An sämmtliche Hausinhaber und Haus-Administratoren inner den Linien Wiens ; Womit denselben gestattet wird, die Zins-Fassionen des laufenden Jahres schon vor dem Eintritte des dritten Quartales eines jeden Steuerjahres bey dieser k.k. Hauszins-Erhebungs-Commission zu überreichen ; Wien den 21. März 1827
Der Werth des Tages der Darlehens-Obligationen von 250, 500, und 1000 fl. findet sich in diesem Monate ... eben derselbe, wie solcher in dem Monate ... unter den Nummern 10, 20, und 40 angesetzet worden