stadt Sicherheit im öffentlichen Raum stellt ein wichtiges planerisches Anliegen im Sinne gendergerechter Planung dar. Zentraler Anknüpfungspunkt ist dabei die subjektive Sicherheit im öffentlichen Raum. Nach dem Prinzip„sehen und gesehen werden“ ist die Förderung von(gewünschter) sozialer Kontrolle, guter Orientierung im Stadtteil, Einsehbarkeit und guter Beleuchtung der Straßen und Wege das Ziel. Obwohl Männer statistisch gesehen häufiger Opfer von Gewaltverbrechen sind, werden Frauen im Alltagsleben häufiger Situationen ausgesetzt, die bei ihnen Unsicherheiten hervorrufen. Ein subjektives Unsicherheitsgefühl im öffentlichen Raum führt zu einem Nutzungsoder Mobilitätsverzicht. Eine Verminderung von Angsträumen kann durch eine entsprechende Gestaltung des öffentlichen Raums(und der angrenzenden Bebauung) erreicht werden. Es sind sowohl physische(wie die Einsehbarkeit) wie soziale(wie die Anwesenheit von unterschiedlichen NutzerInnengruppen) als auch persönliche Faktoren (wie eigene Erfahrungen) ausschlaggebend für das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum(Miko Katharina et al., 2012, S. 6). Die präventive Gestaltung von sicheren öffentlichen Räumen soll Risiken vermindern. Jane Jacobs(1963, S. 32ff.) spricht in diesem Zusammenhang von drei Haupteigenschaften von sicheren Straßen: es muss eine klare Abgrenzung von öffentlichen und privaten Räumen geben, die Straße sollte belebt sein(Erdgeschoßnutzung) und die Gebäude und Fenster sollten zum Straßenraum ausgerichtet sein („social eyes“). Barrierefreie Stadt Barrierefreies Planen und Bauen ermöglicht die Nutzung der Stadt für alle NutzerInnengruppen und ist eine zentrale Strategie der Stadt Wien(vgl. u. a. Masterplan Verkehr, Kompetenzstelle barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen in Wien). Barrierefreiheit aus Sicht von Gender Mainstreaming bedeutet nicht nur eine Unterstützung von mobilitätseingeschränkten Personen, sondern unterstützt auch Personen mit Versorgungs- und Betreuungsaufgaben(Transport von Einkäufen, Kinderwägen, Begleitung von Personen) oder mit zeitlich beschränkten Mobilitätseinschränkungen(z. B. durch Verletzungen). Die täglichen Wege für alle Menschen werden durch barrierefreie Gestaltung komfortabler und die Nutzung sicherer. Die barrierefreie Erreichbarkeit des öffentlichen Verkehrs und die barrierefreie Gestaltung der Stationen und Fahrzeuge unterstützt die Verkehrsteilnahme für mobilitätseingeschränkte Menschen und erhöht ihren Aktionsradius. Steigerung der Sicherheit im öffentlichen Raum Durch Beleuchtung Durch Maßnahmen zur Verbesserung der Einsehbarkeit Unterschiedliche Bewegungsbreiten Quelle: Leitstelle Alltags- und Frauengerechtes Planen und Bauen, 2005, S. 13 27 GRUNDLAGEN Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Alltagsgerechtes Planen und Bauen Die Gestaltung der Bebauung und der Freiräume soll sich an den Anforderungen des Alltags und damit der Alltagsarbeit orientieren. Diese Prinzipien werden seit ihren Anfängen im Wohnbau weiter entwickelt und werden verstärkt auch in der Planung öffentlicher Nutzbauten, bei Verkehrsmaßnahmen oder bei Maßnahmen im öffentlichen Raum und auch zunehmend im Städtebau berücksichtigt. Der Leitbegriff des Alltags soll die Sensibilität der Planung gegenüber den Anforderungen insbesondere jener Gruppen, die stark lokal gebunden sind, also Kinder bis zum Alter von ca. 12 Jahren, die zunehmende Gruppe der älteren Personen sowie von Personen, die für die Haus-, Familien- und Betreuungsarbeit verantwortlich sind, schärfen. Die(überwiegend von Frauen) verrichtete Betreuungs- und Versorgungsarbeit wird durch die Orientierung am Alltag und an Alltagsanforderungen erleichtert. Variable und alltagsgerechte Bau- und Wohnformen(z. B. flexible Wohnungsgrundrisse, Gemeinschafts- und Nebenräume, Blick- und Rufkontakt zu Spielflächen, gute Ausstattung der Wohnumgebung etc.) kommen BewohnerInnengruppen zugute, die sich viel in der Wohnung und dem Wohnungsumfeld aufhalten. So unterstützt z. B. eine Versorgung mit wohnungsnahen Freiräumen die Alltagsarbeit, weil gewisse Tätigkeiten(z. B. Wäsche aufhängen, Reparaturen) aus der Wohnung ausgelagert werden können oder Kleinkinder sich selbstständig im wohnungsbezogenen Freiraum aufhalten können. Eine variabel nutzbare Wohnung lässt sich an die Anforderungen in unterschiedlichen Lebensphasen anpassen Quelle: Leitstelle Alltags- und Frauengerechtes Planen und Bauen, 2009, S. 16,(Elsa Prochazka) 28 GRUNDLAGEN Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Die Prämisse der Alltagstauglichkeit bedeutet, alle Planungen und Gestaltungen nach den Anforderungen und den Auswirkungen auf die unterschiedlichen Gruppen zu prüfen. Die im nächsten Kapitel angeführten Ziele und Qualitätskriterien gendersensibler Planung unterstützen diese Vorgehensweise. 29 3. und Qualitätsmerkmale Inhalte: 3.1 Stadtstruktur, Raumbildung und Wohnqualität 3.2 Themenfeld öffentlicher Raum und Mobilität ZIELE Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Ziele und Qualitätsmerkmale Zu folgenden Themenfeldern und Schwerpunkten werden genderrelevante Planungsziele vorgestellt: Themenfeld Stadtstruktur, Raumbildung und Wohnqualität Genderrelevante Planungsziele für … … die städtebauliche Struktur. Entwicklung von lokalen Zentren und zur Sicherung der Nahversorgung. … die soziale Infrastruktur. … den Wohnungsbau und bauplatzbezogene Freiflächen. … die Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit. Themenfeld öffentlicher Raum und Mobilität Genderrelevante Planungsziele für… … öffentliche Freiflächen. … die Aufteilung des Straßenraums. … den Fuß- und Radverkehr. … den öffentlichen Verkehr. 3 Auf Basis der genderrelevanten Planungsziele unterstützen Prüffragen die Beurteilung des Planungsvorhabens. Den einzelnen Prüffragen sind qualitative und quantitative Qualitätsmerkmale und Indikatoren zugeordnet. Kommentare der Fachplanungen präzisieren die Umsetzungsmöglichkeiten und verdeutlichen mögliche Zielkonflikte und Schwierigkeiten in der Abwägung. Genderrelevante Planungsziele, Prüffragen und Qualitätsmerkmale Prüfen der Anforderungen und Auswirkungen auf unterschiedliche NutzerInnengruppen Im Mittelpunkt stehen die Bedarfslagen vier verschiedener Zielgruppen – Kinder, Jugendliche, Personen mit Familien- und Betreuungspflichten sowie hochbetagte Menschen(Gruppe 75+) –, da sie bisher in der Planung tendenziell seltener erfasst wurden und oft„unterrepräsentiert“ geblieben sind. Diese Gruppen sind lokal orientiert und ihr Bewegungsradius im Alltag ist relativ klein. Die Kombination von Erwerbs- mit Familienarbeit von Personen mit Versorgungs- und Betreuungspflichten schafft zusätzlich ein enges Zeitkorsett. Bedarfslagen unterschiedlicher NutzerInnengruppen berücksichtigen 31 ZIELE Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Einsatzmöglichkeiten der Ziele und Qualitätskriterien: • und städtebauliche Konzepte • und Bebauungsplanung • BauträgerInnenwettbewerbe • mit Developern • und Objektplanung Anknüpfungspunkte zur Verrechtlichung von alltags- und zielgruppenorientierten Strukturen im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan: • durch Gebäudestellung • und Bebauungsform • Freiflächen(Lage und Größe) • für Nutzungsmischungen (Erdgeschoßzone) • von Zentrumsbildungen • für soziale Infrastruktur(z. B. Schulen, Kindergärten, Pflegeheime etc.) • und Gebäudehöhen Durchgängige Berücksichtigung der Ziele und Qualitätskriterien Ausgehend von den Vorgaben im STEP 05 werden Ziele und Qualitätskriterien für alle Planungsebenen – vom Masterplan bis zur Objektplanung – formuliert. Im Masterplan oder städtebaulichen Konzept„werden künftige Planungsparameter definiert, die Rückschlüsse auf die Handlungsspielräume in den nachfolgenden Planungsaufgaben zulassen“(Leitstelle Alltags- und Frauengerechtes Planen und Bauen, 2009, S. 50). Ziele und Qualitätskriterien dieses Handbuchs beziehen sich primär auf größere Stadterweiterungs- und Entwicklungsgebiete, wo die Handlungsfreiheit(theoretisch) am größten ist. Es lassen sich aber auch wichtige Grundlagen für Strukturverbesserungen,-ergänzungen oder -veränderungen im Bestand daraus ableiten. Die Berücksichtigung der genderrelevanten Planungsziele und Qualitätskriterien in Wettbewerben zu städtebaulichen Konzepten oder Masterplänen im Vorfeld der Rechtsverbindlichkeit unterstützt die intensive Auseinandersetzung mit der Qualität des Raums. Im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan können maßgebliche genderrelevante Festlegungen in vielen Bereichen, wenn auch nicht in allen, getroffen werden. Die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung legt maßgeblich das räumliche Potenzial fest. In diesen rechtsverbindlichen Instrumenten die Voraussetzungen für die Qualität der Umsetzung zu schaffen, ist daher besonders wichtig. Über Trakttiefen und Stellung und Dimensionierung der Baukörper wird die Wohn- und Freiflächenqualität entscheidend beeinflusst. Zwar kann beispielsweise der Anteil privater und gemeinschaftlicher Grünflächen nicht festgelegt werden, aber über die Dimensionierung und den Zuschnitt des Außenraums werden wesentliche Voraussetzungen für das Gemeinschaftsgrün definiert. Die Ziele und Qualitätskriterien haben auch für Bauträgerwettbewerbe, wo durch die Vergabe von Wohnbauförderungsmitteln ein hoher Verbindlichkeitsgrad erzielbar ist, Bedeutung. Auch für vertragliche Qualitätsvereinbarungen mit Developern lassen sich Vorgaben aus den Zielen und Qualitätskriterien ableiten. Projekt- und Objektplanungen bieten konkreten Anlass für die Anwendung der Kriterien. In den Kapiteln 5, 6, 7 und 8 werden beispielhaft Instrumente und Methoden für die konkrete Umsetzung der Ziele und Qualitätskriterien, jeweils angepasst an den Anwendungsfall, angeführt. 32 ZIELE Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Themenfeld Stadtstruktur, Raumbildung und Wohnqualität Das Themenfeld behandelt die stadtstrukturellen Herausforderungen vor allem hinsichtlich der Alltagstauglichkeit des städtebaulichen Konzepts auch im Sinne„der Stadt der kurzen Wege“. Auf dieser Ebene werden Rahmenbedingungen für das Wohnen, die soziale Infrastruktur und die Freiräume geschaffen. Die Qualitäten der Stadtstruktur sind insbesondere für lokal gebundene Personen von Bedeutung, die von einer hohen Qualität des Wohnumfelds, einer Nutzungsmischung und einem guten fußläufigen Wegenetz profitieren. Genderrelevante Planungsziele für die städtebauliche Struktur f f Sicherstellung der Rahmenbedingungen für eine hohe Wohnqualität im Stadtteil f f Feinmaschiges Wegenetz durch angemessene Größe der Baublöcke f f Differenziertes Angebot an öffentlichen Plätzen und Freiflächen Genderrelevante Planungsziele für die Entwicklung von lokalen Zentren und zur Sicherung der Nahversorgung f f Entwicklung von lokalen Zentren f f Wohnungsnahe und alltagsgerechte Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs Genderrelevante Planungsziele für die soziale Infrastruktur f f Systematische Planung und Berücksichtigung der sozialen Infrastruktureinrichtungen für alle Bevölkerungsgruppen f f Qualitätsvolle Planung von Kindergärten und Schulen in Bezug auf Standort, Bauplatzgröße und-zuschnitt sowie Gebäudehöhe Genderrelevante Planungsziele für den Wohnungsbau und bauplatzbezogene Freiflächen f f Vielfältiges Wohnungsangebot bezüglich Rechtsform, Finanzierung, Kostenstruktur, Wohnungstypen und-grundrisse f f Unterstützung der Bildung von Nachbarschaft f f Ausreichend große privat sowie gemeinschaftlich verfügbare Freiflächen für Alltagsarbeit, Kinderspiel und Erholung Genderrelevante Planungsziele für die Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit f f Gute Orientierungsmöglichkeiten und soziale Kontrolle im Stadtteil 3.1 33 ZIELE Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Alltagstaugliche städtebauliche Strukturen Die Schaffung einer qualitätsvollen Bebauungsdichte, die eine Ausstattung des Quartiers mit sozialen Infrastruktur- und Nahversorgungseinrichtungen erlaubt und damit kurze Wege im Stadtteil ermöglicht, aber auch hohe Wohnqualität und hochwertige Freiflächenversorgung garantiert, ist eine der zentralen Herausforderungen im Städtebau. Es erfordert ein sorgfältiges Abwägen der Qualitäten Tragfähigkeit/Belebung versus Nachbarschaftlichkeit/Überschaubarkeit/Identifikation, um geeignete Unter- und Obergrenzen für die Dichte standortadäquat zu definieren. Welche Bebauungsdichte als tragfähig erachtet werden kann, hängt von den räumlichen Rahmenbedingungen ab. So können beispielsweise für Grundstücke, die unmittelbar an gut nutzbare öffentliche Grünflächen angrenzen, höhere Bebauungsdichten festgesetzt werden, weil dann das Fehlen einer großen gemeinschaftlichen Freifläche am Bauplatz kompensiert werden kann. Die bauliche Dichte ist nicht gleichzusetzen mit sozialer Dichte. Die viel zitierten historischen Stadtkerne mit ihrer hohen Qualität weisen meist relativ große Wohnungen mit hohen Räumen sowie geringen Belagszahlen auf und verfügen über ein kleinteiliges Angebot an öffentlichen Plätzen, wodurch kein„Dichtestress“ entsteht und die„gefühlte Dichte“ eine andere ist. Für die Beurteilung der„Verträglichkeit“ der Dichte von Planungsentwürfen sollten daher Neubauviertel der letzten 20 Jahre als Bezugsgrößen herangezogen werden. Die folgenden Qualitätskriterien zu den einzelnen Zielen unterstützen die Gesamtbeurteilung der städtebaulichen Struktur. Bezug zum öffentlichen Raum und den wohnungsbezogenen Freiräumen Mit zunehmender Gebäudehöhe wird der Sicht- und Rufkontakt zwischen der Woh6 Grenze nung, den Freiflächen und dem öffentlichen 13,5m Raum eingeschränkt. Dieser ist insbesonde5 re für Personen mit Betreuungspflichten und ältere Personen ein wichtiger Faktor, um auch 4 von der Wohnung aus Kontakt zum öffentliGrenze 6,5m chen Raum und den Freiflächen zu haben – sei es, um Kinder beaufsichtigen zu können 3 Grenze oder am Alltagsleben in der Straße oder dem Hof teilnehmen zu können. 2 Bereits ab dem dritten Geschoß ist die Kontaktaufnahme erschwert und der Bezug zum Bodenniveau reduziert. Ab dem 5./6. Ge1 schoß verliert sich endgültig der Bezug zum Bodenniveau(vgl. Gehl Jahn, 2010, S. 40ff.). Quelle: From Cities for People, by Jan Gehl. Copyright© 2010 Jan Gehl. S. 40, veränderte Darstellung 34 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung ZIELE Sicherstellung der Rahmenbedingungen für eine hohe Wohnqualität im Stadtteil Prüffragen Qualitätsmerkmale und Indikatoren Ist die Bebauungsstruktur geeignet, eine hohe Bebauungsdichte mit hoher Wohnqualität zu vereinbaren? Hohe Wohnqualität ist mit großer Wahrscheinlichkeit bis zu einer GFZ von 2,0 sichergestellt. Eine optische Verbindung zwischen Wohnung und Freifläche ist bis zu 6 Geschoßen gewährleistet. Erläuterungen und Kommentare Bei höheren Bebauungsdichten wird ein Qualitätscheck hinsichtlich der Alltagstauglichkeit des Wohnbaus empfohlen(Trakttiefen, Zuschnitt und Besonnung der Freiflächen). Ab 6 Geschoßen ist Sicht- und Rufkontakt zwischen Wohnung und Freifläche stark eingeschränkt. Auch wird die Distanz zwischen Wohnung und Freiraum sehr groß(Kinder bis 12 Jahre dürfen Aufzüge nicht allein benützen). Die Bebauungsstruktur schafft den Rahmen für qualitätsvolle öffentliche Räume und gut nutzbare Freiflächen am Bauplatz. Je BewohnerIn werden 3,5 m² bauplatzbezogene Freiflächen – vorrangig in Erdgeschoßlagen – empfohlen, davon mindestens ein Drittel besonnt(Stichtag: 15. April, 11 bzw. 15 Uhr). 5 Geschoße stellen bereits eine Zäsur in der Wahrnehmung dar. Darüber werden Gebäude als deutlich anonymer empfunden. Ein zurückversetztes Dachgeschoß reduziert diesen Effekt. Wichtige Strukturcharakteristika wie beispielsweise die Fassung des öffentlichen Raums können im Bebauungsplan geregelt werden(Baulinien, Anbaupflicht etc.). Bei der Planung der städtebaulichen Struktur ist auf eine sinnvolle Konfiguration der Freiflächen (zusammenhängende Flächen, Mindestbreiten etc.) zu achten. Zumindest soll die Besonnung von Sitzplätzen und des Kleinkinderspielplatzes auf Erdgeschoßniveau sichergestellt werden. Siehe dazu auch das Instrument Beschattungsplan auf S. 61. Bei Ost-West-Ausrichtung der Wohnbebauung Die Möglichkeit, durchgesteckte wird eine Trakttiefe von rund 15 m, bei Nord-SüdWohnungen zu errichten, hängt Ausrichtung eine Trakttiefe von 12 m empfohlen. von der Trakttiefe ab. Durchgesteckte Wohnungen ermöglichen ein Querlüften und sind teilweise vom Straßenlärm abgeschirmt. Sie werden von vielen Wohnungssuchenden(vor allem bei größeren Wohnungen) nachgefragt. Bei einer Trakttiefe von 12 m ist eine ausreichende Belichtung auch der innenliegenden Flächen gewährleistet. Bei Ost-Westausgerichteten Wohnungen sind Trakttiefen bis 15 m möglich, da das Sonnenlicht aus Ost und West aufgrund des flacheren Einfallswinkels weiter in das Gebäude eindringt. 35 ZIELE Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Feinmaschiges Wegenetz durch angemessene Größe der Baublöcke Prüffragen Qualitätsmerkmale und Indikatoren Unterstützt die Größe der Baublöcke positive sozialräumliche Beziehungen? Maximale Blocklängen von 150 m sind erstrebenswert. Erläuterungen und Kommentare Längere Blockzuschnitte verstärken die Barrierewirkung. Sind sie unvermeidbar und entstehen Barrieren für wichtige Wegrelationen, sind barrierefreie Querungsmöglichkeiten vorzusehen. Differenziertes Angebot an öffentlichen Plätzen und Freiflächen Ist der Anteil an öffentlichen Plätzen, Parks, Spiel- und Sportflächen für die erwartete EinwohnerInnenzahl und die unterschiedlichen Gruppen im Quartier ausreichend? 3–5 m² wohngebietsbezogene öffentliche Freiflächen(Parks, Plätze etc.) je BewohnerIn werden empfohlen. Den öffentlichen Freiflächen sind unterschiedliche Funktionen zugeordnet, die verschiedene Interessenlagen berücksichtigen(Erholung, Spiel, Sport etc.). Die Lage, Konfiguration und Mindestbreite der Freiflächen ist von zentraler Bedeutung für die Alltagstauglichkeit. Bei öffentlichen Freiflächen ist eine Absicherung der Nutzung durch entsprechende Widmungen anzustreben. Bei Bauprojekten, die von mehreren BauträgerInnen durchgeführt werden, sind Möglichkeiten der Kooperation zu prüfen, um größere, gut nutzbare, zusammenhängende Freiflächen zu schaffen. 36 ZIELE Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Zentrenbildung und Nahversorgung Durch eine lokale Zentrumsbildung wird die fußläufige(Nah-)Versorgung und damit der Alltag der lokalen Bevölkerung erleichtert. Die Zentrenbildung wird durch Knotenpunkte des öffentlichen Verkehrs, durch Wegebündelung und durch die städtebauliche Gestaltung(Orientierung an Sichtachsen, städtebauliche Signalwirkung etc.) unterstützt. Die gewünschte gemischte Nutzung kann durch nutzungsoffene Strukturen insbesondere in der Erdgeschoßzone gefördert werden. Das Festlegen entsprechender Raumhöhen oder von Nutzungseinschränkungen(z. B. Einfahrverbote) lassen sich über den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan umsetzen. Regelungen wie Widmung als Geschäftsviertel und Zweckwidmung von Erdgeschoßflächen stellen weitere mögliche Planungseingriffe dar. Dennoch kann die Stadtplanung nur Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für Qualitäten schaffen, konkrete Nutzungen können weitgehend nicht sichergestellt werden. Es geht daher vorrangig um die Frage, ob die Struktur des Gebiets oder des Gebäudes das Entstehen derartiger Einrichtungen ermöglicht bzw. begünstigt – deren wirtschaftliche Tragfähigkeit vorausgesetzt. Entwicklung von lokalen Zentren Prüffragen Qualitätsmerkmale und Indikatoren Erläuterungen und Kommentare Sind im Umfeld der Haltestellen des hochrangigen öffentlichen Verkehrs höhere Dichten, zentrale öffentliche Räume und wichtige Alltagsziele(soziale Infrastruktur, Nahversorgung etc.) vorgesehen? In einem Radius rund 300 m um Haltestellen des hochrangigen öffentlichen Verkehrs unterstützen günstige bauliche Rahmenbedingungen eine gemischte Nutzung und entsprechende öffentliche Freiflächen die Entstehung von Stadtteilzentren. Mit Bonuskubaturen, die eine höhere Bebauungsdichte bei gleichzeitiger Beschränkung der Geschoßanzahl zulassen, können die erforderlichen Raumhöhen für gewerbliche Nutzung erzielt werden. Siehe dazu auch Möglichkeiten für Verrechtlichung von Qualitäten im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ab S. 68. Funktionieren die einzelnen Bauetappen als eigenständige Stadtteile? Die Erreichbarkeit wichtiger Alltagsziele mit dem öffentlichen Verkehr, zu Fuß oder mit dem Rad wird in der Entwicklung der einzelnen Bauetappen berücksichtigt. Um Entwicklungsetappen adäquat mit Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen ausstatten zu können, sind kritische Größen oder räumliche Beziehungen zu bestehenden Strukturen erforderlich. Lässt die räumliche Die einzelnen Quartiere haben eine überschaubare Struktur Potenzial zur Größe und eine möglichst eigenständige gestalterieigenständigen Grätzel- sche Charakteristik. Identität erkennen? 