Kundmachung. Zufolge der Beschlüsse des Wiener Gemeinderates vom 27. Juni 1917 ... werden ... nachstehende Gemeindeumlagen [...]
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Kundmachung. Zufolge der Beschlüsse des Wiener Gemeinderates vom 27. Juni 1917 ... werden ... nachstehende Gemeindeumlagen und =abgaben eingehoben ... : Vom Magistrate der k.k. Reichshaupt= und Residenzstadt Wien (im selbstständigen Wirkungskreise) ... [24. Jänner 1918]Kundmachung. Zufolge der Beschlüsse des Wiener Gemeinderates vom 27. Juni 1917 ... werden ... nachstehende Gemeindeumlagen und =abgaben eingehoben ... : Vom Magistrate der k.k. Reichshaupt= und Residenzstadt Wien (im selbstständigen Wirkungskreise) ... [24. Jänner 1918]
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