8 Treffer für Ort = "[S.l.]" und Sammlung = Wienbibliothek / Retrodigitalisierung
zu den FilteroptionenBekanntmachung [Wien, 14. März 1848]
Die gegenwärtigen Ereignisse berühren das Wohl des Staates eben so wie der Stadt Wien, sie bedürfen einer besonnenen Entwicklung, und es ist daher im Interesse der Gesammtheit und der Einzelnen von höchster Wichtigkeit, daß Ruhe, Ordnung und Sicherheit bewahrt werden ... Bewaffnung der Studierenden ... Bürger-Corps ... ; Wien am 14. März 1848[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 13. März 1848]
Eine bedauerliche Störung der niederösterreichischen ständischen Versammlung ist heute eingetreten ... ; Wien den 13. März 1848[Hochformat], [S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 14. März 1848]
Seine Majestät der Kaiser haben die Bewegung des gestrigen Tages durch Gewährung einiger Ihm vorgebrachten Bitten ... zu gewähren geruht, daß dadurch die Ruhe und Ordnung ohne weitere Anwendung der Waffengewalt hergestellt werden wird ... ; Wien am 14. März 1848[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 20. März 1848]
Die Staats-Verwaltung hat beschlossen, zu Gunsten der ärmeren Classe der Bevölkerung bei der Einhebung der Verzehrungssteuer in Wien folgende wesentliche Erleichterungen eintreten zu lassen: Erstens. Alle Gegenstände in Mengen, von denen die entfallende Steuergebühr, mit Einschluß des städtischen Zuschlages, den Betrag von drei vollen Kreuzern nicht erreicht, sind steuerfrei. Zweitens. Von Erdäpfeln, Erdbirnen, Kraut, Rüben und anderen gemeinen Gemüsen, dann Milch, wird die Steuer und der städtische Zuschlag aufgehoben ... ; Wien am 20. März 1848Talatzko von Gestieticz, Johann von[S.l.], 1848Kundmachung [Wien, 7. April 1848]
Die Regierung hat befunden es von der Entrichtung der nach Paragraph 311 Rubrik-Anmerkung der politischen Verfassung der deutschen Schulen festgesetzten Gebühr von Zwei Kreuzer C. M., welche bisher von den Lehrjungen und den Wiederholungsschülern an allen Tagen, an welchen der Wiederholungsunterricht erteilt wird, unmittelbar bezahlt wurde, bis auf weitere gesetzliche Anordnung abkommen zu lassen ; Wien am 7. April 1848[S.l.], 1848