37 ZIELE Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Wohnungsnahe und alltagsgerechte Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs Prüffragen Ermöglichen die städtebaulichen Rahmenbedingungen eine zweckmäßige Verteilung der angestrebten Nutzungen im Stadtteil? Sind die städtebaulichen Voraussetzungen für Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte(in integrierten Lagen) gegeben? Qualitätsmerkmale und Indikatoren Insbesondere in den Stadtteilzentren unterstützen adäquate Bebauungsformen die Einrichtung unterschiedlicher gewerblicher Nutzungen und Dienstleistungseinrichtungen und ermöglichen eine horizontale oder vertikale Nutzungsmischung. Größere Lebensmittelketten benötigen Einkaufsflächen ab 400 m² bis 600 m². Die baulichen Anforderungen von Lebensmittel-Nahversorgungseinrichtungen wie Geschoßhöhen und Mindesttrakttiefen sind berücksichtigt. Die Bebauungsdichte für die erforderliche Mantelbevölkerung ist gegeben. Erläuterungen und Kommentare Neben den Raumhöhen spielt dabei auch die flächige Ausdehnung der möglichen Erdgeschoßbebauung für eine gewerbliche Nutzung eine Rolle. Die übliche Trakttiefe eines Wohngebäudes ist für einen Supermarkt in der Regel nicht günstig. Ein Supermarkt benötigt einen Einzugsbereich von mindestens 1.250 Wohneinheiten, ein Nahversorgungszentrum von mindestens 2.000 Wohneinheiten. Für die Erreichbarkeit eines Supermarkts innerhalb von 300 m oder einer erweiterten Nahversorgung innerhalb von 400 m ist daher eine Dichteuntergrenze von 100 Wohneinheiten/ha Nettobauland erforderlich(vgl. Adamcová, Rosenberger 2011, S. 17f.). Sind die erforderlichen Einkaufsmöglichkeiten zu Fuß, mit dem Rad oder dem öffentlichen Verkehr gut erreichbar? Die Erreichbarkeit der Nahversorgungseinrichtungen innerhalb von 600 m ist gegeben. Die Einrichtungen liegen an wichtigen Fußgängerachsen, an Hauptradwegen und in der Nähe von Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. Siehe dazu auch Instrument Alltagswegecheck auf S. 60. Die Stadtteilzentren sind über„logische“ WegeketSiehe dazu auch Instrument ten gut erreichbar. Alltagswegecheck auf S. 60. 38 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung ZIELE Soziale Infrastruktur Eine qualitätsvolle Versorgung mit sozialer Infrastruktur – wie Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Bildung, für Erholung, Sport und Kultur – unterstützt jene Bevölkerungsgruppen wesentlich, die häufig Betreuungs- und Versorgungsarbeit erledigen. Für manche Einrichtungen wie Pflegeheime, Kindergärten oder Schulen können in Abhängigkeit von Bedarf und Finanzierbarkeit Vorbehaltsflächen im Flächenwidmungsplan bestimmt werden(siehe auch S. 71). Besonders für Schulen und Pflegeheime(BesucherInnen) ist ein Anschluss an den öffentlichen Verkehr wichtig(Empfehlungen zur Gestaltung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur siehe auch S. 92 ff.). Die Planbarkeit privater AnbieterInnen diverser sozialer Dienstleistungen ist stark beschränkt. Es sind daher günstige strukturelle Rahmenbedingungen wie lokale Zentrenbildung für die Ansiedlung zu schaffen. Die Bedeutung von Freiflächen in Kindergärten und Schulen steigt mit der Zunahme der Ganztagsbetreuung und stellt einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar. Daher ist ihre Genderrelevanz besonders hoch. Sind in Kindergärten und Volksschulen keine ausreichenden Freiflächen vorhanden, sehen sich viele Eltern „verpflichtet“, anschließend noch einen Park oder Spielplatz aufzusuchen. Dieser Druck fällt bei einem adäquaten Spiel- und Bewegungsangebot auf den Freiflächen der Betreuungseinrichtungen weg. Die Anordnung der Kindergartenfreiflächen soll auch ermöglichen, dass die Kinder selbstständig ins Freie können. Dafür sind Sichtbeziehungen und direkte Verbindungen zwischen Gebäude und Freifläche notwendig. Richtwerte Kindergarten Folgende Richtwerte für die Dimensionierung von Kindergärten und Pflichtschulen stellen einen groben Annäherungswert bezogen auf den Wohnungsneubau dar: Im Kindergartenbereich kann von einem Näherungswert von ca. 250 Wohneinheiten(WE) je Kindergartengruppe zuzüglich eines Mehrzweckraums je Standort ausgegangen werden (z. B. ein 5-gruppiger Kindergarten inkl. Mehrzweckraum für ca. 1.000 WE). Richtwerte Volksschule Im Volksschulbereich kommen in Wien derzeit nur Campusmodelle zur Anwendung. Dabei kann von folgenden Näherungswerten ausgegangen werden. Für ca. 3.500 Wohneinheiten wird sowohl ein Campus, bestehend aus einer 17-klassigen Ganztagsvolksschule und einem 11-gruppigen Kindergarten inkl. Mehrzweckraum, als auch zusätzlich noch ein 5-gruppiger Kindergarten inkl. Mehrzweckraum benötigt. Quelle: MD-BD, Gruppe Hochbau Systematische Planung und Berücksichtigung der sozialen Infrastruktureinrichtungen für alle Bevölkerungsgruppen Prüffragen Qualitätsmerkmale und Indikatoren Erläuterungen und Kommentare Sind räumliche Rahmenbedingungen für ein vielfältiges Angebot an sozialer Infrastruktur geschaffen? Die räumlichen Voraussetzungen(beispielsweise flexibel nutzbare Räume oder höhere Räume im Erdgeschoß), die die Einrichtung sozialer Infrastruktur und Dienstleistungen unterstützen, sind vorhanden. Anreize für die Errichtung von Geschoßen mit großzügiger Raumhöhe sind beispielsweise Bonuskubaturen. Siehe dazu auch Möglichkeiten zur Verrechtlichung ab S. 68. Freizeit- und Sporteinrichtungen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen sind berücksichtigt. Bei größeren Einrichtungen kann eine spezifische Ausweisung im Flächenwidmungsund Bebauungsplan erforderlich sein. Sie sollte aber im Einvernehmen mit einem Investor bzw. einer Trägerorganisation erfolgen. Einrichtungen für SeniorInnenwohnen und Pflegeheime sind vorhanden. Da meist auch die BesucherInnen bereits betagt sind, ist die Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr besonders wichtig. 39 ZIELE Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Qualitätsvolle Planung von Kindergärten in Bezug auf Standort, Bauplatzgröße und -zuschnitt sowie Gebäudehöhe Prüffragen Qualitätsmerkmale und Indikatoren Erläuterungen und Kommentare Sind Kindergartenstandorte erforderlich? Nach den derzeitigen Richtwerten ist je 250 neuen Wohneinheiten eine Kindergartengruppe erforderlich. Ergänzend ist allerdings die bestehende Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen im Umfeld zu betrachten. Bietet die Größe des Grundstücks und die Anordnung bzw. Höhe der Gebäude die Möglichkeit für eine qualitätsvolle, nutzungsoffene und gendersensible Gestaltung? Die als Spielfläche nutzbare Freifläche sollte in Anlehnung an die Empfehlungen der MA 10 mit mindestens 15 m² je Kindergartenkind bemessen werden(vgl. Gungl Barbara et al., 2010, S. 14). Grundsätzlich können Kindergärten in die Bebauung integriert oder freistehend errichtet werden. Der Trend geht in Richtung integrierte Lagen. Ausreichende Blockgrößen sind dann erforderlich, um qualitätsvolle Freiflächen zu ermöglichen. Siehe dazu auch die Prüfmethode zur Situierung von Kindergärten S. 62. Kindergartengebäude sollten nicht höher als zweigeschoßig geplant werden. Bei höherer Geschoßanzahl wird die Nutzung der Freiflächen durch die weiten Wege im Gebäude erschwert. Qualitätsvolle Planung von Schulen in Bezug auf Standort, Bauplatzgröße und-zuschnitt sowie Gebäudehöhe Prüffragen Qualitätsmerkmale und Indikatoren Erläuterungen und Kommentare Sind Schulstandorte im Quartier notwendig? Für die Einrichtung einer Volksschule in einem Erreichbarkeitsradius von 400 m wird eine Dichteuntergrenze von 100 Wohneinheiten/ha angenommen (vgl. Adamcová Eleonora, Rosenberger Michael, 2011, S. 17f.). Bietet die Größe des Grundstücks und die Anordnung bzw. Höhe der Gebäude die Möglichkeit für eine qualitätsvolle, nutzungsoffene und gendersensible Gestaltung? 5 m², optimal 10 m² Freifläche je SchülerIn gelten als Richtwert. Dieser Wert versteht sich ohne Sport-, Entsorgungs- und Stellflächen(ÖISS-Richtlinien für den Schulbau). Eine räumliche Verbindung der Schulfreiflächen mit dem öffentlichen Freiraum ist gegeben. Die Konfiguration der Gebäude und Freiflächen auf dem Schulgrundstück ermöglicht eine Mehrfachnutzung der Schulfreiflächen. 10 m² sind vor allem für Kinder bis 12 Jahren wegen des erhöhten Bewegungsbedürfnisses und bei kleinen Schulen von Bedeutung. Siehe dazu auch Ausschreibungskriterien für einen Bildungscampus S. 94. (Pflicht-)Schulgebäude sollten nicht höher als viergeschoßig geplant werden. Da SchülerInnen keinen Lift benutzen dürfen, kommt es bei einer höheren Geschoßanzahl zu zeitintensiven Wegen im Schulgebäude. 40 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung ZIELE Wohnbau und bauplatzbezogene Freiflächen Für Personen mit Betreuungs- und Familienarbeit bzw. in prekären Lebenssituationen und ältere Personen haben die Qualitäten der Wohnbebauung, das soziale Netz und informelle Nachbarschaftskontakte einen deutlich höheren Stellenwert. Aus dem Blickwinkel einer geschlechtssensiblen Planung sind daher die Qualität der Wohnbebauung und der bauplatzbezogenen Freiflächen entscheidend für die Bewältigung des Alltags. Ein in Rechtsform, Finanzierung, Kostenstruktur, Wohnungstypen und-grundrissen vielfältiges Wohnungsangebot ermöglicht soziale Durchmischung. Gemeinschaftlich genutzte Räume und Freiflächen und eine überschaubare Nachbarschaft fördern soziale Kontakte und Netzwerke. Funktionierende Gemeinschaftsfreiflächen benötigen soziale Kontrolle. Sie sollten einsehbar im Erdgeschoß gelegen sein und eine sichere Benutzbarkeit ermöglichen. Eine attraktive Gestaltung der Eingangsbereiche mit Aufenthaltsqualität und der Gemeinschaftsflächen im Erdgeschoß erhöht die Chance auf Zufallsbegegnungen und wirkt gegen Vereinsamung. Das unterstützt vor allem den Alltag von Personen mit Familienarbeit und die(zahlenmäßig zunehmende) Gruppe der älteren alleinstehenden Menschen. Vielfältiges Wohnungsangebot bezüglich Rechtsform, Finanzierung, Kostenstruktur, Wohnungstypen und-grundrissen Prüffragen Qualitätsmerkmale und Indikatoren Erläuterungen und Kommentare Können die geplanten Wohnungen verschiedenen Lebensentwürfen, veränderten Familiensituationen sowie zukünftigem Bedarf angepasst werden? Die Anpassungsfähigkeit der Wohnungen wird beispielsweise durch variable Wände, gleich große Zimmer oder eine getrennte Begehbarkeit der Zimmer unterstützt. Die Wohnungen sind barrierefrei nutzbar. Siehe dazu auch die Kriterienliste für die Alltagstauglichkeit und Gendergerechtigkeit von Wohnprojekten auf S. 88. Stehen im Stadtteil Wohnangebote für ältere und hochbetagte Menschen außerhalb stationärer Einrichtungen zur Verfügung? Integrierte Wohnformen wie Mehrgenerationenwohnen oder integrierte Alten-Gemeinschaftswohnungen(gruppiert um Gemeinschaftsräume und Infrastruktur) werden angeboten. Es stehen kleine 2 bis 3 Zimmer-Wohnungen mit getrennt begehbaren Räumen zur Verfügung. In Hinblick auf eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause sind kleine Wohnungen mit getrennt begehbaren Räumen erforderlich(Betreuungsperson braucht Privatsphäre). Ein hoher Prozentsatz der Wohnungen verfügt über private Freiräume; in der Nähe der Hauseingänge sind Gemeinschaftsfreiflächen mit Aufenthaltsqualität vorhanden. Ältere Menschen profitieren von wohnungsnahen Freiflächen besonders. Wird ein passender Wohnungstypus für Alleinerziehende mit geringem Einkommen in relevantem Ausmaß ermöglicht? Angebote für Alleinerziehende in Form von z. B. (getrennt begehbaren) 2-Zimmer-Wohnungen und kompakten 3-Zimmer-Wohnungen(ca. 60 m²) und optimierten Grundrissen sind vorhanden. In den üblichen 2-ZimmerWohnungen schläft der alleinerziehende Elternteil im „Durchgangswohnzimmer“ und verliert an Privatsphäre. 41 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung ZIELE Bei der Planung und Gestaltung der Freiflächen ist zu berücksichtigen, dass das Spiel- und Bewegungsbedürfnis, aber auch das Kommunikationsbedürfnis von Kindern und Jugendlichen oft mit Lärm verbunden ist. Andere Gruppen haben ein Rückzugs- und Ruhebedürfnis, das auch abgedeckt werden soll. Flächenknappheit erzeugt daher„Dichtestress“ und Verdrängungseffekte für aneignungsschwächere Gruppen. Manche Bedürfnisse können bei fehlenden Angeboten aus dem Nutzungsverhalten nicht abgelesen werden. Ältere Menschen bleiben in der Wohnung, wenn Nahgrün fehlt. Ältere Mädchen nützen die Freiflächen nicht mehr, wenn sie belästigt werden oder es kein an ihren Interessen orientiertes Angebot gibt. Ein Abwägen der unterschiedlichen Interessen und(auch potenziellen) Nutzungsansprüche ist daher notwendig. Die Überschaubarkeit der Wohnbebauung leistet einen Beitrag zur Erhöhung der Wohnqualität für bestimmte BewohnerInnengruppen, nicht um eine„Dorfidylle“ zu erzeugen, sondern die Identifikation mit dem Wohnumfeld zu erhöhen. Sicht- und Rufkontakt von den Wohnungen zu Eingängen und Freiflächen erleichtern die Kinderbetreuung und ermöglichen weniger mobilen Personen eine Teilhabe am Leben in der Siedlung. Unterstützung der Bildung von Nachbarschaft Prüffragen Qualitätsmerkmale und Indikatoren Wird unerwünschte An- Eine Obergrenze von maximal 30 bis 40 Wohnunonymität vermieden? gen je Stiege verhindert unerwünschte Anonymität und unterstützt die Nachbarschaft. Erläuterungen und Kommentare Die Möglichkeit sozialer Kontrolle durch kleinteilige Erschließungsstrukturen dient der Sicherheit in den Wohngebäuden, stellt jedoch einen erheblichen Kostenfaktor bei der Errichtung und im Betrieb (Aufzug) dar. Sind ausreichend große Gemeinschafts- und Hausnebenräume vorgesehen? Sieht die Planung der Wohnbauten eine Partizipation der(zukünftigen) BewohnerInnen vor? Der Anteil an Gemeinschafts- und Hausnebenräumen(Spielräume, gemeinschaftliche Aufenthaltsräume, Waschküchen, Abstellräume, Keller etc.) sollte mindestens 3 bis 5% der Gesamtwohnfläche betragen. Je 30 m² Wohnfläche wird ein Fahrradabstellplatz zur Verfügung gestellt. Für Kinderwägen sind ebenfalls Abstellmöglichkeiten vorgesehen. Eine frühzeitige Einbeziehung der BewohnerInnen wird empfohlen. Für Baugemeinschaften und Initiativgruppen werden Bauplätze angeboten. In den Stadtteilzentren, mit speziellen Nutzungsmischungen oder besonderen Gebäudestrukturen können auch mehr Wohneinheiten pro Gebäude zweckmäßig sein. Die Abstellflächen sind auf kurzem Weg und barrierefrei erreichbar und bieten Witterungsschutz und Absperrmöglichkeiten. Diese können beispielsweise durch Öffentlichkeitsarbeit unterstützt und beworben werden. 42 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung ZIELE Die Freiflächen am Bauplatz haben eine Vielzahl von Funktionen zu erfüllen und befinden sich in einem Spannungsfeld verschiedener Nutzungsansprüche und konkurrierender Zielkonflikte: Privatheit versus Öffentlichkeit, laute versus leise Nutzung, Realisierung im Erdgeschoß versus Errichtung am Dach. Da insbesondere Kinder und ältere Personen auf gut erreichbare Freiflächen im unmittelbaren Wohnumfeld angewiesen sind, ist darauf zu achten, die Fläche für private Mietergärten nicht zu Lasten der Qualität von Gemeinschaftsflächen zu maximieren. Dachterrassen sind als ein ergänzendes Angebot, jedoch nicht als adäquater Ersatz für Freiflächen im Erdgeschoß anzusehen. Ausreichend große privat sowie gemeinschaftlich verfügbare Freiflächen für Alltagsarbeit, Kinderspiel und Erholung Prüffragen Qualitätsmerkmale und Indikatoren Erläuterungen und Kommentare Berücksichtigen die Das Gebäude verfügt über gut nutzbare, zusambauplatzbezogenen menhängende Freiflächen anstatt über mehrere Freiflächen unterschied- kleine Restflächen. liche NutzerInnengruppen? Bei großen Wohnbauprojekten ermöglicht die Koordination mehrerer BauträgerInnen eine bauplatzübergreifende Freiraumgestaltung mit positiven Auswirkungen auf die Nutzbarkeit. Bauplatzbezogene Freiflächen für Erholung und Alltags-, Versorgungs- und Hausarbeit(beispielsweise (Klein-)Kinderspielplätze, Wäscheplätze) stehen zur Verfügung. Lage(Erdgeschoß, Dach, auf Tiefgaragen) und Nutzungsangebote der Freiflächen sind aufeinander abgestimmt, auf starke Wind- und Sonnenexposition wird reagiert. Die bauplatzbezogenen Freiflächen sind barrierefrei und über kurze Wege erschlossen. Unterstützt die Anordnung und Funktion der bauplatzbezogenen Freiflächen die Alltagsnutzung? Lärmzonen, Ruhezonen, Kommunikationsbereiche oder Spielbereiche stehen zur Verfügung. Spiel- und Bewegungsangebote tragen den Interessen von Mädchen und Buben gleichermaßen Rechnung. Ausreichende Abstände und eine kluge Zonierung beugen Nutzungskonflikten vor. So sollten beispielsweise(Klein-) Kinderspielplätze in Ruf- und Sichtkontakt zu den Wohnungen angeordnet sein, Einrichtungen für Jugendliche jedoch weiter entfernt. Siehe dazu auch Planungsempfehlungen für die Gestaltung von Parkanlagen auf S. 82. Sind Kinderspielplätze in ausreichender Größe vorhanden? Ist der Bedarf an privaten MieterInnengärten gedeckt? Ab 15 Wohnungen ist am Grundstück ein 30 m² großer Kleinkinderspielplatz in 5 m Entfernung der Hauptfenster, ab 50 Wohnungen ist ein 500 m² großer Kinderspielplatz in 15 m Entfernung der Hauptfenster zu errichten. Der Kinderspielplatz soll über einen maximal 500 m langen, sicheren Weg erreichbar sein(Mindestanforderung laut Wiener Bauordnung§ 119). Wohnungsbezogene MieterInnengärten werden angeboten. Die Bauordnung sieht die Möglichkeit der Substituierung des(Klein-)Kinderspielplatzes durch einen Kinder- und Jugendspielraum vor. Aufgrund der unterschiedlichen Qualität und Nutzbarkeit von Innen- und Außenräumen sollten Indoor-Kinderspielräume jedoch nur als Zusatzangebot verstanden werden. Bei der Verortung von MieterInnengärten ist auf klare Grenzen – insbesondere zum öffentlichen Raum – zu achten, um NutzerInnenkonflikten vorzubeugen. Auf den Zielkonflikt mit gemeinschaftlich genutzten Flächen wird hingewiesen. 43 ZIELE Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Objektive und subjektive Sicherheit Sicherheit im öffentlichen Raum ist ein zentrales Ziel gendersensibler Planung. Ein gutes Sicherheitsgefühl fördert die Nutzung des öffentlichen Raums und ermöglicht Mobilität. Ausreichende Orientierung, Übersichtlichkeit, Einsehbarkeit, gute Beleuchtung, direkte Zugänglichkeit und Belebung tragen wesentlich zur Sicherheit im öffentlichen Raum bei(vgl. Miko Katharina et al., 2012). Gute Orientierungsmöglichkeiten und soziale Kontrolle im Stadtteil Prüffragen Qualitätsmerkmale und Indikatoren Erläuterungen und Kommentare Begünstigt die Orientierung der Gebäude eine gewünschte soziale Kontrolle im unmittelbaren Wohnumfeld? Raumbildende Bauweisen unterstützen die Übersichtlichkeit im Stadtteil. Die Baukörper haben einen Bezug zum Straßenraum(Wohnungsfenster und Eingänge). Statt aus Lärmschutzgründen die Orientierung der Fenster von Aufenthaltsräumen zu den Verkehrsflächen zu untersagen, sind entsprechende, technische oder architektonische Lösungen zu finden. Es gibt Sichtbeziehungen zwischen Innen und Außen. Von der Straße einsehbare Eingangsbereiche und Aufenthaltsräume erhöhen das Sicherheitsgefühl. Werden durch die Bebauung monotone und monofunktionale Strukturen vermieden? Belebte Erdgeschoßzonen unterstützen die gewünschte soziale Kontrolle. Geschäfte, Lokale sowie Einrichtungen öffentlichen Interesses sind für die subjektive Sicherheit wesentlich.