Kundmachung vom 9. Juni 1914. Auf Grund der §§ 46 (Ziffer 3) und 100 des Gesetzes vom 24. März 1900, L.=G. u. V.=Bl. Nr. 17, wird den Fuhrwerken aller Art die Durchfahrt durch die zwischen der Skodagasse und der Kupkagasse längs des Gebäudes des k. u. k. militärgeographischen Institutes (VIII., Hamerlingplatz 3) verlaufende Fahrbahn des Hamerlingsplatzes im VIII. Bezirke verboten ... M.=Abt. IV - 3030/14
Dieses Objekt steht frei zum Download zur Verfügung. Im Rahmen der üblichen wissenschaftlichen Gepflogenheiten wird bei einer Vervielfältigung oder Verwertung der Bilder um Quellenangabe und um Namensnennung der Wienbibliothek im Rathaus als besitzende Institution gebeten.
Quellenangabe
Kundmachung vom 9. Juni 1914. Auf Grund der §§ 46 (Ziffer 3) und 100 des Gesetzes vom 24. März 1900, L.=G. u. V.=Bl. Nr. 17, wird den Fuhrwerken aller [...]. Wien : Reichspost, 1914. Wienbibliothek im Rathaus. https://resolver.obvsg.at/urn:nbn:at:AT-WBR-24439 / Public Domain Mark 1.0