„Soziale Augen“ auf den öffentlichen Raum stärken das subjektive Sicherheitsgefühl(vgl. Miko Katharina et al., 2012). Große Blöcke mit einheitlich gestalteten Fassaden und wenigen Durchgängen werden vermieden. Solche Bebauungsstrukturen werden von den Menschen oft als„Monolithen“ wahrgenommen, die Unsicherheitsphänome fördern. Werden durch die Planung der Gebäude und des Straßenraums Angsträume vermieden? Eingänge und Fenster der Gebäude sind zur Straße hin orientiert(insbesondere entlang von Hauptwegen). Nischen und Vorsprünge sind einsehbar gestaltet. Eingangsbereiche und Hauptwege sind gut ausgeleuchtet. Die Gesichtserkennbarkeit auf eine Distanz von 4 m ist ein wesentliches Kriterium für ausreichende Beleuchtung. Wichtige Verbindungswege durch Parkanlagen sowie die an die Wege angrenzenden Bereiche sind gut ausgeleuchtet. Attraktive Alternativrouten werden angeboten. Öffentliche Einrichtungen sind nicht ausschließlich durch öffentliche Parkflächen erreichbar. 44 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Themenfeld öffentlicher Raum und Mobilität Das Themenfeld behandelt zwei zentrale Handlungsfelder der Stadtplanung: den öffentlichen Raum und die Mobilität. Schwerpunkt öffentlicher Raum Der öffentliche Raum hat zentralen Einfluss auf die Lebens- und Aufenthaltsqualität im Stadtviertel. Öffentlicher Raum ist Ort der Bewegung, der Begegnung und des Verweilens und erfüllt integrative und kommunikative Aufgaben. Gerade der öffentliche Raum als Ort des gesellschaftlichen Austauschs trägt wesentlich zum Aushandeln neuer Rollenmuster, aber auch der Integration von Gruppen bei. Im begrenzten öffentlichen Raum manifestieren sich divergierende Nutzungsansprüche. Gendergerechte Planung und Gestaltung unterstützt das Abwägen, welcher Gruppe oder welcher Funktion wie viel Raum gegeben wird. Zentrales Ziel ist eine verstärkte Berücksichtigung der Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten Personen, von Kindern und Jugendlichen sowie Personen mit Versorgungs- und Betreuungspflichten bei der Situierung, Zonierung und Gestaltung von öffentlichen Freiflächen. Genderrelevante Planungsziele für öffentliche Freiflächen f f Differenzierte Gestaltung öffentlicher Freiflächen im Stadtteil f f NutzerInnenfreundliche Verteilung der öffentlichen Freiflächen im Stadtteil Schwerpunkt Mobilität Personen mit Betreuungspflichten, Frauen, Kinder, aber auch ältere Menschen und Einkommensschwache sind oft zu Fuß oder den öffentlichen Verkehrsmitteln, teilweise auch mit dem Rad, unterwegs und daher auf diese Verkehrsarten besonders angewiesen. Die Förderung dieser Verkehrsarten leistet daher einen wichtigen Beitrag für gleiche Mobilitätschancen. Planungsziel zum Schwerpunkt Mobilität ist die Optimierung der Rahmenbedingungen für den Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehr bei der Zonierung und Gestaltung des Straßenraums. Genderrelevante Planungsziele für die Mobilität f f Förderung des Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehrs durch eine faire Aufteilung des Straßenraums f f Der öffentliche Verkehr ist nutzerInnenfreundlich und streckenoptimiert f f BenutzerInnenfreundliches Wegenetz für FußgängerInnen und RadfahrerInnen 3.2 45 ZIELE ZIELE Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Schwerpunkt öffentlicher Raum Ein differenziertes Freiraumangebot im Stadtteil für unterschiedliche Zielgruppen und Nutzungsmöglichkeiten ist wesentliches Merkmal einer gendersensiblen Planung. Die Funktionen der Freiraumtypen ergänzen einander. Besonders ist auf Komplementärfunktionen zu achten. Ein öffentlicher Park kann nur bedingt ersetzt werden, da sonst der Nutzungsdruck auf die Freiflächen am Bauplatz steigt und beispielsweise durch Lärm erzeugte Konflikte verstärkt. Differenzierte Gestaltung öffentlicher Freiflächen im Stadtteil Prüffragen Qualitätsmerkmale und Indikatoren Berücksichtigt die Gestaltung der Freiflächen unterschiedliche Lebenssituationen und Lebensphasen? Die Freiflächen sind geschlechtssensibel gestaltet und berücksichtigen unterschiedliche Raumaneignungsmuster. Erläuterungen und Kommentare Mädchen und Burschen nutzen Freiräume unterschiedlich. Sie haben unterschiedliche Bewegungs- und Spielinteressen und eignen sich Räume unterschiedlich an. Altersspezifische Anforderungen an die Gestaltung sind berücksichtigt. Siehe dazu auch Planungsempfehlungen für Parkanlagen der MA 42 auf S. 82 f. Qualitätsvolle Bewegungsangebote für ältere Menschen sind eine Herausforderung der Zukunft. NutzerInnenfreundliche Verteilung der öffentlichen Freiflächen im Stadtteil Prüffragen Qualitätsmerkmale und Indikatoren Erläuterungen und Kommentare Ist ein durchgehendes „Grünes Netz“ erkennbar? Die unterschiedlichen Freiflächen sind durch Plätze, Fußgängerzonen, begrünte Straßenräume oder Straßenräume mit angelagerten Grünflächen vernetzt. Sind die Freiflächen im Stadtteil sicher und attraktiv erreichbar? Übergeordnete öffentliche Freiflächen und Erholungsgebiete sind mit dem öffentlichen Verkehr und dem Fahrrad gut erreichbar. Öffentliche Freiflächen im Stadtteil sind auf kurzen (fußläufigen) Wegstrecken erreichbar. Unterschiedliche Gehgeschwindigkeiten sind zu berücksichtigen. Kleinkinder, ältere Menschen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen legen in 10 Minuten etwa 300 m bis 400 m zurück. Fuß- und Radwege im Umkreis der öffentlichen Freiflächen sind durch hohe Sicherheit, Bewegungs- und Aufenthaltsqualität gekennzeichnet. Öffentliche Freiflächen ziehen als„Verkehrserreger“ Fuß- und Radverkehr an. Insbesondere in der Nähe der Eingangsbereiche ist auf ausreichend Platz und Querungsmöglichkeiten für den nicht-motorisierten Verkehr zu achten. 46 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung ZIELE Schwerpunkt Mobilität Lange Zeit stand der Autoverkehr als prioritäres Verkehrsmittel im Fokus der Planung. Seit Jahren liegt der Fokus auf der Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie des Fuß- und Radverkehrs. Dabei ist aus geschlechtssensibler Sicht insbesondere ein attraktives Hauptwegenetz für den„langsamen“ Verkehr und eine Verschiebung der Prioritäten zugunsten der langsameren VerkehrsteilnehmerInnen anzustreben. Aufgrund des wesentlich höheren Anteils an täglichen Wegen, die zu Fuß zurückgelegt werden, profitieren Kinder, Begleitpersonen oder ältere und gebrechliche Personen von einer entsprechenden Steigerung der Bewegungs- und Aufenthaltsqualität im Straßenraum besonders. Beispielsweise sind ausreichende Gehsteigbreiten und Sitzgelegenheiten eine wesentliche Mobilitätsvoraussetzung gebrechlicher Personen, unterstützen aber auch Eltern von Kleinkindern und Menschen mit schweren Einkaufstaschen in ihrem alltäglichen Unterwegssein. Förderung des Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehrs durch eine faire Aufteilung des Straßenraums Prüffragen Qualitätsmerkmale und Indikatoren Erläuterungen und Kommentare Orientiert sich die Aufteilung des Straßenraums an den Bedürfnissen der FußgängerInnen? Die Gehsteige haben eine nutzbare Breite von mindestens 2 m. Für Bereiche mit erhöhtem FußgängerInnenaufkommen(beispielsweise Haltestellen des öffentlichen Verkehrs oder in Einkaufsstraßen) sind größere Breiten vorgesehen. In begründeten Ausnahmefällen(beispielsweise räumliche Zwänge bei historischen Plätzen, Engstellen, temporäre Hindernisse, Baustelle) können die Regelbreiten auch unterschritten werden, sollten aber jedenfalls 1,50 m betragen. In Bereichen mit sehr hohem FußgängerInnenaufkommen ist die Einrichtung von Fußgängerzonen, Begegnungszonen(StVO-Novelle in Vorbereitung) oder ähnlichen Maßnahmen zur Steigerung der Bewegungs- und Aufenthaltsqualität zu prüfen. Bei hohem Fußgängeraufkommen ist die erforderliche Breite frequenzabhängig zu ermitteln. Siehe dazu auch die Checkliste zur Projektierung von Straßenräumen auf S. 80. Sind die Vorfeldzonen von Schulen, Kindergärten und anderen öffentlichen Einrichtungen verkehrssicher? Verkehrsberuhigte Zonen oder breitere Gehsteige (Richtwert: zumindest 3,5 m Breite) sind vor Schulen, Kindergärten und anderen öffentlichen Einrichtungen vorgesehen. Siehe dazu auch die Schulwegepläne auf S. 78. Sind Maßnahmen für die Reduktion des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Raum vorgesehen? Es gibt ein ausreichendes Angebot an Sammelgaragen, das eine Reduktion der Stellplätze an der Oberfläche ermöglicht. Die freiwerdenden Flächen werden zur Verbesserung der Bedingungen für den nicht-motorisierten Verkehr und den öffentlichen Verkehr genutzt. Für die Reduktion des ruhenden Verkehrs ist die Stellplatzanzahl(insgesamt auf den Bauplätzen) relevant. Sammelgaragen leisten einen Beitrag dazu, größere Bereiche frei von ruhendem KFZVerkehr zu halten und Äquidistanz der Stellplätze und der ÖV-Stationen herzustellen. Die Einrichtung von Sammelgaragen ist(bei gleichzeitiger Reduktion der Oberflächenparkplätze) eine wichtige Grundlage für die Neuaufteilung des Straßenraums zugunsten des öffentlichen und des nicht-motorisierten Verkehrs. 47 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung ZIELE Werden spezielle Maßnahmen geplant, um den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf den Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehr zu unterstützen? Die Einrichtung von Park&Ride-Anlagen an Endhaltestellen und Knotenpunkten des öffentlichen Verkehrs und hochrangigen Straßenverbindungen ist zu prüfen. Ein Mobilitätsmanagement bietet Alternativen zum motorisierten Individualverkehr an. I n Wohngebäuden sind ausreichend große und gut gelegene Fahrradabstellräume im Erdgeschoß wichtig, um die Radbenutzung zu fördern. Park&Ride-Anlagen sind vorrangig am Stadtrand sinnvoll, um die innerstädtischen Bereiche vom motorisierten Individualverkehr zu entlasten. Dies stellt auch eine wichtige Grundvoraussetzung zur Attraktivierung des öffentlichen Raums dar. Zu den möglichen Maßnahmen zählen Car-Sharing, Bike&Ride-Anlagen oder Citybike-Standorte. Eine Reduktion der Stellplatzanzahl erfordert entsprechende stadtstrukturelle und organisatorische Voraussetzungen. Eine Reduktion der Pflichtstellplätze gemäß Wiener Garagengesetz ist an gewisse Rahmenbedingungen geknüpft. So ist beispielsweise die Erreichbarkeit des Gebiets mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die Verwendung frei gewordener Flächen für den Fuß- und Radverkehr sowie die Erhaltung der Verkehrssicherheit bei der Prüfung der Festsetzung einer Stellplatzverpflichtung zu berücksichtigen. Außerdem besteht die Möglichkeit, erforderliche Pflichtstellplätze im Umkreis von 500 m um den Bauplatz oder in Gemeinschaftsanlagen vorzusehen. Der öffentliche Verkehr ist nutzerInnenfreundlich und streckenoptimiert Prüffragen Qualitätsmerkmale und Indikatoren Erläuterungen und Kommentare Sind die Wohngebiete gut und alltagsgerecht an die öffentlichen Verkehrsmittel angeschlossen? Die Haltestellen sind fußläufig und barrierefrei, UBahn-Stationen innerhalb von 500 m, Straßenbahnund Busstationen innerhalb von 300 m erreichbar. Die gute Erreichbarkeit ist besonders für jene wichtig, denen im Alltag kein Auto zur Verfügung steht. Neben dem Platzbedarf für Haltestellen ist für das Sekundärnetz eine ausreichende Straßenbreite erforderlich. Für Linienbusse heißt das eine Fahrbahnbreite von 3,5 m (Richtungsverkehr) bzw. 6,5 m (Gegenverkehr). Die Bedienungsfrequenzen sind auch außerhalb der Spitzenzeiten der Erwerbstätigen nutzerInnenfreundlich. Damit wird den Bedarfslagen der Nicht-Erwerbstätigen ebenfalls Rechnung getragen. Haltestellen und Stationsgebäude sind barrierefrei gestaltet und verfügen über eine hohe Aufenthaltsqualität. 48 ZIELE Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung BenutzerInnenfreundliches Wegenetz für FußgängerInnen und RadfahrerInnen Prüffragen Sind die Bedürfnisse der FußgängerInnen berücksichtigt? Qualitätsmerkmale und Indikatoren Ein engmaschiges fußläufiges und barrierefreies Wegenetz mit ausreichender Bewegungsqualität ist vorhanden. Querungshilfen nehmen Wunschrelationen auf. Ein grünes Wegenetz(z. B. Ausstattung mit Baumreihen) ist vorhanden. Erläuterungen und Kommentare Auch die Beseitigung lokaler Hindernisse wie beispielsweise Werbeständer sowie die Errichtung von Orientierungshilfen zählen zur Gestaltung eines qualitätsvollen Wegenetzes. Siehe dazu auch das Prüfinstrument der Funktionsskizze auf S. 79. Im Straßenraum sind kleinräumige Aufenthalts- und Kommunikationsbereiche vorhanden. Die Anordnung der Sitzgelegenheiten in Aufenthaltsbereichen sollten sowohl das Bedürfnis nach Kommunikation als auch nach„Abstand“ berücksichtigen. Ist das Radwegenetz alltagstauglich? Sind ausreichend Radabstellmöglichkeiten im öffentlichen Raum vorhanden? Es gibt ausreichend barrierefrei gestaltete Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum. Öffentliche WC-Anlagen im öffentlichen Raum stehen zur Verfügung. Eine Abstimmung auf und eine Einbindung in das Hauptradwegenetz ist vorgesehen. Stadtteilzentren, Nahversorgungseinrichtungen und die soziale Infrastruktur sind mit dem Fahrrad gut und sicher erreichbar. Ausreichend Platz für Radabstellmöglichkeiten in der Nähe der Wohnbebauung und wichtiger Ziele wie ÖV-Haltestellen, Ausbildungseinrichtungen, Arbeitsstätten und Infrastruktureinrichtungen ist vorhanden. Rastmöglichkeiten sind zudem für manche Mobilitätsvoraussetzung. Bänke oder Stühle mit Rückenlehnen sind für mobilitätseingeschränkte Personen erforderlich, da nur so ein entspanntes Sitzen möglich ist. Armlehnen sind eine wichtige Unterstüzung beim Aufstehen. Frei zugängliche WC-Anlagen, die hell, sauber und barrierefrei benutzbar sind, ermöglichen die Teilhabe am öffentlichen Raum von Menschen, die auf diese Infrastruktur angewiesen sind. 49 4. Gender Mainstreaming als durchgängige Strategie in der Planung PLANUNGSPROZESS Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Gender Mainstreaming als durchgängige Strategie in der Planung Gender Mainstreaming ist als„Längsschnittsmaterie“ zu verstehen, die im Sinne einer Qualitätssicherung in der Planung eine durchgehende Berücksichtigung geschlechtssensibler Aspekte in allen Schritten des Planungsprozesses unterstützt. Im STEP 05 ist die differenzierte Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenssituationen und Lebensbedingungen von Frauen und Männern bereits verankert. Auch sektorale übergeordnete Programme wie der Masterplan Verkehr beinhalten Gender Mainstreaming als wesentlichen Grundsatz. Das Handbuch zeigt Methoden zur Verankerung von Gender Mainstreaming in den unterschiedlichen Prozessschritten vom Masterplan über die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung bis hin zur Projektierung und Objektplanung. Von der Schnittstelle zur Nahtstelle Geschlechtssensible Planung wirft im Sinne einer Qualitätssicherung Fragen auf, bringt Inhalte ein und hat zum Ziel, konsequent auf die Ansprüche verschiedener NutzerInnengruppen hinzuweisen. Jeder einzelne Planungsschritt beeinflusst den Alltag tatsächlicher und potenzieller NutzerInnen – Frauen, Männer, Mädchen und Buben aus verschiedenen Alters-, Kultur- und Mobilitätsgruppen – beträchtlich. Die folgenden Kapitel geben einen Überblick über die Implementierung genderspezifischer Aspekte in die unterschiedlichen Prozessschritte und zeigen Methoden und Instrumente für die konkrete Anwendung auf. Die Erfahrung aus den 50 bisher realisierten Gender Mainstreaming Leitprojekten auf unterschiedlichen Maßstabsebenen hat gezeigt, wie wichtig es ist, die unter der Genderperspektive wesentlichen Qualitätskriterien durchgängig zu beachten und bei zunehmender Konkretisierung der Planung bis auf Projektierungsdetails„herunterzubrechen“. 4 51 PLANUNGSPROZESS Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Überblick über Gender Mainstreaming in den verschiedenen Planungsschritten Gender Mainstreaming in Masterplänen, städtebaulichen Konzepten und Leitbildern In städtebaulichen Konzepten, Leitbildern und Masterplänen werden die grundsätzlichen planerischen Entscheidungen bezüglich der städtebaulichen Struktur, der Versorgung mit öffentlichen Räumen sowie der Ausstattung mit sozialen und technischen Infrastruktureinrichtungen getroffen. Versäumte Qualitäten in den nachgereihten Prozessschritten herzustellen, ist oft schwierig. Der Berücksichtigung der Anforderungen unterschiedlicher NutzerInnengruppen kommt auf dieser Ebene daher entscheidende Bedeutung zu. Gender Mainstreaming in der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung In der Überführung der in den Masterplänen, städtebaulichen Konzepten und Leitbildern formulierten Qualitäten in die formalen Planungsinstrumente sind zahlreiche(konkurrierende) Aspekte zu berücksichtigen. Viele qualitative Kriterien sind hier nur schwer zu verankern. Grundsätzliche Vorgaben zur städtebaulichen Struktur, die die Chancengleichheit positiv beeinflussen, sind aber mit der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung(auch rechtlich) abzusichern. Dafür sind oft auch innovative Lösungen gefragt. Gender Mainstreaming bei Projektierungen im öffentlichen Raum, Wohnbau und öffentlichen Nutzbau Das Eingehen auf die Anforderungen unterschiedlicher NutzerInnengruppen ist auf dieser detaillierten Ebene entscheidend. Viele zuvor formulierte Qualitäten können erst in der Objektplanung und insbesondere in der baulichen Umsetzung verwirklicht werden. Zahlreiche Gender Mainstreaming Pilotprojekte in Wien haben gezeigt, wie wichtig diese„Übersetzungsleistung“ in die konkreten Inhalte der Detailplanungen ist. 52 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Methoden und Instrumente zur Implementierung von Gender Mainstreaming Eröffnung, Programmierung und Zielformulierung Vorbereiten und Ausschreiben des städtebaulichen Wettbewerbs (Vor-)Prüfung des Masterplans, des städtebaulichen Konzepts oder Leitbildes Sicherung der Qualitäten für den weiteren Planungsprozess und die Projektierung Seite 56 Seite 57 Seite 58 Seite 63 Planungsfälle und Einflussmöglichkeiten im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Themenbereiche und Beispiele für die Verrechtlichung von genderrelevanten Aspekten Seite 65 Seite 67 Gestaltung von Straßenräumen und öffentlichen Plätzen Gestaltung öffentlicher Parkanlagen Gender Mainstreaming im Wohnbau Gender Mainstreaming im Nutzbau Seite 73 Seite 82 Seite 87 Seite 92 53 PLANUNGSPROZESS 5. Gender Mainstreaming in Masterplänen, städtebaulichen Konzepten und Leitbildern Inhalte: 5.1 Eröffnung, Programmierung und Zielformulierung 5.2 und Ausschreiben des städtebaulichen Wettbewerbs 5.3 des städtebaulichen Konzepts oder des Masterplans 5.4 der Qualitäten für den weiteren Planungsprozess Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Gender Mainstreaming in Masterplänen, städtebaulichen Konzepten und Leitbildern In Masterplänen und städtebaulichen Konzepten werden wesentliche Voraussetzungen für die Flächenwidmungsplanung(beispielsweise durch Festlegen der Bruttogeschoßflächen), die Projektierung und die Objektplanung geschaffen. Diese strategischen Entscheidungen beeinflussen die Chancengleichheit im Alltag deutlich. Die Blockdimensionierung und die Bebauungsformen wirken sich u. a. auf die Qualität der Erschließung, der öffentlichen und privaten Freiflächen oder auch die Wohnqualität(beispielsweise über die Festlegung von Trakttiefen und Gebäudehöhen) aus. Die Verankerung genderrelevanter Kriterien auf dieser Ebene ist daher entscheidend. Dabei kann auf die positiven Wiener Erfahrungen der letzten Jahre aufgebaut werden. Mehrere Gender Mainstreaming Leitprojekte unterschiedlicher Größenordnung wurden umgesetzt, die unter dem Aspekt der Chancengleichheit den vielfältigen Nutzungsaspekten Rechnung tragen. Die Anzahl der vorgesehenen Wohnungen reichte dabei von 700(Bombardiergründe) bis 8.500(Seestadt Aspern). Im Rahmen dieser Projekte konnten neue Instrumente und Methoden entwickelt werden, um wesentliche Ziele und Qualitätskriterien einzubringen und zu überprüfen. Besonders Visualisierungen zur Veranschaulichung konkreter Alltagsqualitäten haben sich als hilfreich herausgestellt. Die Qualitätskriterien und Methoden unterstützen eine Prüfung und Gesamtbeurteilung der Masterpläne, städtebaulichen Konzepte und Leitbilder. Die Entstehung von Masterplänen ist ein langer Prozess. Genderrelevante Anforderungen sind in allen Entwicklungsschritten von Beginn an zu berücksichtigen. Die erfolgreiche Umsetzung wird im Folgenden anhand von Beispielen gezeigt. Die Methoden sind übertragbar und sollen als Vorbilder dienen. Zu den Phasen des Masterplanprozesses zählen(1) die Eröffnung, (2) die Programmierung,(3) die Verdichtung und(4) die Umsetzung (vgl. Scheuvens et al. 2010). Insbesondere die Beispiele„städtebauliches Leitbild Nordwestbahnhof“ sowie„Masterplan Seestadt Aspern“ zeigen unterschiedliche Möglichkeiten auf, die entsprechenden Anforderungen systematisch in die einzelnen Entwicklungsschritte zu implementieren. 5 In allen Phasen und systematisch die Auswirkungen auf unterschiedliche Zielgruppen prüfen. Gender Mainstreaming Leitprojekte: f f 21., Städtebaulicher Wettbewerb Bombardiergründe f f 22., Masterplan Seestadt Aspern f f 20., Städtebauliches Leitbild für den Nordwestbahnhof f f 3. und 11., Zielgebiet Erdberger Mais Bereits bei der Auswahl der beteiligten AkteurInnen ist es entscheidend, Personen mit Gender Mainstreaming Expertise einzubinden und beginnend bei den ersten Zielformulierungen Chancengleichheit zu berücksichtigen. MASTERPLAN 55 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung MASTERPLAN 5.1 Zentrale Anknüpfungspunkte zur Berücksichtigung von Gender Mainstreaming in der Eröffnung, Programmierung und Zielformulierung: Identifizierung der Vorgaben und Erwartungshaltungen: Bereits auf Ebene des(politischen) Entscheidungsfindungs- und Zieldefinitionsprozesses werden die entscheidenden Vorgaben wie Dichten und Nutzung(smischungen) diskutiert. Gewinnung der Grundlageninformationen: Die gendersensible Erhebung und Auswertung von Grundlagendaten bringen das erforderliche Wissen, um in der Folge unterschiedliche Anforderungen berücksichtigen zu können. Bei allfällig einzuholenden Gutachten ist es empfehlenswert, die Genderperspektive einzufordern. Etablierung von Steuerungsgremien: In der Besetzung der Gremien ist darauf zu achten, Personen mit Gender-Planungsexpertise einzubeziehen. S ensibilisierung der Beteiligten: Ein Workshop im Rahmen des Gender Mainstreaming Leitprojekts„Zielgebiet Erdberger Mais“ sensibilisierte die MitarbeiterInnen der beteiligten Dienststellen für die unterschiedlichen Anforderungen im Alltag. Sie wählten Alltagsrollen(z. B. Erwachsener mit Betreuungspflichten oder Jugendlicher) und bewerteten die Ausgangssituation anhand von Bestandsplänen aus Sicht der jeweiligen Gruppe. Konzeptionierung des Beteiligungsprozesses: Die Berücksichtigung von Gender Mainstreaming(wie beispielsweise bewusstes Einbeziehen von schwer erreichbaren Gruppen wie Personen mit Betreuungspflichten) verbessert die Akzeptanz und die Qualität des Planungsprozesses. 56 Quelle: Puscher Gregor, Titz Thomas et al., 2008, S. 15 (unten, enf architekten), S. 53 (oben, MA 21A, Emrich Consul) Eröffnung, Programmierung und Zielformulierung Die systematische Berücksichtigung von Gender Mainstreaming von Beginn an und in allen Phasen ist ein wesentliches Qualitätskriterium für einen städtebaulichen Planungsprozess. Beispiel – Berücksichtigung von Gender Mainstreaming in der Entwicklung des städtebaulichen Leitbilds Nordwestbahnhof 2006 wählte die für Flächenwidmung zuständige MA 21A die Leitbilderstellung zur städtebaulichen Entwicklung des Nordwestbahnhofs im 20. Bezirk als Gender Mainstreaming Leitprojekt. GenderAspekte spielten bereits bei der Erstellung des„Groben Leitbilds“ (Abb. rechts) eine wesentliche Rolle: verträgliche Bebauungsdichten, hohe Versorgungsqualität mit Freiflächen oder eine gute fußläufige Erschließung zählten zu den zentralen Anforderungen. Die Qualitätsvorgaben aus dem „Groben Leitbild“ wurden in die Ausschreibung des geladenen städtebaulichen Wettbewerbs übernommen. Bei der Vorprüfung der Beiträge kamen quantitative sowie qualitative genderrelevanGrobes städtebauliches Leitbild te Prüfkriterien zur Anwendung. Diese waren z. B. Weglängen zwischen Wohnbebauung und wichtigen Infrastruktureinrichtungen, maximale Trakttiefen und-höhen der Wohnbebauung oder Größe und Beschattung der wohnungsbezogenen Freiflächen. Die Ergebnisse dieser Vorprüfung wurden durch die Auswahl des SiegerInnenprojekts bestätigt: Das erstgereihte Projekt der Jury des Schweizer ArchitektInnenbüros enf wurde auch aus Gender-Sicht am höchsten bewertet. Im Rahmen des Prozesses wurde eine Vielzahl von Instrumenten entwickelt und erprobt: Zur Vorprüfung der Wettbewerbsbeiträge wurde eine Kriterienliste erarbeitet(siehe S. 58), Beschattungspläne erleichterten Siegerprojekt den Vergleich der Freiraumqualität der Wettbewerbsbeiträge(siehe S. 61). Weiters wurde eine Methode entwickelt, mit der die mögliche Situierung von Kindergartenfreiflächen in den vorgeschlagenen Blockstrukturen geprüft werden konnte(siehe S. 62). Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Quelle: Humpert Gisela (2006): Gender Mainstreaming für Planungswettbewerbe, Zentrum Frau in Beruf und Technik MASTERPLAN Vorbereiten und Ausschreiben des städtebaulichen Wettbewerbs In der Vorbereitungsphase werden wesentliche Entscheidungen über die Gestaltung des Wettbewerbs getroffen. Die Verankerung genderrelevanter Kriterien in der Ausschreibung des städtebaulichen Wettbewerbs ist eine zentrale Chance zur Berücksichtigung von Chancengleichheit. Eine für soziale Anliegen sensibilisierte Jury ist ebenfalls von Bedeutung. Beispiel – Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Gender Mainstreaming in Planungswettbewerben Die Arbeitshilfe des Zentrums Frau in Beruf und Technik(ZFBT) beinhaltet Anregungen und Kriterien für die Berücksichtigung von Gender Mainstreaming in Planungswettbewerben. Die Broschüre richtet sich sowohl an Auslobende als auch an TeilnehmerInnen von Wettbewerben. Neben anschaulichen Beispielen aus der Praxis und Interviews mit PlanerInnen werden in der Broschüre Tipps und Ideen zur Implementierung von Gender Mainstreaming entlang der einzelnen Wettbewerbsschritte angeführt. Die Broschüre kann über die Webseite des ZFBT bezogen werden: www.zfbt.de/veroeffentlichungen/dokumente/planungswettbewerbe.pdf Die Arbeitshilfe empfiehlt unter anderem: f Kompetenzen und Ressourcen beider Geschlechter(Erfahrungshintergründe von Planerinnen und Planern) einsetzen f Planungsprozess integrativ, ressortübergreifend anlegen f Planung als vorhergedachte Nutzung konzipieren f Menschen verbindlich als Zielgruppe aller Planung wahrnehmen f potenzielle Unterschiede bei den Interessen der Nutzerinnen und Nutzer systematisch in den Katalog der Planungsgrundlagen aufnehmen f gewohnte Vorgehensweisen innerhalb des üblichen Projektverlaufs auf Genderrelevanz hin reflektieren, in allen Projektphasen den geplanten Raum in der Nutzung durch Frauen und Männer vor dem „inneren Auge“ konkret vorstellen f Leitfragen situativ entwickeln: Was wissen wir über die potenziell unterschiedlichen Alltagsbedürfnisse und Interessen der Frauen und Männer als NutzerInnen? Wie erleben sie die Situation? f Beteiligung durchführen, geschlechterdifferenziert auswerten f Planungsanforderungen und Maßnahmen daraus ableiten f Kommunikation überdenken: Wie werden beide Geschlechter angesprochen? Inhalt, Bild, Text f bei Planungsentscheidungen die Balance von Ästhetik, Funktion und sozialer Botschaft im Raum gendersensibel reflektieren 5.2 Zentrale Anknüpfungspunkte zur Berücksichtigung von Gender Mainstreaming in der Ausschreibung des städtebaulichen Wettbewerbs Entwickeln der groben städtebaulichen Vorgaben Die strategischen Leitbilder und Ziele für das betreffende Entwicklungsgebiet sind unter Berücksichtigung der genderrelevanten Qualitätsmerkmale zu formulieren(siehe dazu ausführlich Kapitel 2.3 und 3). Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen In der Ausschreibung können die Auswirkungen der städtebaulichen Vorgaben auf die verschiedenen NutzerInnengruppen deutlich gemacht werden. Die Ausschreibungsunterlagen sollen daher entsprechende Informationen über die sozialen Bedingungen und zu berücksichtigende geschlechtsspezifische Qualitätsmerkmale enthalten(siehe dazu auch nebenstehendes Beispiel) und sich einer gendergerechten Schreibweise bedienen. Vorprüfung der Wettbewerbsbeiträge Die Beurteilungskriterien für die Vorprüfung und das Preisgericht sollen auf ihre Genderrelevanz hin überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Spezifische Prüfmethoden können dazu eingesetzt werden(siehe dazu S. 58f.). Juryzusammensetzung In der Jury sollten Personen mit Gender-Planungsexpertise vertreten sein. 57 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung MASTERPLAN 5.3(Vor-)Prüfung des städtebaulichen Konzepts oder des Masterplans Konkrete, auf die Anforderungen des Wettbewerbs abgestimmte Kriterienlisten unterstützen die Überprüfung der Chancengleichheit der jeweiligen Wettbewerbsbeiträge wesentlich. Im Folgenden werden zwei Kriterienlisten und drei Methoden zur Visualisierung einzelner Kriterien beispielhaft angeführt. Kriterienliste zur Vorprüfung von Wettbewerbsbeiträgen am Beispiel Nordwestbahnhof Kriterium Fußläufige Vernetzung Vermeidung von Barrieren(Blocklängen unter 150 m) Potenzial für kleinräumige Aufenthaltsbereiche kurze Wegstrecke Wohnbebauung – öffentliche Freifläche(bis 400 m, 400–600 m, über 600 m) kurze Wegstrecke Wohnbebauung – soziale Infrastruktur/Campus(bis 400 m, 400–600 m, über 600 m) kurze Wegstrecke Wohnbebauung – ÖV-Haltestelle (bis 400 m, 400–600 m, über 600 m) Subjektive Sicherheit Übersichtlichkeit der Wegestruktur Bündelung zentraler Funktionen(Geschäfte, soziale Infrastruktur etc.) Vermeidung Hauptachsen durch unbelebte Bereiche(nachts) und Unterführungen Qualität öffentlicher und halböffentlicher Freiräume Geringer Anteil an beschatteten Freiflächen Größe der halböffentlichen Freiflächen für Kinderspielplatz inkl. Abstandsflächen ausreichend Trennung zwischen halböffentlichem und öffentlichem Freiraum geeignete Freiräume für laute Nutzungen (z. B. für Jugendliche) vorhanden Vielfalt der Funktionen im öffentlichen Raum Nutzbarkeit gegeben, kompakte Konfiguration Anmerkungen Qualität des Wohnraums Anmerkungen zur Trakttiefe(größte Trakttiefe) Anmerkungen zur Höhenentwicklung Qualität der sozialen Infrastruktur Campusmodell(Vorgabe 12.000 m²) räumliche Verbindung zum öffentlichen Freiraum kurze Wegstrecke zu ÖV-Haltestellen geringe Barrierewirkung des Grundstücks Standortvorschläge für Pflegeeinrichtungen Standortvorschläge für zusätzliche Kindergärten, Schulen etc. Quelle: Leitstelle Alltagsund Frauengerechtes Planen und Bauen 58 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung MASTERPLAN Zur Zielgebietsentwicklung Donaufeld im 22. Bezirk wurden drei Büros mit der Erstellung von Leitideen für den Stadtteil beauftragt. Die Gendersensibilität der Beiträge wurde in Bezug auf Nutzungsdurchmischung und gute(barrierefreie) Erreichbarkeit, Dichte und soziale Mischung, Nutzungsqualität von Wohnung und Wohnumfeld und Nutzungsvielfalt des Außenraums bzw. Sicherheit im öffentlichen Raum überprüft und verglichen. Dafür wurden Prüffragen entwickelt, die zielgruppenspezifische Aspekte enthalten(siehe zu möglichen Prüffragen auch Kapitel 3). Dokumentation der Bewertung von(Wettbewerbs-)Beiträgen am Beispiel Donaufeld (Auszug) Themenfeld Projekt A Nutzungsdurchmischung/Erreichbarkeit Ist Nutzungsdurchmischung vorgesehen (Lage im Gebiet)? Überwiegend Wohnnutzung, Büro, Kleingewerbe/Einzelhandelsnutzungen entlang Donaufelder Straße und Dückegasse(kombiniert mit Wohnen) Zentrumsbereich mit Kultureinrichtungen, Sonderwohnformen(SeniorInnen), Jugendtreff, Schulcampus und Ärztezentrum in Gebietsmitte, zusätzlich Gastronomie, Marktplatz Lage der Infrastruktureinrichtungen im Gebiet Zentrumsbereich mit Kultureinrichtungen, Sonderwohnformen(SeniorInnen), Schulcampus und Ärztezentrum, Marktplatz in Gebietsmitte Sind die Infrastruktureinrichtungen im Gebiet mit dem ÖV, zu Fuß, mit dem Fahrrad zu erreichen? Sind Grün- und Freiräume verkehrssicher erreichbar? Fuß- und Radwege entlang N-S-gerichteter Grünzüge vorgesehen, Verknüpfung mit Wohngebieten und Zentrumsbereich,(W-O-Relation im südlichen Teil optimierbar) Erschließung Zentrum mit Linie 25 Fuß- und Radwege entlang N-S-gerichteter Grünzüge vorgesehen, Verknüpfung mit Wohngebieten Sind Alltagsaktivitäten mit Spiel- und Sportplatzbesuch kombinierbar? Durch angedachte Anordnung der Einzelhandelseinrichtungen am Gebietsrand relativ lange Wege(Verknüpfung Einkaufen – Schule – Wohnung) vor allem für südlichen Gebietsteil, durch die 2 Grünzüge ist Verknüpfung aber relativ leicht ohne große Umwege möglich. Projekt B Schwerpunkt Nutzungsdurchmischung im„Kerngebiet“ (Gebietsmitte) sowie entlang Donaufelder Straße. Im„Kerngebiet“ Schwerpunkt öffentliche, kulturelle Funktionen(Campus, Ärztezentrum, EG, Handel und Versorgung) Nutzungsdurchmischung (Arbeiten, Wohnen) auch im Gebiet verteilt, in Erdgeschoßzonen(außer südlichster Gebietsteil) Handel, Dienstleistung angedacht Kernbereich mit Kultureinrichtungen, Schulcampus und Ärztezentrum in Gebietsmitte Ziel„Stadt der kurzen Wege“, dichtes Netz an Fußwegen, Radwegen, maximaler Abstand 50 m, Kernbereich gut erreichbar mit Linie 25, Fußund Radwegen Optimale Verknüpfung des Fuß- und Radwegenetzes mit Grünräumen vorgesehen Im westlichen Gebietsteil Verknüpfung der Funktionen leicht möglich. Im östlichen Teil Verknüpfung abhängig von Ausgestaltung/Nutzung der EG-Zonen, südwestlicher Teil überwiegend Wohnnutzung, Verknüpfung durch geringe Distanz zu Zentrum und Grünräumen aber möglich Projekt C Mischnutzung entlang Donaufelder Straße, Dückegasse und„Activity Spine“(ÖV, RadFußweg-Erschließungsachse quer durchs Gebiet), EGZonen im gesamten Gebiet frei von Wohnnutzung(Möglichkeit von Nahversorgung, Kleingewerbe, Dienstleistungen...) als Ziel formuliert Campus(im westlichen Gebietsteil) an„Activity Spine“ angeordnet. Das lokale öffentliche Leben soll an dieser Erschließungsachse angesiedelt und über sie mit der Umgebung verknüpft werden. Durch geplante Lage an „Activity Spine“ Einrichtungen mit ÖV, Rad- und Fußwegnetz geplant Splittung in zwei Grünzüge, Entfernung von Gebietsrändern in 300 bis 350 m, MIV soll im Gebiet reduziert werden, daher dichtes Rad- und Fußwegenetz geplant. Durch beabsichtigte Lage der Infrastruktureinrichtungen und Nutzungsmischung im Gebiet und nicht nur entlang Donaufelder Straße/Dückegasse sowie kurzen Entfernungen zu Grünzügen, Kombination möglich. Soll als Planungsziel weiter verfolgt werden. Quelle: MA 21B 59 Quelle: Gutmann Raimund, Neff Sabine (2006): Gender Mainstreaming im Stadtentwicklungsgebiet Flugfeld Aspern, Salzburg/Wien MASTERPLAN Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Prüfung der Alltagstauglichkeit Die Erstellung des Masterplans für die künftige Seestadt Aspern im 22. Bezirk wurde 2006 von der für Flächenwidmung zuständigen MA 21B als Gender Mainstreaming Leitprojekt gewählt. Um die Alltagstauglichkeit des Masterplans für unterschiedliche NutzerInnen zu überprüfen, wurde der sogenannte Alltagswegecheck entwickelt. Durch die Visualisierung können auch Nicht-PlanungsexpertInnen den Alltag verschiedener Personengruppen anschaulich nachvollziehen. Alltagswegecheck zur Überprüfung der Alltagstauglichkeit eines städtebaulichen Masterplans am Beispiel Seestadt Aspern Der Alltagswegecheck verdeutlicht exemplarisch den zu bewältigenden Alltagsaufwand verschiedener Zielgruppen. Ausgangslage der Methode sind die Nutzungsverteilung und Verortung der Wohngebiete, Park- und Sportanlagen, Schulen und Kindergärten, Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sowie der potenziellen Bereiche für Nahversorgung im Masterplan. Für die Nachzeichnung acht verschiedener Alltags- und Wegemuster werden fiktive Biografien mit typischen Tagesabläufen und Wegeketten entwickelt(siehe unten). In der Abbildung(rechts) sind beispielsweise die Wegeketten versorgender Erwerbstätiger mit Betreuungsaufgaben an vier unterschiedlichen Wohnstandorten zu sehen. Für den jeweiligen Wohnstandort werden die notwendigen Wege zur Erreichung von Kindergarten, Arbeitsplatz, Einkaufen und Park gezeigt. Zielgruppenspezifische Alltags- und Wegemuster Erwerbstätig versorgender Alltag Erwerbstätig versorgender Alltag (Nachtarbeit) Erwerbstätig versorgter Alltag Jugendlich – sportinteressiert Jugendlich – shoppinginteressiert StudentIn Wohnung – Kindergarten – Arbeitsplatz – Einkaufen – Wohnung – Park – Wohnung Wohnung – Einkaufen – Wohnung – Park – Wohnung – Arbeitsplatz – Wohnung Wohnung – U-Bahn(Arbeitsplatz) – Wohnung – Lokal – Wohnung Wohnung – Hauptschule – Wohnung – Park – Skaterplatz –(Trend-)Sportplatz – Wohnung Wohnung – AHS – Wohnung – Park – Shoppen – Wohnung Wohnung – Universität – Sportplatz – Wohnung Kind(allein unterwegs) PensionistIn Wohnung – Volksschule – Wohnung – Park – Wohnung Wohnung – Einkaufen – Wohnung – Park – Wohnung 60 Quelle: Leitstelle Alltagsund Frauengerechtes Planen und Bauen 2009, MA 21A MASTERPLAN Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Prüfung der Qualität halböffentlicher Freiflächen Ein zentrales Qualitätskriterium von Freiflächen ist deren Beschattung. Die Beschattung stellt daher auch einen Gradmesser für die Angemessenheit der Bebauungshöhe dar. Ist eine Beschattung der Freiflächen zwar im Hochsommer erwünscht, so werden im Frühjahr und Herbst besonnte Freiflächen als positiv erlebt. Dies sicherzustellen, setzt entsprechende Konfigurationen der Gebäude voraus. (Beschattung im Hochsommer kann auch durch Ausstattung und adäquate Bepflanzung sichergestellt werden – die teilweise Besonnung der Freiflächen ist jedoch abhängig von der Bebauungsstruktur. Zur Überprüfung der Beschattung durch die umliegende Bebauung eignen sich Beschattungspläne. Auch die Qualität des Freiflächenzuschnitts wird durch die Darstellung deutlich. Beschattungsplan zur Prüfung der Gebrauchsfähigkeit von Freiflächen am Beispiel Nordwestbahnhof Wettbewerbsentwürfe Im Wettbewerb zur Entwicklung des städtebaulichen Leitbildes Nordwestbahnhof wurde von den TeilnehmerInnen ein Beschattungsplan verlangt, um die Qualität der wohnungsbezogenen Freiflächen zu prüfen. Gefordert wurde die Darstellung der Beschattungssituation an einem bestimmten Datum(10. April, 15 Uhr). Die Abbildungen oben zeigen Ausschnitte aus den jeweils eingereichten Plänen. In der Vorprüfung wurde die Beschattung der wohnungsbezogenen Freiflächen einheitlich dargestellt(siehe Abb. unten). Der Vergleich der Visualisierungen machte Qualitätsunterschiede bezüglich Ausmaß, Zuschnitt und Verschattungsgrad der Flächen rasch sichtbar. Die Beschattungspläne erwiesen sich als sehr hilfreich für die Jurydiskussion und entwickelten sich zu einem der ausschlaggebenden Kriterien für die Wettbewerbsentscheidung. Einheitliche Beschattungspläne (grün= besonnte blockbezogene Freifläche, blau= verschattete Fläche 61 Quelle: Leitstelle Alltagsund Frauengerechtes Planen und Bauen, 2009 MASTERPLAN Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Prüfung des räumlichen Potenzials für Schul- und Kindergartenstandorte Um die vorgeschlagenen städtebaulichen Strukturen einzelner Wettbewerbsbeiträge dahingehend zu prüfen, ob ausreichend Raum für Kindergärten und deren erforderliche Freiflächen geboten wird, bieten sich Probeverortungen an. Prüfung der erforderlichen Kindergartenfreiflächen in Abhängigkeit der Blockstruktur am Beispiel Nordwestbahnhof In der Vorprüfung des städtebaulichen Wettbewerbs Nordwestbahnhof wurde geprüft, ob die von den einzelnen WettbewerbsteilnehmerInnen vorgeschlagene Blockstruktur die Unterbringung eines dreigruppigen Kindergartens mit entsprechend großer Freifläche ermöglicht. Dabei wurde eine zusammenhängende Freifläche in der Größe von 1.500 m² mit einem vorgeschriebenen Mindestabstand von 15 m zur umgebenden Bebauung angenommen. Diese wurde in den jeweils größten der vorgeschlagenen Baublöcke eingepasst. Die Darstellung zeigt die grafische Aufbereitung dieser Prüfmethode. Testverortung einer 1.500 m² großen Freifläche mit einem Abstand von 15 m zur Bebauung in den Blöcken der unterschiedlichen Wettbewerbsbeiträge 62 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung MASTERPLAN Sicherung der Qualitäten für den weiteren Planungsprozess Die Sicherung der in den Masterplänen enthaltenen Qualitäten und Vorgaben für den weiteren Planungsverlauf ist nicht nur aus Sicht von Gender Mainstreaming entscheidend. Voraussetzung sind die konkrete Benennung der Anforderungen und der Einsatz entsprechender Instrumente der Qualitätssicherung. Vor allem Planungsprinzipien, die im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan nur schwer zu verrechtlichen sind, können durch eine begleitende Qualitätssicherung in die Phase der Projektierung und Umsetzung übertragen werden. 5.4 Qualitätssicherung für den weiteren Planungsprozess am Beispiel Seestadt Aspern Verankerung in der Organisationsstruktur Zur Umsetzung des Masterplans gründeten die EigentümerInnen eine Entwicklungsgesellschaft: die Wien 3420 AG. Zusätzlich wurde ein Beirat als interdisziplinäres, beratendes Gremium installiert. In Abstimmung mit der Stadt Wien werden so die Qualitätsansprüche, die im Zuge des Planungsprozesses erarbeitet wurden, für die Phase der Umsetzung weiter verfolgt. Die Instrumente der Qualitätssicherung basieren auf vier Säulen:(1) der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan als Ebene der Verrechtlichung,(2) Bebauungsleitfäden, die für die einzelnen Liegenschaften erstellt werden, die Anforderungen qualitativ beschreiben und den künftigen Liegenschaftseigentümern bei Vertragsabschluss unterbunden werden,(3) die Projektauswahl und-begleitung sowie(4) der Beirat zur Sicherstellung fachlich begründeter Entscheidungen in der Standortentwicklung. Der Masterplan legt folgende Anforderungen an die künftigen Produkt- und Prozessqualitäten fest: Gerade dort, wo es um eine möglichst hohe und gleichzeitig differenzierte soziale Treffsicherheit geht, ist die frühzeitige Einbindung der KundInnen und Betroffenen, sowohl zur Ermittlung von Bedürfnissen und Konfliktpotenzialen als auch zur Verankerung von Gemeinschaftsgefühl und sozialer Verantwortung, unerlässlich. - – Querschnittsorientierung: Gender Mainstreaming ist eine Querschnittsmaterie, die vernetztes Denken und vernetztes Handeln erfordert. Neue Formen einer gemeinsamen und übergreifenden Bearbeitung von Themen sollten daher durch geeignete Organisationsstrukturen ermöglicht werden. - Der vorliegende und sich weiterentwickelnde Wissens- und Erfahrungsschatz über die Aspekte des Gender Mainstreaming sollte in alle Planungs- und Umsetzungsprozesse in geeigneter Weise einfließen. Bei der Besetzung von Preisgerichten und Beiräten oder auch durch die Ausschreibung genderspezifischer Modellprojekte könnte dieser Anforderung Rechnung getragen werden. - – Evaluierung: Im Rahmen einer Fortsetzung des Leitprojekts Gender Mainstreaming Flugfeld Aspern sollte die Wirkung der Planungen und Maßnahmen auf die Herstellung von Chancengleichheit und Alltagsgerechtheit in einem begleitenden Monitoring dokumentiert und etwa alle 3 Jahre auch einer umfassenden Evaluierung zugeführt werden. Die Ergebnisse von Monitoring und Evaluierung sollen jeweils in die Planung der nächsten Bauabschnitte rückgekoppelt werden, um entsprechende Korrekturen bzw. ‚Nachsteuerungen‘ zu ermöglichen.“(MA 21B, 2007, S. 127) Quelle: MA 21B (2007): Masterplan Flugfeld Aspern 63 6. Gender Mainstreaming in der Flächenwidmungsund Bebauungsplanung Inhalte: 6.1 und Einflussmöglichkeiten im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan 6.2 und Beispiele für die Verrechtlichung genderrelevanter Aspekte Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung FLÄCHENWIDMUNG Gender Mainstreaming in der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung Festsetzungen im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sind für die Umsetzung vieler genderrelevanter Qualitätskriterien eine notwendige Voraussetzung, um wesentliche raumstrukturelle Rahmenbedingungen sicherzustellen. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass sich eine zu starke Einengung der Gestaltungsspielräume nicht nachteilig auf die Umsetzbarkeit auswirkt. Für das Abwägen zwischen dem Festlegen rechtsverbindlicher Regelungen und anderen Qualitätssicherungsinstrumenten sind die Rahmenbedingungen in dem jeweiligen Planungsfall ausschlaggebend, wie beispielsweise Beteiligten- und Eigentumsstruktur, Einflussmöglichkeiten der Stadt Wien auf Umsetzungsprozesse mittels privatrechtlicher Verträge etc. Planungsfälle und Einflussmöglichkeiten im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Je nach Projekt unterscheiden sich die Prozesse, die Beteiligten und die Rahmenbedingungen oft sehr stark. Im jeweiligen Fall ist daher zu entscheiden, welche der in vorgeschalteten Planungen und Überlegungen identifizierten Genderziele durch rechtsverbindliche Festlegungen im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan gesichert oder zumindest entscheidend begünstigt werden können. Sofern schon in vorgelagerten Erhebungs- und Planungsprozessen eine enge Zusammenarbeit mit den GrundeigentümerInnen, DeveloperInnen und/oder BauträgerInnen besteht, können unter Umständen Qualitätsvereinbarungen mit hohem Verbindlichkeitsgrad erreicht werden. Es können dabei auch Vereinbarungen getroffen werden, die nicht zufriedenstellend über den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan geregelt werden können. Besondere detaillierte Festsetzungen im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan zur Sicherung von Genderqualitäten sind insbesondere dann wichtig, wenn dialogorientierte Planungsprozesse aufgrund der Beteiligtenstruktur nicht möglich sind oder nicht zu einem tragfähigen Commitment geführt haben. Auch dann ist darauf zu achten, dass erforderliche Gestaltungsspielräume für die konkrete architektonische Ausformung und Detailplanung gewahrt bleiben. Aber durch geeignete Maßnahmen wie beispielsweise das Festsetzen einer maximalen Bruttogeschoßfläche (oder Nettogeschoßfläche) kann eine Verdichtung in der Realisierung hintangehalten werden, die sehr oft nachteilige Konsequenzen auf die Freiräume hat(z. B. eine Reduktion der Freiflächen oder Übernutzungstendenzen). Im geförderten Wohnbau findet seitens der Stadt Wien eine planerische Qualitätsprüfung im Zuge der Einreichung um Wohnbauförderungsmittel statt, wo erwünschte Genderqualitäten wie z. B. Ausgestaltung und Ausstattung von Frei- und Spielflächen überprüft werden können. Auch bei der konkreten Gestaltung des öffentlichen Raums bestehen Möglichkeiten, Genderqualitäten zu vertiefen. 6 „Nicht jede städtebauliche Aussage des Masterplans bedarf der verbindlichen Regelung. Und umgekehrt wäre es auch fahrlässig, auf verbindliche und verlässliche Regelungen zugunsten informeller Vereinbarungen verzichten zu wollen.“ (Scheuvens Rudolf et al., 2010, S. 51) 6.1 65 FLÄCHENWIDMUNG Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Unterschiedliche Planungsfälle und Ansätze zur Sicherung von Gender Mainstreaming In Abhängigkeit von der Größe und dem Ziel des Planungsprojekts unterscheiden sich die Ansätze zur Implementierung von Gender Mainstreaming. Größere städtebauliche Entwicklung Bei umfangreichen städtebaulichen Entwicklungen werden die genderrelevanten gestalterischen und funktionalen Qualitäten idealerweise im Rahmen eines Masterplanprozesses ermittelt(siehe dazu auch Kapitel 5). Bei entsprechender Beteiligtenstruktur resultiert daraus ein weit reichendes Commitment, diese Qualitäten auch umzusetzen. Erforderliche Spezialgutachten und Überprüfungen sowie Informations-, Diskussions- und Beteiligungsprozesse sind in den Masterplanprozess integriert und werden inhaltlich in die Flächenwidmungsplanung übergeführt(vgl. auch Prozessbeschreibung der Stadtbaudirektion Stadtentwicklungsvorhaben mit Widmungserfordernis). Signifikante punktuelle Aufwertung im bebauten Stadtgebiet Bei punktuellen Aufwertungen im bereits bebauten Stadtgebiet wird als Grundlage für den Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan in der Regel eine städtebauliche bzw. architektonische Planungskonkurrenz(Wettbewerb, GutachterInnenverfahren) durchgeführt. Die Auseinandersetzung mit genderrelevanten Inhalten sollte also bereits vor der Ausschreibung erfolgen und dann Teil der Planungsaufgabe sein. Strukturergänzungen oder-veränderungen Bei Strukturergänzungen oder-veränderungen werden meist Lücken in bereits bestehenden städtebaulichen Strukturen ergänzt. Im Regelfall wird als Grundlage für den Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt. Auch hier wird empfohlen, genderspezifische Aspekte bereits bei der Konzeption des Ideenwettbewerbs einfließen zu lassen. Kleinräumige Bedarfsanpassung kombiniert mit Gebietsüberprüfung und strukturverbessernden Maßnahmen In diesem Planungsfall geben Wünsche nach kleinräumigen(liegenschaftsbezogenen) Bedarfsanpassungen den Anlass, größere Gebiete daraufhin zu untersuchen, ob die geltenden Rechtsvorschriften noch den aktuellen Zielsetzungen entsprechen bzw. ob strukturelle Probleme vorliegen. Im Regelfall, außer bei komplexeren oder gravierenderen Problemlagen, sind dabei spezifische Voruntersuchungen und aufwändigere Verfahren nicht erforderlich, wodurch(verwaltungsinterne) Vorüberlegungen zur Verankerung von genderrelevanten Qualitätskriterien wichtig sind. 66 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Themenbereiche und Beispiele für die Verrechtlichung genderrelevanter Aspekte Ausgehend von den Zielen und Qualitätsmerkmalen für eine gendersensible Planung(siehe Kapitel 3) können im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan insbesondere für die Themenfelder städtebauliche Struktur(siehe S. 34 f.), Entwicklung von lokalen Zentren(siehe S. 37 f.), für soziale Infrastruktur(siehe S. 39 f.) sowie private(siehe S. 43 f.) und öffentliche Freiräume(siehe S. 46 f.) entscheidende Qualitäten aus Sicht von Gender Mainstreaming verrechtlicht werden. Anhand von drei thematischen Schwerpunkten – qualitätsvolle Bauund Nutzungsstruktur, Erschließungsqualität und soziale Infrastruktur – werden im Folgenden anhand innovativer Beispiele aus der Praxis der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung unterschiedliche Möglichkeiten aufgezeigt, diese Ziele zu operationalisieren und in rechtliche Rahmenbedingungen für die Standortentwicklung überzuführen. Qualitätsvolle Bau- und Nutzungsstruktur Eine qualitätsvolle, alltagstaugliche Bau- und Nutzungsstruktur wird durch eine Raumbildung, die eine klare Abgrenzung von öffentlichen und privaten Räumen ermöglicht, und durch Nutzungsmischung unterstützt. Insbesondere die Erdgeschoßnutzung ist dabei wichtig. Im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan können günstige Rahmenbedingungen für die Etablierung von Nahversorgungseinrichtungen und Gewerbebetrieben z. B. durch das Verbot von Ein- und Ausfahrten geschaffen werden. Auch Größe, Freiflächenanteil und-konfiguration lassen sich über den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan steuern. Erschließungsqualität und öffentlicher Raum Die Sicherung der öffentlichen Erschließung und einer Versorgung mit öffentlichen Räumen ist ein weiteres zentrales Qualitätsmerkmal. Im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan lassen sich viele Qualitäten wie z. B. das grundlegende Erschließungssystem, aber auch Dimensionierungen oder Ausstattungsdetails wie Baumreihen festschreiben. Soziale Infrastruktur Insbesondere die Verortung selbstständiger Standorte von sozialen Infrastruktureinrichtungen wie Bildungseinrichtungen, Schulen und Kindergärten, aber auch die Schaffung der strukturellen und baulichen Voraussetzungen für integrierte Lösungen sind im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan möglich und notwendig. 6.2 67 FLÄCHENWIDMUNG Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Qualitätsvolle Bau- und Nutzungsstruktur Es sind Anreize zu schaffen oder Verbote auszusprechen, die die Raumbildung und Nutzungsmischung fördern. Insbesondere Regelungen zur Steuerung der Nutzungsmischung wie beispielsweise Bonuskubaturen, das Schaffen von Rahmenbedingungen für die Etablierung einer Nutzungsmischung(z. B. Ausweisung als gemischtes Baugebiet) oder konkrete Vorgaben zur Raumbildung haben sich bewährt. Beispiele für das Schaffen von Rahmenbedingungen zur Förderung der Raumbildung und Nutzungsmischung Bonuskubaturen für (Gemeinschafts-)Flächen mit größeren Geschoßhöhen Erdgeschoßnutzung Kabelwerk – Bonuskubatur für Gemeinschaftsräume Auf dem Areal des Kabelwerks wurden die Erdgeschoßnutzung, die Nutzungsmischung und die Errichtung von Gemeinschaftsanlagen durch Bonuskubaturen gefördert. Ein Beispiel aus den Bestimmungen im Plandokument:„Weiters sind für diesen Bereich Kubaturen bis zu einem Ausmaß von maximal 12.750 m³ zulässig für: - die sich durch Geschoßhöhen über 2,8 m ergeben. - die sich durch die Errichtung von Erschließungsflächen(Stiegen, Gänge und Verbindungswege), deren Ausmaße(Fläche, Höhe) die – gemäß§ 106 der BO für Wien – gesetzlich vorgeschriebenen Erfordernisse überschreiten, ergeben. Die gesamte zur Errichtung gelangende Kubatur ist der Schaffung von Geschäftsräumen, Gaststätten oder Gemeinschaftsanlagen, die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, gesundheitlichen oder sportlichen Zwecken dienen, vorbehalten.“ (Plandokument 7337K) Waschküche FLÄCHENWIDMUNG Quelle: MA 21A, MA 21B Fahrradabstellraum 68 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Beispiele für das Schaffen von Rahmenbedingungen zur Förderung der Raumbildung und Nutzungsmischung Unterschiedlicher Bebauungsgrad Verbot von Aus- und Einfahrten Seestadt Aspern – Raumbildung und Erdgeschoßnutzung In der Seestadt Aspern unterstützt eine blockrandähnliche Bebauung die Raumbildung. Durch eine unterschiedlich dichte Nutzbarkeit auf den Baufeldern – zur Straße hin höher als in den Höfen – wird eine Orientierung der Gebäude zur Straße hin gefördert. Die Etablierung einer(gewerblichen) Nutzung der Erdgeschoße wird durch ein Verbot von Ein- und Ausfahrten an den Baulinien zu den Straßenfreiräumen hin gefördert. Besondere Bestimmungen für Teilflächen zur Sicherung einer gemischten Nutzung Brunnenmarkt – Verankerung einer gemischten Nutzung Wohnen und Nahversorgung In der Brunnengasse erfolgte die Festlegung für einen integrierten Standort eines Lebensmittelgeschäfts gemäß§ 5 Abs. 4 der BO für Wien. Im Plandokument wurde die gemischte Nutzung wie folgt verankert:„Auf den mit BB 8 gekennzeichneten Grundflächen sind maximal 30% der tatsächlich zur Ausführung gelangenden, oberirdischen Nutzflächen in Gebäuden einer Geschäftsnutzung zuzuführen.“(Plandokument 7254K) Spielplatz Nutzung Erdgeschoß öffentlicher Fußweg Erdgeschoßnutzung Areal Ottakringer Brauerei – Nutzungsmischung und Verbesserung Wohnumfeldqualität Auch im(gründerzeitlichen) Bestand können im Rahmen von Entwicklungsprojekten Akzente zu Verbesserungen der Alltagsqualitäten und-tauglichkeit gesetzt werden. Bei den – durch den Rückzug der Ottakringer Brauerei frei werdenden – Flächen in Ottakring waren die Verbesserung der Wohnumfeldqualität sowie eine Verbesserung der Durchmischung(Handel, Gewerbe und Wohnen) des Planungsgebiets Ziele des Planungsverfahrens. Verbesserungen wurden durch unterschiedliche Maßnahmen erreicht. So wurde die vorherrschende Blockrandbebauung der Umgebung übernommen, die Verlängerung der Arnethgasse für FußgängerInnen geöffnet, die Errichtung eines(Kleinkinder-) Spielplatzes im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan verankert und Teile als gemischtes Baugebiet ausgewiesen. FLÄCHENWIDMUNG Quelle: MA 21A, MA 21B Kinderspielplatz und öffentlicher Durchgang 69 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Erschließungsqualität und öffentlicher Raum Zur Sicherung einer qualitätsvollen, durchgängigen und öffentlichen Erschließung sowie der Versorgung mit öffentlichen Räumen und Grünflächen gibt es verschiedene Möglichkeiten im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan. Bei„§ 53 Flächen“ nach der Wiener Bauordnung kann angeordnet werden, dass die EigentümerInnen für die Errichtung und Erhaltung der Verkehrsflächen verantwortlich sind. Die nach§ 53 festgelegten Verkehrsflächen müssen dabei vorwiegend der Aufschließung der anliegenden Grundflächen dienen. Nach§ 5 Abs. 4 der Wiener Bauordnung können im Bebauungsplan öffentliche Durchgänge und Durchfahrten, die von einer Bebauung freizuhalten sind, festgelegt werden. Die Erhaltung der öffentlichen Durchgänge erfolgt allerdings durch die Bezirke. Eine nachhaltige Sicherung der Freiräume wird durch eine entsprechende Widmung(Erholungsgebiete, Schutzgebiete) ermöglicht. Auch zu den Qualitäten der Straßenfreiräume können Dimensionen wie Gehsteigbreiten oder Querschnittelemente wie Baumreihen vorgeschrieben werden. Beispiele für die Sicherung der öffentlichen Erschließung und der Versorgung mit öffentlichen Freiräumen § 53 Flächen zur Sicherung der öffentlichen Erschließung und der öffentlichen Räume Sicherung der Freifläche durch Spk-Widmung Kombination von öDg und § 53 Flächen zur Sicherung der öffentlichen Erschließung Mautner-Markhof-Gründe – zentraler öffentlicher Platz Bei der Bebauung der MautnerMarkhof-Gründe erfolgte zur Sicherung einer öffentlich durchgängigen Erschließung und der Versorgung mit öffentlichen Freiräumen eine Koordination der BauträgerInnen untereinander. Um einen attraktiven zentralen Platz mit Aufenthaltsqualität zu erhalten, wurde die Errichtung durch einen Bauträger mit darauffolgender Kostenaufteilung vereinbart. Die Sicherung der Umsetzung erfolgte im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan mit§ 53 Flächen. Viertel 2 – öffentliche Wegeverbindungen Die Sicherung eines öffentlichen und durchgängigen Wegenetzes wurde im„Viertel 2“ durch eine Kombination von§ 53 Flächen und„öDg“, öffentliche Durchgänge, umgesetzt. Zusätzlich wurde der zentrale Park durch eine„SpkWidmung“(Parkschutzgebiet) langfristig gesichert. Quelle: MA 21A, MA 21B 70 FLÄCHENWIDMUNG Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Soziale Infrastruktur Auf Ebene des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans werden Voraussetzungen für eine Einbettung der sozialen Infrastruktur in die räumliche Struktur gebildet. Es können sowohl selbstständige Standorte verortet als auch die strukturellen und baulichen Voraussetzungen für integrierte Lösungen geschaffen werden. Beispiele für die Sicherung der sozialen Infrastruktur Neben der herkömmlichen Festlegung einer Schule eines oder Kindergartens als ÖZ(öffentlicher Zweck) Fläche sind weitere Verortungs- und Verrechtlichungsmöglichkeiten gegeben. Bildungscampus als Strukturwidmung mit ÖZ Sonnwendviertel – selbstständiger Bildungscampus Auf dem Areal des Hauptbahnhofs im Sonnwendviertel im Bereich der Gudrunstraße ist ein Bildungscampus geplant. Die Sicherung in Flächenwidmungs- und Bebauungsplan erfolgte auf einem eigenen Bauplatz als Strukturgebiet gemäß § 77 Abs. 4 lit c BO f. Wien und als ÖZ-Fläche. Die auf diesem Areal errichteten Gebäude dürfen nur für Bildung und Kinderbetreuung verwendet werden. Integrierter Kindergartenstandort als Strukturgebiet mit zusätzlicher Zweckbestimmung Ehemaliges OMV-Gelände – Integrierter Kindergartenstandort Für das ehemalige OMV-Gelände in der Gerasdorfer Straße erfolgte die Festsetzung eines integrierten Kindergartens als Struktur mit Zweckbestimmung gem.§ 77 Abs. 4 lit c BO f. Wien für einen Teil der Geschoßfläche.„Innerhalb des Strukturgebiets ist ein 6-gruppiger Kindergarten inklusive Mehrzweckraum und Freiflächen zu errichten.“(Plandokument 7876) Integrierter Kindergartenstandort mit Zweckbestimmung Brachmühle/City Gate – Integrierter Kindergarten Im Quartier Brachmühle/City Gate erfolgte die Festsetzung eines integrierten Kindergartens mit Zweckbestimmung gem.§ 5 Abs. 4 lit. z BO f. Wien für einen Teil der Geschoßfläche.„Für die mit BB4 bezeichneten Grundflächen wird bestimmt: Mindestens 800 m² der Bruttogeschoßfläche sind für Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche zu verwenden.“(Plandokument 8007) Quelle: MA 21A, MA 21B FLÄCHENWIDMUNG 71 7. Gender Mainstreaming in der Planung des öffentlichen Raums Inhalte: 7.1 Gestaltung von Straßenräumen und öffentlichen Plätzen 7.2 Gestaltung öffentlicher Parkanlagen Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Gender Mainstreaming in der Planung des öffentlichen Raums Der öffentliche Raum bietet viele Anknüpfungspunkte zur Berücksichtigung von Gender Mainstreaming. Hier treffen zahlreiche konkurrierende Nutzungsansprüche aufeinander und unterschiedliche Interessen werden verhandelt. Insbesondere in der Phase der Projektierung und der Umsetzung wird über eine Vielzahl von Details entschieden, die Auswirkungen auf den Alltag verschiedener NutzerInnen haben. Oft findet sich gerade in diesen Detaillösungen oder vermeintlich rein technischen Fragestellungen die Möglichkeit, Alltags- und Versorgungsarbeit zu unterstützen(oder zu behindern). Die im Folgenden beschriebenen Instrumente reichen von gendersensiblen Analysen im Planungsvorfeld über die Berücksichtigung von Gender Mainstreaming bei Gestaltungswettbewerben bis hin zur Bewertung zielgruppenspezifischer Mobilitätsbedingungen. Dabei werden zwei Schwerpunkte – die Gestaltung von Straßenräumen und öffentlichen Plätzen sowie die Gestaltung öffentlicher Parkanlagen – gesetzt. Gestaltung von Straßenräumen und öffentlichen Plätzen Alltags- und Versorgungsarbeit ist von komplexen Wegeketten und fußläufiger Mobilität geprägt(siehe dazu auch Kapitel 2). Die geschlechtsspezifische Betrachtung des Modal Splits zeigt, dass Frauen und speziell Personen mit Betreuungspflichten häufiger Wege zu Fuß oder mit dem öffentlichen Verkehr zurücklegen. Dabei geht es aber nicht nur um Hausfrauen und Hausmänner. Kinder, SeniorInnen und Menschen mit besonderen Mobilitätsansprüchen sind ebenfalls auf ein attraktives und sicheres Fuß- und Radverkehrsnetz vor allem in der Wohnumgebung und auf eine gute Erreichbarkeit des öffentlichen Verkehrs angewiesen. Kann die selbstständige Mobilität dieser Gruppen gesteigert werden, so erleichtert das wiederum die Versorgungsarbeit und Begleitverkehr wird reduziert. Die Gestaltung der Straßen und Plätze unter Berücksichtigung der Anforderungen dieser Gruppen ist daher von entscheidender Bedeutung für die Alltagstauglichkeit des Stadtteils. Gendersensible Grundlagenerhebung im Planungsvorfeld Die Stadt Wien hat in den letzten Jahren verschiedene Methoden erarbeitet, um den öffentlichen Raum hinsichtlich seiner Qualitäten für unterschiedliche Zielgruppen zu erheben und zu bewerten. Dabei reichen die Betrachtungsebenen von der Analyse auf Bezirksebene bis hin zu konkreten Projektierungen. Die entwickelten Methoden dienen der Erfassung des aktuellen Bestands und der Nutzung(smöglichkeiten) im öffentlichen Raum, aber auch zielgruppenspezifischer Anforderungen. Sie sind eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Projektverantwortliche sowie politisch Verantwortliche beispielsweise bei der Prioritätenreihung von Maßnahmen oder im Vorfeld der Umsetzung. 7 7.1 Gender Mainstreaming Pilotvorhaben: • Mainstreaming Musterbezirke • Mainstreaming Pilotbezirk Mariahilf – Stadt fair teilen 73 ÖFFENTLICHER RAUM Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Grundlagenerhebung im öffentlichen Raum auf Bezirksebene Der öffentliche Raum mit seinen Wegen, Straßen und Plätzen schafft die Voraussetzung für die Nutzung des Quartiers. Die Verbesserung der(kleinräumigen) Mobilitätsbedingungen für FußgängerInnen ist für die Steigerung der Chancengleichheit im Stadtteil zentral. Dabei ist es von großer Bedeutung, den Blick nicht nur auf ein konkretes Projekt, sondern auch auf die Beziehungen des jeweiligen Orts zum Quartier zu richten. Die gesetzten Maßnahmen sind im Kontext des umgebenden Fußwegenetzes zu sehen. Eine entsprechende systematische Grundlagenerhebung auf Bezirksebene bietet sich an, auch da ein Großteil der Verantwortung für Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum bei den Bezirken liegt. Beispiele dafür wurden in den beiden Projekten „Gender Mainstreaming Musterbezirke“ und„Gender Mainstreaming Pilotbezirk Mariahilf“ umgesetzt. Beispiel Gender Mainstreaming Musterbezirke Umlegen der Qualitätskriterien des Masterplans Verkehr auf das Fußwegenetz in Mariahilf Im Rahmen des Gender Mainstreaming Pilotbezirks Mariahilf –„Stadt fair teilen“ – beauftragte die Leitstelle Alltags- und Frauengerechtes Planen und Bauen eine Studie, die die Situation des FußgängerInnenverkehrs in Mariahilf anhand der Qualitätskriterien des Masterplans Verkehr veranschaulichte. Auf Basis einer detaillierten Bestandserfassung im Maßstab 1: 500 wurden für den gesamten Bezirk flächendeckend Potenziale für Verbesserungen zugunsten der FußgängerInnen aufgezeigt. Zudem erfolgte auf Grundlage von FußgängerInnenfrequenzen, wichtigen Alltagszielen und Ortskenntnissen eine Hierarchisierung des Fußwegenetzes, die eine Priorisierung der Maßnahmenvorschläge ermöglichte. Folgende Qualitäten und Defizite des Fußwegenetzes wurden in Mariahilf flächendeckend erhoben: f f Einengungen des Gehsteigs auf 2,0 m f f saisonale Einengungen des Gehsteigs(beispielsweise Schanigärten) f f punktuelle Einengungen des Lichtraums unter 1,5 m f f Durchgänge f f Stellplatzordnung mit Zusatzinformation über Gehsteigparken und temporäres Parken f f Einfahrten f f Bauliche Querungshilfen wie Gehsteigvorziehungen, Fahrbahnanhebungen und Schutzwege sowie Gehsteigabsenkungen Zur Unterstützung der Qualitätsbewertung wurden zusätzlich folgende Daten herangezogen: f f Verkehrslichtsignalanlagen: Ausstattung und Signalprogramm(bei der Erhebung vor Ort aktualisierte Daten der MA 46) f f Unfälle mit Beteiligung von FußgängerInnen(Daten der MA 46) f f Ziele und Einrichtungen des täglichen Lebens f f Daten zu FußgängerInnenfrequenzen(der MA 46 sowie Sonderzählungen der Gebietsbetreuung) Quelle: Käfer Andreas, Schragl Eva, Strigl Marina, Wiederin Stefan(2006): Gleiche Chancen fürs Zufußgehen im Gender Mainstreaming Pilotbezirk Mariahilf, MA 18 – Werkstattbericht Nr. 83, Wien. 74 ÖFFENTLICHER RAUM Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Beispiel Gender Mainstreaming Musterbezirke Im Rahmen des Projekts„Gender Mainstreaming Musterbezirke“ wurden für alle Bezirke Wiens GISgestützte Analysekarten erstellt, die sowohl Netzqualitäten als auch Netzdefizite des Fußwegenetzes enthalten. Im Kartenteil„Netzqualitäten“ sind beispielsweise ausreichend breite Gehsteige und Gehsteigvorziehungen ersichtlich, im Teil„Netzdefizite“ u. a. zu schmale Gehsteige oder FußgängerInnenUnfallhäufungspunkte. Wichtige Ziele im Bezirk(Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Sozial- und Gesundheitseinrichtungen etc.) geben Aufschluss über das zu erwartende FußgängerInnenaufkommen und etwaige spezifische Anforderungen. Die Bezirkskarten sind eine gute Entscheidungsgrundlage für die Planung des Fußwegenetzes auf Bezirksebene und unterstützen die Prioritätenreihung umzusetzender Maßnahmen. Die Bezirkskarten werden von der MA 18 – Stadtplanung und Stadtentwicklung regelmäßig aktualisiert und können für die interne Verwendung angefordert werden. Ausschnitt aus der Karte für den 7. Bezirk – Hervorhebung der Qualitäten in der Kartendarstellung Ausschnitt aus der Karte für den 7. Bezirk – Hervorhebung der Defizite in der Kartendarstellung 75 Quelle: MA 18, Leitstelle Alltagsund Frauengerechtes Planen und Bauen ÖFFENTLICHER RAUM Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Funktions- und Sozialraumanalyse im öffentlichen Raum Die Funktions- und Sozialraumanalyse erfasst sowohl räumliche, funktionale als auch die sozial-räumlichen Strukturen des öffentlichen Raums. Der Raum wird als Ausdruck gesellschaftlicher Prozesse verstanden. Die Funktions- und Sozialraumanalyse soll das Einnehmen unterschiedlicher Perspektiven von NutzerInnen durch PlanerInnen und EntscheidungsträgerInnen unterstützen. Sie ist eine Grundlagenstudie zur Vorbereitung von Planungen, Wettbewerben oder Umgestaltungen. Sie erfasst und analysiert bestehende Nutzungen, etwaigen Nutzungsdruck und-konflikte und leitet mittels soziodemografischer Untersuchungen und qualitativen Methoden zukünftige Nutzungsinteressen und Entwicklungstendenzen ab. Soziale Prozesse fließen so in die Planung ein. Durch das Einbeziehen der unterschiedlichen Bedürfnisse kommt es zu einer Verbesserung in der Akzeptanz von Planungen und Umgestaltungen. Die differenzierte Analyse unterstützt einen gezielten Umgang mit unterschiedlichen Interessenlagen und beugt dadurch möglichen zukünftigen Nutzungskonflikten vor. Auswirkungen von Aufwertungs- und Veränderungsprozessen in öffentlichen Räumen auf unterschiedliche Gruppen können besser eingeschätzt werden. Beispiel für die Erstellung von NutzerInnenprofilen – Sozialraumanalyse Mariahilfer Straße Im Zuge der von der MA 18 – Stadtplanung und Stadtentwicklung beauftragten Sozialraumanalyse Mariahilfer Straße im 6. und 7. Bezirk wurden über strukturierte Stadtteilbegehungen und Interviews mit Schlüsselpersonen NutzerInnenprofile der BesucherInnen Wiens größter Einkaufsstraße erstellt. Der Schwerpunkt lag dabei auf Gruppen, die einerseits Relevanz für die Nutzung des öffentlichen Raums und andererseits wenig öffentliche Vertretung ihrer Interessen haben. Je NutzerInnengruppe wurden spezifische Tätigkeiten, typische Tageszeiten der Nutzung, wichtige Orte und Anziehungspunkte im Untersuchungsgebiet, geschlechtsspezifische Unterschiede sowie Ansprüche und Wünsche an den Freiraum(z.T. aus den Befragungen) erfasst. Die Beschreibung der NutzerInnenprofile stellt eine wichtige Unterstützung in der Formulierung der Anforderungen an die Umgestaltung dar und hilft Entwürfe nach den Qualitäten für die einzelnen Gruppen zu überpüfen. Folgende NutzerInnengruppen wurden unterschieden: f Lokale Bevölkerung f Marginalisierte Gruppen(spef Kinder f BesucherInnen aus anderen zifisch eingegangen wurde auf f Jugendliche Wiener Bezirken und dem nie- BettlerInnen, Wohnungslose f Junge Erwachsene derösterreichischen Umland und Punks) f Erwachsene im mittleren Alter f TouristInnen f Ältere Menschen Beschreibung einer NutzerInnengruppe am Beispiel der Jugendlichen „Jugendliche sind vor allem am späteren Nachmittag und frühen Abend auf der Mariahilfer Straße anzutreffen. Für viele Jugendliche aus Wien und Niederösterreich, besonders für Mädchen, ist die Mariahilfer Straße ein Treffpunkt, ein Ort zum Einkaufen oder auch, um die Freizeit zu verbringen. Sie werden durch das für sie attraktive Angebot angezogen, insbesondere in Nebengassen gibt es Spezialgeschäfte für unterschiedliche Jugendszenen. Häufig bewegen Jugendliche sich in kleinen und größeren Gruppen auf der Straße, gehen ein Stück, stehen kurz an einer Ecke oder an einem U-Bahn-Aufgang, telefonieren, schauen kurz in ein Geschäft, ein Café oder Fastfood-Restaurant. Oft sind untertags auch Schulklassen unterwegs. Einen fixen Ort, wo sich besonders viele Jugendliche aufhalten, gibt es auf der Mariahilfer Straße nicht. Jugendliche Burschen mit Migrationshintergrund aus der Umgebung(6. und 15. Bezirk) meiden hingegen teilweise die Mariahilfer Straße als Aufenthaltsort, da sie sich weder dem allgegenwärtigen Konsum noch den Jugendgruppen aus anderen Bezirken und damit potenziellen Konflikten aussetzen wollen. Sie bleiben lieber in ihrem Grätzel. Dort befinden sich auch die Jugendeinrichtungen.“(Gungl et al., 2011, S. 27) Quelle: Gungl Barbara et al., 2011 76 ÖFFENTLICHER RAUM Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Beispiel – Ablauf einer Funktions- und Sozialraumanalyse Aus den bisherigen Erfahrungen mit Analyseprozessen vor Planungsvorhaben leitet sich die Empfehlung eines dreiphasigen Aufbaus und Ablaufs ab: • Vorbereitungsphase – Strategische Planung und Vorbereitung • Durchführungsphase – Erhebung, Auswertung und Interpretation • Ergebnissicherungsphase – Maßnahmenentwicklung und Vermittlungsarbeit Entscheidend für die erfolgreiche Durchführung ist die Auswahl der richtigen Methoden und Methodensets sowie der Zielgruppen. Der Mindeststandard für eine Funktions- und Sozialraumanalyse ist eine gleichwertige und ausgeglichene Berücksichtigung von vier methodischen Säulen: Interpretation von vorhandenen Daten und statistische Sekundärauswertungen, Kartierungen, Beobachtungen und Gespräche. Das Merkmal einer Funktions- und Sozialraumanalyse ist, dass der Zugang zum Untersuchungsgebiet sowohl über quantitative als auch qualitative Daten und datengenerierende Methoden erfolgt. 77 Quelle: Damyanovic Doris et al., 2012 ÖFFENTLICHER RAUM Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Die Beschilderung von barrierefreien Alternativen zu Hindernissen wie Stiegenanlagen ist ein weiteres Beispiel für die zielgruppenspezifische Erhebung und Aufbereitung. Zielgruppenspezifische Analyse und Aufbereitung Die Analyse der Mobilitätsbedingungen einzelner NutzerInnengruppen ist in vielen Planungsprojekten wichtig, besonders wenn es gilt, Zielkonflikte konkurrierender Nutzungsansprüche herauszuarbeiten. Im Vorfeld von Planungen durchgeführt, sensibilisiert die zielgruppenspezifische Analyse für die Ansprüche bestimmter NutzerInnengruppen und unterstützt so die spätere Bewertung der Vor- und Nachteile von Maßnahmen. Auch für die Kommunikation mit der Öffentlichkeit eignet sich die zielgruppenspezifische Aufbereitung von Daten. Hier können bestimmte Aspekte einer Planungsmaßnahme für eine Gruppe besonders hervorgehoben werden. Auch die Vermittlungsmethode kann gruppenspezifisch angepasst werden. Zielgruppenspezifische Analyse und Aufbereitung am Beispiel der Schulwegpläne Ein Beispiel zur Unterstützung der eigenständigen Mobilität von Kindern und Jugendlichen sind die Schulwegpläne. Diese werden von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt und der für Verkehrsorganisation zuständigen MA 46 mit Unterstützung der Bezirksvorstehungen für alle Volksschulen in Wien erstellt. Die Schulwegpläne enthalten einen Umgebungsplan der Volksschule, in dem der empfohlene Schulweg(grün) und Gefahrenstellen(in Abstufungen von gelb bis rot) dargestellt sind. Fotos veranschaulichen die planerischen Darstellungen. Die SchülerInnen erhalten den Plan im Zuge des Unterrichts. Tipps für den sicheren Weg zur Schule und zu meidende Gefahren können im Idealfall vor Ort mit den Kindern besprochen werden. Die Daten der Erhebung dienen darüber hinaus den Bezirken und der Verwaltung als Grundlage zur Entschärfung von Gefahrenstellen am Schulweg. Die Abbildungen zeigen das Beispiel der Volksschule Krottenbachstraße 108 im 19. Bezirk. Quelle: Alle Schulwegpläne sind unter www.auva.at abrufbar. ÖFFENTLICHER RAUM 78 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Zielgruppenspezifische Analyse des Straßenraums am Beispiel Funktionsskizze Die MA 28 – Straßenverwaltung und Straßenbau und die MA 46 – Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten erstellten Funktionsskizzen für als Gender Mainstreaming Leitprojekt ausgewählte Projektierungen im Straßenraum. Der Bestandsplan des Planungsgebiets zeigt die wichtigen Ziele und Einrichtungen des täglichen Bedarfs: Stationen des öffentlichen Verkehrs, öffentliche Gebäude und größere Geschäfte sowie ihre Eingänge, Aufenthaltsbereiche, Ampelanlagen, Schutzwege sowie Radfahranlagen oder größere Parkgaragen. Bestehende gesicherte Fußgängerquerungen und Wunschgehlinien – auf Basis von Beobachtungen oder Zählungen – werden erhoben und in die Funktionsskizze eingetragen. Auch Konfliktpotenziale zwischen den einzelnen Verkehrsarten werden vermerkt. Aus der Funktionsskizze können wichtige Informationen als Grundlage für künftige Projektierungen abgeleitet und zielgruppenspezifische Maßnahmen entwickelt werden, um die verschiedenen VerkehrsteilnehmerInnen zu unterstützen: f f Wo sind Wunschgehrelationen zu unterstützen(z. B. mit baulichen Maßnahmen: Befestigung von Trampelpfaden, Entfernen von Hindernissen, Fahrbahnanhebung bei Straßenquerungen)? f f Wo können Lücken im Rad- und Fußwegenetz geschlossen werden? f f Wo sind breitere Gehsteige, Gehsteigvorziehungen etc. notwendig(z. B. vor Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen)? Beispiel einer Funktionsskizze für den Kagraner Platz im 22. Bezirk zur magistratsinternen Verwendung Beispiel einer Funktionsskizze für die Meidlinger Hauptstraße im 12. Bezirk als Beilage der Wettbewerbsausschreibung 79 Quelle: Gruber Sonja et al. 2010, MA 28 ÖFFENTLICHER RAUM Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Gender Mainstreaming Leitprojekte(Auswahl): • 5., Bräuhausgasse • 12., Khleslplatz • 12., Meidlinger Hauptstraße • 17., Elterleinplatz • 21., Strebersdorfer Straße • 22., Kagraner Platz • 23., Endresstraße Abschätzen der Auswirkung von Maßnahmen auf verschiedene NutzerInnengruppen Die Verteilung des begrenzten Gutes„Öffentlicher Raum“ zwischen unterschiedlichen NutzerInnen- und Mobilitätsgruppen ist die zentrale Fragestellung bei der Projektierung von Straßenräumen. Dabei soll die Entscheidung, welcher Gruppe wie viel Raum zur Verfügung gestellt wird, bewusst und in Übereinstimmung mit übergeordneten Planungszielen getroffen werden. Die Auswirkungen der geplanten Maßnahme sind bereits am Beginn des Planungsprozesses – wenn Handlungs- und Entscheidungsspielräume noch offen sind – transparent zu machen und zu überprüfen. Abschätzung der Auswirkungen von Maßnahmen am Beispiel Gender Mainstreaming Checkliste für Straßenprojektierungen Im Rahmen der Gender Mainstreaming Leitprojekte unterzogen die MA 28 und MA 46 Projektplanungen im Straßenraum einem Gendercheck. Diese Checkliste fragt detailliert nach den Qualitäten des geplanten Projekts gegenüber den bestehenden Bedingungen und fordert Begründungen, wenn Qualitätsstandards im Entwurf nicht eingehalten werden. Folgende Aspekte sind Teil der Checkliste: f f Allgemeine Informationen: wichtige Einrichtungen und Ziele in der näheren Umgebung, Daten aus etwaigen Verkehrszählungen, Unfallhäufungspunkte und Unfallbeteiligte f f Qualitätsstandards für FußgängerInnen gemäß Masterplan Verkehr: Fußgängerrelationen, Mindestdurchgangsbreiten bei Gehsteigen, Schutzmaßnahmen für FußgängerInnen zum Fließverkehr, Oberflächenbeschaffenheit der Gehsteige, Abweichungen von der direkten Gehlinie, Querungshilfen, barrierefreier Zugang zu ÖV-Haltestellen und wichtigen Zielen f f Qualitätsstandards für den öffentlichen Verkehr gemäß Masterplan Verkehr: eigene Gleiskörper bzw. Busspuren für den ÖV, Haltestellengestaltung f f Qualitätsstandards für den Radverkehr: Einbindung ins Hauptradwegenetz, Art der Radfahreinrichtung, Radabstellmöglichkeiten, Oberflächenbeschaffenheit des Radwegs f f Qualitätsstandards für den motorisierten Individualverkehr gemäß Masterplan Verkehr: Angaben zur Fahrbahn und Trennung der Richtungsfahrbahn, Stellplatzordnung und-bilanz, Ladezonen, Oberflächenbeschaffenheit der Fahrbahn und der Parkspur Zentraler Teil der Checkliste ist die Einschätzung der Auswirkungen des Projekts auf unterschiedliche NutzerInnengruppen. Insgesamt ergeben sich durch das Projekt für... FußgängerInnen Verbesserungen Verschlechterungen RadfahrerInnen NutzerInnen öffentlicher Verkehrsmittel KraftfahrzeuglenkerInnen den ruhenden Verkehr Anmerkungen nicht realisierbare Ziele: Begründung: Quelle: MA 28, MA 46 ÖFFENTLICHER RAUM 80 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Gender Mainstreaming in der Gestaltung öffentlicher Plätze Öffentliche Plätze sind wichtige Kommunikationsorte und Treffpunkte in der Stadt. Sie bieten Platz für Interaktionen und Verweilen. Plätze, die große Integrationswirkung für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen besitzen, sind durch ein hohes Maß an Flexibilität und nutzungsoffene Gestaltung gekennzeichnet. Aufgrund der Vielfalt der Ansprüche, die an öffentliche Plätze gestellt werden(beispielsweise private versus öffentliche Interessen, Bewegungs- versus Aufenthaltsqualität, laute versus leise Nutzung) ist es für die Qualität einer Platzgestaltung zentral, die relevanten NutzerInnengruppen und ihre Interessen rechtzeitig zu Beginn des Planungsprozesses zu erfassen. Zu den Qualitätskriterien einer geschlechtssensiblen Gestaltung von Plätzen zählen die gute Orientierung und Übersichtlichkeit am Platz, Barrierefreiheit und gute sowie bequeme Zugänglichkeit für alle NutzerInnen – insbesondere für langsamere, bewegungseingeschränkte Personen, sowie ausreichend Angebot für unterschiedliche Bedürfnisse(siehe dazu ausführlich Kapitel 3). Im Rahmen des Wettbewerbs zur Neugestaltung des Christian-Broda-Platzes im 6. Bezirk – ein Gender Mainstreaming Leitprojekt der für Architektur und Stadtgestaltung zuständigen MA 19 – wurde eine Checkliste für die Vorprüfung entwickelt. Inhalte der Checkliste, die das Siegerprojekt von Beitl und Wallmann nicht erfüllte, wurden in der Nachbearbeitung ergänzt. Zu den eingebrachten zielgruppenspezifischen Qualitäten zählte beispielsweise die teilweise Ausstattung der Sitzmöbel mit Rücken- und Armlehnen, um das Verweilen auch für ältere und gebrechliche Personen zu erleichtern. Gender Mainstreaming Leitprojekte: • 6., Christian-Broda-Platz • 23., Liesinger Platz Bei der Neugestaltung des Liesinger Platzes(1230 Wien) wurde den WettbewerbsteilnehmerInnen die untenstehende Legende für das zu erstellende Nutzungskonzept vorgegeben. Damit wurde signalisiert, dass die nutzerInnenspezifische Betrachtung des Platzes in der Juryentscheidung Gewicht hat. Legende Nutzungskonzept Orientierungselemente Zielpunkte Gehlinien Sichtbeziehungen Barriere Aufenthalt ruhig Aufenthalt Bewegung wegbegleitendes Spiel Nutzerdefiniertes spezielles Angebot(Überlagerung) Kinder mit Begleitpersonen Jugendliche SeniorInnen öffentliche Toilette Vorprüfung von Wettbewerbsbeiträgen am Beispiel Christian-Broda-Platz Kriterium Beachtung der direkten Wegerelationen Gute und bequeme Zugänglichkeit für bewegungseingeschränkte NutzerInnen Berücksichtigung der verschiedenen Aktivitätsinteressen und Gestaltung entsprechender Bereiche für Jugendliche für Kinder und Begleitpersonen für SeniorInnen Kommunikationsfördernde Anordnung der Sitzgelegenheiten Nutzung des Platzes durch mehrere Gruppen möglich bzw. Besetzung des Platzes durch eine Gruppe verhindert (Wegbegleitende) Spielangebote Barrierefrei erreichbare Toiletteanlagen bzw. Trinkwasser Nachvollziehbare Darstellung der Platzfunktionen mit Zielgruppen in einem Nutzungskonzept Gleichmäßige, blendfreie Beleuchtung im Bereich der Hauptgehrelationen Übersichtliche Gestaltung der Hauptgehrelationen, Berücksichtigung wichtiger Sichtbeziehungen Vermeidung potenzieller Angsträume im Entwurf berücksichtigt 81 Quelle: MA 19, Leitstelle Alltagsund Frauengerechtes Planen und Bauen ÖFFENTLICHER RAUM Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung 7.2 Gestaltung öffentlicher Parkanlagen Generationenspielpark Meissnergasse(1220 Wien) Gender Mainstreaming Pilotparks: • 5., Einsiedlerpark • 5., Bruno-Kreisky-Park • 2., Odeonpark • 2., Donaukanal(Robertstiege) • 4., Draschepark • 20., Mortarapark Die geschlechtssensible Gestaltung öffentlicher Parkanlagen in Wien kann als idealtypischer Prozess zur Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Planung bezeichnet werden. Ausgehend von einer wissenschaftlichen Studie 1997, die feststellte, dass sich Mädchen ab dem 10. bis 13. Lebensjahr aus den Parks und Freiräumen gänzlich zurückziehen, wurde von der Leitstelle Alltags- und Frauengerechtes Planen und Bauen mehrere Pilotprojekte initiiert und Studien beauftragt. Basierend auf den Erfahrungen dieser Pilotphase wurden 2005 in mehreren Arbeitskreisen die Planungsempfehlungen zur geschlechtssensiblen Gestaltung von öffentlichen Parkanlagen(MA 42, Stadtbaudirektion Wien 2005) erarbeitet. Seit 2007 sind diese Teil des Wiener Parkleitbildes, das allen AuftragnehmerInnen der MA 42 – Wiener Stadtgärten als Planungsgrundlage zur Verfügung gestellt wird. Damit ist ein Instrument geschaffen, das wesentlich zur Chancengleichheit zwischen verschiedenen NutzerInnengruppen in den Wiener Parks beiträgt. Darüber hinaus wurde 2007 eine Recherche zur„Berücksichtigung von Gender Mainstreaming bei der Gestaltung von Parkanlagen und Bewegungsangeboten für ältere Menschen im öffentlichen Raum“ durchgeführt(vgl. Tilia 2007), die den Fokus verstärkt auf die unterschiedlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten zur Bewegungsförderung älterer Frauen und Männer legte. Beispiel – Auszug aus den Planungsempfehlungen für die geschlechtssensible Gestaltung öffentlicher Parkanlagen Räumliche Struktur Vernetzung von Freiräumen Wegenetz Differenziertes Raumkonzept Räumliche und funktionale Vernetzung von Freiräumen und wichtigen Aufenthaltsorten von Kindern und Jugendlichen auf städtebaulicher Ebene Das Wegenetz im Park ermöglicht„Runden drehen“ und eine Einbindung in Alltagswege und Spazierrouten(Durchquerbarkeit) Kombination aus kleinteiligen und großflächigen Teilräumen Kombination aus funktionalisierten Zonen einerseits und nutzungsoffenen, vielfältig nutzbaren Teilräumen andererseits Gliederung in Teilräume Besonders bei hohem Nutzungsdruck ist eine Gliederung von großen Flächen (z. B. Ballspielfeldern) in Teilräume für die Nutzung durch mehrere Gruppen gleichzeitig zu empfehlen In nicht funktionalisierten Flächen sind Anlaufpunkte(z. B. Sitzmöbel) wichtig, sie dienen zurückhaltenderen Gruppen als Ausgangspunkte für die Aneignung der umliegenden Flächen. Gestaltung von Grenzen Flexibilität Die Anlagen sollen Flexibilität und Möglichkeit zur Veränderung bieten(Modetrends bei Freizeitaktivitäten, Platz für temporäre Aktivitäten). Quelle: MA 42, Stadtbaudirektion Wien, 2005 ÖFFENTLICHER RAUM 82 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Gestaltung von Grenzen Zonierung der öffentlichen Freifläche durch multifunktionale, bespielbare Grenzen Durch die bewusste Berücksichtigung von Bespielbarkeit, Transparenz oder Aufenthaltsmöglichkeiten kann die Gestaltung von Grenzen Interaktion zwischen den Teilräumen ermöglichen oder verhindern. Rand- und Übergangszonen zwischen funktionalisierten Bereichen sollen als Spiel-, Rückzugs-, Aufenthalts- und/oder Kommunikationszonen genutzt werden können. Sicherheitsgefühl Orientierung Übersichtlichkeit bzw. gute Erkennbarkeit der Organisation des Wegesystems Einsehbarkeit und soziale Kontrolle Übersichtliche Gestaltung von Hauptwegen(Einblick in Nischen, Mindestabstand von Strauchpflanzungen vom Wegrand) Förderung der Frequentierung und Belebung der Hauptwege Sichtbeziehungen zu belebten Räumen(z. B. benachbarte Straßenräume) Attraktive, übersichtlich gestaltete Eingangsbereiche der Parkanlagen Sitzgelegenheiten und Aufenthaltsbereiche für Erwachsene (z. B. bei Kleinkinderspielplätzen) Beleuchtung Sanitäranlagen SeniorInnen Gute Ausleuchtung der Hauptwege, wichtiger Zugangswege und intensiv genutzter Teilräume Ausstattung mit einer gut gewarteten Toilettenanlage Für ältere Menschen sollen geschützte, beschattete Bereiche mit Sichtbeziehungen zu belebten Zonen angeboten werden. Aktivitätsspektrum der Mädchen Raum- und Spielangebot Ballspielflächen Anordnung der Spielbereiche Spielgeräte Das räumliche Gesamtkonzept soll zu verschiedenen Aktivitäten anregen: f f Spiele(Bewegungs-, Herstellungs-, Rollen-, Regel- und Explorationsspiele) f f Sportliche Regelspiele f f Kommunikation, Treffen f f Entspannung f f Umherstreifen, schlendern, flanieren f f Beaufsichtigung von Kindern Ballspielflächen sollen möglichst offen und multifunktional gestaltet werden. Aufenthaltsbereiche in den Randzonen der Ballspielflächen(Spielen, Zuschauen, Kommunizieren) zur Verfügung stellen. Wechselbeziehungen zwischen verschiedenen Gruppen berücksichtigen Bereiche, die verstärkt auch Mädchen ansprechen sollen(z. B. Sportflächen, Volleyballfeld), sollten nach Möglichkeit in Sichtbeziehung zu den Hauptaufenthaltsorten der Mädchen im Park(z. B. Gerätespielplatz) angeordnet werden. Multifunktionale Spielgeräte einsetzen(d. h. neben Bewegungs- und Geschicklichkeitsaspekt auch Kommunikation fördern) Integrative Spielgeräte einsetzen(d. h. gemeinschaftlich nutzbar: Nestschaukel, Karussell, Klettertürme, Wasserspiel, Wippflächen etc.) Wegbegleitende Spielmöglichkeiten anbieten (Balancierbalken,-mauern, Klangelemente etc.) 83 ÖFFENTLICHER RAUM Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Mobiliar Für mehrere NutzerInnengruppen attraktive Elemente des Mobiliars sollten mehrfach angeboten werden. Sitzgelegenheiten in unterschiedlicher Qualität und zum Teil mobil anbieten(Bänke, Sessel, Holzpritschen, Podeste, Sitzmauern, Tisch-Bank-Kombinationen) Überdachten Bereich als Witterungsschutz, Treffpunkt, Rückzugsort anbieten Rückzugsbereiche Rückzugsbereiche in ruhigeren Teilen der Parkanlage anbieten Exponierte AufentExponierte Aufenthaltsorte, die Überblick gewährleisten, anbieten(zum Treffen, haltsorte Sehen, Gesehen-Werden) Empfehlenswerte Rahmenbedingungen Planungsbeteiligung Zu Beginn einer Um- bzw. Neugestaltung ist eine Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen, die den Park regelmäßig nutzen, sehr zu empfehlen. Geschlechtssensible fachliche Begleitung der Beteiligungsprozesse Mit der Planung beauftragte Planungsbüros sollten bereits im Beteiligungsprozess mitwirken. Geschlechtssensible Pädagogisches Betreuungsangebot(„Parkbetreuung“, Mobile Jugendarbeit etc.) Arbeit vor Ort mit geschlechtssensiblem Zugang Indoor-Treffpunkte Gesonderte Treffpunkte und Rückzugsmöglichkeiten für Mädchen und Burschen zusätzlich(jedoch nicht auf Kosten von Grünraum) in Parknähe Gendergerechte Spielflächen in öffentlichen Parkanlagen am Beispiel Einsiedlerpark Die„Ballspielkäfige“ der Wiener Parks sind bekannt: meist rechteckige Spielfelder, die von 4 bis 6 m hohen Zäunen umgeben sind. Es hat sich gezeigt, dass diese Ballspielflächen vorwiegend von offensiven, älteren Burschen genutzt werden. Weniger dominante Gruppen(beispielsweise Mädchen oder jüngere Buben) haben bei hohem Nutzungsdruck kaum Chancen, den abgeschlossenen Ballspielbereich zu bespielen. Auf diesen Erfahrungen basiert der Entwurf des Büros tilia für den Ballspielkäfig im Einsiedlerpark(1050 Wien). Statt einer einzelnen eingezäunten Fläche wurden zwei Spielfelder schräg miteinander verschnitten und durch ein 60 cm hohes, multifunktionales Podest teilweise getrennt. Die Ballfangzäune wurden nur dort, wo unbedingt erforderlich aufgestellt. Die räumliche Struktur ermöglicht verschiedene Spiel- und Bewegungsformen mehrerer Gruppen gleichzeitig, da sich im Verschnittbereich auch ein drittes, querliegendes Spielfeld ergibt. In Verbindung mit der Parkbetreuung und begleiteten Spielaktionen wurden so Rahmenbedingungen geschaffen, die die Mädchen in der gleichberechtigten Nutzung der Fläche unterstützen. Quelle: Leitstelle Alltagsund Frauengerechtes Planen und Bauen, 2009 ÖFFENTLICHER RAUM 84 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Umsetzung der Planungsempfehlungen für die geschlechtssensible Gestaltung öffentlicher Parkanlagen am Beispiel Rudolf-Bednar-Park Grundriss Rudolf-Bednar-Park (Hager Landschaftsarchitektur) Baumscheibenbank Die Prinzipien der geschlechtssensiblen Parkgestaltung werden bei allen Neu- und Umgestaltungen der Wiener Parkanlagen berücksichtigt. Stellvertretend dafür wird die Errichtung des neuen, 3 ha großen Rudolf-Bednar-Parks im 2. Bezirk angeführt. Der Gestaltungswettbewerb zu diesem Stadtteilpark wurde 2008 von der MA 19 – Architektur und Stadtgestaltung als Gender-MainstreamingLeitprojekt ausgewählt. In der Vorbereitung der Ausschreibung fanden mehrere Workshops mit der MA 42 und anderen relevanten AkteurInnen(Bezirk, Verein Wiener Jugendzentren, Parkbetreuung etc.) zur Festlegung der Gestaltungsziele statt. Die Planungsempfehlungen zur geschlechtssensiblen Parkgestaltung waren Bestandteil der Ausschreibung und der Vorprüfung des internationalen Wettbewerbs. Das prämierte Projekt des Züricher Büros Hager erfüllte die Anforderungen mit einer differenzierten und durchdachten Zonierung des Parks in Ruhezonen(„Quartiersgärten“), Sportbereiche, Spiel- und Bewegungsbereiche für alle Altersstufen. Weiters wurde auf ein übersichtliches Wegenetz, ausreichende Sichtbeziehungen und gute Beleuchtung Wert gelegt. Ein vielfach nutzbarer, zum Teil beschatteter und überdachter Platz sowie weitläufige multifunktionale Rasenflächen stellten ein weiteres wichtiges Gestaltungselement dar. Auch in der Überarbeitung des Siegerprojekts wurden geschlechtssensible Planungskriterien eingebracht. Es erfolgte beispielsweise eine Ergänzung des Wegenetzes, um das„Runden drehen“ im Park zu ermöglichen. Öffentliche Toilettenanlage im Park Quelle: Leitstelle Alltagsund Frauengerechtes Planen und Bauen, MA 42, 2009 ÖFFENTLICHER RAUM 85 8. Gender Mainstreaming im Wohnbau und öffentlichen Nutzbau Inhalte: 8.1 Gender Mainstreaming im Wohnbau 8.2 Gender Mainstreaming im Nutzbau Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Gender Mainstreaming im Wohnbau und öffentlichen Nutzbau Wohnbauten und öffentliche Nutzbauten sind dann geschlechtssensibel gestaltet, wenn in der Planung und Umsetzung unterschiedliche Lebensphasen und Lebenssituationen gleichwertig berücksichtigt wurden. Die Bedürfnisse der BewohnerInnen bzw. der NutzerInnen öffentlicher Nutzbauten und ihr Alltag stehen im Vordergrund. Das bedeutet im Wohnbau beispielsweise, ein vielfältiges Wohnungsangebot mit zahlreichen unterschiedlichen Wohnungstypen und -grundrissen zur Verfügung zu stellen. Die Bildung einer gut funktionierenden Nachbarschaft und ausreichend große private bzw. bauplatzbezogene Freiflächen erhöhen ebenfalls die Alltagstauglichkeit im Wohnbau(siehe dazu auch Kapitel 3). Auch für die Planung und Errichtung öffentlicher Nutzbauten wie Amtshäuser, Krankenhäuser, Schulen und Kindergärten wurden Qualitätskriterien zur gezielten Berücksichtigung unterschiedlicher Interessenlagen entwickelt. Diese bilden den zweiten Schwerpunkt des Kapitels. Gender Mainstreaming im Wohnbau Die Thematisierung geschlechtssensibler Aspekte in der Planung und Errichtung von Wohnbauten hat in Wien eine lange Tradition. Bereits Anfang der 1990er-Jahre wurden im Zuge großer städtebaulicher Erweiterungen Überlegungen zu„alltags- und frauengerechtem“ Wohnbau angestellt. Mit der Frauen-Werk-Stadt I, des bisher europaweit größten realisierten Wohnbaus in diesem Bereich, wurde 1997 das erste Modellvorhaben realisiert(siehe Beispiele auf S. 90). Wien ist ein Bundesland, in dem 60% der Bevölkerung im geförderten Wohnbau leben. Die Stadt hat daher über die Wohnbauförderung (80% der Neubauleistung im Wohnbau ist gefördert) und den hohen Anteil an Wohnbauten in Gemeindebesitz(220.000 Wohnungen, knapp 25% des Wohnbestands) großen Einfluss auf die Qualität der Wohnbebauung. Mitte der 1990er wurden Bauträgerwettbewerbe für die Errichtung größerer geförderter Bauvorhaben eingeführt, für kleinere Bauvorhaben wurde der Grundstücksbeirat eingerichtet. Die Vergabe von Fördermitteln wurde damit an einen Qualitätswettbewerb um Ökonomie, Ökologie und Planungsqualität gebunden. Aspekte geschlechtssensibler Planung waren von Beginn an Teil dieses Qualitätswettbewerbs, vertreten zunächst durch das Frauenbüro, ab 1998 durch die Leitstelle Alltags- und Frauengerechtes Planen und Bauen und seit 2010 durch eine Genderexpertin der Stadtbaudirektion. Im Zuge der regelmäßigen, systematischen Qualitätsprüfung eingereichter Projekte erfolgte eine zunehmende Verbesserung zugunsten der Alltagstauglichkeit und der Orientierung an Haus- und Familienarbeit. Um die Nachvollziehbarkeit für die Beurteilung zu gewährleisten hat, die Leitstelle Alltags- und Frauengerechtes Planen und Bauen aufbauend auf den Erfahrungen aus den Modellbauvorhaben eine Kriterienliste erarbeitet, die von der Gruppe Hochbau in der Stadtbaudirektion laufend weiterentwickelt wird. 8 8.1 Gender Mainstreaming Modellvorhaben: • 21., Frauen-Werk-Stadt I • 10., Frauen-Werk-Stadt II • 22., Wohnprojekt[ro*sa] 87 WOHNUND NUTZBAU Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Beurteilung der Alltagstauglichkeit von Wohnbauprojekten Die Bindung der Vergabe öffentlicher Mittel an einen Qualitätswettbewerb ist auch aus Sicht von Gender Mainstreaming ein effizientes Mittel der Qualitätssicherung. Der Einsatz einer Kriterienliste hat die Beurteilung der Alltagstauglichkeit eingereichter Projekte transparent gemacht. Die Kriterienliste wird sowohl im Vorfeld von Planungen(beispielsweise bei Beratungen), als Grundlage für Ausschreibungen von Bauträgerwettbewerben, aber auch zur Prüfung für den Grundstücksbeirat eingereichter Wohnbauvorhaben eingesetzt. Gezielt werden die Qualitäten der Bebauung abgefragt. Beispiel – Kriterienliste zur Beurteilung der Alltags- und Gendergerechtigkeit von Wohnbauprojekten Kriterium Erläuterung/Kommentar Erschließung Überschaubare Nachbarschaft Eingangssituation übersichtlich mit Sicht- und Rufkontakt Eingänge/Gartenausgänge barrierefrei Sind mehr als ca. 30 Wohnungen zu einer Erschließungseinheit zusammengefasst, besteht das Risiko, dass die Hausgemeinschaft in die Anonymität kippt. Soziale Kontrolle ist nicht möglich bzw. erschwert. Ist die Eingangstür mehr als 2 m nach innen versetzt bzw. ist sie in einem Durchgang situiert, ist der Sicht- und Rufkontakt zu umliegenden Wohnungen(im EG oder im 1. Stock) erschwert. Durch weit nach innen versetzte Eingangsbereiche können auch schlecht einsehbare Gebäudenischen entstehen. Jeder Hauseingang soll jedenfalls barrierefrei gestaltet sein, alle Stiegenhäuser sollen einen direkten, barrierefreien Ausgang in die Gemeinschaftsfreifläche(Garten/Hof) haben. Erschließungszonen natürlich belichtet Sowohl die Stiegenhäuser als auch die Erschließungszonen in den Geschoßen sollen jedenfalls durchgehend natürlich belichtet sein. Erschließungszonen Attraktiv gestaltete Begegnungszonen im Eingangsbereich oder in den Obergeschoßen kommunikationsfördernd fördern die Kommunikation zwischen den BewohnerInnen. Garage übersichtlich mit Der Zugang zur Garage soll von allen Stiegenhäusern direkt ohne lange Gänge und direkten Zugängen verwinkelte Schleusenlösungen gewährleistet sein. Natürliche Garagenbelichtung Eine natürliche Belichtung der Garage fördert das Sicherheitsgefühl der NutzerInnen. Im Optimalfall ist auch ein Sicht- und Rufkontakt nach außen gegeben. Wohnungen Attraktive Orientierung Wohnungen sollen zumindest teilweise nach Westen oder Süden orientiert sein. Querbelüftbarkeit Zimmer>10 m², b>2,5 m Nutzungsflexibilität der B-Wohnungen Wohnungen sollen quer belüftbar sein.„Quer belüftbar“ sind alle durchgesteckten Wohnungen, Wohnungen, in denen Fenster in einem Winkel von ca. 90° zueinander angeordnet sind(Eckwohnungen) und Maisonettewohnungen, die in zumindest einem Geschoß durchgesteckt sind. Eine Mindestgröße von Aufenthaltsräumen verbessert die Nutzungsflexibilität. Besonders Kinderzimmer – meist die kleinsten Aufenthaltsräume der Wohnung – werden intensiv genutzt und sollen daher diese Mindestgröße keinesfalls unterschreiten(empfohlene Mindestgröße: 12 m²). In B-Wohnungen(2-Zimmer-Wohnungen) sollen die Zimmer nach Möglichkeit getrennt begehbar sein, um die Nutzungsflexibilität zu erhöhen.(Beispielsweise wird damit auch eine Rückzugsmöglichkeit für Alleinerziehende gewährleistet.) Quelle: Magistratsdirektion der Stadt Wien – Geschäftsbereich Bauten und Technik – Gruppe Hochbau WOHNUND NUTZBAU 88 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Kriterium Küchen direkt natürlich belichtet und belüftet Abstellräume/Abstellnischen ausreichend groß Erläuterung/Kommentar Küchen(zeilen)/Kochnischen sollen in Fensternähe situiert werden, um eine direkte natürliche Belichtung und Belüftung zu gewährleisten. Gleichzeitig ist damit Sicht- und Rufkontakt von diesem Arbeitsbereich zum Außenraum gegeben, soziale Kontrolle wird gefördert, ev. Kinderbeaufsichtigung ermöglicht. Abstellräume/Abstellnischen in den Wohnungen sollen jedenfalls insgesamt größer als 1,5 m² sein. Hausnebenräume/Gemeinschaftsräume Attraktiver Gemeinschaftsraum Gemeinschaftsräume sollen natürlich belichtet und belüftet sein und mit einer Nassgruppe sowie ggf. mit einer Teeküche ausgestattet sein und von allen Stiegenhäusern über Gemeinschaftsflächen barrierefrei erreichbar sein(nicht über die Straße oder die Tiefgarage). Im Optimalfall besteht ein direkter Gartenausgang bzw. Dachfreiraumzugang. Attraktiver Kinderspielraum (Siehe Kommentar zu Gemeinschaftsraum oben) Fehlt ein Kinderspielplatz am Bauplatz, muss der alternativ angebotene Spielraum mindestens 50 m² groß sein und eine altersadäquate Spielausstattung aufweisen(siehe auch Bauordnung für Wien). Fahrrad- und Kinderwagenabstellräume ausreichend groß und gut erreichbar Für jede Wohneinheit sollen jedenfalls mindestens 2 m²(= ca. Raumbedarf für 1 Fahrrad) an Abstellraum für Fahrräder und Kinderwägen versperrbar, barrierefrei zugänglich in gut erreichbarer Lage(EG oder OG) zur Verfügung stehen. Im Sinne der Förderung von umweltfreundlicher Mobilität in Wien werden 4 m² pro Wohneinheit empfohlen. Jedem Stiegenhaus soll die der Wohnungszahl entsprechende Fläche direkt zugeordnet sein. Der Raumzuschnitt soll eine sinnvolle Anordnung der Fahrzeuge gewährleisten. Müllraum gut erreichbar Der Müllraum soll nach Möglichkeit von allen Wohnungen über das Stiegenhaus direkt zugänglich sein. Der Zugang soll kurz und übersichtlich gestaltet sein. Attraktive Waschküche(n) Einlagerungsräume ausreichend groß und gut erreichbar Eine Waschküche soll natürlich belichtet und belüftet sowie aus Gründen des Sicherheitsgefühls im EG oder OG bzw. DG angeordnet sein. Im Optimalfall besteht eine Sichtbeziehung zum Spielplatz/Spielraum/Dachfreifläche zur Kombination von Hausarbeit und Kinderbetreuung. Einlagerungsräume sollen jedenfalls größer als 2 m²/WE sein, verwinkelte und lange Zugangswege sind zu vermeiden. Positiv werden Einlagerungsräume über 4 m²/WE Größe gesehen. Freiraum Privater Außenraum gut nutzbar Gemeinschaftsfreiflächen ausreichend groß und gut nutzbar Attraktiver Kleinkinderspielplatz Attraktiver Kinderspielplatz Wohnungen sollen mit einem privaten Außenraum ausgestattet sein. Terrassen, Balkone und Loggien sollen eine Mindesttiefe von 1,20 m aufweisen, um gut möblierbar zu sein. Ein Außenzugang von Mietergärten erleichtert die Gartenpflege. Die Gemeinschaftsfreifläche soll von allen Stiegenhäusern direkt und barrierefrei erreichbar sein, Möblierung soll die nachbarschaftliche Kommunikation fördern. Positiv sind zusätzlich angebotene Gemeinschaftsflächen am Dach. Als Angebot für Jugendliche und zur Konfliktvermeidung wird empfohlen, lärmintensive, raumgreifende Nutzungen bei der Freiraumplanung nach Möglichkeit zu berücksichtigen.(In lärmtechnisch problematischen Situationen wird empfohlen, entsprechend zu nutzende Räume im Haus oder am Dach anzubieten.) Ab 15 WE muss ein Kleinkinderspielplatz von mind. 30 m² mit altersadäquater Spielausstattung vorgesehen sein(siehe Spielplatzverordnung). Es wird empfohlen, eine Toilette in der Nähe der Spielanlagen anzubieten. Ab 50 WE muss ein Kinderspielplatz von mind. 500 m² in gut erreichbarer Lage mit altersadäquater Spielausstattung vorgesehen sein(siehe Spielplatzverordnung). Es wird empfohlen, eine Toilette in der Nähe der Spielanlagen anzubieten. WOHNUND NUTZBAU 89 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Beispiele zur Umsetzung von alltags- und gendergerechtem Wohnbau in Wien Mit der Frauen-Werk-Stadt I im 21. Bezirk wurde das erste Modellprojekt in diesem Bereich in Wien umgesetzt(1993 –1997). Zentrales Ziel war, den versorgenden Alltag und somit Haus- und Familienarbeit zu unterstützen. Nachbarschaftliche Kontakte sollten gefördert, das Wohnumfeld attraktiv und sicher gestaltet werden. Das Nachfolgeprojekt Frauen-Werk-Stadt II im 10. Bezirk legte einen dezidierten Schwerpunkt auf betreutes und nachbarschaftliches Wohnen im Alter. Das Bauvorhaben wurde 2004 fertiggestellt. Das Wohnprojekt[ro*sa] im 22. Bezirk wurde partizipativ mit den künftigen BewohnerInnen entwickelt und 2009 realisiert. Frauen-Werk-Stadt I Die drei Projekte unterscheiden sich in ihrer EigentümerInnenstruktur, den BauträgerInnen und den städtebaulichen Kennzahlen. Die Frauen-WerkStadt I besteht neben geförderten Wohnungen ca. zur Hälfte aus Gemeindewohnungen. Die Frauen-Werk-Stadt II ist bereits über einen Bauträgerwettbewerb entstanden und hat einen Anteil an betreuten Wohnungen für Ältere. Das Frauenwohnprojekt[ro*sa] hingegen ist auf Initiative der Architektin Sabine Pollak und eines eigens gegründeten Vereins künftiger Frauen-Werk-Stadt II BewohnerInnen errichtet worden. Ein Vergleich der städtebaulichen Kennzahlen der Frauen-Werk-Stadt I und der Frauen-Werk-Stadt II verdeutlicht die unterschiedlichen Formen der Umsetzung: Wohnungsanzahl Geschoßzahl(Durchschnitt) Gebäudetiefe Bruttogeschoßfläche GFZ Frauen-Werk-Stadt I Frauen-Werk-Stadt II 357 134 4,6 6,5 10,5 bis 14 m 13 bis 15 m 43.000 m² 15.000 m² 1,9 3,3 Erschließung: Anzahl der Stiegenhäuser Wohnungen pro Hauseingang Spänner Anteil quer durchlüfteter Wohnungen 22 16 3 78% 6 22 4 70% Grundriss Frauen-Werk-Stadt I (Lage im Stadterweiterungsgebiet) Trotz der Unterschiede wurden bei allen Projekten ähnliche Ziele verfolgt: f die Erleichterung von Haus- und Familienarbeit f die Förderung nachbarschaftlicher Kontakte f ein Wohnumfeld, in dem die BewohnerInnen auch abends sicher unterwegs sein können f eine größtmögliche Vielfalt an Wohnungsgrundrissen f ökonomische und flexible Wohnungsgrundrisse, die Wohnangebote für Frauen mit geringen finanziellen Möglichkeiten darstellen Grundriss Frauen-Werk-Stadt II (Lage im gründerzeitlichen f ein attraktives Angebot an privaten und halböffentlichen Freiräumen Raster) f ein gutes Angebot an sozialer Infrastruktur f die Förderung weiblicher Planerinnen Quelle: Leitstelle Alltagsund Frauengerechtes Planen und Bauen, www.wien.gv.at/stadtplan/ 90 WOHNUND NUTZBAU Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Kinder- und Jugendspielplätze im Wohnbau Bei Wohngebäuden mit mehr als 15 Wohnungen ist verpflichtend ein 30 m² großer Kinderspielplatz(bis 6 Jahre) am Grundstück zu errichten. Bei Wohngebäuden bzw. Wohnanlagen mit mehr als 50 Wohnungen muss zusätzlich ein Spielplatz für Kinder und Jugendliche(6 bis 12 Jahre) in der Größe von 500 m² angelegt werden. Der Kleinkinderspielplatz ist in Sicht- und Rufweite aller Wohnungen einzurichten. Die Kinder und Jugendspielplätze sind wie jene für Kinder auf dem Bauplatz zu errichten oder müssen über einen maximal 500 m langen öffentlichen und sicheren Zugang erreichbar sein(§ 199 Wiener Bauordnung). Kleinkinderspielplätze sollen mindestens 5 m, Kinder- und Jugendspielplätze in einem Abstand von mindestens 15 m von den Hauptfenstern entfernt, errichtet werden(vgl. Wiener Spielplatzverordnung). Beispiel für Kinder- und Jugendspielplätze im Wohnbau – Erzherzog-Karl-Straße Das Beispiel des Kinder- und Jugendspielplatzes in der Wohnbebauung Erzherzog-Karl-Straße vom Büro für Landschaftsarchitektur DI in Anna Detzlhofer zeigt, wie die praktische Umsetzung funktioniert. Der Jugendspielplatz wurde an einem öffentlichen Durchgang positioniert, der ein sicheres Erreichen ermöglicht. Durch die Lage am Rand der Siedlung wird Nutzungskonflikten vorgebeugt. Die Kinderspielplätze liegen im Zentrum der Anlage und sind von den Wohnungen gut einsehbar und erreichbar. Beispielhafte Anordnung von Spielgeräten auf einer 500 m² großen Fläche 25m 20m Spielgeräte Sicherheitsabstand Grünfläche 1. Trampolin(bodenbündig) 2. Balancierschaukel 3. 2er-Schaukel 4. 3er-Reck 5. Hängemattenschaukel 6. Seilkletterkuppel 7. d = 235 cm(für Kinder von 6 bis 14 Jahre) 8. Nestschaukel und Klettertau Quelle: MD-BD Gruppe Hochbau, Petra Giffinger Quelle: Detzlhofer Landschaftsarchitektur WOHNUND NUTZBAU 91 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung 8.2 Gender Mainstreaming Leitprojekte: • 11., Bildungseinrichtung Simmeringer Markt • 2., Bildungscampus Nordbahnhof • 10., Bildungscampus Hauptbahnhof • 21., Krankenhaus Nord Erfahrungen aus dem Planungsprozess zur Bildungseinrichtung am Simmeringer Markt: f Die Wartebereiche der Musikschule müssen auch Platz für die jüngeren Geschwister bieten. f Die Bücherei wird von Kindern mit Migrationshintergrund gerne zum Lernen genutzt und braucht daher größere Tische zum Arbeiten. f Der Gymnastikraum der Volkshochschule war mit einer Glasfassade geplant. Um auch ein unbeobachtetes Turnen zu ermöglichen, wurden Vorhänge angebracht. Gender Mainstreaming im Nutzbau Öffentliche Gebäude zeichnen sich durch vielfältige und damit komplexe Anforderungen aus. Sie haben eine Vielzahl an Funktionen zu erfüllen und werden von unterschiedlichsten Personen genutzt. In den letzten Jahren wurden mehrere, typologisch unterschiedliche Projekte bearbeitet: Schulen, Kindergärten, sonstige Bildungseinrichtungen und Krankenhäuser. Beim Planen und Bauen die Sicht der verschiedenen Gruppen einzunehmen und zu berücksichtigen, erfordert innovative Lösungen. Gender Mainstreaming in der Planung und Errichtung öffentlicher Nutzbauten Ausgangspunkt zur Berücksichtigung von Gender Mainstreaming im Nutzbau war der Wettbewerb für die Errichtung einer umfassenden Bildungseinrichtung mit Volkshochschule, Bibliothek und Musikschule am Simmeringer Markt im 11. Bezirk. Die für Architektur und Stadtgestaltung zuständige MA 19 wählte das Planungsvorhaben 2006 als Gender Mainstreaming Leitprojekt. Mit den betroffenen Dienststellen, einer eingeladenen Expertin aus der Schweiz und unter Berücksichtigung verschiedener bereits realisierter Beispiele wurden Workshops durchgeführt und gemeinsam eine Check- und Kriterienliste für die gendergerechte Gestaltung von Amtshäusern erstellt. Als besonders aufschlussreich hat sich erwiesen, die Sicht der NutzerInnen als„Alltags-ExpertInnen“ in den Planungsprozess aktiv einzubeziehen. In der Erstellung des Vorentwurfs zur Bildungseinrichtung am Simmeringer Markt wurde beispielsweise ein Workshop mit den künftigen LeiterInnen der Einrichtungen vor Ort veranstaltet. Diese lieferten dabei wertvolle Aussagen aus ihrem Arbeitsalltag über die NutzerInnenstruktur und zielgruppenspezifische Ansprüche, woraufhin der Entwurf angepasst und weiter verbessert werden konnte. Beispiel – Kriterienliste zu Gender Mainstreaming im öffentlichen Nutzbau Überprüfung des Standorts(städtebauliches Umfeld) (in Hinblick auf Standortwahl bei Neubau, in Hinblick auf Auswahl der Dienststellen bei Sanierung) Erreichbarkeit Gute Erreichbarkeit mit ÖV/zu Fuß(ca. 60% aller Wege zu Fuß/mit dem ÖV werden von Frauen zurückgelegt) soziale Infrastruktur Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsplatzes(zur Verkürzung von Wegeketten) soziales Umfeld/Sicherheit Höheres Sicherheitsempfinden in belebter Umgebung(soziale Kontrolle) Orientierung Beleuchtung Sichtverbindungen/Orientierungspunkte; Kennzeichnung von Wegeverbindungen und Eingangsbereichen Gute Beleuchtung zur Unterstützung der Orientierung und Erreichbarkeit und zur Stärkung des Sicherheitsempfindens WOHNUND NUTZBAU 92 Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Erschließungsflächen im öffentlichen Gebäude Die folgenden Punkte Zugänglichkeit und Abstellflächen, Orientierungsleitsystem, Belichtung und Transparenz gelten für alle Erschließungsflächen Zugänglichkeit und AbstellSichere und barrierefreie Zugänglichkeit für sinnes-/mobilitätseingeflächen schränkte Menschen; Abstellmöglichkeiten für Kinderwägen und Fahrräder(bei Bedarf versperrbar) Orientierungsleitsystem Einfache und gut ersichtliche Übersicht über das Gebäude im Eingangsbereich; Verständlichkeit für alle NutzerInnen(auch ohne Deutsch- oder Lesekenntnisse: Farb- und Symbolkonzept, Höhe der Schilder berücksichtigt unterschiedliche Sehhöhen) Belichtung und Transparenz Natürliche Belichtung; Transparenz und gute Einsehbarkeit von Eingangsbereichen, Stiegenhäusern, Gängen und Lift sowie in der Tiefgarage; Bewegungsmelder für künstliche Beleuchtung Eingangsbereich Stiegenhäuser und Lifte Kommunikationsbereich und Treffpunkt für verschiedene Gruppen; transparente Verbindung zwischen Eingangsbereich und Straßenraum(Belebung, soziale Kontrolle) Berücksichtigung der Treffpunktfunktion von Liften und Stiegenhäusern durch ausreichende Größe; zweiter Handlauf und gut erreichbare Geschoßauswahl im Lift auch für Kinder und RollstuhlfahrerInnen Gänge Gestaltung von Gängen durch Anordnung von informellen Kommunikationsbereichen; Vermeidung von schlecht einsehbaren Ecken(z. B. Möblierung am Gang) Tiefgarage Übersichtliches Parksystem mit Parkplätzen für Frauen in Nähe des Eingangsbereichs; Vorsehen von Fahrradabstellplätzen Allgemeinflächen in öffentlichen Gebäuden Besprechungsbereich In der Nähe des Eingangs zur schnellen Orientierung für externe BesucherInnen; Sanitärbereiche in unmittelbarer Nähe; ausreichende Hinweisschilder auf die Besprechungsräume und zugeordnete Sanitärräume Sozialräume Qualitätsvolle Aufenthaltsräume mit natürlicher Belichtung und Belüftung; gleichwertige Größe, Lage und Ausstattung für alle Angestellten Sanitärbereich Wartebereich Gute Beschilderung; Gleichwertigkeit in Größe und Lage von Frauen- und Männersanitärräumen; ausreichende Behinderten-WCs und Wickelräume; Höhe von Spiegeln, Ablageflächen und Haken den Bedürfnissen von Frauen, Männern und mobilitätseingeschränkten Personen anpassen Transparente Wartebereiche; kurze Wege; kindergerechte Ausgestaltung; Sanitär- und Wickelräume in unmittelbarer Nähe; ausreichende Hinweisschilder auf die Warteräume und die zugeordneten Sanitär- und Wickelräume Arbeitsplätze in öffentlichen Gebäuden Arbeitsplätze Gleichwertige Größe, Lage und Ausstattung von Büroräumen für Frauen und Männer auf einer hierarchischen Ebene; ausreichende Belüftung und Beleuchtung; für persönliche Bedürfnisse eine individuelle„Gestaltung“ z. B. mit Blickschutz, Abstellmöglichkeiten, verstellbare Sitz- und Tischhöhe Flexible Raumstruktur Büroräume mit veränderbarem Arbeitsplatz; Anforderungen eines Teilbzw. Gleitzeitbüros, z. B.: rollbare Schreibtische, abgesperrte Kästen 93 Quelle: Leitstelle Alltagsund Frauengerechtes Planen und Bauen WOHNUND NUTZBAU Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung Berücksichtigung in der Wettbewerbsausschreibung Eine typologische Herausforderung stellte die Einbringung von Gender Mainstreaming in den Wettbewerb zum Bildungscampus am Nordbahnhof im 2. Bezirk dar. Sowohl durch die räumliche Verschränkung der Volksschule mit dem Kindergarten als auch durch die Ganztagsform der Volksschule ergaben sich neue Anforderungen. Im Vorfeld des von der MA 19 als Gender Mainstreaming Leitprojekt ausgewählten Wettbewerbs wurden in Workshops mit ExpertInnen die räumlich relevanten Unterschiede in den Verhaltensweisen von Mädchen und Buben sowie die räumlichen Anforderungen des Personals diskutiert und in die Ausschreibung eingebracht. Zum heutigen Zeitpunkt ist die Berücksichtigung von Gender Mainstreaming in Wettbewerben zu Bildungseinrichtungen gängige Praxis. Hier ist der Wettbewerb zum Bildungscampus im Sonnwendviertel hervorzuheben, der über einen Qualitätenkatalog viele wichtige Anforderungen festschrieb und ein innovatives„Marktplatz-Konzept“ entwickelte, das reine Erschließungsflächen möglichst gering hält. Das Modell des Wiener Campus fasst Kindergarten-, Schul- und Freizeitpädagogik an einem Standort zusammen. Quelle Leitstelle Alltagsund Frauengerechtes Planen und Bauen Beispiel Ausschreibung – Bildungscampus Nordbahnhof(Auszug) Beispiele für die Formulierung von GM-Zielen in der Ausschreibung: f Im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung des Gebäudes und der unmittelbar dazugehörigen Freiflächen sollen die Aspekte des alltags- und geschlechtergerechten Bauens im Sinne des „Gender Mainstreamings“ berücksichtigt und umgesetzt werden. f Generell ist auf eine gute Übersichtlichkeit und Orientierungsmöglichkeit in der gesamten Anlage zu achten. Beispiele für die Formulierung von GM-Kriterien in der Ausschreibung der Gebäude: f Um eine soziale Kontrolle im Eingangsbereich zu ermöglichen, sind die Aufenthaltsräume des/der Schulwarts/in mit Sichtbeziehung zu diesem Bereich anzuordnen. f Bei den Gruppen- und Freizeiträumen ist bei der Anordnung und Gestaltung auf größtmögliche Flexibilität zu achten. Sie sollen die Möglichkeit von Nischenbildungen und Rückzugsbereichen zulassen, um Bereiche für neue Lernformen, Bewegen, Rückzug und Arbeiten parallel anbieten zu können. Die Räume sollen von den Klassen auf kurzen Wegen erreichbar und gut zugänglich sein. f In den Kindergartengruppen gibt es offene Spielbereiche, um eine Vorherbestimmtheit der Nutzung zu vermeiden(Mädchen und Buben definieren oft sehr schnell, welcher Bereich welchem Geschlecht „gehört“). So wird die Raumaneignung unterschiedlicher Spielformen unterstützt und die Kombination verschiedener Spiele(z. B. Bausteine mit Puppenutensilien) erleichtert. f Sollten Dachterrassen als Freibereich ausgestaltet werden, ist darauf zu achten, dass Monofunktionalität(z. B. ausschließlich Ballspielangebot) vermieden wird. Es sollen auch gut nutzbare Relax-Flächen mit Sonnen- und Windschutz geschaffen und eine ausgewogene Nutzbarkeit durch mehrere Gruppen gleichzeitig ermöglicht werden. Für eine kurze Nutzungsdauer in den Pausen sind Dachflächen ein gutes Ergänzungsangebot, Voraussetzung dafür sind kurze Wege von den Unterrichts- bzw. Aufenthaltsräumen. Beispiele für die Formulierung von GM-Kriterien in der Ausschreibung der Freiflächen: f Im Freiraum manifestieren sich Unterschiede von Mädchen und Buben in Raumaneignung, Bewegungsmustern und Spielinteressen besonders deutlich. Lösungsansätze zur Förderung der Chancengleichheit können in diesem Bereich daher besonders nachhaltig wirken. 94 WOHNUND NUTZBAU Handbuch Gender Mainstreaming in der Stadtplanung und Stadtentwicklung f f Insbesondere muss die Chancengleichheit von Mädchen und Buben gewahrt bzw. durch die spezifische konzeptionelle Ausrichtung der räumlichen Strukturen und der Gestaltung der Freiflächen gefördert und die Handlungsspielräume geschlechtsspezifisch erweitert werden. f f Um die Freiräume verstärkt in Unterricht, Pausen- und Freizeitgestaltung einzubeziehen, sollen diese von den Klassen und Nachmittagsbetreuungsräumen auf möglichst kurzen, attraktiven Wegen erreichbar sein. f f Auf die Gestaltung der Schnittstellen zwischen Gebäude und Freiraum ist besonders Bedacht zu nehmen. f f Im Freiraum sollen qualitativ gleichwertige Angebote(Rückzugsorte, Ballspiel- und Bewegungsflächen, etc.) für mehrere Gruppen gleichzeitig zur Verfügung stehen, wobei die Zonierung durch Geländemodellierungen oder bespielbare Grenzen erfolgen soll. f f Es soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einsehbaren Flächen und Rückzugsbereichen bestehen. f f Um den Gestaltungsspielraum zu vergrößern und die Chancengleichheit für Mädchen und Buben bei der Freiflächennutzung zu fördern, wird empfohlen, einen der beiden im Raumprogramm vorgegebenen Hartplätze durch mehrere befestigte Teilbereiche in modifizierter Form für eine spontane und individuelle Spielgestaltung zu ersetzen. f f Der zweite Hartplatz(Fläche laut ÖNORM) ist mit regelgerechten Spielfeldlinien auszustatten. Dieser soll möglichst offen und leicht zugänglich gestaltet werden, wobei die Nutzung angrenzender Aufenthaltsbereiche nicht beeinträchtigt werden soll. Der teils überdachte Vorplatz des Bildungscampus Nordbahnhof bietet ausreichend Platz für Kommen und Gehen, Warten und Abholen(Abb. links). Bei der Gestaltung der Gänge der Volksschule stellten die Brandschutzbestimmungen eine Herausforderung dar, weil die nutzungsoffenen Sitzelemente aus Sicherheitsgründen im Boden verankert werden mussten. WOHNUND NUTZBAU Beim Freiflächenangebot des Bildungscampus Nordbahnhof entschied man sich zu einem Mix aus sonnen- und windgeschützten Flächen(Abb. links: Pausenterrasse) sowie nutzungsoffenen Freiflächen(Abb. rechts: Gartenbereich) mit Orientierung zum angrenzenden Rudolf-Bednar-Park. 95 9. 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Tilia – Büro für Landschaftsplanung(2007): Berücksichtigung von Gender Mainstreaming bei der Gestaltung von Parkanlagen und Bewegungsangeboten für ältere Menschen im öffentlichen Raum, unveröffentlichte Recherche im Auftrag der Leitstelle„Alltags- und Frauengerechtes Planen und Bauen“ der MD-Stadtbaudirektion Wien, Wien. Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte(1997), Luxemburg. Abbildungsverzeichnis Falls nicht anders angegeben, stammen die Abbildungen von den AutorInnen. S. 13 Institut für Landschaftsplanung S. 27(oben): Leitstelle Alltags- und Frauengerechtes Planen und Bauen S. 27(Mitte): Leitstelle Alltags- und Frauengerechtes Planen und Bauen S. 34 Cities for People, by Jan Gehl, S. 40. Copyright© 2010 Jan Gehl. Reproduced by permission of Island Press, Washington, D.C. S. 52(oben): Puscher, Titz et al. 2008, S. 11 S. 52(Mitte): MA 21B S. 52(unten): MA 28 S. 53(oben) STEP 05, S. 52 S. 53(Mitte): Wotha Brigitte S. 53(unten): Wotha Brigitte S. 82: MA 42 S. 85: Leitstelle Alltags- und Frauengerechtes Planen und Bauen S. 95: Leitstelle Alltags- und Frauengerechtes Planen und Bauen 99 QUELLEN Mitwirkende an der Entwicklung des Handbuchs Folgende Personen haben an der Entstehung des Handbuchs mitgewirkt(P.T., in alphabetischer Reihenfolge): Ursula Bauer Andrea Breitfuss Doris Damyanovic Anna Detzlhofer Ursula Dominikus Petra Ebert Andrea Eggenbauer Susanne Fabian Michaela Glanzer Karl Hawliczek Elfriede Heinrich Barbara Hetzmannseder Lisa Magdalena Schlager Elisabeth Irschik Eva Kail Andreas Kauzner Brigitte Kinninger Astrid Klimmer-Pölleritzer Clarissa Knehs Astrid Konrad Alexandra Madreiter Rita Mayrhofer Andreas Nuss Claudia Prinz-Brandenburg Gregor Puscher Florian Reinwald Manfred Schönfeld Jana Schultheiß Wolfgang Sengelin Thomas Titz Heidrun Wankiewicz Angela Weikmann Angelika Winkler Brigitte Wotha Gabriele Zimmermann ISBN 978-3-902576-67-5